Die Frage „Welche außergewöhnlichen Belastungen kann ich geltend machen?“ ist für viele Steuerzahler in Österreich von großem Interesse. Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die sich deutlich vom üblichen Maß abheben und aus rechtlichen Gründen steuerlich absetzbar sind. Diese Ausgaben müssen unvermeidlich sein und eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen übersteigt. Zu den gängigsten außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Kosten aufgrund von Krankheiten, Pflegebedürftigkeit oder Katastrophenschäden.
Um von den entsprechenden Steuervorteilen zu profitieren, sollten betroffene Steuerzahler bereits bei ihrer Steuererklärung in Österreich darauf achten, diese Aufwendungen korrekt anzugeben. Es ist von großer Bedeutung, dass Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen einen einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen, dessen Höhe sich basierend auf dem Einkommen des Steuerpflichtigen unterschiedlich berechnet.
Hauptpunkte:
- Außergewöhnlich hohen finanziellen Aufwand steuerlich geltend machen
- Korrektes Einreichen bei der jährlichen Steuererklärung unerlässlich
- Einkommensabhängiger Selbstbehalt muss überschritten werden
- Anfallende Kosten können Krankheiten, Pflegebedürftigkeit oder Katastrophenschäden betreffen
- Profitieren von Steuererleichterungen und mindern der finanziellen Last
Die steuerliche Geltendmachung dieser finanziellen Aufwendungen erleichtert betroffenen Steuerzahlern die Bewältigung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen. Ein solides Verständnis der geltenden Steuervorteile und eine sorgfältige Dokumentation können hierbei eine erhebliche Unterstützung bieten.
Definition und Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen entstehen, wenn unvermeidbare Kosten die Lebensführung derart beeinflussen, dass sie das übliche Existenzminimum überschreiten. Diese Belastungen müssen zwangsläufig entstanden sein und typischerweise höher als jene der meisten Steuerpflichtigen mit ähnlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Der Selbstbehalt wird basierend auf dem Einkommen berechnet und kann unter bestimmten Bedingungen wie Kindererziehung oder geringes Einkommen des Partners reduziert werden.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Außergewöhnliche Belastungen umfassen Kosten, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig und aus rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen entstehen. Zu diesen Sonderausgaben zählen Krankheits- und Pflegekosten, Ausgaben wegen Naturkatastrophen wie Muren oder Überschwemmungen, und auch Kosten für ein Begräbnis unter bestimmten Voraussetzungen.
Wann sind Ausgaben außergewöhnlich?
Ausgaben gelten als außergewöhnlich, wenn sie zwangsläufig und signifikant höher als jene bei Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Einkommensverhältnissen sind. Dies bedeutet, dass entsprechende Kosten weder vermeidbar noch absehbar sind und das tägliche Leben stark beeinträchtigen. Steuerliche Entlastung ist in diesen Fällen besonders bedeutend.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt
Der Selbstbehalt wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt errechnet und hängt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Bei einem Einkommen von höchstens 7.300 Euro beträgt der Selbstbehalt 6 Prozent. Er steigert sich über 8 Prozent bei Einkommen über 7.300 Euro und 10 Prozent bei über 14.600 Euro bis hin zu 12 Prozent bei Einkommen von mehr als 36.400 Euro. Reduzierungen kommen bei Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie für jedes Kind, das mehr als sechs Monate Familienbeihilfe oder Unterhaltsabsetzbetrag bezieht, zum Tragen.
Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen
Der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen ist ein essenzielles Konzept, das das Finanzamt zur Beurteilung der Steuerlast heranzieht. Dies beeinflusst die absetzbaren Kosten erheblich. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Selbstbehalt einkommensabhängig ist und daher variiert.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen. Folgende Staffelungen sind zu berücksichtigen:
- Bei einem Einkommen bis zu € 7.300,00 beträgt der Selbstbehalt 6 %.
- Bei einem Einkommen von mehr als € 7.300,00 bis zu € 14.600,00 beträgt der Selbstbehalt 8 %.
