Arbeitgeber in Österreich zahlen für einen Mitarbeiter deutlich mehr als das vereinbarte Bruttogehalt. Zusätzlich zum Bruttoentgelt fallen unter anderem Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse an.
Bei einem normalen Arbeitnehmer unter 60 Jahren ergeben sich 2026 auf ein laufendes Bruttoentgelt typischerweise gesetzliche Dienstgeberabgaben von rund 29,5 bis 29,6 Prozent zusätzlich zum Bruttolohn. Die genaue Belastung hängt unter anderem vom Bundesland, vom Alter des Beschäftigten, von der Höhe des Gehalts, von Sonderzahlungen und von möglichen Befreiungen ab.
Kurzantwort: Bei einem normalen Angestellten oder Arbeiter unter 60 Jahren fallen 2026 grundsätzlich 20,98 Prozent Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, 1,53 Prozent Betriebliche Vorsorge, 3,7 Prozent Dienstgeberbeitrag, 3 Prozent Kommunalsteuer und je nach Bundesland 0,31 bis 0,40 Prozent DZ an. In Wien kommt grundsätzlich zusätzlich die Dienstgeberabgabe von 2 Euro je Dienstverhältnis und angefangener Woche hinzu.
| Position 2026 | Arbeitgeberanteil |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,78 % |
| Unfallversicherung | 1,10 % |
| Pensionsversicherung | 12,55 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % |
| IESG-Zuschlag | 0,10 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50 % |
| Summe Dienstgeber-SV | 20,98 % |
| Betriebliche Vorsorgekasse | 1,53 % |
| Dienstgeberbeitrag FLAF | 3,70 % |
| Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 0,31 bis 0,40 % |
| Kommunalsteuer | 3,00 % |
Was sind Lohnnebenkosten?
Unter Lohnnebenkosten versteht man im engeren Sinn jene lohnabhängigen Abgaben und Beiträge, die zusätzlich zum vereinbarten Bruttoentgelt eines Mitarbeiters entstehen.
Dazu gehören insbesondere:
- Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung,
- Betriebliche Vorsorgekasse,
- Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds,
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag,
- Kommunalsteuer sowie
- gegebenenfalls weitere branchen- oder standortabhängige Beiträge.
In einer weiter gefassten Personalkostenrechnung werden häufig zusätzlich berücksichtigt:
- 13. und 14. Bezug,
- bezahlter Urlaub,
- Entgeltfortzahlung im Krankenstand,
- bezahlte Feiertage,
- Aus- und Weiterbildung,
- Arbeitsplatzkosten sowie
- sonstige freiwillige Sozialleistungen.
Diese Begriffe sollten nicht vermischt werden: Urlaub, Krankenstand oder Weihnachtsgeld sind nicht einfach zusätzliche „Steuern“. Sie erhöhen zwar die gesamten Personalkosten beziehungsweise die Kosten je produktiver Arbeitsstunde, sind aber nicht dasselbe wie gesetzliche Dienstgeberabgaben.
Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn, Nettolohn und Dienstgeberaufwand?
Für eine korrekte Kalkulation sind drei Ebenen zu unterscheiden.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Bruttolohn | vertraglich vereinbartes Entgelt vor Arbeitnehmerabzügen |
| Nettolohn | Auszahlung nach Arbeitnehmer-SV und Lohnsteuer |
| Dienstgeberaufwand | Bruttolohn plus zusätzliche Arbeitgeberbeiträge und Abgaben |
Die Arbeitgeber-Lohnnebenkosten werden also nicht vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen.
Stattdessen entstehen sie zusätzlich auf Arbeitgeberseite.
Ein Arbeitnehmer mit 3.500 Euro Brutto bekommt daher nicht zuerst die Dienstgeberkosten vom Brutto abgezogen. Vom Bruttogehalt werden lediglich die Arbeitnehmerbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen.
Eine Orientierung zum Verhältnis von Brutto und Netto bietet unser Brutto-Netto-Rechner für Österreich.
Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?
Für normale Arbeiter und Angestellte gelten 2026 grundsätzlich folgende Dienstgeberanteile:
| Versicherung | Dienstgeber | Dienstnehmer | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 3,78 % | 3,87 % | 7,65 % |
| Unfallversicherung | 1,10 % | – | 1,10 % |
| Pensionsversicherung | 12,55 % | 10,25 % | 22,80 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % | bis zu 2,95 % | bis zu 5,90 % |
| IESG-Zuschlag | 0,10 % | – | 0,10 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50 % | 0,50 % | 1,00 % |
| Summe Standardfall | 20,98 % | bis zu 18,07 % | bis zu 39,05 % |
Wichtig: Der Arbeitnehmeranteil ist keine zusätzliche Arbeitgeberbelastung. Der Arbeitgeber behält diese Beträge lediglich vom Bruttogehalt ein und führt sie gemeinsam mit seinen eigenen Beiträgen an die Sozialversicherung ab.
