Welche außergewöhnlichen Belastungen kann man in Österreich 2026 von der Steuer absetzen? Dazu können Krankheitskosten, Zahnersatz, bestimmte Pflege- und Begräbniskosten, Aufwendungen wegen einer Behinderung und Schäden durch Naturkatastrophen gehören. Entscheidend ist aber eine oft übersehene Unterscheidung: Für manche Kosten gilt ein einkommensabhängiger Selbstbehalt, für andere nicht. Außerdem vermindern außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich das steuerpflichtige Einkommen – sie werden nicht automatisch in voller Höhe vom Finanzamt zurückgezahlt.
Kurzantwort – Rechtsstand 23. Oktober 2026: Übliche Krankheitskosten, medizinisch notwendige Kurkosten und ungedeckte Begräbniskosten sind grundsätzlich nur insoweit wirksam, als die Summe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen den persönlichen Selbstbehalt übersteigt. Bestimmte Kosten bei einer Behinderung ab 25 Prozent, die Beseitigung von Katastrophenschäden und die begünstigte auswärtige Berufsausbildung von Kindern können dagegen ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Maßgeblich sind insbesondere §§ 34 und 35 Einkommensteuergesetz (EStG).
Welche außergewöhnlichen Belastungen sind steuerlich absetzbar?
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fallgruppen. Sie gilt nicht als pauschale Anerkennungszusage: Zwangsläufigkeit, tatsächliche Kostentragung, medizinische Notwendigkeit, Nachweise und erhaltene Erstattungen sind im Einzelfall zu prüfen.
| Art der Belastung | Selbstbehalt? |
|---|---|
| Ärztliche Behandlungen, Medikamente, Zahnersatz, Brillen und andere Krankheitskosten | Grundsätzlich ja; bei anerkannt behinderungsbedingten Heilbehandlungskosten unter Voraussetzungen nein |
| Medizinisch notwendige Kur | Grundsätzlich ja |
| Pflegeheim oder häusliche Pflege | Abhängig von Behinderung und davon, wer die Kosten trägt |
| Begräbnis und Grabmal, soweit nicht aus dem Nachlass gedeckt | Grundsätzlich ja |
| Aufräum- und notwendige Wiederherstellungskosten nach einer Naturkatastrophe | Bei Erfüllung der Voraussetzungen nein |
| Begünstigte Kosten wegen einer Behinderung ab 25 % | Im gesetzlich vorgesehenen Umfang nein |
| Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes | Bei erfüllten Voraussetzungen Pauschale ohne Selbstbehalt |
Welche Voraussetzungen müssen außergewöhnliche Belastungen erfüllen?
Nach § 34 EStG müssen Aufwendungen grundsätzlich außergewöhnlich und zwangsläufig sein sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Außergewöhnlich heißt nicht einfach nur „hoch“: Die Belastung muss im Vergleich zu Personen in ähnlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen aus dem Rahmen fallen. Zwangsläufig ist sie, wenn man sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.
Die Aufwendungen dürfen zudem nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ebenso wichtig: Eine Rechnung allein genügt nicht, wenn die medizinische Notwendigkeit oder eine andere Anspruchsvoraussetzung fehlt. Kostenersätze von Sozialversicherung, Privatversicherung und anderen Stellen mindern die selbst getragene Belastung.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen 2026?
Für außergewöhnliche Belastungen, die dem Selbstbehalt unterliegen, nennt § 34 Abs. 4 EStG folgende Prozentsätze. Die Einstufung erfolgt nach dem maßgeblichen Einkommen, nicht nach dem Monatsnetto oder einfach nach dem Jahresbruttogehalt.
| Maßgebliches Einkommen | Selbstbehalt vor Ermäßigungen |
|---|---|
| Bis einschließlich 7.300 Euro | 6 % |
| Über 7.300 bis einschließlich 14.600 Euro | 8 % |
| Über 14.600 bis einschließlich 36.400 Euro | 10 % |
| Über 36.400 Euro | 12 % |
Der Prozentsatz vermindert sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen um je einen Prozentpunkt, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, sowie für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate ein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Eine weitere gesetzliche Verminderung kann bei einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft mit entsprechend niedrigen Partnereinkünften greifen, sofern nicht bereits der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Die diesbezügliche Einkünftegrenze für die Partnerperson beträgt 7.411 Euro für 2026 (für 2025: 7.284 Euro). Der persönliche Selbstbehalt wird im Veranlagungsverfahren berechnet.
