Kinderabsetzbetrag 2021 / 2022 in Österreich – Höhe, Anspruch, Einkommen

Der Kinderabsetzbetrag ist eine Gutschrift für Kinder und soll den Eltern unterhaltsberechtigter Kinder eine Erleichterung bei der Steuerzahlung erbringen. Die Höhe des Kinderabsetzbetrags ist hierbei vom Einkommen abhängig.

Mit dieser Steuergutschrift für unterhaltspflichtige Kinder können Eltern die Einkommensteuer um bis zu 2.000 Euro für jedes Kind unter 17 Jahren, welches sie als unterhaltsberechtigt erklären, absenken.

  • Der Kinderabsetzbetrag beträgt 58,40 Euro für jedes Kind im Monat.

Wer erhält in Österreich den Kinderabsetzbetrag?

Der Kinderabsetzbetrag steht in Österreich generell jedem Steuerpflichtigen zu, welcher Kinder hat. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Steuerzahler für das Kind die Familienbeihilfe beziehen. Dabei spielt die Höhe des Einkommens oder die Höhe der gezahlten Steuerleistung keine Rolle. Die Arbeitnehmer erhalten den Kinderabsetzbetrag auch in dem Fall, wenn die Steuerleistung gering ist, oder diese keine Steuer zahlen.

Der Kinderabsetzbetrag wird auch ausbezahlt, wenn die Personen Bezieher der Mindestsicherung sind.

Weil der Kinderabsetzbetrag in Zusammenhang mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, bekommt diesen generell jener Elternteil, welcher auch Familienbeihilfe bezieht.
Die Ausnahme besteht für Kinder, welche ständig im Ausland leben.

  • Diesen steht der Kinderabsetzbetrag nicht zu; aus diesem Grund wird er für jene Kinder auch nicht ausgezahlt. Wenn das Kind jedoch lediglich für eine Ausbildung im Ausland besteht dieser Anspruch.
  • Zudem können die Bürger aus den Mitgliedstaaten der EU, den EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, den Kinderabsetzbetrag beantragen, wenn diese in Österreich in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Die Bedeutung der Steuergutschrift für Kinder

Die Steuergutschrift für Kinder ist eine spezielle Leistung, welche bei den Kosten für die Erziehung des Kindes helfen soll.
Diese können ihn auch erhalten, wenn diese über 16 Jahre alt sind und für das Kind verantwortlich sind, welches entweder unter 16 Jahre als ist oder unter 20 ist, sich in der Vollzeitausbildung befindet.

Bei der Beantragung dieser Steuergutschrift für Kinder berücksichtigt die Gutschrift die Umstände sowie die des Partners bei der Verfügung über den Betrag, auf welchen diese Anspruch haben.

Wenn die Personen die Kindersteuergutschrift bekommen und das jährliche Haushaltseinkommen einen gewissen Betrag nicht übersteigt, bekommen diese den Höchstbetrag für jedes Kindsteuerelement, für das diese qualifiziert sind.

Dies ist die Einkommensschwelle. Alles, was die Personen darüber verdienen, vermindert dabei die Steuergutschriften. Wenn diese Kindersteuergutschriften und Arbeitssteuerguthaben erhalten, ist die Einkommensschwelle geringer.

Um die Gutschrift für die Steuer für Kinder in Anspruch zu nehmen, müssen die Personen feststellen, ob das Kind dazu berechtigt ist. Es sind insgesamt sieben Qualifikationstests zu beachten. Dies sind Alter, Unterstützung, Beziehung, der abhängige Status, die Staatsangehörigkeit, das Familieneinkommen und die Aufenthaltsdauer.

Die Bedeutung des Kinderabsetzbetrags

  • Einen Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jeder Steuerpflichtige in Österreich, der auch die Familienbeihilfe bekommt.
  • Der Absetzbetrag wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht separat zu beantragen. Die Zahlung erfolgt auch bei geringer oder keiner Steuerleistung.

