Brutto Netto Rechner für Österreich – Netto Gehalt berechnen

Mit Hilfe des Brutto-Netto-Rechners in Österreich hat ein Angestellter oder Arbeiter im Internet die Möglichkeit, den Lohn oder Gehalt nach Abzug der Sozialversicherung und Lohnsteuer und weiterer Abzüge sich anzeigen zu lassen.

Dabei ist die Berechnung von Sozialversicherungs-Abgaben, der Lohnsteuer sowie sonstigen zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber in Österreich sehr komplex und hier gibt es die eine oder andere Ausnahme und Besonderheit.

Hierbei ist es mit einem kostenlosen und sehr professionellen Brutto-Netto-Rechner möglich, auf der einen Seite sehr einfache Standardberechnungen innerhalb von wenigen Sekunden durchzuführen und auf der anderen Seite können hier auch etwas komplexere Fälle erfasst werden.

Der Brutto Netto Rechner in Österreich hilft sowohl Arbeitern als auch Angestellten dabei, im Internet den Lohn oder Gehalt abzüglich der Sozialversicherung sowie der Lohnsteuer zu berechnen. Aber meistens kommen weitere Abzüge hinzu.

Brutto Netto Berechnung

Kostenlose Rechner für die „Brutto in Netto“-Berechnung sind im Internet zu finden. Damit ist es möglich, einerseits Standardberechnungen schnell effektiv durchzuführen und andererseits können mit diesem Webangebot selbst komplizierte Berechnungen erledigt werden.

  • Zu den schwierigen Berechnungen zählen zum Beispiel die Beachtung von Freibeträgen, Sachbezüge oder Alleinverdienst-Absetzbeträgen.
  • Bei diesem Rechner kann auch bestimmt werden, für welches Jahr die Berechnung gelten soll. Das ist für Steuerveränderungen bzw. die damit eventuell verbundenen Änderungen bei den Berechnungsvorschriften relevant.

Wichtige Fragen zum Brutto Netto Rechner

  • Das Bruttogehalt ist die Gehaltshöhe, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart wird. Jedoch wird diese Summe nicht in voller Höhe ausbezahlt, da noch gesetzliche Abzüge auszuführen sind.
  • Der Netto-Betrag ist der Betrag, der letztlich nach sämtlichen Abzügen auf das Bankkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben wird.

Um das Nettogehalt zu berechnen, sind die Abzüge, wie die Sozialversicherung, Lohnsteuer und andere Abzüge (Sachbezüge, Pendler-Pauschale, lohnsteuerfreie Bezüge oder die Kinderanzahl), zu berücksichtigen.

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber trägt der Arbeitnehmer die Hälfte der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie den Wohnbauförderungsbeitrag, welche allesamt vom Bruttoentgeld als Ausgangsbasis berechnet werden.

Die Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,95 Prozent, die Krankenversicherung bei 3,87 Prozent und der Wohnbauförderungsbeitrag bei 0,5 Prozent, die hier vom Arbeitgeber abzuführen sind.

Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit geschieht der Abzug von Lohnsteuer ab einem Jahreseinkommen von 12.816 Euro (2024). Hierbei wird die Lohnsteuer mithilfe des Einkommensteuertarifs vom entsprechenden Bruttoarbeitsentgeld berechnet.

Außerdem muss genannt werden, zu welcher Beitragsgruppe der Arbeitnehmer angehört. Mit dieser Angabe lässt sich unterscheiden, ob man als Arbeiter oder Angesteller beschäftigt ist.

Dazu gehören zum Beispiel die Berücksichtigung von Freibeträgen, Sachbezüge oder Alleinverdienst-Absetzbeträge. Auch gibt es hier Ausführungen, die dann in umgekehrter Reihenfolge auch als „Netto-Brutto-Rechner“ verwendet werden können.

  • Hier wird dann als ein Zielbetrag ein Nettoergebnis eingegeben und der Rechner sorgt für die Ermittlung des dafür notwendigen und erforderlichen Bruttogehaltes.

Die Bedienung

Teilweise besteht hier die Möglichkeit, die Voreinstellungen unverändert, so wie vorgegeben, zu übernehmen. Bei der Eingabe eines Bruttogehaltes und dann durch das Drücken des Buttons „Berechnen“ sind dann alle in Frage kommenden Abzüge in Form von Lohnsteuer und Sozialabgaben und das dann zum Schluss vorhandene Netto und allen übrigen Abzüge oder Kosten ersichtlich. Wenn zu einen ein Nettowert vorgegeben ist, wird dazu, wie bereits erwähnt, der dazu in Frage kommende Bruttowert bestimmt. Die entsprechenden Werte werden dabei auch für ein 13. Und 14. Gehalt und für das reguläre Gehalt und für die daraus resultierenden und ersichtlichen Jahressummen ausgewiesen.

