Steuern sparen 2021 / 2022 in Österreich – alle Tipps & Steuervorteile – Steuererklärung

Die Steuererklärung in Österreich

In Österreich gibt es viele gute Möglichkeiten, wie man sinnvoll Steuern sparen kann. Es sollte immer darauf geachtete werden, dass man nicht unnötige Steuern bezahlt.

Jeder Steuerzahler in Österreich muss eine Pflichtveranlagung durchführen. Eine Antragsveranlagung ist freiwillig. Die Voraussetzung, dass man als Bürger eine Pflichtveranlagung durchführen muss, ist, dass das steuerpflichtige Jahreseinkommen 12.000 Euro übersteigt. Dazu muss zunächst das persönliche Jahreseinkommen ermittelt werden.

Steuern sparen 2022 in Österreich

Jedes Jahr kommen neue Änderungen im Gesetz. Das betrifft unter anderem auch den Bereich Steuern. Doch wie genau lässt sich in Österreich im Jahre 2022 Steuern sparen? Diese Frage und mehr soll der folgende Artikel beantworten.

Steuern sparen – verschiedene Bereiche

  • Wer in Österreich auch 2022 Geld bei seinen Steuern sparen möchte, der muss sich zunächst die verschiedenen Möglichkeiten ansehen.
  • Es gibt nämlich eine ganze Reihe an Wegen, die besonders vielfältig sind.

Im Großen und Ganzen lassen sich die Steuermöglichkeiten in folgende Bereiche einteilen:

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind in der Regel selten und müssen entweder zwangsläufig entstehen oder eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darstellen. Zur Gruppe gehören unter anderem Adoptionskosten, Begräbniskosten. Kurkosten sowie Kosten für die häusliche Pflege.

Sonderausgaben

Auch bei den Sonderausgaben lässt sich einiges an Geld sparen. Seit 2016 wurde hierzu in Österreich ein neuer Vertrag abgeschlossen, der eine Schranke bei Höchst- und Einkommensgrenzen stellt.

Dazu zählen unter anderem freiwillige Personenversicherungen, Beiträge zu den Pensionskassen sowie eine Wohnraumbeschaffung bzw. Wohnraumsanierung. Die Höchstgrenze liegt bei 2.920 Euro. Ebenfalls dazu gehören Sonderausgaben ohne Grenzen sowie Spenden + Kirchenbeitrag.

Werbungskosten

Nicht vergessen werden dürfen die Werbungskosten. Dabei handelt es sich um Kosten, welche nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. Mit dem Pauschalbetrag wird entgegen gerechnet. Hierzu zählen:

  • Arbeitskleidung
  • Sprachkurse
  • Fachliteratur

Steuervorteile für Familien

Der letzte Punkt beschäftigt sich mit den Vorteilen speziell für Familien. Kinder kosten für bekanntlich viel Geld. Aus diesem Grund bietet das System von Österreich Vorteile für Familien, Alleinerziehenden und Alleinverdienern. Diese Steuerbelastungen werden in der Regel als außergewöhnliche Belastungen geführt wie weiter oben bereits angesprochen. Unter anderem gibt es einen Kinderfreibetrag.

Hierfür muss zumindest einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Der Steuerzahler hat Kapitaleinkünfte erhalten, die mehr als 22 Euro betragen und für die keine Kapitalertragssteuer abgezogen worden ist.
  • Der Steuerzahler hat weitere nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte bekommen, die mehr als 730 Euro betragen.
  • Der Steuerzahler hat steuerpflichtige Einkünfte aus einem privaten Grundstücksverkauf bekommen, für die er noch keine Immobilienertragssteuer bezahlt hat.

Lohnsteuerausgleich / Arbeitnehmerveranlagung – Pflicht oder freiwillig?

Wenn keine dieser drei Voraussetzungen erfüllt wurden, ist es eine freiwillige Entscheidung, ob eine Antragsveranlagung abgegeben wird. Für das Abgeben einer Antragsveranlagung hat der Steuerzahler 5 Jahre lang Zeit. Dabei ist der Stichtag der 31.Dezember des Jahres, für das die ANV gestellt wird.

