Unterhaltsabsetzbetrag in Österreich 2021/2022 – Höhe und Antrag

Für nicht haushaltsangehörige Kinder in EU sowie der Schweiz steht der Unterhaltsabsetzbetrag zur Verfügung. Für solche Kinder außerhalb der EU, der Schweiz und des EWR steht die Hälfte des bemessenen Unterhalts zu, welche der Unterhaltsverpflichtete als außerordentliche Belastung bei der Steuer geltend machen kann.

Unterhaltsabsetzbetrag 2022 in Österreich

Es ist heutzutage keine Seltenheit mehr, dass Ehen geschieden werden. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Land es sich handelt – die Zahlen steigen an. Schlimm wird es jedoch, wenn die eigenen Kinder damit hineingezogen werden.

  • In der Regel wird dann ein Elternteil verpflichtet für dieses Kind Unterhalt zu zahlen. Handelt es sich beispielsweise um ein uneheliches Kind, wird von Alimenten gesprochen.
  • Speziell für den Unterhaltsabsetzbetrag spielt das keine Rolle. Was man darunter versteht und wo die Beträge liegen, zeigt der folgende Artikel.

Was ist ein Unterhaltsabsetzbetrag?

Zunächst einmal muss die Frage geklärt werden, wem der Betrag überhaupt zusteht. Generell müssen in Österreich die folgenden Voraussetzungen beim Steuerpflichtigen gegeben sein:

  •  Er / Sie bezieht keine Familienbeihilfe für das Kind
  •  Er / Sie muss den Unterhalt auch tatsächlich bezahlen

Doch auch das Kind muss die ein oder andere Voraussetzung erfüllen. Beispielsweise gehört das Kind nicht Ihrem Haushalt an und lebt in Österreich. Etwas anders sieht es bei volljährigen Kindern aus.

Höhe vom Unterhaltsabsetzbetrag in Österreich

Ebenfalls interessant zu wissen ist die Höhe des Betrages. Schließlich kommt es darauf am Ende ja an. Einfluss auf die Höhe haben unter anderem die Anzahl der Kinder.

Folgende Tabelle veranschaulicht ein paar Beispiele:

  • für erstes Kind = 29,20 €
  • für zweites Kind = 43,80 €
  • für drittes Kind = 58,40 €
  • für jedes weitere Kind = 58,40 €

Wie bereits erwähnt richtet sich der Regelbetrag an die Anzahl der Kinder. Er wird jedes Jahr am 1. Juli neu berechnet.

So wird der Betrag geltend gemacht

Aber wie genau wird der Betrag geltend gemacht? Anders als bei der Familienbeihilfe lässt sich dieser Betrag erst im Nachhinein geltend machen. Es erfolgt also im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres.

Dass die Ehen heute oftmals geschieden werden, ist in Österreich oft anzutreffen. Sind dabei die eigenen Kinder von dieser Scheidung betroffen, dann wird in aller Regel eines der Elternteile dazu verpflichtet, für dieses Kind oder die Kinder einen Unterhalt zu leisten.

Beispiel – Höhe für den Unterhaltsabsetzbetrag je Kind

Ist ein Elternteil zum Beispiel für zwei Kinder unterhaltspflichtig, dann beträgt der Unterhaltsabsetzbetrag 29,20 Euro pro Monat für das erste Kind und für das zweite Kind 43,80 Euro im Monat. Damit beträgt der Unterhaltsabsetzbetrag 63,00 Euro pro Monat für beide Kinder.

Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag

  • Wenn es sich bei diesem Kind um ein uneheliches Kind handelt, dann wird in Österreich meist von Alimenten bzw. Unterhaltungsbeiträgen gesprochen.
  • Für den Unterhaltsabsetzbetrag spielt der Umstand allerdings keine Rolle, denn hierfür müssen viele weitere Kriterien erfüllt sein.

