Die Lohnsteuertabelle 2021/2022 in Österreich – Änderungen, FAQ

Im Jahre 2020 wurden in Österreich wichtige Maßnahmen der sozialen Steuerreform bis 2022 umgesetzt. Dabei wurde vor allem die Höhe des Eingangssteuersatzes als die erste Stufe der Lohnsteuertabelle von 25 auf 20 Prozent abgesenkt.

Bis zum Jahr 2022 sollen zudem die beiden kommendem Stufen der Lohnsteuer von 35 auf 30 Prozent sowie von 42 auf 40 Prozent abgesenkt werden.Durch die neue Steuerreform werden auch die NoVA sowie die motorenbezogene Versicherungssteuer aufgestockt und an den CO2-Ausstoß gekoppelt.

Lohnsteuertabelle 2022 in Österreich

  • In Österreich gilt ab dem Jahr 2022 eine neue Lohnsteuertabelle. Hierbei stellt sich vor allem die Frage, wie viel Lohnsteuer zu zahlen ist. Das hängt gleich von mehreren Faktoren ab.
  • Unter anderem gilt es für Angestellte als auch Arbeiter einer bezahlten Beschäftigung.
  • Bei der Einkommensteuerpflicht spielt es keine Rolle, ob das Einkommen aus einer selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit kommt. Für die Berechnung der Steuer werden unter anderem die verschiedenen Einkommensarten herangezogen.

Wie genau funktioniert die Lohnsteuertabelle?

Wie bereits angesprochen hängt die Höhe der Lohnsteuer 2022 in in Österreich von verschiedenen Kriterien ab. Deswegen ergibt es Sinn den Einkommensteuertarif einmal übersichtlich darzustellen.

Wichtig dabei sind die beiden Faktoren Jahreseinkommen und Grenzsteuersatz:

  • bis 12.600 € => 0 Prozent
  • ab 11.000 € bis 18.000 € -> 25 Prozent
  • ab 18.000 € bis 31.000 € -> 35 Prozent
  • ab 31.000 € bis 60.000 € -> 42 Prozent
  • ab 60.000 € bis 90.000 € -> 48 Prozent
  • ab 90.000 € bis 1.000.000 € -> 50 Prozent
  • ab 1.000.000 € -> 55 Prozent

In Österreich werden keine Steuern abgezogen, sofern der Betrag von 12.600 € nicht überschritten wird. Auch die Anzahl an lebenden Kindern im Haushalt wirkt sich mindernd auf die zu zahlende Lohnsteuer aus.

Unterschied zwischen Einkommen und Lohn

Immer wieder werden die beiden Begriffe Lohn und Einkommen miteinander verwechselt. Jedoch handelt es sich dabei um zwei verschiedene Dinge. Einkommen ist sozusagen das Gehalt, welches an Angestellte ausgezahlt wird. Dabei dreht es sich um ein fest vereinbartes, monatliches Entgelt. Überstunden werden in der Regel nicht ausgezahlt.

  • Anders sieht es beim Lohn aus. Dort werden die Betroffenen nach geleisteter Arbeit bezahlt.
  • Anders als beim Einkommen richtet sich dieser nach der tatsächlich vollbrachten Arbeit. Dazu zählen insbesondere Personen, die sich im produzierenden Gewerbe bewegen. Letztendlich legt der Vertrag bzw. Tarifvertrag fest, was gezahlt wird.

Die Änderung der Steuerreform im Jahre 2020

Der Eingangssteuersatz der geltenden Lohnsteuertabelle wurde im Jahr 2020 von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Hiervon werden die Steuerzahler im Land Österreich mit maximal 350 Euro im Jahr profitieren. Diese neue Steuersenkung soll rückwirkend zum 01. Januar 2020 gültig sein. Diese wird mit dem Monat September 2020 wirksam.

Einmaliger 100 € Zuschuss für Eltern

  • Eltern, welche zurzeit Notstandshilfe beziehen oder arbeitslos gemeldet sind beziehungsweise eine Mindestsicherung beziehen, bekommen einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro für jedes Kind.
  • Der maximale Betrag des Familienbonus Plus wird für Kinder bis zu 18 Jahren auf 1.750 Euro anstatt wie bisher 1.500 Euro erhöht. Außerdem, wird der Kindermehrbetrag für Geringverdienende von 250 auf 350 Euro erhöht. Dieser soll dann nicht mehr auf die Alleinerziehenden beschränkt werden.