Zahlen Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Sozialversicherungsbeiträge?
Bei den normalen Standardbeitragssätzen besteht 2026 nicht mehr die im Alttext beschriebene pauschale Trennung, wonach Angestellte grundsätzlich wesentlich andere Sozialversicherungsbeiträge hätten als Arbeiter.
Für normale Arbeiter und Angestellte gelten bei Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich die oben dargestellten gemeinsamen Beitragssätze.
Besondere Beiträge können jedoch für bestimmte Tätigkeiten entstehen, beispielsweise:
- Nachtschwerarbeitsbeitrag oder
- Schlechtwetterentschädigungsbeitrag.
Diese sind aber keine allgemeine Folge davon, ob jemand schlicht als Arbeiter oder Angestellter beschäftigt ist.
Was ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026?
Sozialversicherungsbeiträge werden nicht unbegrenzt auf jedes beliebig hohe Gehalt berechnet.
2026 beträgt die allgemeine monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Arbeitnehmer:
6.930 Euro pro Monat
Für Sonderzahlungen beträgt die jährliche Höchstbeitragsgrundlage:
13.860 Euro
Das ist für die Arbeitgeberkosten besonders bei hohen Gehältern relevant.
Die oft genannten rund 29,5 Prozent sind deshalb kein universeller Prozentsatz für jedes Gehalt. Oberhalb der Sozialversicherungs-Höchstbeitragsgrundlage sinkt die zusätzliche Belastung relativ zum Bruttolohn, während Abgaben wie DB, DZ und Kommunalsteuer nach ihren eigenen Bemessungsregeln weiterlaufen.
Was ist der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds?
Der Dienstgeberbeitrag – kurz DB – finanziert den Familienlastenausgleichsfonds mit.
Seit 2025 beträgt er:
3,70 Prozent der maßgeblichen Arbeitslohnsumme
Der Dienstgeberbeitrag wird vom Arbeitgeber selbst berechnet und grundsätzlich bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abgeführt.
Gibt es beim Dienstgeberbeitrag eine Freigrenze?
Ja.
Übersteigt die monatliche Arbeitslohnsumme eines Unternehmens nicht:
1.460 Euro
kann die Bemessungsgrundlage um einen Freibetrag von:
1.095 Euro
reduziert werden.
Beispiel
Die gesamte relevante Lohnsumme beträgt 1.300 Euro.
1.300 Euro − 1.095 Euro = 205 Euro Bemessungsgrundlage
Der Dienstgeberbeitrag wird dann grundsätzlich nur von diesen 205 Euro berechnet.
Übersteigt die monatliche Lohnsumme 1.460 Euro, entfällt dieser Freibetrag.
Was ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?
Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag – DZ wird auch Wirtschaftskammerumlage 2 genannt.
Seine Höhe ist vom Bundesland abhängig.
| Bundesland | DZ 2026 |
|---|---|
| Burgenland | 0,40 % |
| Kärnten | 0,37 % |
| Niederösterreich | 0,33 % |
| Oberösterreich | 0,31 % |
| Salzburg | 0,35 % |
| Steiermark | 0,34 % |
| Tirol | 0,39 % |
| Vorarlberg | 0,33 % |
| Wien | 0,36 % |
Damit unterscheidet sich die gesamte Arbeitgeberbelastung regional geringfügig.
Gilt beim DZ ebenfalls die 1.460-Euro-Grenze?
Ja.
Auch beim Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gilt grundsätzlich:
- Freigrenze: 1.460 Euro und
- Freibetrag: 1.095 Euro.
Liegt die monatliche Lohnsumme nicht über 1.460 Euro, wird die Bemessungsgrundlage grundsätzlich um 1.095 Euro reduziert.
Wie hoch ist die Kommunalsteuer?
Die Kommunalsteuer beträgt grundsätzlich:
3 Prozent der Bemessungsgrundlage
Sie ist eine Gemeindeabgabe und wird vom Arbeitgeber an jene Gemeinde entrichtet, in der sich die Betriebsstätte befindet.
Auch bei der Kommunalsteuer gelten für kleinere monatliche Lohnsummen:
- eine Freigrenze von 1.460 Euro und
- ein Freibetrag von 1.095 Euro.
Beispiel
Bei einer Lohnsumme von 1.300 Euro:
1.300 Euro − 1.095 Euro = 205 Euro
Kommunalsteuer:
205 Euro × 3 % = 6,15 Euro
Was ist die Betriebliche Vorsorgekasse?
Für Beschäftigte im System der Abfertigung neu zahlen Arbeitgeber grundsätzlich:
1,53 Prozent des Entgelts
an die Betriebliche Vorsorgekasse.
Die Beitragsgrundlage umfasst grundsätzlich auch Sonderzahlungen.
Ist bereits im ersten Beschäftigungsmonat Vorsorgebeitrag zu zahlen?
