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Steuern

Wertschöpfungsabgabe in Österreich: Maschinensteuer, Berechnung & Pro/Contra

David Reisner
aktualisiert: 8. Oktober 2026 02:31

Eine allgemeine Wertschöpfungsabgabe gibt es in Österreich derzeit nicht. Der Begriff bezeichnet vielmehr ein seit Jahrzehnten diskutiertes Modell, bei dem bestimmte Abgaben von Unternehmen nicht ausschließlich an der Lohnsumme, sondern an einer breiteren betrieblichen Wertschöpfung bemessen würden.

Oft wird die Wertschöpfungsabgabe vereinfachend als „Maschinensteuer“ oder „Robotersteuer“ bezeichnet. Das ist jedoch ungenau: Bei einer klassischen Wertschöpfungsabgabe würde nicht eine Maschine oder ein Roboter direkt besteuert. Bemessungsgrundlage wären vielmehr mehrere Komponenten der vom Unternehmen geschaffenen Wertschöpfung.

Kurzantwort: Österreich erhebt derzeit keine allgemeine Wertschöpfungsabgabe. Diskutierte Modelle würden die Bemessungsgrundlage bestimmter Arbeitgeberabgaben von der Lohnsumme auf eine breitere Unternehmenswertschöpfung ausdehnen. Dadurch könnten personalintensive Betriebe entlastet und kapital- beziehungsweise gewinnintensive Unternehmen stärker belastet werden. Wie sich eine solche Reform insgesamt auf Investitionen, Beschäftigung und Preise auswirken würde, hängt stark von der konkreten Ausgestaltung ab.

Frage Aktueller Stand
Gibt es eine Wertschöpfungsabgabe in Österreich? Nein, derzeit keine allgemeine Abgabe dieser Art
Ist sie eine Maschinensteuer? Nicht im eigentlichen Sinn
Was könnte besteuert werden? Je nach Modell Löhne, Gewinne, Zinsen, Mieten, Pachten und teilweise Abschreibungen
Was wäre das Ziel? Breitere Finanzierungsbasis und mögliche Entlastung lohnbezogener Abgaben
Gibt es einen aktuellen Steuersatz? Nein
Ist eine Einführung beschlossen? Nein

Was ist eine Wertschöpfungsabgabe?

Die Wertschöpfungsabgabe ist ein steuer- beziehungsweise abgabenpolitisches Konzept.

Grundgedanke ist, die Finanzierung bestimmter öffentlicher oder sozialer Leistungen nicht ausschließlich oder überwiegend an die Lohn- und Gehaltssumme eines Unternehmens zu knüpfen.

Stattdessen würde eine breitere Bemessungsgrundlage verwendet, die sich an der im Unternehmen entstehenden Wertschöpfung orientiert.

Je nach Modell könnten dazu beispielsweise gehören:

  • Löhne und Gehälter,
  • Unternehmensgewinne,
  • Abschreibungen,
  • Fremdkapitalzinsen,
  • Mieten,
  • Pachten und
  • bestimmte weitere Wertschöpfungskomponenten.

Es gibt nicht „die eine“ Wertschöpfungsabgabe. Welche Bestandteile tatsächlich in die Bemessungsgrundlage einbezogen würden, müsste der Gesetzgeber erst in einem konkreten Modell festlegen.

Gibt es die Wertschöpfungsabgabe in Österreich?

Nein. Stand 8. Oktober 2026 wird in Österreich keine allgemeine Wertschöpfungsabgabe erhoben.

Es gibt daher aktuell:

  • keinen gesetzlichen allgemeinen Steuersatz,
  • keine eigene Wertschöpfungsabgabe-Erklärung,
  • keinen entsprechenden Steuerbescheid und
  • keine Zahlungspflicht nur deshalb, weil ein Unternehmen Maschinen, Roboter oder künstliche Intelligenz verwendet.

Unternehmen zahlen stattdessen weiterhin die bestehenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängigen Abgaben.

Dazu gehören unter anderem:

  • Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung,
  • Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds,
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag,
  • Kommunalsteuer und
  • Betriebliche Vorsorge.

Die aktuellen Arbeitgeberabgaben erklären wir ausführlich im Beitrag zu den Lohnnebenkosten in Österreich.

Was gilt 2026 tatsächlich bei lohnabhängigen Abgaben?

Die aktuelle österreichische Unternehmensbelastung ist weiterhin zu einem erheblichen Teil an Löhne und Gehälter gekoppelt.

Zu den wichtigsten lohnsummenbezogenen Arbeitgeberabgaben gehören 2026 beispielsweise:

Abgabe 2026
Dienstgeberbeitrag zum FLAF 3,70 %
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 0,31 bis 0,40 % je nach Bundesland
Kommunalsteuer grundsätzlich 3 %

Daneben bestehen die Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung und weitere Arbeitgeberkosten.

Mehr zur Gemeindeabgabe erklärt unser eigener Ratgeber zur Kommunalsteuer in Österreich.

