Körperschaftssteuer (KöSt) in Österreich 2021/2022 – Höhe, Steuerpflicht

Im Steuerrecht in Österreich wird zwischen juristischen und natürlichen Personen unterschieden. Dabei unterliegen die natürlichen Personen der Einkommensteuer. Bei den juristischen Personen ist es die Körperschaftssteuer (Abkürzung KÖSt). Die Körperschaftssteuer wird in Österreich in einem eigenen Gesetz geregelt.

Körperschaftssteuer (KöSt) in Österreich 2022 in Österreich

Alle juristischen Personen müssen in Österreich ihre Einkommen versteuern. Die Grundlage dafür bildet das sogenannte Körperschaftsteuergesetz, kurz KStG.

Zu diesen Personen zählen verschiedene Gruppen wie beispielsweise Vereine, Genossenschaften, Kapitalgesellschaften und andere. Doch wie genau wird die Körperschaftssteuer berechnet? Gilt es auf bestimmte Dinge zu achten? All diese Fragen und noch mehr wurden im folgenden Ratgeber beantwortet.

Welche Arten der Körperschaftssteuer werden unterschieden?

Zunächst einmal gibt es verschiedene Arten der Körperschaftssteuer in Österreich. Grundsätzlich werden dabei zwischen den folgenden beiden Varianten unterschieden:

  • -> beschränkte Steuerpflicht
  • -> unbeschränkte Steuerpflicht

Zu den unbeschränkten Personen zählen Körperschaften, die im Inland ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben. Im Grunde genommen wird das gesamte Einkommen erfasst, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Einnahmen im In- oder Ausland erzielt wurden.

Etwas anders sieht es bei der beschränkten Steuerpflicht aus. Dazu gehören Körperschaften, die nicht im Inland ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung haben. Dort erstreckt sich die Belastung lediglich auf die inländischen Einkünfte.

Wie errechnet sich die Steuer?

Doch wie genau wird in Österreich die Körperschaftssteuer errechnet? Grundsätzlich gibt es einen fixen Steuersatz von 25 Prozent des Einkommens. Erzieltes Einkommen wiederum wird auf zwei verschiedene Bereiche eingeteilt. Einmal auf der Ebene der Körperschaft und einmal durch den Gewinn an eine natürliche Person.

Welche Unternehmen müssen zahlen?

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, möchte auch gerne wissen, ob er in einer der jeweiligen Kategorien fällt. Im Großen und Ganzen müssen folgende Unternehmen die Körperschaftssteuer zahlen:

  • => Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, etc.)
  • => Stiftungen
  • => Vereine
  • => Anstalten
  • => Erwerbsgenossenschaften
  • => Versicherungsvereine
  • => Körperschaften des öffentlichen Rechts

Allerdings handelt es sich dabei nicht um die einzige Steuer. Ebenfalls eine Rolle spielen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Was sind in Österreich Körperschaften?

  • Unter einer Körperschaft wird in Österreich ein rechtliches Gebilde verstanden, welches als selbständiges Organ Träger von Pflichten und Rechten ist und über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.
  • Eine Körperschaft kann nur durch seine eigenen gesetzlichen Vertreter oder durch seine Organe handeln. Desweiteren werden Körperschaften in 2 verschiedene Bereiche eingeteilt.

Juristische Personen im öffentlichen Recht

Dazu gehören dann beispielsweise Gebietskörperschaften, wie der Bund, die Länder und die Gemeinden. Ebenfalls werden hier auch die Sozialversicherungsträger und Kammern dazu gezählt. Hier greift die Körperschaftssteuer nur dann, wenn ein gewerblicher Betrieb geführt wird.

Somit muss hier auf der einen Seite eine Einnahme-Erzielung vorhanden sein (die Gewinnerzielung ist hier unerheblich) und auf der anderen Seite muss die Körperschaft selbständig sein und in erster Linie eine privatwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Juristische Personen des privaten Rechts

  • Hierzu gehören zum Beispiel die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (also GmbHs), die Aktiengesellschaften, Vereine und die Genossenschaften dazu.

Körperschaftsteuer und Steuerpflicht

Bei den Bestimmungen zur Körperschaftssteuer in Österreich wird zwischen einer beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht unterschieden.

