Bei den außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich in Österreich um Ausgaben, die aus dem privaten Bereich stammen und aufgrund des Nichtvorhandensein von einem Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einkünften dort noch nicht geltend gemacht werden können.
Außergewöhnliche Belastungen 2022 in Österreich
Wer sich in Österreich mit dem Thema Steuern & Einkommen beschäftigt, wird früher oder später mit dem Begriff „außergewöhnliche Belastungen“ zusammenstoßen. Darunter zählen unter anderem Dinge wie Pflegekosten. Krankheitskosten oder Ausgaben aufgrund einer Überschwemmung. Was sonst noch dazuzählt und worauf geachtet werden muss, zeigt der folgende Artikel.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Im österreichischen Steuersystem gehören die außergewöhnlichen Belastungen zu den Steuervorteilen. Die finanziellen Aufwendungen lassen sich nämlich von der Steuer absetzen. Sie werden vor allem von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen, welche die Voraussetzungen erfüllen. Laut Definition gehören hierzu Ausgaben & Aufwendungen, die:
- außergewöhnlich sind
- zwangsläufig sind
- Wirtschaftlichkeit einschränken
Die Belastung gilt dann als außergewöhnlich, wenn sie höher als die Mehrzahl anderer Steuerpflichtiger ist, welche sich in der gleichen Einkommens- und Vermögensspanne bewegen. Bei Zwangsläufigkeit wird verstanden, dass tatsächliche, rechtliche bzw. sittliche Gründe vorliegen. Außerdem gibt es Belastungen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einschränken. In Österreich werden dabei zwischen 2 Varianten unterschieden. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Arten von außergewöhnlichen Belastungen
Wie oben bereits angesprochen gibt es zwei verschiedene Arten der außergewöhnlichen Belastungen. Kurz und handelt es sich dabei um:
- -> außergewöhnliche Belastungen mit Selbsterhalt
- -> außergewöhnliche Belastungen ohne Selbsterhalt
Bei der ersten Variante geht es hauptsächlich um Bereiche wie Kurkosten, Krankheitskosten, Begräbniskosten, Kosten für Adoption sowie Kosten einer künstlichen Befruchtung. Bei einem Begräbnis zum Beispiel liegt der gegebene Nachlass bei maximal 5.000 €. Wie die Kosten geregelt werden, sollte nochmal direkt beim Finanzamt nachgefragt werden.
Etwas anders sieht es bei den Belastungen ohne Selbsterhalt aus. Dazu zählen all die Kosten, die beispielsweise durch Katastrophen entstanden sind. Oft fallen dabei Begriffe wie Katastrophenschäden, Mehrkosten aufgrund einer Behinderung sowie Diätkosten. Bei einer Behinderung werden mindestens 25 Prozent geltend gemacht.
- Diese Ausgaben sind dann zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich (also nicht regelmäßig) anfallen, notwendig sind und dadurch dann zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher Hinsicht führen.
- Dabei wird unter außergewöhnlich im österreichischen Steuerrecht verstanden, dass die Ausgaben höher im Vergleich zu dem Hauptanteil der Steuerpflichtigen mit denselben Vermögens- und Einkommensverhältnissen sind. Dabei darf es sich hier nicht um eine im Alltag übliche gewöhnliche Belastung handeln.
Ebenso wird durch eine solche außergewöhnliche Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person wesentlich beeinträchtigt, wenn dann diese Ausgaben einen bestimmten Selbstbehalt übersteigen.
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Hierbei wird zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit Selbsterhalt und ohne Selbsterhalt unterschieden.
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbsterhalt
- In Österreich ist die Höhe des Selbstbehalts nach der Höhe des Jahreseinkommens geregelt. Dabei wird unter Selbsterhalt der Betrag verstanden, der im Rahmen des Unterhaltsrechts dafür sorgt, dass eine Person aufgrund seiner Einkünfte zur Deckung seines eigenen Lebensbedarfs zur Verfügung hat.
- Der Selbstbehalt ist umso höher, je höher das Jahreseinkommen ist. Die niedrigste Stufe liegt hier im Steuerrecht bei 6 Prozent und die höchste Stufe liegt bei 12 Prozent- Die Berechnung des Selbsterhalts erfolgt vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbsterhalt zählen zum Beispiel die Krankheitskosten, die Kurkosten, die Kosten für die häusliche Pflege von Angehörigen (also die häusliche Pflege), Alters- und Pflegeheimkosten, Adoptionskosten, Begräbniskosten sowie Befruchtungskosten. Nachfolgend werden beispielhaft einige dieser Kostenarten näher erläutert.
