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Steuern

Schenkungssteuer in Österreich: Meldepflicht, Grenzen & Schenkungen

David Reisner
aktualisiert: 7. Oktober 2026 15:29

In Österreich gibt es keine allgemeine Schenkungssteuer mehr. Wer Geld, Wertpapiere, ein Auto, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte verschenkt, muss deshalb nicht automatisch Steuer auf die Schenkung bezahlen. Bei größeren Schenkungen kann jedoch eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt bestehen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Schenkungen an Angehörige und Schenkungen an andere Personen. Für Angehörige gilt grundsätzlich eine Meldegrenze von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres. Bei anderen Personen liegt die Grenze grundsätzlich bei 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Immobilien folgen eigenen Regeln und fallen insbesondere unter die Grunderwerbsteuer.

Kurzantwort: Eine allgemeine Schenkungssteuer gibt es in Österreich seit 1. August 2008 nicht mehr. Bestimmte Schenkungen müssen trotzdem innerhalb von drei Monaten über FinanzOnline gemeldet werden. Zwischen Angehörigen liegt die relevante Grenze grundsätzlich bei 50.000 Euro innerhalb eines Jahres, zwischen anderen Personen bei 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Situation Grenze Folge
Schenkung zwischen Angehörigen Bis 50.000 Euro innerhalb eines Jahres von derselben Person Grundsätzlich keine Schenkungsmeldung
Schenkung zwischen anderen Personen Bis 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren von derselben Person Grundsätzlich keine Schenkungsmeldung
Grenze überschritten Mehr als jeweilige Freigrenze Meldung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten
Übliches Gelegenheitsgeschenk Bis 1.000 Euro Von der Meldepflicht befreit
Hausrat, Kleidung, Wäsche Keine allgemeine Wertgrenze Von der Schenkungsmeldung befreit
Immobilie oder Grundstück Keine §-121a-Schenkungsmeldung Grunderwerbsteuer und deren Meldepflicht prüfen

Gibt es in Österreich eine Schenkungssteuer?

Nein. Die frühere allgemeine Erbschafts- und Schenkungssteuer wird für Erwerbe seit dem 1. August 2008 nicht mehr erhoben.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Schenkung steuerlich völlig bedeutungslos ist.

Je nach Vermögenswert können insbesondere relevant sein:

  • die Schenkungsmeldung nach § 121a Bundesabgabenordnung,
  • die Grunderwerbsteuer bei Immobilien,
  • die Stiftungseingangssteuer bei bestimmten Zuwendungen an Privatstiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen sowie
  • andere steuerliche Folgen, die erst aus der späteren Nutzung oder Veräußerung des geschenkten Vermögens entstehen.

Keine Schenkungssteuer bedeutet daher nicht automatisch keine steuerlichen Pflichten. Besonders häufig wird die fehlende Steuer mit der weiterhin bestehenden Meldepflicht verwechselt.

Auch bei Erbschaften besteht keine allgemeine österreichische Erbschaftsteuer mehr. Die Besonderheiten erklärt unser Ratgeber zur Erbschaftssteuer in Österreich.

Welche Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden?

Die Meldepflicht betrifft grundsätzlich Schenkungen unter Lebenden und bestimmte Zweckzuwendungen unter Lebenden.

Erfasst werden insbesondere folgende Vermögenswerte:

  • Bargeld,
  • Sparbücher und andere Kapitalforderungen,
  • Anleihen und Darlehensforderungen,
  • Anteile an Aktiengesellschaften und GmbHs,
  • Anteile an Personengesellschaften,
  • Beteiligungen als stille Gesellschafterin oder stiller Gesellschafter,
  • Betriebe und Teilbetriebe,
  • Autos und andere Fahrzeuge,
  • Motor- und Segelboote,
  • Schmuck und Edelsteine,
  • Kunstgegenstände,
  • Urheberrechte,
  • Konzessionen,
  • Fruchtgenussrechte,
  • Wohnrechte sowie
  • Warengutscheine und andere immaterielle Vermögenswerte.

Entscheidend ist nicht, ob für die Schenkung Steuer bezahlt werden muss. Auch eine steuerfreie Schenkung kann meldepflichtig sein.