Warum wird über eine Wertschöpfungsabgabe diskutiert?

Die Diskussion beruht vor allem auf einem strukturellen Problem: Ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern hat eine hohe Lohnsumme und zahlt dementsprechend relativ hohe lohnabhängige Abgaben.

Ein stark automatisiertes Unternehmen kann dagegen mit wesentlich weniger Personal eine hohe wirtschaftliche Leistung erzielen.

Der Grundgedanke einer Wertschöpfungsabgabe lautet deshalb:

Nicht ausschließlich die Beschäftigung von Menschen soll die Finanzierungsbasis bilden, sondern breiter die wirtschaftliche Wertschöpfung eines Unternehmens.

Damit sollen insbesondere zwei Ziele verbunden werden:

  • Entlastung des Faktors Arbeit und
  • Verbreiterung der Finanzierungsbasis.

Ist die Wertschöpfungsabgabe eine Maschinensteuer?

Nicht im eigentlichen Sinn.

„Maschinensteuer“ ist ein politischer beziehungsweise umgangssprachlicher Begriff, der seit den österreichischen Debatten der 1980er-Jahre verwendet wird.

Eine tatsächliche Maschinensteuer würde beispielsweise direkt ansetzen an:

  • Maschinenwerten,
  • Investitionen,
  • Robotern oder
  • anderen Kapitalgütern.

Eine Wertschöpfungsabgabe setzt dagegen grundsätzlich an der vom Unternehmen erzeugten Wertschöpfung an.

Ein Unternehmen müsste also nicht pro Roboter oder Maschine einen festen Steuerbetrag bezahlen.

Bereits in der österreichischen Parlamentsdebatte der 1980er-Jahre wurde ausdrücklich zwischen einer reinen Maschinensteuer und einer breiter angelegten Wertschöpfungsabgabe unterschieden.

Was bedeutet Wertschöpfung?

Vereinfacht beschreibt die Wertschöpfung jenen wirtschaftlichen Wert, den ein Unternehmen durch seine Tätigkeit neu erzeugt.

Einfaches Beispiel

Eine Tischlerei kauft:

Holz und andere Vorleistungen um 300.000 Euro

und verkauft daraus gefertigte Produkte um:

800.000 Euro

Sehr vereinfacht ergibt sich damit:

800.000 Euro Produktionswert − 300.000 Euro Vorleistungen = 500.000 Euro Wertschöpfung

Die tatsächliche steuerliche Definition wäre wesentlich detaillierter und würde davon abhängen, welches konkrete Modell gesetzlich gewählt wird.

Wie könnte eine Wertschöpfungsabgabe berechnet werden?

In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion gibt es insbesondere zwei Rechenwege.

Subtraktive Methode

Die Wertschöpfung wird aus dem Produktionswert abzüglich der bezogenen Vorleistungen ermittelt.

Produktionswert − Vorleistungen = Wertschöpfung

Additive Methode

Alternativ können die einzelnen Wertschöpfungskomponenten addiert werden.

Bei einem Bruttowertschöpfungsmodell könnten beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Lohn- und Gehaltssumme,
  • Abschreibungen,
  • Gewinne,
  • Fremdkapitalzinsen,
  • Mieten und Pachten sowie
  • je nach Ausgestaltung weitere Komponenten.

Löhne + Abschreibungen + Gewinne + Finanzierungs- und bestimmte Nutzungskosten = mögliche Bruttowertschöpfungsbasis

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettowertschöpfung?

Ein besonders wichtiger Unterschied betrifft die Abschreibungen.

Modell Abschreibungen
Bruttowertschöpfung werden grundsätzlich einbezogen
Nettowertschöpfung werden grundsätzlich herausgerechnet

Das ist wirtschaftspolitisch von großer Bedeutung.

Werden Abschreibungen in die Bemessungsgrundlage aufgenommen, werden insbesondere kapital- und investitionsintensive Unternehmen stärker erfasst.

Werden sie ausgenommen, fällt die Belastung solcher Investitionen geringer aus.

Wie hoch wäre eine Wertschöpfungsabgabe?

Dafür gibt es aktuell keinen österreichischen Steuersatz.

Da keine allgemeine Wertschöpfungsabgabe beschlossen wurde, wäre jede konkrete Prozentzahl derzeit lediglich Teil eines hypothetischen Modells.

Rechenbeispiel ohne aktuellen Gesetzesbezug

Angenommen, die steuerliche Wertschöpfung eines Unternehmens würde 1 Million Euro betragen und ein rein hypothetischer Abgabensatz läge bei 1 Prozent.

1.000.000 Euro × 1 % = 10.000 Euro

Dieses Beispiel dient ausschließlich dazu, die Funktionsweise zu zeigen. Es handelt sich nicht um einen bestehenden österreichischen Steuersatz.

Welchen Unterschied macht eine Wertschöpfungsabgabe für Unternehmen?

Der wichtigste Verteilungseffekt zeigt sich beim Verhältnis von Arbeit und Kapital.

