Spitzensteuersatz in Österreich 2021 & 2022 – Einkommen & Steuersätze

Für die Berechnung der Einkommens- bzw. Lohnsteuer werden in Österreich im Jahr 2021/2022 verschieden hohe Steuersätze angewandt. Hierbei handelt es sich beim Spitzensteuersatz um die höchste Tarifstufe bzw. den höchsten Steuersatz.

Die Lohn- und Einkommensteuer – Spitzensteuersatz 2021/2022 in Österreich

Jahreseinkommen bleiben in Österreich wie bisher auch im Jahre 2022 bis 11.000 Euro steuerfrei.

  • Für jene Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro ist der Steuersatz schon im vorherigen Jahr von 25 auf 20 Prozent abgesenkt worden und daran ändert sich auch künftig nichts.
  • So wird in der zweiten Stufe für jene Einkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro ab Juli 2022 der Satz von 35 auf 30 Prozent abgesenkt.

Dies entlastet Bürger in Österreich mit einem Einkommen bis zur Höhe von etwa 2.590 Euro pro Monat und soll bei dem Einkommen bis zu 650 Euro Entlastung im Jahr bringen.

Entlastungen nach verschiedenen Tarifstufen in Österreich

  • Zugleich wird in der dritten Stufe für Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro der Steuersatz ab Juli 2023 auf 40 Prozent gesenkt. Dies soll laut Bundesregierung eine Entlastung von bis zu 580 Euro pro Jahr bringen.
  • Dies betrifft Einkommen einer Höhe von etwa 5.000 Euro im Monat. Genauso bleiben die Steuerstufen für höhere Einkommen unverändert.
  • Für Einkommensanteile zwischen 60.000 und 90.000 Euro zahlt der Bürger weiterhin 48 Prozent Steuer, im Bereich von 90.000 und einer Million 50 Prozent oder darüber verbleibt der Spitzensteuersatz 2021/ 2022 in Österreich künftig bei 55 Prozent.

Die Staffelung beim Spitzensteuersatz

  • In Österreich gibt es 7 Einkommensteuertarife. Hierbei reicht die erste Stufe bis 11.000 Euro, was als Freibetrag bezeichnet wird, da in dem Bereich noch keine Einkommensteuer fällig wird.
  • Bis zu 18000 Euro, müssen die Arbeitnehmer 20 Prozent Einkommensteuer auf den Lohn zahlen.
  • Für Löhne im Bereich von 60.000 Euro bis 90.000 Euro sind 48 Prozent Einkommensteuer zu zahlen, bei 90.000 Euro bis 1.000.000 Euro sind dies 50 Prozent und ab einem Lohn von 1.000.000 Euro im Jahr sind 55 Prozent zu bezahlen.
  • Im Jahre 2022 werden zwei weitere Steuerstufen vermindert. Dabei wird der 35-prozentige Tarif auf 30 Prozent und der 42-prozentige Tarif auf insgesamt 40 Prozent abgesenkt.
  • Die oberen drei Stufen der Steuer bleiben gleich. Der bis zum Jahre 2020 befristete Spitzensteuersatz in der Höhe von 55 Prozent für Löhne über 1 Million Euro wird verlängert.

Dieser liegt in Österreich bei 55 Prozent und wird nur für jenen Anteil des Jahreseinkommens verwendet, welcher über 1 Million Euro im Jahr liegt. Die Regelung ist bis zum Jahre 2020 terminiert; danach gilt für Einkommensteile über 1 Million Euro ebenfalls wieder der 50-prozentige Steuersatz.

Progressiver Tarif – Steuertabelle 2021/2022 in Österreich

Einkommensanteile werden verschieden versteuert, je nachdem, welcher Höhe diese entsprechen. Hierbei gilt der progressive Tarif. Dabei ist das Einkommen in einzelne Anteile zu zerlegen und mit steigenden Steuersätzen, beginnend mit dem geringsten, zu besteuern.