Rechenbeispiel: 4.200 Euro selbst getragene Krankheitskosten
Angenommen, das für den Selbstbehalt maßgebliche Einkommen beträgt 34.000 Euro. Es bestehen keine persönlichen Gründe für eine Verringerung des Selbstbehalts. Eine Person zahlt für medizinisch notwendige Behandlungen insgesamt 5.200 Euro und erhält 1.000 Euro von ihrer Versicherung zurück.
| Behandlungskosten | 5.200 Euro |
|---|---|
| Abzüglich Versicherungsersatz | − 1.000 Euro |
| Selbst getragene Kosten | 4.200 Euro |
| Selbstbehalt: 10 % von 34.000 Euro | 3.400 Euro |
| Abziehbare außergewöhnliche Belastung | 800 Euro |
Die 800 Euro vermindern in diesem vereinfachten Beispiel die steuerliche Bemessungsgrundlage; sie sind keine Rückzahlung von 800 Euro. Der tatsächliche Steuervorteil hängt insbesondere von der individuellen Einkommensteuerberechnung ab. Bei nur 3.000 Euro berücksichtigungsfähigen Krankheitskosten ergäbe sich in diesem Beispiel wegen des Selbstbehalts überhaupt kein zusätzlicher Abzug.
Krankheitskosten, Zahnarzt, Psychotherapie und Kur absetzen
Das BMF führt unter anderem folgende Kosten als grundsätzlich berücksichtigungsfähige Krankheitskosten an, sofern die medizinischen und steuerlichen Voraussetzungen vorliegen:
- Arzt- und Krankenhaushonorare sowie medizinisch notwendige Behandlungen,
- Medikamente, Rezeptgebühren und Behandlungsbeiträge,
- Psychotherapie und bestimmte weitere medizinische Therapien,
- Zahnersatz und Zahnbehandlung, beispielsweise Kronen, Brücken oder Prothesen,
- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und sonstige medizinisch notwendige Heilbehelfe,
- notwendige Fahrten zu einer Behandlung, sofern diese nachvollziehbar aufgezeichnet sind.
Bei einer privat finanzierten Therapie ist besonders wichtig, dass sie tatsächlich der Behandlung einer Krankheit dient. Eine allgemein gesundheitsfördernde Maßnahme oder ein rein kosmetischer Wunsch reicht grundsätzlich nicht aus. Für Kuraufenthalte wird regelmäßig ein vor Antritt ausgestelltes ärztliches Gutachten oder ein entsprechender Nachweis der Sozialversicherung verlangt. Bei Kuren können insbesondere auch eine anzurechnende Haushaltsersparnis und Kostenersätze relevant werden.
Diätverpflegung bei Krankheit
Für bestimmte ärztlich nachgewiesene Erkrankungen sieht die steuerliche Praxis Pauschbeträge für notwendige Diätverpflegung vor. Beispiele sind 70 Euro monatlich bei Diabetes, Zöliakie, Tuberkulose oder Aids, 51 Euro bei bestimmten Gallen-, Leber- oder Nierenleiden sowie 42 Euro bei bestimmten Magen- oder anderen inneren Erkrankungen. Ob ein Selbstbehalt anzurechnen ist, hängt insbesondere davon ab, ob eine einschlägige Behinderung von mindestens 25 Prozent und die zusätzlichen Anforderungen an das diätbedingte Leiden nachgewiesen sind. Eine selbst gewählte Diät ohne den erforderlichen Krankheitsbezug begründet den Pauschbetrag nicht.
Pflegekosten und Pflegeheim: Wann gilt kein Selbstbehalt?
Kosten für die häusliche Betreuung oder ein Pflegeheim können außergewöhnliche Belastungen sein. Zunächst sind insbesondere Pflegegeld, Kostenersätze und gegebenenfalls eine Haushaltsersparnis zu berücksichtigen. Wurde eine Behinderung der pflegebedürftigen Person von mindestens 25 Prozent festgestellt, können ihre eigenen behinderungsbedingten Pflegeaufwendungen nach den einschlägigen Regeln ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Nach den BMF-Informationen ist bei Zuerkennung von Pflegegeld für diese Beurteilung jedenfalls von einem Behinderungsgrad von mindestens 25 Prozent auszugehen.