450 € Bonus bei Bezug von Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld

Personen, welche ab Mai 2020 für wenigstens 60 Tage Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld bezogen haben bzw. beziehen, bekommen einen einmaligen Bonus in Höhe von 450 Euro zusätzlich zu ihrem monatlichen Bezug.

Für jedes Kind, für das zurzeit Familienbeihilfe bezogen wird, wird ein Bonus von 360 Euro einmalig und automatisch vom Bund ausgezahlt. Diese Auszahlung erfolgt ab dem Monat September 2020 automatisch.

So hat die neue Bundesregierung aus Grünen und ÖVP beschlossen, dass im gemeinsamen Regierungsprogramm die Steuerreform in Kraft treten soll.

Diese wird bis 2021 teils und bis zum Jahr 2022 gänzlich in Kraft treten mittlere sowie geringe Einkommen und die Familien und Unternehmen entlasten soll. Außerdem, soll diese ökologisiert und somit sehr viel umweltfreundlicher werden.

Bis zum Jahr 2022 soll die Einkommens- und die Lohnsteuer gesenkt werden. Bestimmte Teile der Steuerreform sollen schon zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.

  • Eine solche Steuersenkung sieht eine Herabsetzung der unteren Steuertarife, welche derzeit mit 25, 35 und 42 Prozent versteuert werden, auf künftig nur 20, 30 und 40 Prozent vor. Hiermit werden sämtliche Einkommen über 11.000 Euro im Jahr begünstigt.

Ab dem 01. Januar 2020 treten in Österreich noch andere Teile der Steuerreform in Kraft. So gilt hier ab Juli 2020 die neue Regelung der Finanzverwaltung. Reformen, die derzeit noch blockiert oder pausiert sind, könnten durch die neue Regierung in Österreich desgleichen umgesetzt werden. Eine der Reformen soll die Entlastung der Arbeit sowie die Umgestaltung der Einkommensteuertarife betreffen.

  • Der Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent ist schon im Jahr 2020 abgesenkt worden. Profitieren werden hiervon alle Einkünfte in Österreich. Die Senkung der Lohnsteuer gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2020.
  • Parallel wird die Negativsteuer von zurzeit 300 Euro auf 400 Euro ab dem Monat September angehoben. Vor allem geringe und mittlere Einkommen bekommen im Jahr mehr Netto von ihrem Brutto. Die maximale Ersparnis der Steuer liegt bei 350 Euro im Jahr.

Arbeitnehmer mit einem Brutto-Einkommen von über 1.804 Euro im Monat profitieren von der Ersparnis von 29,17 Euro im Monat. Pro Jahr ergibt das eine Ersparnis von 350 Euro. Hierunter wird die Ersparnis je Einkünfte progressiv errechnet.

Negativsteuer in Österreich für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die 1.255 Euro im Monat brutto oder noch weniger verdienen, können von der höchsten Negativsteuer über 400 Euro profitieren. Diese bekommen monatlich keine Steuerersparnis, erhalten aber eine höhere SV-Rückerstattung für das Jahr 2020.

Kleinunternehmerregelung ab 2021 – Umsatzgrenze

Die Kleinunternehmerregelung wird ebenfalls in der neuen Lohnsteuertabelle berücksichtigt. Für die Kleinunternehmer wird die Grenze der Umsätze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro im Jahr erhöht. Kleine Unternehmer mit weniger als 35.000 Euro Umsatz sind hiermit von der Umsatzsteuer befreit. In dieser Einkommensteuer wird außerdem eine neuartige Pauschalierung für Umsätze von weniger als 35.000 Euro geschaffen.

Erhöhung der Grenze für geringwertige Güter auf 800 €

Die Grenze für abschreibbare geringwertige Güter der Wirtschaft wird von 400 Euro auf insgesamt 800 Euro erhöht. Hiernach soll diese etappenweise auf bis zu 1.000 Euro aufgestockt werden. Wirtschaftsgüter unter 800 können daher sofort in der aktuellen Einkommensteuererklärung bzw. der Arbeitnehmerveranlagung abgeschrieben werden.

