Die Steuererklärung ist etwas, da jeder machen muss, das aber gleichzeitig nur den wenigsten klar ist. Je mehr man sich mit der Steuerklärung befasst, desto unklarer sind die Regelungen. Ein Teil, der jedem viel Geld einsparen kann sind die Sonderausgaben. Leider finden sich nur die wenigsten mit diesem begriff zurecht.
Was zählt zu den Sonderausgaben im Jahr 2022 in Österreich, wie werden sie berechnet, was kann man alles abziehen und wie viel Geld kann man auf diese Weise sparen?
Lesen Sie hier alles, was Sie zu den Sonderausgaben in Österreich wissen müssen, erlernen Sie, wie Sie diese von der Steuer absetzen können und sparen Sie mit nur wenigen Tipps viel Geld.
Sonderausgaben 2022 in Österreich
Jedes Jahr müssen sich die Bewohner in Österreich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Doch wie sieht es eigentlich mit Bereichen wie Sonderausgaben für das neue Jahr 2022 aus? Was genau wird darunter verstanden und worauf muss geachtet werden? All diese Fragen und mehr soll der folgende Artikel ausführlich beantworten.
Was sind Sonderausgaben?
Bei den Sonderausgaben in Österreich handelt es sich grundsätzlich laut Steuerrecht um teilweise bzw. voll abzugsfähige Beträge.
Es gibt eine große Vielzahl an Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Anbei ein paar Beispiele zu den wichtigsten:
- -> Versicherungsprämien
- -> Kirchenbeiträge (bis 400 Euro)
- -> Steuerberatungskosten
- -> Spenden für Umwelt, Natur- und Artenschutz
- -> Spenden an humanitäre Einrichtungen
- -> Spenden an die freiwillige Feuerwehr
- -> freiwillige Weiterversicherung
- -> bestimmte Renten und dauernde Lasten
Welche Sonderausgaben sind steuerlich absetzbar?
Die wichtigsten absetzbaren Sonderausgaben wurden weiter oben bereits erwähnt. Die Frage ist nun: Wann lassen sich die Sonderausgaben absetzen? Wichtig und ausschlaggebend ist dabei der Tag der Bezahlung.
Sollten die Betroffenen eine Versicherungsprämie über mehrere Jahre abgeschlossen haben, so lässt sich die Aufteilung nur über ein Maximum von 10 Jahren vornehmen. Genau auf diese Punkte sollte jeder achten.
erweiterte Sonderausgaben in Österreich
Neben den erwähnten Sonderausgaben gibt es in Österreich noch einen erweiterten Personenkreis. Davon wird erst gesprochen, wenn verschiedene Aspekte vorliegen. Beispielsweise eine Trennung sowie die Lebensgemeinschaft mit einem Kind. Ebenfalls dazu gehören:
- Beiträge zu Personenversicherungen
- Kirchenbeiträge
- Selbstversicherung von Angehörigen
- Nachkauf von entsprechenden Schulzeiten
Nicht vergessen werden dürfen die Topf-Sonderausgaben bei den Sonderausgaben 2022 in Österreich. Diese sind nur bis zu einem geltenden Höchstbetrag möglich. Beispiele sind Versicherungsprämien und Pensionskassenbeiträge.
Sonderausgaben in der Steuererklärung – Wichtige Fakten im Überblick
- Laut Einskommensteuergesetz gibt es einige begünstigte Ausgaben, die als privat angesehen werden und sich somit in der Steuererklärung absetzen lassen. Das spart Geld. Diese Art von Ausgaben sind ebenfalls als Begünstigung zulässig, sofern es sich um Werbung oder Betriebsausgaben handelt.
- Sonderausgaben können in begrenzter Höhe oder ganz abgezogen werden. Das hängt von der Art der Ausgaben ab. Im folgenden Überblick stellen wir dar, was alles zu den Sonderausgaben gezählt wird und in welcher Höhe sich die einzelnen Steuerermäßigungen berechnen lassen.
Das zählt zu den Sonderausgaben
Verschiedene Beträge fallen in den Bereich der Sonderausgaben. Vor allem bei Versicherungen finden sich verschiedene Beiträge, die abgezogen werden können.
