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Finanzämter in Österreich 2026: Adressen, Öffnungszeiten und Termin

Wo finde ich das zuständige Finanzamt in Österreich, wie kann ich einen Termin vereinbaren und wann darf ich ohne Termin vorbeikommen? Das Finanzamt Österreich bietet bundesweit persönliche Beratungstermine, telefonische Auskünfte, digitale Services über FinanzOnline und Selbstbedienungsbereiche an. Für ein persönliches Gespräch ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Formulare abholen oder Schriftstücke abgeben können Sie dagegen auch ohne Beratungstermin.

Einen Termin buchen Sie kostenlos über die offizielle Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) oder telefonisch unter 050 233 700. Für allgemeine Steuerfragen gibt es die Hotline 050 233 233. Die Adressen und Öffnungszeiten aller Standorte finden Sie über die amtliche Finanzamt-Standortsuche.

Finanzamt Österreich 2026 – die wichtigsten Kontakte:

Finanzamt-Termin vereinbaren: Online oder telefonisch

Wenn Sie eine persönliche Beratung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Finanzamts benötigen, müssen Sie vorab einen verbindlichen Termin vereinbaren.

Diese Regel gilt nicht nur für einzelne Standorte in Wien oder Graz, sondern grundsätzlich für den persönlichen Beratungskontakt im Finanzamt Österreich.

Online-Termin beim Finanzamt buchen

Die Online-Terminbuchung des Finanzministeriums steht rund um die Uhr zur Verfügung. So gehen Sie vor:

  1. Öffnen Sie die offizielle BMF-Terminseite.
  2. Wählen Sie die Kategorie aus, die Ihrem Anliegen entspricht, beispielsweise Arbeitnehmerveranlagung, FinanzOnline-Zugang oder Fragen zu einem Steuerbescheid.
  3. Folgen Sie der Terminbuchung und wählen Sie den angebotenen Standort beziehungsweise die passende Beratungsmöglichkeit.
  4. Wählen Sie einen verfügbaren Termin und geben Sie die erforderlichen Kontaktdaten ein.
  5. Kontrollieren Sie Ihre Terminbestätigung und die darin angegebene Adresse.
  6. Bringen Sie zum Termin einen amtlichen Lichtbildausweis und die für Ihr Anliegen erforderlichen Unterlagen mit.

Das Finanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass bei mehreren unterschiedlichen Anliegen grundsätzlich für jedes Thema ein eigener Termin vereinbart werden soll. Dadurch kann ausreichend Zeit für die jeweilige Beratung vorgesehen werden.

Für ausgewählte Angelegenheiten werden auch Videotermine angeboten. Ob diese Möglichkeit für Ihr Thema verfügbar ist, sehen Sie in der amtlichen Terminbuchung.

Telefonische Terminvereinbarung

Wer keinen Online-Termin buchen möchte, kann die Termin-Hotline unter 050 233 700 verwenden.

Wochentag Telefonische Terminvereinbarung
Montag bis Mittwoch 07:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag und Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr

Diese Zeiten betreffen die telefonische Terminvereinbarung. Sie sind nicht mit den Öffnungszeiten sämtlicher Finanzamtsstandorte gleichzusetzen.

Wenn Sie lediglich eine allgemeine steuerliche Auskunft benötigen, ist nicht die Termin-Hotline, sondern in der Regel die allgemeine Finanzamt-Hotline der passende erste Kontakt.

Finanzamt ohne Termin besuchen: Was ist erlaubt?

Nicht jeder Besuch im Finanzamt erfordert einen Termin. Entscheidend ist, ob Sie eine persönliche Beratung benötigen oder lediglich einen Selbstbedienungsservice nutzen möchten.