Der Unterhaltsabsetzbetrag in Österreich im Jahr 2020 & 2021

Um den Unterhaltsabsetzbetrag bei der Steuer geltend machen zu können, müssen bei dem Steuerpflichtigen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind unter anderem, dass der Partner keine Familienbeihilfe für das Kind bezieht und der gesetzliche Unterhalt tatsächlich bezahlt wird.

  • Hierbei muss jedoch nicht nur Unterhaltsverpflichtete verschiedene Voraussetzungen vollführen, sondern auch das Kind. So darf dieses nicht dem Haushalt angehören, muss jedoch in Österreich leben.
  • Für volljährige Kinder gilt, dass, wenn für dieses vom getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe bezogen wird, dass der Absetzbetrag auch nicht geltend gemacht werden kann.

Lebt das nicht haushaltszugehörige Kind dauernd in einem Staat außerhalb des EWR-Raumes, der EU oder in der Schweiz, dann steht den Eltern der Unterhaltsabsetzbetrag nicht zu.

Außergewöhnliche Belastungen

Diese können die Unterhaltsleistungen aber als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend machen. Die Höhe dieses absetzbaren Betrages beträgt die Hälfte der gezahlten Unterhaltskosten, welche nach den Lebenserhaltungskosten im Staat angemessen sind.

Dabei werden die Unterhaltsleistungen allerdings pauschal abgesetzt und der Richtwert liegt bei 50 Euro je Kind pro Monat.

Voraussetzung – Regelbedarf Zahlung

Die Elternteile können die volle Summe nur dann vollständig geltend machen, wenn diese mindestens den Regelbedarf für das Kind im vollen Umfang gezahlt haben. Dass diese den Unterhalt tatsächlich gezahlt haben, müssen die Eltern jedoch nachweisen können. Hierzu dienen beispielsweise die Kontoauszüge. Wurde hierfür nur ein Teil gezahlt, wird der Anteil gekürzt.

Lohnsteuerausgleich / Arbeitnehmerveranlagung – Unterhaltsabsetzbetrag

  • Im Vergleich zur Familienbeihilfe können Eltern den Unterhaltsabsetzbetrag erst im Nachhinein amtlich machen. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung nach Ablauf des Jahres.
  • Um diesen im Land Österreich geltend machen zu können, müssen die Eltern steuerpflichtig sein und ein Kind haben. Zudem darf das Kind nicht in dem Haushalt leben und sie dürfen für dieses keine Familienbeihilfe beziehen.
  • Die Unterhaltszahlungen können auch für volljährige Kinder steuerlich abgesetzt werden. Dies ist dann möglich, wenn für das Kind oder die Kinder vom getrennt lebenden Partner für das Kind eine Familienbeihilfe bezogen wird.

Zudem gibt es die Unterhaltsabsetzbetrag für uneheliche Kinder, wenn die Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. Hierbei macht der Gesetzgeber keinen Unterschied.
Manchmal wird auch der Betrag in der Steuererklärung gekürzt. Normalerweise wird dieser, wenn das Kind in Österreich lebt, nur dann gekürzt, wenn der betreffende Unterhalt nicht vollständig gezahlt worden ist.

In solchen Fällen, in welche eine behördliche Festsetzung der Unterhaltszahlungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze auszuwerten. Die monatlichen Sätze werden jedes Jahr am 1. Juli angepasst. Dass für steuerliche Belange unterjährig keine verschiedenen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die derzeit gültigen Regelbedarfsätze für das Kalenderjahr 2020 heranzuziehen.

Der Einfluss der Scheidung auf den Unterhaltsabsetzbetrag

Trennungen gehen stets mit Unsicherheiten und zumeist mit finanziellen Zäsuren einher. Um dem Kind und dem Partner dennoch einen guten Lebensstandard zu ermöglichen werden Alimente bzw. der Unterhalt bezahlt.

Um hierbei keine Benachteiligung der betreffenden Person zu erwirken, gibt es bei der Berücksichtigung verschiedene Regelsätze, welche als Basis zur Berechnung dienen. Dabei gilt, dass die Regelsätze meist auch an veränderte Bedingungen angepasst werden können.

