Zuverdienstgrenze 2022 in Österreich – Pension, Karenz und für Studenten

Viele Menschen, welche sich bereits in ihrer Pension befinden oder auch einer Arbeit nachgehen bzw. Arbeitslosengeld bekommen, verdienen sich mit unterschiedlichen Tätigkeiten nebenbei etwas Geld nebenher dazu. Dies ist oft dann der Fall, wenn das verdiente oder das bezogene Geld nicht hinreicht, um laufende Lebenshaltungskosten zu decken.

Zuverdienstgrenze 2022 in Österreich

Jeder Bürger darf zusätzlich verdienen, allerdings nur in bestimmter Höhe. Die Auswertungszahl beträgt 1,021. Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich von 475,86 Euro auf 485,85 Euro. Diese Regelung ist auch für Arbeitslose gültig.

Die Zuverdienstgrenze im Bereich einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beträgt statt 7.300 Euro 7.600 Euro im Jahre 2022. Andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld usw. dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Es sind lediglich die Einkünfte des Elternteils relevant, welches das KBG erhält.

Die Verdienstgrenze Studienbeihilfe erhöht sich von 10.000 Euro auf 15.000 Euro.

Die Zahlen in Stichpunkten – Zuverdienstgrenzen 2022 Österreich

  • Geringfügigkeitsgrenze: 2021 = 475,86 Euro, für 2022 = 485,85 Euro.
  • Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld: 2021 = 7.300 Euro, aktuell 7.600 Euro.
  • Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfe: 2021 = 10.000 Euro, 2022 15.000 Euro.

Für Personen, die sich in Frühpension befinden

Die neuen Regelungen sind durchaus vorteilhaft. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass Personen, die in Frühpension sind, sich an die Zuverdienstgrenzen halten. Sollte das monatliche Bruttoeinkommen unter 1.177,25 Euro sein, wird von der Pension nichts gemindert. Die Auflistung zeigt in Zahlen, wie viel jeder Bürger zusätzlich ohne Abzüge verdienen darf:

  • Bis brutto 1.177,25 Euro, keine Abzüge.
  • Übersteigt das monatliche Einkommen diesen Betrag bis zu 1.765,94 Euro, ist mit 30 % Reduzierung zu rechnen, allerdings auf den Differenzbetrag.
  • Der Differenzbetrag ab 1.765,94 Euro bis 2.354 Euro wird um 40 % gekürzt.
  • Einnahmen, die über dem Maximalbetrag liegen, sind mit 50 % zu berechnen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverdienstgrenzen nicht mehr relevant sind, wenn die Personen das reguläre Rentenalter erreicht haben.

Arbeitslosigkeit

Auch in dieser Sparte sind Verdienstgrenzen zu beachten, die Rede ist von der generellen Zuverdienstgrenze in Höhe von 485,85 Euro monatlich.

Die Geringfügigkeitsgrenze ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren gestiegen. Im Jahre 2016 betrug die Summe 415,72 Euro, im Jahre 2022 hingegen 485,85 Euro. Geringfügige Beschäftigungen werden nicht mit Lohnsteuer und Sozialversicherungen belastet. Die Arbeitnehmer haben jedoch Urlaubsanspruch.

Generell bedeutet dies, dass von einem Zuverdienst immer dann gesprochen wird, wenn es schon ein Einkommen jeglicher Art gibt und etwas hinzuverdient wird. Es stellt sich allerdings die Frage, wie viel die Person dazu verdienen darf.

 Zuverdienstgrenzen 2021 in Österreich – Infos

  • Eine Antwort auf diese Frage kann die Zuverdienstgrenze geben. Zudem stellt sich die Frage, wie diese Zuverdienste seitens der Steuer zu betrachten sind.

Auch Studenten müssen bestimmte Grenzen beim Zuverdienst beachten, wenn diese zum Beispiel die Familienbeihilfe beziehen. So dürfen sie im Kalenderjahr nicht mehr als 10.000 Euro hinzuverdienen. Dabei gibt es zudem noch weitere Reglungen zu beachten. In jedem Fall findet keine Differenzierung zwischen dem Verdienst aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit statt.