Welche Schenkungen müssen nicht gemeldet werden?

Nicht jede Zuwendung muss über die Schenkungsmeldung angezeigt werden.

Wichtige Ausnahmen sind:

  • Schenkungen zwischen Angehörigen innerhalb der 50.000-Euro-Grenze,
  • Schenkungen zwischen anderen Personen innerhalb der 15.000-Euro-Grenze,
  • übliche Gelegenheitsgeschenke bis zu einem gemeinen Wert von 1.000 Euro,
  • Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung,
  • bestimmte gesetzlich besonders befreite Zuwendungen sowie
  • Grundstücksschenkungen, die stattdessen nach dem Grunderwerbsteuergesetz behandelt werden.

Wie hoch ist die Meldegrenze bei Schenkungen innerhalb der Familie?

Bei Schenkungen zwischen Angehörigen besteht grundsätzlich keine Meldepflicht, solange der gemeine Wert der Zuwendungen von derselben Person innerhalb eines Jahres insgesamt 50.000 Euro nicht übersteigt.

50.000 Euro sind keine Steuerfreigrenze. Es handelt sich um eine Grenze für die Schenkungsmeldung. Auch eine Schenkung von 100.000 Euro wird dadurch nicht plötzlich mit einer allgemeinen österreichischen Schenkungssteuer belastet – sie muss aber grundsätzlich gemeldet werden.

Welche Personen gelten als Angehörige?

Der Angehörigenbegriff der Bundesabgabenordnung ist relativ weit gefasst. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ehegatten,
  • eingetragene Partner,
  • Eltern und Kinder,
  • Großeltern und Enkel,
  • Geschwister sowie
  • weitere gesetzlich erfasste verwandte, verschwägerte und familienähnlich verbundene Personen.

Ob eine Person im konkreten Fall unter den gesetzlichen Angehörigenbegriff fällt, sollte insbesondere bei entfernteren Verwandtschaftsverhältnissen geprüft werden.

Beispiel: Mutter schenkt Tochter 55.000 Euro

Eine Mutter überweist ihrer Tochter im März 40.000 Euro. Im September schenkt sie weitere 15.000 Euro.

Erste Schenkung 40.000 Euro
Zweite Schenkung 15.000 Euro
Summe innerhalb eines Jahres 55.000 Euro
Meldegrenze 50.000 Euro

Mit der zweiten Schenkung wird die Grenze überschritten. Damit entsteht grundsätzlich die Meldepflicht.

In der Meldung müssen dann auch die für die Zusammenrechnung maßgeblichen vorherigen Erwerbe angegeben werden.

Werden Schenkungen von Mutter und Vater zusammengerechnet?

Nicht automatisch. Die Grenze wird grundsätzlich bezogen auf Schenkungen von derselben Person an dieselbe Person betrachtet.

Schenkt beispielsweise:

  • die Mutter der Tochter 45.000 Euro und
  • der Vater derselben Tochter ebenfalls 45.000 Euro,

werden diese beiden Schenkungen für die 50.000-Euro-Grenze grundsätzlich nicht zusammengerechnet, weil sie von zwei verschiedenen Geschenkgebern stammen.

Wichtig: Es gibt daher keine gemeinsame 50.000-Euro-Grenze „pro Familie“ oder „pro Ehepaar“. Maßgeblich ist grundsätzlich das jeweilige Verhältnis zwischen Geschenkgeber und beschenkter Person.

Wie hoch ist die Grenze bei Freunden und anderen Personen?

Bei Schenkungen zwischen Personen, die nicht unter den Angehörigenbegriff fallen, beträgt die relevante Grenze grundsätzlich 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Dabei werden wiederum mehrere Schenkungen derselben Person an dieselbe Person zusammengerechnet.

Beispiel: Schenkungen zwischen Freunden

Ein Freund schenkt einer anderen Person zunächst 10.000 Euro. Zwei Jahre später schenkt er weitere 6.000 Euro.

Erste Schenkung 10.000 Euro
Zweite Schenkung 6.000 Euro
Summe innerhalb von fünf Jahren 16.000 Euro
Meldegrenze 15.000 Euro

Mit der zweiten Zuwendung wird die Grenze überschritten. Damit entsteht grundsätzlich eine Meldepflicht.