Sofern Sie vor dem 01.01.2016 einen Vertrag abgeschlossen haben, sind folgende Prämien eine Sonderausgabe innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages:
- Freiwillige Personenversicherung
- Pflegeversicherung die als Renten- oder Krankenversicherung im Falle eines Pflegefalls gilt
- Kosten für Sanierungen und Renovierungen
- Pensionsbeiträge
Hierbei ist das Datum des Vertragsabschlusses zu beachten. Es gibt aber auch Ausgaben, bei denen dieses Datum nichts ändert. Das sind:
- Leibrentenformen in begrenzter Höhe
- Der Kauf von nachträglichen Weiterversicherungen (hierzu zählt auch die Schulzeit)
- Kirchenausgaben in Höhe von bis zu 400 Euro
- Förderung des Behinderungssports und Ausgaben für Lehr- und Forschungsinstitutionen
- Ausgaben für Katastrophenhilfeorganisationen und Umweltschutzorganisationen
- Ausgaben für Naturschutz und Tierheime
- Ausgaben für die freiwillige Feuerwehr und deren Förderung
Am meisten Geld lässt sich durch das Absetzen von Kirchengeldern, Unterhaltskosten für den ehemaligen Partner, Altersvorsorgezahlungen, Riester-Verträge und Sozialversicherungsleistungen einsparen.
Ausbildungskosten & Schulkosten steuerlich absetzen in Österreich
Auch die Ausbildungskosten für die erste Ausbildung der Kinder, sowie Ausgaben für Schulgelder und Ausgaben für den Betreuungsbereich von Kindern können abgesetzt werden.
Wann sind Sonderausgaben absetzbar?
Der Zeitpunkt der Absetzung von Sonderausgaben hängt meistens von dem Zeitpunkt und der Art der Prämienleistung ab. Wenn Sie beispielsweise verschiedene Versicherungsprämien als Sonderausgabe geltend machen möchten, so ist es wichtig, ob die Prämie als Einmalerlag eingezahlt wurde.
Sofern das der Fall ist, können Sie Gebrauch von der so genannten Zehnjahresverteilung machen. Das bedeutet, dass Sie Ihren persönlichen Höchstbetrag auf die darauf folgenden zehn Jahre aufteilen und somit den größten Vorteil aus diesem ziehen können.
Auch bei dem Kauf von verlängerten Versicherungszeiten (Weiterversicherung) ist die Verteilung auf zehn Jahre möglich. Hier sogar in unbeschränkter Höhe.
Die Anlagen für Sonderausgaben in der Steuererklärung – Was kommt wo hin?
Das Finanzamt hat im Bereich der Sonderausgaben bereits einen Pauschalbetrag für Alleinstehende und Verheiratete festgelegt. Derzeit werden bei Alleinstehenden 72 Euro ermäßigt, während dieser Betrag bei Verheirateten bei 92 Euro liegt. Diese Beträge liegen aber in der Regel weit unter den eigentlichen Ausgaben, die jeder von uns im Laufe eines Jahres hat.
Deswegen ist der Bereich für Sonderausgaben zusätzlich gegliedert.
Innerhalb der Steuererklärung sind insgesamt vier Bereiche aufgeführt, die jeweils für bestimmte Ausgaben dienen. Folgende Anlagen finden Sie im Bereich Sonderausgaben:
- Die Anlage für Sonderausgaben allgemeiner Art
Hierzu gehören Ausgaben wie Kirchensteuer und verschiedene Arten von Spenden (Behindertensport, Spenden für Natur- und Artenschutz, Spenden für Hilfsorganisationen, Förderungen von Lehr- und Fachausbildungsinstitutionen u.s.w.)
- Die Anlage für Vorsorgeaufwand
In diese Anlage tragen Sie Ausgaben für Sozialversicherungen, sowie andere verschiedene Beiträge für Renten- und Altersvorsorge.
- Die AV Anlage
Hier tragen Sie die Daten zu Ihrem Riester-Vertrag ein.
- Die Anlage Kind
Alle Ausgaben für Betreuung, Schulzeit und die erste Ausbildung der Kinder werden in diese Anlage eingetragen.
Kinderbetreuungskosten und Schulgeld – Unterschiede und Aufklärung
Eltern von Kleinkindern werden gefördert. Sie kriegen ermäßigte Steuern, vor allem wenn ihre Kinder in Betreuung sind. Ausgaben für Kinderbetreuung sind aber nicht gleichzusetzen mit den Ausgaben für chul- und Ausbildungsgeld. Zwar sind auch Schulkinder tagsüber untergebracht, die Betreeung bezeht sich aber auf Kita und Kindergarten.