Anliegen Termin erforderlich?
Formular im Selbstbedienungsbereich abholen Nein
Schriftstück in den frei zugänglichen Postkasten einwerfen Nein
Formular im Selbstbedienungsbereich abgeben Nein
Persönliche Fragen zum Steuerbescheid besprechen Ja
Beratung zum Lohnsteuerausgleich Ja
Bestimmte FinanzOnline-Zugangsangelegenheiten persönlich erledigen Je nach Anliegen, für persönlichen Kontakt grundsätzlich ja
Persönliche Beratung zur Unternehmensgründung Ja

Formulare ohne Termin abholen

Die Standorte des Finanzamts Österreich verfügen über Selbstbedienungsbereiche, in denen amtliche Formulare abgeholt werden können.

Der Zugang ist während der jeweiligen Öffnungszeiten ohne vorherige Terminbuchung möglich. Im Selbstbedienungsbereich besteht allerdings kein Anspruch auf ein persönliches Beratungsgespräch.

Viele Formulare können auch über den amtlichen Formularservice bezogen oder über den Online-Bestellservice kostenlos bestellt werden.

Bei den regulären maschinenlesbaren Arbeitnehmerveranlagungsformularen sind besondere Vorgaben zu beachten. Sie stehen nicht durchgehend als gewöhnliche PDF-Druckvorlagen zur Verfügung.

Schriftstücke ohne Termin abgeben

Wer eine Steuererklärung, ein Formular oder ein anderes Schriftstück abgeben möchte, kann den dafür vorgesehenen Selbstbedienungsbereich nutzen.

Nach den amtlichen Informationen verfügt außerdem jeder Finanzamtsstandort über einen frei zugänglichen Postkasten, in den Schriftstücke rund um die Uhr eingeworfen werden können.

Wichtig bei Fristsachen: Wenn eine gesetzliche Frist einzuhalten ist, sollten Sie einen geeigneten Nachweis der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Einbringung sicherstellen. Eine persönliche Beratung ist nicht notwendig, um eine Erklärung über einen zulässigen Einbringungsweg abzugeben. Bei Beschwerden und anderen Rechtsmitteln sind zusätzlich die jeweiligen gesetzlichen Formvorschriften zu beachten.

Finanzämter in Österreich: Adressen und Standortsuche

Das Finanzamt Österreich ist bundesweit tätig und verfügt über zahlreiche Dienststellen und Standorte in allen neun Bundesländern.

Seit der Neuorganisation der österreichischen Finanzverwaltung im Jahr 2021 gibt es das Finanzamt Österreich als bundesweit zuständige Abgabenbehörde. Daneben besteht insbesondere das Finanzamt für Großbetriebe mit eigenem gesetzlich geregeltem Zuständigkeitsbereich.

Die einzelnen Finanzamtsstandorte sind daher nicht mit rechtlich völlig voneinander unabhängigen lokalen Finanzämtern gleichzusetzen.

Für die vollständige, jeweils amtlich gepflegte Standortübersicht verwenden Sie die Standortsuche des Finanzministeriums. Dort können Sie nach Bundesland und Standort suchen und die jeweilige Adresse, die Öffnungszeiten und weitere Kontaktinformationen abrufen.

Finanzamt-Adressen in größeren österreichischen Städten

Die folgende Tabelle enthält beispielhafte, anhand des amtlichen Standortverzeichnisses geprüfte Adressen. Sie ist keine vollständige Aufstellung sämtlicher Dienststellen.

Stadt Finanzamt-Standort
Graz Conrad-von-Hötzendorf-Straße 14–18, 8010 Graz
Linz Bahnhofplatz 7, 4020 Linz
Salzburg Aigner Straße 10, 5026 Salzburg
Innsbruck Innrain 32, 6020 Innsbruck
Klagenfurt am Wörthersee Siriusstraße 11, 9020 Klagenfurt

In Wien gibt es mehrere Standorte mit unterschiedlichen Dienststellen und Adressen. Deshalb sollte dort der konkrete Standort anhand des amtlichen Wiener Standortverzeichnisses beziehungsweise der Terminbestätigung ausgewählt werden.