Anders kann es sein, wenn Kinder oder andere unterhaltspflichtige Angehörige die Pflegekosten übernehmen: Reicht das Einkommen samt Pflegegeld der pflegebedürftigen Person dafür nicht aus und besteht eine relevante Kostentragungspflicht, kommt ein Abzug bei den Angehörigen in Betracht. Dabei ist nach den BMF-Angaben grundsätzlich deren eigener Selbstbehalt zu berücksichtigen. Eine Hausübertragung oder andere Vermögensgegenleistung kann den Abzug zusätzlich ausschließen. Die Aussage „Pflegekosten sind immer ohne Selbstbehalt absetzbar“ ist daher falsch.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
Behinderung ab 25 Prozent
Bei einem amtlich festgestellten Behinderungsgrad von mindestens 25 Prozent sieht § 35 EStG – abhängig vom Behinderungsgrad und den weiteren Voraussetzungen – Jahresfreibeträge vor. Nach der aktuellen BMF-Übersicht reichen diese von 124 Euro bei 25 bis 34 Prozent bis 1.198 Euro ab 95 Prozent. Ob Pflegegeld oder andere pflegebedingte Geldleistungen bezogen werden, beeinflusst die Anwendung bestimmter Pauschalen. Zusätzlich können etwa nachgewiesene Kosten für Hilfsmittel oder Heilbehandlungen nach den einschlägigen Bestimmungen berücksichtigt werden.
Für Kinder mit Behinderung gelten eigene Regeln: Bei mindestens 50 Prozent Behinderung und Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe kommt unter den weiteren Voraussetzungen ein Pauschbetrag von 262 Euro monatlich in Betracht, der bei Pflegegeldbezug entsprechend zu kürzen ist. Die genaue Behandlung hängt von Behinderungsgrad, Pflegegeld, nachgewiesenen Mehrkosten und der Art der geltend gemachten Aufwendungen ab.
Katastrophenschäden am notwendigen Wohnraum und Hausrat
Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden etwa durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen oder Stürme können ohne Selbstbehalt absetzbar sein. Dazu gehören insbesondere erforderliche Aufräumarbeiten sowie notwendige Reparaturen oder Wiederbeschaffungskosten zerstörter, für die übliche Lebensführung notwendiger Wirtschaftsgüter. Die steuerliche Anerkennung hängt von der Art der Kosten, dem betroffenen Vermögen und der notwendigen Ersatzbeschaffung ab.
Versicherungsleistungen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln müssen berücksichtigt werden. Für Luxusgüter, nicht notwendige Verbesserungen oder bloße Maßnahmen zur Abwehr künftiger Katastrophen gibt es nicht automatisch denselben steuerlichen Abzug.
Katastrophen-Beispiel: Für erforderliche Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten werden 11.000 Euro bezahlt. Eine Versicherung ersetzt 4.000 Euro, aus öffentlichen Mitteln werden weitere 1.000 Euro gedeckt. Wenn sämtliche verbleibenden Arbeiten nach § 34 EStG anzuerkennen sind, können 6.000 Euro ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Auch dieser Betrag ist ein steuerlicher Abzug, keine garantierte Auszahlung von 6.000 Euro.
Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
Wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht und die weiteren Kriterien erfüllt sind, sieht § 34 Abs. 8 EStG einen Pauschbetrag von 110 Euro je angefangenem Ausbildungsmonat vor. Die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regeln zur Entfernung beziehungsweise Erreichbarkeit müssen geprüft werden. Bloße hohe Fahrt- oder Wohnkosten führen nicht automatisch zur Anerkennung; umgekehrt ist der Freibetrag nach BMF-Angaben nicht in jedem Fall an einen laufenden Familienbeihilfenbezug gebunden.
Begräbniskosten 2026: Wie viel kann abgesetzt werden?
Begräbniskosten und Kosten für ein angemessenes Grabmal sind vorrangig aus dem Nachlassvermögen zu bestreiten. Soweit sie daraus nicht gedeckt sind, können sie grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt berücksichtigt werden. Das BMF nennt dafür 2026 eine regelmäßige Obergrenze von 20.000 Euro einschließlich Grabmal. Für darüber hinausgehende Kosten muss die besondere Zwangsläufigkeit nachgewiesen werden.
