Mehrwertsteuer (MwSt) in Österreich 2021/2022 – Berechnung und Tax Free Regelung

Bei jedem Einkauf bezahlen wir Mehrwertsteuer (MwSt.). Das fällt uns manchmal auf den ersten Blick nicht auf.

Die MwSt ist in den Preisen aller Produkte bereits enthalten. Wir konzentrieren uns auf die Höhe der Mehrwertsteuer meistens dann, wenn wir von einer möglichen Erhöhung dieser aus den Meiden erfahren. Auch sehr oft wird das Thema MwSt. und Umsatz diskutiert. Die Umsatzsteuer und die Mehrwertsteuer sind von einander abhängig und lassen sich nicht trennen.

Mehrwertsteuer (MwSt) in Österreich 2022 in Österreich

Die Berechnung der Mehrwertsteuer in Österreich ist nicht immer so einfach. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, was genau darunter verstanden wird.

Wie hoch ist die Steuer im Jahr 2022? Und was genau hat es mit der Luxussteuer auf sich? Antworten auf all diese Frage und vieles mehr soll der folgende Artikel ausführlich beantworten. Wer sich also noch nicht mit dem Thema beschäftigt hat, sollte das jetzt tun.

Was ist die Mehrwertsteuer?

  • Abgekürzt wird der Begriff Mehrwertsteuer mit MwSt. Dabei handelt es sich im Grunde genommen um eine Steuer, welche bei jedem Einkauf gezahlt werden muss.
  • Sei es eine Leistung oder Lieferung – sie muss immer bezahlt werden. Immer wieder taucht in manchen Geschäften der Begriff „Tax free shopping“ auf.
  • Das gilt in Österreich allerdings nur für ausländische Touristen.

Doch wie hoch ist eigentlich die aktuelle Steuer? Momentan beträgt der Wert 20 Prozent. Neben dem normalen Steuersatz gibt es noch zwei Ausnahmen mit:

  • 10 Prozent
  • 13 Prozent

Das liegt ganz an den Waren und Dienstleistungen. In der Regel aber werden in den meisten Fällen auf die erwähnten 20 Prozent zurückgegriffen. Gute Beispiele für die Sondersätze wären Bücher, Zeitschriften, öffentliche Verkehrsmittel und Verwendungen für Wohnzwecke.

Diese Bereiche unterliegen der Mehrwertsteuer

Ebenfalls interessant ist es zu wissen, für welche gängigen Bereiche die Steuer gilt. Anbei eine kleine Aufzählung:

  • Dienstleistungen von Freiberuflern
  • Handwerksleistungen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Lizenzen

Was ist die Luxussteuer?

Zudem taucht immer wieder das Thema Luxussteuer auf. Dieser wird mit 30 Prozent gerechnet, kommt jedoch seltener vor und wird mittlerweile ebenfalls mit den 20 Prozent verrechnet. Dazu gelten Bereiche wie Schmuckgeschäfte. Ausnahmen können zum Beispiel PKWs bilden.

Die Mehrwertsteuer in Österreich

  • Viele Menschen wissen nicht, was die Mehrwertsteuer ist. Sie bezahlen sie zwar bei jedem Kauf, denken aber nicht weiter über die Steuer nach. Viele verstehen die Berechnung auch nicht und schieben deswegen den Gedanken zu Seite.
  • Die Mehrwertsteuer ist eine moderne Form der Besteuerung. Es handelt sich um eine Steuer, die jedem und in allen Produkten in Rechnung gestellt wird.

Die Mehrwertsteuer wird jedoch nur vom Endverbraucher des Produkts oder der Dienstleistung übernommen. Dies liegt daran, dass die Grundidee der Mehrwertsteuer darin besteht, den Verbrauch zu besteuern.

“Tax free shopping“ in Österreich – Was Sie wissen müssen

Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer wird oft der Begriff „tay free shopping“ erwähnt. Das „tax free shopping“ bezeichnet keinen steuerfreien Einkauf, obwohl das bei vielen Geschäften so klingt. Dieser Begriff bedeutet, dass die Steuer nach dem Kauf zurückerstattet wird.

In Österreich sind die Bürger nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Einzig und allein Touristen, die ihren Wohnsitz und/oder ihren Aufenthalt nicht in einem der EU Länder haben, müssen keine Mehrwertsteuer zahlen.

Besonders zu beachten ist bei dem „tax free shopping“, dass auch der Pass des Käufers nicht von einem EU Land ausgestellt werden darf. Diese Regelung umgeht die doppelte Staatsbürgerschaft bei manchen Menschen, die dann auf diese Weise der Zahlung vom MwSt. ausweichen wollen. Nur wenn Sie Tourist sind, der nicht aus einem EU Land kommt oder in einem gemeldet ist, können Sie sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen.

