Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich fragen sich: „Kann ich den Lohnsteuerausgleich auch rückwirkend machen?“ Die Antwort darauf ist ein klares Ja! In Österreich besteht die Möglichkeit, den Lohnsteuerausgleich bis zu fünf Jahre rückwirkend zu beantragen. Dies ist besonders interessant, wenn Sie über die Jahre hinweg Besonderheiten in Ihren Besteuerungen hatten, z.B. wechselndes Einkommen oder veränderte Lebensumstände.
Ein wesentlicher Vorteil der rückwirkenden Antragstellung besteht darin, dass Steuerrückzahlungen für vergangene Jahre noch eingefordert werden können. So können Sie, sollte Ihnen zu viel Lohnsteuer abgezogen worden sein, eine zusätzliche Steuererstattung beantragen und so von der Steuerrückzahlung vergangener Jahre profitieren. Das österreichische Finanzamt bietet mit FinanzOnline eine komfortable Plattform, über die der Antrag einfach und schnell eingereicht werden kann. Dank der guten Infrastruktur und hilfreichen Informationen des Finanzamtes bleibt die Rückforderung von Lohnsteuer daher kein Hexenwerk.
Wichtige Erkenntnisse
- Der Lohnsteuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden
- Für das Jahr 2023 liegt der Freibetrag bei 12.756 Euro, für 2024 bei 13.981 Euro
- In bestimmten Fällen erfolgt eine automatische Steuergutschrift (antragslose Arbeitnehmerveranlagung)
- Bis zu 3.000 Euro steuerfreie Gewinnbeteiligungen können ohne Lohnsteuerabzug ausgezahlt werden
- Der Antrag für den Lohnsteuerausgleich kann über FinanzOnline eingereicht werden
Was ist ein Lohnsteuerausgleich?
Der Lohnsteuerausgleich, in Österreich auch als Arbeitnehmerveranlagung bekannt, dient dazu, zu viel bezahlte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zurückzuerhalten. Insbesondere kann eine Lohnsteuererklärung nachträglich durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Abzüge korrekt berücksichtigt wurden und mögliche Rückzahlungen schnellstmöglich erfolgen können.
Definition und Zweck
Ein Lohnsteuerausgleich ist ein Prozess, bei dem Arbeitnehmer eine Nachberechnung des vergangenen Steuerjahres durchführen, um sicherzustellen, dass die gezahlte Lohnsteuer korrekt war. Dies ist besonders wichtig, wenn während des Jahres Einkommensänderungen, Jobwechsel oder unrechtmäßige Lohnsteuerabzüge stattgefunden haben. Zweck dieser Nachberechnung ist es, eine mögliche Steuererklärung zu korrigieren und dadurch eine Erstattung zu viel gezahlter Beträge zu erhalten.
Vorgehensweise
Die Durchführung eines Lohnsteuerausgleichs kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, den Antrag entweder elektronisch über FinanzOnline oder in Papierform per Post beim Finanzamt einzureichen. Um eine Steuererklärung zu korrigieren, müssen bestimmte Unterlagen und Nachweise durch den Antragsteller erbracht werden. Seit 2017 wird der Steuerausgleich teilweise automatisch (antragslose Arbeitnehmerveranlagung) durchgeführt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften ohne besondere Ausgaben.
Fristen für den rückwirkenden Lohnsteuerausgleich
Der Lohnsteuerausgleich rückwirkend durchzuführen kann in vielen Fällen sinnvoll und finanzielle Vorteile bieten. Die Fristen für die Einreichung sind jedoch genau einzuhalten, um Nachteile zu vermeiden.
Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung
Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Steuererklärung erst später einreichen
. Hierbei kann der Antrag bis zu fünf Jahre rückwirkend gestellt werden. Das bedeutet, dass ein Antrag für das Jahr 2023 noch bis Ende Dezember 2028 eingereicht werden kann. Diese Flexibilität bietet große Vorteile und sollte genutzt werden, um etwaige Steuergutschriften zu erhalten.
Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung
Die Lohnsteuerausgleich Fristen bei der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung sind strenger. Arbeitnehmer, die mehrere Einkommensquellen haben, die nicht gemeinsam versteuert wurden, müssen ihre Steuererklärung bis spätestens 30. April des Folgejahres abgeben. Bei elektronischer Einreichung verlängert sich diese Frist bis zum 30. Juni. Für das Jahr 2024 liegt die Pflichtveranlagungsgrenze bei einem Gesamteinkommen über 13.981 Euro und 2025 bei über 14.517 Euro. Zudem muss, bei Einkünften aus anderen Quellen, diese Grenze im Jahr unter 730 Euro bleiben. Die Steuererklärung muss pünktlich eingereicht werden, um Sanktionen zu vermeiden.
Schritte für die Durchführung eines rückwirkenden Lohnsteuerausgleichs
Um einen rückwirkenden Lohnsteuerausgleich erfolgreich abzuwickeln, sind einige spezifische Schritte erforderlich. Diese Schritte gewährleisten, dass Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Hand haben und den Prozess problemlos abschließen können. Die folgenden Absätze bieten eine detaillierte Anleitung.
