Negativsteuer 2021 / 2022 – Lohnsteuer & Sozialversicherung Rückzahlung bei niedrigem Einkommen

Die Negativsteuer wird auch SV-Rückerstattung oder Sozialversicherungserstattung genannt. Hierbei handelt es sich um eine Gutschrift, die Arbeitnehmer bekommen, welche aufgrund ihres niedrigen Gehaltes keine Lohnsteuer zahlen müssen.

Was ist die Negativsteuer?

Die Negativsteuer wird ebenfalls SV-Rückerstattung oder Sozialversicherungserstattung genannt. Dabeii handelt es sich um eine Steuerutschrift, die die Arbeitnehmer bekommen, welche aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen müssen.

Eine besondere Form der Negativsteuer gibt es für Alleinerzieher, die wenig verdienen sowie für Alleinverdiener mit Kind.

Können die Arbeitnehmer den Alleinerzieher- bzw. den Alleinverdienerabsetzbetrag bei der laufenden Abrechnung nicht voll ausnutzen, da die Lohnsteuer geringer ist als der Absetzbetrag, bekommen sie diesen vom Finanzamt ausgezahlt.

  • Jener Betrag ist nach der Zahl der Kinder, für welche mindestens 7 Monate im jeweiligen Jahr Beihilfe bezogen wird, gestaffelt.
  • Seit dem Jahre 2016 werden dabei 50 Prozent aller bezahlten Sozialversicherungsbeiträge an de Arbeitnehmer erstattet.

Obergrenze bei der Negativsteuer 2022 in Österreich

  • Jedoch sieht der Gesetzgeber in Österreich einen Maximalbetrag von 400 Euro im Jahr vor. Wenn der Arbeitnehmer eine Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, dann liegt die Obergrenze bei 500 Euro pro Jahr.

Die Beantragung der Negativsteuer

Die Negativsteuer erhalten die Arbeitnehmer als Gutschrift, wenn diese die Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Seit dem Jahre 2017 erfolgt dies im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch. Daher wird ein Gutschriftbetrag in aller Regel automatisch ausbezahlt. Genauso erfolgt der Steuerausgleich normalerweise automatisch.

Die Auszahlung erfolgt ebenfalls an die Pensionisten im Rahmen mit einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Daher muss kein Antrag zusätzlich gestellt werden.

Die spezielle Form der Negativsteuer kommt dann bei Alleinerziehenden und bei Alleinverdienenden zum Tragen, welche wenig Geld verdienen, und den Alleinerzieher- bzw. den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht gänzlich ausnutzen können, da die Jahressteuer geringer ist als jener Absetzbetrag. In einem solchen Fall wird der Absetzbetrag an die Arbeitnehmer vom Finanzamt ausgezahlt.

  • Außer dieser besonderen Form der Negativsteuer für Alleinerziehende und Alleinverdienende gilt für jene Personengruppe auch die “normale” Variante, wenn diese keine Lohnsteuer bezahlen müssen.
  • Daher kann sich grundsätzlich ergeben, dass Alleinverdienende und -erziehende gleich doppelt in das Vergnügen des Vorteils kommen.

Steuergutschrift bei niedrigen Einkommen

  • In einigen Fällen kann es bei geringen Einkünften vorkommen, dass diese eine Steuergutschrift bekommen. Hierzu müssen bestimmten Umstände gegeben sein.
  • Beziehen Arbeitnehmer kein oder nur ein niedriges Einkommen, dann kann es in einzelnen Fällen zu einer Steuergutschrift durch eine Negativsteuer bzw. zu einer SV-Erstattung kommen.

Was ist die Negativsteuer?

Es handelt sich bei der um die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn Arbeitnehmer keine Lohnsteuer zahlen müssen, aber dennoch Sozialbeiträge gezahlt worden sind.