Ebenfalls kein Anrecht auf Rückerstattung haben Konsumenten, die in einem EU Land eine Aufenthaltserlaubnis haben.

Die Mehrwertsteuer in Österreich 2020/2021 – Berechnung und Tax Free Regelung

Aktuell beträgt die Mehrwertsteuer in Österreich 20%. Dieser Steuersatz gilt als Grundsteuersatz.

Außer diesem Grundsteuersatz gibt es in Österreich zwei weitere Steuersätze, in Höhe von 10 und 13%. Die beiden ermäßigten Steuersätze beziehen sich aber nur auf einige ausgewählte Dienstleistungen und Produkte.

Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 10% gilt für folgende Produkte und Dienstleistungen:

  • Lebensmittel
  • Arzneimittel
  • Zeitschriften/Zeitungen
  • Bücher
  • Vermietung (wenn es sich um Vermietung zum Wohnen handelt)
  • Fahrkarten (für den öffentlichen Verkehr)

Einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 13% gibt es hingegen beim Kauf von:

  • Auslieferung von Tieren und Pflanzen
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Lieferung von Saatgut und Brennholz
  • Beherbergung (Schlaf- und Wohnraum)

Eine Ausnahme von diesen Regelungen stellen die zwei Orte Jungholz (gehört zu Tirol) und Mittelberg (gehört zu Vorarlberg) dar.

Diese beiden Regionen sind nah an der Grenze zu Deutschland, weswegen sie auch als Zollausschlussgebiete gelten. Hier beträgt der Grundsteuersatz 19%, bzw. wird 7% gemäßigt. Rechtlich gesehen, gehören die Gemeinden Jungholz und Mittelberg zu Deutschland (nach Zollrecht).

Wer jedoch mit gebrauchten Sachen oder Kunstgegenständen handeln möchte, der muss sich an die Regelungen nach dem Umsatzsteuergesetz richten (§24 des UStG). Der Handel mit Kunstgegenständen und gebrauchten Sachen wird anhand der Differenzbesteuerung versteuert.

Warum es in Österreich keine Luxussteuer mehr gibt

Die Luxussteuer gibt es unter diesem Begriff im Steuergesetz eigentlich gar nicht. Bei dem Begriff „Luxussteuer“ handelt es sich um den dritten Mehrwertsteuersatz, der im Jahr 1978 eingeführt wurde. Diese Steuersatz betrug 30% und bezog sich auf Fahrzeuge, Elektronik. Schmuck, Pelze oder Uhren.

  • Diese Produkte wurde zu der Zeit als Luxus angesehen, weswegen der Steuersatz auch „Luxussteuer“ genannt wurde.
  • Knapp 10 Jahre später wurde der dritte Mehrwertsteuersatz teilweise abgeschafft, bis er schließlich im Jahr 1992 komplett herausgenommen wurde.
  • Die s.g. „Luxussteuer“ wurde mit dem Grundsteuersatz in Höhe von 20% ersetzt. Fahrzeuge behielten jedoch eine eigene Regelung. Sie werden nach der Normverbrauchsabgabe (auch Nova genannt) berechnet.

Was bezeichnet man als Umsatzsteuer?

Viele verstehen den Unterschied zwischen der Mehrwertsteuer und der Umsatzsteuer nicht. Das ist aber eigentlich auch nicht nötig. Die Mehrwertsteuer und die Umsatzsteuer sind so gesehen das Gleiche. In Österreich sieht das Gesetz nur die Umsatzsteuer vor.

Der Begriff „Mehrwertsteuer“ hat sich dann in der Bevölkerung eingelebt und ist als solcher geblieben. Obwohl die Bürger der festen Überzeugung sind, dass man als Privatperson MwSt. zahlt und dass Unternehmen Umsatzsteuer zahlen. Das stimmt aber nicht ganz. Im Grunde genommen zahlen wir alle Umsatzsteuer, nur dass diese unter den Konsumenten und Konsumentinnen als MwSt. bezeichnet wird.

Obwohl viele Österreicher/innen meinen, dass es einen Unterschied zwischen der MwSt. und der Umsatzsteuer gibt, ist dieser eigentlich ausschließlich sprachlich vorhanden. Was bei Unternehmen als Umsatzsteuer bezeichnet wird, wird unter Konsumenten und Konsumentinnen MwSt. genannt.

Die Mehrwertsteuer die wir als Endverbraucher beim Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung bezahlen, geht an den Hersteller des gekauften Produkts oder an den Dienstleister. Danach wandern diese Gelder in Form der Umsatzsteuer weiter ans Finanzamt.