  • Jeder Bürger hat seinen Steuerfreibetrag von 11.000 Euro, für welchen keine Steuern zu zahlen sind. Jener Betrag über 11.000 Euro bis 18.000 Euro ist dann mit 25 Prozent zu versteuern.
  • Verdient eine Person mehr als 18.000 Euro, dann wird der hierüber hinausgehende Betrag bis zu einem Preis von 31.000 Euro mit 35 Prozent versteuert. F
  • ür Einkommensanteile, welche über 1 Million Euro liegen, kommt der höchste Steuersatz in Höhe von 55 Prozent als Spitzensteuersatz zur Anwendung.

Die Bedeutung der Staffelung beim Spitzensteuersatz

In Österreich gibt es insgesamt 7 Einkommensteuertarife. Dabei reicht die erste Stufe bis 11.000 Euro und wird als Freibetrag bezeichnet, da in jenem Bereich noch keine Einkommensteuer fällig ist.

Bis 18000 Euro, müssen Arbeitnehmer 20 Prozent Einkommensteuer auf das Gehalt zahlen.

Im Bereich 18.000 Euro bis 31.000 Euro sind 35 Prozent Steuer fällig, von 31.000 Euro bis 60.000 Euro sind es 42 Prozent.

Für Einkommen im Bereich von 60.000 Euro bis 90.000 Euro müssen 48 Prozent Einkommensteuer gezahlt werden, bei 90.000 Euro bis 1.000.000 Euro sind es 50 Prozent und ab einem Einkommen von 1.000.000 Euro im Jahr werden 55 Prozent fällig.

Im Jahre 2020 wurde die Spitzensteuer nochmals verlängert, sodass auf Gehälter über einer Million Euro künftig 55 Prozent Einkommensteuer zu zahlen sind.

Bei der Staffelung der Sätze ist es bedeutend zu verstehen, dass nicht das ganze Einkommen mit jenem Spitzensteuersatz versteuert werden muss. Angenommen, ein Arbeitnehmer verdienen 1.100.000 EUR pro Jahr.

Dann fällt in Österreich in dem Bereich der Spitzensteuersatz an. Nun werden hierbei nicht die vollständigen 1.100.000 Euro mit 55 Prozent besteuert, sondern nur jener Anteil des Betrages, welcher auch absolut über dem Limit des Spitzensteuersatzes liegt. Hier müssten also nur 100.000 Euro mit 55 Prozent besteuert werden. Der Rest des Gehalts wird ebenfalls nach jenem Muster versteuert. Damit sind die ersten 11.000 Euro auch bei einem Einkommen von 1.100.000 Euro im Jahr steuerfrei.

Wenn die 50 bzw. 55 Prozent Spitzensteuersatz in Österreich mit anderen Ländern in der EU vergleichen werden, entsteht der Eindruck, Österreich ist eines der am höchsten besteuernden Staaten. Auch wenn dies in absoluten Zahlen richtig ist, wird unter Betrachtung der Grenze, ab welcher der Spitzensteuersatz gültig ist, deutlich, dass ein solcher Vergleich nicht so einfach ist.

Spitzensteuersatz in Deutschland – Vergleich

  • Daher gilt der Spitzensteuersatz zum Beispiel in Deutschland schon ab einem Einkommen von etwa 54.000 Euro, während dieser in Österreich erst ab 1.000.000 Euro beginnt.
  • Im Moment werden in Deutschland etwa 9 Prozent aller Arbeitenden den Spitzensteuersatz belastet, in Österreich waren es im Jahre 2017 dagegen nur 197 Personen. Im Vergleich mit den EU-Ländern liegt Österreich deshalb mit dem Spitzensteuersatz im mittleren Feld.

Der progressive Einkommensteuertarif und der Spitzensteuersatz wurden eingeführt, um für ausreichend Gerechtigkeit bei den Steuerzahlungen zu sorgen. Hiermit sollen Geringverdienende entlastet werden, damit sich jene Menschen einen guten Lebensstandard in Österreich leisten können. Reiche sollen daher stärker besteuert werden, weil das hohe Einkommen keine echte Steigerung des Lebensstandards darstellt.

Auf diese Weise kann der Staat mehr Geld kassieren, um dies in Pläne wie den Internetausbau oder eine Krankenversicherung investieren zu können. Dies ist jedoch umstritten, da je nach Wirtschaftslage die Finanzkraft besser bei den Privatpersonen gesehen wird.