Es gibt für all jene Menschen, die arbeitslos sind und entsprechend Arbeitslosengeld bekommen, bestimmte Zuverdienstgrenzen. Diese orientieren sich an der Geringfügigkeitsgrenze, welche jedes Jahr in Österreich angepasst wird. Wenn neben dem Erhalt von Arbeitslosengeld bis zur Grenze der Geringfügigkeit hinzuverdient wird, hat dies keinerlei Auswirkungen.

Die Zuverdienstgrenze für Studenten

Arbeiten Studenten neben ihrem Studium, dann bleibt ihr Anspruch auf Familienbeihilfe generell bestehen. Auch bleiben die Einkünfte bis zu jenem Jahr, in welchem der Student 19 Jahre alt wird außer Beachtung. Die eigenen Einkommen werden erst ab dem Jahr, in dem der Student 20 Jahre alt wird, bedeutend.

  • Ab jenem Zeitpunkt liegt die obere Grenze des Gesamteinkommens bei 10.000 Euro brutto je Wirtschaftsjahr. Hierbei macht es keinerlei Unterschied, ob das Geld in einem Angestelltenverhältnis oder als Selbstständiger hinzuverdient wird.
  • Bei der Grundlage der Bemessung wird jedoch zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern unterschieden. Das jährliche Einkommen der Arbeitnehmer ist er jährliche Bruttobezug ohne das 13. und das 14. Gehalt. Das jährliche Einkommen der Selbstständigen ist jenes des letzten Steuerbescheids.

Bei den Arbeitnehmern erden verschiedene Aspekte nicht eingerechnet. Hierzu gehören die Lehrlingsentschädigung, einkommensteuerfreie Bezüge wie Studienbeihilfe und Pflegegeld, die sowie die Waisenpension. Auch Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder die Sonderausgabenpauschale gehören dazu.

Wann muss ich an das Finanzamt Geld zurückzahlen?

Wird die Grenze des Zuverdienstes überschritten, dann muss dieser Betrag an das Finanzamt zurückbezahlt werden, welcher über dem maximalen Betrag von 10.000 Euro liegt. Wird im darauf folgenden Jahr die Grenze unterschritten, kann ein neuer Antrag für die Familienbeihilfe gestellt werden.

Überdies wird zur Berechnung der Zuverdienstgrenze das Bruttoeinkommen und die Sonderausgaben, die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskostenpauschale herangezogen. Wenn aber dennoch die Grenze von 15.000 Euro pro Jahr überschritten wird, dann muss der Betrag seit dem Jahr 2013 zurückgezahlt werden.

Vor dem Jahr 2013 sah das Gesetz vor, dass im Fall einer Überschreitung der Grenze die gesamte Familienbeihilfe zurückgezahlt werden musste.

Studenten dürfen zurzeit ab dem 20. Lebensjahr maximal 10.000 Euro brutto im Jahr verdienen, ohne ihren Bedarf auf Familienbeihilfe zu verlieren oder das Stipendium teilweise oder ganz zurückbezahlen zu müssen. Jenes zur Bestimmung herangezogene Einkommen gilt zudem bei anderen Zuverdienern, ohne Sonderzahlungen.

Übersteigt das jährliche Einkommen bei Studenten die Marke von 10.000 Euro, vermindert sich die Familienbeihilfe um den Betrag. Wird zugleich Unterhalt für die eigenen Kinder geleistet, erhöht sich dieser Betrag um 2.988 Euro je Kind. Laut dem aktuellen Regierungsprogramm ist in Zukunft geplant die Zuverdienstgrenze für die Studenten auf 15.000 Euro zu steigern.

Die Zuverdienstgrenze 2021 für Pensionisten

  • Je nachdem was die Person für eine Pension bezieht, gibt es verschiedene Zuverdienstgrenzen und steuerliche Auswirkungen.
  • Hierbei muss zwischender Witwenpension, die neben der normalen Erwerbstätigkeit bezogen wird, der der Pension aus gesundheitlichen Gründen und der Frühpension unterschieden werden.