Automatische Veranlagung beim Finanzamt 2022

Falls man bis zum 30. Juni des nächsten Jahres keine Antragsveranlagung für das vorherige Jahr eingereicht hat, führt das Finanzamt eine automatische Veranlagung für den Steuerzahler durch.

Steuervorteile für Familien & absetzbare Kosten

Wichtige Posten in der Steuererklärung in Österreich sind die Werbungskosten, die Sonderausgaben und die außerordentlichen Belastungen. Über Steuervorteile für Familien sollte man sich ebenfalls informieren.

Werbungskosten

Werbungskosten sind Kosten, die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit anfallen und die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden.

  • Bei den Werbungskosten lassen sich recht einfach Steuern sparen. Für jede Ausgabe, die für den Beruf getätigt werden, sollte man eine Quittung vorliegen haben.
  • Abhängig vom Einkommensteuersatz erhält man pro 100 Euro eine Gutschrift von 36,50 Euro bis zu 50 Euro zurück. Daher ist es sinnvoll, die Materialien noch vor dem Jahresende anzuschaffen und sich einen Anteil bei der Einkommensteuererklärung zurückzuholen.

Tipp:

Die Werbungskosten für den Kauf von Büromaterialien, Terminplaner oder Handy sollten noch vor dem Jahreswechsel getätigt werden.

Sonderausgaben

Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Kosten, die für die Beauftragung eines privaten Steuerberaters entstehen.

Die Kosten für einen Steuerberater können vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Zu den Sonderausgaben gehören freiwillige Personenversicherungen, Kosten für Wohnraumbeschaffung und -sanierung sowie Beiträge zu den Pensionskassen.

Es gibt sogenannte Topfsonderausgaben, wie private Kranken- und Lebensversicherungen oder Ausgaben für Wohnraum, der neu geschaffen oder saniert worden ist.

Diese Ausgaben können bis zu einem Höchstbetrag von 2.920 pro Jahr abgezogen werden, dabei ist ein Viertel der Summe steuerwirksam. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen dabei nicht überschritten werden. Der Rahmen für diese Topfsonderausgaben sollte in jedem Fall genutzt werden.

Außerordentliche Belastungen

Außerordentliche Belastungen sind Kosten, die unter besonderen Umständen anfallen und die sehr viele Steuerzahler nicht betreffen. Sie müssen zwangsläufig entstanden sein oder sie müssen eine Beeinträchtigung der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darstellen.

Zu den außerordentlichen Belastungen gehören beispielsweise folgende Kosten:

  • Kosten für Krankheiten (Medikamente, Behandlungskosten, Rezepte, usw.)
  • Kosten für eine Kur
  • Adoptionskosten
  • Begräbniskosten
  • Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim
  • Kosten für eine künstliche Befruchtung
  • Kosten für die Pflege von Angehörigen

Die Negativsteuer

Ein weiterer wichtiger Punkt, um in Österreich Steuern zu sparen, ist die sog. Negativsteuer, falls man ein niedriges Jahreseinkommen hat.

Bei einem Arbeitnehmer, der wenig verdient, wird bei der Berechnung der Steuern die Einkünfte auf das ganze Jahr verteilt. Lohnsteuer, die zu viel bezahlt worden ist, muss dem Arbeitnehmer zurück bezahlt werden. Besonders sinnvoll ist dies für Lehrlinge, Ferienpraktikanten, Teilzeitbeschäftigte und Personen, die während des Jahres ein paar Monate in Elternzeit gegangen sind.

Alleinverdienerabsetzbetrag & Alleinerzieherabsetzbetrag 2022

Alleinerziehende und Alleinverdienende können bestimmte Beträge von der Steuer absetzen. Wie hoch der Betrag ist, ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Ab dem Jahr 2019 gilt in Österreich, dass bei einem Anspruch auf AVAB oder AEAB ein Kindermehrbetrag als eine Negativsteuer erstattet wird.