Beispiel: Zwei Unternehmen mit gleicher Wertschöpfung

Unternehmen A Unternehmen B
Charakter personalintensiv kapitalintensiv
Lohnsumme 900.000 Euro 300.000 Euro
übrige Wertschöpfungskomponenten 400.000 Euro 1.000.000 Euro
gesamte Wertschöpfung 1.300.000 Euro 1.300.000 Euro

Bei einer ausschließlich lohnsummenbezogenen Abgabe würde Unternehmen A wegen seiner hohen Lohnsumme wesentlich stärker belastet.

Bei einer vollständig wertschöpfungsbezogenen Abgabe mit gleichem Satz und gleicher Bemessungsgrundlage wäre die Belastung beider Unternehmen dagegen ähnlich.

Genau diese Verschiebung ist der Kern der Debatte: Arbeit soll relativ entlastet, andere Wertschöpfungskomponenten sollen stärker in die Finanzierung einbezogen werden.

Würde eine Wertschöpfungsabgabe zusätzlich erhoben?

Nicht zwingend.

Viele österreichische Modelle wurden als Umbasierung bestehender Arbeitgeberabgaben diskutiert.

Das bedeutet:

  • eine bestehende lohnsummenbezogene Abgabe könnte reduziert oder ersetzt werden und
  • stattdessen würde eine breitere Wertschöpfungsbasis verwendet.

Eine solche aufkommensneutrale Reform müsste also nicht automatisch höhere Gesamteinnahmen für den Staat bedeuten.

Andere Modelle könnten eine Wertschöpfungsabgabe allerdings zusätzlich zu bestehenden Abgaben vorsehen.

Ob es sich um eine zusätzliche Belastung oder lediglich um eine andere Verteilung bestehender Abgaben handelt, hängt vollständig vom konkreten Gesetzesmodell ab.

Welche Rolle spielt der Familienlastenausgleichsfonds?

Ein häufig diskutierter österreichischer Ansatz war, zunächst den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds – den DB – von der Lohnsumme auf eine Wertschöpfungsbasis umzustellen.

2026 beträgt dieser Dienstgeberbeitrag:

3,70 Prozent der maßgeblichen Bruttolohnsumme

Ein wertschöpfungsbezogenes Modell könnte beispielsweise einen niedrigeren Prozentsatz auf eine wesentlich breitere Bemessungsgrundlage anwenden.

Genau deshalb ist es irreführend, einen möglichen zukünftigen Wertschöpfungsabgabensatz direkt mit einem heutigen Lohnsummenprozentsatz zu vergleichen.

Was passiert tatsächlich mit dem FLAF ab 2028?

Die aktuell beschlossene Reform geht in eine andere Richtung.

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird nach der derzeitigen Rechtslage ab 1. Jänner 2028 von:

3,70 Prozent auf 2,70 Prozent

gesenkt.

Die dadurch entstehende Finanzierungslücke des FLAF soll nicht über eine Wertschöpfungsabgabe geschlossen werden.

Bund, Länder und Gemeinden haben sich 2026 stattdessen auf eine entsprechende öffentliche Mitfinanzierung verständigt.

Damit ist eine Wertschöpfungsabgabe derzeit nicht Bestandteil der beschlossenen österreichischen FLAF-Reform.

Warum ist das Thema durch KI und Automatisierung wieder aktuell?

Die grundlegende Fragestellung aus den 1980er-Jahren ist durch:

  • Robotik,
  • Automatisierung,
  • künstliche Intelligenz,
  • Software und
  • digitale Geschäftsmodelle

wieder stärker in den Fokus gerückt.

Ein Unternehmen kann heute unter Umständen einen hohen Umsatz und eine hohe Wertschöpfung mit wesentlich weniger Beschäftigten erzielen als ein traditionelles personalintensives Unternehmen.

Damit stellt sich erneut die wirtschaftspolitische Frage:

Soll die Finanzierung öffentlicher und sozialer Leistungen überwiegend an Arbeitseinkommen und Lohnsummen gekoppelt sein oder breiter an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ansetzen?

Das ist allerdings eine politische und ökonomische Gestaltungsfrage und keine zwangsläufige Folge der Digitalisierung.

Was spricht für eine Wertschöpfungsabgabe?

Befürworter führen insbesondere folgende Argumente an.

Arbeit könnte relativ günstiger werden

Werden bestehende lohnabhängige Abgaben durch eine wertschöpfungsbezogene Finanzierung ersetzt, könnten die unmittelbaren Kosten für zusätzliche Beschäftigung sinken.

Personalintensive Unternehmen könnten profitieren

Unternehmen mit einem besonders hohen Personalanteil würden bei einer aufkommensneutralen Umbasierung tendenziell entlastet.

Das könnte beispielsweise relevant sein für Teile von:

  • Dienstleistungen,
  • Tourismus und Gastronomie,
  • Pflege,
  • Handwerk oder
  • anderen personalintensiven Branchen.