15.000 Euro pro Jahr steuerfrei verschenken?

Nein. Diese häufig im Internet zu findende Aussage passt nicht zum österreichischen Schenkungsmelderecht.

Die österreichische 15.000-Euro-Grenze gilt:

  • nicht als jährliche Schenkungssteuerfreigrenze,
  • nicht pro Kalenderjahr und
  • nicht für Schenkungen zwischen Angehörigen.

Sie betrifft vielmehr die Meldepflicht zwischen anderen Personen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

Es gibt in Österreich auch keinen allgemeinen lebenslangen Schenkungsfreibetrag von 11,2 Millionen Euro. Solche Beträge stammen aus ausländischen Steuersystemen und gehören nicht in einen Ratgeber zum österreichischen Schenkungsrecht.

Welche Gelegenheitsgeschenke sind meldefrei?

Übliche Gelegenheitsgeschenke sind von der Meldepflicht befreit, wenn ihr gemeiner Wert 1.000 Euro nicht übersteigt.

Typische Anlässe können beispielsweise sein:

  • Geburtstag,
  • Weihnachten,
  • Hochzeit,
  • Sponsion,
  • Matura oder
  • Muttertag.

Entscheidend ist neben dem Wert auch, dass es sich tatsächlich um ein übliches Gelegenheitsgeschenk handelt.

Was gilt für Hausrat?

Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücken ist nach den Schenkungsmelderegeln grundsätzlich ohne allgemeine Wertgrenze von der Meldepflicht ausgenommen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder wertvolle bewegliche Gegenstand automatisch als Hausrat gilt. Schmuck, Fahrzeuge, Edelsteine oder andere eigenständig wertvolle Gegenstände werden ausdrücklich als grundsätzlich meldefähige Vermögensgegenstände behandelt.

Wie wird der Wert einer Schenkung bestimmt?

Für die Meldegrenzen ist grundsätzlich der gemeine Wert des übertragenen Vermögens maßgeblich.

Bei Vermögenswerten mit offensichtlich erkennbarem Wert ist die Beurteilung relativ einfach.

Schenkung Bewertung vereinfacht
Bargeld Tatsächlich geschenkter Geldbetrag
Sparguthaben Wert des übertragenen Guthabens
Börsennotierte Wertpapiere Nachvollziehbarer Wert der übertragenen Wertpapiere
Gebrauchtes Auto Geschätzter gemeiner Wert
Schmuck oder Kunst Geschätzter gemeiner Wert
Betrieb Geschätzter Wert für die Schenkungsmeldung grundsätzlich ausreichend

Ist der Wert nicht offensichtlich, genügt für die Schenkungsmeldung grundsätzlich eine plausible Schätzung des gemeinen Werts. Ein eigenes Sachverständigengutachten ist dafür nicht generell vorgeschrieben.

Wie lange habe ich Zeit, eine Schenkung zu melden?

Eine meldepflichtige Schenkung muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Erwerb angezeigt werden.

Wird die Meldepflicht erst durch mehrere zusammenzurechnende Schenkungen ausgelöst, beginnt die Frist mit jener Schenkung, durch die die maßgebliche Grenze erstmals überschritten wird.

Beispiel: Werden innerhalb des relevanten Zeitraums zunächst Beträge unterhalb der Grenze verschenkt und führt erst eine spätere Schenkung zur Überschreitung, läuft die dreimonatige Meldefrist grundsätzlich ab diesem späteren Erwerb.

Wie melde ich eine Schenkung beim Finanzamt?

Die Schenkungsmeldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline.

Die entsprechende Funktion befindet sich bei den weiteren Services unter der Meldung gemäß § 121a BAO.

Das offizielle Portal ist FinanzOnline.

Nur wenn die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist, besteht eine entsprechende Ausnahme von der elektronischen Meldung.

Bei allgemeinen Fragen zu FinanzOnline und zur Finanzverwaltung kann zusätzlich unser Überblick zu den Finanzämtern in Österreich und FinanzOnline hilfreich sein.

Wer muss die Schenkung melden?