Bei einem neu begonnenen Arbeitsverhältnis ist der erste Monat grundsätzlich beitragsfrei.
Die gesetzliche Beitragspflicht beginnt im Regelfall ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses.
Für eine langfristige Personalkostenplanung können die 1,53 Prozent trotzdem als laufender Standardwert angesetzt werden. Bei Neueintritten ist der beitragsfreie erste Monat separat zu berücksichtigen.
Was ist die Wiener Dienstgeberabgabe?
Arbeitgeber mit Beschäftigten in Wien müssen zusätzlich die sogenannte Dienstgeberabgabe berücksichtigen.
Sie wird umgangssprachlich auch als „U-Bahn-Steuer“ bezeichnet.
Die Abgabe beträgt:
2 Euro pro Dienstverhältnis und angefangener Woche
Es bestehen gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte ältere Arbeitnehmer und bestimmte Beschäftigungsverhältnisse.
Die Wiener Dienstgeberabgabe ist kein Prozentsatz des Gehalts. Sie kommt als eigener fixer Betrag zu den übrigen Arbeitgeberabgaben hinzu.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten insgesamt?
Bei einem normalen Arbeitnehmer unter 60 Jahren und einer monatlichen Lohnsumme oberhalb der Kleinbetragsgrenzen ergeben sich auf den laufenden Bezug vereinfacht:
| Position | 2026 |
|---|---|
| Dienstgeber-SV | 20,98 % |
| Betriebliche Vorsorge | 1,53 % |
| Dienstgeberbeitrag | 3,70 % |
| DZ | 0,31 bis 0,40 % |
| Kommunalsteuer | 3,00 % |
| Gesamt | ca. 29,52 bis 29,61 % |
In Wien kommt grundsätzlich noch die Wiener Dienstgeberabgabe hinzu.
Faustregel: Bei einem üblichen Gehalt unterhalb der SV-Höchstbeitragsgrundlage sollte ein Arbeitgeber 2026 allein für die direkten gesetzlichen Arbeitgeberabgaben grob mit rund 30 Prozent zusätzlich zum laufenden Brutto kalkulieren.
Beispiel: 3.500 Euro Bruttogehalt in der Steiermark
Ein Angestellter erhält 3.500 Euro Bruttogehalt pro Monat. Der Betrieb befindet sich in der Steiermark. Für dieses vereinfachte Beispiel gelten die normalen Standardsätze und keine Sonderbefreiungen.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Dienstgeber-SV | 3.500 × 20,98 % | 734,30 Euro |
| Betriebliche Vorsorge | 3.500 × 1,53 % | 53,55 Euro |
| Dienstgeberbeitrag | 3.500 × 3,70 % | 129,50 Euro |
| DZ Steiermark | 3.500 × 0,34 % | 11,90 Euro |
| Kommunalsteuer | 3.500 × 3 % | 105,00 Euro |
| Zusätzliche Arbeitgeberkosten | 1.034,25 Euro | |
| Brutto + Arbeitgeberabgaben | 4.534,25 Euro |
Die direkten gesetzlichen Dienstgeberkosten liegen in diesem Beispiel damit bei:
1.034,25 Euro beziehungsweise 29,55 Prozent zusätzlich zum laufenden Bruttogehalt.
Warum ist das nicht der gesamte Jahres-Personalaufwand?
Die monatliche Rechnung mit 3.500 Euro erfasst zunächst nur einen normalen laufenden Bezug.
In Österreich bestehen aufgrund von Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag sehr häufig zusätzliche Ansprüche auf:
- Urlaubszuschuss und
- Weihnachtsremuneration.
Diese werden umgangssprachlich als 13. und 14. Gehalt bezeichnet.
Wichtig: Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf 13. und 14. Gehalt besteht nicht für jedes Arbeitsverhältnis automatisch. Der Anspruch ergibt sich insbesondere aus dem anzuwendenden Kollektivvertrag oder dem Arbeitsvertrag.
Wie wirken sich 13. und 14. Gehalt auf die Arbeitgeberkosten aus?
Auch auf Sonderzahlungen entstehen grundsätzlich Arbeitgeberabgaben.
Beim Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung ist zu beachten, dass auf Sonderzahlungen kein Wohnbauförderungsbeitrag anfällt.
Der typische Arbeitgeber-SV-Satz auf Sonderzahlungen beträgt deshalb im Standardfall:
20,48 Prozent
Zusätzlich können insbesondere:
- 1,53 Prozent Betriebliche Vorsorge,
- 3,70 Prozent Dienstgeberbeitrag,
- der jeweilige DZ und
- 3 Prozent Kommunalsteuer
relevant sein.