Bei der Witwenpension gibt es keine Zuverdienstgrenze, allerdings wird die Pension auf das Gehalt aufgerechnet und ist außerdem steuerpflichtig. Eine wichtige Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass das Gehalt und die Pensionszahlungen 12.000 Euro pro Jahr überschreiten.

Ist dies der Fall, dann muss in aller Regel eine Nachzahlung der Steuer geleistet werden. Bleibt das Einkommen unter 12.000 Euro pro Jahr, dann muss die Person die Pension nicht versteuern.

Keine  Zuverdienstgrenze in der Alterspension

Wird hingegen eine Alterspension bezogen, kann unbegrenzt hinzuverdient werden, denn der zusätzliche Verdienst verringert die Pensionszahlung nicht.

Wenn es sich bei den Bezügen um eine frühzeitige Alterspension oder eine Korridorpension handelt, fällt diese gänzlich weg, wenn das Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt und eine Pflichtversicherung bei der Pensionsversicherung besteht.

Jedoch führt der Wegfall der Pensionsbezüge zu einer Erhöhung der Alterspension. Daher wird bei der frühzeitigen Alterspension die Höhe der Zahlung neu berechnet. Bei einer Korridorpension wird die Alterspension jeden Monat, in dem die Korridorpension nicht gezahlt wird, um 0,55 Prozent erhöht.

Steuerliche Auswirkungen durch den Zuverdienst

  • Unabhängig hiervon kann der Zuverdienst auch steuerliche Auswirkungen haben, denn für die Berechnung der Steuer werden Pension und Gehalt, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, zusammengerechnet. Keine Steuernachzahlung wird gefordert, wenn das Einkommen unter 12.000 Euro pro Jahr liegt.
  • Wird die Grenze überschritten, muss die Person mit einer Steuernachzahlung rechnen, deren Höhe von dem Jahreseinkommen bzw. der abgeführten Lohnsteuer abhängig ist.
  • Die obere Grenze von 12.000 Euro ist vor allem beim Erhalt einer Witwenpension zu beachten, wenn diese außer dem Arbeitsverhältnis bezogen wird, denn sie wird in die Steuerberechnung miteinbezogen.

Bei einer Pensionszahlung aus gesundheitlichen Gründen muss die Tätigkeit mit Antritt der Pension aufgegeben werden. Kommt es hiernach zu einem neuen Angestelltenverhältnis, dann wird die Pension bei einem Lohn aus der Summe von Erwerbstätigkeit und Pension nicht gemindert, wenn die obere Grenze von 12201 Euro nicht überschritten wird.

Wenn nun die Summe der Einkommen darüber liegt, wird je nach Stufe des Einkommens jener Anteil, welcher die Stufe übersteigt, gekürzt. Die höchste Grenze liegt bei 50 Prozent.

Es gibt generell verschiedene Grenzen für den Verdienst, je nachdem, welche Pension erhalten wird. Je nach Art der Pensionszahlung und der sich hieraus resultierenden Grenze für den Zuverdienst gibt es noch andere Bestimmungen, die auf die Versteuerung bezogen sind.

Keine Zuverdienstgrenze bei der Witwenpension

Bei der Witwenpension gibt es keine unmittelbare Zuverdienstgrenze. Dies bedeutet, dass die Pensionszahlung auf das Gehalt aufgerechnet wird und zugleich steuerpflichtig ist.

Voraussetzung hierfür, dass die Pension zu dem Gehalt dazugerechnet wird ist, dass Gehalt und Pension im Jahr die Summe von 12.000 Euro übersteigen. Hier wird in aller Regel eine Steuernachzahlung erforderlich. Wird das Einkommen von 12.000 Euro nicht überschritten, dann muss die Pensionszahlung entsprechend nicht versteuert werden.

Pension aus gesundheitlichen Gründen

Für eine Pension, welche aus gesundheitlichen Gründen gezahlt wird, muss die Person ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Hier gibt es eindeutig definierte Zuverdienstgrenzen.

