Finanztransaktionsteuer in Österreich, Deutschland & EU 2022 – Pro & Contra Argumente

Derzeit gibt es in Österreich keine Finanztransaktionssteuer. Diese ist eine Steuer auf Finanzgeschäfte innerhalb und außerhalb der weltweiten Börsen.

In Österreich gibt es diese Art Steuer lediglich in weniger verwandten Arten wie zum Beispiel die Steuer auf realisierte Gewinne von Wertpapieren oder Aktiensteuern. Dies sind eine Art Finanztransaktionssteuern, welche auch die Börsenumsatzsteuern bezeichnet werden können.

Finanztransaktionsteuer 2022 in Österreich

Was ist die Finanztransaktionsteuer?

  • Im Zusammenhang mit der Finanztransaktionsteuer werden finanzielle Transaktionen, Geldgeschäfte versteuert. Das Gebiet der Finanztransaktionen ist sehr weit gefächert. Diese werden in solche Geldgeschäfte eingeteilt, die innerhalb und außerhalb der Börse getätigt werden.
  • Zu ersten Klasse zählt zum Beispiel der Handel mit Anleihen oder Aktien. Zur zweiten Klasse gehören in erster Linie Finanzgeschäfte, welche von Kleinsparern ausgeführt werden, wie zum Beispiel Kredite, Hypotheken oder Versicherungen.

Bei der Finanztransaktionssteuer werden sämtliche internationalen Devisentransaktionen mit einer niedrigen Steuer belegt, welche kurzzeitige Spekulationen auf die Schwankung von Währungen beschränken soll. Hierbei wird die Wirtschaft kaum belastet. Diese Idee hatte einst der Wirtschaftswissenschaftler James Tobin aus Amerika schon im Jahre 1972.

Tobin Tax – Steuer Idee aus 1972

Seither wurde die Tobin Tax vielfach diskutiert und im Zusammenhang ebenso häufig verwässert. Nach der Krise wurde die Steuer als Symbol der Beteiligung des privaten Sektors an der Krisenbewältigung betrachtet, wurde jedoch auf EU-Ebene nicht weiter umgesetzt.

Frankreich und Italien haben seither auf nationaler Ebene ihre eigenen Modelle dieser Steuer auf den Weg gebracht, welche der EU jetzt als Vorbild dienen. Die auf diese Weise generierten Einnahmen würden als Finanzierungsquelle der Union fungieren.

Welche Geschäfte betrifft die Finanztransaktionssteuer?

Generell sollen von der Finanztransaktionssteuer recht viele Finanzgeschäfte und -instrumente betroffen sein. Es ist daher möglich, dass eine Steuer auf Derivate, Aktien und Anleihen erhoben werden kann.

Dabei ist die Höhe der Steuersätze dabei jedoch derzeit noch nicht festgelegt und es ist zugleich nicht bekannt, ob und wann dies generell geschehen wird. Der Umfang der Finanztransaktionssteuer ist ebenfalls noch nicht definiert. Dies bedeutet jedoch auch, dass die Finanztransaktionssteuer in Zukunft noch mehr bzw. weitere Transaktionen berühren kann.

Die Regierung ist sich in Europa noch nicht einig, wie ein EU-weites und allgemeines Steuermodell aussehen kann. Der bislang größte Widerstand kam hierbei aus London – die Stadt haben einen der bedeutendsten Finanzplätze der auf Welt.

Unter dem Eindruck der Finanzkrise ab dem Jahre 2007 wurde in Europa und vor allem in Österreich und Deutschland über die Einführung der Finanztransaktionssteuer beratschlagt.

So stellte zum Beispiel der Präsident der Kommission Europas José Barroso einen Entwurf der EU-Kommission für die Einführung der Finanztransaktionssteuer in der gesamten EU vor.

  • Das Ziel war es den überwiegend automatisierten Hochfrequenzhandel künftig zu verteuern, denn dieser würde unerbetene selbstverstärkende Effekte in Krisenphasen zur Folge haben.
  • Mit einem besonders geringen Anteil von 0,01 bis 0,1 Prozent je Transaktion könne dies gut besteuert werden ohne, dass der Privatanleger belastet werden würde.