Jahresbeispiel: 3.500 Euro x 14
Wird im vorherigen Beispiel ein kollektivvertraglicher Anspruch auf 14 gleich hohe Bruttobezüge unterstellt, beträgt das Jahresbrutto:
3.500 Euro × 14 = 49.000 Euro
Unter vereinfachter Anwendung der normalen 2026er Beitragssätze in der Steiermark ergibt sich ein unmittelbarer Arbeitgeber-Jahresaufwand von rund:
63.445 Euro
Das entspricht rund:
29,5 Prozent zusätzlichen gesetzlichen Arbeitgeberkosten auf das Jahresbrutto
Weitere betriebliche Personalkosten sind dabei noch nicht eingerechnet.
Ist Urlaub ein zusätzlicher Lohnnebenkosten-Prozentsatz?
Nicht im selben Sinn wie Sozialversicherung, DB oder Kommunalsteuer.
Ein Arbeitnehmer erhält während seines gesetzlichen Urlaubs weiterhin Entgelt.
Für den Arbeitgeber bedeutet das:
- Personalkosten laufen weiter,
- es wird aber keine Arbeitsleistung erbracht.
Für die Berechnung der Kosten je tatsächlich produktiver Arbeitsstunde ist Urlaub daher sehr relevant.
Er sollte aber nicht einfach als weitere Steuer oder Sozialabgabe auf den Bruttolohn bezeichnet werden.
Wie sind Krankenstände zu behandeln?
Auch im Krankenstand besteht unter den arbeitsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Erst abhängig von Dauer, Arbeitsverhältnis und gesetzlichen Voraussetzungen können andere Leistungen wie Krankengeld relevant werden.
Die Aussage, die Krankenkasse übernehme bei längerem Krankenstand einfach generell die gesamte Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, ist zu pauschal.
Krankenstände erhöhen aus Unternehmenssicht die tatsächlichen Kosten je produktiver Arbeitsstunde, sind aber ebenfalls nicht mit einem festen gesetzlichen Lohnnebenkosten-Prozentsatz gleichzusetzen.
Sind Feiertage Lohnnebenkosten?
Gesetzliche Feiertage gehören ebenfalls zu den bezahlten Nichtleistungszeiten.
Bei einem normalen Monatsgehalt entstehen deshalb nicht einfach zusätzliche 8 Stunden „Feiertagssteuer“.
Für die Personalkosten- beziehungsweise Stundensatzkalkulation müssen bezahlte Feiertage jedoch berücksichtigt werden, weil sich dadurch die tatsächlich produktiv verfügbaren Arbeitsstunden reduzieren.
Welche Arbeitnehmerabzüge gibt es?
Die Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn besteht insbesondere aus:
- Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung,
- Arbeiterkammerumlage und
- Lohnsteuer.
Im normalen Standardfall beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung einschließlich WBF und AK 2026 maximal:
18,07 Prozent
Die Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen jedoch reduziert.
| Monatliches Einkommen 2026 | DN-Beitrag Arbeitslosenversicherung |
|---|---|
| bis 2.225 Euro | 0 % |
| über 2.225 bis 2.427 Euro | 1 % |
| über 2.427 bis 2.630 Euro | 2 % |
| darüber | 2,95 % |
Diese Reduktion betrifft den Arbeitnehmeranteil. Der normale Dienstgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung beträgt weiterhin 2,95 Prozent.
Ist die Lohnsteuer eine Lohnnebenkostenposition des Arbeitgebers?
Nein.
Die Lohnsteuer ist eine Einkommensteuer des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber:
- berechnet sie im Rahmen der Lohnverrechnung,
- behält sie vom Bruttolohn ein und
- führt sie an das Finanzamt ab.
Sie ist daher keine zusätzliche Arbeitgeberabgabe oberhalb des vereinbarten Bruttogehalts.
Warum erscheinen manche Arbeitgeberkosten nicht auf dem Gehaltszettel?
Der Gehaltszettel konzentriert sich insbesondere auf:
- Bruttobezug,
- Arbeitnehmer-SV,
- Lohnsteuer und
- Nettobezug.
Arbeitgeberabgaben wie:
- Kommunalsteuer,
- DB,
- DZ oder
- Teile des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung
werden nicht vom Nettolohn abgezogen und sind deshalb für Arbeitnehmer nicht immer unmittelbar sichtbar.
Was gilt bei geringfügig Beschäftigten?
Für geringfügige Dienstverhältnisse gelten eigene Arbeitgeberregeln.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026:
551,10 Euro brutto pro Monat
Bei einem einzelnen geringfügigen Dienstverhältnis fällt für den Arbeitgeber grundsätzlich insbesondere die Unfallversicherung von 1,10 Prozent an.
Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere geringfügige Arbeitnehmer und übersteigt deren gesamte monatliche Beitragsgrundlage:
826,65 Euro
kommt zusätzlich eine pauschalierte Dienstgeberabgabe von 19,40 Prozent hinzu.
Die Details dazu erklärt unser vollständig aktualisierter Beitrag zur Geringfügigkeitsgrenze in Österreich.
Wie hoch ist die Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügig Beschäftigten?