Damit Sie den Unterschied zwischen Umsatzsteuer und MwSt. in Österreich besser verstehen, verdeutlichen wir Ihnen diesen an folgendem Beispiel:
Nehmen wir an, Sie kaufen 2 Kilo Äpfel, für die Sie pro Kilo 2 Euro zahlen. In diesem Preis ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 10% (gemäßigter Steuersatz für Lebensmittel) bereits enthalten. Als Endverbraucher zahlen Sie diese Umsatzsteuer (in der Bevölkerung MwSt.) an den Hersteller der Äpfel.
Der Hersteller wiederum ist eine Art „Treuhänder“ dieser 10%. Dieses Geld gehört ihm nämlich nicht. Er zahlt es weiter an das Finanzamt. So gesehen nehmen Unternehmen die Umsatzsteuer ein und geben sie an den österreichischen Staat weiter.

Auf jedem Beleg sieht man die Berechnung

Wenn man nach einem Einkauf einen Blick auf den Beleg wirft, ist die Mehrwertsteuer immer unter dem Gesamtpreis angegeben. Wenn auf dem Beleg ein „Netto-Betrag“ für die MwSt. aufgeführt ist, so handelt es sich um einen Preis ohne Mehrwertsteuer.

Beachten Sie jedoch hierbei, dass Lebensmittel mit 10% MwSt. versteuert werden, während das in anderen Bereichen 13% oder 20% sein können. Mit Hilfe der folgenden Aufteilung erhalten Sie einen Überblick über die Steuersätze.

Was in Österreich der Mehrwertsteuer unterliegt

Für die Verbraucher und Verbraucherinnen in Österreich wird MwSt. auf jeden Kauf von Waren oder Dienstleistungen berechnet. Der Endverbraucher zahlt aber nicht immer den gleichen Steuersatz. Hier ein Überblick darüber, was in Österreich versteuert ist und wie hoch der Mehrwertsteuersatz ist.

Endverbraucher in Österreich zahlen MwSt. für jeden Kauf von Produkten oder Dienstleistungen. Zusätzlich dazu wird auch eine MwSt. für sonstige Leistungen berechnet. Zu diesen „sonstigen Leistungen“ gehören:

  • Dienstleistungen jeder Art
  • Leistungen jeder Art (auch die von freiberuflichen Arbeitern)
  • Vermieten oder Verpachten von Immobilien
  • Überlassung von Lizenzen

So gesehen müssen Sie als Konsument immer MwSt. bezahlen, ganze egal, ob Sie nur einen Kilo Obst gekauft haben oder die Dienste eines Hausmeister in Anspruch genommen haben. Doch es gibt einige Ausnahmen. Eine davon ist, wenn Sie die Dienste eines Kleinunternehmens in Anspruch nehmen.

Kleinunternehmen sind jene Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von maximal 30.000 Euro haben. Diese Unternehmen gehören nicht zum Umsatzsteuersystem. Kleinunternehmen müssen also keine Umsatzsteuer bezahlen. Deswegen dürfen sie auch keine Steuern beim Verkauf ihrer Leistungen berechnen.

Die Berechnung der Vorsteuer in Österreich – Beispiele und Erläuterungen

Als Vorsteuer wird die Übertragung der Steuern von einem Unternehmen auf das andere bezeichnet. Der Austausch von Handel oder Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmen (B2B) wird ohne die Berechnung einer Mehrwertsteuer abgeschlossen. Doch warum ist das so?

Da die Mehrwertsteuer dem Endverbraucher angerechnet wird, gibt es diese beim Handel und Leistungen zwischen zwei Unternehmen nicht. Denn, wenn es eine Umsatzsteuer beim handel zwischen zwei Unternehmen geben würde, dann würde der Endverbraucher am Ende ein zweites mal die gleiche Steuer zahlen.

Hier ein Beispiel:

  • Angenommen Sie sind selbstständig als Weinhersteller. Sie produzieren also ihren eigenen Wein und verkaufen diesen an Privatpersonen und Läden. Die Läden, die den Wein von Ihnen kaufen, kriegen einen Preis ohne Umsatzsteuer, während die Privatpersonen MwSt. zahlen müssen.
  • Das hat einen ganz einfachen Grund. Die Läden werden den Wein nämlich weiter an Kunden verkaufen, die in diesem Fall die Endverbraucher sind. Im Endpreis wird die Umsatzsteuer enthalten sein. Hätte der laden bereits beim Kauf eine Steuer gezahlt, wäre die Steuer des Endverbrauchers doppelt.

