Mineralölsteuer (MÖStG) in Österreich 2021/2022 – Benzin, Diesel & Heizöl – CO 2 Steuer

Im Moment klagen vor allem Autofahrer über die Mineralölsteuer (MÖSt), aber auch die einzelnen Heizstoffe unterliegen der Verbrauchsteuer. Diese MÖSt ist nun keine neue Steuer, sondern das Mineralölsteuergesetz aus Österreich stammt aus Jahre 1949 und wurde 1995 an das Gemeinschaftsrecht der EU angepasst.

Jene letzte Entwicklung, verschiedenen Erhöhungen der Abgabe, war das Aufsplitten der Steuersätze nach dem Bio-Anteil, der Schwefelfreiheit und die Steuererhöhung als CO2-Steuer.

Mineralölsteuer (MÖStG) in Österreich 2022

Allgemeines

Im Jahre 1995 wurde in Österreich ein Mineralölsteuergesetz (MÖStG) verabschiedet, dass nahezu alle flüssigen und mehrere gasförmige kohlenwasserstoffhaltige Waren unter die Kategorie „Mineralöle“ fallen. Dabei ist es unwichtig, ob die Mineralöle in Österreich produziert oder nach Österreich transportiert werden. Die Mineralölsteuer gehört neben der Normverbrauchsabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer zu den drei österreichischen Pkw-Steuern.

Steuerpflichtig sind laut MÖStG: Mineralöle, Kraftstoffe, Heizstoffe. Ausnahmen stellen bei den Heizstoffen Erdgas, Torf, Kohle sowie Kohlenwasserstoffe dar, die damit vergleichbar sind. Zur Abfuhr der Steuern ist im Vorfeld eine Mineralölsteueranmeldung erforderlich.

Wichtige Änderung ab Juli 2022

  • Ab 1. Juli müssen Österreicherinnen und Österreicher für ihren CO2-Ausstoß weitere Steuern bezahlen. Diese zusätzlichen Kosten fallen unter die Mineralölsteuer.
  • Seit dem 1. Jänner 2011 beträgt die Mineralölsteuer von Benzin 48,2 Cent pro Liter und für Diesel bei 39,7 Cent pro Liter.
  • Der neue CO2-Einstiegspreis liegt bei 30 Euro pro Tonne und erhöht sich bis 2025 auf 55 Euro.

Daher steigen die Kosten für Benzin um 8 Cent ab 1. Juli 2022.

Befreiungen von der Mineralölsteuer (MÖStG)

Befreiungen gibt es für die Schifffahrt, Luftfahrt und Busse. Die gewerbliche Luftfahrt ist davon gänzlich befreit, auch wenn die Flüge nicht grenzüberschreitend sind. Bei der Schifffahrt ist eine Befreiung für gewerblichen Verkehr auf dem Bodensee, der Donau und dem Neusiedlersee vorgesehen. Außerdem ist die Befreiung für Busse im Ortslinienverkehr mit einem Flüssiggasantrieb bestimmt.

  • Weiterhin sind Kraftstoffe, die dem Hersteller ausschließlich als Eigennutz dienen, von der Mineralölsteuer vollständig befreit.
  • Ebenso gilt das für Kraft- und Heizstoffe, die durchweg oder größtenteils aus biogenen Stoffen erzeugt werden.
  • Zudem ist die Möglichkeit einer teilweisen Rückerstattung gegeben. So bekommen land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei Agrardiesel den Steuerunterschied von Heizöl zurück. In diesem Kontext ist auch eine Pauschalisierung möglich. Diese Regelung existiert ebenso bei Anlagen zur Wärmeerzeugung und elektrischer Energie.

Im Land Österreich unterliegt das Mineralöl, welches im Land hergestellt wurde oder aus dem Ausland nach Österreich importiert worden ist – genauso wie auch Heiz- und Kraftstoffe – einer Mineralölsteuer. Für die Abfuhr der Steuern ist vorher eine Mineralölsteueranmeldung nötig.

