Einkommensteuerrechner 2021/2022 für Österreich – Einkommensteuer berechnen

Jeder, der in Österreich regelmäßige Einkünfte hat, muss die Einkommensteuer bezahlen. Dies gilt für Beschäftigte als auch für nicht abhängige Beschäftigte, also zum Beispiel Freiberufler oder Selbstständige. Während bei den Beschäftigten in Abhängigkeit die Lohnsteuer vom Bruttogehalt direkt abgezogen wird, erfolgt die Bestimmung bei Selbstständigen am Ende des Wirtschaftsjahres.

Einkommensteuerrechner 2022 in Österreich

Am 15.12.2021 wurde in Österreich vom Ministerrat die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz des Jahres 2022 angenommen und zugleich an das Parlament übermittelt. Im Gegensatz zum Ministerialentwurf haben sich aus der Erarbeitung der Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Begutachtung viele Änderungen ergeben.

Die Steuerreform 2022 in Österreich

  • Mit der neuen Steuerreform 2022, welche als ökosoziale Steuerreform bezeichnet wird, sollen wichtige Aspekte des Regierungsprogrammes umgesetzt und hierbei ein umweltfreundliches Verhalten begünstigt werden.

Reduktion der Steuerbelastung in Österreich

  • So reduziert die Steuerbelastung in Österreich und damit soll das Land gestärkt werden. Dazu gibt es wichtige Eckpunkte, welche für die österreichischen Bürger von Bedeutung sind.

Entlastung der Tarifstufe 2 & 3 in Österreich – Lohnsteuer

Das Einkommen der natürlichen Personen, das der progressiven Abgabe unterworfen ist, soll durch jene Veränderung der 2. und 3. Tarifstufe entlastet werden.
  • Genau ist im Entwurf des Gesetzes vorgesehen, dass ab dem 1. Juli 2022 der Steuersatz für Einkommensanteile von mehr als 18.000 bis 31.000 Euro von 35 auf 30 Prozent verringert wird. In der Betrachtung beträgt jener Steuersatz im Jahr 2022 somit 32,5 Prozent und erst ab dem Jahre 2023 30 Prozent.
  • Ab dem 1. Juli 2023 folgt eine weitere Verminderung für Einkommensteile von über 31.000 bis 60.000 Euro von 42 auf 40 Prozent, wobei in der Betrachtung der Steuersatz im Jahr 2023 41 Prozent und ab dem Jahre 2024 40 Prozent beträgt.

Senkung der Körperschaftssteuer 2022 in Österreich

  • Zugleich erfolgt eine Senkung der Körperschaftsteuer.

Die Besteuerung von Kryptowährungen

Um für die Anleger Klarheit zu schaffen, soll im österreichischen Recht eine rechtliche Bestimmung zur steuerlichen Abhandlung der Kryptowährungen festgesetzt werden. Jene neue Gesetzesbestimmung beinhaltet eine Legaldefinition für die digitalen Währungen und sieht vor, dass ab dem 1. März 2022 Einnahmen aus Kryptowährungen (vor allem die Veräußerungsgewinne) mit dem speziellen Steuersatz in Höhe von 27,5 Prozent besteuert sind.

Jene Bestimmung ist auf die Kryptowährungen anzuwenden, welche nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden. Nicht nur dieser Besteuerung unterliegt dagegen der Tausch der Kryptowährung gegen eine weitere Währung, sondern lediglich der Tausch von Kryptowährungen in Bargeld oder andere Gegenstände.

Um zu bestimmen, wie hoch die Steuerzahlung am Ende des Jahres ausfallen wird, gibt es die Einkommensteuerrechner – es lohnt sich auch 2022, diese zu verwenden, um eine Einschätzung der Steuern vorzunehmen.

Gehalt ändert sich – mit Einkommensteuerrechner genauer planen

Bedeutende Auskünfte gibt der Rechner in dem Fall, wenn die Arbeitnehmer sich zum Beispiel aufgrund von beruflichen Veränderungen darüber informieren wollen, wie viel Steuer auf das Einkommen bei einem veränderten Lohn zu zahlen ist. Mit nur der Eingabe einiger Parameter können diese berechnen lassen, wie viel Gehalt vom Brutto in ihrem Fall übrig bleibt.