Beispiel: Anerkennungsfähige Begräbnis- und Grabmalkosten von 9.000 Euro stehen einem dafür heranzuziehenden Nachlassvermögen von 3.000 Euro gegenüber. Vor Anwendung des persönlichen Selbstbehalts verbleiben rechnerisch 6.000 Euro. Vergütungen etwa aus einer Sterbeversicherung sind bei der Deckungsprüfung zu berücksichtigen. Nicht jede tatsächlich gezahlte Begräbnisrechnung ist damit automatisch im vollen Umfang steuerlich absetzbar.
Das BMF zählt beispielsweise Blumen und Kränze, ein schlichtes ortsübliches Totenmahl sowie Beileiddanksagungen zum entsprechenden Kostenbereich. Kosten für Trauerkleidung und spätere Grabpflege gelten hingegen nicht als abzugsfähig.
Welche Ausgaben zählen nicht oder nicht automatisch dazu?
Fehler entstehen häufig dadurch, dass zwar eine hohe private Zahlung vorliegt, die gesetzlichen Voraussetzungen aber fehlen. Beispiele:
- Allgemeine Lebenshaltungskosten, normale Kleidung oder freiwillige Wellnessleistungen sind nicht allein wegen ihrer Höhe außergewöhnliche Belastungen.
- Vom Versicherer oder einem Dritten vollständig ersetzte Krankheitskosten können nicht noch einmal als selbst getragene Belastung geltend gemacht werden.
- Reguläre Unterhaltszahlungen für Kinder oder ehemalige Partner sind nicht pauschal außergewöhnliche Belastungen. Bestimmte zusätzlich getragene Krankheits- oder Ausbildungskosten können anders zu beurteilen sein.
- Ausgaben für rein kosmetische Maßnahmen ohne nachweisbare medizinische Indikation sind nicht automatisch Krankheitskosten.
- Frühere Sonderregeln zur steuerlichen Absetzbarkeit allgemeiner Kinderbetreuungskosten dürfen nicht ungeprüft als laufende Begünstigung für 2026 übernommen werden.
- Reine Eigenleistungen bei Reparaturen oder Schäden ersetzen keinen erforderlichen Nachweis über tatsächlich getragene steuerlich anerkannte Aufwendungen.
Außergewöhnliche Belastungen in FinanzOnline eintragen: Anleitung
- Steuerjahr auswählen: Bei einer im Jahr 2026 eingereichten Arbeitnehmerveranlagung für 2025 sind die Regeln und Beträge des Jahres 2025 maßgeblich. Ausgaben des Jahres 2026 gehören grundsätzlich zur Veranlagung für 2026.
- Ausgaben sortieren: Trennen Sie Krankheitskosten mit Selbstbehalt, behinderungsbedingte Kosten, Katastrophenschäden und andere Fallgruppen. Doppelansätze sind zu vermeiden.
- Erstattungen abziehen: Berücksichtigen Sie insbesondere Leistungen von Krankenkassen, Versicherungen, Pflegegeld oder Katastrophenhilfen, soweit diese die betreffenden Kosten decken.
- FinanzOnline verwenden: Erfassen Sie die Kosten im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen der Arbeitnehmerveranlagung. Bei Papierabgabe wird dafür neben dem Formular L 1 grundsätzlich die Beilage L 1ab verwendet; für bestimmte außergewöhnliche Belastungen für Kinder sind zusätzliche Kinderangaben beziehungsweise die Beilage L 1k relevant.
- Nachweise bereithalten: Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsbelege, ärztliche Bescheinigungen, Versicherungsabrechnungen, Behindertennachweise und gegebenenfalls amtliche Schadensprotokolle geordnet auf.
- Bescheid kontrollieren: Prüfen Sie, ob der Selbstbehalt korrekt berücksichtigt wurde oder ob für bestimmte Aufwendungen die gesetzliche Ausnahme vom Selbstbehalt angewendet wurde.
Das BMF empfiehlt, Belege für die Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren. Sie müssen nicht automatisch mit jeder Erklärung eingereicht werden, sind aber auf Aufforderung vorzulegen. Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung besteht grundsätzlich eine Fünfjahresfrist; davon getrennt sind Fälle verpflichtender Abgaben zu beurteilen.
Häufige Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen
Kann ich eine neue Brille oder eine Zahnkrone absetzen?