Die Steuersätze für Benzin, Diesel und Heizöl

  • Die meisten flüssigen und gasförmigen Stoffe, welche kohlenwasserstoffhaltig sind, fallen unter den Gegenstand des Mineralöls und sind damit von der Mineralölsteuer betroffen.
  • Nicht nur solche, sondern auch Kraft- und Heizstoffe – die Sonderfälle stellen dabei etwa Torf, Kohle oder Erdgas dar – fallen genauso darunter.

Im Jahre 1995 wurde das österreichische Mineralölsteuergesetz erlassen. Dieses weist allerdings nicht für jeden Stoff, welcher der Mineralöl- oder Energiesteuer unterliegt, einen eigenen Satz vor.

Generell werden nur für Heiz- und Treibstoffe eigene Steuersätze angeordnet, die anderen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Mineralöle, denen diese am nächsten kommen. Dabei sind die Steuersätze in aller Regel so festgeschrieben, dass diese sich auf jeweils 1.000 Liter des Produkts beziehen.

Die Steuerschuld entsteht, wenn Mineralöl in den freien und steuerrechtlichen Verkehr überführt wird. Das heißt, dass eine Steuerschuld immer dann entsteht, wenn Mineralöl zum Beispiel aus einem Lager- oder Herstellungsbetrieb weggebracht oder es ohne Bewilligung des Zollamts produziert wird.

Ein Steuerschuldner ist in der Regel ein solcher, wenn dieser Inhaber des Herstellungsbetriebs oder des Steuerlagers ist. Andere Fälle, bei welchen es zu der Steuerschuldentstehung kommt, werden per Gesetz geregelt.

  • Der Schuldner hat bis zum 25. eines jeden Kalendermonats Zeit, die Steueranmeldung beim Zollamt für den vorherigen Monat abzugeben und die Steuer zu zahlen.
  • Diese Abgabe dieser Erklärung erfolgt in elektronischer Form. Wenn ein Mineralöl ohne Genehmigung hergestellt wird, dann muss die Steuer nach der Entstehung innerhalb von einer Woche gemeldet und bezahlt sein.

In den Bereichen der Schifffahrt, der Luftfahrt und bei Bussen gibt es gänzliche Befreiungen von der Mineralölsteuer. Im Zuge der Luftfahrt gilt die Befreiung ausschließlich für die gewerbliche Luftfahrt, wobei dies hier auch für Flüge gültig ist, welche nicht grenzüberschreitend sind. Im Zusammenhang mit der Schifffahrt ist die Befreiung für eine gewerbliche Fahrt auf dem Bodensee, der Donau und dem Neusiedlersee möglich.

  • Zudem ist eine ausnahmslose Befreiung von der Mineralölsteuer für Busse im Ortslinienverkehr mit einem Flüssiggasantrieb vorgesehen.
  • Die Linien in der Stadt Wien haben allerdings in der Zwischenzeit keine flüssiggasbetriebene Busse in Verwendung.
  • Kraftstoffe, welche vom Hersteller nur für den Eigenverbrauch benutzt werden, unterliegen genauso einer Befreiung, wie auch Kraft- und Heizstoffe, die gänzlich oder zum Großteil aus biogenen Stoffen produziert werden.

Wenn keine komplette Befreiung möglich ist, gibt es unter bestimmten Umständen eine teilweise Erstattung. Dabei kommt es zu einer Rückzahlung des Steuerunterschiedes zwischen Heizöl und Diesel.

Dies war zum Beispiel bei Schienenfahrzeugen der Fall. Unternehmen, die in der forst- und landwirtschaftlichen Branche aktiv sind, bekommen bei dem Agrardiesel den Unterschied der Steuer von Heizöl zurück. Nebenbei kann in dem Zusammenhang eine Pauschalierung ausgewählt werden. Genauso gilt jene Regelung bei Anlagen für die Wärmeerzeugung und für elektrische Energie.

  • Werden die Mineralölsteuersätze in Österreich mit jenen aus anderen Ländern Europas verglichen, so wird schnell deutlich, dass sie in Österreich niedriger ausfallen.
  • Dies kann vor allem damit erklärt werden, dass die motorbezogene Steuer in Österreich viel höher ist, als zum Beispiel in Deutschland.