Krankheitskosten
Bei den hier zugrunde zu legenden Krankheitskosten handelt es sich um Kosten, welche durch eine Krankheit entstanden sind. Dabei sind vorbeugende Maßnahmen, zwei beispielsweise Impfungen nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Ebenso gehören auch Schönheitsoperationen nicht dazu, die medizinisch nicht begründet werden. Desweiten können ebenfalls Kosten für Sport- und Wellness-Angebote nicht als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Zu den absetzbaren Krankheitskosten, welche vom Finanzamt in Österreich normalerweise akzeptiert werden, gehören zum Beispiel Ausgaben, welche zur Linderung und Heilung von Allergien dienen, Honorare, die für Ärzte und Krenkenhausaufenthalte bezahlte werden, Kosten für Medikamente (hier gehören auch homöopathische Präparate mit dazu) und die Kosten für Heilbehandlungen, die Rezeptgebühr sowie Ausgaben für Heilbehelfe (dazu gehören zum Beispiel Kontaktlinsen, Brillen, Hörgeräte, Gehilfen und Bruchbänder).
Fahrtkosten von Angehörigen & Krankenbesuch
Vom Finanzamt werden auch Kosten für Fahrten zu Krankenhäusern und zu Ärzten mit einem Nachweis über ein Fahrtenbuch sowie Fahrtkosten von Angehörigen, welche einen Kranken besuchen, akzeptiert.
Kosten für Zahnersatz steuerlich absetzen
Desweiten gehören Kosten für Zahnersatz (zum Beispiel Kosten für Zahnprothesen, Kronen oder Brücken) und Zahnbehandlungen mit dazu. Auch Entbindungskosten werden vom Finanzamt hier akzeptiert.
Kurkosten
- Damit Kurkosten ebenfalls von der Steuer in Österreich abgesetzt werden kann, muss der Kuraufenthalt auf einer medizinischen Basis und Erfordernis erfolgen.
- Ebenfalls muss eine ärztliche Aufsicht vorhanden sein. Der Nachweis kann entweder über einen ärztlichen Verordnungsschein oder mit dem Bescheid über die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung erfolgen.
Wenn solche Nachweise vorliegen, können hier als außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel Aufenthaltskosten, Fahrtkosten zum Kurort und von dort nach Hause; Aufwendungen für begleitende Personen (hier gilt es nur bei Kindern sowie pflege- und hilfsbedürftige Personen) und Kosten, welche durch die medizinische Betreuung entstehen, geltend gemacht und abgesetzt werden.
Wenn die steuerpflichte Person Kurkosten als außergewöhnliche Belastung geltend macht, wird hier die sogenannten Haushaltsersparnis in Höhe von 5,23 Euro pro Tag abgezogen.
Krankheitskostenübernahme für Ehe-Partner, die einkommensschwach sind
Im Steuerrecht in Österreich ist es so geregelt, dass bei den Krankheitskosten bei Ehe-Partnern diese von dem erkrankten Ehe-Partner übernommen werden.
Wenn diese Krankheitskosten von anderen Personen übernommen werden, können diese dann als eine außergewöhnliche Belastung verwendet werden, wenn dann hier der Tatbestand durch diese Kosten dazu führt, dass die erkrankte Person unterhalb dem steuerlichen Existenzminimum von 11.000 Euro liegt.
Kosten für die häusliche Betreuung von Angehörigen sowie Kosten für ein Pflege- oder Altersheim
Die Pflegekosen, welche für eine Unterbringung in einem Pflegeheim oder Altersheim sowie für die häusliche Betreuung entstehen, werden als eine außergewöhnliche Belastung eingestuft und können abgesetzt werden, wenn hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzung hierfür sind der Bezug der zu pflegenden Person von Pflegegeld ab der Stufe 1 sowie der Pflegebedarf ist durch ein Gutachten vom Arzt bestätigt worden. Der Bezug von Pflegegeld darf hier nicht vorhanden sein.
Begräbniskosten
Begräbniskosten, die nicht durch den Nachlass der verstorbenen Person oder nur zum Teil gedeckt ist und daraus beglichen werden können, stellen eine Belastung dar, die als außergewöhnlich eingestuft wird. H
- ier liegt der Höchstbetrag in beiden Fällen bei 5.000 Euro. Ebenso können die Kosten für einen Grabstein auch bis zu derselben Höhe geltend gemacht werden.
Kostenabzug ohne Selbstbehalt
Dazu zählen beispielsweise die Mehrkosten, die aufgrund einer Behinderung entstehen. Ebenfalls gehören hierzu die Kosten, die durch die Beseitigung von Schäden, die durch Katastrophen (zum Beispiel durch Sturm, Hochwasser, Lawinen oder durch Erdrutsche) entstanden sind.