Minderung der Steuerschuld dank Gutschrift

Weil es sich bei dem Kinderabsetzbetrag um eine Steuergutschrift handelt, wird dieser Betrag, den die Eltern an das Finanzamt zahlen müssen, direkt vermindert. Wenn also die Steuerschuld im Jahre 2020 3.000 Euro beträgt, die Eltern jedoch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag für Kinder in Höhe von 800 Euro haben, müssen sie noch 2.200 Euro zahlen.

Hierbei sollten Eltern auch den Unterschied zwischen nicht erstattungsfähigen und erstattungsfähigen Steuergutschriften kennen. Das nicht erstattungsfähige Guthaben kann die Rechnung auf sehr stark reduzieren. Wenn aber die eigentliche Rechnung sich negativ auswirkt, werden Eltern den Unterschied nicht zurückerhalten.

Wer erhält den Kinderabsetzbetrag? – Anspruch

  • Die Steuergutschrift ist eine Leistung, welche bei den Kosten für die Erziehung der Kinder hilft.
  • Die Eltern können es erhalten, wenn diese über 16 Jahre alt und für das Kind verantwortlich sind. Das Kind muss entweder unter 16 Jahre alt sein oder unter 20 sein sowie sich in einer Vollzeitausbildung befinde.

Bei der Beantragung des Kinderabsetzbetrags berücksichtigt die Steuergutschrift alle Umstände der Eltern bei der Entscheidung über den Geldbetrag, auf welchen sie einen Anspruch haben.

Wenn die Eltern eine Kindersteuer-Gutschrift erhalten und das jährliche Haushaltseinkommen einen gewissen Betrag nicht überschreitet, bekommen diese den Höchstbetrag für jedes Steuerelement, für welches sie qualifiziert sind.

Einkommensschwelle

Dies ist die Einkommensschwelle. Alles, was die Eltern hierüber verdienen, vermindert zugleich die Steuergutschriften. Falls die Eltern Kindersteuergutschriften und ein Arbeitssteuerguthaben erhalten, ist die Einkommensschwelle entsprechend geringer.

Qualifikation & Voraussetzungen für den Kinderabsetzbetrag

Um die Steuergutschrift in Anspruch zu nehmen, müssen die Eltern zunächst feststellen, ob das Kind berechtigt ist. Hierbei sind insgesamt sieben Tests zur Qualifikation zu berücksichtigen.

Diese sind das Alter, die Unterstützung, die Beziehung, der abhängige Status, die Aufenthaltsdauer, die Staatsangehörigkeit und das Familieneinkommen. Hierbei müssen die Eltern alle sieben Aspekte bestehen, um die Steuergutschrift zu bekommen.

Die Voraussetzung hierfür ist weiterhin, dass das Kind am Ende des Steuerjahres, für das die Eltern den Kinderabsetzbetrag beantragen, unter 17 Jahre alt ist.

Die Beziehung für Kinder ist stets bedeutend. Das Kind muss das eigene Kind, ein Stief- oder ein Pflegekind sein, welches von einer zuständigen Behörde oder einem Gericht bei den Eltern untergebracht worden ist.

Kinderabsetzbeiträge bei Adoption & Nachkommen

Hierbei werden adoptierte Kinder stets wie das eigene Kind behandelt. Die Eltern können den Absetzbetrag auch für den Bruder, den Stiefbruder, die Schwester oder die Stiefschwester beanspruchen. Gleichzeitig können sie den Betrag auch für die Nachkommen jener qualifizierten Personen beanspruchen, wenn diese die Qualifikationen erfüllen. Hierzu gehören die Neffen, Nichten und die Enkelkinder.

  • Um sich für den Kinderabsetzbetrag zu qualifizieren, muss das Kind in dem Jahr nicht mehr als die Hälfte der eigenen finanziellen Beihilfe geleistet haben.