Auch in anderen Bundesländern gibt es weitere Standorte. Dazu zählen beispielsweise Eisenstadt, St. Pölten, Wiener Neustadt und zahlreiche Bezirksstandorte.

Kontrollieren Sie vor der Anreise immer die Adresse auf Ihrer Terminbestätigung. Der nächstgelegene Finanzamtsstandort muss nicht automatisch der Standort sein, an dem Ihr persönlicher Termin stattfindet.

Kann ich ein Finanzamt außerhalb meines Wohnbezirks besuchen?

Für die Abgabe von Formularen beziehungsweise Schriftstücken stehen nach der offiziellen BMF-Information unabhängig vom Wohnort oder der Betriebsstätte verschiedene Standorte und Einbringungswege zur Verfügung.

Für persönliche Beratungstermine ist jedoch die konkrete Terminbuchung maßgeblich. Wählen Sie daher den angebotenen Standort beziehungsweise halten Sie sich an die Adresse in der Terminbestätigung.

Bei speziellen steuerlichen Zuständigkeiten kann außerdem eine andere Dienststelle oder Behörde zuständig sein.

Öffnungszeiten der Finanzämter: Wann sind die Selbstbedienungsbereiche geöffnet?

Die Öffnungszeiten unterscheiden sich insbesondere zwischen größeren Städten und anderen Standorten. Für die Selbstbedienungsbereiche nennt das Bundesministerium für Finanzen grundsätzlich folgende Zeiten.

Wochentag Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt Andere Standorte
Montag 07:30–15:30 07:30–12:00
Dienstag 07:30–15:30 07:30–12:00
Mittwoch 07:30–12:00 07:30–12:00
Donnerstag 07:30–17:00 07:30–15:30
Freitag 07:30–12:00 07:30–12:00

Diese Zeiten beziehen sich auf die gewöhnlichen Öffnungszeiten der Selbstbedienungsbereiche. Sie bedeuten nicht, dass Sie während dieser Zeit ohne Termin persönlich beraten werden.

An gesetzlichen Feiertagen und bei besonderen saisonalen Regelungen, insbesondere in den Sommermonaten, können abweichende Zeiten gelten. Verlassen Sie sich bei einem geplanten Besuch daher auf die aktuellen Angaben zum jeweiligen Standort.

Finanzamt Österreich telefonisch erreichen: Alle wichtigen Nummern

In vielen Fällen können Fragen bereits telefonisch geklärt werden, ohne dass ein persönlicher Termin erforderlich ist.

Anliegen Telefonnummer
Allgemeine Fragen von Privatpersonen 050 233 233
Steuerfragen von Unternehmern 050 233 333
Termin vereinbaren 050 233 700
Technische Fragen zu FinanzOnline 050 233 790

Die allgemeinen Telefonservices für Privatpersonen und Unternehmen sind nach den amtlichen Angaben von Montag bis Mittwoch von 07:30 bis 15:30 Uhr sowie Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr erreichbar.

Für die technische FinanzOnline-Hotline gelten eigene Zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.

Bei Anrufen aus dem Ausland wird die österreichische Ländervorwahl +43 verwendet, beispielsweise +43 50 233 233.

Wann ist welche Hotline sinnvoll?

  • Allgemeine Steuerfragen: Beispielsweise Fragen zum Einkommensteuerbescheid, zum Lohnsteuerausgleich oder zu allgemeinen Formular- und Verfahrensangelegenheiten.
  • Unternehmer-Hotline: Beispielsweise allgemeine Fragen zu unternehmerischen Steuerangelegenheiten oder zur steuerlichen Erfassung.
  • Termin-Hotline: Wenn Sie einen persönlichen Beratungstermin benötigen und nicht online buchen möchten.
  • FinanzOnline-Hotline: Wenn technische Schwierigkeiten beim Zugang oder bei der Bedienung von FinanzOnline auftreten.

