Welche Werbungskosten kann ich beim Lohnsteuerausgleich absetzen?

Die Steuerlast senken und mehr von der Steuererstattung profitieren – das wünscht sich wohl jeder Arbeitnehmer. Aber welche Werbungskosten können eigentlich beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden? Diese Frage wollen wir hier umfassend beantworten. Im Rahmen deiner nichtselbständigen Tätigkeit gibt es zahlreiche Kosten, die du als Werbungskosten absetzen kannst. So kannst du deine Steuerlast effektiv mindern und gleichzeitig Geld sparen.

Wichtige Punkte

  • Werbungskosten umfassen Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen.
  • Typische Werbungskosten sind Arbeitskleidung, Fachliteratur, Fortbildungskosten und Fahrtkosten.
  • Besondere Anforderungen gelten für das Absetzen von Arbeitszimmer und Home-Office-Kosten.
  • Belege und Nachweise müssen für den Lohnsteuerausgleich aufbewahrt werden.
  • Durchschnittliche Rückerstattungen in Österreich betragen über 1.000 Euro pro Steuererklärung.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die dir beruflich entstehen und die direkt mit deiner nichtselbständigen Arbeit verknüpft sind. Dazu zählen beispielsweise Beiträge für Pflichtversicherungen oder Ausgaben für Arbeitsmittel. Für eine erfolgreiche Absetzung müssen diese Ausgaben nachweisbar und in direktem Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.

Definition der Werbungskosten

Um Werbungskosten definieren zu können, betrachtet man alle Kosten, die Arbeitnehmer:innen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung ihrer Einnahmen haben. Typische Beispiele sind Ausgaben für Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, ein häusliches Arbeitszimmer sowie Kosten für Aus- und Fortbildungen. Diese Posten können, sofern sie den jährlichen Pauschbetrag von 132 Euro übersteigen, als Werbungskosten geltend gemacht werden und helfen, eine steuerliche Absetzbarkeit zu erreichen.

Allgemeine Anforderungen an Werbungskosten

Damit Ausgaben als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Erstens müssen sie in direktem beruflichem Zusammenhang stehen und dürfen nicht durch den Arbeitgeber erstattet worden sein. Zweitens sind entsprechende Nachweise wie Rechnungen oder Fahrtenbücher notwendig, da die steuerliche Absetzbarkeit von der Höhe und Nachweisbarkeit der Werbungskosten abhängt.

Die Aufbewahrungspflicht für diese Belege beträgt sieben Jahre nach der Abgabe der Steuererklärung.

Werbungskosten im Überblick

Die Palette möglicher Werbungskosten ist breit und reicht von Fortbildungen über Arbeitsmittel bis hin zu Reisekosten. Hier erfährst du mehr über typische Beispiele sowie die Unterscheidung zwischen Werbungskostenpauschale und individuellen Werbungskosten.

Typische Beispiele für Werbungskosten

Typische Werbungskosten umfassen eine Vielzahl von Ausgaben, die für die Berufsausübung notwendig sind. Dazu gehören:

  • Kosten für Fahrten zur Arbeit oder zu beruflichen Terminen
  • Arbeitskleidung (sehr eingeschränkt anerkannt), Arbeitsmittel, Werkzeuge
  • Arbeitszimmer und Home Office-Ausgaben
  • Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Umschulungen
  • Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
  • Kosten für die Nutzung von Fahrzeugen, Internet, Reisekosten, Telefon und Handy
  • Homeoffice-Tage, wenn der Pauschalbetrag nicht bereits vom Arbeitgeber gezahlt wurde
  • Ergonomische Einrichtungsgegenstände bis zu einem Höchstbetrag
  • Taggeld, Diäten und Fahrt- oder Flugtickets, wenn nicht vom Arbeitgeber finanziert
  • Umzugskosten, die im Zusammenhang mit einem Jobwechsel oder einer Versetzung stehen
  • Renten und dauernde Lasten, sofern sie als Gegenleistung für nicht übertragbare Wirtschaftsgüter gezahlt werden
  • Kirchenbeiträge bis zu 600 Euro (bis 2023 waren es 400 Euro)
  • Steuerberatungskosten in unbeschränkter Höhe
  • Öko-Sonderausgaben wie thermisch-energetische Sanierungen und Austausch fossiler Heizsysteme
  • Spenden bis zu 10% des Gesamtbetrags der Einkünfte

Pauschale und individuelle Werbungskosten

Werbungskosten können pauschal oder individuell geltend gemacht werden. Die Werbungskostenpauschale beträgt 132 Euro jährlich, d.h. wenn deine individuellen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, wirken sie sich steuermindernd aus. Individuelle Werbungskosten umfassen spezifische beruflich bedingte Ausgaben, die detailliert nachweisbar sind.