  • Die Negativsteuer ist somit eine Gutschrift, welche den Arbeitnehmern zusteht, welche so wenig verdienen, dass die keine Lohnsteuer bezahlen. Sie bekommen diese Gutschrift durch die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung.
  • So betrifft die Negativsteuer vor allem Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, oder Ferialpraktikanten, Pflichtpraktikanten sowie geringfügig Bedienstete, wenn der Sozialversicherungsbeitrag geleistet wurde. Freie Dienstnehmer haben generell keinen Anspruch auf die Negativsteuer.

Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge bis 400 €

Ab dem Jahr 2016 umfasst die Rückerstattung grundsätzlich 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal allerdings 400 Euro. Die Erstattung erhöht sich auf höchstens 500 Euro, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat.

Veranlagung bis 2014

Bei der Veranlagung für die Jahre vor 2015 beträgt die Gutschrift generell 10 Prozent, für das Jahr 2015 20 Prozent der Arbeitnehmerbeträge zur Sozialversicherung, höchstens aber 110 Euro. Für Pendler beträgt die Gutschrift 18 Prozent und für das Jahr 2015 36 Prozent der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 400 Euro und für 2015 450 Euro.

Negativsteuer für Pensionsten

Ab dem Jahr 2015 können auch Pensionisten von der Negativsteuer profitieren. Diese bekommen für das Jahr 2015 eine Gutschrift in Höhe von 20 Prozent der Werbungskosten, maximal jedoch 55 Euro. Ab einer Veranlagung für das Jahr 2016 erhöht sich die Erstattung auf 50 Prozent, maximal jedoch 110 Euro für ein Jahr.

Absetzbeträge, wie z. B. der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag werden, wenn diese aufgrund eines niedrigen Einkommens bei der Lohnabrechnung nicht oder nicht vollständig ausgenützt werden können, vom Finanzamt ausgezahlt.

Ab dem Jahr 2020 müssen die Arbeitnehmer hierfür kein Formular mehr ausfüllen. Denn bedingt durch die antraglose Arbeitnehmerveranlagung wird das Geld automatisch ausgezahlt. Es ist daher nicht mehr unbedingt nötig, eine Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Wer hat Anspruch auf die Negativsteuer?

Vor der Reform hatten lediglich Erwerbstätige Anspruch auf eine Negativsteuer und Pensionisten waren hiervon ausgenommen. Der Pensionistenverband hatte gefordert, dass diese Art der Diskriminierung der Pensionisten gegenüber den Aktiven beendet werden muss, und setzte diese Änderung durch.

  • Einen Anspruch haben jetzt auch alle Pensionisten mit nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften unter 1.111,71 Euro brutto im Monat, die keine Ausgleichszulage bekommen. Jene Gutschrift der Negativsteuer wird stets für das vorherige Jahr vom Finanzamt im Nachhinein ausbezahlt.
  • Die Negativsteuer wird nur einmal im Jahr ausbezahlt und beträgt höchstens 110 Euro. Im Jahr 2020 erfolgt die Auszahlung automatisch.

Wenn die Arbeitnehmer bis Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für das vorherige Jahr eingereicht haben und: das Finanzamt davon ausgeht, dass diese ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte (bezogen haben, oder die Personen eine Gutschrift beim Finanzamt haben, wird die Negativsteuer ausbezahlt.

Woher wissen die Personen nun, ob sie Geld von ihrem Finanzamt zurückbekommen?

In der zweiten Jahreshälfte erhalten alle Steuerzahler mit Gutschriften bei ihrem Finanzamt ein Schreiben der Verwaltung, in welchem sie gebeten werden, die eigenen Kontodaten zu überprüfen.

Wenn nun die Bankdaten nicht stimmen, müssen diese dann innerhalb von 4 Wochen dem zuständigen Finanzamt bekannt gegeben werden.
Die antraglose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt immer erst im zweiten Halbjahr, da das Finanzamt abwartet, ob die Person selbst eine Arbeitnehmerveranlagung einreicht. Dies kann in manchen Fällen von Vorteil für die Person sein.