  • Der Mehrbetrag liegt bei bis zu 250 Euro pro Jahr und pro Kind. Der Kindermehrbetrag wird automatisch mit dem AVAB oder AEAB bezahlt und muss vom Steuerzahler nicht extra beantragt werden.

Der Familienbonus Plus 2021 / 20212 in Österreich

Ab dem Jahr 2019 kann in Österreich ein Familienbonus beantragt werden, wenn man für ein Kind Unterhalt oder Familienbeihilfe bezieht. Der Familienbonus gilt als Absatzbetrag und sorgt für eine Reduzierung der Lohnsteuer pro Jahr und pro Kind. Ein alleinstehendes Elternteil kann den Familienbonus ebenso für sich geltend machen wie zwei Elternteile jeweils zur Hälfte.

Unterhaltsabsetzbetrag 2021 in Österreich

Wenn ein Elternteil ein Kind hat, dass nicht mit ihm im gleichen Haushalt lebt, und für den er oder sie nachweisbar den gesetzlichen Unterhalt bezahlt, kann in Österreich ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Höhe des Unterhaltsabsetzungsbetrags:

  • Für das erste Kind pro Monat 29,20 Euro
  • Für das zweite Kind pro Monat 43,80 Euro
  • Für das dritte Kind pro Monat 58,40 Euro

Die Voraussetzung für den Unterhaltsabsetzbetrag ist, dass das Kind während der gesamten Zeit in Österreich seinen Wohnsitz hat.

Spenden und Kirchenbeiträge

Spenden und Kirchenbeiträge können in Österreich von der Steuer abgesetzt werden. Alle Spenden an bestimmte Organisationen können bis zu einem Höchstbetrag von zehn Prozent der gesamten Einkünfte des aktuellen Jahres als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Kirchenbeiträge bis zu einer Höhe von 400 Euro pro Jahr.

Bei der Steuererklärung werden die Beträge seit dem Jahr 2017 automatisch mit berechnet. Kirchenbeiträge können auch für einen Partner und für Kinder, die länger als sechs Monate Familienbeihilfe bekommen haben, von der Steuer abgesetzt werden.

Weitere Möglichkeiten zum Steuern sparen – Tipps

In Österreich gibt es die Möglichkeit, bei der Steuererklärung eine kleine oder eine große Pendlerpauschale geltend zu machen. Die kleine Pendlerpauschale können Arbeitnehmer geltend machen, deren Wohnort mindestens 20 km von ihrer Arbeitsstelle entfernt liegt.

Große Pendlerpauschale in Österreich

Die große Pendlerpauschale können Arbeitnehmer geltend machen, deren Wohnort wenigstens 2 km von ihrer Arbeitsstelle entfernt liegt. Dabei müssen öffentliche Verkehrsmittel mindestens für die Hälfte des Arbeitsweges genutzt werden können.

Sprachkurs, Ausbildung & Weiterbildung absetzen – Werbungskosten

Wer beruflich eine Aus- oder eine Fortbildung machen muss, kann diese Kosten in Österreich von der Steuer absetzen. Diese Kosten werden als Werbungskosten bezeichnet. Kosten für eine Berufsreifeprüfung oder einen Sprachkurs können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Die Sprachkenntnisse müssen allerdings für den Beruf benötigt werden.

Personen, die mit Computer oder Internet von zu Hause aus arbeiten, können die Kosten für die berufliche Nutzung von der Steuer abschreiben lassen. Dies fällt ebenfalls unter den Begriff Werbungskosten.

  • Der berufliche Anteil wird vom Nutzer persönlich geschätzt, es müssen jedoch 40% der Kosten für die private Nutzung des PCs abgezogen werden.
  • Falls der Computer teurer als 800 Euro gewesen ist, muss der Nutzer ihn über drei Jahre verteilt abschreiben. Der berufliche Anteil für die Telefonkosten sowie die Internetgebühren kann ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

In Österreich gibt es auch die Möglichkeit, die Betriebsratumlage als sonstige Werbekosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung einzutragen.

Wenn Ausgaben wegen einer Behinderung, Diätverpflegung oder einer Krankheit anfallen, gelten diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen. Für sie gibt es keinen Selbsterhalt. Bei einer Behinderung kann man pauschale Freibeträge bekommen.