Zur Anzeige verpflichtet sind grundsätzlich mehrere an der Schenkung beteiligte Personen.

Dazu gehören insbesondere:

  • die beschenkte Person,
  • die schenkende Person sowie
  • unter bestimmten Voraussetzungen beteiligte Rechtsanwälte und Notare.

Eine Meldung genügt: Wird die Schenkung rechtzeitig von einer der verpflichteten Personen gemeldet, ist damit grundsätzlich auch die Meldepflicht der anderen Beteiligten erfüllt.

Wann besteht überhaupt ein Österreich-Bezug?

Die österreichische Meldepflicht setzt grundsätzlich einen entsprechenden Inlandsbezug voraus.

Sie kann insbesondere bestehen, wenn zum Zeitpunkt der Schenkung:

  • die beschenkte Person oder
  • die schenkende Person

einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat.

Bei juristischen Personen sind insbesondere Sitz oder Geschäftsleitung im Inland relevant.

Grenzüberschreitende Schenkung: Zusätzlich können Steuer- oder Meldepflichten eines anderen Staates bestehen. Bei hohen grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen sollte deshalb nicht ausschließlich das österreichische Recht betrachtet werden.

Muss eine Grundstücksschenkung gemeldet werden?

Eine Schenkung von Grundstücken fällt nicht unter die normale Schenkungsmeldung nach § 121a BAO.

Das bedeutet jedoch keineswegs, dass eine Immobilie ohne steuerliche Folgen verschenkt werden kann.

Grundstücksschenkungen werden insbesondere nach dem Grunderwerbsteuergesetz behandelt.

Bei gewöhnlichem Grundvermögen kann dabei grundsätzlich der Grundstückswert und der Stufentarif relevant sein.

Die Berechnung, Familienübertragungen und aktuellen Steuersätze erklären wir ausführlich im Ratgeber zur Grunderwerbsteuer in Österreich.

Wichtig: Eine geschenkte Wohnung im Wert von beispielsweise 400.000 Euro wird daher nicht wegen Überschreitens der 50.000-Euro-Schenkungsmeldegrenze gemeldet. Für Grundstücke besteht eine eigene Meldung und Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz.

Fällt bei einer Immobilienschenkung Immobilienertragsteuer an?

Eine echte unentgeltliche Übertragung ist grundsätzlich keine entgeltliche Grundstücksveräußerung. Deshalb entsteht durch die Schenkung selbst regelmäßig keine Immobilienertragsteuer.

Wird die geschenkte Immobilie später verkauft, können Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskosten und Nutzung der Rechtsvorgängerin oder des Rechtsvorgängers für die spätere Steuerberechnung weiterhin relevant sein.

Die Details zu Alt- und Neu-Grundstücken, Hauptwohnsitzbefreiung und Immobilienverkauf erklärt unser Beitrag zur Immobilienertragsteuer in Österreich.

Muss eine Geldschenkung versteuert werden?

Eine normale Geldschenkung löst in Österreich grundsätzlich keine allgemeine Schenkungssteuer aus.

Die Höhe des Geldbetrags kann aber eine Schenkungsmeldung auslösen.

Beispiel Allgemeine Schenkungssteuer Schenkungsmeldung
Mutter schenkt Tochter 20.000 Euro Nein Grundsätzlich nein
Mutter schenkt Tochter 60.000 Euro Nein Grundsätzlich ja
Freund schenkt Freund einmalig 10.000 Euro Nein Grundsätzlich nein
Freund schenkt innerhalb von fünf Jahren insgesamt 20.000 Euro Nein Grundsätzlich ja

Was gilt bei geschenkten Aktien oder Wertpapieren?

Auch Aktien und andere entsprechende Kapitalanlagen können unter die Schenkungsmeldepflicht fallen.

Entscheidend sind wiederum:

  • Wert der Schenkung,
  • Verhältnis zwischen schenkender und beschenkter Person,
  • vorherige Schenkungen innerhalb des maßgeblichen Beobachtungszeitraums und
  • der Österreich-Bezug der Beteiligten.

Die Schenkung selbst ist dabei von der späteren Besteuerung von Kapitalerträgen oder Veräußerungsgewinnen zu unterscheiden. Informationen zur Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Wertpapiererträgen finden sich in unserem Überblick zur Kapitalertragsteuer in Österreich.