Vor allem die Zahl sowie das Alter des Kindes sind bei der Bemessung der Unterhaltsleistungen wichtig. In Österreich ist es laut dem Gesetzgeber möglich, dass die Unterhaltszahlungen zwischen den beiden Ehepartnern im Falle der Trennung vertraglich fixiert werden können. Ist es nicht vertraglich geregelt bzw. schriftlich festgehalten, übernimmt der Gesetzgeber die Verteilung der Leistungen.

Zunächst muss derjenige, der den Unterhaltsantrag stellen möchte, Kinder haben. Wenn diese in der Ehe mit dem Partner gezeugt wurden, muss bei einer Scheidung bestimmt werden, ob und wer den Unterhalt zu zahlen hat.

In Österreich gibt es hierbei zwei denkbare Scheidungsverfahren. Diese sind das einvernehmliche oder das streitige Scheidungsverfahren. Letzteres wird oftmals auch Scheidungsklage genannt.

 

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Antrag in wechselseitigem Einverständnis von beiden Partnern eingereicht. Eine wichtige Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Partner seit wenigstens einem halben Jahr getrennt sind und dass die Ehe als zerstört angesehen wird.

Beispiele für „getrennt Leben“ der Partner

Eine bedeutende Information hierzu ist, dass die Erklärung von „getrennt leben“ zulässt, dass beide Partner trotzdem weiterhin im gleichen Haus gewohnt haben. Es geht wahrhaftig darum, dass das Zusammenleben der Partner nicht mehr dem Richtmaß einer Ehe entspricht und der Haushalt getrennt ist. Ein Beispiel ist auch eine getrennte Kontoführung der Partner.

Einreichung einer einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung kann mündlich oder schriftlich beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden. Ein passendes Formular für diese Scheidung gibt es jedoch nicht, da der Staat sich entschieden hat, generell die Scheidungen nicht zu unterstützen. Die Richtigkeit dieses Scheidungsantrages kann allerdings durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Zivilverfahren bei einer streitigen Scheidung – Scheidungsgrund

Bei einer streitigen Scheidung handelt es sich um ein Zivilverfahren. Der Prozess ist deshalb viel aufwendiger. Um einen solchen zu beginnen, muss derjenige Partner, welcher die Scheidung möchte, einen Scheidungsgrund geltend machen.

Ein solches Verfahren beginnt nicht mit dem Scheidungsbescheid, sondern mit der dazugehörigen Klage. Hier sollte, eiliger als bei der einvernehmlichen Scheidung, ein entsprechender Rechtsanwalt die Klageschrift prüfen und formulieren, weil es hier um das Erbringen von Rechtsgründen geht. Wenn der Klage stattgegeben wird, dann beginnt ein mündliches Verfahren.

  • Dann wird ein Termin mit beiden Partner vereinbart, bei welchem ein Richter auf die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung deutet. Wird die Option nicht gewählt, dann wird das streitige Verfahren fortgesetzt.
  • Beide Partner können die Position vortragen, was im Scheidungsrecht passieren kann. Im Anschluss entscheidet der Richter über den Ausgang der Scheidung.

Die Entscheidung wird den Eheleuten im Anschluss per Post geschickt. Ist einer der Partner nicht mit dem Urteil einverstanden, steht diesem das Mittel einer Berufung offen.
Nach einer Scheidung, egal welcher Art, kommt es zum Scheidungsvergleich, bei welchem die bedeutenden Entscheidungen wie Unterhaltszahlungen definiert werden.

Je nach Art der Scheidung wird der Vergleich der beiden Ehepartner bestimmt oder bei Streitigkeiten durch ein Urteil. Der einvernehmliche Vergleich bringt hierbei viele Vorteile mit sich. Daher bleibt die Beziehung zum früheren Ehepartner oftmals freundschaftlich und die Kosten des Verfahrens sind niedrig. Eventuell involvierte Kinder müssen dann keine Streitereien miterleben.

