Schenkungssteuer 2022 in Österreich – Höhe und Meldepflichten

Bei der Schenkungssteuer in Österreich handelt es sich um die Besteuerung von Übertragung von Geld oder Eigentum an eine andere Person. Dabei geht es hier aufgrund der österreichischen Gesetzgebung um höhere Schenkungsbeträge.

Schenkungssteuer 2022 in Österreich

Generell wird in Österreich beim Übergang von Kapital und Vermögen eine Steuer erhoben. In den meisten Staaten wurde hierfür die Erbschaftssteuer erhoben. Allerdings gibt es in manchen Fällen auch die Schenkungssteuer.

  • Das Steuergesetz ist jedoch schon seit 2008 veraltet und nicht mehr gültig.
  • Was die Schenkungssteuer ist und welche Anzeigepflicht geherrscht hat, soll der folgende Artikel zeigen.

Was ist die Schenkungssteuer?

Wer sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt hat, wird zu Beginn einige Fragen haben. Beispielsweise betrifft das die Definition. Bei Schenken handelt wird immer wieder von Vererben auf Lebenszeit gesprochen.

Bei kleinen Geschenken ist das natürlich kein Problem. Anders sieht es aus, wenn ein bestimmter Höchstbetrag erreicht wird. Früher gab es eigene Steuerstufen und Freibeträge. Diese bewegten sich zwischen 20.000 und 500.000 Euro.Bis zu 50 Prozent an Steuern können anfallen.

Anzeigepflicht bei Schenkungen

Nicht in die Schenkungssteuer fallen zum Beispiel gelegentliche Geschenke. Allerdings müssen steuerpflichtige Geschenke als Schenker oder Beschenkter dem Finanzamt gemeldet werden.

Dazu zählten unter anderem:

  • Zuwendungen von Bargeld
  • Übertragungen von Kapitalforderungen
  • Übertragungen von Gesellschaften, Betriebsstellen
  • Übertragungen von beweglichem Vermögen wie ein PKW

Pflichten bleiben trotz Wegfallen der Steuer

Wie bereits erwähnt gibt es in Österreich seit 2008 keine Schenkungssteuer mehr. Allerdings darf das Thema nicht komplett ignoriert werden. Denn Österreich ist eines von sehr wenigen Ländern, in denen keine Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer erhoben wird.

  • Jedoch sieht es in manchen Sonderfällen anders aus. Das betrifft zum Beispiel das Verschenken einer Immobilie, welche dem Immobilienspiegel entnommen wird.
  • Generell aber sind Schenkungen jeder anderen Art von den Steuern befreit. Trotzdem jedoch gibt es Pflichten. Die Beträge müssen nach wie vor dem Finanzamt angegeben werden, auch wenn sie keinen Einfluss mehr haben.

Die jährliche Schenkungshöhe

  • Alles, war jährlich unter 15.000 Euro liegt und lebenslang 11,2 Millionen nicht übersteigt, wird nicht besteuert. Erst wenn diese Grenze überschritten werden, muss das Schenkungssteuerformular ausgefüllt werden. Das ist die Datengrundlage von 2019.
  • Das bedeutet, dass man bis zu 15.000 Euro an jemanden jährlich schenken kann.
  • Wenn diese Grenze von mehr als 15.000 Euro in Form von Vermögenswerten (dazu gehören zum Beispiel Land, Aktien oder ein neues Auto) jährlich durch eine Weitergabe an eine Person überschritten wird, muss von der schenkenden Person eine Schenkungssteuererklärung abgegeben werden.

Dabei gilt dies jedoch nicht, wenn zum Bespiel eine schenkende Person an seinen Cousin 15.000 Euro, an einen Freund weitere 15.000 Euro und dem Nachbarn ebenfalls 15.000 Euro schenkt, so greift hier die Schenkungssteuer nicht, weil die Grenze von 15.000 Euro nicht überschritten worden ist.

Dabei gilt diese Regelung pro Person. Anders ist es, wenn ein Ehepaar verschenkt. Hier muss bis bei einer Schenkung bis zu 30.000 Euro ebenfalls keine Schenkungssteuererklärung abgegeben werden. . Bei Geschenken zwischen den Ehepartner ist der Betrag unbegrenzt.

Wenn es sich um Geschenke an gemeinnützige Organisationen handelt, so sind diese wohltätige Abgaben Spenden und keine Geschenke.

Die Funktionsweise des lebenslangen Schenkungssteuerausschlusses

Zusätzlich zu dem jährlichen Schenkungsbetrag von jeweils 15.000 Euro gibt es, wie bereits erwähnt, einen lebenslangen Betrag von 11,2 Millionen Euro pro Person, bis zu dieser Höhe keine Schenkungssteuer fällig wird. Wenn es sich um ein Ehepaar handelt, verdoppelt sich die Summe, was diese im Leben verschenken können.

Wenn zum Beispiel an den Bruder in einem Jahr 50.000 Euro geschenkt worden sind, liegt der Betrag über der jährlichen Grenze von 15.000 Euro. Hier muss dann zwar eine Schenkungssteuererklärung eingereicht werden. Die gute Nachricht ist jedoch, das hier vermutlich keine Schenkungssteuer zu entrichten ist.

Die Gründe

Die zusätzlichen 35.000 Euro (also 50.000 Euro – 15.000 Euro) werden zu den 11,2 Millionen Euro Lebensausschluss dazu gezählt. Im nächsten Jahr, wenn der Bruder weitere 50.000 Euro erhält, läuft derselbe Vorgang ab. Hier wird die jährliche Grenze von 15.000 Euro verbraucht und der lebenslange Ausschluss wird um weitere 35.000 Euro reduziert.

Die Höhe des Schenkungssteuersatzes

Hier liegen die Sätze zwischen 18 und 40 Prozent und die schenkende Person zahlt die Steuer. Dabei gibt es verschiedene spezielle Regeln für die Steuerberechnung, die in dem dafür vorhandenen Steuer-Formblatt im Detail aufgeführt sind.

Welche Vorgänge können beispielsweise Schenkungssteuererklärung in Österreich auslösen?

Für die Enkelkinder Übernahme von Universitätskosten

  • Wenn zum Beispiel die Großeltern dem Enkel 60.000 Euro für die Universitätskosten geben, haben sie bei der Einmalzahlung die Schenkungsgrenze überschritten, weil der Betrag über 15.000 Euro liegt.
  • Hier ist es sinnvoller, dass die schenkende Person dieses einmalige Geschenk über 5 Jahre verteilt, um dann unter der jährlichen Rate von 15.000 Euro zu liegen.

Ausgaben für Urlaub, Hochzeit oder ein Auto für die Kinder

Wenn die Eltern die Kosten für eine Hochzeit oder ähnliche Aktionen von mehr als 15.000 Euro als Einmalbetrag ausgeben , handelt es sich hier eigentlich um ein Geschenk, das dann beim Finanzamt angegeben werden muss.

Rückzahlungsfreie Kredite

Wenn Geld an Familienmitglieder oder an Freunde verliehen wird und diese nicht mehr zurück gezahlt werden muss, wird vom Finanzamt ein solcher zinsloser Kredit als ein Geschenk betrachtet und somit wird hier dann, wenn die Beträge die oben erwähnten Höhen übersteigen, die Schenkungssteuer ausgelöst.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

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