Der Verkehrsabsetzbetrag für die Arbeitnehmer wird künftig mit einem Zuschlag von 300 Euro berechnet, wenn das Einkommen im Jahr nicht höher als 15.500 Euro ist. Zwischen Einkünften von 15.500 Euro und 21.500 Euro im Jahr stählt sich der Betrag auf bis zu 0 Euro ein.

SV Rückerstattung in Form von SV Bonus

Der Sozialversicherungsbonus (SV-Rückerstattung) wird für Arbeitnehmer, Selbstständige, Pensionisten und Landwirte in verschiedenen Höhen eingeführt. Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen können bis 300 Euro an SV-Bonus bekommen, bei den Pensionisten sind es 430 Euro. Bei Bauern und Unternehmern kann die Rückerstattung bis zu 371 Euro im Jahr betragen.

Unabhängig vom Lohn wird für Unternehmer die Senkung der generellen Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 0,85 Prozent gelten. Für Pensionisten und Arbeitnehmer gilt diese Regelung schon ab 2020, sie kann allerdings erst ab dem Jahr 2021 rückwirkend ausgezahlt werden. Somit werden jene Einkommen entlastet, welche über der Geringfügigkeitsgrenze sowie unter 22.600 Euro pro Jahr liegen.

Pensionserhöhung 2021 in Österreich

Die Pensionserhöhung ist in der neuen Lohnsteuertabelle ebenfalls berücksichtigt. Pensionen bis 1.111 Euro brutto im Monat werden um 3,6 Prozent erhöht. Für solche Personen mit einem Bruttoeinkommen über 1.111 Euro im Monat schleifen sich die Anpassung und die Erhöhung der Pension bis zur Höhe von 2.500 Euro auf einen Wert von 1,8 Prozentpunkte ein. Der Anpassungsfaktor in Höhe von 1,8 Prozent wird auf alle restlichen Pensionen entfallen.

  • Pensionisten mit einem Bruttoeinkommen von 5.220 Euro pro Monat oder mehr bekommen eine Deckelung der Angleichung von 94 Euro.
  • Zusätzlich auf die Pensionserhöhung wurde die Ausgleichszulage für Paare angehoben. Ab dem Jahr 2020 beträgt diese 1.472 Euro statt wie bislang 1.398,97 Euro.

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird durch die neue Regelung für emissionsarme Autos begünstigt. Fahrzeuge mit größeren CO2-Emissionen werden in Zukunft mit einem Malusbetrag schlechter dargestellt. Die NoVA wird hierbei an den CO2-Wert aus dem neuen WLTP-Verfahren angeglichen.
Diese Neuregelung der NoVA bringt allerdings viel Kritik mit sich.

Als ein Anreiz sowie zur sozialen Absicherung wird zum Beispiel für die Haushalte einen Klimabonus vorgesehen, welcher aus einer wirtschaftlich und sozial gerechten CO2-Bepreisung bezahlt wird. Neben einer Klimaschutz-Milliarde benötigt es hierfür vor allem eine umfangreiche öko-soziale Reform der Steuer.

Auch die Versicherungssteuer wird an den CO2-Wert des Autos angepasst. CO2-ärmere Motorräder und PKW sollen steuerlich begünstigt werden.

In dem neuen Steuerreformgesetz 2020 ist zudem die Absenkung der Umsatzsteuer auf E-Books auf 10 Prozent festgelegt.

Die Steuern für die Herstellung von umweltfreundlichem Strom durch Photovoltaik-Anlagen, Wasserstoff oder Biogas werden für private Haushalte ebenfalls begünstigt.

Die österreichischen Bundesländer bekommen einen kompletten Kostenersatz durch den Bund für die Einstellung des Pflegeregresses. Der Kostenersatz gilt rückwirkend für die Jahre 2019 und 2020.