Wer muss die Unterhaltszahlungen leisten? – Ausgleichsverfahren

  • Die Unterhaltszahlungen werden hierbei nach dem Ausgleichsverfahren definiert.
  • Dies bedeutet, dass das Elternteil, das mehr Einkommen hat, auch die Unterhaltszahlungen tragen muss, um den Unterschied auszugleichen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass beide Elternteile auf die Unterhaltszahlungen verzichten, wenn diese sich einigen.

Wenn aber solche Unterhaltszahlungen für den Partner oder die Kinder vereinbart werden, wird die Person, welche diese leistet, zum Unterhaltspflichtigen. Dieser Zustand erlaubt es dann der Person, den Unterhaltsabsetzbetrag zu bekommen.

Wer gilt als Unterhaltsverpflichteter? – Alimente

Ein Unterhaltsverpflichteter ist der, der für ein nicht haushaltsangehöriges Kind, sowie dessen ehemaliger Partner, bei welchem das Kind im Haus leben darf, die Familienbeihilfe bewährt wird oder, wer ein Kind bewiesenermaßen mit Unterhaltszahlungen versorgt. Letzteres ist wesentlich öfter der Fall, aber dennoch ist es möglich, bei einem Nicht-Bezug der Familienbeihilfe in einer funktionierenden Ehe den Unterhaltsabsetzbetrag zu bekommen.

Im Fall einer Scheidung treten allerdings nicht nur den Unterhaltspflichten gegenüber dem früheren Partner in Kraft, auch die Modalitäten für gemeinsame Kinder sind dabei zu berücksichtigen. Hierzu wendet der Gesetzgeber ein spezielles und einfaches Muster an.

So lebt das Kind in dem einen Haushalt des Elternteils. Das andere Elternteil muss in dem Fall in der Form der Unterhaltungsbeiträge Bar- oder Geldunterhalt zahlen. Die Unterhaltszahlungen verfolgen den Sinn, dass die Erfordernisse des Kindes abgedeckt werden können. Dazu gehören generell die Parameter Heim, Kleidung oder Essen.

Hierbei besteht im Regelfall ein Anspruch auf die Zahlung des Unterhalts bis zur Volljährigkeit des Kindes. Wenn nun das Kind noch studieren oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, sich selbst zu ernähren, dann ist auch in solchem Fall noch weiter der Unterhalt zu bezahlen.

Wenn das Kind in einem eigenen Haushalt aufgrund des Studiums lebt, dann ist weder die Mutter noch der Vater anspruchsberechtigt, Unterhaltszahlungen zu beanspruchen. Die Zahlungen gehen in dem Fall an das Kind.

Höhe der Zahlungen – Alimente & Unterhalt

Die Höhe des Unterhaltes wird ähnlich, wie die Höhe des Unterhaltes vom Gesetzgeber definiert. Im Rahmen der Bestimmung der Alimente ist es notwendig die Leistungsfähigkeit der Eltern oder eines Elternteils mit hinzuzuziehen. Diese gilt dabei als Berechnungsgrundlage.

Weiterhin ist es wichtig zu beachten, dass außer dem monatlichen Einkommen auch das Alter des Kindes sowie die Schul- oder Berufsausbildung und ein eventuell bestehendes Vermögen eine wichtige Rolle bei der Bestimmung spielt. Generell gilt aber die Formel, umso mehr Einnahmen der Unterhaltspflichtige hat, desto mehr muss er auch zahlen.

  • Zu den auch Grenzen und Regelungen zählt die sogenannte Playboy- oder Luxusgrenze. Eine solche Grenze tritt dann ein, wenn der Unterhaltspflichtige ein besonders hohes Einkommen hat. In dem Fall sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen.
  • Die Höhe der Alimente muss man in Österreich nicht selbst berechnet werden. Die Festlegung der Sätze erfolgt in jedem Fall durch das Jugendamt oder dem verantwortlichen Gericht.