So gibt es keine Abzüge bei der Pension, wenn das Bruttoeinkommen im Monat aus der Pension und des Lohns den Betrag von 1.177,25 Euro nicht übersteigt. Bei einem Bruttolohn von 1.177,25 Euro und 1.765,94 Euro wird der Betrag, welcher die Untergrenze überschreitet, um 30 Prozent vermindert. Der Betrag, welcher zwischen 1.765,94 und 2.354 Euro liegt, wird um 40 Prozent verringert, alle Bezüge, die darüber liegen, um 50 Prozent.

Zuverdienstgrenze bei einer Frühpension

Bei der Frühpension liegt die Zuverdienstgrenze generell bei derselben Grenze, wie bei einer geringfügigen Beschäftigung. Hierbei wird nichts versteuert, wenn die Person mehr dazu verdient. Jedoch hat es die Folge, dass die Pensionszahlungen gänzlich wegfallen, wenigstens bis genau zur Grenze hinzuverdient wird. Auch wenn die Grenze um lediglich einen Euro überschritten wird, fällt auf jeden Fall die Zahlung der Pension weg.

Auch bedeutend ist, dass die Zuverdienstgrenzen wegfallen, wenn die Person das reguläre Pensionseintrittsalter erreicht hat.

Wie viel Pensionisten ohne Einbußen bei den Zahlungen dazu verdienen können, variiert je nach Pensionsart. Um die Bezüge der Pension bangen, müssen nämlich nur all, welche eine vorzeitige Pension beziehen. Lediglich für diese gelten die Zuverdienstgrenzen.

Dies betrifft jene, die eine sogenannte Korridorpension beziehen, unter welche Hacklerregelung fallen oder bis zur regulären Pension eine Frühpension aus gesundheitlichen Gründen bekommen.

Die Betroffenen dürfen im aktuellen Jahr 2021 nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro pro, Monat an Zusatzeinkommen verdienen. Ansonsten riskieren sie die Pensionszahlung zu verlieren.

Wer aus gesundheitlichen Gründen eine Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension, Dienstunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension bezieht, der darf dies damit nur sehr eingeschränkt zum Geldverdienen verwenden. Nur wer pro Monat nicht mehr als 1.220,01 Euro brutto Erwerbseinkommen und aus Pension bezieht, verliert die Pensionszahlung nicht. Wer zwischen 1.220,01 Euro und 1.830,08 Euro im Monat verdient, dem wird der Anteil, welcher die Grenze überschreitet um 30 Prozent vermindert. Jener Teil zwischen 1.830,08 Euro sowie bei einem Verdienst von 2.440,01 Euro im Monat wird die Pensionszahlung um 40 Prozent verringert.

Wenn das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren bei Männern und 60 Jahren bei Frauen erreicht wird, gibt es für diese, die eine frühzeitige Alterspension bezogen haben, keinerlei Zuverdienstgrenzen.

Was ist generell in Österreich bei den Zuverdienstgrenzen zu beachten?

Viele Personen beziehen neben einer Vermittlungsprovision noch Bezüge aus einer Beschäftigung als Arbeitnehmer.
Wer hierbei bestimmte Grenzen überschreitet, hat in jedem Falle Nachteile im Steuer-, Sozialversicherungsrecht oder verliert einen Teil der Einkünfte. Beim Bezug von Arbeitslosengeld ist jede Tätigkeit dem Arbeitsmarktservice zu melden. Wenn die Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, dann besteht keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bedienstete können sich von der Zahlung von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen, wenn der Jahresprovisionsumsatz einen bestimmten Satz nicht überschreitet und wenn der Gewinn nach dem Einkommensteuerbescheid unter der 12-fachen Geringfügigkeitsgrenze pro liegt.

  • Zudem darf der Arbeitnehmer in den 60 letzten Monaten vor einer Antragstellung nicht länger als ein Jahr als Selbständiger versichert gewesen sein.
  • Im Falle der Befreiung muss der Arbeitnehmer lediglich den Unfallversicherungsbeitrag für das laufende Jahr zahlen. Unabhängig von diesen Voraussetzungen kann der Antrag auch für eine Dauer des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes und für die ersten 48 Monate der Kindererziehung pro Kind gestellt werden.