Die beschränkte Steuerpflicht

Bei Körperschaften (zum Beispiel Unternehmen), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland (also nicht in Österreich) haben, verfügen über eine beschränkte Steuerpflicht. Dabei geht es bei dieser beschränkten Steuerpflicht nur um die im Inland (also in Österreich) bezogenen Einkünfte.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Diejenigen Körperschaften (zum Beispiel Unternehmen), welche ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Österreich haben, sind unbeschränkt steuerpflichtig. Dabei wird hier bei der Körperschaftssteuer das komplette Einkommen einer Körperschaft herangezogen. Somit ist es hier unerheblich, ob ein solches Einkommen im Ausland oder in Österreich selbst erwirtschaftet und bezogen wird und wie es sich zusammensetzt.

Wann muss in Österreich die Körperschaftssteuer bezahlt werden?

  • Was die Vorauszahlung anbelangt, so werden diese in dem Veranlagungsbescheid festgelegt. Diese Vorauszahlungen sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08 sowie am 15.11. fällig.

Dabei gibt es zusätzlich die Möglichkeit, bei dem zuständigen Finanzamt bis zum 30.09. einen Antrag auf Reduzierung der Vorauszahlung zu stellen. Diese Bitte muss jedoch sachlich begründet werden. Ein eventueller Grund dafür kann zum Beispiel eine Reduzierung der Steuer durch einen hohen Forderungsausfall sein, der dann das daraus resultierende Einkommen erheblich verringert.

Die Höhe der Körperschaftssteuer in Österreich

Die Bemessungsgrundlage für die Steuerermittlung ist die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Gewinns, welches oder welcher innerhalb eines Veranlagungszeitraumes erzielt worden ist. Im Einkommensteuergesetz in Österreich wird regelt, was hier als Einkommen in Frage kommt und in welcher Form die Steuer zu bezahlen ist.

Bei denjenigen Gesellschaften, die aufgrund der Vorschriften durch das Unternehmergesetzbuch verpflichtet sind, einen Jahresabschluss zu erstellen, gibt es hier entsprechende Besonderheiten. Hier kommen dafür hauptsächlich Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbHs) in Frage. Dabei werden hier die gesamten Einkünfte, die aus dem Unternehmensbetrieb anfallen, als Einkommen angesehen. Bei der Körperschaftssteuer gibt es keine Unterscheidung zwischen den Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und den Einkünften aus Kapitalvermögen (wie beispielsweise bei den natürlichen Personen).

Die Besteuerung des Einkommens einer Körperschaft erfolgt in 2 Ebenen. Hier wird der Gewinn der Körperschaft in der ersten Ebene in Höhe von 25 Prozent belastet. Dies erfolgt unabhängig davon, ob eine Gewinnausschüttung vorgenommen wird oder nicht. Wenn jedoch der Gewinn einer Körperschaft zur Ausschüttung an natürliche Personen kommt, wird dann diese Ausschüttung in der zweiten Ebene mit der Kapitalertragssteuer in Höhe von aktuell 27,5 Prozent zusätzlich besteuert.

Hierzu ein Beispiel zum besseren Verständnis

  • Wenn der Gewinn einer Körperschaft (also bei einem Unternehmen) 100 Euro betragen würde, würde die Körperschaftssteuer (KÖSt.) in diesem Fall 25 Euro betragen. Der Gewinn würde dann nach Abzug der KÖSt. In Höhe von 25 Euro (also 25 Prozent von 100 Euro) 75 Euro ausmachen.
  • Wenn dann diese 75 Euro ausgeschüttet werden würden, würden die ausgeschütteten Beträge erneut mit 27,5 Prozent besteuert werden.
  • Das wäre dann bei einer Ausschüttung von 75 Euro nochmals ein Steuerabzug von 20,63 Euro und somit würde nur ein Betrag von 54,37 Euro ausbezahlt werden. Die Gesamt-Steuer-Belastung würde in diesem Fall dann 45,63 Prozent bei einem Gewinn von 100 Euro betragen.

Die Zukunft der Körperschaftssteuer in Österreich

Die Regierung in Österreich möchte mit einer Steuerreform 2021 die Körperschaftssteuer in 2 Etappen von 25 auf 21 Prozent senken. Ziel ist es, unter den EU-Schnitt zu kommen. Dies soll zusammen mit einer Reduzierung der Lohnsteuer erfolgen. Dadurch soll ein Reform-Paket in Höhe von ungefähr 6,5 Milliarden Euro entstehen.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.