Bei technischen Fragen zu Ihrem eigenen Computer oder Internetanschluss kann die FinanzOnline-Hotline allerdings nur begrenzt unterstützen.

FinanzOnline, Chat oder Post: Das Finanzamt ohne Besuch kontaktieren

Viele Steuerangelegenheiten lassen sich über FinanzOnline erledigen. Dazu gehören insbesondere elektronische Erklärungen, bestimmte Anträge sowie der Abruf von Bescheiden und Kontoinformationen.

Für persönliche Steuerangelegenheiten empfiehlt beziehungsweise verlangt die Finanzverwaltung aus Datenschutzgründen die Kommunikation über einen authentifizierten Zugang oder die vorgesehenen behördlichen Kontaktmöglichkeiten.

FinanzOnline für persönliche Steuerangelegenheiten

Über FinanzOnline können Sie abhängig von Ihrer Zugangsberechtigung insbesondere:

  • Arbeitnehmerveranlagungen und andere Steuererklärungen einreichen,
  • Steuerbescheide abrufen,
  • Informationen zum Steuerkonto einsehen,
  • bestimmte Rückzahlungs- oder andere Anträge stellen,
  • elektronische Behördenmitteilungen bearbeiten.

Für die Anmeldung steht unter anderem die ID Austria zur Verfügung. Bei alternativen FinanzOnline-Zugangsdaten sind die jeweils geltenden Anforderungen an die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu beachten.

Die frühere Bezeichnung Handysignatur wird für die aktuelle Zugangsbeschreibung nicht mehr als eigenständiger Standardweg verwendet.

Chatbot Fred und Live-Chat

Der BMF-Chatbot Fred unterstützt bei häufigen Fragen, etwa zu FinanzOnline, Arbeitnehmerveranlagung, Familienbeihilfe und verschiedenen steuerlichen Verfahren.

Der Chatbot steht rund um die Uhr zur Verfügung. Für komplexere Fragen kann außerdem ein Live-Chat mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter angeboten werden.

Die amtlich angegebenen Live-Chat-Zeiten sind Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr.

Den Zugang finden Sie über die offizielle Kontaktseite des Finanzamts Österreich.

Kann ich dem Finanzamt eine E-Mail schreiben?

Für persönliche steuerliche Angelegenheiten ist eine gewöhnliche E-Mail beziehungsweise ein allgemeines öffentliches Kontaktformular nicht der vorgesehene Standardweg.

Das Finanzministerium verweist aus Datenschutzgründen insbesondere auf FinanzOnline mit authentifizierter Anmeldung und die persönlichen beziehungsweise telefonischen Kontaktmöglichkeiten des Finanzamts.

Verwenden Sie für sensible Steuerdaten daher die vorgesehenen amtlichen Kommunikationswege. Bei fristgebundenen Rechtsmitteln oder Erklärungen ist zusätzlich darauf zu achten, dass der gewählte Einbringungsweg rechtlich zulässig ist.

Finanzamt per Post kontaktieren

Für gewöhnliche Schriftstücke an das Finanzamt Österreich lautet die allgemeine Postanschrift:

Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien

Für die Dienststelle Sonderzuständigkeiten wird gesondert die Postanschrift Postfach 222, 1000 Wien, angegeben.

Das Finanzministerium weist darauf hin, dass Pakete und bestimmte Behördenbriefe wie RSa- oder RSb-Sendungen nicht an die genannten Postfächer zugestellt werden. Verwenden Sie daher die amtlich vorgesehenen Versand- und Übermittlungswege.

Steuerzahlungen, Rückstände und Zahlungsprobleme: Der richtige Kontakt

Wenn Sie eine offene Steuerschuld begleichen möchten, können Sie die dafür vorgesehenen Zahlungsinformationen des Finanzamts verwenden.