Oftmals wird dem Staat vorgeworfen, dieser arbeite nicht effizient genug, um die Einkommensteuern gut einzusetzen und dass vor allem Privatpersonen durch diese Investitionen die Gesellschaft optimaler voranbringen können. Eine solche Debatte wird wohl nie abschließend lösbar sein.

Der Spitzensteuersatz in Österreich im Jahr 2020 – Update 2021/2022

  • In Österreich ist also die Einkommens- bzw. Lohnsteuer gestaffelt. Dabei werden bei der Berechnung verschieden hohe Steuersätze verwendet. Der höchste Steuersatz, welcher in der Berechnung berücksichtigt wird, ist der Spitzensteuersatz.
  • Einkommensteuerpflichtig sind im Land Österreich alle Personen, welche ein Einkommen beziehen. Dies sind Arbeitnehmer Unternehmer wie beispielsweise Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Pensionisten.

Die Höhe der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer richtet sich in Österreich nach dem jährlichen Einkommen. Jedoch gibt es nicht eine Steuerklasse für das komplette Einkommen, sondern hierbei wird progressiv vorangegangen. So wird das Einkommen in einzelne Anteile zerlegt und diese werden nach den unterschiedlichen Tarifen besteuert.

Weiterhin steht den Steuerpflichtigen ein bestimmter Freibetrag zu, welcher nicht besteuert werden darf. Die maximale Höhe dieses Freibetrags ist bei der Einkommens- bzw. Lohnsteuer unterschiedlich. So liegt diese für einkommensteuerpflichtige Personen bei 11.000 Euro sowie für Lohnsteuerpflichtige bei 12.600 Euro.

Damit Steuern gespart werden, sollten Arbeitnehmer bei der jährlichen Steuererklärung ihre Steuervorteile nutzen. Bei den Einkommensteuerpflichtigen sind dies: Steuerabsetzbeträge, Sonderausgaben, welche die Bemessungsgrundlage mindern und außergewöhnliche Belastungen zur Minderung der die Bemessungsgrundlage.

Bei lohnsteuerpflichtigen wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Lohnverrechnung schon vom Bruttogehalt verrechnet. Steueerleichternde Werbungskosten werden in Österreich direkt vom Finanzamt direkt mit 132 Euro pauschal verrechnet. Jene Pauschale wird also von der Pauschale abgezogen, egal ob, ob in der Tat Werbungskosten anfallen. Wenn die Werbungskosten höher ausfallen, dann sollten Arbeitnehmer diese in der Veranlagung anführen. Steuervermindernd können sich auch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerabsetzbeträge auswirken.

Einkommensteuer in Österreich – Spitzensteuersatz bis 55 %

Die Einkommensteuer wird im Land Österreich progressiv errechnet. Daher müssen Arbeitnehmer bis zum Jahr 2020 einen Spitzensteuersatz in Höhe von 55 Prozent für den Teil des Einkommens zahlen, welcher über einer Million Euro liegt.
Bei der Einkommens- oder Lohnsteuer gibt es jedoch einen Unterschied.

Lohnsteuer & Einkommensteuer

Die Lohnsteuer ist eine gesonderte Form der Einkommensteuer. Dieser unterliegen in Österreich die Arbeitnehmer. Selbständige Unternehmer unterliegen dagegen der Einkommensteuer.

Der Spitzensteuersatz soll sich in Österreich in den kommen Jahren ändern.

Steuerreform 2015/2016 in Österreich

Mit der Steuerreform in den Jahren 2015 und 2016 wurde der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent festgesetzt. Der jetzige Höchsteuersatz ist bis zum Jahr 2020 befristet. Hiernach wird der Spitzensteuersatz bei 50 Prozent definiert.

  • Das Datum, bis zu welchem die Lohnsteuer bezahlt werden muss, ist im Land festgelegt. Die Steuer wird im Zuge der Gehaltsverrechnung von dem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt gezahlt.
  • Wenn die Arbeitnehmer keine Steuervorteile, wie beispielsweise Werbungskosten, die über der Pauschale von 132 Euro im Jahr liegen, in Anspruch können, dann müssen die Arbeitnehmer sich nicht selber um die Zahlung der Lohnsteuer kümmern.

