Umsatzsteuer 2022 (USt) in Österreich – Berechnung und Tipps

Das Thema Umsatzsteuer ist sehr komplex. Für Österreich gelten entsprechend dem Umsatzsteuergesetz (UstG) unterschiedliche Steuersätze sowie Sonderregelungen, die unter Umständen für Verwirrung sorgen. Der folgende Ratgeber soll Lichts ins Dunkel der gesamten Materie bringen.

Umsatzsteuer (USt) 2022 in Österreich

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Leistungen und Lieferungen, die beim Konsumenten (Letzverbraucher) eingehoben wird.

  • Die Umsatzsteuersätze waren in Österreich vor der Pandemie (im Jahr 2020) 10%, 13% und 20%. In der Pandemie wurden diese Sätze in vielen Sparten gesenkt, um Unternehmen zu stützen und um den Konsum anzukurbeln. Nun tritt ab 01.01.2022 wieder die reguläre Bemessung in Kraft.
  • Konkret betrifft dies beispielsweise die Kunst. War die Umsatzsteuer hier vorübergehend auf 5% gesenkt worden, ist dies nun wieder auf 10% aufgewertet. Auch bestimmte „Sonstige Leistungen“ sowie Lieferungen fallen unter diese Kategorie.

Mit 5% wurden bis 31.12.2021 auch vorübergehend die Abgaben von Speisen und Getränken besteuert, Übernachtungen in Hotels und Beherbergungsbetrieben, Publikationen, Veranstaltungen, Filmvorführungen und der Besuch von Naturparks und Zoos. Diese Regelungen sind nun wieder Rückgängig gemacht und fallen unter 10% oder 13%.

Der Normalsteuersatz beträgt in Österreich 20%. Personenbeförderung wiederum hat einen Umsatzsteuerbetrag von 10%, genauso wie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Wohnungen. Hotels unterliegen ebenfalls der 10% Regelung.

Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten wiederum unterliegen einem Prozentsatz von 20% Umsatzsteuer. Umsätze in Thermalbädern, einer Sauna und Schwimmbädern sind auf 13% bemessen. Auf 13% kommen ab 01.01.2022 auch wieder die Lieferung von Kunstgegenständen. 13% gilt als ermäßigter Steuersatz und betrifft vor allem Lieferungen von den Urhebern und deren Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

Mit der regulären Bemessung ab Januar 2022 wird es in einigen Branchen, wie Restaurants und Hotelerie zu einem Preissprung kommen und die Inflation wird weiter angeheizt werden. Die Inflation lag bereits bei 4%. Sie wird voraussichtlich im Jahr 2022 weiter steigen.

Was ist die Umsatzsteuer?

  • Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Steuer, die für Waren sowie Dienstleistungen erhoben wird und auch als Mehrwertsteuer bekannt ist.
  • Sie ist üblicherweise im Kaufpreis enthalten und wird nur vom Endverbraucher gezahlt.

Was unterliegt in Österreich der Umsatzsteuer?

  • Lieferungen sowie sonstige Leistungen (z. B. Dienstleistungen von Handwerkern und Freiberuflern, Leistungen aus Vermietung und Verpachtung, Überlassung von Lizenzen) gegen Entgelt und bei Durchführung durch ein Unternehmen in Österreich,
  • Eigenverbrauch,
  • innergemeinschaftlicher Erwerb sowie
  • die Einfuhr von Gegenständen aus einem anderen Land nach Österreich

der Umsatzsteuer.

Rechtsgrundlage für die Umsatzsteuer in Österreich bildet das Umsatzsteuergesetz (§ 10) und das Steuerreformgesetz 2020.

Welche Steuersätze gelten in Österreich?

Bei der Umsatzsteuer in Österreich wird zwischen

  • allgemeinem Steuersatz (Normalsteuersatz, 20 Prozent) und
  • ermäßigtem Steuersatz (zehn und 13 Prozent)

Der Normalsteuersatz gilt als Regelfall, der ermäßigte Steuersatz kommt nur in bestimmten Ausnahmefällen zur Anwendung:

Beispiele für Umsatzsteuer Sätze in Österreich

Steuersatz

Vermietung zu Wohnzwecken

10 Prozent

Beherbergung in eingerichteten Wohn- sowie Schlafräumen sowie damit verbundene regelmäßige Nebenleistungen

10 Prozent

Vermietung von Grundstücken zu Campingzwecken

10 Prozent

Beförderung von Personen im Inland (außer mit Luftfahrzeugen)

10 Prozent

Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften sowie Lebensmitteln

10 Prozent

elektronische Publikationen (z. B. E-Books/ E-Paper sowie Hörbücher)

10 Prozent

Lieferung von lebenden Tieren sowie lebenden Pflanzen und Brennholz

13 Prozent

Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit

13 Prozent

Film- sowie Zirkusvorführungen

13 Prozent

Eintritt zu Sportveranstaltungen

13 Prozent

Wer muss Umsatzsteuer abführen?

