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Steuermonitor – Steuer Tipps & Infos für Österreich

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KFZ-Steuer in Österreich 2020 / 2021 – Höhe und Rechner – motorbezogene Steuer

Geschrieben von David Reisner am 8. Januar 2021 Kategorie: Steuern

Die KFZ-Steuer (wird seit 1993 auch als motorbezogene Steuer bezeichnet) besteuert in Österreich den Besitz von zugelassenen Pkws und Motorrädern. Dabei muss diese Steuer unabhängig davon, ob man viel oder weniger fährt, bezahlt werden.

Inhalt

  • KFZ Steuer Rechner 2021 für Österreich – Motorbezogene Versicherungssteuer
  • Welche Kraftfahrzeuge sind in Österreich von der motorbezogenen Versicherungssteuer betroffen?
  • Wie erfolgt die Berechnung der KFZ-Steuer in Österreich?
  • Kraftwagen
  • Rechenbeispiel
  • Die Bezahlung der motorbezogenen Versicherungssteuer
  • Neuerungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer in Österreich
  • Kfz-Steuerrechner

In Österreich beschränkt sich der Begriff „Kraftfahrzeugsteuer“ offiziell eigentlich auf solche Fahrzeuge, die ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und auf solche, die als Zugmaschinen zugelassen sind. Umgangssprachlich wird jedoch allgemein hier auch in Österreich allgemein von der KFZ-Steuer gesprochen.

KFZ Steuer Rechner 2021 für Österreich – Motorbezogene Versicherungssteuer

Die Steuer kann auf https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/motorbezogene-versicherungssteuer-18178410 bequem online berechnet werden.

Welche Kraftfahrzeuge sind in Österreich von der motorbezogenen Versicherungssteuer betroffen?

Die KFZ-Steuer in Österreich wird für Krafträder (Motorräder), für Pkws sowie Kombinationskraftwagen mit einem hzG (höchst zulässiges Gesamtgewicht) bis 3,5 Tonnen sowie alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem hzG bis 3,5 Tonnen, bei denen ebenfalls eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bezahlt wird, erhoben.

  • Hierzu gibt es in Österreich natürlich auch die eine oder andere Ausnahme.

Dazu gehören beispielsweise für Körperbehinderte zugelassene Kraftfahrzeuge, welche diese ‚Personen zur persönlichen Fortbewegung benötigen; Kraftfahrzeuge, welche zur gewerblichen Personenbeförderung – Taxi- oder Mietwagengewerbe – dienen; für ausschließlich elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge (Elektro-Hybridfahrzeuge verfügen zum Teil über Verbrennungsmotor – deshalb keine Befreiung); für Krafträder , die weniger als 100 Kubikzentimeter Hubraum verfügen (zum Beispiel Mopeds), um hier nur die wichtigsten Ausnahmen aufzuführen.

Wie erfolgt die Berechnung der KFZ-Steuer in Österreich?

  • Bei der KFZ-Steuer ist der Steuersatz von der Kraftfahrzeug-Art und in welcher Zeitspanne die Prämienzahlung erfolgt(einmal im Monat, einmal im Viertel- oder Halbjahr oder einmal im Jahr),) abhängig.
  • Wenn der Pkw oder das Motorrad im Laufe von einem Monat (zum Beispiel Monatsmitte) und nicht am Anfang oder am Ende des Monats angemeldet worden ist, so erfolgt hier eine Abrechnung anteilig. Jeder Kalendermonat wird hier bei der Berechnung mit 30 Tagen angesetzt.

Kraftwagen

Die Steuerhöhe wird bei Pkws und Kombis nach der jeweiligen Motorleistung ( das hängt dann von den jeweiligen Kilowatt-Einheiten ab) berechnet Je nach den jeweiligen Kilowatt-Einheiten gibt es eine unterschiedliche Prämie bezogen auf die kW pro Monat.

Zwischen 0 – 24 Kilowatt beträgt die Prämie 0,00 Euro pro kW, für die weiteren 66 kW liegt diese bei einer monatlichen Höhe zum Beispiel von 0,62 Euro pro kW und steigt dann für die weiteren 20 kW auf 0,66 Euro pro KW bei der monatlichen Bezahlung und geht dann, wenn die kW-Zahl weiter ansteigt, für alle weiteren kW monatlich auf die Prämie von 0,75 Euro pro kW.

Diese Angaben sind für jährliche Bezahlung der Gesamtprämie. Für die Bezahlung monatlich, viertel- oder halbjährlich sind die Beträge entsprechend höher.

Rechenbeispiel

Ein Pkw mit 120 kW unterliegt einer Besteuerung ab dem 1. März 2014.

Hier wird dann im ersten Schritt die Bemessungsgrundlage errechnet. Dabei werden dann von den 120 kW die ersten 24 kW abgezogen, weil, wie oben aufgeführt, hierfür keine Steuer bezahlt werden muss.

120 kW – 24 kW ergibt dann 96 kW; 96 kW ist somit die Bemessungsgrundlage.

Wenn die Versicherungsprämie jährlich in Österreich bezahlt wird, ergeben sich hier folgende Daten:

  • 66 kW a 0,62 Euro ergibt 40,92 Euro
  • 20 kW a 0,66 Euro ergibt 13,20 Euro
  • 10 kW a 0,75 Euro ergeben 7,50 Euro

Somit beträgt die monatliche Versicherungsprämie 61,62 Euro. Bei einer jährlichen Begleichung muss dieser Betrag mit 12 multipliziert werden und somit beträgt die motorbezogene Versicherungssteuer für einen Pkw mit 120 kW 739,44 Euro bei einer jährlichen Bezahlung.

e Krafträder gibt es andere Bemessungsgrundlagen zur Errechnung der Prämie.

Die Bezahlung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Die Begleichung der Steuer erfolgt zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer erfolgt in Österreich vom jeweiligen Versicherer. Die versicherte Person bezahlt dann diese zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung direkt an die Versicherung.

Neuerungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer in Österreich

  • Im Jahr 2020 hat es wichtige Änderungen ergeben. Dabei fallen bei der Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer die CO2-Emissionswerte sowohl 2020 als auch in Zukunft stärker ins Gewicht.

Seit dem 1.10.2020 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für Fahrzeuge, welche nach dem September 2020 erstmals zugelassen werden, unter Berücksichtigung der CO2-Emssionen berechnet. Für Pkws bedeutet das in Österreich, das zusätzlich zur Leistung (kW) des jeweiligen eingebauten Verbrennungsmotors auch die CO2-Emissionen zur Berechnung der KFZ-Steuer herangezogen werden. Diese Änderung hat auch bei den Motorrädern Bestand. Hier werden dann zusätzlich zum Hubraum ebenfalls die CO2-Emissionen in die Berechnung mit einfließen.

Kfz-Steuerrechner

Bei einer größeren Anzahl von im Internet vorhandenen Kfz-Steuerrechnern kann man mit der Eingabe weniger Daten sich die entsprechende Höhe der persönlichen Kfz-Steuer für seinen Pkw oder für sein Motorrad ausrechnen lassen. In diesen Rechnern ist ebenfalls bereits die erwähnte neue Berechnung mit der C02-Emission, die seit dem 1.10.2020 Gültigkeit hat, mit eingebaut.

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Über den Autor

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.

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