Was ist die Finanztransaktionssteuer?

Der Name Finanztransaktionssteuer ist ein dehnbarer Begriff und wird in der Finanzpraxis auf verschiedene Transaktionen eingehoben. Daher kann die Finanztransaktionssteuer zum Beispiel nur auf Devisengeschäfte erhoben werden.

Auch auf klassische Aktiengeschäfte, auf Anleihenverkäufe und -käufe aber auch auf verschiedene Derivate ist die Steuer möglich. Theoretisch könnte diese Steuer auch auf sämtliche Sparbuchtransaktionen, Kontoein- und Ausgänge, Bankomatabhebungen angewandt werden. Die meisten Länder wollen jedoch diese Steuer nicht erheben.

In Europa wurde also ab 2007 eine Diskussion um die Finanztransaktionssteuer wieder lauter, es gab aber innerhalb der EU keinen Beschluss für diese Steuer. Vor allem Großbritannien wehrte sich hier lautstark gegen diese Steuer auf Finanztransaktionen.

Aktuelle Situation – Finanztransaktionssteuer in Frankreich & Italien

Aus den Nöten heraus führten Frankreich und Italien bereits eine Art Finanztransaktionssteuer ein und im Jahre 2012 wurde von 9 EU-Ländern (einschließlich Österreich und Deutschland) eine Finanztransaktionssteuer für Europa geplant.

Diese Steuer fand jedoch in Europa sowie in der Eurozone keinerlei Mehrheit, sodass sich im Jahre 2012 12 Länder zusammentaten und im Januar 2013 die Einführung der Steuer in den Ländern beschlossen.

Die Finanztransaktionssteuer ist als Kapitalverkehrssteuer verstehen, welche bei Wertpapiertransaktionen erhoben werden soll. Hierdurch sollen Spekulationen unattraktiver sein, da sie kostenintensiver sind. Auf diese Weise sollen diese eingedämmt werden. Die Steuer gilt als umsatzbezogene Zahlung, welche unter den Verkehrssteuern zu finden ist und diese ist daher ähnlich der Umsatzsteuer für die Finanzgeschäfte.

Wie hoch soll eine Finanztransaktionssteuer sein?

Die Frage, wie hoch diese Steuer sein soll, konnte in Österreich ebenfalls nicht geklärt werden.

Ein erster Vorstoß kam von der Union im Jahre 2011. Auf alle Umsätze mit Anleihen und Aktien betrug diese 0,1 Prozent, auf Derivate für Aktien und Anleihen waren 0,01 Prozent zu zahlen. Die Devisengeschäfte blieben steuerfrei.

Schweden und Großbritannien konnten sich mit dem Vorschlag jedoch nicht vertraut machen. Daher war eine Einführung hier nicht umzusetzen. Im Jahre 2012 fanden auch die Niederlande und Luxemburg keinen Gefallen mehr daran und damit einigten die Staaten sich zu einer verstärkten Zusammenarbeit im rechtlichen Rahmen der EU mit wenigstens neun EU-Staaten.

  • Mit dem Jahr 2019 sind nun zehn EU-Länder beteiligt. Hierunter ist auch Deutschland, wobei es an signifikanten Details scheitert, wie die genaue Durchführung der Steuer aussehen soll.

Deutschland und Frankreich versuchten nun Anfang des Jahres 2019 ein weiteres Fortschreiten, so wurde vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz aus Deutschland verlautet, auf den Kauf von Aktien großer Unternehmen eine Steuer von 0,2 Prozent des Wertes anzuwenden, was der Staatskasse 1,5 Milliarden Euro einbringen soll. Hiermit könnte die Grundrente bezahlt werden. Mit diesem Vorschlag gingen andere Staaten nicht einher, unter anderem aus Österreich.

Wie hoch wären die Einnahmen?

Mit diesen Zahlen rechnete auch die EU. Diese plant Einnahmen von 60 Milliarden Euro im Jahr, wobei vom Land Österreich 500 Millionen Euro kommen sollen.
Im Auftrag des österreichischen Ministeriums für Finanzen wurde der Entwurf Frankreichs und Deutschlands geprüft und mit Erkenntnissen bewertet. Hierbei sind 99 Prozent der Finanztransaktionssteuer aufgrund der eingeschränkten Bemessungsgrundlage zu nutzen.