- Bei einem Einkommen von mehr als € 14.600,00 bis zu € 36.400,00 beträgt der Selbstbehalt 10 %.
- Bei einem Einkommen von mehr als € 36.400,00 beträgt der Selbstbehalt 12 %.
Diese Staffelung zeigt, dass höhere Einkommen auch höhere Selbstbehalte aufweisen, was die Nettosteuer reduziert und gleichzeitig absetzbare Kosten verringert.
Reduzierung des Selbstbehalts
Der Selbstbehalt kann in bestimmten Fällen verringert werden, was die steuerliche Belastung weiter mindern kann. Hier einige Beispiele:
- Für Alleinverdiener oder Alleinerziehende, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, reduziert sich der Selbstbehalt um 1 %.
- Pro Kind, für das mindestens sechs Monate ein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag gewährt wird, reduziert sich der Selbstbehalt ebenfalls um 1 %.
- Falls der Steuerpflichtige verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt und der (Ehe-)Partner jährlich maximal € 6.937,00 verdient, kann der Selbstbehalt um 1 % reduziert werden.
Durch diese Regelungen werden Familien, Alleinerziehende und Ehepartner unterstützt, um die finanziellen Belastungen zu mildern und eine faire Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.
Es ist ratsam, beim Finanzamt genauer nachzufragen und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um sämtliche absetzbare Kosten optimal zu nutzen und die entsprechenden Anträge korrekt zu stellen.
Krankheits- und Pflegekosten
Zu den absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen zählen insbesondere Krankheits- und Pflegekosten. Diese Kosten können erheblich sein, weshalb sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen gelten. Im Folgenden finden Sie wertvolle Steuererklärung Tipps zur Absetzung solcher Aufwendungen.
Kosten die du geltend machen kannst
Krankheitskosten für erkrankte Partner können als außergewöhnliche Belastung angesehen werden, wenn die Aufwendungen das Einkommen des erkrankten Partners derart belasten, dass das steuerliche Existenzminimum von 13.308 Euro im Jahr 2024 unterschritten wird. Zu diesen Kosten gehören:
- Medizinisch notwendige Behandlungen
- Medikamente
- Kurkosten (nur bei medizinischer Notwendigkeit)
- Pflegeaufwendungen wie Kosten für Pflegeheime und häusliche Betreuung
Ein steuerlicher Vorteil entsteht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die medizinische Notwendigkeit der Behandlung oder Pflege gegeben ist. Beachte dabei, dass eine Haushaltsersparnis von 156,96 Euro monatlich von den Kurkosten abzuziehen ist.
Nachweispflicht bei Krankheitskosten
Um Krankheitskosten absetzen zu können, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden. Dazu zählen:
- Ärztliche Atteste
- Kostenübernahmebescheide von Sozialversicherungsträgern
- Originalrechnungen und Zahlungsbelege
Die medizinische Notwendigkeit der Ausgaben muss klar ersichtlich sein, damit diese anerkannt werden. Zudem sollte man die Selbstbeteiligungen nicht vergessen, die je nach Einkommen unterschiedlich sind.
Besonderheiten bei Pflegekosten
Pflegeaufwendungen können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegebedürftigkeit anerkannt ist. Für pflegebedürftige Angehörige müssen folgende Kosten belegt werden:
- Pflegepersonal
- Pflegehilfsmittel
Wenn das Einkommen der pflegebedürftigen Person, einschließlich Pflegegeld, nicht ausreicht, können die Pflegeaufwendungen von den unterhaltsverpflichteten Personen abgesetzt werden. Wichtig: Bei einer Behinderung von mindestens 25 Prozent werden die Pflegekosten ohne Selbstbehalt berücksichtigt.
Durch sorgfältige Dokumentation und Berücksichtigung der erwähnten Steuererklärung Tipps kann man die finanzielle Belastung durch Krankheits- und Pflegekosten deutlich mindern.
