Lohnsteuerausgleich 2022/2021/2020 in Österreich – Arbeitnehmerveranlagung – FAQ, Formular

Der Lohnsteuerausgleich (auch als Arbeitnehmerveranlagung –ANV- bezeichnet) in Österreich wird beim Finanzamt durchgeführt. Der Grund für die Durchführung liegt darin, dass hier der Arbeitnehmer eine im abgelaufenen Jahr zu viel abgeführte Lohnsteuer zurück bezahlt bekommt.

Lohnsteuerausgleich 2022 in Österreich – Arbeitnehmerveranlagung

Der Steuerausgleich beim Finanzamt ist für viele ein unangenehmes Thema. Die meisten wissen nicht, worauf es ankommt. Ähnlich sieht es da beim Thema Lohnsteuerausgleich aus. Was gilt für das Jahr 2022 in Österreich? Und wie genau läuft es ab? All diese Fragen und mehr werden im folgenden Artikel unter die Lupe genommen.

Was ist ein Lohnsteuerausgleich?

Bei einem Lohnsteuerausgleich handelt es sich um zu viel bezahltes Geld, welches vom Arbeitnehmer getätigt wurde. Dieses wird durch den Ausgleich in Österreich beim Finanzamt durchgeführt. Speziell in Österreich kann dieser Ausgleich bis zu 5 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Als Arbeitnehmer lässt sich der Lohnsteuerausgleich über verschiedene Wege einreichen:

  • -> online über das Internet
  • -> direkt beim Finanzamt

Dort wird anschließend berechnet, ob im vergangenen Jahr zu viel bezahlt wurde oder nicht. Die Summe wird dann dem Antragssteller überwiesen.

Welches Formular gilt für den Lohnsteuerausgleich in Österreich?

Übrigens wird dabei das Formular L1 genutzt.

Wie wird der Steuerausgleich durchgeführt?

Doch wie genau wird der Ausgleich nun vorgenommen? Im Grunde genommen werden dafür 5 Schritte notwendig:

  • 1) Jahreslohnzettel muss dem Finanzamt vorliegen
  • 2) Summe wird online unverbindlich berechnet
  • 3) Nutzung des Formulars L1
  • 4) Erklärung fristgerecht beim Finanzamt einreichen
  • 5) Geld aus Steuerkonto / Bankkonto auszahlen lassen

Was kann abgeschrieben werden?

Ebenfalls oft wird die Frage nach Abschreibungen gestellt. Was genau fällt darunter und was nicht? Unter anderem lassen sich folgende Sonderausgaben abschreiben: Pendlerpauschale, Werbungskosten, Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen.

Nicht vergessen werden dürfen Abschreibungen wie Spenden, Unterhalskosten, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe sowie Alleinersteherabsetzbeträge.

Weiterhin ist es möglich das Ganze online nach einer Lohnsteuertabelle zu berechnen. Dafür braucht es lediglich das Einkommen, welches je nach Höhe einen unterschiedlichen Prozentsatz zugeordnet bekommt. So lässt sich der Ausgleich schnell berechnen.

Geld zurück vom Finanzamt – Lohnsteuerausgleich – Arbeitnehmerveranlagung 2022/2021

In Österreich ist es möglich, den Steuerausgleich maximal 5 Jahre rückwirkend durchzuführen. Die Abgabe kann vom Arbeitnehmer entweder in Form einer Erklärung, die er direkt beim Finanzamt abgibt oder auch über das Internet über FinanzOnline abgegeben werden.

Wenn dem Arbeitnehmer aufgrund der Daten in dem Lohnsteuerjahresausgleich zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde, überweist dann das Finanzamt diese Summe der zu viel bezahlten Lohnsteuer an den Arbeitnehmer zurück.

  • Lohnsteuerausgleich in Österreich – Wie lange dauert die Auszahlung? – Die Dauer der Bearbeitung und Auszahlung ist vom jeweiligen Finanzamt und der Vollständigkeit ihrer Daten abhängig. Sollte es Ihnen zu lange dauern, können Sie mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufnehmen.