  • Die Arbeitnehmer können die Arbeitnehmerveranlagung auch künftig – wie bisher – mithilfe des Formulars L1 selber einreichen. Dies ist immer ab Ende Februar möglich, da dem Finanzamt bis zu diesem Zeitpunkt alle nötigen Daten für das vorherige vorliegen.
  • Hierbei ist der Vorteil, dass die zustehende Gutschrift dann schon im Frühjahr ausgezahlt wird. Zudem können bei lohnsteuerpflichtigen Renten zusätzliche Abzugsposten wie der Kirchenbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag, PVÖ­Mitgliedsbeitrag, Spenden oder Werbungskosten abgezogen werden.

Wer einen Anspruch auf die Negativsteuer hat, da er keine Lohnsteuer bezahlt, der kann auch keine zusätzlichen Posten geltend machen!
Wenn die Person mit dem Steuerbescheid aus der automatischen Arbeitnehmerveranlagung nicht einverstanden ist, kann diese einen Widerspruch einlegen.

Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung in Österreich

Innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungsjahres können die Personen mit dem Formular L1 die Veranlagung beantragen. Der Bescheid aus einer automatischen Arbeitnehmerveranlagung wird dann aufgehoben und das Finanzamt entscheidet in diesem Fall über den Steuerfall auf der Grundlage der Erklärung neu.
Eine Negativsteuer steht einem Arbeitnehmer dann zu, wenn dieser so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer bezahlen muss. Die Gutschrift bekommen die betreffenden Personen dann, wenn diese die Zahlung im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung beantragen.

Der Lohnsteuerausgleich sowie die Auszahlung einer Gutschrift erfolgt seit Juli 2017 in den meisten Fällen automatisch wodurch die Arbeitnehmer sich dabei nicht mehr hierum kümmern müssen, wenn der Steuerausgleich automatisch erfolgt ist. Vor allem Praktikanten, Lehrlinge und Teilzeitbeschäftigte, Pflichtpraktikanten und geringfügig Beschäftigte betrifft die Negativsteuer, sofern der Sozialversicherungsbeitrag geleistet worden ist. Freie Arbeitnehmer haben allerdings keinen Anspruch auf eine Negativsteuer, also auf die Gutschrift im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung.

Die Bedeutung der Arbeitnehmerveranlagung ab 2020

Besteht ein Anspruch auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, werden generell 10 Prozent der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (maximal 110 Euro) gutgeschrieben. Dies gilt auch für die Grenzgänger. Dieser Betrag steigert sich für das Jahr 2015 auf insgesamt 220 Euro. Ab dem Jahr 2016 steht den Arbeitnehmern eine SV-Erstattung von bis zu 400 Euro zu. Dies sind 50 Prozent der Sozialversicherung.

  • Auch wenn ein Arbeitnehmer bei niedrigem Einkommen keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in verschiedenen Fällen eine Steuergutschrift im Zusammenhang mit der Veranlagung möglich.
  • Ist die Einkommensteuer nach Verwendung des Tarifs und nach der Berücksichtigung des Absetzbetrags negativ, dann sind der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag ebenfalls gutzuschreiben.

Außerdem sind bei einem Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag, 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge rückzuerstatten. Für Pendler beträgt der Betrag 500,00 Euro. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, dann wird ab dem Jahr 2020 der maximale Betrag der SV-Rückerstattung erhöht. Bedingt durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde die Erhöhung nun mit höchstens 400,00 Euro rückwirkend zum 1.1.2020 festgesetzt.

Auch wenn der Arbeitnehmer bei geringem Einkommen keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in einigen Fällen die Steuergutschrift im Zusammenhang mit der Veranlagung möglich.

Ist die Einkommensteuer nach Verwendung des Tarifs sowie nach der Bezugnahme der Absetzbeträge negativ, dann sind der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag ebenfalls gutzuschreiben.

