Grundsteuer in Österreich 2021/2022 – Berechnung & Höhe

In Österreich wird unter der Grundsteuer die Steuer auf inländischen Grundbesitz verstanden. Die Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer werden durch das Grundsteuergesetz in Österreich geregelt. Die Erhebung erfolgt direkt von den Gemeinden in Österreich. Die Steuer fließt auch direkt an die jeweiligen Gemeinden.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer in Österreich ist eine Objektsteuer, in deren Zentrum der Gegenstand der Steuer und nicht die persönlichen Verhältnisse des Steuerzahlers stehen.
Bei der österreichischen Grundsteuer handelt es sich um eine exklusive Abgabe an die Gemeinde. Der Ertrag fließt daher den Kommunen zu.

Bei der Grundsteuer in Österreich handelt es sich um eine Sachsteuer auf den inländischen Grundbesitz. Diese wird aufgrund der rechtlichen Regelung bzw. durch das Grundsteuergesetz von den Kommunen erhoben, denen der Ertrag der Steuer gänzlich zukommt.
Die Grundlage der Bemessung ist jener vom Finanzamt Österreich ermittelte Grundsteuermessbetrag. Jener Wert wird aus dem Einheitswert des einzelnen Grundbesitzes als wirtschaftliche Ganzheit nach den Regelungen der §§ 18 und 19 des Grundsteuergesetzes bestimmt.

Grundlage der Bemessung für die Grundsteuer ist jener für den Zeitraum der Veranlagung wichtige Einheitswert.

  • In einer erwarteten Verfügung hat der Verfassungsgerichtshof am 6. Oktober 2010 die Rechtmäßigkeit aller Einheitswerte als Grundlage der Bemessung für die Grundsteuer abgemacht.
  • In dieser Entscheidung arbeitet der Verfassungsgerichtshof sehr deutliche heraus, dass die Einheitsbewertung keine verfassungsrechtlich garantierten Rechte verletzt und deshalb zulässig ist.

Zur Bestimmung der Grundsteuer wird zuerst der Steuermessbetrag durch Nutzung der sogenannten Steuermesszahl auf den Einheitswert bestimmt. Die Steuermesszahl ist dabei ein durch den Erlass erklärter Promillesatz des Einheitswertes.
Die Reform zur Grundsteuer in Österreich ab 2022

Durch das Urteil vom 10. April 2018 hatte in Österreich das Bundesverfassungsgericht die schon lange beanstandeten Vorschriften für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig definiert. Der Grund ist eine veraltete Grundlage, welche nach Meinung der Richter zu Ungleichbehandlungen führt.

So hat der Bund daher im November 2019 mit der Entlassung des Grundsteuer-Reformgesetzes fristgerecht neuartige Bewertungsregeln erschaffen, am 25. Juni 2021 wurde dann das Grundsteuerreformumsetzungsgesetz verabschiedet. Für den Übergangszeitraum bis zum Jahre 2024 gelten die bisher gültigen Regelungen zur Ermittlung der Grundsteuer. Jedoch erfolgt die erste Feststellung der neuen Grundstückswerte zum 1. Januar 2022. Daher sind die Grundstückeigentümer aufgefordert, eine Erklärung zur Ermittlung der Grundstückswerte schon im ersten Halbjahr 2022 und daher bis zum 30. Juni 2022 abzutreten.

  • Wer in Österreich ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss dann die Grundsteuer an die jeweilige Gemeinde, in der sich diese Liegenschaft befindet, bezahlen.
  • Bei der Steuerberechnung kommt es hier neben der Art der Liegenschaft auch auf den Steuermessbetrag und den Hebesatz an.

Wie erfolgt die Berechnung der Grundsteuer 2022?

Das Verfahren, das hier in Österreich angewandt wird, ist sehr umfangreich. Daran sind sowohl die Gemeinden als auch die jeweiligen Finanzämter beteiligt. Die Berechnung erfolgt in 3 verschiedenen Schritten. Dazu gehören die Ermittlung des Einheitswertes, die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages sowie die Grundsteuerfestsetzung (Hebesatz).

Die Ermittlung des Einheitswertes

In Österreich ist der Einheitswert die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Dabei ist für die Berechnung für den Einheitswert das jeweils zuständige Lagefinanzamt zuständig. Der Einheitswert wird nach dem Bewertungsgesetz berechnet. Die Grundbesitzer erhält dann für das Grund- oder forstwirtschaftliche Vermögen einen sogenannten Einheitswertbescheid. Dort ist die Höhe des Einheitswertes festgehalten.

Ermittlung des Grundsteuermessbetrages

  • Die Basis für die Berechnung des Grundsteuermessbetrages sind die §§ 18 sowie 19 des Grundsteuergesetzes. Hier kommen die Steuermesszahlen (die gestaffelten Tausendsätze) zum Einsatz.
  • Der Grundsteuermessbetrag (Abkürzung GMB) wird ebenfalls vom zuständigen Lagefinanzamt berechnet. Von der Grundstücksart oder der Art des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens hängt es ab, welche Steuermesszahlen hier zu Anwendung kommen.

Die Grundsteuer-Bemessungsgrundlage

Dabei spielt hier der Einheitswert eine wichtige Rolle. Hierbei ist der Einheitswert in der Regel um ein Vielfaches geringer, als dies der reale Wert des Grundstückes oder der lang- und forstwirtschaftlichen Fläche darstellt, der auf dem aktuellen Markt zu erzielen wäre.

Wenn dann der Einheitswert vorhanden und ermittelt ist, erfolgt dann die Berechnung des Steuermessbetrages unter Berücksichtigung der im Gesetz festgehaltenen Steuermesszahlen. Diese variieren je nach den vorhandenen Liegenschaften.

Der Steuerhebesatz

  • Wenn er Steuermessbetrag feststeht, kann dann die tatsächliche Steuerhöhe mit Hilfe des Steuerhebesatzes ermittelt werden. Dieser Steuerhebesatz kann bis zu 500 Prozent betragen. Dabei ist die Grundsteuer jedoch normalerweise nicht auf einmal zu begleichen.
  • Die Zahlung erfolgt in der Regel quartalsweise, wenn die Jahresgrundsteuer nicht mehr als 75 Euro ausmacht. Dabei sind dann die Zahlungstermine immer am 15.2., 15.5., 14.8. sowie am 15.11. des jeweiligen Jahres fällig. Wenn der zu zahlende Betrag 75 Euro nicht übersteigt, ist die Zahlung am 15.5. fällig.

Bezahlt wird die Grundsteuer vom dem Eigentümer oder der Eigentümerin des Grundbesitzes. Ein Teil der Steuer kann im Rahmen der Betriebskosten an Mieterinnen oder Mieter weitergegeben werden.

Grundsteuerbefreiung

Zeitlich begrenzte Grundsteuerbefreiung

Auf Grund von vorhandenen Landesgesetzen ist es in einigen Bundesländern in Österreich möglich, bei neuen, eventuell geförderten Wohnobjekten eine zeitlich befristete Grundsteuerbefreiung zu gewähren. Entsprechende Informationen, ob hier in der näheren Umgebung solche Wohnobjekte vorhanden sind, kann hier das zuständige Gemeindeamt geben.

ortlaufende Grundsteuerbefreiung

Die Entscheidungsgewalt liegt hier in Österreich bei dem jeweils zuständigen Finanzamt. Als Beispiel für eine dauerhafte Befreiung von der Grundsteuer können hier zum Beispiel öffentliche Verkehrswege oder Grundstücke von Gebietskörperschaften oder auch vorhandene Gewässer angeführt werden.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.