Seien es typische berufliche Ausgaben oder speziellere Kosten, es lohnt sich, alle Belege sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Denn die Summe deiner individuellen Werbungskosten kann schnell die Werbungskostenpauschale übersteigen und somit merkliche Steuerersparnisse erzielen.

Welche Werbungskosten kann ich beim Lohnsteuerausgleich absetzen?

Die Absetzung von Werbungskosten beim Lohnsteuerausgleich kann Arbeitnehmern erheblich finanzielle Vorteile verschaffen. Das österreichische Steuerrecht bietet diverse Möglichkeiten, diese Kosten anerkennen zu lassen, um die persönliche Steuerlast zu reduzieren.

Pendlerpauschale und Fahrtkosten

Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann die Werbungskosten Pendlerpauschale geltend machen. Abhängig von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz kann diese Pauschale zwischen 31 € und 306 € pro Monat betragen. Für den Zeitraum Januar bis Juni 2023 wurde die Pendlerpauschale um 50 % erhöht und der Pendlereuro vervierfacht.

Berufliche Aus- und Fortbildungskosten

Kosten für berufsrelevante Bildung, wie Studiengebühren, Fachbücher oder auch Geräte wie Computer, können ebenfalls als Werbungskosten Fortbildung abgesetzt werden. Dies schließt sowohl Aus- als auch Weiterbildungen ein, die zur Verbesserung oder Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.

Arbeitszimmer und Home Office

Für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Hierbei können jährlich bis zu 300 € für die Homeoffice-Pauschale und bis zu 300 € für Büromöbel abgesetzt werden.

Arbeitsmittel und Werkzeuge

Zu den absetzbaren Werbungskosten Lohnsteuer gehören auch notwendige Arbeitsmittel wie Computer, Software, Fachliteratur und Werkzeuge. Diese Ausgaben können nachgewiesen und entsprechend bei der Steuererklärung angegeben werden.

Gewerkschaftsbeiträge und andere Pflichtbeiträge

Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften sowie andere berufsständische Beiträge sind ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig. Diese Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen und führen somit zu einer geringeren Steuerlast.

Das Pendlerpauschale

Das Pendlerpauschale kann dir erhebliche steuerliche Erleichterungen bieten, wenn du regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsstätte pendelst. Die Höhe des Pauschals sowie die Anforderungen für den Nachweis variieren je nach Entfernung und Verkehrsmittel.

Voraussetzungen für das Pendlerpauschale

Um das Pendlerpauschale zu beantragen, muss eine Mindestentfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz eingehalten werden. Für das kleine Pendlerpauschale sind dies mindestens 20 km, während für das große Pendlerpauschale bereits 2 km ausreichend sind. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer an mindestens 11 von 20 Arbeitstagen im Monat pendeln. Bei weniger Pendeltagen gelten abgestufte Regelungen: Zwei Drittel des Pendlerpauschales können bei 8 bis 10 Tagen, ein Drittel bei 4 bis 7 Tagen abgesetzt werden.

Berechnung und Nachweis des Pendlerpauschales

Das Pendlerpauschale berechnen erfolgt auf Basis der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Die konkrete Höhe ist abhängig von der einfachen Strecke und variiert jährlich:

  • Das kleine Pendlerpauschale für eine einfache Fahrtstrecke von mindestens 20 km bringt monatlich 58 Euro und jährlich 696 Euro.
  • Für mehr als 40 km beträgt es 113 Euro monatlich und 1.356 Euro jährlich.
  • Bei einer Strecke von über 60 km liegt die monatliche Pauschale bei 168 Euro, jährlich also 2.016 Euro.

Der Nachweis des Pendlerpauschales erfolgt in der Regel durch eine Bestätigung des Arbeitgebers sowie durch Sammeln von Belegen, wie z.B. Tankquittungen oder Fahrkarten. Zusätzlich muss belegt werden, dass an den berechneten Pendeltagen tatsächlich zur Arbeitsstelle gependelt wurde.