Pensionisten, welche keine Einkommens- bzw. Lohnsteuer zahlen, bekommen vom Finanzamt für das Jahr 2020 eine Gutschrift von 75 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 300,00 Euro.

Personen, welche mindestens in einem Monat Anspruch auf die Pendlerpauschale haben, steht der Pendlerzuschlag in Höhe von 290 Euro zu. So können daher bis zu 400 Euro gutgeschrieben werden.

Wenn der Arbeitgeber schon während des laufenden Jahres eine Pendlerpauschale angerechnet hat oder wenn der Arbeitnehmer eine Pendlerpauschale beantragt, dann wird ein Pendlerzuschlag eventuell automatisch berücksichtigt. So ist die Negativsteuer mit dem Pendlerzuschlag mit insgesamt 18 Prozent (der Arbeitnehmerbeiträge für die gesetzliche Sozialversicherung begrenzt. Im Jahre 2016 ist die SV-Erstattung bei Bezug der Pendlerpauschale mit einem Betrag von 690 Euro abgedeckt.

  • Der Alleinerzieher- oder der Alleinverdienerabsetzbetrag wird in allen Fällen, in welchen er sich aufgrund eines niedrigen Einkommens nicht oder nicht vollständig steuermindernd auswirken konnte, vom zuständigen Finanzamt ausgezahlt.
  • So gibt es bei einem Kind beispielsweise bis zu 494 Euro an Negativsteuer zurück.

Ergibt sich wegen der Absetzbeträge eine Einkommensteuer, die unter null liegt, dann wird der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zurückgezahlt.

Einkünfte, welche aufgrund zwischenstaatlicher oder völkerrechtlicher Einigungen steuerfrei sind, werden für den Zweck der Berechnung der Rückerstattung wie normale steuerpflichtige Einkünfte behandelt.

Besteht ein Anspruch auf einen Verkehrsabsetzbetrag und ergibt sich die Einkommensteuer unter null, dann werden 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Dies sind höchstens 400 Euro im Jahr, bei Anspruch auf die Pendlerpauschale beträgt die Rückerstattung höchstens 500 Euro.
Wenn nun das Einkommen eines Steuerpflichtigen 15.500 Euro in einem Kalenderjahr nicht übersteigt, dann erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um insgesamt 400 Euro as Zuschlag. Dieser vermindert sich zwischen dem Einkommen in Höhe von 15.500 Euro und 21.500 Euro gleichförmig einschleifend auf null und wird im Rahmen der Berücksichtigung nur mit der Veranlagung berechnet. Bei Anspruch auf diesen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag steigert sich zudem auch die maximale Rückerstattung der Beiträge um bis zu 400 Euro.

Wenn ein Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag besteht und sich sich eine Einkommensteuer unter null ergibt, dann werden 75 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal jedoch 300 Euro für das Jahr rückerstattet. Die Erstattung vermindert sich um die steuerfreien Ausgleichs- und Ergänzungszulagen. Diese erfolgt dann im Zuge der Veranlagung und ist dann mit der Einkommensteuer wieder unter null begrenzt.

Steuergut­schriften bei geringem Einkommen

Arbeitnehmer und Pensionisten, die so wenig verdienen, dass diese keine Lohnsteuer zahlen, können sich von ihrem Finanzamt die Negativsteuer erstatten lassen. Sie müssen hierzu weniger als 1.300 Euro brutto im Monat verdienen und Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt haben.

Dies trifft unter anderem auf geringfügig Beschäftigte, welche freiwillig in die Sozialversicherung zahlen oder nachträglich einen Beitrag zur Sozialversicherung einzahlen müssen. Eine besondere Form der Negativsteuer gibt es für Alleinerziehende und für Alleinverdienende, die wenig verdienen. Diese können zumeist den Alleinverdiener- bzw. den Alleinerzieherabsetzbetrag nicht vollständig ausnützen, da die Jahressteuer geringer ist als der Absetzbetrag und er erhalten diese ihn vom Finanzamt ausgezahlt.
Dieser Betrag ist aufgestaffelt nach der Zahl der Kinder, die ständig im Land Österreich leben und für die die Eltern mehr als 6 Monate in dem Jahr die Familienbeihilfe beziehen.