Um diese Höhe bestimmen zu können, wird in diesem Kontext aber kein Gehaltszettel für den Monat, sondern ein Jahreszettel gebraucht. Die Betroffenen werden dann in aller Regel darüber informiert, was diese noch einreichen müssen, damit eine obligatorische Berechnung stattfinden kann.

Es gibt im Netz stets die Möglichkeit sich einen unverbindlichen und kostenlosen Überblick über die Höhe des Unterhalts zu machen. Dazu stehen kostenfreie Rechner zur Verfügung. Hierbei haben die Ergebnisse der Rechner nur eine informative Wirkung.

Es gibt in dem Zusammenhang stets Sonderbedarfe oder -leistungen, welche beachtet werden müssen. Aber auch für die Sonderbedarfe muss das Elternteil aufkommen, das zahlungspflichtig ist. Dazu zählen zum Beispiel die Investierungen für Prozesskosten, medizinische Behandlungen oder Heilbehelfe. Dagegen muss das unterhaltspflichtige Elternteil für Ausflüge in Landschulwochen oder Anwesenheiten nicht aufkommen.

Wenn es zu Ausfällen der Zahlungen kommt, hat das Elternteil in diesem Rahmen stets die Möglichkeit den Geldbetrag über einen Vorschuss zu bekommen. Hierbei muss der Antragssteller einen obligatorischen Anspruch auf den Erhalt der Zahlung haben und das Kind darf zudem das 18. Lebensjahr nicht erreicht haben.

Die Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag

Abgesehen vom Wohnort darf der Steuerpflichtige bzw. dessen Partner für die Kinder keine Familienbeihilfe bekommen.

Bei der Einkommensteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung werden dann die Daten der Kinder mit Verpflichtungen zur Alimentation angegeben. Das Finanzamt möchte diesbezüglich verschiedene Unterlagen haben.

So gibt es entweder eine behördliche oder gerichtliche Einigung über die Höhe und die Art der Alimente bzw. wird eine Bestätigung durch den Alimentenempfänger urgiert. Bankauszüge oder eine private Vereinbarung und eine Bestätigung über die getätigten Zahlungen erleichtern dem Amt die Recherche.

Der Steuerpflichtige leistet den Unterhalt für ein Kind, welches nicht im gleichen Haushalt lebt. Für jenes Kind bezieht der Steuerpflichtige oder der Partner keine Familienbeihilfe. Eine wichtige Voraussetzung für den Unterhaltsabsetzbetrag ist zudem, dass sich das Kind stetig im Inland, im EWR, in der EU oder in der Schweiz aufhält.
Die Absetzbeträge können für das ganze Jahr beansprucht werden, in welchem die Voraussetzungen erfüllt sind.
Den Unterhaltsabsetzbetrag erhalten Steuerpflichtige, welche gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern Unterhalt zahlen und für diese keine Familienbeihilfe bekommen.

Tipp: Arbeitnehmerveranlagung 2021 / 2022 durchführen

Auch bei geringem Einkommen lohnt oftmals eine Arbeitnehmerveranlagung, da die Sozialversicherungsbeiträge bis zu 400,00 Euro zurückerstattet werden. Der Alleinerzieherabsetzbetrag sowie der Kindermehrbetrag können außerdem erstattet werden, wenn keine Steuern gezahlt werden.

Über die Prozentwertmethode wird nach der Rechtsprechung jener vom Unterhaltspflichtigen zu bezalende Kindesunterhalt ermittelt. Hierfür wird über die Methode ein Prozentsatz bestimmt, der anschließend mit der Bemessungsgrundlage multipliziert wird.
Doch auch im Standardfall ist das daraus ermittelte Ergebnis nur als Orientierungsgröße zu betrachten, denn das Gericht sind nicht verpflichtet, den Unterhalt zu bestimmen sondern nur zu bemessen.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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