Entsprechend dem Umsatzsteuergesetz müssen Unternehmer Umsatzsteuer abführen. Als Unternehmer gelten dabei alle Personen, die selbständig einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Hierzu gehören unter anderem

  • Gewerbetreibende,
  • Vermieter,
  • Journalisten und
  • Vortragende.

Von der Umsatzsteuer sind sogenannte Kleinunternehmer befreit. Diese müssen gemäß Kleinunternehmer-Regelung

  • ihren Wohnsitz in Österreich haben und
  • einen Jahresumsatz von 35.000 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten.

Überschreitung der Umsatzgrenze – Kleinunternehmer Regelung

  • Bei einmaliger Überschreitung dieser Umsatzgrenze um 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren gilt die Kleinunternehmer-Regelung fort. Bei Anwendung der Regelung ist ein Abzug der Vorsteuer nicht möglich.
  • Neben der Kleinunternehmer-Regelung gibt es im österreichischen Steuerrecht noch echte und unechte Steuerbefreiungen. Bei einer echten Steuerbefreiung bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, bei der unechten Steuerbefreiung entfällt dieser.

Zu den echten Befreiungen von der Umsatzsteuer gehören Ausfuhrlieferungen an Drittstaaten sowie die Be- und Verarbeitung von Gegenständen. Unechte Umsatzsteuerbefreiungen greifen bei Bank- sowie Geldumsätzen, Leistungen von Versicherungsvertretern, Arztleistungen sowie beim Grundstücksverkauf.

Von wem wird die Umsatzsteuer bezahlt?

Wird von der Bezahlung der Umsatzsteuer besprochen, erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bezahlung und Abführen an das Finanzamt:

Bezahlung der Umsatzsteuer

Die Bezahlung der Umsatzsteuer erfolgt durch den Endverbraucher. Mit Ausnahme des B2B-Bereichs sind dies private Konsumenten.

Abführung der Umsatzsteuer

Unternehmen führen die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Damit übernehmen sie eine Art Treuhänder-Aufgabe. Aus finanztechnischer Sicht sind Unternehmen Steuerschuldner.

Regelungen im B2B-Bereich

Sofern ein Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen bezieht, wird ebenfalls Umsatzsteuer fällig. Das Unternehmen zahlt dabei Umsatzsteuer – analog dem Endverbraucher – Umsatzsteuer an seinen Lieferanten. Die an den Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer können Unternehmer – anders als Endverbraucher – als Vorsteuer abziehen.

Das Reverse Charge System

  • Grundsätzlich erfolgt die Zahlung der Umsatzsteuer an das Unternehmen, welches die Leistung erbringt. In besonderen Fällen kommt es zu einem Übergang der Steuerschuld – immer dann, wenn das Unternehmen die Umsatzsteuer abführen muss, welches die Leistung empfängt.
  • In diesem Fall greift das sogenannte Reverse Charge System. Dann erbringt ein ausländisches Unternehmen Leistungen in Österreich, auch wenn es hier kein Unternehmen und auch keine an der Leistung beteiligte Betriebsstätte betreibt.

In bestimmten Fällen kommt es auch bei inländischen Leistungen zu einem Übergang der Steuerschuld. Dies erfolgt bei

  • der Lieferung von Mobilfunkgeräten,
  • bei Übertragungen von Treibhausgase-Emissionszertifikaten sowie
  • bei Bauleistungen (Empfänger wurde mit der Bauleistung beauftragt).

Sofern es zu Geschäften mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land kommt, ist die Verwendung der UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) erforderlich. Eine Überprüfung der Gültigkeit dieser UID ist in der gesamten EU über das UID-Bestätigungsverfahren möglich.

So entsteht die Steuerschuld

Geht es um die Entstehung der Steuerschuld, erfolgt eine Unterscheidung in Soll- und Istbesteuerung.

1. Sollbesteuerung

Der Regelfall bei der Umsatzsteuer ist die Sollbesteuerung. Dabei handelt es sich um die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Die Basis für die Berechnung der Umsatzsteuer stellen dabei alle Leistungen dar, welche in einem Kalendermonat erbracht wurden. Somit entsteht die Steuerschuld mit Ablauf eines Monats. Die Fälligkeit liegt dann nach Ablauf des Voranmeldezeitraums auf dem 15. des zweitfolgenden Monats.

2. Istbesteuerung

Kommt die Istbesteuerung zur Anwendung, dann entsteht die Steuerschuld in dem Monat, in dem auch die Bezahlung erfolgt ist. Dabei ist es unerheblich, wann die Leistung erbracht und die Rechnung gestellt wurde.

