Was ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer?
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine besondere Registriernummer, welche der Identifikation gegenüber weiteren Unternehmen in Österreich dient und die Unternehmern im Zusammenhang mit der Vergabe der Steuernummer vom Finanzamt zugeteilt wird.
Dabei müssen die Unternehmer glaubhaft machen, dass sie die UID-Nummer für Warenverkäufe in die EU (innergemeinschaftliche Lieferungen), innergemeinschaftliche Verkäufe (Wareneinkäufe außerhalb der EU) oder innergemeinschaftliche Dienstleistungen brauchen.
Für den Antrag dazu wird das Formular U 15 genutzt.
In aller Regel brauchen jene Gruppen eine UID-Nummer für die Befreiung bei der Steuer von Lieferungen nicht, weil dabei die persönliche Steuerbefreiung Vorrang hat. Die Erwerbe tätigen die Unternehmen nur dann, wenn diese entweder über der Erwerbsschwelle in Höhe von 11.000 Euro im Jahr liegen oder sie darauf verzichten.
- Für Kleinunternehmer, welche keine UID-Nummer besitzen, gelten beim Ankauf von Waren aus dem EU-Land dieselben Bedingungen wie für Private, sobald die Erwerbe 11.000 Euro als Erwerbsschwelle nicht überschreiten.
- Dies bedeutet, der Abgeber verrechnet den einzelnen Mehrwertsteuersatz des Versendungslandes, sobald dieser die Lieferschwelle nicht vernachlässigt hat, ansonsten verrechnet dieser die österreichische Umsatzsteuer.
Die Vergabe durch das Finanzamt
- In Österreich erhält jedes Unternehmen nur eine UID-Nummer.
- Für Zweitniederlassungen oder Filialen wird keine separate UID-Nummer vergeben. Besonderheiten sind größere Körperschaften öffentlichen Rechts, die gleich mehrere Steuernummern und somit mehrere UID-Nummern bekommen.
Mit dem Formblatt U15 auf Antrag bekommen die jeweiligen Gruppen eine UID-Nummer. Dazu gehören pauschalierte Land- und Forstwirte, spezielle Unternehmer, die einen Vorsteuerabzug ausschließen und nur Umsätze ausführen wie zugleich die Kleinunternehmer.
Solche Gruppen müssen nachweisen, dass diese eine UID-Nummer für Beziehungen innerhalb der EU brauchen. Darunter fallen Importe aus der EU, Exporte in die EU als innergemeinschaftliche Ankäufe und innergemeinschaftliche Dienstleistungen.
Eine Stellung des Antrags kann außerdem schriftlich oder im Internet erfolgen.
Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder einer schon gültigen und vorhandenen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Adresse des Unternehmens, das den Antrag gestellt hat. Bei der Vorlage einer Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe zugleich an den Bevollmächtigten, was der Steuerberater sein kann.
Die Bedeutung der Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer und der ATU-Nummer
Eine UID-Nummer benötigen Unternehmer, die Geschäftsbeziehungen innerhalb der Unioin haben. Private Personen, die im Ausland einkaufen möchten, benötigen keine Nummer.
- Die UID-Nummer wird in aller Regel bei der Beantragung der Steuernummer mit erteilt. In einigen Fällen kann diese auch mit dem Formblatt U15 beantragt werden.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen österreichische Unternehmen, wenn diese eine Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufnehmen.
Die UID-Nummer zeigt jenem ausländischen Unternehmen an, dass die Waren, ohne die Mehrwertsteuern zahlen zu müssen, einkaufen kann. Dies führt dazu, dass für Waren, welche im europäischen Binnenmarkt gekauft wurden, die Umsatzsteuerregeln aus Österreich gelten.
UID Nummer in Europa prüfen – ATU Nummer
- UID Nummer in Europa prüfen : https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=de
Kaufen private Personen Waren im Ausland, zum Beispiel auf einer Urlaubsreise, brauchen diese keine ATU- bzw. UID-Nummer. Auch Unternehmer, welche im Ausland Waren privat einkaufen, dürfen für den Einkauf ihre UID-Nummer nicht benutzen. Es muss daher die ausländische Mehrwertsteuer gezahlt werden.
