Einkommensteuer – Last und Segen zugleich
Die Einkommensteuer ist eine Abgabe, die natürliche Personen an den Staat zahlen, welche dann wiederum zwischen Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt wird, als Prozess des sogenannten Finanzausgleichs.
Die Leistung selbst stellt eine Bürde dar, welche jedoch – wie weiter unten aufgezeigt werden wird – am Ende nicht so schwer sein muss, wie sie sich oft anfangs darstellt. Ohne Steuern wäre jedoch der Staat nicht in der Lage, die staatlichen und behördlichen Funktionen sowie die Infrastruktur aufrecht zu erhalten.
Einkommensteuer herabsetzen 2022 in Österreich
Allgemeine Informationen
Auch in diesem Jahr bleiben alle Jahreseinkommen bis hin zu einem Betrag von 11.000 Euro komplett steuerfrei. Bei Einkommen die zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro liegen, wird der Steuersatz 2022 sogar erneut von 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt.
Für Einkommen die zwischen 18.000 Euro und 31.000 Euro liegen, fällt der Steuersatz in diesem Jahr ebenfalls von 35 Prozent auf 30 Prozent. Die neue Steuerreform entlastet somit zum Beispiel Menschen mit einem Einkommen bis zu einer durchschnittlichen Höhe hin von etwa 2590 Euro pro Monat.
- Die neue Einkommensteuer entlastet somit die Personen dieser Gehaltsklasse um rund 650 Euro im Jahr. Bei den Einkommen die zwischen 31.000 Euro und 60.000 Euro wird der Steuersatz in diesem Jahr von 42 Prozent auf 40 Prozent reduziert.
- Diese Senkung soll laut der Regierung eine durschnittliche Entlastung von rund 580 Euro im Jahr bringen. Diese Senkung betrifft übrigens Einkommen bis hin zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro im Monat.
Folgende Stezetsätze bleiben auch im Jahr 2022 unverändert:
Es ändert sich nämlich auch in diesem Jahr nichts an den Steuerstufen für die höheren Einkommen. Bei einem Einkommen zwischen 60.000 Euro und 90.000 Euro zahlt man somit weiterhin 48 Prozent an Steuern. Die Einkommen, die zwischen 90.000 und einer Million liegen haben auch immer noch eine Steuer von 50 Prozent zu zahlen. Für jeden der ein Einkommen von über einer Million hat, gilt auch in diesem Jahr weiterhin der sogenannte Spitzensteuersatz von 55 Prozent.
Weitere Maßnahmen, die der Steuerentlastung dienen
Das Ziel im Jahr 2022 ist eine Stärkung und Entlastung des Mittelstands. Zu den Maßnahmen gehört zum Beispiel die Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für alle kleinen Einkommen. Bei einem Einkommen von bis zu 2600 Euro kommt es zu einer Senkung der Beiträge um rund 1,7 Prozent. Von dieser Senkung profitieren laut Regierungsangaben rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer.
Einkommensteuer – Oberbegriff
Die Einkommensteuer ist nur eine neben anderen Steuerarten, die in Österreich erhoben werden.
Die wichtigsten sind:
- Immobilienertragsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer.
Daneben gibt es noch andere wie etwa die Alkoholsteuer, Grundwerbsteuer, etc. (Quelle: Bundesministerium Finanzen).
Einkommensteuer – wer muss zahlen
Unter zwei Voraussetzungen muss Einkommensteuer gezahlt werden:
1. Natürliche Person
2. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
zu 1.: Natürliche Person
Sogenannte einkommensteuerpflichtige Personen können nur natürliche Personen sein. Der Gegenbegriff zu natürliche Personen ist juristische Person. Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbH, etc) (Quelle: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort).
zu 2.: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, § 1 Absatz 2 Satz 1 EStG.
Wer einen Wohnsitz in Österreich hat, ist in der Regel jemand, der hier über eine Wohnung verfügt und zumindest einige Zeit im Jahr hierin wohnt. Wenn sich jedoch jemand längerfristig in Österreich aufhält, ohne hier zu wohnen, unterliegt er spätestens ab einer Dauer von sechs Monaten der Einkommensteuerpflicht. Dies zudem rückwirkend für die gesamten sechs Monate ab Beginn des Aufenthalts in Österreich (Quelle: Bundesministerium Finanzen).