Die Einkommensteuerrechner 2022 in Österreich

  • In Österreich wird meistens von der Steuererklärung gesprochen. Hiermit ist jedoch die Einkommensteuererklärung gemeint. Im Land Österreich muss diese abgegeben werden, wenn die Mitarbeiter in Österreich unbegrenzt steuerpflichtig sind und den steuerfreien Basiseinlohn überschreiten.
  • Auch wenn die Mitarbeiter mehr als ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt bekommen, müssen diese die Erklärung abgeben und können sich die Beiträge mit dem Einkommensteuerrechner bestimmen lassen
  • INFO: Mit dem Brutto Netto Rechner 2022 für Österreich kann man die Einkommensteuer einfach berechnen: Dieser ist beispielesweise auf https://bruttonetto.azurewebsites.net/ online verfügbar.

Im Land Österreich besteht nach § 42 Abs. 1 EStG die Pflicht für Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn die Mitarbeiter von ihrem Finanzamt hierzu aufgefordert werden.

Wer ist in Österreich steuerpflichtig?

Diese werden dann aufgefordert, wenn eine Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt zugesandt wird. In einem solchen Fall ist es egal, welche Einkünfte die Angestellten beziehen, denn Sie müssen einer solchen Aufforderung in jedem Falle nachkommen.
Unbegrenzt steuerpflichtig sind in Österreich jene Personen, welche ihren Wohnsitz im Land haben oder deren Aufenthaltsort der Staat Österreich ist.

Ab wann muss ich eine Einkommensteuererklärung ausfüllen?

Die Pflicht für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht daher bei einem Einkommen, welches keine lohnsteuerpflichtigen Bezüge enthält und mehr als 11.000 Euro pro Jahr beträgt. Bei Einkünften, die neben lohnsteuerpflichtigen Einnahmen auch andere Einkünfte von über 730 Euro enthält und die Einnahmen 12.000 Euro pro Jahr überschreiten, muss ebenfalls die Erklärung abgegeben werden.

  • Auch bei einem Einkommen, welches aus zwei oder auch mehr nichtselbständigen Tätigkeiten erreicht wird und dieses 12.000 Euro im Jahr überschreitet, kann ebenfalls der Rechner benutzt werden, bevor die Erklärung abgegeben wird.
  • Bei dem Bezug von zwei oder auch mehr Pensionen, welche nicht von einem Träger gemeinsam versteuert werden und dieses Einkommen 12.000 Euro pro Jahr überschreitet, ist ebenfalls die Steuererklärung abzugeben.
  • Die buchführende Einkommensteuerpflicht müssen auf jeden Fall die Einkommensteuererklärung abgeben. Hierbei spielt die Höhe der Einnahmen keine Rolle.

Eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht jedoch auch in verschiedenen anderen Fällen. Dies ist der Fall, wenn die Personen Kapitaleinkünfte aus, Kapitalvermögen beziehen, welches nicht der Kapitalertragssteuer, sondern jenem besonderen Steuersatz in Höhe von 27,5 Prozent unterliegt und wenn Einkünfte aus dem Verkauf von Grundstücken nach dem § 30 EStG eingenommen wurden und für diese keinerlei Immobilien-Ertragsteuer gezahlt worden ist.

Senkung der Einkommensteuer & Steuer Reform in Österreich

Die Bundesregierung in Österreich plant mit einem schrittweisen Inkrafttreten eine Senkung der Einkommensteuer, die Einführung einer neuartigen Mitarbeitererfolgsbeteiligung und eine Erhöhung des Grundbetrages für Selbständige und Unternehmer. Auch eine Ausweitung der Kleinunternehmergrenze, der Betriebsausgabenpauschale für Kleinunternehmer und eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale ist im Gespräch. Im Sinne einer Abgaben- und Rechtsformoptimierung macht es außerdem Sinn, sich frühzeitig mit den einzelnen Details mithilfe eines Einkommensteuerrechners vertraut zu machen.