Was gilt beim Verschenken eines Unternehmens oder GmbH-Anteils?

Auch die unentgeltliche Übertragung von Unternehmen, Teilbetrieben und Gesellschaftsanteilen gehört grundsätzlich zu den Vermögensübertragungen, die unter die Schenkungsmeldepflicht fallen können.

Für die reine Schenkungsmeldung ist bei einem Betrieb grundsätzlich eine plausible Schätzung des Werts ausreichend. Eine vollständige Unternehmensbewertung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Die Übertragung kann daneben aber weitere steuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen haben.

Bei Unternehmen nicht nur an die Schenkungsmeldung denken: Betriebsvermögen, Grundstücke im Unternehmen, stille Reserven, Gesellschaftsverträge und Nachfolgeregelungen können zusätzliche Steuerfragen auslösen.

Ist ein geschenktes Auto meldepflichtig?

Ein Kraftfahrzeug gehört grundsätzlich zum beweglichen körperlichen Vermögen und kann damit von der Schenkungsmeldepflicht erfasst sein.

Entscheidend ist der gemeine Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Schenkung.

Schenkt beispielsweise ein Elternteil seinem Kind ein gebrauchtes Fahrzeug im Wert von 20.000 Euro und gab es im maßgeblichen Jahreszeitraum keine weiteren entsprechenden Schenkungen, liegt der Wert grundsätzlich unter der 50.000-Euro-Grenze für Angehörige.

Ein Fahrzeug im Wert von 60.000 Euro kann dagegen grundsätzlich eine Schenkungsmeldung erforderlich machen.

Ist ein zinsloses Darlehen automatisch eine Schenkung?

Ein echtes Darlehen ist nicht automatisch eine Schenkung, nur weil zwischen Familienmitgliedern keine oder geringe Zinsen vereinbart werden.

Entscheidend sind die tatsächlichen Vereinbarungen und Umstände.

Wird eine bestehende Darlehensforderung später unentgeltlich erlassen, kann dieser Forderungsverzicht dagegen eine Schenkung darstellen.

Darum schriftlich dokumentieren: Bei größeren privaten Darlehen sollten Höhe, Rückzahlung, Laufzeit und sonstige Vereinbarungen nachvollziehbar festgehalten werden. Das erleichtert später den Nachweis, dass tatsächlich ein Darlehen und keine verdeckte Schenkung vorlag.

Was passiert, wenn eine meldepflichtige Schenkung nicht angezeigt wird?

Eine unterlassene Meldung kann erhebliche Folgen haben.

Bei vorsätzlicher Nichtanzeige sieht das Finanzstrafrecht eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des gemeinen Werts des geschenkten Vermögens vor.

Beispiel

Bei einer vorsätzlich nicht gemeldeten Schenkung im Wert von 100.000 Euro kann der gesetzliche Strafrahmen damit bis zu:

100.000 Euro × 10 % = 10.000 Euro

reichen.

Der konkrete Strafbetrag hängt jedoch vom jeweiligen Finanzstrafverfahren und den Umständen des Einzelfalls ab.

Beweislast bei nicht gemeldeten Schenkungen

Auch ohne unmittelbare Strafe kann eine fehlende Meldung später problematisch werden.

Wird beispielsweise im Rahmen eines Abgabenverfahrens ein ungeklärter Vermögenszuwachs festgestellt und behauptet die betroffene Person, dieser stamme aus einer Schenkung, die entgegen der Meldepflicht nicht angezeigt wurde, trägt sie grundsätzlich die Beweislast dafür, dass die Schenkung tatsächlich stattgefunden hat.

Eine ordnungsgemäße Meldung dient daher auch der Dokumentation der Herkunft größerer Vermögenszuwächse.

Kann eine vergessene Schenkungsmeldung nachgeholt werden?

Eine versäumte Meldung sollte nicht einfach ignoriert werden.

Das BMF weist darauf hin, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige bei einer unterlassenen Schenkungsmeldung nur innerhalb eines Jahres nach Ablauf der gesetzlichen dreimonatigen Meldefrist möglich ist.