Wird die Grenze von 826,65 Euro überschritten, beträgt die pauschalierte Dienstgeberabgabe:
19,40 Prozent
Zusammen mit der Unfallversicherung von 1,10 Prozent ergibt sich:
20,50 Prozent
auf die entsprechende Beitragsgrundlage.
Für die Prüfung der 826,65-Euro-Grenze werden die allgemeinen monatlichen Beitragsgrundlagen ohne Sonderzahlungen zusammengerechnet.
Was gilt bei Mitarbeitern über 60?
Für ältere Arbeitnehmer bestehen verschiedene Beitragserleichterungen.
Unter anderem entfallen nach den gesetzlichen Voraussetzungen:
- der Unfallversicherungsbeitrag ab dem entsprechenden Alter sowie
- DB und DZ für bestimmte Arbeitslöhne nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
Dadurch kann der Dienstgeberaufwand niedriger ausfallen als bei einem ansonsten vergleichbaren jüngeren Arbeitnehmer.
Bei älteren Mitarbeitern sollte deshalb nicht pauschal mit dem allgemeinen 29,5-Prozent-Satz gerechnet werden.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten bei Lehrlingen?
Für Lehrlinge gelten eigene Beitragssätze.
Die normalen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberwerte können daher nicht einfach übernommen werden.
2026 beträgt der Dienstgeberanteil zu Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung bei den entsprechenden Lehrverhältnissen grundsätzlich insgesamt 15,38 Prozent.
Hinzu kommt unter den Voraussetzungen die Betriebliche Vorsorge von 1,53 Prozent.
IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage werden bei Lehrlingen grundsätzlich nicht in derselben Form wie bei normalen Arbeitnehmern erhoben.
Was ist der Nachtschwerarbeitsbeitrag?
Für bestimmte Arbeitnehmer, die unter das Nachtschwerarbeitsgesetz fallen, kann ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag entstehen.
2026 beträgt dieser:
3,80 Prozent
Dieser Beitrag ist kein allgemeiner Lohnnebenkostenbestandteil für jedes Unternehmen, sondern nur bei entsprechend qualifizierter Nachtschwerarbeit relevant.
Was ist der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag?
In bestimmten Branchen – insbesondere im Baubereich – kann zusätzlich der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag anfallen.
2026 beträgt er grundsätzlich:
1,40 Prozent insgesamt
davon grundsätzlich:
- 0,70 Prozent Arbeitnehmeranteil und
- 0,70 Prozent Arbeitgeberanteil.
Auch dieser Beitrag ist kein allgemeiner Bestandteil eines normalen Büroarbeitsplatzes.
Was sind tatsächliche Personalkosten?
Für eine Unternehmensplanung reicht es oft nicht, nur Bruttolohn plus gesetzliche Abgaben zu betrachten.
Zu den gesamten Personalkosten können beispielsweise gehören:
- laufendes Bruttogehalt,
- Sonderzahlungen,
- gesetzliche Lohnnebenkosten,
- Überstunden und Zuschläge,
- Prämien und Boni,
- bezahlte Ausfallzeiten,
- Aus- und Fortbildung,
- Recruitingkosten,
- Arbeitsplatz und IT,
- Firmenwagen oder andere Benefits und
- freiwillige Sozialleistungen.
„Lohnnebenkosten“ und „gesamte Kosten eines Mitarbeiters“ sind deshalb nicht identisch.
Wie berechnet man die Kosten pro produktiver Arbeitsstunde?
Für Kalkulationen, Angebote und Stundensätze ist nicht nur der Jahreslohn relevant.
Von der theoretischen Jahresarbeitszeit müssen insbesondere Zeiten abgezogen werden, in denen zwar Entgelt bezahlt wird, aber keine produktive Arbeitsleistung erbracht wird.
Dazu können gehören:
- Urlaub,
- Feiertage,
- durchschnittliche Krankenstände,
- Fortbildungen,
- interne Besprechungen oder
- andere nicht verrechenbare Zeiten.
Die Formel lautet vereinfacht:
Gesamte Jahrespersonalkosten ÷ tatsächlich produktive Stunden = Personalkosten pro produktiver Stunde
Gerade Dienstleistungsunternehmen sollten deshalb nicht lediglich das Monatsbrutto durch die vertraglichen Monatsstunden dividieren.
Wann sind DB, DZ und Kommunalsteuer fällig?
Diese lohnabhängigen Abgaben sind grundsätzlich bis zum:
15. des Folgemonats
zu entrichten.
Der Arbeitgeber muss sie grundsätzlich selbst berechnen.
DB und DZ werden an das zuständige Finanzamt abgeführt, die Kommunalsteuer an die zuständige Gemeinde.
Werden Sonderzahlungen bei DB, DZ und Kommunalsteuer berücksichtigt?
Grundsätzlich ja.
Urlaubs- und Weihnachtsremunerationen gehören regelmäßig zur entsprechenden Arbeitslohnsumme und unterliegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls:
- Dienstgeberbeitrag,
- DZ und
- Kommunalsteuer.