Katastrophenschäden und deren steuerliche Absetzbarkeit
Betroffene von Naturkatastrophen haben die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen, ohne dass ein Selbstbehalt anfällt. Die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden sind umfangreich absetzbar, sofern die betroffenen Schäden direkt und unvermeidlich waren. Es ist wichtig, die entsprechenden Nachweise wie Fotos oder Berichte von Behörden einzureichen, um die entstandenen Kosten bei den Finanzämtern geltend machen zu können.
Welche Schäden sind absetzbar?
Zu den absetzbaren Schäden von Naturkatastrophen gehören Hochwasser-, Erdrutsch-, Lawinen-, Schneekatastrophen- und Sturmschäden. Darunter fallen beispielsweise:
- Ersatz für zerstörte oder beschädigte Gebäude und Wohnrauminhalte.
- Beseitigung von Wasser- und Schlammmassen.
- Entfernung von Trümmern und Wiederherstellung der Infrastruktur.
Auch die Mietkosten für eine Ersatzunterkunft, falls das eigene Zuhause unbewohnbar wird, sind vollständig absetzbar. Zudem werden die Kosten für die Reparaturen am Wohngebäude berücksichtigt. Es ist von großer Bedeutung, die Steuervorteile zu nutzen, um die finanzielle Belastung zu vermindern.
Beispiele für Katastrophenschäden
Um die Steuervorteile optimal zu nutzen, sollte man wissen, welche spezifischen Schäden absetzbar sind. Hier einige Beispiele:
- Reparaturkosten für beschädigte Dächer und Böden.
- Ersatz von persönlichen Gegenständen wie Kleidung bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Person.
- Beschaffung eines neuen PKWs zum Zeitwert des beschädigten Fahrzeugs, allerdings nur für das Hauptfahrzeug und bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro.
- Fahrradanschaffungen, ausgenommen Sportgeräte, sind vollständig absetzbar.
Wichtig ist, dass Luxusartikel und Gegenstände für Zweitwohnsitze nicht steuerlich absetzbar sind. Katastrophenschäden absetzen kann eine erhebliche finanzielle Entlastung mit sich bringen.
Notwendige Nachweise bei Katastrophenschäden
Um Kosten für Katastrophenschäden absetzen zu können, müssen ausreichende Nachweise erbracht werden. Dazu zählen:
- Rechnungen und Zahlungsbelege aller entstandenen Kosten.
- Dokumentationen von Schadensermittlungen durch zuständige Behörden.
- Fotos der beschädigten Immobilie oder Gegenstände.
Darüber hinaus sollten sämtliche Versicherungsentschädigungen oder Geldleistungen aus Katastrophenfonds von den abzugsfähigen Kosten abgezogen werden. Der übrig bleibende Restbetrag kann dann in der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigt werden. Eine entsprechende Steuerfreischreibung muss bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres beantragt werden, um die Steuervorteile zu nutzen.
Welche außergewöhnlichen Belastungen kann ich geltend machen?
Beim Thema Außergewöhnliche Belastungen gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die sich in deiner Steuererklärung positiv auswirken können. Um diese Belastungen beim Finanzamt Österreich geltend machen zu können, müssen die Kosten zwangsläufig und außergewöhnlich sein und dürfen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht unerheblich beeinträchtigen.
Es gibt eine Vielzahl von Ausgaben, die als Außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können:
- Unterhaltsverpflichtungen: Unterstützt du dauerhaft eine andere Person finanziell, wie z.B. ein behindertes Kind, können diese Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
- Krankheitskosten: Besonders hohe Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind, können als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Beispiele hierfür sind spezielle Therapien, Arzneimittel oder notwendige Operationen.
- Behinderungsbedingte Ausgaben: Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle oder Seh- und Hörhilfen sind ebenfalls absetzbar.