Das gleiche gilt für die Verpflegung bei einer krankheitsbedingten Diät. Dies betrifft Diabetikerinnen, Patienten mit Zöliakie, einer Gallenkrankheit oder einer Erkrankung des Magens. Wenn durch eine Krankheit eine 20%-tige Behinderung vorliegt, kann ein Freibetrag ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden. Wenn kein Behinderungsgrad vorliegt, kann man den Freibetrag als Krankheitskosten mit einem Selbstbehalt von der Steuer absetzen.

Mögliche Kosten – Ausgaben für den Lohnsteuerausgleich 2020 / 2021

Die Ausgaben für verschiedene Medikamente, für Kuren, eine Heilbehandlung, für Krankenhausaufenthalte, oder für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl können in der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden.

Geschenke für Mitarbeiter von der Steuer absetzen – Steuerfreibetrag

Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, bei der Steuererklärung zu sparen, sind die Steuerfreibeträge für Geschenke bei Weihnachtsfeiern. Ein Unternehmen darf pro Jahr 365 Euro für Betriebsausflüge oder Weihnachtsfeiern ausgeben. Hier können auch Geschenke bis zu einem Gegenwert von 186 Euro ohne Steuern an die Arbeitnehmer übergeben werden.

FAQs

1. Mit welchen Posten in der Steuererklärung kann man besonders gut Steuern sparen?

Besonders gute Posten zum Steuern sparen sind die Werbungkosten, die Sonderausgaben und die außerordentlichen Belastungen. Werbungskosten sind die Kosten, die durch die Ausübung des Berufes entstehen, und die vom Arbeitgeber nicht direkt übernommen werden.

Sonderausgaben sind Kosten, die zusätzlich anfallen, wie etwa für die Beauftragung eines Steuerberaters. Außerordentliche Belastungen sind Kosten, die unter besonderen Umständen anfallen und von denen viele Steuerzahler nicht betroffen sind. Dazu gehören Kosten für Krankheiten, für einen Kur, Begräbniskosten, Adoptionskosten, usw..

2. Wie hoch ist das Abschreibungslimit, um Steuern zu sparen?

Wenn man in Österreich eine Anschaffung unterhalb von 400 Euro macht, kann man die Anschaffung noch im gleichen Jahr voll und ganz geltend machen. Falls man eine teurere Anschaffung macht, muss man die Anschaffung mit Hilfe einer Afa verteilt über mehrere Jahre abschreiben. Bei der Anschaffung von einem Computer oder einem Laptop dauert die Abschreibung insgesamt drei Jahre.

  • Tipp: Steuerlich gesehen ist es sinnvoll, eine Neuanschaffung in der ersten Hälfte eines Jahres zu machen.

3. Wie viel Geld darf man steuerfrei durch einen selbstständigen Nebenjob dazuverdienen?

In Österreich dürfen Steuernehmer 370 Euro(nach dem Abzug von Werbekosten) hinzuverdienen. Wer zwischen 370 und 1.460 Euro dazuverdient, bekommt den Steuervorteil allerdings rückwirkend wieder gestrichen.

  • Tipp: Wenn Ihr etwas mehr als 370 Euro dazuverdient habt, solltet Ihr Werbungskosten anmelden, damit Ihr wieder unter das Limit von 370 Euro kommt. Im Notfall sollten Ihr ein oder zwei Büromaterialien dazukaufen.

4. Wie hoch ist der Investitionsfreibetrag für Selbstständige?

In Österreich beträgt der Investitionsfreibetrag für Selbstständige insgesamt 13 Prozent. Dieser Absatzposten kann für den Steuerzahler sehr lukrativ sein. Es handelt sich praktisch um eine Form der Sonderzahlungsbegünstigung für Personen, die selbstständig arbeiten.

Die Höhe der Investitionen, die abgerechnet werden kann, beträgt maximal 100.000 Euro. Der Kauf von bestimmten festgelegten Wertpapieren kann ebenfalls abgerechnet werden.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.