Breitere Finanzierungsbasis

Gewinne und andere Wertschöpfungskomponenten würden stärker in die Finanzierungsbasis einbezogen.

Damit wäre die Finanzierung weniger unmittelbar davon abhängig, wie viele Arbeitnehmer ein Unternehmen beschäftigt.

Automatisierung würde die Bemessungsgrundlage nicht automatisch reduzieren

Ersetzt ein Unternehmen Mitarbeiter durch Maschinen, reduziert sich heute grundsätzlich die entsprechende Lohnsumme.

Bei einer Wertschöpfungsabgabe würde die Unternehmenswertschöpfung dagegen weiterhin eine Rolle spielen.

Was spricht gegen eine Wertschöpfungsabgabe?

Auch die möglichen Nachteile sind erheblich und hängen stark vom konkreten Modell ab.

Investitionen könnten stärker belastet werden

Vor allem bei einer Bruttowertschöpfungsabgabe werden Abschreibungen berücksichtigt.

Das kann kapitalintensive Investitionen stärker belasten.

Betroffen wären beispielsweise Unternehmen, die hohe Beträge investieren in:

  • Maschinen,
  • Produktionsanlagen,
  • Gebäude,
  • Automatisierung oder
  • andere langfristige Wirtschaftsgüter.

Kapitalintensive Unternehmen würden relativ stärker belastet

Eine aufkommensneutrale Reform verändert die Verteilung der bestehenden Abgaben.

Wenn personalintensive Unternehmen entlastet werden, müssen bei gleichem Gesamtaufkommen andere Unternehmen entsprechend stärker beitragen.

Internationale Wettbewerbsfähigkeit

Bei Unternehmen, die stark im internationalen Wettbewerb stehen, könnte eine zusätzliche Belastung der in Österreich erzeugten Wertschöpfung Auswirkungen auf:

  • Investitionsentscheidungen,
  • Standortwahl,
  • Preise oder
  • Gewinne

haben.

Komplexe Bemessungsgrundlage

Ein erheblicher praktischer Punkt ist die konkrete Berechnung.

Geklärt werden müsste unter anderem:

  • Welche Gewinne zählen?
  • Welche Abschreibungen zählen?
  • Wie werden Leasingzahlungen behandelt?
  • Wie werden Lizenzgebühren behandelt?
  • Wie werden Finanzunternehmen berechnet?
  • Was passiert bei Verlusten?
  • Wie werden grenzüberschreitende Leistungen behandelt?

Dadurch kann das System administrativ komplex werden.

Was sagt das WIFO zur Wertschöpfungsabgabe?

Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung hat verschiedene Wertschöpfungsabgabenmodelle untersucht.

Die Ergebnisse sind nicht so eindeutig, wie es manche politische Pro- oder Contra-Darstellungen vermuten lassen.

Eine aufkommensneutrale Umstellung kann:

  • arbeitsintensive Unternehmen entlasten,
  • kapital- und gewinnintensive Unternehmen stärker belasten und
  • kurzfristig positive Beschäftigungseffekte ermöglichen.

Gleichzeitig sieht das WIFO mögliche Risiken insbesondere bei:

  • Investitionsanreizen,
  • internationaler Wettbewerbsfähigkeit,
  • Steuergestaltung,
  • Verteilungseffekten und
  • langfristigen Beschäftigungswirkungen.

Eine einfache Aussage „Wertschöpfungsabgabe schafft Arbeitsplätze“ oder „Wertschöpfungsabgabe vernichtet Arbeitsplätze“ lässt sich aus der wissenschaftlichen Literatur nicht seriös ableiten.

Ist eine Wertschöpfungsabgabe dasselbe wie die Körperschaftsteuer?

Nein.

Die Körperschaftsteuer knüpft grundsätzlich an den steuerpflichtigen Gewinn einer Körperschaft an.

Eine Wertschöpfungsabgabe hätte dagegen eine breitere Bemessungsgrundlage.

Körperschaftsteuer Wertschöpfungsabgabe
Bemessungsbasis steuerpflichtiges Einkommen/Gewinn breitere Wertschöpfung
Löhne enthalten? Nein, grundsätzlich Betriebsausgabe je nach Modell Teil der Wertschöpfung
Abschreibungen enthalten? reduzieren grundsätzlich den steuerlichen Gewinn bei Bruttowertschöpfungsmodell grundsätzlich enthalten
Aktuell in Österreich? Ja Nein

Ist eine Wertschöpfungsabgabe dasselbe wie Umsatzsteuer?

Nein.

Obwohl auch die Umsatzsteuer wirtschaftlich am geschaffenen Mehrwert ansetzt, funktionieren beide Systeme unterschiedlich.

Die Umsatzsteuer:

  • wird auf Lieferungen und Leistungen erhoben,
  • arbeitet mit dem Vorsteuerabzug,
  • soll wirtschaftlich grundsätzlich den Endverbraucher belasten und
  • folgt im grenzüberschreitenden Handel grundsätzlich dem Bestimmungslandprinzip.