Dabei muss die fehlende Schenkungsmeldung nachgeholt werden.

Bei bereits versäumter Meldefrist sollte wegen der finanzstrafrechtlichen Folgen nicht experimentiert werden. Insbesondere bei hohen Beträgen ist eine steuerliche oder rechtliche Beratung sinnvoll.

Gibt es wirklich überhaupt keine Steuer auf Schenkungen?

Für normale private Schenkungen zwischen natürlichen Personen gibt es keine allgemeine österreichische Schenkungssteuer.

Es bestehen jedoch Sonderfälle.

Zuwendungen an Privatstiftungen

Unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen können der Stiftungseingangssteuer unterliegen.

Der reguläre Stiftungseingangssteuersatz wurde mit 1. Jänner 2026 von 2,5 auf 3,5 Prozent angehoben.

Solche Zuwendungen sind außerdem von der normalen Schenkungsmeldung ausgenommen, weil sie einem eigenen Steuersystem unterliegen.

Immobilien

Bei Grundstücken greift anstelle der normalen Schenkungsmeldung insbesondere die Grunderwerbsteuer.

Spätere Einkünfte

Auch wenn der Erwerb selbst keine allgemeine Schenkungssteuer auslöst, können die später mit dem Vermögen erzielten Einkünfte steuerpflichtig sein.

Das gilt beispielsweise für:

  • Zinsen,
  • Dividenden,
  • Vermietungseinkünfte oder
  • bestimmte spätere Veräußerungsgewinne.

Schenkung oder Erbschaft: Wo liegt steuerlich der Unterschied?

Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten. Eine Erbschaft entsteht aufgrund eines Todesfalls.

Für die Schenkungsmeldung nach § 121a BAO ist diese Unterscheidung entscheidend: Sie betrifft grundsätzlich Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden.

Eine normale Erbschaft wird daher nicht einfach über dieselbe Schenkungsmeldung gemeldet.

Bei Grundstücken bestehen jedoch sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften eigene grunderwerbsteuerliche Verpflichtungen.

Weitere Informationen dazu gibt es im Ratgeber zur Erbschaftssteuer in Österreich.

Die häufigsten Irrtümer zur Schenkungssteuer

  • „In Österreich zahlt man Schenkungssteuer.“ Eine allgemeine Schenkungssteuer gibt es seit August 2008 nicht mehr.
  • „Bis 15.000 Euro pro Jahr ist alles steuerfrei.“ Die 15.000-Euro-Grenze betrifft die Meldepflicht zwischen anderen Personen innerhalb von fünf Jahren.
  • „Eltern können ihrem Kind gemeinsam nur 50.000 Euro schenken.“ Die Grenze wird grundsätzlich pro Geschenkgeber und Empfänger betrachtet.
  • „Zwischen Ehepartnern sind Schenkungen immer unbegrenzt meldefrei.“ Auch Ehegatten fallen grundsätzlich unter die Angehörigengrenze; daneben bestehen nur bestimmte besondere Befreiungen.
  • „Wenn keine Steuer anfällt, muss nichts gemeldet werden.“ Genau das ist bei größeren Geld- und Sachgeschenken häufig falsch.
  • „Eine geschenkte Immobilie wird wie eine Geldschenkung gemeldet.“ Grundstücke fallen unter das Grunderwerbsteuerrecht.
  • „Jede Geburtstagsschenkung muss zusammengerechnet werden.“ Übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000 Euro sind grundsätzlich von der Meldepflicht ausgenommen.
  • „Ein nicht gemeldetes Geschenk bleibt folgenlos, weil keine Schenkungssteuer existiert.“ Vorsätzliche Nichtmeldung kann mit bis zu 10 Prozent des gemeinen Werts bestraft werden.
  • „Österreich hat einen lebenslangen Schenkungsfreibetrag in Millionenhöhe.“ Eine solche allgemeine österreichische Regel existiert nicht.