Die jeweiligen Bankverbindungen und Hinweise zu Steuerzahlungen veröffentlicht das Finanzministerium unter Steuerzahlungen.

Für die richtige Zuordnung einer Zahlung ist insbesondere die Verwendung der korrekten Zahlungsreferenz beziehungsweise der vorgeschriebenen Identifikationsangaben wichtig.

Übernehmen Sie keine Bankverbindung aus einem beliebigen alten Internetartikel oder einer verdächtigen Zahlungsaufforderung, ohne sie mit den amtlichen Informationen abzugleichen.

Kann ich Steuern beim Finanzamt bar oder mit Karte bezahlen?

Das Finanzministerium empfiehlt für offene Abgabensalden vorwiegend die Banküberweisung.

Nach den Angaben zur Terminvereinbarung sind vor Ort unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronische EPS-Zahlungen und Barzahlungen möglich. Für Barzahlungen nennt das BMF eine gesetzliche Grenze von 10.000 Euro pro Tag. Kartenzahlungen werden nach der aktuellen Termininfo nicht angeboten.

Vor einer persönlichen Einzahlung sollten Sie deshalb die angebotenen Zahlungswege und einen gegebenenfalls notwendigen Termin prüfen.

Was tun, wenn ich eine Steuernachzahlung nicht bezahlen kann?

Bei Zahlungsschwierigkeiten kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zahlungserleichterungen wie eine Stundung oder Ratenzahlung infrage.

Ein entsprechender Antrag kann grundsätzlich über die dafür vorgesehenen FinanzOnline-Funktionen eingebracht werden.

Eine bloße telefonische Anfrage ersetzt nicht automatisch einen formgerechten Antrag oder eine behördliche Bewilligung. Bei drohender Fälligkeit sollte daher rechtzeitig gehandelt werden.

Welches Finanzamt ist für mein Anliegen zuständig?

Das Finanzamt Österreich ist für zahlreiche allgemeine steuerliche Angelegenheiten von Privatpersonen und Unternehmen zuständig. Dazu zählen unter anderem Einkommensteuer, Arbeitnehmerveranlagung und viele unternehmerische Abgaben.

Für bestimmte Fälle bestehen besondere Zuständigkeiten. Das Finanzamt für Großbetriebe ist beispielsweise für gesetzlich bestimmte große Unternehmen und besondere Sachverhalte zuständig.

Auch das Zollamt Österreich und weitere Organisationseinheiten der Finanzverwaltung haben eigene Aufgaben.

Die bloße Nähe eines Gebäudes zum Wohnort ist deshalb nicht in jedem Fall für die sachliche Zuständigkeit entscheidend.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie die offiziellen Kontaktinformationen und die Terminbuchung des BMF nutzen, um Ihr Anliegen der richtigen Stelle zuzuordnen.

Häufige Fragen zu den Finanzämtern in Österreich

Brauche ich 2026 einen Termin beim Finanzamt?

Für ein persönliches Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Finanzamts ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Für die Abholung von Formularen im Selbstbedienungsbereich oder die Abgabe von Schriftstücken über die vorgesehenen Einbringungsmöglichkeiten ist dagegen kein Beratungstermin notwendig.

Wie kann ich einen Termin beim Finanzamt online vereinbaren?

Über die offizielle Terminvereinbarungsseite des Bundesministeriums für Finanzen. Dort wählen Sie das Thema, den angebotenen Standort beziehungsweise die Beratungsmöglichkeit und einen verfügbaren Termin. Die Online-Terminbuchung steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Welche Telefonnummer hat das Finanzamt Österreich?

Für allgemeine Fragen von Privatpersonen ist 050 233 233 vorgesehen. Unternehmen erreichen die allgemeine Unternehmer-Hotline unter 050 233 333. Für Terminbuchungen gilt 050 233 700, für technische FinanzOnline-Fragen 050 233 790.

Wo finde ich die Adresse meines Finanzamts?