Zur Anwendung kommt die Istbesteuerung

  • bei Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten, welche nicht der Buchführungspflicht unterliegen,
  • bei freiberuflich Tätigen,
  • bei Unternehmen der Abfallbeseitigung sowie Energieerzeugung und
  • bei jedem Unternehmen, dessen Umsatz in den vorangegangenen zwei Jahren 110.000 Euro nicht überstieg.

Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahresmeldung

Je nach Umsatzhöhe ist eine vierteljährliche (30.000 Euro bis 100.000 Euro) oder monatliche (mehr als 100.000 Euro) Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich. Dabei erfolgt eine Gegenrechnung mit der Vorsteuer, woraus sich entweder eine Zahllast oder eine Gutschrift ergibt. Die Voranmeldung hat bis zum 15. des zweitfolgenden Monats bei monatlicher Zahlung sowie zum 15. Februar, Mai, August und November bei vierteljährlicher Zahlung zu erfolgen.

Bei der Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgt dann eine Gegenüberstellung aller Zahlungen und Gutschriften. Es handelt sich um eine Zusammenfassung des gesamten Jahres, weshalb sich die Werte mit denen der Voranmeldung decken sollten.

FAQ – Fragen und Antworten zur Umsatzsteuer in Österreich

1. Was ist die Vorsteuer?

Bei der Vorsteuer handelt es sich ebenfalls um die Umsatzsteuer. Sie wird in diesem Fall allerdings aus einer anderen Perspektive betrachtet. So ist die Vorsteuer diejenige Umsatzsteuer, welche von einem Unternehmen aufgrund einer Eingangsrechnung für gekaufte Waren oder Dienstleistungen zahlt. Für den Leistungsempfänger ist die ausgewiesene Steuer somit eine Vorsteuer.

2. Was gilt als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer?

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer ist das Entgelt, welches für Warenlieferungen oder Dienstleistungen gezahlt wird.

3. Wer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Ein Unternehmen ist dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn eine Rechnung gemäß § 11 UstG für eine Lieferung oder Leistung vorliegt, welche im Inland für ein anderes Unternehmen ausgeführt wurde. Diese Lieferungen und Leistungen erfolgen für die Zwecke des Unternehmens und dienen zu mindestens zehn Prozent dem unternehmerischen Zweck.

4. Was bedeutet Differenzbesteuerung?

Bei der Differenzbesteuerung wird mit dem Normalsteuersatz der sogenannte Deckungsbeitrag besteuert. Die Differenzbesteuerung wird vorwiegend von Autohändlern oder Antiquitätenhändlern genutzt. Kauft beispielsweise ein Autohändler von einer Privatperson ein Fahrzeug für 5.000 Euro an und verkauft dieses für 8.000 Euro, erfolgt lediglich eine Besteuerung der Differenz in Höhe von 3.000 Euro.

5. Sind Vereine umsatzsteuerpflichtig?

Ein gemeinnütziger Verein kann umsatzsteuerpflichtig sein, sofern er unternehmerische Tätigkeiten verfolgt. Zur Anwendung kommt dann der ermäßigte Steuersatz von zehn Prozent. Davon ausgenommen sind Sportvereine, sie sind grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig. Sobald nur auf Vereinsebene agiert wird (keine Absicht der Erwirtschaftung von Einnahmen), unterliegt ein Verein nicht der Umsatzsteuer. Auch Mitgliedsbeiträge sowie Spenden unterliegen nicht der Umsatzsteuer, sofern keine Gegenleistungen durch den Verein erbracht werden.

6. Welche Regelungen gelten für grenzüberschreitende Dienstleistungen?

Bei der Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen muss unterschieden werden, ob es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder eine Privatperson handelt. In Abhängigkeit davon erfolgt die Definition des Leistungsorts, der die Besteuerung beeinflusst.

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, dann gilt der Ort des Kunden als Leistungsort. Das österreichische Unternehmen arbeitet dann steuerfrei und der Kunde muss die Umsatzsteuer an das für seinen Wohnsitz zuständige Finanzamt abführen. Wird eine Dienstleistung durch ein Unternehmen aus dem EU-Ausland erbracht, muss der österreichische Unternehmer die Steuer in Österreich abführen.

Ist der Kunde eine Privatperson, gilt der Ort des Lieferanten als Leistungsort. Das österreichische Unternehmen erhebt in diesem Fall die Steuer, wenn es für eine Privatperson im EU-Ausland tätig ist. Wird ein Dienstleister in Österreich durch eine Privatperson aus dem EU-Ausland beauftragt, muss die Privatperson die Steuer zahlen.

Quellen

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/U/Seite.991497.html
https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer.html
https://www.wko.at/service/steuern/umsatzsteuer-basisinfo-betriebe.html
https://www.wko.at/service/steuern/umsatzsteuer-auslandsgeschaeften.html

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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