Notwendig ist hierzu jedoch eine echte Steuerstrukturreform. Dies erklärte der IV-Präsident Kapsch. Diese habe es in den der 90er-Jahren gegeben und seitdem wurde sehr an den Tarifen gearbeitet. Auch die Lohnnebenkosten müssen gesenkt werden. An dem Regierungsprogramm von Grüne und ÖVP lobte der IV-Präsident die Aspekte. Die nicht nur von der Wirtschaft geforderte Föderalismus- und Staatsreform ist darin jedoch wieder nicht enthalten.

Eine Verschlechterung kann sich der Industriepräsident bei den Bestimmungen für die Arbeitslosen vorstellen. Jedoch wurden diese Bestimmungen schon lange verschärft. Menschen, die Jobangebote ablehnen, wird das Arbeitslosengeld gekürzt, wenn diese keine Familie keine Kinder haben.
Der Wettbewerbsposition tat der Spitzensteuersatz jedoch keinen Abbau: Wegen höherer Investitionen aus dem Ausland verstärkter Aktivitäten heimischer Unternehmen ist die Wettbewerbsfähigkeit des Landes Österreichs angestiegen. Nach Bildung einer neuen Regierung gibt es trotz der konjunkturellen Abkühlung Hoffnung auf beständigere Zeiten.

Die effektive Steuerbelastung

Nach dem aktuellen Regierungsprogramm 2020 bis 2024 ist in der Legislaturperiode in Österreich eine Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 21 Prozent sowie eine Herabsetzung der Lohn- und Einkommensteuer beabsichtigt.

  • Österreich nimmt auf der Stufenleiter der unternehmerfreundlichen Länder in auf Bezug auf die Körperschaftsteuer mit 25 Prozent eine sehr gute Position ein.
  • In der EU bieten nur Staaten Länder noch bessere Konditionen an. Auch im Vergleich mit den neuen Ländern der EU, die die Investoren durch hohe Steuersenkungen locken, kann das Land Österreich sehr gut punkten.

Mit 22,5 Prozent Belastung fiel die Besteuerung für Unternehmen in Österreich nach BAK Taxation niedriger aus als im Land Luxemburg, in Deutschland und in Frankreich.
In Österreich arbeitende Unternehmen unterliegen lediglich einer einheitlichen Körperschaftsteuer in Höhe 25 Prozent. Belastungen wie die Gewerbe-, Vermögens- oder Erbschaftssteuer, welche in anderen Ländern üblich sind, existieren hier in Österreich nicht.

Die Unternehmenssteuern werden in Österreich unabhängig vom Spitzensteuersatz berechnet. Nach dem Regierungsprogramm 2020 bis 2024 ist in der Legislaturperiode im ganzen Land eine Senkung der Körperschaftsteuer von und eine Verminderung der Lohn- und Einkommensteuer in Planung. Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass eine Vermögens- und Gewerbesteuer mehr gezahlt werden sollen Zudem zahlen Kapitalgesellschaften zahlen 25 Prozent der Körperschaftssteuer SDie Umsatzsteuer beträgt hier von 20 Prozent. Somit liegt Österreich im internationalen Vergleich im oberen Mittelfeld

Österreich nimmt auf der Stufenleiter der unternehmerfreundlichen Länder im Hinblick auf die Körperschaftsteuer mit 25 Prozent eine sehr gute Position ein. Innerhalb der EU bieten nur wenige Länder noch bessere Konditionen.

Ein Vergleich der effektiven Last der Steuern vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsvergleiche bescheinigte Österreich trotz des massiven Steuerwettbewerbs innerhalb der EU aus Osteuropa weiterhin unternehmerfreundliche Konzessionen.

In Österreich tätige Unternehmer unterliegen lediglich einer einheitlichen Körperschaftsteuer in Höhe von 25 Prozent. Steuerliche Belastungen wie die Gewerbe-, Vermögens- oder Erbschaftssteuer, welche in anderen Ländern üblich sind, gibt es in Österreich nicht.