Hierbei betragen der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag im Jahr 494 Euro bei einem Kind, 669 Euro für zwei Kinder, 889 Euro bei drei Kindern sowie 220 Euro für jedes weitere Kind.

Die Negativsteuer für den Alleinerzieher bzw. den Alleinverdienerabsetzbetrag steht den Steuerpflichtigen zu, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.
Haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Alleinverdiener- bzw. auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, dann bekommen diese zusätzlich den Kindermehrbetrag über 250 Euro pro Kind als Negativsteuer ausgezahlt. Dieser Kindermehrbetrag steht allerdings den Arbeitnehmern nur dann zu, wenn diese an weniger als 330 Tagen pro Jahr Bezüge aus Mindestsicherung oder aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben.

Der Alleinerzieher-, Alleinverdienerabsetzbetrag und der Kindermehrbetrag steht in dieser Höhe lediglich für Kinder, welche im Inland leben, zu. Für solche Kinder, die im EU- oder im EWR-Raum bzw. in der Schweiz leben, wird der Alleinerzieher-, Alleinverdienerabsetzbetrag und Kindermehrbetrag an das Niveau des Staates jeweils angepasst. Die jeweiligen Werte werden vom Finanzministerium über eine Verordnung kundgetan. Für Kinder in verschiedenen Drittstaaten gibt es keinen Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag.

Die Höhe der Negativsteuer

Seit dem Jahr 2016 werden generell 50 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Jedoch sieht der Gesetzgeber hierbei einen Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr vor. Hat ein Arbeitnehmer zusätzlich einen Anspruch auf die Pendlerpauschale, dann liegt die obere Grenze bei 500 Euro pro Jahr. Seit dem Jahr 2015 können auch Pensionisten und Pensionistinnen die Negativsteuer beim Finanzamt geltend machen. Sie erhalten für das laufende Jahr eine Gutschrift über 20 Prozent ihrer gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Die obere Grenze liegt hierbei bei 55 Euro. Seit dem Jahr 2016 liegt die Höhe der Rückerstattung der Beiträge bei 50 Prozent. Die obere Grenze liegt jetzt bei 110 Euro im Jahr.

Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass die Pensionisten einen Anspruch auf den Absetzbetrag haben und die Einkommensteuer unter null liegt. Zudem dürfen Sie keine anderen Einkünfte haben und nicht noch die Ausgleichszulage beziehen.

Die Negativsteuer bekommen die Personen als Gutschrift, wenn diese Ihre Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Seit dem Jahre 2017 erfolgt dies automatisch im Zusammenhang mit der sogenannten antraglosen Veranlagung. Daher wird ein möglicher Gutschriftbetrag in aller Regel automatisch ausgezahlt. Genauso erfolgt der Ausgleich für die Steuer in aller Regel automatisch.

Die Zahlung erfolgt auch Pensionisten im Rahmen einer antraglosen Arbeitnehmerveranlagung auf automatische Art und Weise. Es muss hierbei kein Antrag gestellt werden.

Die besondere Form der Negativsteuer kommt dann bei Alleinerziehenden und Alleinverdienenden zum Tragen, welche wenig Geld verdienen und den Alleinerzieher- bzw. den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht komplett ausnutzen können, da die Jahressteuer geringer ist als der zugestandene Absetzbetrag. In einem solchen Fall wird der Absetzbetrag vom zuständigen Finanzamt ausbezahlt.

Neben der besonderen Form der Negativsteuer für Alleinerziehende und Alleinverdienende gilt für die Personengruppe zugleich auch die eigentliche Variante, wenn die Arbeitnehmer keine Lohnsteuer bezahlen müssen. So kann sich generell ergeben, dass Alleinverdienende und Alleinerziehende gleich doppelt davon profitieren.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.