Die Abhängigkeit des Kindes ist ein weiterer Aspekt. Die Eltern müssen für das Kind in der Steuererklärung Anspruch erheben. Sie müssen daran denken, dass das Kind, um es als unterhaltsberechtigt zu beanspruchen, das eigene Kind bzw. ein Adoptiv- oder Pflegekind ist, das Kind unter 19 Jahren bzw. unter 24 Jahre alt ist, wenn es ein Studium absolviert oder auf Dauer behindert ist, unabhängig vom Alter.

Die Bedeutung des Einkommens der Familie auf den Kinderabsetzbetrag

Die Steuergutschrift für Kinder wird vermindert, wenn das modifizierte Bruttoeinkommen über gewissen Beträgen liegt, welche von den Eltern in der Steuererklärungsstatus bestimmt werden. Im Jahr 2020 liegt die Schwelle bei einem gewissen Betrag für verheiratete Paare, welche die Steuererklärung einzeln einreichen.

  • Für Alleinstehende, qualifizierte Witwen und Haushaltsvorstand gilt ein anderer Betrag. Hierbei gilt der höchste Betrag für verheiratete Paare, welche gemeinsam einreichen. Für jedes Haushaltseinkommen von 1.000 Euro, welches über dem Schwellenwert liegt, wird die Steuergutschrift um 50 Euro reduziert.
  • Ab dem Jahr 2018 begann der Auslauf des Darlehens mit einem Einkommen von 200.000 Euro bzw. 400.000 Euro für eine gemeinsame Einreichung der Erklärung des Ehepaares.

Der Absetzbetrag für die Kinder ist nicht erstattungsfähig. Wenn die Gutschrift die vorliegende Steuerschuld übersteigt, wird die Steuerrechnung komplett auf null vermindert und die nicht verwendete und verbleibende Gutschrift geht somit verloren.

Es kann allerdings sein, dass die Eltern für das nicht benutzte Guthaben eine erstattungsfähige Steuer für die Kinder beantragen können. So müssen Eltern herausfinden, ob sie für eine solche erstattungsfähige Gutschrift auch berechtigt sind, indem diese das entsprechende Formular ausfüllen.

Lebensmittelpunkt im Haushalt der Eltern

Das Kind muss in jedem Fall mehr als die Hälfte des Steuerjahres bei den Eltern im Haushalt gelebt haben, für das diese den Kinderabsetzbetrag beantragen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Wenn ein Kind in dem Steuerjahr geboren wurde oder verstorben ist, gilt, als wäre es das ganze Jahr über bei den Eltern.

Eine zeitweise Abwesenheit wegen besonderer Umstände wie Urlaub, Schule, Geschäft, Militärdienst, medizinische Versorgung oder Inhaftierung in Jugendeinrichtungen werden als jene Zeit gezählt, in welcher das Kind bei den Eltern gelebt hat.

Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag

Alleinverdiener haben ebenfalls einen Anspruch auf den Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag. Solche Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit wenigstens einem Kind.

Als Alleinerzieher gelten auch Personen, die mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet oder eingetragener Partner gewesen sind oder in einer Lebensgemeinschaft leben undvom Ehepartner nicht dauerhaft getrennt leben und deren Ehepartner oder eingetragener Partner oder nicht mehr als 6.000 Euro im Jahr verdient.

  • Bei der Bestimmung des Einkommens werden die gesamten Einkünfte berücksichtigt. Bei solchen Einkünften aus unselbstständiger Arbeit sind die Bruttoeinkünfte abzüglich der Pendlerpauschale, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, steuerfreien Zuschläge maßgeblich.
  • Die steuerfreien Einkünfte, wie zum Beispiel die Familienbeihilfe, Arbeitslosengeld Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen und Notstandshilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Dies gilt jedoch nicht für das Wochengeld, das mit angerechnet wird.
  • Mit der Kapitalertragsteuer besteuerte Einkünfte und Kapitalerträge wie Wertpapiererträge und Sparzinsen aus privaten Grundstücksveräußerungen werden für diesen Grenzbetrag angerechnet.