Für die Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung in Österreich benötigt der Arbeitnehmer das Formular L1, das dann ausgefüllt an das für ihn zuständige Finanzamt übermittelt wird. Wenn außergewöhnliche Belastungen angefallen sind, wird zusätzlich noch das Formular L1ab, für Kinderfreibeträge sowie Unterhaltszahlungen das Formular L1k und für internationale Sachverhalte das Formulare L1i benötigt.

Lohnzettel /Jahreslohnzettel

Eine solche Arbeitnehmerveranlagung kann erst dann durchgeführt werden, wenn dem dafür zuständigen Finanzamt für das zu veranlagende Jahr ein Jahreslohnzettel vorliegt. Dabei ist der Arbeitgeber des Arbeitnehmers verpflichtet, diesen Jahreslohnzettel bis spätestens Ende Februar die darauf folgenden Jahres an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Im Regelfall erfolgt die Übermittlung elektronisch.

Formular L 16 – Lohnzettel fürs Finanzamt

Wenn dieser Jahreslohnzettel nicht in der oben erwähnten elektronischen Form übermittelt werden kann, besteht für den Arbeitgeber zusätzlich die Möglichkeit, mit dem Formular L16 bis Ende Januar des darauf folgenden Jahres den Lohnzettel beim Finanzamt vorzulegen.

Kündigung – Wann muss der Arbeitgeber den Lohnzettel übermitteln?

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss der Arbeitgeber den Lohnzettel mit den bisherigen Daten bis spätestens am Ende des darauffolgenden Monats an das Finanzamt übermitteln. Danach ist dann ein zusätzlicher Jahreslohnzettel am Jahresende nicht mehr erforderlich. Ebenfalls hat der Arbeitnehmer das Recht, diesen Lohnzettel beim Arbeitgeber anzufordern.

Wenn beim zuständigen Finanzamt nicht bis Ende Februar des darauf folgenden Jahres dieser Jahreslohnzettel vorliegt, sollte der Arbeitgeber an die Übermittelung erinnert werden. Wenn zwischenzeitlich beispielsweise ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden ist, gibt es hier eine andere Verfahrensweise.

Masseverwalter – zuständig bei einer Insolvenz

Wenn ein solcher Fall eingetreten ist, geht die Verantwortlichkeit für die Übermittlung eines solchen Jahreslohnzettels an das zuständige Finanzamt an den Masseverwalter über und er muss dafür sorgen, dass dieser Jahreslohnzettel rechtzeitig beim Finanzamt vorliegt. Sollte diese Person ebenfalls diesem Verlangen nicht nachkommen, muss vom Arbeitnehmer das zuständige Finanzamt darüber schriftlich informieren. Danach kann dann dieses Finanzamt weitere Schritte einleiten.

Die Pflichtveranlagung

Bei dem Steuerausgleich beim Finanzamt wird zwischen einer Pflichtveranlagung sowie einer Antragsveranlagung unterschieden.

Bei einer Pflichtveranlagung verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr. Eine solche Pflichtveranlagung tritt dann ein, wenn beim Arbeitnehmer mehrere Bezüge vorliegen und deshalb vom Finanzamt diese Art der Veranlagung vorgeschrieben wird. Eine Pflichtveranlagung muss bis spätestens 30 April beim Finanzamt direkt oder bis spätestens 30. Juni in elektronischer Form vorliegen.

Die Antragsveranlagung

Diese Art der Veranlagung ist freiwillig. Dabei kann jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er eine solche Veranlagung durchführt, wenn keine der Gründe für die Pflichtveranlagung vorliegen.

Die Fristen für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 – 2021

Für die Antragsveranlagung hat der Arbeitnehmer 5 Jahre rückwirkend Zeit. Bei der Pflichtveranlagung beträgt die maximale Frist zur Einreichung maximal bis zum 30. September unter bestimmten Voraussetzungen. Ansonsten muss es bis zum 30. April in Papierform oder bis zum 30. Juni in elektronischer Form erfolgen.

Das Finanzamt hat dann nach der Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 6 Monaten Zeit, um diese zu bearbeiten und den Arbeitnehmer zu informieren. Die Auszahlung der zu viel abgezogenen Lohnsteuer erfolgt dann an die im Formular angegebenen Kontodaten oder direkt über das FinanzOnline-Konto.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

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