Eine klassische Wertschöpfungsabgabe würde dagegen beim Unternehmen ansetzen und wäre als Unternehmens- beziehungsweise Finanzierungsabgabe konzipiert.

Die genaue technische Konstruktion ist auch unionsrechtlich wichtig. Eine Abgabe darf nicht einfach als zweite Umsatzsteuer ausgestaltet werden, die mit den europäischen Mehrwertsteuerregeln kollidiert.

Würde eine Wertschöpfungsabgabe Exporte belasten?

Das hängt von der Ausgestaltung ab.

Ein wesentlicher Unterschied zur Umsatzsteuer kann darin bestehen, dass eine unternehmensbezogene Wertschöpfungsabgabe auf die im Inland geschaffene Wertschöpfung zugreift.

Damit können auch Unternehmen betroffen sein, die ihre Produkte exportieren.

Die Umsatzsteuer funktioniert dagegen grundsätzlich nach dem Bestimmungslandprinzip: Exporte werden im Ausgangsstaat grundsätzlich entlastet, während Importe im Zielland besteuert werden.

Für eine exportorientierte Volkswirtschaft wie Österreich ist dieser Punkt wirtschaftspolitisch besonders relevant.

Welche Branchen würden profitieren?

Bei einer aufkommensneutralen Umstellung von lohnabhängigen Abgaben auf Wertschöpfung würden tendenziell jene Unternehmen profitieren, deren:

Lohnanteil an der gesamten Wertschöpfung überdurchschnittlich hoch ist.

Das könnten insbesondere personalintensive Unternehmen sein.

Eine pauschale Branchenliste ist dennoch problematisch, weil selbst innerhalb einer Branche sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle existieren.

Welche Unternehmen könnten stärker belastet werden?

Tendenziell stärker belastet wären – abhängig vom konkreten Modell – Unternehmen mit:

  • wenigen Beschäftigten,
  • hohen Gewinnen,
  • hohem Kapitaleinsatz,
  • hohen Abschreibungen oder
  • starker Fremdfinanzierung.

Gerade die Frage, ob Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen vollständig einbezogen werden, würde daher einen erheblichen Unterschied machen.

Würde die Wertschöpfungsabgabe Roboter besteuern?

Nicht direkt.

Ein Roboter hätte keinen eigenen Steuerbescheid und es gäbe nicht automatisch einen Betrag „pro Maschine“.

Eine Investition in Robotik könnte lediglich indirekt relevant werden, wenn beispielsweise:

  • Abschreibungen Teil der Bemessungsgrundlage sind oder
  • die Automatisierung die Zusammensetzung von Löhnen, Gewinnen und Wertschöpfung verändert.

Die Bezeichnung „Robotersteuer“ ist deshalb ebenfalls nur eine vereinfachende politische Kurzform.

Wer brachte die Wertschöpfungsabgabe in Österreich ins Gespräch?

Die österreichische Debatte reicht mehrere Jahrzehnte zurück.

Besonders mit dem Konzept verbunden ist der damalige Sozialminister Alfred Dallinger.

Anfang der 1980er-Jahre wurde intensiv darüber diskutiert, die Finanzierung der sozialen Sicherung auf eine breitere Grundlage zu stellen.

1985 erklärte Dallinger im Nationalrat, dass als Bemessungsgrundlage insbesondere eine Bruttowertschöpfung überlegt werde.

Dabei unterschied er ausdrücklich zwischen einer Wertschöpfungsabgabe und einer reinen Maschinensteuer.

Warum wurde die Wertschöpfungsabgabe nie eingeführt?

Die Diskussion begleitet die österreichische Steuer- und Sozialpolitik seit Jahrzehnten, ohne dass sich bislang ein entsprechendes allgemeines System durchgesetzt hat.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • unterschiedliche politische Positionen,
  • schwierige Festlegung der Bemessungsgrundlage,
  • Verteilungswirkungen zwischen Branchen,
  • mögliche Investitionswirkungen,
  • internationale Wettbewerbsfragen,
  • EU-rechtliche Abgrenzung zur Umsatzsteuer und
  • administrative Komplexität.

Zudem existieren andere Möglichkeiten, den Faktor Arbeit zu entlasten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • direkte Senkung lohnabhängiger Beiträge,
  • stärkere Finanzierung aus allgemeinen Steuern oder
  • Verschiebungen zwischen einzelnen Abgabenarten.

Ist die Wertschöpfungsabgabe 2026 wieder politisch aktuell?

Sie wird weiterhin diskutiert, ist aber nicht beschlossen.

Auch 2025 und 2026 tauchte das Konzept in Diskussionen über:

  • Pensionsfinanzierung,
  • Automatisierung,
  • künstliche Intelligenz,
  • Entlastung des Faktors Arbeit und
  • Finanzierung des Sozialstaats

wieder auf.

Gewerkschaftliche und arbeiterkammernahe Stimmen befürworten weiterhin eine breitere wertschöpfungsorientierte Finanzierungsbasis.