Alleinerziehende sind steuerpflichtige Personen mit wenigstens einem Kind, welche nicht mehr als sechs Monate im Jahr in einer Gemeinschaft mit dem Partner leben und
welche für ihr Kind bzw. die Kinder über sechs Monate im Jahr den Kinderabsetzbetrag bekommen.

Der Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt im Jahr 494 Euro für ein Kind, 669 Euro für zwei Kinder und 889 Euro für drei Kinder.
Für jedes weitere Kind steigert sich der Betrag um 220 Euro.

Der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag kann während des Jahres beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Dies ist mit dem Formular E 30 möglich.

Der Steuerpflichtige, welcher den Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag in Anspruch nimmt, muss alle Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse im Zeitraum von einem Monat dem Finanzamt mitteilen. Dies geschieht mit dem Formular E 31.

Nach Ablauf des Jahres kann der r Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag im Rahmen der einer Einkommensteuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Auch wenn der Alleinerzieherabsetzbetrag schon während des Jahres von dem Arbeitgeber berücksichtigt worden ist, sind im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt trotzdem die jeweiligen Angaben zu den Kinderabsetzbeträgen zu machen.

Wenn Eltern nun keine Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis oder aus selbstständiger Arbeit veranlagen können, haben diese die Eventualität, einen Antrag auf Erstattung des Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrags mithilfe des Formulars L 1 zu stellen.

Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag spielen in der Verrechnung und bei der Einkommensteuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung eine Rolle. Die Beträge, die der Alleinerzieher oder Alleinverdiener erhält, sind in ihrer Höheidentisch. Es kann allerdings nicht sein, dass Eltern sowohl den Alleinerzieher- und auch den Alleinverdienerabsetzbetrag zugleich beziehen.

Zunächst müssen bei der Erklärung die Begriffe Alleinverdiener und Alleinerzieher erläutert und definiert werden.

  • Alleinerziehend ist ein Elternteil nach dem Gesetz in Österreich immer dann, wenn dieses geschieden, ledig oder verwitwet ist. Zudem lebt es als Alleinerziehender nicht mit der Mutter oder dem Vater des Kindes zusammen und hat zugleich keinen neuen Partner, mit er danach zusammenlebt.
  • Alleinverdiener sind steuerpflichtige Menschen in Österreich, die mindestens ein Kind haben. Alsdann muss die Person wenigstens sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet gewesen sein und darf von einem ausnahmslos steuerpflichtigen eingetragenen Ehegatten oder Partner nicht unablässig getrennt leben.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, gelten Personen als Alleinverdiener. Geht zum Beispiel im Juni des laufenden Jahres eine Partnerschaft ein und bekommt ein Kind, bedeutet dies, dass sie ab Juni den Kinderabsetzbetrag beanspruchen kann. Bleibt die Partnerschaft bis zum Ende des Jahres bestehen, hat die Person außerdem Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag.

Der Alleinerzieherabsetzbetrag und auch der Alleinverdienerbetrag kann während des laufenden Jahres beim Arbeitgebergeltend gemacht werden. Dieser muss zudem den Kinderzuschlag anrechnen, wenn dies der Arbeitnehmer separat beantragt.

Wenn es nun Änderungen bezüglich der persönlichen Verhältnisse gibt, so ist der Alleinerziehende in der Pflicht, dies innerhalb eines Monates bekanntzumachen. Ist das Jahr zu Ende, so kann dieser als Alleinverdiener oder Alleinerzieher den Absetzbetrag in der Veranlagung für Arbeitnehmer als unselbstständiger Angestellter oder in der Steuererklärung als Selbstständiger in Anspruch nehmen.

Auch wenn die Absetzbeträge im laufenden Kalenderjahr seitens des Arbeitgebers angerechnet worden sind, sind Angaben zu den Zahlen im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt anzuführen. Kann das Elternteil keine Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis vorweisen, dann besteht trotzdem die Möglichkeit, den Alleinerzieherabsetzbetrag zu beantragen. Wird dieser genehmigt, dann bekommt das Elternteil auch den Kinderabsetzbetrag.