Erhöhung der Werbungskostenpauschale seit 2021

Für steuerpflichtige Arbeitnehmer wird die Werbungskostenpauschale ab dem Jahre 2021 von 132 auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Dies soll im Zusammenhang der vom Arbeitgeber zu vorherrschenden Gehalts- und Lohnverrechnung berücksichtigt werden.

Günstigere Beteiligung für Mitarbeiter am Erfolg ab 2022

Zudem wird ab dem Jahre 2022 eine vergünstigte Mitarbeitererfolgsbeteiligung eingeführt, welche eine Befreiung von Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr bringen soll. Dies ist auf maximal 10 Prozent des Unternehmensgewinns begrenzt. Jene Maßnahme kann, abhängig von der genauen Ausgestaltung im Rahmen der Änderung der Gesetze, absolut interessant sein. Jener Aspekt gilt umso mehr, als die Regierung schon angekündigt hat, Gehaltsumwandlungen zum Vorteil von einer Erfolgsbeteiligung für Mitarbeiter nicht steuerbegünstigt werden sollen. Dies ist vergleichbar mit den geltenden den Regelungen zum „Job-Ticket“. Die Begünstigungen für den 13. Bezug als Urlaubszuschuss oder Weihnachtsgeld bleiben dabei unverändert.

Was ist die Einkommensteuer und wer muss sie zahlen?

Die Einkommensteuer ist jener Betrag, welcher aufgrund der Höhe des Gehalts berechnet und an den Staat gezahlt wird. Dazu muss die Steuererklärung abgegeben werden, welche alle Ausgaben und Einnahmen gegenüberstellt und verschiedene Aspekte berücksichtigt, bei welchen keine Pflicht zur Steuerzahlung besteht und damit auch Absetzungen möglich sind.

Personen, welche keinen inländischen Wohnsitz haben, aber dennoch Einnahmen aus Österreich beziehen, sind lediglich beschränkt steuerpflichtig, was jedoch einige Nachteile hat. So werden bei dieser eingeschränkt steuerpflichtigen Person nicht alle Lebensumstände berücksichtigt und diese kann keinen Gebrauch von dem Existenzminimum mit dem bekannten Freibetrag über 11.000 Euro machen. Zu jenem Zweck kann jedoch die unbeschränkte Steuerpflicht in Anspruch genommen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass ein Großteil der Einnahmen in Österreich erzielt und dort die Lebenshaltungskosten finanziert werden müssen.

  • Im Grunde sind sämtliche natürlichen Personen im Land Österreich dieser Bestimmung unterworfen. Bei den Arbeitnehmern handelt es sich um unbegrenzt steuerpflichtige Personen, welche eine Steuererklärung abgeben müssen.
  • Jedoch wird hierbei das Gehalt schon durch die Lohnsteuer versteuert, jedoch müssen in der Steuererklärung noch weitere Einkünfte angegeben werden. Sie unterliegen dann der gewöhnlichen Steuerpflicht und müssen an das zuständige Finanzamt gemeldet werden.

Einnahmen nach der geltenden Einkommensteuer stellen hierbei das Gehalt, Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, Einnahmen aus Gewerbebetrieben, Miete oder Pacht, aus Kapitalvermögen und auch sonstigen Einnahmen dar, welche nicht als Schenkung benannt sind. Auch Gewinne und Lotterien aus Glücksspielen unterliegen nicht der österreichischen Einkommensteuer, wobei bei vielen Angeboten eine Wettsteuer gezahlt werden muss.

Die Einkommensteuer müssen jedoch nicht nur die Arbeitnehmer und die Selbstständigen zahlen, auch juristische Personen und Gesellschaften unterliegen dieser Pflicht. So wird beispielsweise bei einer GbR immer das Einkommen des Unternehmens versteuert. Erst dann wird das Einkommen der Einzelpersonen nach ihrem Anteil von der Steuer erfasst. Im Falle einer GmbH muss nicht die Einkommensteuer, sondern das Wertentsprechende als Körperschaftssteuer gezahlt werden. Erst dann muss das Geld noch einmal mittels des Kapitalertragssteuerabzuges bei jeder Person versteuert werden.