In der offiziellen Standortsuche des BMF. Dort können Sie die Dienststellen und Standorte nach Bundesland beziehungsweise Ort auswählen. Für persönliche Termine ist die in der Terminbestätigung angegebene Adresse maßgeblich.

Kann ich den Lohnsteuerausgleich ohne Finanzamt-Termin erledigen?

Ja. Die Arbeitnehmerveranlagung kann grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline durchgeführt werden. Alternativ stehen die dafür vorgesehenen amtlichen Papierformulare und zulässigen Einbringungswege zur Verfügung. Ein persönlicher Beratungstermin ist für die bloße Einreichung nicht erforderlich.

Kann ich ein Formular ohne Termin beim Finanzamt abgeben?

Ja. Die amtlichen Informationen sehen die Abgabe von Schriftstücken unter anderem über die Selbstbedienungsbereiche und die frei zugänglichen Postkästen der Finanzamtsstandorte vor. Bei fristgebundenen Eingaben sollten Einbringungsweg und Nachweis der Rechtzeitigkeit beachtet werden.

Kann ich bei jedem Finanzamtsstandort meine Unterlagen abgeben?

Das BMF beschreibt für die Abgabe von Formularen und Schriftstücken grundsätzlich Möglichkeiten unabhängig vom Wohnort oder der Betriebsstätte. Für persönliche Beratungstermine müssen Sie dagegen die jeweils angebotene Terminbuchung und den bestätigten Standort beachten.

Wie lange haben die Finanzämter geöffnet?

Die gewöhnlichen Selbstbedienungszeiten unterscheiden sich zwischen größeren Städten und anderen Standorten. In Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt sind sie grundsätzlich montags und dienstags bis 15:30 Uhr sowie donnerstags bis 17:00 Uhr zugänglich. Für genaue Zeiten und mögliche Sonderregelungen sollte die amtliche Standortseite kontrolliert werden.

Kann ich das Finanzamt wegen eines Steuerbescheids per E-Mail kontaktieren?

Für persönliche steuerliche Angelegenheiten verweist das Finanzministerium aus Datenschutzgründen auf FinanzOnline und die vorgesehenen Infocenter-Kontaktmöglichkeiten. Bei Bescheidbeschwerden gelten außerdem eigene gesetzliche Fristen und Formvorschriften. Eine gewöhnliche E-Mail ist kein verlässlicher Ersatz für einen zulässigen Rechtsmitteleingang.

Das sollten Sie vor dem Besuch beim Finanzamt prüfen

Damit Sie nicht unnötig zu einem Finanzamtsstandort fahren, hilft folgende kurze Reihenfolge:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Anliegen direkt über FinanzOnline erledigt werden kann.
  2. Wenn Sie nur ein Formular benötigen, nutzen Sie die kostenlose Bestellung oder den Selbstbedienungsbereich.
  3. Wenn Sie lediglich Unterlagen abgeben möchten, wählen Sie einen zulässigen Einbringungsweg.
  4. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie vorher online oder telefonisch einen Termin.
  5. Kontrollieren Sie anschließend die genaue Adresse, die Öffnungszeiten und die benötigten Unterlagen.

Die wichtigste Unterscheidung lautet: Ohne Termin können Sie bestimmte Selbstbedienungsservices nutzen. Sobald Sie Ihre persönliche Steuerangelegenheit direkt mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter besprechen möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen gebuchten Termin.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

Redaktioneller Informationsstand: 16. Oktober 2026. Die Telefonnummern, Kontaktwege und gewöhnlichen Öffnungszeiten wurden anhand der amtlichen BMF-Informationen geprüft. Einzelne Standorte, Sonderöffnungszeiten, Beratungsangebote und organisatorische Zuständigkeiten können sich ändern. Für einen konkreten Besuch sind die aktuellen amtlichen Standortdaten und die Terminbestätigung maßgeblich.