Andere Ökonomen und Wirtschaftsvertreter warnen insbesondere vor zusätzlichen Belastungen von Investitionen und Unternehmen.

Eine politische Forderung oder Diskussionsveranstaltung ist jedoch kein geltendes Steuerrecht. Stand 8. Oktober 2026 besteht keine allgemeine österreichische Wertschöpfungsabgabe.

Was plant die Bundesregierung stattdessen?

Der aktuelle steuerpolitische Kurs sieht vor allem eine direkte Senkung der Lohnnebenkosten vor.

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds soll ab 2028 von:

3,7 Prozent auf 2,7 Prozent

sinken.

Die Finanzierung des daraus entstehenden Einnahmenausfalls soll insbesondere durch öffentliche Mittel von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgen.

Eine allgemeine Wertschöpfungsabgabe ist dafür derzeit nicht vorgesehen.

Gibt es Wertschöpfungsabgaben in anderen Ländern?

Internationale Vergleiche sind schwieriger, als ältere politische Aussagen vermuten lassen.

Das WIFO verweist beispielsweise auf:

  • die italienische IRAP und
  • die französische Contribution économique territoriale – CET.

Diese Systeme sind jedoch nicht einfach identisch mit dem in Österreich diskutierten Modell zur Finanzierung der Sozialversicherung oder des Familienlastenausgleichsfonds.

Sie wurden in anderen steuerlichen und institutionellen Zusammenhängen eingeführt.

Die alte Aussage, eine Wertschöpfungsabgabe gebe es „nur in Italien und Ungarn“, ist daher keine brauchbare aktuelle Einordnung.

Ist eine Wertschöpfungsabgabe gut oder schlecht?

Eine seriöse Antwort hängt davon ab, wie das konkrete Modell ausgestaltet wäre.

Entscheidend wären unter anderem:

  • Welche bestehende Abgabe wird ersetzt?
  • Ist die Reform aufkommensneutral?
  • Welche Wertschöpfungskomponenten werden einbezogen?
  • Werden Abschreibungen berücksichtigt?
  • Welcher Steuersatz gilt?
  • Gibt es Freibeträge für kleine Unternehmen?
  • Wie werden Banken und Versicherungen behandelt?
  • Wie werden grenzüberschreitende Zahlungen behandelt?
  • Welche Branchen gewinnen oder verlieren?

Ohne Antworten auf diese Fragen lässt sich die wirtschaftliche Wirkung nicht belastbar beurteilen.

Pro und Contra im Überblick

Mögliche Vorteile Mögliche Nachteile
Entlastung lohnbezogener Abgaben möglich Kapitalintensive Betriebe könnten stärker belastet werden
Personalintensive Unternehmen könnten profitieren Investitionsanreize könnten sinken
Breitere Finanzierungsbasis Komplexere Bemessung
Automatisierung reduziert Beitragsbasis nicht automatisch Internationale Wettbewerbsfähigkeit kann betroffen sein
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärker berücksichtigt Belastung kann teilweise über Preise oder Einkommen weitergegeben werden
Mögliche Entlastung zusätzlicher Beschäftigung Langfristige Beschäftigungswirkung nicht eindeutig

Die häufigsten Irrtümer zur Wertschöpfungsabgabe

  • „Österreich erhebt eine Maschinensteuer.“ Nein. Eine allgemeine Wertschöpfungs- oder Maschinensteuer wird derzeit nicht erhoben.
  • „Jeder Roboter würde besteuert.“ Nicht bei einem klassischen Wertschöpfungsmodell.
  • „Es gibt bereits einen Steuersatz.“ Nein. Ohne beschlossenes Gesetz gibt es keinen aktuellen österreichischen Wertschöpfungsabgabensatz.
  • „Alle Sozialversicherungsbeiträge würden automatisch ersetzt.“ Das hängt vom jeweiligen Reformmodell ab.
  • „Die Wertschöpfungsabgabe ist eine zweite Umsatzsteuer.“ Nein. Beide Systeme unterscheiden sich konzeptionell und wirtschaftlich deutlich.
  • „Sie trifft nur Großkonzerne.“ Eine breite Wertschöpfungsbasis könnte grundsätzlich auch kleinere Unternehmen erfassen, sofern keine Freibeträge vorgesehen werden.
  • „Sie entlastet jedes Unternehmen.“ Eine aufkommensneutrale Umstellung erzeugt Gewinner und Verlierer.
  • „Sie schafft sicher Arbeitsplätze.“ Die wissenschaftlichen Ergebnisse sind nicht eindeutig.
  • „Sie vernichtet sicher Arbeitsplätze.“ Auch diese pauschale Aussage ist wissenschaftlich nicht belegt.
  • „Eine solche Steuer gibt es nur in Italien und Ungarn.“ Internationale wertschöpfungsbezogene Unternehmenssteuern sind vielfältiger und zudem nicht direkt miteinander vergleichbar.
  • „Die Bundesregierung führt sie 2028 ein.“ Nein. Beschlossen ist vielmehr eine Senkung des DB zum FLAF ab 2028.