Verdienste aus selbständiger Tätigkeit unter Euro 11.000 im Jahr sind nicht steuerpflichtig. Wer als Arbeitnehmer tätig ist, sollte schon ab selbständigen Einkünften von Euro 730 im Jahr die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Wer als Student, Pensionist oder Arbeitnehmer etwas dazu verdienen möchte, der sollte sich gut informieren, wie viel und ob hiervon der Staat kassiert und ob hierdurch nicht staatliche Zahlungen gefährdet sind.

Die Familienbeihilfe sowie das Geld der Eltern reichen oftmals nicht aus, um ein Leben als Student zu bezahlen und auch mit den Pensionsbezügen ist schwer jeden Tag über die Runden zu kommen. Das Gehalt als Angestellter reicht ebenfalls oft nicht aus, um das Leben derart zu gestalten, wie die Menschen es sich dieses vorstellen.

Die einen müssen sich, andere wollen etwas Geld hinzuverdienen. Aber wer nebenbei Geld verdienen möchte, sollte sich vor unangenehmen Überraschungen sicher wappnen. So drohen in jedem Fall zusätzliche Nachzahlungen und Steuern an die Sozialversicherung. Schlimmstenfalls können staatlichen Leistungen ganz gestrichen oder auch vermindert werden.

Vorab gilt es für alle Menschen, die etwas Geld verdienen möchten, herauszufinden, ob die Zuverdienstgrenze eingehalten werden muss. Diese gibt das Land Österreich vor, wenn dieses eine finanzielle Leistung gewährt. Dies kann in Form einer Frühpension oder einer Familienbeihilfe der Fall sein. Jene Zuverdienstgrenzen können je nach Art der Pension und für Studenten unterschiedlich ausfallen.

Ob Pensionist oder Gehalts- bzw. Lohnempfänger, die Chancen, keine zusätzlichen Steuern bezahlen zu müssen, sind eher minimal. Lediglich wenn das Jahreseinkommen bei den Arbeitnehmern 12.000 Euro nicht übersteigt, dann sind keine Steuern zu bezahlen, ob mit oder ohne einen möglichen Zuverdienst. Bei Selbstständigen ist schon bei 11.000 Euro die Grenze erreicht. Alles darüber, nimmt der Fiskus auf seinen Plan und löst die nötigen Steuern aus. All die, welche Honorarnoten stellen, können noch zu ihrem Gehalt 730 Euro Gewinn, also Einkünfte abzüglich der Betriebsausgaben, steuerfrei verdienen.

Der Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld – Karenz & Zuverdienst 2021

  • Vor allem Mütter können während der Karenz eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2020 bei 460,66 Euro und im Jahr 2021 bei voraussichtlich 475,86 Euro pro Monat.
  • Diese Arbeit kann beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden. Wenn die Person eine geringfügige Arbeit beim selben Arbeitgeber wie bislang aufnimmt, hat dies keinen Einfluss auf den unterzeichneten Hauptarbeitsvertrag.

Bei einem anderen Arbeitgeber sieht dies jedoch anders aus. Wenn die Person eine geringfügige Beschäftigung bei diesem aufnimmt, muss sie dies dem eigentlichen Arbeitgeber melden, bei welchem Sie angestellt ist, wenn ein generelles Nebenbeschäftigungsverbot besteht. Hier gilt oftmals das Konkurrenzverbot, die vertragliche Vereinbarung oder die Konkurrenzklausel.

Das geringfügige Arbeitsverhältnis ist in aller Regel mit dem Abschluss der Karenz befristet und endet dann direkt mit dem Ende der Karenzzeit.
Das Arbeitsverhältnis kann schon früher enden, wenn die Person während der Karenz wieder schwanger wird. In einem solchen Fall endet eine geringfügige Beschäftigung mit dem Beginn des neuen Beschäftigungsverbotes.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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