Vergabebescheid der UID Nummer vom Finanzamt
- Die UID-Nummer wird vom Finanzamt über einen Vergabebescheid vergeben, wenn das Unternehmen teilweise oder ganz für den Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dabei erfolgt die Vergabe selbst per Antrag oder automatisch.
- Besondere Fristen für eine Beantragung gibt es im Land nicht. Jedoch muss innerhalb eines Monats bekannt sein, wenn das Unternehmen die Vorgabe, die zur Ausgabe der UID-Nummer geführt haben, nicht mehr erfüllt.
In Österreich bekommt jedes Unternehmen lediglich eine UID-Nummer. Für Filialen oder Zweitniederlassungen wird keine separate UID-Nummer vergeben. Sonderfälle sind große Körperschaften öffentlichen Rechts, welche mehrere Steuernummern und damit zugleich auch mehrere UID-Nummern erhalten.
Auf Antrag mit dem Formblatt U15 bekommen verschiedene Gruppen eine UID-Nummer. Hierzu gehören pauschalierte Forst- und Landwirte, besondere Unternehmer, welche einen Vorsteuerabzug ausschließen und entsprechend nur Umsätze ausführen wie auch die Kleinunternehmer.
Jene Gruppen müssen nachweisen, dass diese die UID-Nummer für Beziehungen innerhalb der EU benötigen. Hierunter fallen Exporte in die EU, Importe aus der EU als innergemeinschaftliche Käufe sowie innergemeinschaftliche Dienstleistunge.
Ausschluss vom Vorsteuerabug
Da bei solche Gruppen die Steuerbefreiung vorgeht, benötige diese in der Regel die UID-Nummer nicht. Liegen die innergemeinschaftlichen Gewinne über der Schwelle von 11.000 Euro im Jahr oder wird auf diese verzichtet, dann muss eine UID-Nummer erteilt werden.
Wer benötigt in Österreich eine ATU-Nummer?
Wer als Privatperson durch die EU reist und hierbei privat einkauft, der muss keine ATU-Nummer vorlegen, auch wenn die Person als österreichischer Unternehmer eine solche besitzt. Für private Einkäufe darf dieser die UID-Nummer nicht anwenden, wenn die Dienstleistungen und Waren für den privaten Gebrauch vorgesehen sind.
- Die Umsatzsteuer des Urlaubslandes wird auf die gekauften Erzeugnisse angewandt. Dies ist das Ursprungslandprinzip.
- Es gilt zudem für die Inanspruchnahme von privaten Dienstleistungen. Abweichend verhält sich dies, wenn der Unternehmen Dienstleistungen oder Waren während des Urlaubs für das Unternehmen einkauft. Legst dieser dann die ATU-Nummer vor, sparst er in jedem Fall die Umsatzsteuer in Österreich.
Die Beantragung und Prüfung der ATU-Nummer
Hat ein österreichischer Unternehmer das teilweise oder das volle Recht zum Vorsteuerabzug, dann darf er eine UID-Nummer beantragen.
- Ist er jedoch ein Unternehmer, welcher nur steuerfreie Umsätze durchführt, welche ihn nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, kann er die ATU- Nummer nur dann beantragen, wenn er diese für Geschäftsbeziehungen in der EU wirklich benötigt.
- Dazu gehören beispielsweise auch Kleinunternehmer sowie pauschalierte Forst- und Landwirte. Für eine Beantragung der ATU-Nummer gibt es keine Fristen, die eingehalten werden müssen.
Den Antrag auf die Erteilung einer ATU-Nummer wird bei dem zuständigen Finanzamt gestellt. Dieses zuständige Finanzamt ist das, in welchem der Unternehmen seinen Sitz Unternehmenssitz hat.
Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine GmbH, eine AG, eine natürliche Person oder eine Gesellschaft, dann hat der Unternehmer dem Finanzamt bei einer Neugründung den Fragebogen zugesendet und bekommt in der Regel direkt eine ATU-Nummer mitgeteilt. Daher benötigt er das Formular U15 und muss diese nicht einzeln beantragen. Gebühren und andere Abgaben fallen nicht an.
In Deutschland dagegen wird eine USt-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag vergeben. Bei der Gründung eines Unternehmens kann die Erteilung der USt-IdNr. beim zuständigen Finanzamt direkt direkt beantragt werden. Im Fragebogen für die Erfassung, welchen die Gründer bei dem zuständigen Finanzamt abgeben, ist zu diesem Zweck ein jeweiliges Feld anzukreuzen. Der Antrag wird dann, zusammen mit den nötigen Angaben über die Erfassung für die Umsatzsteuer, an das Zentralamt für Steuern geleitet.
Die Antragstellung kann zudem auch schriftlich oder über das Internet erfolgen.
Die Bekanntgabe der neuen zugeteilten oder einer bereits gültigen und bestehenden USt-IdNr. erfolgt nur auf dem Postweg generell an die Adresse des beantragenden Unternehmens. Bei Vorlage einer Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe eventuell an den Bevollmächtigten. Dies kann ein Steuerberater sein.
Prüfung der UID Nummer in Österreich – FinanzOnline
Um die Echtheit der österreichischen ATU-Nummer zu prüfen, können Unternehmen das Bestätigungsverfahren verwenden. In Österreich ist dies unter der Bezeichnung FinanzOnline bekannt. Ein Unternehmer ist in jedem Falle verpflichtet, über das Onlinetool die Anfrage zu tätigen.
In FinanzOnline ist ein zweistufiges UID-Verfahren für die Bestätigung vorgesehen. Hierbei ist die Stufe 1 das einfache Bestätigungsverfahren. Hiermit wird nur die Gültigkeit einer von einem anderen Staat der EU vergebenen ATU-Nummer überprüft.
- Der Bezug zu einem definierten Unternehmer wird dagegen nicht hergestellt. Die Stufe 2 ist das qualifizierte Bestätigungsverfahren. Mit dieser Stufe wird die Gültigkeit einer von einem anderen EU-Staat vergebenen ATU-Nummer im Zusammenhang mit einem definierten Namen sowie einer Anschrift in dem anderen Mitgliedstaat geprüft.
- Eine Anfrage nach Stufe 2 ist meistens nur sinnvoll, wenn Zweifel an der Korrektheit der Angaben des Warenempfängers bzw. dessen Unternehmereigenschaft bestehen oder wenn mit diesem Geschäftspartner erstmals Beziehungen für das Geschäft aufgenommen werden.
Im Anschluss an eine Abfrage wird dem Unternehmer die Bestätigung auf elektronische Weise übermittelt. Diese sollte er ausdrucken und aufbewahren, denn im Fall von Umsatzsteuerprüfungen muss jene Bestätigung dem Finanzbeamten angereicht werden.
Diese ist der Nachweis für die Umsatzsteuerfreiheit der durchgeführten Einkäufe. Ist diese nicht vorhanden, geht der Mitarbeiter davon aus, dass die Freiheit für die Steuer zu Unrecht beansprucht wurde und erhebt dann die Steuer nach. Der Unternehmer kann aber auch eine Selbstabfrage elektronisch mithilfe der EU-Kommission beginnen.
Ist dem Unternehmer die elektronische Abfrage der ATU-Identifikationsnummer aufgrund einer fehlenden Internetverbindung nicht zuzumuten, kann er das Anliegen auch dem Finanzamt persönlich eröffnen.
Das Umsatzsteuergesetz in Österreich hat schon seit mehr als zehn Jahren bestimmt, dass die Rechnungen des Ausstellers die ATU-Nummer beider am Geschäftsvorfall teilhaftigen Unternehmen tragen muss. Dieser Aspekt gilt ab einem Rechnungswert in der Höhe von 10.000 Euro für Inlandsumsätze im Land Österreich.