Aus diesem Grund gibt es die Vorsteuer, die von Unternehmen auf Unternehmen übertragen wird. Bleibt noch zu klären, was der Begriff „Vorsteuerabzug“ bedeutet.
Auch das erklärt sich am besten an einem Beispiel:

Bevor ein Händler Produkte an seine Kundschaft verkauft, erhält er seine Ware in der Regel von Lieferanten. Die Lieferanten verkaufen die Ware mit einer Umsatzsteuer an den Händler. Diese Steuer soll jedoch am Ende der Kette vom Endverbraucher beglichen werden. Doch der Händler zahlt die Steuer an den Lieferanten und behält die Ware erst einmal, weswegen er so etwas wie ein Verbraucher in dieser Relation ist.

Sofern der Händler die Ware verkauft, bezahlt der Käufer ihm die Steuer, die er dann ans Finanzamt weitergibt.
Verkauft der Händler die gekaufte Ware nicht, so kann er die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen. Deswegen nennt man eine solche Zahlung „Vorsteuer“. Der Händler zahlt quasi die Steuer für seine Kunden vor und berechnet sie später.

Wann die Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich ist

Falls Sie sich immer noch nicht sicher sind, wann Sie eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen können, halten Sie sich an folgende Richtlinien:

  • Sie haben keinen Wohnsitz/Aufenthalt in Österreich oder in der EU
  • Ihr Pass wurde nicht von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt
  • Sie haben keinen doppelten Wohnsitz (einer davon ist innerhalb der EU)
  • Sie haben Ware in einem Wert von mehr als 75 Euro eingekauft
  • Die Ware wird in Ihrem Gepäck ausgefahren (im eigenen Fahrzeug, in der Reisetasche/Koffer, Handgepäck)
  • Sie können ein vom Verkäufer ausgefülltes Formular U34 bei der Zollanmeldung vorweisen
  • Die Daten im Formular U34 stimmen mit Ihren persönlichen Dokumenten überein (ohne dass nachträglich Daten von Ihnen selbst oder anderen eingetragen werden)

Um für die in Österreich gekaufte Ware die Mehrwertsteuer zurückerstattet zu bekommen, müssen Sie sich an einige Vorgaben halten:

  • Die Ware muss ab dem Tag des Kauf innerhalb von 90 Tagen aus Österreich ausgefahren werden
  • Das Formular U34 muss vom Zoll oder einem dazu befugten Unternehmen gestempelt
  • Das abgestempelte Formular müssen Sie spätestens innerhalb von 6 Monaten an den Händler übermitteln
  • Falls Sie die Ware fahren (mit Ihrem eigenen Fahrzeug oder dem Bus) muss das Formular U34 an der Grenze der EU gestempelt werden (das übernimmt in der Regel der Zoll)
  • Falls Sie die Ware mit dem Flugzeug transportieren wollen, denken Sie daran das Formular U34 den Beamten am Flughafen zu zeigen. Die Beamten stempeln die Unterlagen für Sie ab. Nachdem Sie die Ware zum Ziel transportiert haben, schicken Sie das Formular U34 an den Händler. In Wien werden seit 2019 das Abstempeln und die Kontrolle solcher Unterlagen von einer dazu befugten Firma übernommen.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuer in Österreich

Da viele Menschen sich nicht gut mit der Berechnung und der Tax Free Regelung in Österreich auskennen, haben wir hier die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

1. Was ist unter der „Tax Free Regelung“ zu verstehen?

Die „Tax Free Regelung“ bezieht sich auf das steuerfreie Einkaufen von Waren. Steuerfrei einkaufen können innerhalb der EU nur Touristen/innen, die weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch einen Wohnsitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten haben.

2. Darf ich die Ware vor der Ausreise benutzen, wenn ich die Umsatzsteuer zurück haben möchte?

Nein. Die gekaufte Ware muss beim Zoll in der Originalverpackung vorgezeigt werden, damit Sie die Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen.

3. Wie beantrage ich die Rückerstattung der Umsatzsteuer als Tourist?

Sie füllen das Tax Free Formular aus und haben ab dem Tag des Kauf maximal drei Monate Zeit, um die erworbene Ware aus Österreich auszufahren.

4. Was ist Mehrwertsteuer und welchen Unterschied gibt es zur Umsatzsteuer?

Die Mehrwertsteuer und die Umsatzsteuer unterscheiden sich nur sprachlich. Bei dieser Steuer handelt es sich um eine vom Bund vorgeschriebene Versteuerung, bei der der Konsum versteuert werden soll. Deswegen bezahlt der Endverbraucher die MwSt. bzw. Umsatzsteuer.

5. Wie oft muss die Umsatzsteuer beim Finanzamt gemeldet werden?

Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer beim Finanzamt zu melden (Umsatzsteuererklärung). Diese beinhaltet die jährliche Steuererklärung und die monatliche (oder quartal).

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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