Außer dem Alleinerzieherabsetzbetrag gibt es noch andere Beträge, welche geltend gemacht werden können, um eine Unterstützung vom Staat bzw. vom Finanzamt zu erlangen. Es gibt zudem den Kinderabsetzbetrag, auf welchen jeder Steuerpflichtige einen Anspruch hat, welcher zugleich die Familienbeihilfe bezieht. Er beträgt im Jahre 2020 58,40 Euro pro Kind und Monat. Jener Absetzbetrag ist nicht separat zu beantragen, da die Zahlung zusammen mit der Familienbeihilfe erfolgt und auch bei keiner oder geringer Steuerleistung bewilligt wird. Zudem können Eltern oder Elternteile auch den Unterhaltsabsetzbetrag in Anspruch nehmen. Dies betrifft allerdings nur diejenigen, welche für eines oder mehrere Kinder, welche nicht im gleichen Haushalt leben, einen Unterhalt bezahlen. Die Höhe des Betrages verändert sich nach Zahl der Kinder in einer gestaffelten Form.

Eltern können den Alleinerzieherabsetzbetrag auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie nach dem Gesetz als Alleinerzieher gelten. Sind sie dies, dann kann der Arbeitgeber oder auch die pensionszahlende Stelle wegen einer Erklärung vom betroffenen Arbeitnehmers den Alleinerzieherabsetzbetrag anrechnen. Wichtig ist hierbei, dass die Zahl der eigenen Kinder angeführt wird. Nur, wenn diese angegeben sind, kann der Kinderzuschlag mitberechnet werden.

Wichtig ist auch, dass die Erklärung nur bei einem Arbeitgeber abgegeben werden kann. Dies bedeutet konkret, dass, wenn Elternteile zum Beispiel zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse haben, sie den Absetzbetrag nur bei einem in Anspruch nehmen können. Ändern sich die Bedingungen im persönlichen Umfeld, müssen sie dies dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats melden. Zudem müssen die Eltern nach Ende des Jahres eine Erklärung für die Arbeitnehmerveranlagung abgeben.

Die Höhe des Kinderabsetzbetrages

Bei der Berechnung des Gehalts werden generell für den Kinderabsetzbetrag die gesamten Einkünfte beachtet.

Haben Eltern Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, dann werden diese als Bruttoeinkünfte des Jahres berechnet und davon eine Pendlerpauschale, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten sowie steuerfreie Einkünfte wie der Überstundenzuschlag oder die Gefahrenzulage abgezogen.

Einkünfte wie Arbeitslosengeld oder Familienbeihilfe werden in dieser Rechnung nicht beachtet. Wertpapiererträge, Sparzinsen sowie Einkünfte, welche steuerpflichtig sind, werden jedoch berücksichtigt. Steuerpflichtige Einkünfte sind etwa die Veräußerung von Grundstücken oder Ähnliches.

Familienbonus Plus 2021 in Österreich

Der Familienbonus Plus ist ein gesonderter Steuerabsetzbetrag in einer Höhe von 1.500 Euro je Kalenderjahr und Kind bis zum 18. Lebensjahr. Nach dem 18. Geburtstag steht den Eltern ein verminderter Familienbonus Plus über insgesamt 500 Euro im Jahr zu, sofern für das Kind die Familienbeihilfe empfangen wird.

Dieser Familienbonus Plus kann entweder vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnverrechnung berechnet oder in der Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch genommen werden. Die Beantragung beim Arbeitgeber war einst ab Dezember 2018 zum ersten Mal für den Monat Januar 2019 möglich. Dies erfolgte mittels des Formulars E 30. Dieser Familienbonus in der gesetzmäßig vorgesehenen Höhe steht den Kindern im Land Österreich zu. Für Kinder innerhalb der EU, in der Schweiz bzw. im EWR-Raum wird der Familienbonus Plus entweder erhöht oder verringert und somit an das Preisniveau des jeweiligen Staates angepasst.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.