Befürchtet wird in Österreich, dass das Ziel, außerordentliche Spekulationen abzuschwächen, nicht erreicht werden kann, sondern dies durch die Ausnahme des Tageshandels und des Derivatehandels, Entwicklungen attraktiv werden würde.

Transaktionen, welche spekulativ und kurzfristig getätigt werden, sind in Österreich weiterhin steuerfrei und werden hierdurch noch günstiger.
Das Eigenkapital steigt durch die Finanztransaktionssteuer und verringert dadurch die Realwirtschaft. Die Ausnahme vom Derivat- und Tageshandel fördert zudem die Spekulationen.
Eine Wettbewerbsverzerrung wegen der zehn Mitgliedsstaaten ist ebenfalls denkbar. Es kommt daher zu Nachteilen für den Wettbewerb für Unternehmen und kleine Finanzmärkte
Es kommt zudem zu einer Erhöhung der Kosten für das Eigenkapital bei Unternehmen, die durch Preiserhöhungen und Kosteneinsparungen weitergegeben werden.
Die Einhebung und die Einführung ist in jedem Fall mit hohen Kosten verbunden.

Der neue Plan für die Finanztransaktionsteuer im Jahre 2020

Das deutsche Finanzministerium teilte Anfang des Jahres 2020 mit, dass die Gespräche über die Finanztransaktionsteuer liefen. Das Ziel ist in jedem Fall eine schnelle Einigung. Über die Finanztransaktionssteuer wird auf Ebene der EU schon seit Jahren gestritten.

Der Minister hatte schon vor Monaten gesagt, eine Einigung sei in Sicht und die Einnahmen aus der Finanztransaktionsteuer zur Finanzierung der deutschen Grundrente für das Jahr 2021 sind verplant.

  • Er wollte, dass beim Kauf von Aktien insgesamt 0,2 Prozent des Wertes an Steuern zu zahlen sind. Dies soll der deutschen Staatskasse 1,5 Milliarden Euro im Jahr bringen.
  • Eine Absage gab es hierzu von Österreich. Der Finanzminister Gernot Blümel argumentierte, dass Transaktionen mit Aktien besteuert werden sollen nicht jedoch spekulative Geschäfte wie die mit Derivaten.

Die Harmonisierungsklausel soll es ermöglichen, dass die Staaten der EU im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Steuer die nationalen Lösungen vorläufig beibehalten können, ehe diese eine Steuer auf den Handel mit Aktien und anderen Finanzinstrumenten erheben. Die Annäherung an die nationalen Regeln ist daher nicht nötig, jedoch entstünde zuerst kein gleichförmiges Modell für eine Finanztransaktionssteuer. Dies ist ein erster Schritt zu einem Ausmaß der Harmonisierung.

Als EU-Staaten, welche diese Pläne unterstützen, nannte Blümel Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland und Portugal. Die Parteien in Slowenien sowie der Slowakei würden ebenfalls die Meinung befürworten, obwohl diese daran nicht viel Geld daran.

Österreichs Finanzminister Blümel hatte derweil die Pläne von Scholz kritisiert, da diese nur eine Versteuerung der Aktien vorsehen, jenen als sehr spekulativ eingeordneten Derivatehandel jedoch ungeachtet lassen. So warf Scholz Blümel vor, die Steuer nur deshalb abzulehnen, da er annimmt, hiermit nicht genug Geld einzunehmen.

Die Einführung der Kapitalmarktsteuer wurde zum ersten Mal im Jahre 2011 vorgeschlagen, um zu garantieren, dass die Finanzbranche einen guten Beitrag leistet, wenn die Steuerzahler die Kosten der Banken verursachten Finanzkrise schon getragen haben. Der Ende 2019 vorgelegte Vorschlag von Olaf Scholz sieht einen Satz von 0,2 Prozent vor, der jedoch nur für den Erwerb der Aktien erhoben werden soll, welche von Unternehmen mit Sitz in einem der mitbestimmenden Länder ausgegeben werden und deren Kapitalisierung am Markt eine Milliarde Euro übersteigt.

