Arbeitslosengeld 2022 & Steuern in Österreich

Die Frage „Muss ich Arbeitslosengeld versteuern“ bzw. „Ist Arbeitslosengeld in Österreich steuerpflichtig?“ ist einfach zu beantworten. Hierbei gilt laut dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ( siehe 1977, BGBl. Nr. 609/1977 ), dass das bezogene Arbeitslosengeld als auch die Notstandshilfe steuerfrei sind.

Arbeitslosengeld & Steuern 2022 in Österreich

Das Thema Arbeitslosengeld ist in Österreich Jahr für Jahr ein neues Thema. Wer hat Anspruch? Wie hoch ist der Beitrag? Und wie lässt sich das Ganze errechnen? Im folgenden Artikel werden ein paar Beispiele samt Beträge genannt, um Betroffenen ein besseres Bild über die Situation zu vermitteln.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, wer überhaupt im Jahr 2022 in Österreich Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Generell soll dieses den Beschätigten vor finanziellen Notlagen schützen.

Außerdem erfüllt es noch eine weitere Funktion: Es soll Menschen helfen, ruhig nach einer neuen Beschäftigung Ausschau zu halten. Jedoch ist die Auszahlung an Bedingungen geknüpft, welche im Folgenden kurz erwähnt werden:

  • Person muss arbeitslos sein
  • Person muss arbeitswillig sein
  • Person muss arbeitsfähig sein
  • Person muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen
  • Person muss für die Aufnahme einer neuen Tätigkeit bereit sein

Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes 2022 in Österreich berechnet?

  • Die Höhe wird auf Grundlage der bisherigen Nettoverdienste berechnet. Je nachdem in welcher Phase der Antrag stattfinden, können sich die Kosten unterscheiden. Bei einem Antrag bis zum 30. Juni wird das Nettoeinkommen aus dem vorletzten Jahr herangezogen.
  • Der Deckel liegt aktuell bei 1440,60 Euro und setzt sich aus Grundbetrag, Familienzuschlag und Ergänzungszuschlag zusammen. Je nach Anzahl an Kindern, bisherigen Verdienst und co. können sich die Beiträge anders berechnen.
  • Der Grundbetrag macht 55 Prozent aus.

Wie lange gilt der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ebenfalls wichtig ist die Frage nach dem Anspruch und dessen Dauer. Ab dem 40. Lebensjahr gilt eine Bezugsdauer von 39 Wochen. Je nach Alter und Zustand kann sich der Zeitraum verkürzen oder verlängern. Eine Tabelle kann problemlos angefragt werden.

Ersatzleistungen ebenfalls steuerfrei

  • Hierbei gilt auch, dass entsprechende Ersatzleistungen, wie der Erhalt von Krankengeld während der Arbeitslosigkeit, das Weiterbildungsgeld bei einer Bildungskarenz sowie eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts steuerfrei sind.

Kinderbetreuungsgeld gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetzt steuerfrei

Weiters als steuerfrei in Österreich gilt das Kinderbetreuungsgeld ( siehe BGBl. I Nr. 103/2001) sowie das Pflegekarenzgeld ( siehe § 21c Abs. 1 des Bundespflegegeldgesetzes ) .

Lohnsteuerausgleich bei Arbeitslosigkeit

  • Wer nicht das ganze Jahr konstant über den gleichen Job bzw. eine Arbeit verfügt hat, sondern teilweise Arbeitslosengeld bezogen hat, für den ist es besonders sinnvoll, die Arbeitnehmerveranlagung bzw. den Lohnsteuerausgleich durchzuführen.
  • Bei einem Jobwechsel oder vorübergehender Arbeitslosigkeit erhält man meist Geld vom Finanzamt zurück, da beim Steuerausgleich von einem gleichmäßígen Monatsverdienst über das gesamte Jahr ausgegangen wird.

Arbeitslosengeld & geringfügige Beschäftigung

Wer innerhalb von einem Jahr sowohl AMS Geld erhalten hat (Arbeitslosengeld), als auch geringfügig angestellt war, der muss beim Steuerausgleich je nach Gesamteinkommen im Jahr darauf achten, ob ein steuerpflichtiger Anteil anfällt. Hierbei geht das Finanzamt bei der Berechnung von der für Sie günstigeren Variante aus.

Quelle, Diskussion & Details zum Thema „AMS Geld & geringfügige Beschäftigung“ mit Tipps zu Einzelfällen: https://wien-steuerberater.at/diskussion

Zählt Arbeitslosengeld als Einkommen?

Wer zB 6 Monate angestellt und die restliche Zeit arbeitslos war, für den ergibt sich eine Hochrechnung aus den Einkünften auf das Jahr. Details dazu siehe  Lohnsteuerrichtlinien unter Punkt 3.4.  bei https://findok.bmf.gv.at/findok/lohnsteuer/amsbezuege

Steuerrückzahlung bei Arbeitslosigkeit – Lohnsteuerausgleich

  • Wie bereits oben erwähnt, kann es je nach persönlicher Situation und Dauer von Anstellung und Arbeitslosigkeit in einem Jahr oder bei unterschiedlichen Einnahmen (z.B. aufgrund eines Jobwechsels) dazu führen, Geld vom Finanzamt in Form einer Steuerrückzahlung durch den Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) zu erhalten.
  • Bei offenen Fragen zu diesem Thema empfehlen wir einen Termin bei einer Steuerkanzlei in Ihrer Nähe/vor Ort.

Beispiel:

  • 12 Monate Arbeitslosigkeit, d.h. AMS Geld in Österreich für das gesamte Steuerjahr: Das Arbeitslosengeld wird lohnsteuerfrei ausbezahlt und deshalb gibt es bei durchgehender Arbeitslosigkeit im Kalenderjahr keine Steuerrückerstattung.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

  • Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet den Vorgang, dass gewisse steuerfreie Einkünfte ( in diesem Fall das Arbeitslosengeld) den Steuersatz erhöhen können. Es gibt den Progressionsvorbehalt im Einkommensteuerrecht von Deutschland, Österreich, der Schweiz und weiteren Staaten. – Quelle: Wikipedia

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

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Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.