Grundsätzlich können medizinisch notwendige Sehbehelfe und Zahnersatz zu den Krankheitskosten gehören. Bei gewöhnlichen Krankheitskosten wirkt sich der Abzug meist erst oberhalb des persönlichen Selbstbehalts aus. Erhaltene Erstattungen sind abzuziehen.
Sind außergewöhnliche Belastungen dasselbe wie Sonderausgaben?
Nein. Beide Positionen können das steuerpflichtige Einkommen mindern, beruhen aber auf unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere fallen Krankheitskosten nicht deshalb unter Sonderausgaben, weil sie privat bezahlt wurden.
Gilt der Selbstbehalt für alle außergewöhnlichen Belastungen?
Nein. Das Gesetz kennt ausdrücklich Fälle ohne Selbstbehalt, etwa begünstigte behinderungsbedingte Aufwendungen, Katastrophenschäden und den Pauschbetrag für eine notwendige auswärtige Berufsausbildung eines Kindes.
Bekomme ich die gesamten Krankheitskosten vom Finanzamt zurück?
Nein. Bei gewöhnlichen Krankheitskosten wird nach Abzug von Erstattungen grundsätzlich nur der Betrag oberhalb des persönlichen Selbstbehalts von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen. Der Steuervorteil ist nicht mit dem Abzugsbetrag gleichzusetzen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei 34.000 Euro Einkommen?
Bei einem maßgeblichen Einkommen von 34.000 Euro beträgt der gesetzliche Ausgangssatz zehn Prozent, also 3.400 Euro. Persönliche gesetzliche Verminderungen, etwa für Kinder, können den Satz verringern. Das maßgebliche Einkommen muss steuerlich korrekt ermittelt werden.
Kann ich Pflegekosten meiner Eltern absetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die pflegebedürftige Person ihre Kosten einschließlich Pflegegeld nicht selbst tragen kann, eine relevante Kostentragungspflicht besteht und keine schädliche Gegenleistung vorliegt. Für die zahlenden Angehörigen ist grundsätzlich ein Selbstbehalt zu beachten.
Sind Hochwasserschäden ohne Selbstbehalt absetzbar?
Notwendige Aufräum-, Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten für anerkennungsfähige Katastrophenschäden können ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden. Versicherungsleistungen und öffentliche Zuschüsse sind abzuziehen; nicht jede Verbesserung oder Luxusanschaffung ist begünstigt.
Wie hoch ist die Grenze für Begräbniskosten im Jahr 2026?
Das BMF nennt grundsätzlich bis zu 20.000 Euro einschließlich Grabmal, soweit die Aufwendungen nicht aus dem Nachlass gedeckt sind. Für darüber hinausgehende Kosten ist eine besondere Zwangsläufigkeit nachzuweisen. Im Regelfall fällt zusätzlich ein Selbstbehalt an.
Kann ich Kosten aus 2026 bereits beim Lohnsteuerausgleich 2025 angeben?
Grundsätzlich nein. Entscheidend ist das zutreffende Veranlagungsjahr und wann die Ausgabe steuerlich angefallen ist. Ein Antrag im Jahr 2026 für das Steuerjahr 2025 ist keine Sammelerklärung für Ausgaben beider Kalenderjahre.
Muss ich alle Arztrechnungen bei FinanzOnline hochladen?
Nein. Belege müssen der Arbeitnehmerveranlagung im Regelfall nicht ungefragt beigefügt werden. Sie sind aber grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen.
Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen
- RIS: § 34 EStG – außergewöhnliche Belastungen, Selbstbehalt und gesetzliche Ausnahmen
- RIS: § 35 EStG – Freibeträge bei Behinderung
- BMF: Außergewöhnliche Belastungen – Überblick und Selbstbehalt 2026
- BMF: Krankheits-, Pflege-, Kur- und Begräbniskosten mit Selbstbehalt
- BMF: Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt – Katastrophen und auswärtige Ausbildung
- BMF: Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung
- BMF: Außergewöhnliche Belastungen für Kinder mit Behinderung
- BMF: Arbeitnehmerveranlagung – Verfahren, Belege und Formulare
Redaktioneller Rechtsstand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag behandelt die allgemeine österreichische Rechtslage und die maßgeblichen Werte für das Veranlagungsjahr 2026, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Jahr genannt wird. Für individuelle Krankheits-, Pflege-, Behinderten-, Unterhalts- oder Katastrophenfälle können zusätzliche Nachweise und Voraussetzungen entscheidend sein.