Der Finanzminister von Österreich wies daraufhin, dass Menschen für ihre Altersvorsorge Alternativen zu einem normalen Die benötigen, weil es hierfür keine Zinsen mehr gibt. Seine Regierung möchte daher den Aktienkauf attraktiver gestalten und dazu passt eine Aktienumsatzsteuer in Europa gar nicht.

 

Scholz hatte vorher auch versucht, den österreichischen Kollegen in einem Gespräch von der kleineren Finanztransaktionssteuer zu überzeugen. Dies misslang jedoch gründlich. Die schwarz-grüne Koalition der Stadt Wien hatte schon in dem Regierungsprogramm erklärt, dass diese eine Aktienumsatzsteuer in Europa endgültig ablehnt.
Der Ausstieg Österreichs würde für die seit neun Jahren diskutierte europäische Steuer das Aus bedeuten. Schon vor acht Jahren hätte sich gezeigt, dass diese Abgabe das nötige Votum von den 28 EU-Staaten nicht erhält. So waren Großbritannien, Irland und die Niederlande zum Beispiel dagegen.

Darauf hatte sich eine Gruppe der Fügsamen zusammengeschlossen, um im Rahmen einer verstärkten Kooperation diese Steuer einzuführen. Der Vertrag der EU sieht vor, dass einer Gruppe wenigstens neun Länder angehören müssten.

Pro & Contra Argumente – Finanztransaktionsteuer

Gemeinsam mit Österreich hat diese Gruppe jetzt zehn Mitglieder und hierbei ist die kritische Grenze fast schon erreicht. Sollte Österreich noch aussteigen, dann werden sich eventuell noch weitere Länder absetzen. So gilt auch Belgien schon länger als solcher Kandidat. Somit ist die europäische Steuer am Ende.

  • Die Finanztransaktionssteuer beschädigt nach Meinung des Wirtschaftsrates der CDU vor allem die Aktienkultur in Deutschland und Europa schwer.
  • So wie die Finanztransaktionssteuer nun ausgestaltet wird, ist diese eine reine Aktiensteuer, welche die einzig verbliebene lohnende Altersvorsorgemöglichkeit in der Phase der Niedrigzinsen belastet.

Scholz wolle zudem die Aktienkultur vor allem in Deutschland nachhaltig stärken und hierzu werden größere Anreize für eine private und eigenverantwortliche Altersvorsorge gebraucht, ansonsten gehen die Erfolge an den Märkten weiter am Großteil der Deutschen vorbei, welche für die Spareinlagen oder das Tagesgeld durch die Politik der Niedrigzinsen nichts mehr erhalten.

Der Steuerstaat darf vor allem jungen Menschen, welche für die eigene Zukunft vorausdenken wollen, keine Hürden bei der Kapitalanlage in den Weg stellen. Auch Ältere, welche umdenken, werden daran gehindert, die Vorsorgeleistungen zu versteuern.

Österreich stemmt sich im Jahre 2020 weiter gegen die Pläne Deutschlands für eine Finanztransaktionssteuer in Europa. Finanzminister Blümel bekräftigte bereits im Februar die Ablehnung des mühsam ausgehandelte Entwürfe für die Steuer auf Aktienkäufe auf der Ebene der EU.

Der ÖPV-Politiker fordert einen neuen Vorschlag und droht zugleich, dass Österreich andernfalls die Arbeitsgruppe für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer verlassen wird. Schon im Januar hatte Blümel den Vorschlag von Finanzminister Olaf Schulz als unzureichend kritisiert und kündigte an, dass Österreich bei einer abgespeckten Variante des eigentlichen Projekts nicht mitmachen wird.

Die Historie der Finanztransaktionssteuer

Im Jahre 1694 wurde eine erste Art der Finanztransaktionssteuer in Form einer Abgabe von Stempeln an der Börse in London eingeführt. Die Transaktionssteuer wurde von den Anteilskäufern bezahlt, um den für die Bestätigung der Transaktion nötigen Stempel zu erwerben.