Der Rechner für die Einkommensteuer

Eine häufig gestellte Frage in Österreich ist, wie die Einkommensteuer berechnet wird. Dazu sind die Regelungen für den Bürger eher schwer zu verstehen, weshalb viele Menschen sich einen Steuerberater gönnen.

In diesen Grundsätzen ist die Bestimmung der Einkommensteuer jedoch recht einfach zu verstehen. Jeder Arbeitnehmer und jeder Selbstständige muss eine Steuererklärung abgeben.

In jener sind außer den persönlichen Daten auch Angaben über die Arbeitsaktivitäten zu machen. Der bedeutendste Teil ist hierbei der Teil, welcher über das Einkommen eine Auskunft gibt. Dabei müssen alle Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten aufgelistet werden. So kann eine Person auch gleich mehrere Einkommensarten aufzeigen.

Daher kann ein Arbeitnehmer auch noch Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit beziehen oder auch Kapitalerträge erhalten, wenn dieser zum Beispiel den Handel an der Börse tätigt. Hierbei unterliegen die Einkommensarten der eigenen Berechnungsgrundlage und Steuerhöhe, dass sich die Steuersätze bei einzelnen Mengen unterscheiden können.

  • Für die Auflistung der Ausgaben und Einnahmen gibt es generell zwei Möglichkeiten. So kann hier eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ausgeführt werden. Die wird von den meisten Kleinunternehmen und Selbstständigen sowie von vielen mittelständischen Unternehmen genutzt.
  • Die Bilanzierung wird hierbei eher bei GmbHs und Gesellschaften durchgeführt, weil hier, das Einkommen nach der geltenden Körperschaftssteuer versteuert wird.

Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung werden sämtliche Ausgaben und Einnahmen gegenüber gestellt. Aus jener Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen ergibt sich der Gewinn, also der Betrag, welcher der Einkommensteuerpflicht unterliegt. Jedoch muss es sich nicht um endgültige Angaben handeln.

Bei der Einkommensteuer können verschiedene Beträge abgesetzt werden. Das heißt, dass sie nicht der Steuerpflicht unterliegen und damit nicht in die Rechnung einfließen.

Zu jenen Beträgen gehören beispielsweise auch die Werbungskosten, also das Geld, welches für den Erwerb und die Erhaltung von Einnahmen angewendet wird. Dies kann mit einem Nachweis beim Finanzamt abgegeben werden und wird dann steuerlich zurückerstattet.

Dabei findet eine Verrechnung mit jener zu bezahlenden Steuer statt. Wenn der Betrag der Verrechnungen die Gesamtheit der zu bezahlenden Steuern übersteigt, dann kann auch zu einer Einkommensteuererstattung kommen.

Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt nach Abzug der Absetzungen bezüglich des Einkommens. Dieses wird dann nach dem gültigen Steuersatz erfasst und anhand dessen die zu bezahlende Steuer berechnet. Wenn nun die Erstattungen und die Absetzungsbeträge die Höhe der zu bezahlenden Steuer übersteigen, dann kann es zu einer Steuerrückzahlung kommen.

Die Steuer ist an das Verrechnungskonto des Finanzamtes zu überweisen. Dabei wird die Höhe der Steuer dem Steuerpflichtigen in dem Einkommensteuerbescheid angegeben, welcher diese in aller Regel sechs Wochen nach der Erklärung erreicht.

Mit dem Rechner für die Einkommensteuer in Österreich können die Personen genau abschätzen, welche Steuerzahlung mit dem Abschluss des Jahres auf diese zukommt. Die App berechnet zudem auch die Sozialversicherungsbeiträge. Hierzu werden die nötigen Daten eingegeben.

Dies sind die Art der Tätigkeit und der Gründungsmonat und das Jahr. Dann haben die Personen die Möglichkeit, all die fakturierten Rechnungsbeträge hier einzutragen. Darausfolgend werden die Beträge für die Sozialversicherung und die Einkommensteuer bestimmt. Wenn die Personen wollen, können diese einfach den geschätzten Umsatz des Jahres eingeben, um sich eine gute Übersicht über die zu erwartende Steuer zu verschaffen.