Ihre lohnsteuerliche Begünstigung beim Arbeitnehmer bedeutet daher nicht, dass auf Arbeitgeberseite keine Lohnnebenkosten anfallen.
Was ändert sich bei den Lohnnebenkosten ab 2028?
Für 2028 ist bereits gesetzlich eine deutliche Reduktion des Dienstgeberbeitrags beschlossen.
Der derzeitige DB von:
3,70 Prozent
soll ab 2028 auf:
2,70 Prozent
sinken.
Damit reduzieren sich die Arbeitgeber-Lohnnebenkosten um einen Prozentpunkt der entsprechenden Bemessungsgrundlage.
Beispiel
Bei einer jährlichen entsprechenden Lohnsumme von 500.000 Euro bedeutet ein Prozentpunkt:
500.000 Euro × 1 % = 5.000 Euro geringere Arbeitgeberbelastung
Die Senkung ist Bestandteil des Budgetbegleitgesetzes 2027/2028 und wurde im Juli 2026 vom Nationalrat beschlossen.
Bleiben die Lohnnebenkosten 2027 unverändert?
Die große allgemeine Senkung des Dienstgeberbeitrags ist erst für 2028 vorgesehen.
Für eine Personalplanung 2027 sollten trotzdem die dann geltenden:
- Sozialversicherungswerte,
- Höchstbeitragsgrundlagen,
- DZ-Sätze und
- sonstigen gesetzlichen Grenzwerte
neu geprüft werden.
Ein Lohnnebenkostenartikel sollte deshalb nicht einfach den gesamten 2026er Prozentsatz unverändert auf 2027 übertragen.
Kann ein Unternehmen Lohnnebenkosten steuerlich absetzen?
Für ein Unternehmen stellen Löhne, Gehälter und die dazugehörigen gesetzlichen Arbeitgeberabgaben grundsätzlich betriebliche Aufwendungen dar.
Sie reduzieren damit bei der steuerlichen Gewinnermittlung grundsätzlich den Unternehmensgewinn, soweit die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass das Finanzamt dem Unternehmen die Lohnnebenkosten vollständig ersetzt.
Eine Betriebsausgabe reduziert den steuerpflichtigen Gewinn – nicht eins zu eins die tatsächlichen Kosten.
Warum ist eine pauschale 30-Prozent-Rechnung nicht immer richtig?
Die Faustregel von rund 30 Prozent ist für einen schnellen ersten Überblick hilfreich.
Sie kann jedoch erheblich vom konkreten Dienstgeberaufwand abweichen.
Gründe sind beispielsweise:
- Höchstbeitragsgrundlage,
- Beschäftigte über 60,
- Lehrlinge,
- geringfügige Beschäftigung,
- monatliche Gesamtlohnsumme unter 1.460 Euro,
- unterschiedlicher DZ je Bundesland,
- Wiener Dienstgeberabgabe,
- Nachtschwerarbeit,
- Schlechtwetterregelungen,
- steuerfreie oder beitragsfreie Entgeltbestandteile und
- besondere kollektivvertragliche Regelungen.
Die häufigsten Fehler bei der Berechnung von Lohnnebenkosten
- Arbeitnehmer-SV als zusätzliche Arbeitgeberkosten rechnen: Der Arbeitnehmeranteil wird aus dem Brutto einbehalten.
- Lohnsteuer als Dienstgeberabgabe rechnen: Auch sie wird grundsätzlich vom Arbeitnehmer getragen.
- Urlaub und Krankenstand mit gesetzlichen Abgaben gleichsetzen: Es handelt sich um bezahlte Nichtleistungszeiten und nicht um einen eigenen Steuerprozentsatz.
- Mit einem alten 2022er Sozialversicherungssatz rechnen: 2026 beträgt der Standard-Dienstgeberanteil 20,98 Prozent.
- Dienstgeberbeitrag mit 3,9 Prozent rechnen: Seit 2025 beträgt der allgemeine DB 3,7 Prozent.
- DZ österreichweit einheitlich ansetzen: Der Satz liegt 2026 je nach Bundesland zwischen 0,31 und 0,40 Prozent.
- Kommunalsteuer vergessen: Sie beträgt grundsätzlich 3 Prozent.
- Vorsorgekasse vergessen: In der Abfertigung neu fallen grundsätzlich 1,53 Prozent an.
- Höchstbeitragsgrundlage ignorieren: Die SV wird 2026 grundsätzlich nur bis 6.930 Euro monatlich berechnet.
- 13. und 14. Gehalt automatisch voraussetzen: Der Anspruch ergibt sich insbesondere aus Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
- Sonderzahlungen ohne Arbeitgeberabgaben kalkulieren: Auch darauf fallen grundsätzlich entsprechende Nebenkosten an.
- Bei Wien die Dienstgeberabgabe vergessen: Grundsätzlich 2 Euro pro Dienstverhältnis und angefangener Woche.