Einkommensteuer – welche Einkunftsarten werden besteuert
Nicht jedes Einkommen wird bei der Berechnung der Höhe der Einkommensteuer herangezogen.
Zu den Einkunftsarten zählen die folgenden 7 Gruppierungen:
- 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
- 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- 7. sonstige Einkünfte
Die ersten sechs Einkunftsarten sind mehr oder minder selbsterklärend, die siebte Gruppierung, sonstige Einkünfte, umfasst nicht etwa jede andere Einkommensart, sondern es handelt sich um im § 29 EStG gesetzlich festgelegte Fallarten.
Einkommensteuer – wie viel muss man zahlen
Die wohl wichtigste Frage ist diejenige nach der Höhe der Einkommensteuer.
Es wird hierbei gestaffelt je nach Höhe des Einkommens.
- Ein Einkommen von bis zu 11.000 EUR im Jahr ist steuerfrei.
- Bei einem Einkommen von 11.000 EUR bis 18.000 EUR im Jahr zahlt man schon 20% usw
Einkommensteuer- wie kann man sie senken
Die Einkommensteuer muss jedoch nicht auf das ganze erworbene Einkommen gezahlt werden. Das bedeutet, dass man verschiedene Möglichkeiten hat, das für die Einkommensteuer relevante Einkommen zu senken.
Denn wer Einnahen hat, der hat auch Ausgaben. Mit dem Begriff „absetzbar“ ist im Folgenden gemeint, dass die Ausgabe als Negativbetrag in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann.
1. Kinderbetreuungskosten absetzen
Wer Kinder hat, kann die Kosten, die für die Betreuung aufgewendet werden, als Ausgabe geltend machen.
Alternativ hat man unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, den sog. Familienbonus in Anspruch zu nehmen.
2. Unterhaltsabsetzbetrag
Wenn die Kinder nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, für die jedoch Unterhalt/ Alimente gezahlt werden, können die gezahlten Beträge unter weiteren Voraussetzungen vom Einkommen abgesetzt werden.
3. Spenden
Wer gemeinnützige Vereine oder sonstige Einrichtungen mit Spenden unterstützt, wird dafür vom Staat „belohnt“. Denn Spenden sind mit entsprechender Bescheinigung vom Einkommen absetzbar.
4. Werbungskosten
Der Begriff Werbungskosten umfasst die Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen.
Die wichtigsten werden nachfolgend aufgelistet:
a) Pendlerpauschale
Ab einer Entfernung von 2 km vm Wohnort des Steuerpflichtigen zu dessen Arbeitsstelle kann die sogenannte Pendlerpauschale geltend gemacht werden.
Konkret kann dies vorab mit dem Pendlerrechner hier errechnet werden.
b) Aus- und Fortbildungen
Die Kosten für Ausbildung und Fortbildung sind gleichsam von der Steuer absetzbar.
c) Gewerkschaftsbeiträge
Gezahlte Gewerkschaftsbeiträge sind in jedem Fall vom Einkommen absetzbar, entweder automatisch, wenn der Beitrag vom Arbeitgeber direkt einbehalten wird, oder aber er kann geltend gemacht werden, wenn er per Erlagschein oder persönlich bezahlt wird (Quelle: www.derLohnzettel.at).
Einkommensteuer herabsetzen – Ausblick und FAQ
Es gibt viele Möglichkeiten, die Einkommensteuer zu senken. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind im Anschluss an diesen Text zusammengefasst.
FAQ – Frequently asked questions:
1. Einkommensteuer wer zahlt?
Einkommensteuer zahlen natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.
2. Wie Einkommensteuer senken?
Die Einkommensteuer kann durch Geltendmachung von Ausgaben erreicht werden, die von dem steuerrelevanten Einkommen abzuziehen sind.
3. Einkommensteuer was angeben?
Neben den Einnahmen müssen auch sämtliche relevanten Ausgaben, insbesondere die Werbungskosten, in der Steuererklärung angegeben werden, um die Einkommensteuer herabzusetzen.