Hierbei ist die Invest in Austria ist die wichtigste Anlaufstelle für Unternehmen, welche in Österreich eine Gesellschaft gründen möchten. Hier können Unternehmer individuelle Anfragen stellen. Der Service von ABA – Invest in Austria ist vor allem für den Unternehmensgründer und Investoren kostenlos.
Verluste und Gewinne von Tochterunternehmen im Ausland können mit diesen bei der Mutter des Konzerns in Österreich zusammengezogen werden. Die Grundlage ist die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft im Land Österreich von mehr als 50 Prozent. Die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Headquarters im Unternehmen wird hierdurch gesteigert und das Risiko beim Aufbau der neuen Märkte wird vermindert.

Um eine mehrfache oder wenigstens doppelte Besteuerung von denselben Einkünften in mehreren Staaten zu verhindern, hat das Land Österreich mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen nach im Sinne des OECD-Musterabkommens abgeschlossen. Solche Abkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht für die Einkünfte zusteht.

Steuerabsetzbeträge und -tarif

Je nach Höhe des jährlichen Einkommens sind für die Ermittlung der Einkommensteuer die einzelnen Tarifstufen zu verwenden. Dabei gibt der Grenzsteuersatz an, mit welcher Besteuerung Arbeitnehmer bei der Erzielung der Einkünfte in der einzelnen Tarifstufe zu rechnen haben.

  • Für Einkommensanteile über 1 Million Euro im Jahr kommt zeitlich begrenzt für die Jahre 2016 bis 2025 ein erhöhter Spitzensteuersatz von 55 Prozent zur Verwendung.

Der Grenzgänger- oder der Arbeitnehmerabsetzbetrag wurde in den geltenden Verkehrsabsetzbetrag integriert. Daher besteht ein einheitlicher Betrag für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Pflicht zur Zahlung der Lohnsteuer oder der Grenzgängereigenschaft. Bei einem Anspruch auf die Pendlerpauschale steigert sich der Verkehrsabsetzbetrag auf insgesamt 690 Euro, wenn das Gehalt 12.200 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreitet.

Der höhere Verkehrsabsetzbetrag verringert sich zwischen Gehältern von 12.000 Euro und 13.000 Euro einschleifend auf 400 Euro. Bei einer Veranlagung im Jahre 2020 steigert sich der Verkehrsabsetzbetrag um 400 Euro als Zuschlag, wenn das Gehalt des Steuerpflichtigen insgesamt 15.500 Euro im Jahr nicht übersteigt. Der Zuschlag verringert sich zwischen dem Einkommen von 15.500 Euro und 21.500 Euro einschleifend auf null. Hierbei erfolgt eine Berücksichtigung im Rahmen der Veranlagung. Wenn nun die Pensionseinkünfte höchstens 19.930 Euro im Jahr, betragen, gibt es keinen Alleinverdienerabsetzbetrag.

Lebenshaltungskosten am Lebensort des Kindes – Absetzbeträge

Ab dem Jahr 2019 wurde der der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Familienbonus Plus, der Alleinerzieherabsetz-, der Kinderabsetz-, der Unterhaltsabsetz- sowie der Kindermehrbetrag anhand der Lebenshaltungskosten am Lebensort des Kindes berechnet, wenn das Kind in der EU oder in der Schweiz lebt. Wenn das Kind in einem Drittstaat lebt, dann stehen den Eltern die Absetzbeträge nicht zu.

Die Tarifsteuer wird in Abhängigkeit vom Spitzensteuersatz um jeweils der Steuerabsetzbeträge gekürzt. Da außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben nur die Steuerbemessungsgrundlage mindern, verkürzen die Absetzbeträge stets die Steuer an sich.

Dies ist der sogenannte Grundsatz der Einkommensteuerberechnung. In einigen Fällen, wenn zum Beispiel der Hälftesteuersatz zur Verwendung kommt, bei einem kurzfristigen Bezug von Arbeitslosengeld oder bei einem Vorliegen ausländischer Einkünfte kann die Berechnung der Steuer auch komplizierter sein. Aus der Verknüpfung zwischen Steuertarif und den bei nichtselbständigen Gehältern zustehenden Absetzbeträgen wird das steuerfreie Basiseinkommen ermittelt, welches bei Zustehen der Absetzbeträge noch höher ausfallen kann.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.