- Rund 30 Prozent als universell ansehen: Alter, Gehalt, Branche und Sonderregeln können die Belastung verändern.
Checkliste für Arbeitgeber
- Bruttogehalt: Welches laufende monatliche Entgelt wurde vereinbart?
- Sonderzahlungen: Besteht Anspruch auf 13. und 14. Bezug?
- Sozialversicherung: Welche Beitragsgruppe gilt?
- Höchstbeitragsgrundlage: Wird 6.930 Euro monatlich überschritten?
- Alter: Greifen Begünstigungen für ältere Beschäftigte?
- BV-Kasse: 1,53 Prozent und beitragsfreien ersten Monat berücksichtigen?
- DB: 3,7 Prozent beziehungsweise Kleinbetragsregel prüfen.
- DZ: Richtigen Bundeslandsatz verwenden.
- Kommunalsteuer: 3 Prozent und Freibetrag/Freigrenze prüfen.
- Wien: Dienstgeberabgabe berücksichtigen?
- Branche: Nachtschwerarbeit oder Schlechtwetterbeitrag relevant?
- Geringfügige: 551,10 beziehungsweise 826,65 Euro prüfen.
- Jahreskosten: Urlaub, Feiertage und Krankenstände in der Produktivstundenkalkulation einbeziehen.
- 2028: Reduktion des DB auf 2,7 Prozent in mittelfristiger Planung berücksichtigen.
Fazit: Rund 30 Prozent zusätzlich zum Brutto sind eine brauchbare Faustregel
Bei einem normalen Arbeitnehmer unter 60 Jahren liegen die direkten gesetzlichen Arbeitgeber-Lohnnebenkosten 2026 typischerweise bei rund 29,5 bis 29,6 Prozent des laufenden Bruttogehalts.
Der größte Block ist der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung mit 20,98 Prozent. Hinzu kommen 1,53 Prozent Betriebliche Vorsorge, 3,7 Prozent Dienstgeberbeitrag, 3 Prozent Kommunalsteuer und je nach Bundesland 0,31 bis 0,40 Prozent Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.
Für die gesamte Personalkostenplanung müssen außerdem Sonderzahlungen und betriebliche Kosten berücksichtigt werden. Urlaub, Feiertage und Krankenstände sind insbesondere bei der Berechnung der Kosten je produktiver Stunde relevant, sollten aber nicht mit gesetzlichen Arbeitgeberabgaben verwechselt werden.
Bei hohen Einkommen, älteren Mitarbeitern, Lehrlingen, geringfügiger Beschäftigung und bestimmten Branchen können andere Werte gelten. Ab 2028 sinkt der Dienstgeberbeitrag nach bereits beschlossener Rechtslage von 3,7 auf 2,7 Prozent.
Die drei wichtigsten Punkte: Arbeitgeberkosten werden zusätzlich zum Brutto gerechnet. Arbeitnehmerabzüge sind keine zusätzlichen Arbeitgeberkosten. Und für eine echte Personalkostenrechnung müssen neben den gesetzlichen Abgaben auch Sonderzahlungen und produktive Arbeitszeit berücksichtigt werden.
Häufige Fragen zu Lohnnebenkosten in Österreich
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026 in Österreich?
Für einen normalen Arbeitnehmer unter 60 Jahren liegen die direkten gesetzlichen Arbeitgeberabgaben bei einem laufenden Bezug typischerweise bei rund 29,5 bis 29,6 Prozent zusätzlich zum Bruttogehalt. Sonderregeln können den Wert verändern.
Wie hoch ist der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung 2026?
Im normalen Standardfall beträgt er für Arbeiter und Angestellte insgesamt 20,98 Prozent.
Was ist in den 20,98 Prozent enthalten?
Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung, IESG-Zuschlag und Wohnbauförderungsbeitrag.
Wie hoch ist der Dienstgeberbeitrag 2026?
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds beträgt 3,7 Prozent.
Wie hoch ist der DZ 2026?
Je nach Bundesland beträgt der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zwischen 0,31 und 0,40 Prozent.
Wie hoch ist der DZ in der Steiermark?
2026 beträgt er 0,34 Prozent.
Wie hoch ist die Kommunalsteuer?
Grundsätzlich 3 Prozent der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
Welche Freigrenze gilt für DB, DZ und Kommunalsteuer?
Bei einer monatlichen Lohnsumme von höchstens 1.460 Euro kann die Bemessungsgrundlage grundsätzlich um 1.095 Euro reduziert werden.
Wie hoch ist der Beitrag zur Vorsorgekasse?
Für Arbeitnehmer im System der Abfertigung neu beträgt der Arbeitgeberbeitrag grundsätzlich 1,53 Prozent des Entgelts einschließlich entsprechender Sonderzahlungen.
Muss im ersten Monat bereits Vorsorgekasse bezahlt werden?