Checkliste vor einer größeren Schenkung

  • Was wird verschenkt? Geld, Wertpapiere, Fahrzeug, Unternehmen, Rechte oder Grundstück?
  • Wer schenkt wem? Angehörige oder andere Personen?
  • Wie hoch ist der gemeine Wert? Ist eine plausible Bewertung vorhanden?
  • Gab es bereits frühere Schenkungen? Ein-Jahres- beziehungsweise Fünf-Jahres-Zeitraum prüfen.
  • 50.000-Euro-Grenze: Wird sie bei Angehörigen überschritten?
  • 15.000-Euro-Grenze: Wird sie bei anderen Personen innerhalb von fünf Jahren überschritten?
  • Gelegenheitsgeschenk: Handelt es sich tatsächlich um ein übliches Geschenk bis 1.000 Euro?
  • Immobilie: Muss stattdessen Grunderwerbsteuer berechnet und gemeldet werden?
  • Österreich-Bezug: Haben Geschenkgeber oder Empfänger Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich?
  • Frist: Ist die Meldung innerhalb von drei Monaten erforderlich?
  • FinanzOnline: Wer übernimmt die elektronische Schenkungsmeldung?
  • Dokumentation: Sind Überweisung, Schenkungsvertrag oder andere Nachweise aufbewahrt?

Fazit: Keine Schenkungssteuer heißt nicht keine Meldepflicht

Österreich erhebt seit 2008 keine allgemeine Schenkungssteuer mehr. Für Privatpersonen bedeutet das, dass eine normale Geld- oder Sachzuwendung nicht allein aufgrund ihrer Höhe mit einem Schenkungssteuersatz belastet wird.

Trotzdem bestehen klare Meldepflichten. Schenkungen zwischen Angehörigen müssen grundsätzlich gemeldet werden, wenn die Zuwendungen derselben Person innerhalb eines Jahres insgesamt 50.000 Euro übersteigen. Zwischen anderen Personen beträgt die Grenze 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Die Meldung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten über FinanzOnline vorzunehmen. Grundstücke folgen dagegen dem Grunderwerbsteuerrecht und werden nicht zusätzlich über die allgemeine Schenkungsmeldung angezeigt.

Die drei wichtigsten Punkte: Keine allgemeine Schenkungssteuer, aber Meldegrenzen beachten; mehrere Schenkungen derselben Person zusammenrechnen; bei Immobilien statt der Schenkungsmeldung die Grunderwerbsteuer prüfen.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer in Österreich

Gibt es in Österreich eine Schenkungssteuer?

Nein. Eine allgemeine Schenkungssteuer wird für Erwerbe seit dem 1. August 2008 nicht mehr erhoben. Bestimmte Schenkungen müssen trotzdem dem Finanzamt gemeldet werden.

Wie viel Geld darf ich steuerfrei verschenken?

Da es keine allgemeine Schenkungssteuer gibt, existiert auch keine allgemeine steuerliche Freigrenze im klassischen Sinn. Für die Meldepflicht gelten jedoch bestimmte Wertgrenzen.

Wie hoch ist die Meldegrenze bei Kindern und Eltern?

Zwischen Angehörigen sind Schenkungen grundsätzlich bis zu einem gemeinen Wert von insgesamt 50.000 Euro innerhalb eines Jahres von derselben Person von der Meldepflicht befreit.

Wie hoch ist die Meldegrenze zwischen Freunden?

Zwischen anderen Personen sind Schenkungen grundsätzlich bis insgesamt 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren von derselben Person von der Meldepflicht befreit.

Werden Schenkungen von Mutter und Vater zusammengerechnet?

Grundsätzlich nicht für die 50.000-Euro-Grenze, da die Grenze auf Schenkungen derselben Person an dieselbe Person abstellt. Mutter und Vater sind zwei unterschiedliche Geschenkgeber.

Kann ich meinem Kind jedes Jahr 50.000 Euro schenken, ohne es zu melden?

Die Grenze bezieht sich auf Schenkungen derselben Person innerhalb eines Jahres. Die konkrete zeitliche Zusammenrechnung sollte bei regelmäßig wiederkehrenden größeren Schenkungen sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.

Muss eine Schenkung von 60.000 Euro an mein Kind versteuert werden?

Eine allgemeine österreichische Schenkungssteuer fällt dadurch grundsätzlich nicht an. Die Schenkung ist aber regelmäßig meldepflichtig, weil die 50.000-Euro-Grenze überschritten wird.