Hierbei gibt es fast keinen Fall, in welchem ein guter Steuerberater nicht noch etwas Geld herausholen kann. Dieser erkennt die aktuelle steuerrechtliche Lage besser als die Person selbst. Auch, wenn viele Menschen meinen, als Arbeitnehmer schon gut über die Einkommensteuer Bescheid zu wissen, wird der Berater die Komplexität dieser Thematik nicht in derselben Art und Weise erfassen.

Hierzu gehören auch die jährlichen Änderungen im Steuerrecht. Die meisten Arbeitnehmer sind nach der Dienstleistung beim Steuerberater überrascht, wie viel finanziell alles machbar ist.
Dieser Steuer-Rechner wurde als App kostenlos angeboten und über 56.000 Mal downgeloadet.

Wegen des großen Erfolgs wurde dieses Tool neu überarbeitet. Dieses steht als Webversion zur Verfügung, es ersetzt die App und kann unter https://svrechner.wko.at jederzeit ebenfalls aufgerufen werden.

Dieser Rechner gibt eine schnelle Auskunft über zu erwartende Zahlung für die Einkommensteuer und die SV-Beiträge. Auch hybride Unternehmen (zugleich selbständig und unselbständig arbeitend) können sich nun die Abgaben hiermit berechnen lassen. Wer noch rechtzeitig das passende Budget hierfür reserviert, erlebt dann keine verwünschten Überraschungen.

Die Bedeutung der Einkommensteuer in Österreich

Wer den Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Land Österreich hat, ist in jedem Falle einkommensteuerpflichtig. Besteuert wird dann das Einkommen. Dies können auch mehrere Einkommen sein, die innerhalb eines Kalenderjahres vorhanden sind. Während das Steueraufkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit zumeist als Lohnsteuer bezeichnet wird, wird bei selbständig tätigen Personen in aller Regel von der Einkommensteuer gesprochen.
Die Einkommensteuer für das Kalenderjahr wird von einem Steuerpflichtigen bis 30.4. des folgenden Jahres (bei einer elektronischen Erklärung bis 30.6) mithilfe der Einkommensteuererklärung an das jeweilige Finanzamt gesendet.

Je nach Höhe der Vorauszahlung der Einkommensteuer in dem Jahr folgt eine Nachzahlung oder eine Gutschrift für das vorherige Jahr. Hat der Arbeitnehmer im Jahr mehr verdient als in dem Jahr vorher, dann hat dieser mit einer Nachzahlung zu rechnen.

Gutschrift & Herabsetzung der Einkommensteuer beim Finanzamt

Bei niedrigen Einkünften gibt es dann eine Gutschrift und zugleich werden die Vorauszahlungen geringer angesetzt. Wenn sich zudem noch die Berechnungsgrundlagen und die Steuersätze ändern, gibt es eine Ausnahme. So haben die Mitarbeiter zum Beispiel ein Jahr sehr viel verdient und haben sich hiermit die Steuervorauszahlung für das derzeitige Jahr stark erhöht, macht es in den meisten Fällen Sinn, beim Finanzamt eine Erniedrigung der Einkommensteuer zu veranlassen.

Selbständige sollten sich dagegen im ersten Geschäftsjahr etwa 50 Prozent der Gewinne für die Sozialversicherung und die Einkommensteuer beiseite legen. Wegen der geringeren Bewertung folgen im kommenden Jahr mit einiger Sicherheit besonders hohe Nachzahlungen – vor allem die Höhe der Sozialversicherung ist oftmals besonders unangenehm. Der Steuerberater kann hierbei dies sehr einfach und schnell ausrechnen Auch hier kann ein Berechnungsprogramm helfen.

Steuernummer in Österreich beantragen

Bei zusätzlichen Einkünften von über 730 Euro im Jahr müssen vor allem nicht selbständige Erwerbstätige (Arbeiter und Angestellte) in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Hierzu beantragen sie (wenn nicht bereits vorhanden) über ein formloses Schreiben bei ihrem ansässigen Finanzamt eine entsprechende Steuernummer. Diese wird für den Rechner nicht unbedingt benötigt.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.