Bei einem neu begonnenen Dienstverhältnis ist der erste Monat grundsätzlich beitragsfrei. Die gesetzliche Beitragspflicht beginnt regelmäßig ab dem zweiten Monat.
Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026?
Für normale Arbeitnehmer beträgt sie 6.930 Euro monatlich. Für Sonderzahlungen gilt eine jährliche Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 Euro.
Sind Arbeitnehmer-SV und Lohnsteuer Lohnnebenkosten des Arbeitgebers?
Nicht als zusätzliche Arbeitgeberkosten. Beide Beträge werden grundsätzlich aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten.
Ist der Nettolohn die Grundlage für die Arbeitgeberkosten?
Nein. Ausgangspunkt für die meisten lohnabhängigen Arbeitgeberabgaben ist grundsätzlich das entsprechende Bruttoentgelt beziehungsweise die gesetzlich definierte Bemessungsgrundlage.
Wie viel kostet ein Mitarbeiter mit 3.500 Euro Brutto?
Im Beispiel eines normalen Arbeitnehmers in der Steiermark entstehen 2026 auf den laufenden Monatsbezug rund 1.034 Euro direkte Arbeitgeberabgaben. Der monatliche Dienstgeberaufwand liegt damit bei rund 4.534 Euro, noch ohne weitere betriebliche Personalkosten.
Ist 13. und 14. Gehalt gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht allgemein für jedes Dienstverhältnis. Ansprüche auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration ergeben sich in Österreich insbesondere aus Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Fallen auf Urlaubsgeld Lohnnebenkosten an?
Ja. Auch Sonderzahlungen unterliegen grundsätzlich Arbeitgeberbeiträgen. Bei der Sozialversicherung gelten teilweise andere Bemessungsregeln; insbesondere fällt auf Sonderzahlungen kein Wohnbauförderungsbeitrag an.
Ist bezahlter Urlaub eine Lohnnebenabgabe?
Nein. Urlaub ist bezahlte Nichtleistungszeit und für die Personalkosten- beziehungsweise Stundensatzkalkulation relevant, aber keine eigene Steuer oder Sozialversicherungsabgabe.
Wie hoch ist die Wiener U-Bahn-Steuer?
Die Wiener Dienstgeberabgabe beträgt grundsätzlich 2 Euro je Dienstverhältnis und angefangener Woche. Es bestehen gesetzliche Ausnahmen.
Welche Lohnnebenkosten gelten für geringfügige Beschäftigte?
Bei einem einzelnen geringfügigen Dienstverhältnis ist grundsätzlich insbesondere die Unfallversicherung von 1,10 Prozent relevant. Bei mehreren geringfügig Beschäftigten kann ab einer gesamten Beitragsgrundlage von über 826,65 Euro zusätzlich die pauschalierte Dienstgeberabgabe von 19,40 Prozent entstehen.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?
Sie beträgt 551,10 Euro brutto pro Kalendermonat.
Sind Lohnnebenkosten bei Mitarbeitern über 60 niedriger?
In mehreren Bereichen ja. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen insbesondere bestimmte Beiträge wie Unfallversicherung sowie DB und DZ.
Wie hoch sind die Arbeitgeberbeiträge bei Lehrlingen?
Für Lehrlinge gelten eigene Beitragssätze. Der entsprechende Dienstgeberanteil zu Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 grundsätzlich 15,38 Prozent, wobei zusätzliche Sonderregeln zu berücksichtigen sind.
Was ändert sich 2028 bei den Lohnnebenkosten?
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds wird nach bereits beschlossener Rechtslage ab 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent reduziert.
Kann ein Unternehmen Lohnnebenkosten steuerlich absetzen?
Löhne, Gehälter und entsprechende Arbeitgeberabgaben sind grundsätzlich betriebliche Aufwendungen und reduzieren unter den allgemeinen Voraussetzungen den steuerpflichtigen Unternehmensgewinn.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Wirtschaftskammer Österreich: Beitragswesen Dienstnehmer 2026
- Wirtschaftskammer Österreich: Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
- Wirtschaftskammer Österreich: Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
- Unternehmensserviceportal: Kommunalsteuer – Bemessungsgrundlage und Steuersatz
- Unternehmensserviceportal: Abfertigung neu und Vorsorgekasse
- Stadt Wien: Dienstgeberabgabe
- Bundesministerium für Finanzen: Abgaben, Höhe und Fälligkeiten
- Österreichisches Parlament: Budgetbegleitgesetz 2027/2028 und Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028
Stand der fachlichen Prüfung: 8. Oktober 2026.
Hinweis: Die tatsächlichen Arbeitgeberkosten hängen insbesondere von Entgelt, Alter, Beitragsgruppe, Kollektivvertrag, Bundesland, Sonderzahlungen, Branche und möglichen Befreiungen ab. Für eine konkrete Personalabrechnung sind die jeweils aktuellen Lohnverrechnungsdaten maßgeblich.