Neben den Entlastungen gibt es im Zusammenhang mit der Steuerreform ab 2020 auch verschiedene Erhöhungen. So gibt es eine neue Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe. Eine Umsatzsteuerbefreiung für die Online-Einkäufe unter 22 Euro sinkt ab 2020. Somit sind auch solche Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.
Die Tabaksteuer wird ab 2020 nochmals erhöht.

Eine Online-Werbeabgabe wird gemäß der neuen Lohnsteuertabelle gelten, die dem Land rund 30 Millionen Euro im Jahr einbringen soll.

Zusammen sind verschiedene Steuergesetze von der neuen Reform betroffen. Hierzu gehören unter anderem die Einkommensteuer-, die Umsatzsteuer-, die Umgründungssteuer-, die Körperschaftssteuer- und die Gebührengesetze.

Die Lohnsteuertabellen für die Jahre 2020 und 2021 in Österreich

  • Die Brutto-Netto- und Lohnsteuertabellen wurden nach dem neuen Steuertarif für das Jahr 2021 im Land Österreich erstellt. Diese neue Einführung enthält außer den Effektiv-Tarif-Tabellen sämtliche Werte und Übersichten für die Lohnsteuerberechnung.
  • Diese Tabellen sind in der gewohnten Weise strukturiert. Hier sind die Tagestabelle für Angestellte und Arbeiter enthalten, die Monatstabelle für Angestellte und Arbeiter, die Monatstabelle für Pensionsbezieher sowie die Brutto-Netto-Tabelle für Angestellte und Arbeiter.

Diese Tabellen dienen der Lohnsteuererberechnung im Rahmen der Lohnverrechnung für das Jahre 2021. In dieser Einführung sind die bedeutendsten Grundsätze für den Lohnverrechner enthalten.

Hierzu gehören die Pendlerpauschale, das Kilometergeld, Absetzbeträge sowie die bedeutsamsten SV-rechtlichen Zahlen. Zudem werden die Anwendung der Lohnsteuertabellen und die Lohnsteuerberechnung mit der Effektiv-Tarif-Tabelle mit verschiedenen Beispielen dargelegt.

So soll Anfang 2020 ein Sozialversicherungsbonus für geringe Einkommen in Österreich in Kraft treten. Wenn jemand mehr als die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 450 Euro und weniger als 2.201 Euro monatlich verdient, wird einen bestimmten Teil der Krankenversicherung erstattet bekommen.

Dies sind maximal für Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 1.350 Euro 350 Euro im Jahr, für höhere Einkünfte reduziert sich der Bonus wieder. Pensionisten bekommen maximal 265 Euro.

Die Einkommens- und Lohnsteuer soll in zwei Schritten abgesenkt werden. Im Jahr 2021 wird nur die untere Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent vermindert.

Im Jahre 2022 werden zwei weitere Steuerstufen herabgesetzt. Zugleich werden der 35-prozentige Tarif auf 30 Prozent und der 42-prozentige Tarif auf 40 Prozent gesenkt. Die obersten drei Steuerstufen bleiben hingegen gleich.

Erweiterung beim Spitzensteuersatz 2021 in Österreich

Der bis zum Jahr 2020 datierte Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Gehälter über 1 Million Euro wird verlängert.

Die Werbungskostenpauschale soll dann ab 2022 von 132 auf 300 Euro aufgestockt werden. Dies bedeutet, dass Werbungskosten lediglich dann berücksichtigt werden, wenn die Arbeitnehmer Belege für höher absetzbare Werbungskosten besitzen, kleine Einzelrechnungen müssen deshalb nicht mehr eingereicht werden. Jene Belege zu den abnormen Belastungen sind weiterhin zu sammeln.

Zudem können Unternehmer ab 2022 an die Mitarbeiter bis zu 10 Prozent des Gewinns steuerfrei auszahlen. Je Arbeitnehmer können maximal 3.000 Euro steuerfrei im Jahr ausgezahlt werden. Eine Befreiung gilt außerdem für Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge.

Vor allem wird die Legislative aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen die Begünstigung zustehen wird. Ehe an Mitarbeiter diese Gewinnbeteiligung gezahlt wird, müssen in erster Linie auch arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen geklärt werden.