Dies resultiert aus den niedrigen Kraftstoffpreisen an den Tankstellen in Österreich, was zu einem hohen Tanktourismus führt. Schon im Jahre 2010 machte dies etwa ein Viertel des Umsatzes an den Tankstellen aus.

Welche Kraftstoffe werden besteuert?

Der Steuergegenstand der Mineralälsteuer in Österreich sind Mineralöle nach § 2 MinStg 1995, Heiz- und Kraftstoffe.

Nach dem Mineralölsteuergesetz aus dem Jahre 1995 sind Mineralöle die meisten flüssigen sowie gasförmige und kohlenwasserstoffhaltige Stoffe. Hierbei ist es belanglos, ob das Mineralöl im Land Österreich produziert oder nach Österreich importiert wird. Zudem werden Heiz- und Kraftstoffe dazugezählt.

Der Name Kraftstoffe umfasst hierbei alle weiteren Erzeugnisse, welche als Treibstoffe zur Anwendung kommen. Heizstoffe sind sämtliche sonstigen Kohlenwasserstoffe, welche zum Heizen angewandt werden. Dabei gibt es Ausnahmen bei den Heizstoffen. Dies sind Erdgas, Kohle, Torf und Kohlenwasserstoffe, welche mit diesen zu vergleichen sind.

Geht es um die geltende Mineralölsteuer, dann muss zunächst definiert werden, dass mit jener eine bestimmte Pflicht verbunden ist. Dies bedeutet, dass für die Herstellung und den nichtversteuerten Export in die Mitgliedsstaaten, der von Mineralöl eine Bewilligung benötigt wird. Außerdem, muss eine Anmeldung zur Mineralsteuer abgegeben werden.

Im Land Österreich werden die Mineralöle generell nur besteuert, wenn diese als Treibstoff bzw. zu der Herstellung oder zum Heizen bzw. zur Herstellung des zu verheizenden Öls verwendet werden.

Dies führt wieder zu den Autofahrern und jenen, die welche das Mineralöl zum Heizen anwenden.

Nach dem MinStG sind die eigenen Steuersätze lediglich für Mineralöle vorgesehen, welche auch als Treibstoff oder zum Heizen verwendet werden. Daher haben zum Beispiel Diesel, Benzin und Flüssiggas verschiedene Steuersätze. Überdies hat die Zusammensetzung des Stoffes, wie beispielsweise der Schwefelgehalt, einen wichtigen Einfluss auf die Steuer.

Für alle weiteren Mineralöle, die keinen Steuersatz besitzen, wird der Steuersatz des Mineralöls angewandt, welchem das entsprechende Mineralöl am nächsten ist. Hierbei richtet sich der zu verwendende Steuersatz nach der Eigenschaft und dem Verwendungszweck.

  • Bezüglich der Größenordnung beziehen sich die Steuersätze in aller Regel immer auf 1.000 Liter Mineralöl.
  • Abkassiert wird die Steuer in Cent je Liter. Dies ist daher Centbetrag pro Liter des Diesel- bzw. des Benzinpreises, den die Kunden an der Zapfsäule zahlen.

Die Mineralölsteuer betrifft verschiedene Unternehmen. Hierzu zählen vor allem Mineralöl herstellende Unternehmen sowie Mineralöllager.

Hiermit wird der Inhaber des Steuerlagers, hierunter ist ein Lager- oder ein Herstellungsbetrieb, zu einem Steuerschuldner. Bei Kraft- und Heizstoffen gelten allerdings Sonderbestimmungen. Hierbei entsteht die Steuerschuld nur mit der Abgabe bzw. der Anwendung als Heiz- und Kraftstoff im Land Österreich.

Keine Mineralölsteuer wird in der gewerblichen Luftfahrt, also für das Kerosin, erforderlich. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen grenzüberschreitenden oder einen Inlandsflug handelt. Der nicht gewerbsmäßige Transport ist nicht von der Steuer befreit. In einem solchen Fall wird der Steuersatz nur für Diesel angewandt.