Checkliste: Wie sollte ein konkreter Vorschlag bewertet werden?

  • Status: Handelt es sich um geltendes Recht oder lediglich um einen politischen Vorschlag?
  • Ersatz oder Zusatz: Wird eine bestehende Abgabe ersetzt oder kommt eine neue hinzu?
  • Bemessungsgrundlage: Brutto- oder Nettowertschöpfung?
  • Abschreibungen: Werden Investitionen in die Bemessungsgrundlage einbezogen?
  • Gewinne: Welche Gewinnkomponenten zählen?
  • Zinsen: Werden Fremdkapitalzinsen hinzugerechnet?
  • Mieten und Leasing: Wie werden Nutzungsentgelte behandelt?
  • Freibeträge: Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?
  • Steuersatz: Wie hoch ist der Abgabensatz?
  • Aufkommen: Soll die Reform aufkommensneutral sein?
  • Branche: Ist das Unternehmen arbeits- oder kapitalintensiv?
  • International: Welche Folgen entstehen für Exporte und Standortentscheidungen?
  • EU-Recht: Ist die konkrete Konstruktion mit dem Mehrwertsteuerrecht vereinbar?

Fazit: Keine Maschinensteuer – sondern ein alternatives Finanzierungsmodell

Die Wertschöpfungsabgabe ist in Österreich derzeit kein geltendes allgemeines Steuerinstrument. Sie ist ein wirtschafts- und sozialpolitisches Reformkonzept, das seit den 1980er-Jahren immer wieder diskutiert wird.

Der Grundgedanke ist einfach: Arbeitgeberabgaben sollen nicht ausschließlich auf Löhne und Gehälter gestützt werden. Auch andere Bestandteile der betrieblichen Wertschöpfung könnten zur Finanzierung herangezogen werden.

Dadurch könnten personalintensive Unternehmen entlastet werden. Kapital-, gewinn- oder investitionsintensive Unternehmen würden abhängig von der Ausgestaltung dagegen stärker belastet.

Genau darin liegt gleichzeitig die größte Kontroverse. Wissenschaftliche Untersuchungen sehen sowohl mögliche Beschäftigungsimpulse als auch Risiken für Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Verteilung. Eine eindeutige Wirkung lässt sich ohne konkretes Modell nicht seriös vorhersagen.

Der aktuelle österreichische Kurs geht bislang einen anderen Weg: Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds soll ab 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent sinken. Eine allgemeine Wertschöpfungsabgabe ist dafür derzeit nicht beschlossen.

Die drei wichtigsten Punkte: In Österreich gibt es derzeit keine Wertschöpfungsabgabe. „Maschinensteuer“ ist nur eine vereinfachende Bezeichnung. Und jede seriöse Bewertung muss zuerst klären, welche bestehende Abgabe ersetzt und welche konkrete Wertschöpfung besteuert werden soll.

Häufige Fragen zur Wertschöpfungsabgabe

Gibt es eine Wertschöpfungsabgabe in Österreich?

Nein. Stand 8. Oktober 2026 wird keine allgemeine Wertschöpfungsabgabe erhoben.

Ist eine Wertschöpfungsabgabe beschlossen?

Nein. Es gibt derzeit kein beschlossenes allgemeines österreichisches Wertschöpfungsabgabesystem.

Ist die Wertschöpfungsabgabe eine Maschinensteuer?

Nicht im eigentlichen Sinn. Eine Maschine oder ein Roboter würde nicht unmittelbar mit einer eigenen Steuer belastet. Die Abgabe würde vielmehr an der Wertschöpfung eines Unternehmens ansetzen.

Was würde bei einer Wertschöpfungsabgabe besteuert?

Das hängt vom Modell ab. Als mögliche Bestandteile werden insbesondere Löhne, Gewinne, Fremdkapitalzinsen, Mieten, Pachten und bei einer Bruttowertschöpfungsabgabe auch Abschreibungen diskutiert.

Was ist Bruttowertschöpfung?

Sie kann vereinfacht als Produktionswert abzüglich Vorleistungen berechnet werden. Alternativ können unter anderem Löhne, Abschreibungen, Gewinne, Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten addiert werden.

Was ist Nettowertschöpfung?

Im Unterschied zur Bruttowertschöpfung werden insbesondere die Abschreibungen nicht als Teil der entsprechenden Bemessungsbasis berücksichtigt.

Wie hoch wäre die Wertschöpfungsabgabe?

Es gibt keinen aktuellen österreichischen Steuersatz, weil keine allgemeine Wertschöpfungsabgabe beschlossen ist.

Würde die Wertschöpfungsabgabe zusätzlich zu bestehenden Steuern kommen?

Nicht zwingend. Viele österreichische Modelle sahen eine teilweise oder vollständige Umbasierung bestehender lohnabhängiger Arbeitgeberabgaben vor.