Eine ähnliche Zahlung stellte in Deutschland die seit jener Verabschiedung des Gesetzes über die Stempelabgabe aus dem Jahre 1881 bis zum Außerkrafttreten im Januar 1992 im Zuge des Förderungsgesetzes für den Finanzmarkt vom 22. Februar 1990 die Stempelsteuer des Deutschen Reiches für Wertpapiere dar.

Die Überlegungen zum Thema der Finanztransaktionssteuer werden generell mit zwei US-Ökonomen in Verbindung gebracht. Dies sind James Tobin und John Keynes.
Berühmte Ökonomen wie zum Beispiel der Brite Maynard Keynes, zerbrachen sich bereits vor geraumer Zeit auf Grundlage des Bösrsencrashs im Jahre 1929, ihren Kopf darüber, ob eine Finanztransaktionssteuer sinnvoll ist. Mit jener Einsicht, dass eine derartige Steuer zwar Spekulationen dämmen würde, demgegenüber die Liquidität der Märkte beschädigt werden könnte.

So kam es in den 1970er-Jahren zu verstärkten Devisenspekulationen und zum Abschluss des Bretton-Woods-Systems. Die Idee einer Tobin-Steuer als Devisentransaktionssteuer wurde dann ins Leben gerufen, allerdings kam es nicht zu deren Einführung.

Durch den Zusammenschluss und den Anfang der Europäischen Währungsunion, verlor die Steuer an Fokus bis zur Jahrtausendwende wegen der Asienkrise. In Zusammenhang mit der Finanzkrise in den Jahre 2007 und 2008 gewann die Diskussion wieder an Bedeutung. 2019 wurde dann die Diskussion wiederaufgenommen, jedoch gibt es die Finanztransaktionssteuer wegen fehlendem Einvernehmen der Länder der EU bis heute nicht.

Pro und Contra der Finanztransaktionsteuer

Die Befürworter der Finanztransaktionsteuer in Österreich betonen stets die stabilisierende und ausgleichende Wirkung auf die Finanzen für die Wirtschaft, speziell für die Finanzmärkte. Kurzfristigen Spekulationsgeschäften wie der automatische Hochgeschwindigkeitshandel würde ein besonders wirksamer Riegel vorgeschoben, da solche Geschäfte zumeist auf minimalen Gewinnspannen bei hohen Einsätzen basieren. Auch mit einer sehr geringen Besteuerung fallen bei den Geschäften fast keine Gewinne mehr ab. Bei langfristigen Investierungen hingegen fiele eine Steuerbelastung nicht weiter ins Gewicht.

Immer öfter, vor allem unter dem Eindruck von Wirtschafts-, Welt- und Eurokrise mit den Bankenrettungspaketen, spielt auch das Argument der Gerechtigkeit eine Rolle. Durch die Steuerabgaben wird der Finanzsektor, welcher von vielen als Verursacher der Krisen betrachtet wird, an der finanziellen Problemlösung beteiligt.

Zudem wird eine Finanztransaktionssteuer stets auch zu höheren Steuereinnahmen führen. Die Höhe dieser Mehreinnahmen durch die Einführung der Finanztransaktionssteuer, ist zurzeit aber noch Spekulation. Folglich groß ist zudem die Breite der Schätzungen.

Kritiker betrachten in der Finanztransaktionsteuer die Gefahr, dass diese Steuer nicht nur Spekulanten auf dem Gebiet des Hochgeschwindigkeitshandels treffen würde. Daher würden sich auch nichtspekulative Anlagen verteuern und Finanzunternehmen die hohen Kosten an die Kunden weiterreichen. Außerdem besteht dann die Gefahr einer Abwanderung der Finanzunternehmen in solche Länder, in welches keine Finanztransaktionssteuer gezahlt werden muss.

Um es zu vermeiden, ist eine verbindliche Steuer nötig, was in vielen EU-Ländern auf Widerstand stößt. Daher sprechen sich unter anderem die Großbritannien und USA gegen die Finanztransaktionssteuer auf aus. Diese sehen durch die Abgabe die Börsenplätze und die Finanzstandorte als gefährdet.

Quellenangaben:

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

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