Des Weiteren ist es wichtig, den sogenannten Selbstbehalt zu berücksichtigen. Je nach Einkommen liegt dieser laut Finanzamt Österreich zwischen 6% und 12%. Eine Reduktion des Selbstbehalts um 1% ist möglich, beispielsweise bei Alleinverdienern oder Alleinerziehern sowie pro Kind, für das ein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Eine besondere Regelung gilt für Menschen mit Behinderung. Je nach Grad der Behinderung werden Pauschalbeträge von 124 € bis zu 1.198 € jährlich gewährt. Für gehbehinderte Personen gibt es zudem einen monatlichen Freibetrag von 190 €. Bei steuerpflichtigen Eltern behinderter Kinder können die Kosten je nach Grad der Behinderung von 124 € bis 401 € jährlich beziehungsweise 262 € monatlich abgezogen werden.
Zusätzlich sind Kosten für die Kinderbetreuung bis zu einem Betrag von 2.300 € pro Jahr abzugsfähig (gilt bis einschließlich 2018). Weiters können Ausgaben für notwendige Taxifahrten bis zu 153 € pro Monat geltend gemacht werden, sofern kein eigenes Kfz vorhanden ist.
Abschließend sei erwähnt, dass besondere Aufwendungen aufgrund einer Behinderung eines Partners oder einer Partnerin ebenfalls berücksichtigt werden können, sofern Pflegegeld bezogen wird. Diese Informationen sollen dir helfen, einen umfassenden Überblick über die geltendmachbaren außergewöhnlichen Belastungen zu bekommen und diese korrekt in deiner Steuererklärung anzugeben.
Weitere abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen
Neben den typischen Sonderausgaben gibt es weitere außergewöhnliche Belastungen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Ausgaben müssen zwingend notwendig sein und dürfen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht übermäßig beeinträchtigen.
Begräbniskosten
Begräbniskosten können bis zu einer Obergrenze von 5.000 EUR abgezogen werden, jedoch nur die Kosten, die die Erbschaft übersteigen. Beispielsweise sind bei tatsächlichen Begräbniskosten von 6.600 EUR und einem Nachlass von 2.400 EUR maximal 2.600 EUR als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Adoptionskosten und Kosten für künstliche Befruchtung
Auch Ausgaben für Adoptionen und künstliche Befruchtung sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar. Diese Kosten müssen zwangsläufig entstanden sein und können den Steuerabzug erheblich beeinflussen. Die rechtlichen und medizinischen Kosten, die im Rahmen von Adoptionsverfahren und Kinderwunschbehandlungen anfallen, gelten als Sonderausgaben, wenn sie die Lebensführungskosten beeinträchtigen.
Kosten für notwendige Diätverpflegung
Kosten für notwendige Diätverpflegung, beispielsweise bei Erkrankungen, bei denen eine spezielle Ernährung erforderlich ist, können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings müssen diese Kosten einen einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen, um vollständig anerkannt zu werden. In Österreich wurde ein automatischer Datenaustausch für diese und ähnliche Beiträge seit 2017 eingerichtet, um den Steuerabzug zu erleichtern.
Insgesamt gibt es viele Möglichkeiten, außergewöhnliche Belastungen, die außerhalb der gewöhnlichen Lebensführungskosten liegen, steuerlich geltend zu machen. Es ist ratsam, alle relevanten Belege sorgfältig aufzuheben und sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater zu wenden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass außergewöhnliche Belastungen eine wichtige Möglichkeit darstellen, um die Steuerlast im Rahmen der Steuererklärung Österreich zu senken. Zu diesen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhaltsleistungen und Wiederaufbaukosten nach Katastrophen. Jeder, der in Österreich steuerpflichtig ist, sollte diese Optionen sorgfältig prüfen.
Um die steuerlichen Vorteile aus außergewöhnlichen Belastungen in vollem Umfang zu nutzen, ist eine akkurate Dokumentation und die Einreichung aller erforderlichen Nachweise unerlässlich. Dies gilt beispielsweise für Belege über Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden, oder für die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen anfallen.
Die Absetzbarkeit solcher Kosten hängt oftmals von individuellen Faktoren ab, wie dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig und ausführlich zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater zurate zu ziehen, um keine Vorteile zu verpassen. Eine sorgfältige Planung und die Kenntnis aller relevanten Richtlinien können signifikante finanzielle Entlastungen für Steuerzahler in Österreich bedeuten.