Würde sie die Sozialversicherung ersetzen?

Nicht automatisch. Abhängig vom Modell könnten nur einzelne Arbeitgeberbeiträge oder andere lohnabhängige Abgaben ersetzt werden.

Was hat die Wertschöpfungsabgabe mit dem FLAF zu tun?

Ein häufig diskutiertes österreichisches Modell sieht eine Umbasierung des lohnabhängigen Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds auf die Unternehmenswertschöpfung vor.

Wie hoch ist der aktuelle Dienstgeberbeitrag zum FLAF?

2026 beträgt er 3,7 Prozent der maßgeblichen Lohnsumme.

Wird der FLAF ab 2028 durch eine Wertschöpfungsabgabe finanziert?

Nach der derzeit beschlossenen Regelung nein. Der Dienstgeberbeitrag sinkt ab 2028 auf 2,7 Prozent; der Einnahmenausfall soll über eine öffentliche Mitfinanzierung ausgeglichen werden.

Wer würde von einer Wertschöpfungsabgabe profitieren?

Bei einer aufkommensneutralen Umbasierung könnten insbesondere Unternehmen mit überdurchschnittlich hohem Personalanteil an ihrer Wertschöpfung profitieren.

Wer könnte mehr bezahlen?

Je nach Modell könnten insbesondere kapital-, gewinn- und abschreibungsintensive Unternehmen stärker belastet werden.

Werden Roboter besteuert?

Nicht direkt. Eine Investition in Automatisierung könnte sich lediglich über die Zusammensetzung der Unternehmenswertschöpfung auf die Bemessungsgrundlage auswirken.

Werden Maschinen besteuert?

Eine klassische Wertschöpfungsabgabe ist keine direkte Steuer auf den Wert einzelner Maschinen. Bei einem Bruttowertschöpfungsmodell können jedoch Abschreibungen Teil der Bemessungsgrundlage sein.

Was spricht für die Wertschöpfungsabgabe?

Befürworter nennen insbesondere eine breitere Finanzierungsbasis, mögliche Entlastungen der Arbeit und eine gleichmäßigere Behandlung unterschiedlich automatisierter Unternehmen.

Was spricht gegen die Wertschöpfungsabgabe?

Kritiker verweisen insbesondere auf mögliche Investitionshemmnisse, Belastungen kapitalintensiver Unternehmen, administrative Komplexität und mögliche Nachteile im internationalen Wettbewerb.

Schafft eine Wertschöpfungsabgabe Arbeitsplätze?

Das lässt sich nicht sicher sagen. Untersuchungen sehen mögliche kurzfristige Beschäftigungsvorteile einer Entlastung des Faktors Arbeit, weisen aber gleichzeitig auf unsichere langfristige Investitions- und Beschäftigungswirkungen hin.

Ist die Wertschöpfungsabgabe dasselbe wie Körperschaftsteuer?

Nein. Die Körperschaftsteuer setzt grundsätzlich am steuerpflichtigen Gewinn an. Eine Wertschöpfungsabgabe würde eine breitere Bemessungsgrundlage verwenden.

Ist die Wertschöpfungsabgabe dasselbe wie Umsatzsteuer?

Nein. Die Umsatzsteuer ist auf den Endverbrauch ausgerichtet und arbeitet mit Vorsteuerabzug. Eine Wertschöpfungsabgabe wäre eine Unternehmens- beziehungsweise Finanzierungsabgabe.

Gibt es eine Robotersteuer in Österreich?

Nein. Es gibt derzeit keine allgemeine Steuer, die allein wegen des Einsatzes eines Roboters oder einer Maschine anfällt.

Wer hat die Wertschöpfungsabgabe in Österreich vorgeschlagen?

Besonders mit der österreichischen Debatte verbunden ist der damalige Sozialminister Alfred Dallinger, der die Idee Anfang der 1980er-Jahre prominent in die politische Diskussion einbrachte.

Wird die Wertschöpfungsabgabe heute noch diskutiert?

Ja. Das Konzept wird weiterhin im Zusammenhang mit Automatisierung, künstlicher Intelligenz, Pensionsfinanzierung und einer Entlastung des Faktors Arbeit diskutiert. Eine Einführung ist derzeit jedoch nicht beschlossen.

Gibt es solche Abgaben in anderen Ländern?

Es gibt im Ausland verschiedene wertschöpfungsbezogene Unternehmenssteuern. Häufig genannt werden etwa die italienische IRAP und die französische CET. Diese Systeme sind mit den österreichischen Vorschlägen allerdings nur eingeschränkt vergleichbar.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand der fachlichen Prüfung: 8. Oktober 2026.

Hinweis: Die Wertschöpfungsabgabe ist derzeit ein wirtschaftspolitisches Konzept und keine geltende allgemeine österreichische Steuer. Konkrete Aussagen über Steuersätze, Bemessungsgrundlagen oder Belastungen wären erst möglich, wenn ein entsprechender Gesetzesentwurf oder ein beschlossenes Modell vorliegt.

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