  • So möchte die Bundesregierung die Grenzwerte des CO2-Ausstoßes bei der Behandlung der Lohnsteuer von Fahrzeugen anpassen und somit Anregungen für Dienstwagen mit geringem CO2-Ausstoß setzen.
  • Zudem soll die Einkommensteuer in zwei Schritten gesenkt werden. 2021 wird lediglich die untere Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent vermindert. 2022 werden noch zwei weitere Stufen der Steuer reduziert. Die Körperschaftsteuer soll ebenso im Jahr 2022 von 25 auf 23 Prozent sowie im Jahr 2023 auf 21 Prozent angesenkt werden.

Die Grenze für eine Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter soll im Jahr 2020 auf 800 Euro und im Jahr 2021 auf 1.000 Euro steigen. Dieser Schritt dient vor allem der Vereinfachung, wie diese seit Jahren auch in Deutschland umgesetzt worden ist.

Die Grundlage der Bemessung für den Grundfreibetrag wird im Jahre 2022 von 30.000 auf 100.000 Euro erhöht. Bleibt der Freibetrag für 100.000 EUR bei 13 Prozent, werden beim Gewinn von 100.000 Euro 13.000 Euro ab den Jahr 2022 steuerfrei gestellt sowie nur 87.000 Euro versteuert. Zudem soll die Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 von 30.000 auf 35.000 Euro angehoben werden.
Kleinunternehmer müssen bei einem Verlust des Vorsteuerabzuges keinerlei Umsatzsteuer abführen, wenn diese keine Rechnungen mit einer Umsatzsteuer an die Kunden ausstellen.

Pauschalierung der Betriebsausgaben

Bei hohen Vorsteuerbeträgen, vor allem bei Investitionen kann das Entscheidungsrecht zur Umsatzsteuerpflicht betriebswirtschaftlich von Vorteil sein.
Die Pauschalierung der Betriebsausgaben wird in der Lohnsteuertabelle für 2020 ebenfalls beachtet. Für Kleinunternehmer soll ab dem Jahr 2020 eine einfache Pauschalierungsmöglichkeit auf dem Gebiet der Einkommensteuer eingeführt werden. Für Produktionsbetriebe und Handelsunternehmen sollen die pauschalierten Betriebsausgaben 60 Prozent und bei Dienstleitungsunternehmen 35 Prozent der Einnahmen des Unternehmens betragen.

Diese Pauschalierung wird wahrscheinlich als Wahlmöglichkeit gestaltet, dass bei höheren Ausgaben, vor allem bei Verlusten eine freiwillige Bestimmung des korrekten steuerlichen Gewinnes weiterhin von Vorteil sein wird.
Der Vorsteuerabzug für Fahrräder und Elektrofahrräder soll für Unternehmen den Anreiz zu erhöhen, den Angestellten vermehrt Elektrofahrräder und herkömmliche Fahrräder anzubieten. Somit soll auch hier der Vorsteuerabzug bei einer unternehmerischen Nutzung bzw. Tätigkeit möglich sein.
Bei einer Privatnutzung soll nach jener im Entwurf verfügbaren Änderung der Sachbezugs-VO keinerlei Eigenverbrauchsbesteuerung resultieren.

Abschaffung von Bagatellsteuern

Ebenso geplant ist die Abschaffung von Bagatellsteuern. Diese Sektsteuer wird jedoch erst zum 1. April 2022 fallen.

Auch jenes aus der Papiersteuer hervorgegangenes Gebührengesetz wird bei den Bagatellsteuern genannt. Somit entfällt künftig zum Beispiel die Gebührenpflicht für Zessionen und Vergleiche. Die Geschäftsraummieten sollen jedoch im Vergleich zu Wohnraummieten weiterhin der Mietvertragsgebühr nachstehen.

Im Jahre 2022 soll die Bemessungsgrundlage für die unterschiedlichen Lohn- und Sozialabgaben vereinheitlicht werden.
Bei einer Betriebsaufgabe oder -übertragung oder soll ein Recht auf die Betriebsprüfung kommen. Hiermit wird vor allem die Übergabe erleichtert, da sich Steuerrisiken weniger mindernd auf den Kaufpreis auswirken und vertragstechnisch dieserhalb weniger Bedarf besteht.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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