Wie lange habe ich für die Schenkungsmeldung Zeit?

Die Anzeige muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem meldepflichtigen Erwerb erfolgen.

Wo melde ich eine Schenkung?

Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline mit der Meldung gemäß § 121a BAO.

Wer muss eine Schenkung melden?

Grundsätzlich sind sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person meldepflichtig. Auch beteiligte Notare oder Rechtsanwälte können verpflichtet sein. Eine rechtzeitige Meldung durch eine verpflichtete Person erfüllt grundsätzlich auch die Verpflichtung der übrigen Beteiligten.

Muss ein Geburtstagsgeschenk gemeldet werden?

Übliche Gelegenheitsgeschenke sind grundsätzlich von der Meldepflicht befreit, soweit ihr gemeiner Wert 1.000 Euro nicht übersteigt.

Muss Hausrat gemeldet werden?

Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücken ist grundsätzlich ohne allgemeine Wertgrenze von der Schenkungsmeldepflicht befreit.

Muss ein geschenktes Auto gemeldet werden?

Ein Fahrzeug gehört grundsätzlich zum beweglichen körperlichen Vermögen und kann daher meldepflichtig sein, wenn die jeweils relevante Wertgrenze überschritten wird.

Müssen geschenkte Aktien gemeldet werden?

Aktien beziehungsweise Anteile an Kapitalgesellschaften gehören grundsätzlich zu den von der Schenkungsmeldung erfassten Vermögenswerten. Ob tatsächlich eine Meldung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Wert und vom Verhältnis zwischen den beteiligten Personen ab.

Muss eine geschenkte Immobilie gemeldet werden?

Nicht über die allgemeine Schenkungsmeldung nach § 121a BAO. Grundstücksschenkungen unterliegen eigenen Anzeige- und Besteuerungsregeln nach dem Grunderwerbsteuergesetz.

Fällt bei einer geschenkten Immobilie Immobilienertragsteuer an?

Eine echte unentgeltliche Grundstücksübertragung löst grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer aus. Beim späteren Verkauf können jedoch die steuerlichen Daten der Rechtsvorgängerin oder des Rechtsvorgängers weiterhin relevant sein.

Ist ein erlassenes Privatdarlehen eine Schenkung?

Ein unentgeltlicher Verzicht auf eine bestehende Darlehensforderung kann eine Schenkung darstellen. Ob und in welcher Höhe eine Meldepflicht entsteht, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Wie hoch ist die Strafe für eine nicht gemeldete Schenkung?

Bei vorsätzlicher Nichtanzeige kann eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des gemeinen Werts des geschenkten Vermögens verhängt werden.

Kann ich eine vergessene Schenkungsmeldung nachholen?

Ja, eine unterlassene Meldung kann nachgeholt werden. Für eine strafbefreiende Selbstanzeige gelten jedoch besondere Voraussetzungen und zeitliche Grenzen. Bei bereits abgelaufener Frist sollte der konkrete Fall fachlich geprüft werden.

Gibt es einen lebenslangen Schenkungsfreibetrag in Österreich?

Nein. Einen allgemeinen lebenslangen Schenkungsfreibetrag von mehreren Millionen Euro, wie er aus manchen ausländischen Steuersystemen bekannt ist, gibt es im österreichischen Schenkungsmelderecht nicht.

Gilt zwischen Ehepartnern eine unbegrenzte Schenkungsfreiheit?

Eine allgemeine unbegrenzte Befreiung von der Schenkungsmeldung besteht nicht allein aufgrund der Ehe. Ehegatten gehören jedoch zum Angehörigenkreis, sodass grundsätzlich die 50.000-Euro-Grenze innerhalb eines Jahres gilt. Daneben gibt es einzelne besondere gesetzliche Befreiungen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand der fachlichen Prüfung: 7. Oktober 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag behandelt die allgemeine österreichische Schenkungsmeldung. Bei Immobilien, Unternehmen, Privatstiftungen, grenzüberschreitenden Schenkungen oder hohen Vermögensübertragungen können zusätzliche steuerliche und rechtliche Vorschriften gelten.

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