Dies ist § 11 Abs 1 Z 2 UStG geregelt. Stellt das Unternehmen seine Rechnung an Privatpersonen aus, gilt, dass er die ATU-Nummer auf der Rechnung vermerken muss. Weil der Rechnungsempfänger keine ATU-Nummer als Privatperson hat, kann diese nicht vermerkt werden.
Die Zusammensetzung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die UID-Nummer setzt sich aus Zahlen und Buchstaben zusammen. Jede UID-Nummer beginnt mit zwei Buchstaben, die als Kürzel für das Vaterland des Unternehmens stehen. Im Land Österreich sind die die Buchstaben “AT”. Hieran schließen weitere Buchstaben und auch verschiedene Zahlen an. In Österreich kommen zum Landeskürzel noch neun andere Zeichen dazu.
An erster Stelle nach dem “AT” kommt stets ein “U”. Daher wird die UID-Nummer oftmals hier ATU-Nummer genannt. Nach dem “U” folgen noch weitere acht Ziffern, welche keine bestimmte inhaltliche Bedeutung besitzen.
Die USt. eines Unternehmens aus Deutschland beginnt stets mit DE .Deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummern haben nach dem DE-Präfix insgesamt neun Ziffern, von welchen die letzte jeweils eine Prüfziffer ist. UID-Nummern aus Österreich beginnen nach dem AT stets mit dem Buchstaben U. Jener Aspekt führt oft zu Irritationen, denn auch wenn die österreichische UID-Nr. mit ATU beginnt, ist das Landesskürzel für Österreich AT und damit zweistellig. Die Kommission der EU gibt keine verbindlichen Angaben zu dem Format der Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Die ATU-Nummer wird in Österreich per Vergabescheid vom Finanzamt vergeben. Hierin sind zudem weitere Firmendaten enthalten. Wird zum Beispiel der Unternehmensname oder die Anschrift geändert, muss dies dem zuständigen Finanzamt unverzüglich mitgeteilt werden. Die Unternehmensdaten gelten neben der ATU-Nummer als Nachweis, dass die Waren für ein Unternehmen gebraucht worden sind. Deshalb sollte bei Geschäften mit EU-Handelspartnern immer die ATU-Nummer und die Unternehmensdaten angegeben werden.
- Die ATU-Nummer und Firmendaten sollten die beteiligten Partner sich stets von dem EU-Geschäftspartner aushändigen lassen, vor allem dann, wenn das Unternehmen den Kunden beliefert.
- Die Angabe der UID-Nummer innerhalb des Landes Österreich ist ebenfalls von Bedeutung. Überschreitet der Wer von Waren eines inländischen Partners 10.000 Euro, muss dieser ebenfalls seine ATU-Nummer angeben.
- Bei Geldumsätzen im Binnenmarkt gestattet die Nutzung der UID-Nummer durch die Unternehmen umsatzsteuerfreie Auslieferungen oder die Verlagerung des Ortes der Leistung bei bestimmten Leistungen.
Die ATU-Nummer des Rechnungsempfängers ist zudem in den Fällen des Übertritts der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung (z. B. Sekundärrohstofflieferung oder Bauleistung) auf der Rechnung zu vermerken.
Die Voraussetzungen für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wenn ein Unternehmer in Geschäftsbeziehung mit anderen Unternehmern in den EU-Ländern tritt, ist es nötig, dass die „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ verwendet wird. Diese Nummer gilt lediglich für den unternehmerischen Bereich. Mit der Angabe der dieser Nummer geben die Erwerber zu erkennen, dass sie als Unternehmer steuerfrei einkaufen können oder andere Leistungen für das Unternehmen beziehen. Der gemeinschaftliche Erwerb von Waren und auch grenzüberschreitenden Dienstleistungen unterliegen in diesem Fall den umsatzsteuerrechtlichen Ortsregeln grundsätzlich einer Besteuerung in dem Land, in welchem der Erwerber das Unternehmen betreibt. Außer der UID-Nummer sollten dem Geschäftspartner auch stets die Firmendaten genannt werden. Diese sind auf dem auf der Mitteilung des ansässigen Umsatzsteuerfinanzamtes oder auf dem UID-Vergabebescheid ersichtlich.