Die weitere Ausnahme ist die gewerbsmäßige Schifffahrt auf der Donau, dem Neusiedlersee und dem Bodensee. Wird ein Gasöl als Treibstoff für die Schifffahrt angewandt, muss dies für die steuerfreie Abgabe benannt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wird die Mineralölsteuer fällig.

Die Änderungen der Mineralölsteuer ab 2020/2021

Vor einiger Zeit wurde vom ÖAMTC eine Studie veröffentlicht, die zeigte, dass der Liter Benzin eigentlich etwa vier Euro kosten müsste, damit das Land Österreich die Klimaschutzziele erreichen würde.

Die sachlichen Vorgaben zur Einsparung von CO2 gelten für alle Länder der EU. Deutschland eilt diesbezüglich voran. Hier müssen Autofahrer, Wohnungseigentümer und Mieter ab dem Jahr 2021 mehr für Benzin, Gas oder Heizöl bezahlen.

Hierzu beschloss der Bundestag nun wegen des Klimaschutzes eine gesonderte Abgabe auf den Treibhausgasausstoß der Brennstoffe von 25 Euro je Tonne CO2.

Die Maßnahme wirkt wie eine gesonderte Steuer und soll in einzelnen Stufen bis 2025 auf 55 Euro steigen. Im Jahr 2021 wird das Benzin daher um die sieben Cent je Liter teurer. Wer im Jahr nun viele Kilometer fährt, der daher also mit einer erheblichen Mehrbelastung rechnen.

Ob nun die Einführung der CO2-Abgabe direkte Auswirkungen auf das Land Österreich hat, kann noch nicht gesagt werden. Die Grünen kräftigen jedoch länger schon auf eine höhere CO2-Steuer. Bislang weigerte sich die ÖVP jedoch, die neue Steuer einzuführen. Heizen und Tanken wird damit ab nächstem Jahr erheblich teurer, denn hier wird auf den Ausstoß ab CO2 eine gesonderte Abgabe fällig. Die Regierung möchte damit die umweltfreundlichen Alternativen fördern. Für alle Bürger gibt es jedoch auch Entlastung.

  • Der CO2-Preis bei Gebäuden und im Verkehr steigt ab 2021 an. Dies hat die Regierung mit Änderungen an einem zentralen Erlass für einen höheren Klimaschutz beschlossen. Der Handel mit Emissionen startet nun im Jahr 2021 mit einem fixen CO2-Preis in Höhe von 25 Euro je Tonne.
  • Die rot- schwarze Koalition wollte generell bei zehn Euro beginnen. Durch den Druck der Grünen wurde sich jedoch auf die Erhöhung geeinigt. Der Grünen-Fraktionschef Hofreiter sprach von einem besonderen Erfolg der eigenen Partei.

Umstieg auf klimafreundliche Alternativen

Das Ziel des CO2-Preises ist es, fossile Kraft- und Brennstoffe weniger attraktiv zu machen und zu einem Umstieg auf klimafreundliche Alternativen anzuraten.
Der nationale Handel mit Emissionen bei Gebäuden und im Verkehr beginnt im 2021 mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro je Tonne.

So müssen Unternehmen, die Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl in Verkehr bringen, sogenannte Verschmutzungsrechte kaufen. Damit werden bis zum Jahr 2025 die Zertifikate mit einem auf 55 Euro steigenden Preis ausgegeben.

Preiserhöhung bei Benzin & Diesel

  • Nach dem Umweltministerium bedeutet ein CO2-Preis von 25 Euro je Tonne, dass der Liter Benzin um 7 Cent teurer wird, der Liter Diesel um 8 Cent. Das Heizöl wird je Liter um insgesamt 7,9 Cent teurer, Erdgas um 0,6 Cent je Kilowattstunde.