Jahr für die Brutto Netto Berechnung wählen

Außerdem kann hier auch noch festgelegt werden, für welches Jahr die Berechnung durchgeführt werden soll. Eine solche Möglichkeit ist dann von Bedeutung, wenn im Zuge einer Steuerveränderung es zu Veränderungen bei den Berechnungsvorschriften ab einem bestimmten Jahr kommt.

Angabe der Beitragsgruppe &  Kinder

Desweiteren gibt es eine Angabe-Möglichkeit, zu welcher Beitragsgruppe die abfragende Person (Pension, Angestellter oder Arbeiter) gehört, wie viel Kinder diese Person hat und ob der Person ein Alleinverdienster-Absetzbetrag zusteht und in welchem Bundesland diese Person ihren Hauptwohnsitz hat. Zusätzlich kann dann noch der Lohnsteuerfreibetrag und die Höhe des Sachbezuges eingegeben werden.

Ebenso kann die Wegstrecke zwischen Arbeitsstelle und Wohnort für die Berechnung der Pendler-Pauschale in die Berechnung eingegeben werden.
Auch kann ein solcher Rechner dazu verwendet werden, herauszubekommen, wie und in welchem Umfang das Nettogehalt optimiert werden kann. Eine solche Optimierungsfrage könnte zum Beispiel sein, wie sich ein höherer Freibetrag auf den Nettogehalt auswirkt. Oder, ob es sich lohnt, den Sachbezug zu reduzieren. Auch Umzüge könnten Auswirkungen auf die Pendler-Pauschale durch die Veränderung der Anzahl der Kilometer zum Arbeitsplatz haben. Lohnt sich ein Wechsel durch den Umzug in ein anderes Bundesland? Das sind nur einige Fragen, die dann schnell mit einem solchen Rechnet kompetent beantwortet werden können.

Häufige Fragen in Zusammenhang mit dem Brutto/Netto-Rechner

Was bedeutet Brutto?

Das Bruttogehalt ist die Gehaltshöhe, welche im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer vereinbart worden ist. Dabei wird dann dieser Betrag nicht monatlich in voller Höhe auf der Bankverbindung des Arbeitnehmers gutgeschrieben, weil hier dann noch gesetzliche Abzüge vorzunehmen sind.

Was bedeutet Netto?

Unter dem Netto-Betrag wird der Betrag verstanden, der nach Abzug von sämtlichen Abzügen am Ende (bei einigen Berufen auch Mitte oder am Anfang des Monats) des Monats auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen wird.

Abzüge

Damit das Nettogehalt berechnet werden kann, sind hierzu die Abzüge, wie die Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und weitere Abzüge, wie zum Beispiel Sachbezüge, lohnsteuerfreie Bezüge, Pendler-Pauschale oder lohnsteuerfreie Bezüge und die Kinderanzahl, zu berücksichtigen.

Sozialversicherung

Zusammen mit dem jeweiligen Arbeitgeber trägt der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Kranken- und Arbeitslosenversicherung und den Wohnbauförderungsbeitrag, die alle vom Bruttoentgelt als Ausgangsbasis berechnet werden. Dabei liegt die Arbeitslosenversicherung bei 2,95 Prozent, die Krankenversicherung bei 3,87 Prozent und die Wohnbauförderungsbeitrag bei 0,5 Prozent, die hier vom Arbeitgeber abzuführen sind. Bei der Pensionsversicherung werden vom Arbeitnehmer 10,25 Prozent (der Arbeitgeber übernimmt 12,25 Prozent) übernommen. Außerdem wird vom Arbeitnehmer der Beitrag zur Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,5 Prozent alleine übernommen.

Lohnsteuer

Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erfolgt der Abzug von Lohnsteuer ab einem Jahreseinkommen von 12.816 Euro (2024). Dabei wird die Lohnsteuer mit Hilfe des Einkommensteuertarifs vom entsprechenden Bruttoarbeitsentgelt berechnet.

Beitragsgruppe

Hier muss angegeben werden, zu welcher Beitragsgruppe der Arbeitnehmer angehört. Dabei erfolgt hier die Unterscheidung, ob man als Angestellter oder Arbeiter tätig ist.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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