Erwirbt der Unternehmer private Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat, wird keine ATU-Nummer benötigt. Sie darf diese zudem nicht vorweisen, wenn das Unternehmen zwar über die ATU-Nummer verfügt, die Waren jedoch für private Zwecke gekauft werden. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen.
Tätigt ein Unternehmer Lieferungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat, dann muss der Erwerber die UID-Nummer verbunden mit seinen Firmendaten mitteilen. Dies sind in der Regel Name und Adresse.
Hiermit wird dokumentiert, dass der Erwerber die Waren für das Unternehmen bestellt und der liefernde Unternehmer kann die Sendung – unter der Erfüllung weiterer Voraussetzungen für die innergemeinschaftliche und steuerfreie Lieferung – im Land Österreich steuerfrei belassen.
Wenn ein Unternehmer sonstige Leistungen an ausländische Unternehmer erbringt, so hat der Empfänger der Leistung seine UID-Nummer bekannt zu geben. Hiermit sichergestellt wird, dass die Leistung für das Unternehmen beansprucht wird. Diese Dienstleistung unterliegt in dem Fall generell dort der Umsatzbesteuerung, wo der Empfänger sein Unternehmen nach § 3a Abs 6 UStG betreibt.
Welche Änderungen muss ich dem Finanzamt mitteilen?
Änderungen im Firmenwortlaut, im Namen oder in der Anschrift sind dem Finanzamt in jedem Fall bekanntzugeben. Wenn die Voraussetzungen, welche zur Vergabe der ATU-Nummer geführt haben, nicht mehr vorhanden sind, ist dies binnen eines Monats zu melden. Zudem ist bei Rechnungen über 10.000 Euro die UID-Nummer des Leistungsempfängers im Inland anzuführen, wenn die Leistung für sein Unternehmen nach § 11 Abs 1 Z 3 UStG erfolgt.
Für die Prüfung der Gültigkeit der von einem Geschäftspartner bekannt gegebenen ATU-Nummer bzw. seiner Unternehmereigenschaft, steht ein EU-weites Bestätigungsverfahren zur Verfügung.
Bei Lieferungen im Landesinnern sowie bei Dienstleistungen, bei welchen die Steuerschuld auf die im Gemeinschaftsgebiet der EU ansässigen Leistungsempfänger übergeht, muss der Unternehmer bis zum Ablauf des auf jeweiligen Kalendermonats bzw. im Meldezeitraum des darauf folgenden Kalendermonats eine zusammenfassende Meldung als ZM entweder über das Formular U13 bei dem ansässigen Finanzamt oder über FinanzOnline als Eingaben bzw. Erklärungen einreichen.
Dies gilt dann, wenn für den Unternehmer das Quartal der Voranmeldungszeitraum abgelaufen ist bzw. bis zum Ablauf des auf das Kalendervierteljahr folgenden Monats nach Art. 196 der geltenden Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
Weist ein ausländischer Kunde keine ATU-Nummer vor, dann ist die Warenlieferung oder die Dienstleistung generell mit der Umsatzsteuer aus Österreich belastet.
Unternehmer, welche zum Vorsteuerabzug voll oder nur teilweise berechtigt sind, haben generell einen Anspruch auf Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Solche Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, welche zum kompletten Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen sowie pauschalierte Forst- und Landwirte nach § 22 UStG, haben nur dann einen Anspruch auf die Erteilung einer ATU-Nummer, wenn sie jene für Geschäftsbeziehungen mit den Unternehmern aus anderen EU-Staaten benötigen. Dies tritt auch für Kleinunternehmer zu. Der Kleinunternehmer muss die UID-Nummer beantragen und diese dem Vertragspartner mitteilen. In diesem Fall darf keine Mehrwertsteuer berechnet werden.