Um die höheren Kosten sozial abzufangen, gibt es hohe Entlastungen. Dies gilt beim Strompreis und bei der Pendlerpauschale für Beschäftigte mit längeren Fahrwegen. So nimmt der Staat mit dem beschlossenen höheren CO2-Preis viele Milliarden ein – diese Erlöse sollen gänzlich zur Absenkung der EEG-Umlage zur Förderung der Ökoenergie sowie ab 2024 zur Anhebung der Pendlerpauschale angewandt werden.

Änderungen bei den Heizkosten – noch nicht klar

Eine Beteiligung an Heizkosten ist derzeit noch unklar. Es ist umstritten, wie zusätzliche Kosten zwischen Vermietern und Mietern geteilt werden sollen. Es gibt hier noch Handlungsbedarf bei den Mietwohnungen. Es sind am Ende die Vermieter, welche über eine neue Heizungsmethode entscheiden. Daher sollten diese auch den Anteil an dem CO2-Preis tragen.

Teuerung bei Diesel, Heizöl & Dünger

Im Jahre 2021 werden Diesel, Heizöl und Dünger teurer. Dies hat vor allem zwei Gründe. Einerseits sind die Preise für Rohöl seit November um nahezu 30 Prozent gestiegen und dies verteuert alle Energieträger und somit auch die Stoffe mit einem höheren Energiekostenanteil. Herzu gehört auch der Mineraldünger.
Andererseits wird im kommenden Jahr die neue CO2-Steuer die Preise für die Energierohstoffe zusätzlich in die Höhe treiben. Nicht zuletzt wird die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer wieder zurückgenommen.

Höhere Kosten aufgrund der CO2 Stuer

Zudem wirkt die CO2-Steuer als Kostenantrieb für die anderen mit Energie erzeugten Produkte. Dies funktioniert somit gleichsam wie eine separate Mehrwertsteuererhöhung. Wer sich die besonders niedrigen Preise vom Monat November nicht bei seinem Verkäufer gesichert hat, sollte dies jetzt noch tun, da die Energiekosten im neuen Jahr erneut stark steigen werden.

Anstieg der Rohölpreise

Der letzte Anstieg der Rohölpreise um nahezu 30 Prozent auf etwa 47 USD pro Barrel für das Leichtöl aus Europa der Sorte Brent und auf 45 USD für das Leichtöl, ist zwei verschiedenen Dingen geschuldet. Dies betrifft einerseits der Erwartung der weltweiten Rohstoff- und Wirtschaftsmärke, dass es einen schnellen Impfstoff gegen das Coronavirus geben wird und die Krise somit nicht zu lange dauern wird, wie bisher befürchtet.

Im November ist Rohöl so teuer wie seit dem Anfang der Coronakrise im März nicht mehr. Zu dieser Zeit hatten die Pandemie sowie die Beschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens einen tragischen Einbruch der Wirtschaft in der Welt ausgelöst. Die Nachfrage traf auch auf einen Markt, der aufgrund der stark steigenden Fördermengen vieler Ölländer wie Russland oder die USA ohnedies überversorgt war. Danach kam es zu einem Einsturz der Preise bei Rohöl und es gab neue geschichtliche Tiefstände.

Im Monat April gab es bei den Kontrakten zum ersten Mal negative Ölpreise. Mittlerweile hat sich die Situation jedoch wieder gedreht. Der größte Preistreiber ist die Möglichkeit auf eine schnelle Einführung und Durchführung der Coronaimpfstoffe. Dies erhöht das Vertrauen des Marktes in eine Normalisierung der Weltwirtschaft und somit der Ölnachfrage.

OPEC – Verlängerung der Kürzung der Förderung

So gehen die Analysten Goldman Sachs bislang davon aus, dass die OPEC im Rahmen der Zusammenkunft eine Verlängerung der bestehenden Kürzung der Förderung in Höhe von derzeit 7,7 Mio. Barrel am Tag besiegeln wird. Jedoch gibt es Auseinandersetzungen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, mit Kasachstan sowie dem Irak. Es gibt zudem noch Gerüchte über einen eventuellen Austritt der Vereinigten Arabischen Emiraten aus dem Kartell.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.