Der Pendlereuro, ein zusätzlicher Betrag von 2 Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung, kann ebenfalls geltend gemacht werden. Dieser wird zusätzlich zum Pendlerpauschale berechnet und erhöht die steuerliche Entlastung signifikant.

Aus- und Fortbildungskosten absetzen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Werbungskosten für Bildungsmaßnahmen ist ein wichtiger Vorteil für viele Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemäß den geltenden Vorschriften sind diese Aufwendungen unter der Kennzahl 722 in der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben und müssen für einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden.

Welche Fortbildungskosten sind abzugsfähig?

Kosten für Fortbildungen und andere Bildungsmaßnahmen, die deine beruflichen Fähigkeiten verbessern und direkt mit deiner Arbeit zusammenhängen, sind grundsätzlich abzugsfähig. Dies gilt unter anderem für:

  • Digitale Arbeitsmittel und Fachliteratur
  • Bildungskosten wie Kurskosten und Seminarunterlagen
  • Fahrtkosten und gegebenenfalls Tagesgelder und Nächtigungskosten

Grundausbildungen wie EDV-Kurse, Buchhaltung und Steuerlehre können ebenfalls abgesetzt werden. Wichtig ist, dass Fortbildungskosten der Verbesserung der bereits ausgeübten Tätigkeit dienen.

Unterschied zwischen Aus- und Weiterbildung

Es ist essenziell, den Unterschied zwischen Ausbildung und Weiterbildung zu verstehen, wenn man berufliche Weiterbildungskosten absetzen möchte. Ausbildungskosten bereiten auf einen Beruf vor, während Fortbildungskosten dazu dienen, Kenntnisse und Fähigkeiten in der aktuellen beruflichen Tätigkeit zu erweitern.

Beispielsweise können Kosten für ein Universitätsstudium, das zur Vertiefung der beruflichen Kenntnisse dient, unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten Fortbildung abgesetzt werden. Genauso sind Umschulungskosten abzugsfähig, wenn sie dem Übergang in eine neue berufliche Tätigkeit dienen, die mit der vorherigen Tätigkeit nicht verwandt ist.

Für steuerpflichtige Erwerbstätige ist die Förderung von Aus- und Fortbildungskosten von besonderer Bedeutung, da sie die Bemessungsgrundlage der Steuerleistung reduziert und somit den steuerlichen Vorteil steigert. Um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen, sollten Anträge um steuerfreie Förderungsmittel gekürzt und die Absetzbarkeit im Jahr der Leistung beantragt werden.

Kosten für das Arbeitszimmer

Kosten für ein Arbeitszimmer in deiner Wohnung können unter bestimmten Umständen als Werbungskosten Arbeitszimmer abgesetzt werden, insbesondere wenn dieses Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.

Berufsbilder, deren Mittelpunkt typischerweise im Arbeitszimmer liegt, umfassen Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Teleworker, Maler, Komponist und „Heimbuchhalter“. Bei mehreren Tätigkeiten kann das Arbeitszimmer als Mittelpunkt definiert werden, wenn der Einnahmenanteil aus der Tätigkeit im Arbeitszimmer über 50 % liegt.

Ein Arbeitszimmer ist steuerlich abziehbar, wenn die Aufwendungen für die berufliche Nutzung erforderlich sind und keine private Nutzung angenommen werden kann. Ab der Veranlagung 2022 kann ein Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden, wenn kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorliegt. Arbeitnehmer können ein Arbeitsplatzpauschale in Höhe von 1.200 EUR geltend machen, wenn sie keine anderen Einkünfte über 12.816 EUR erzielen und kein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht. Wenn die anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit 12.816 EUR übersteigen, steht ein Pauschale von 300 EUR zur Verfügung.

Die Absetzbarkeit für ergonomisch geeignetes Mobiliar kann im Höchstausmaß von 300 EUR pro Kalenderjahr zusätzlich abgezogen werden. Aufwendungen wie Computern und Drucker sind weiterhin abzugsfähig und unterliegen nicht dem Pauschale. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände sind nicht abzugsfähig, wenn kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorliegt.

Es gibt Beispiele von Räumen, deren Kosten immer abzugsfähig sind, ohne dass die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer geprüft werden müssen. Diese umfassen Ordinationsräume, Labors, Fotostudios, Film- und Tonaufnahmestudios, Kanzleien und Lagerräume.

Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand

Reisekosten, die im Rahmen deiner Berufstätigkeit anfallen, sowie Verpflegungsmehraufwendungen sind absetzbar. Die Herausforderung liegt oft im Nachweis dieser Kosten, wobei du detailliert Belege sammeln und organisieren musst.

Was zählt zu den Reisekosten?

Zu den Werbungskosten Reisekosten zählen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit beruflichen Reisen stehen. Dies beinhaltet Fahrtkosten, Unterkunftskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Die Kostenerstattung für Dienstreisen kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber nicht oder nur teilweise für die Kosten aufkommt. Das amtliche Kilometergeld beträgt zurzeit:

  • 0,42 Euro pro Kilometer für PKW
  • 0,24 Euro pro Kilometer für Motorräder
  • 0,38 Euro pro Kilometer für Fahrräder

Ab 2025 wird das Kilometergeld für alle Fahrzeuge auf 0,50 Euro pro Kilometer angehoben. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann der Preis für die günstigste Einzelfahrt bei Nutzung einer Jahreskarte (z.B. Klimaticket) geltend gemacht werden, bisheriger Maximalpreis bis 2024: 1.095 Euro jährlich. Ab 2025 kann ein Beförderungszuschuss geltend gemacht werden, der auf maximal 109 Euro pro Wegstrecke begrenzt ist.

Nachweis und Dokumentation der Reisekosten

Ein korrekter Nachweis Reisekosten ist unerlässlich, um diese steuerlich absetzen zu können. Hierzu gehören:

  • Fahrkarten und Tickets
  • Hotelrechnungen
  • Belege für Verpflegungsausgaben
  • Nachweise über gezahlte Park- und Straßenbenutzungsgebühren

Für Taggelder können ab 2025 höchstens 30 Euro oder 2,50 Euro pro angefangener Stunde geltend gemacht werden, wenn eine Dienstreise mindestens drei Stunden dauert. Für Nächtigungen im Inland können entweder tatsächlich angefallene Kosten oder pauschal 17 Euro pro Nacht (bis 2024: 15 Euro) abgesetzt werden. Auslandstagegelder und Auslandnächtigungen richten sich nach den spezifischen Sätzen für Bundesbedienstete und variieren je nach Land.

Ein Beispiel: Bei einer zweitägigen Dienstreise mit einem privaten PKW könnten Reise-Kosten wie Kilometergeld und Tagessätze für Verpflegung anfallen. Nachgewiesene Nächtigungs-Kosten belaufen sich in einem solchen Fall auf 95 Euro (inkl. 10% Umsatzsteuer), was insgesamt einen absetzbaren Betrag von beispielsweise 131,82 Euro (netto) ergeben kann.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dasswersich intensiv mit dem Thema Werbungskosten auseinandersetzt, seine Steuerlast optimieren kann. Ein erfahrener Werbungskostenberater kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten und sicherstellen, dass keine wichtigen Details übersehen werden. Die Möglichkeit, berufliche Aus- und Fortbildungskosten, das Pendlerpauschale und weitere berufsbedingte Aufwendungen abzusetzen, bietet eine bedeutende Steuerersparnis.

Die Berücksichtigung aller absetzbaren Kosten, von Arbeitsmitteln über Reisekosten bis hin zu Gewerkschaftsbeiträgen, kann sich bemerkbar machen. Bei Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über €12.756 kann ein Teil der Ausgaben erstattet werden, wobei der Betrag je nach individueller Steuerlast zwischen 20% und 55% der selbst getragenen Kurskosten variieren kann. Wichtig ist, dass die Nachweise sorgfältig dokumentiert und rechtzeitig eingereicht werden.

Mit den richtigen Steuertipps und einer soliden Dokumentation der berufsbezogenen Ausgaben lassen sich die finanziellen Belastungen deutlich reduzieren. Es lohnt sich, regelmäßig die aktuellen steuerlichen Regelungen und Grenzen zu überprüfen, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und das Maximum an Steuervorteilen zu erzielen. Regelmäßige Rücksprachen mit einem Werbungskostenberater können helfen, kontinuierlich gut informiert zu bleiben und die eigene Steuerstrategie optimiert zu gestalten.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale.

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