Mitglieder der evangelischen oder der katholischen Kirche in Österreich müssen Kirchensteuer (den sogenannten Kirchenbeitrag) bezahlen. Dabei handelt es sich hier nicht um eine Steuer, die mit den übrigen Steuern vergleichbar ist, sondern um einen Beitrag, welcher dann nur für die Kirche der zugehörigen Konfession bestimmt ist.
Wenn ein Steuerzahler in Österreich einer Glaubensgemeinschaft beitritt, wird dieser Kirchenbeitrag (Kirchensteuer) aufgrund der hier vorhandenen Voraussetzungen (zum Beispiel die Höhe des Einkommens) fällig. Dabei wird eine solche Art von Kirchenbeitrag noch in den Ländern Schweden, Finnland, Schweiz und Dänemark ebenfalls erhoben.
Wenn der Steuerzahler in Österreich ein Mitglied der katholischen oder der evangelischen Kirche ist, muss dieser einen Beitrag zahlen. Bei dem Kirchenbeitrag bzw. der Kirchensteuer in Österreich handelt es sich allerdings nicht um eine Steuer, wie sie im herkömmlichen Sinn bekannt ist, sondern diese ist ein Beitrag, welcher nur für die einzelne Kirche vorgesehen ist. Durch den Eintritt in eine Glaubensgemeinschaft im Land Österreich ist die Kirchenbeitrag unter Beachtung von jeweiligen Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Höhe des Einkommens, zu zahlen.
Der Kirchensteuerbeitrag 2022 in Österreich
Ein Kirchenbeitrag oder die Kirchensteuer wird nur in Schweden, Finnland, Dänemark, in Österreich und in der Schweiz erhoben. In den anderen Ländern finanzieren sich Kirchen durch das eigene Vermögen selbst. Dies erfolgt zum Beispiel aus Vermögen aus Grundbesitz.
- Die Kirchensteuer zahlen generell in Österreich alle Kirchenmitglieder, welche ihren Wohnsitz im Gebiet der betreffenden Kirche haben. Hierbei ist die Kirchensteuerpflicht beispielsweise in Deutschland auf die natürlichen Personen begrenzt, welche ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben.
- Ausländer sind also daher zugleich kirchensteuerpflichtig, wenn dieser einer steuererhebenden Kirche zugehörig sind. Deutsche, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen hingegen keine Kirchensteuer bezahlen.
Die Höhe der Kirchensteuer 2022 in Österreich
Die Höhe der Kirchensteuer am Beispiel der evangelischen und der katholischen Kirche in Österreich ist einfach zu berechnen.
Nach den Schätzungen in den vergangenen Jahren fehlen den Katholiken im Land Österreich auf etwa 40 Prozent aller möglichen Einnahmen. Ein Grund dafür liegt darin, dass der katholischen Kirche keine konkreten Angaben über die Höhe der Einkommen der Mitglieder vorliegen.
Die Höhe des zu bezahlenden Betrages liegt in Österreich bei der katholischen Kirche bei 1,1 Prozent vom Bruttoeinkommen pro Jahr des einzelnen Beitragszahlers sowie in der evangelischen Kirche bei 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr.
Dabei liegt die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit im Jahre 2022 in Österreich bei 400 Euro.
Kirchenbeitragsgesetz in Österreich
Nach dem Zweiten Weltkrieg ist in Österreich das Kirchenbeitragsgesetz entstanden. In Österreich ist jedoch der Kirchenbeitrag nicht an die übrigen vom Staat erhobenen Steuern (wie zum Beispiel in Deutschland) angebunden. Deshalb wird die individuelle Beitragshöhe von den jeweiligen Institutionen der Konfessionen (also von den entsprechenden Kirchen) festgelegt.
Schätzung des Einkommens als Basis
Dabei verfügen jedoch die Kirchen nicht über die genauen Angaben über die jeweiligen Steuerpflichtigen. Darum sind sie gezwungen, die Mitglieder ihrer Glaubensgemeinschaft selbst anzuschreiben, um dann hier die entsprechenden Daten anzufragen. Wenn hier keine Auskunft erteilt wird, kommt hier die Schätzung des jeweiligen Einkommens zum Tragen. Grundsätzlich ist in Österreich hier niemand verpflichtet, Auskunft über deren Einkünfte zu geben. Deshalb wird dann die Höhe des Kirchenbeitrages, wie bereits erwähnt, häufig durch Schätzung festgelegt.
Umgang mit den Daten – Meldedaten & Einkünfte
In der Realität erhalten die Kirchen von den Behörden die Meldedaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) ihrer Mitglieder. Die übrigen für die Berechnung des Kirchenbetrages erforderlichen Daten müssen sich die Kirchen unter Beachtung des aktuellen Datenschutzes und den hier vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen von ihren Mitgliedern selbst besorgen. Dabei werden die Daten vertraulich behandelt und die Kirchen dürfen diese Daten nur als Berechnungsgrundlage für den Kirchenbetrag verwenden
Beispiele für den Kirchenbeitrag – Berechnung
Die Berechnung der Kirchenbeitrags-Höhe (Höhe der Kirchensteuer) am Beispiel der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche
Aufgrund von verschiedenen unabhängigen Schätzungen aus den vergangenen Jahren fehlen der katholischen Kirche in Österreich ungefähr 40 Prozent der möglichen Einnahmen. Die Gründe hierfür liegen in den fehlenden Angaben über die Einkommenshöhe ihrer Mitglieder.
Kirchenbeitrag Höhe – Katholische Kirche
Bei der katholischen Kirche liegt der zu zahlende jährliche Beitrag bei 1,1 Prozent vom Bruttoeinkommen pro Jahr und bei der evangelischen Kirche beträgt dieser Beitrag bei ungefähr 1,5 Prozent.
Kirchenbeitrag steuerlich absetzen
Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit liegt bei 400 Euro pro Jahr. Dabei gibt es beim Kirchenbeitrag auch davon befreite Personengruppen. Hierzu zählen die Mitglieder ohne ein eigenes Einkommen sowie Gruppen, wie zum Beispiel Mütter oder Väter im Mutterschutz, Auszubildende, Arbeitslose sowie Zivildienst- oder Militärdienstleistende.
Die Verwendung des Kirchenbeitrages (also der Kirchensteuer)
Die Einnahmen dadurch dienen zur Abdeckung der Ausgaben der Kirchen. Desweiten wird versucht, die hier vorhandenen zu geringen Einnahmen durch Spenden auszugleichen. Österreich ist dabei das einzige Land, bei dem die Kirchen keine Unterstützung vom Staat erhalten.
Beispiele für die Verwendung
Durch diese Einnahmen werden die Kosten für die Erhaltung von historischen und wertvollen Gebäuden abgedeckt. Ebenfalls können die Mitglieder die Dienstleistungen, wie zum Beispiel Hochzeit, Erstkommunion, Taufe, Firmung, Konfirmation, die seelsorgerische Betreuung im Krankenhaus und in Krisensituationen und die Besichtigung von Kirchengebäuden, kostenlos wahrnehmen.
Grundsätzlich ist jedes Mitglied der evangelischen und der katholischen Kirche dazu verpflichtet, der Zahlung des Kirchenbeitrages (also Kirchensteuer) nachzukommen. Wenn sich hier ein größerer Betrag angesammelt hat, kann dieser Betrag auch von der Kirche eingeklagt werden.