Folgender Überblick hilft Ihnen bei der Abrechnung der Betreuungskosten für Ihre Kinder.
Sie haben die Möglichkeit bis zu 2/3 aller Ausgaben aber bis zu maximal 4.000 Euro für Betreuungskosten abziehen zu lassen. Dieser Betrag bezieht sich auf jeweils ein Kind und ein Kalenderjahr.
Um den Höchstbetrag zu erreichen, müssen Betreuungskosten in Höhe von 6.000 Euro aufgelistet werden. Um die Ausgaben für Kinderbetreuung als Sonderausgaben geltend machen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das betreute Kind lebt zusammen mit Ihnen in einem Haushalt
Sofern Sie von dem anderen Elternteil des Kindes getrennt sind, ist der gemeldete Wohnsitz des Kindes ausschlaggebend.
- Ihr Kind ist unter 14 Jahre alt
- Sie haben Belege für die gezahlten Kosten
- Sie haben einen Nachweis, dass Sie die Kosten an den Leistungserbringer gezahlt haben
Im Falle, dass Ihr Kind geistig oder körperlich behindert ist und aus diesem Grund betreut wird, können die Kosten bis zum 25-ten Lebensjahr geltend gemacht werden.
Welche Betreuungskosten Sie in der Steuererklärung auflisten können
In Ihrer Steuererklärung finden Sie die Anlage „Kind“. Hier tragen Sie alle Ausgaben für die Betreuung Ihrer Kinder ein. Darunter können Sie folgende Ausgaben angeben:
- Kindergarten, Krippe, Tagesstätten, Kinderheime und Horten
- Ganztagspflege
- Tagesmutter oder Wochenmutter
- Hausaufgabenaufsicht
- Fahrtkosten für Großeltern (sofern diese die Kinder gratis betreuen)
Achtung! Unter „Hausaufgabenaufsicht“ sind Kosten für eine Person gemeint, die an Ihrer Stelle das Kind während der Hausaufgaben betreut, nicht aber Kosten für Nachhilfe oder Freizeitaktivitäten.
Jegliche Art von staatlicher Förderung, Zuschüsse und steuerfreie Erstattungen müssen in der Steuererklärung aufgelistet werden. Auch darf die Person, die Ihre Kinder betreut nicht im gleichen Haushalt leben.
Sofern Ihre Kinder älter als 14 Jahre sind, können Betreuungsausgaben nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden. Sie können aber im Bereich der so genannten haushaltsnahen Dienste aufgelistet werden. Hierbei sind auch sonstige Kosten für Dienste im Haushalt abziehbar.
Privatschulen und Internate
Kinder leben häufig aus verschiedenen Gründen in Internaten, besuchen Privatschulen oder Waldorfschulen. Diese Kosten gehören auch zu den absetzbaren Sonderausgaben in der Steuererklärung. Hierbei können Sie pro Kalenderjahr und Kind bis zu 30% (maximal 5.000 Euro) absetzen.
Auch wenn Ihre Kinder Lehrinstitutionen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat besuchen, können die Kosten dafür abgesetzt werden. Hierbei gelten die Voraussetzungen, dass Sie Anspruch auf Kindergeld haben und die Betreuung des Kindes in Internat oder Privatschule zur allgemeinen oder beruflichen Ausbildung dient.
Alle Kosten für die Verpflegung und Unterkunft können nicht abgesetzt werden und diese müssen Sie selber tragen.
Wer Sonderausgaben von den Steuern abziehen kann
Grundsätzlich können Sie nur diejenigen Sonderausgaben geltend machen, die Sie auch selber beglichen haben. Gelder, die von anderen Personen, ganz egal, ob Familienmitglieder oder nicht, geleistet wurden, können in der eigenen Steuererklärung nicht aufgelistet werden. Damit die Sonderausgaben auch abgezogen werden können, müssen Sie die Ausgaben anhand eines Belegs nachweisen können.
Es gibt jedoch Ausnahmen zu dieser Regelung. Sofern Sie (nicht dauernd) von Ihrem (Ehe)Partner getrennt sind und Unterhalt für gemeinsame Kinder leisten, können auch diese in die Sonderausgaben eingetragen werden. Ebenso ist es mit den Kirchensteuern und Sozialleitungen, Versicherungskosten, Ausgaben für Wohnraumschaffung oder Sanierungen. All das unter der Voraussetzung, dass sie diese Kosten für den getrennten Partner/in oder Ihre Kinder leisten.