Benötigte Unterlagen
Zu den Unterlagen für Lohnsteuerausgleich gehören in der Regel der Jahreslohnzettel, Bestätigungen über Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der Jahreslohnzettel muss bis Ende Februar des Folgejahres vom Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt werden. Beispielsweise kann der Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2020 auch rückwirkend für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016 und 2015 durchgeführt werden.
- Jahreslohnzettel
- Bestätigungen über Werbungskosten
- Nachweise zu Sonderausgaben
- Belege für außergewöhnliche Belastungen
Einreichung über FinanzOnline
Die Einreichung des Lohnsteuerausgleichs kann bequem über das Online-Portal FinanzOnline erfolgen. Diese Methode ermöglicht eine schnelle und effiziente Abwicklung. Innerhalb von FinanzOnline erhalten Sie sofort eine Übersicht über mögliche Rückerstattungen oder Nachzahlungen. Ein Vorteil dieser Plattform ist die Möglichkeit, Steuererklärungen für Selbstständige und Freiberufler jährlich und ohne Aufforderung einzureichen.
Achten Sie darauf, alle Unterlagen für Lohnsteuerausgleich vollständig und korrekt hochzuladen. Die Frist für den schriftlichen Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde beim Bundesfinanzgericht beträgt einen Monat ab Zustellung. Ebenso wichtig ist es zu beachten, dass die Durchführung eines rückwirkenden Lohnsteuerausgleichs in Österreich bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich ist.
Kann ich den Lohnsteuerausgleich auch rückwirkend machen?
Ja, der Lohnsteuerausgleich kann auch rückwirkend durchgeführt werden. Diese Rückwirkende Steuererklärung ist für bis zu fünf Jahre ab dem aktuellen Veranlagungsjahr möglich. Das bedeutet, dass du beispielsweise bis Ende 2023 eine Steuererklärung für das Jahr 2019 abgeben kannst.
Ein rückwirkender Lohnsteuerausgleich bietet die Chance, zu viel gezahlte Steuern nachträglich zurückzuerhalten. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie Änderungen im Einkommen oder persönliche Umstände.
Selbstständige mit einem Jahreseinkommen ab 11.693 € in 2023 sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei nebenberuflicher selbstständiger Arbeit liegt die Freigrenze für 2023 bei 12.756 €, sofern die Einkünfte über 730 € liegen.
Die Fristen für die Abgabe variieren, aber es gibt gute Nachrichten: Für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung hast du fünf Jahre Zeit. Elektronische Einreichungen über FinanzOnline verlängern die Frist für die Steuererklärung 2023 auf den 30. Juni 2024. Eine Fristverlängerung ist ebenfalls möglich, z.B. bei gleichzeitigen lohnsteuerpflichtigen Bezügen.
Im Vergleich zur Abgabefrist in Papierform, die der 30. April 2024 ist, bietet die elektronische Einreichung einige Vorteile, einschließlich einer Schonfrist von drei Tagen, innerhalb derer Verspätungen keine Rechtsfolgen haben.
Wichtig!Bei einer rückwirkenden Steuererklärung solltest du beachten, dass in bestimmten Fällen eine Fristverlängerung beim Finanzamt möglich ist, wenn ein triftiger Grund wie längere Abwesenheit oder Krankheit vorliegt. Abschluss des Lohnsteuerausgleichs in weniger als 30 Minuten ist in der Regel problemlos möglich. Für viele Arbeitnehmer bringt die Arbeitnehmerveranlagung nicht nur kleinere Rückerstattungen, sondern oft sogar überraschend hohe Beträge.
Häufige Gründe für einen rückwirkenden Lohnsteuerausgleich
Ein rückwirkender Lohnsteuerausgleich kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen und ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Zu den häufigsten Gründen zählen Jobwechsel und schwankendes Einkommen, sowie die Möglichkeit einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung seit 2017.
Jobwechsel und schwankendes Einkommen
Ein häufiger Anlass für einen rückwirkenden Lohnsteuerausgleich sind Veränderungen in der Berufstätigkeit, sei es ein Jobwechsel oder ein schwankendes Einkommen. Jobwechsel Steuern samt Einkommensschwankungen können dazu führen, dass die Lohnsteuer nicht korrekt vom Arbeitgeber berechnet wurde. Dies kann eine signifikante Differenz zwischen bezahlter und tatsächlich geschuldeter Steuer verursachen.
Für viele Arbeitnehmer ist das Einkommen nicht konstant, und diese Schwankungen können sich direkt auf die Steuersituation auswirken. Ein rückwirkender Ausgleich hilft sicherzustellen, dass gezahlte Steuern präzise den tatsächlichen Einkünften entsprechen, was besonders relevant bei Änderungen der Beschäftigung oder in Branchen mit variablen Einkommen ist.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Seit 2017 profitieren Arbeitnehmer in Österreich von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Hierbei überprüft das Finanzamt automatisch, ob eine Steuerzahler eine Rückerstattung erhält, falls keine besonderen Ausgaben wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen.
Die Einreichung der Steuererklärung auf freiwilliger Basis kann bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen. Speziell für Studierende gilt eine Rückstellungsmöglichkeit von bis zu sieben Jahren. Dies bietet eine bequeme Möglichkeit, überbezahlte Steuern ohne aktiven Antrag zurückzufordern, und hilft, finanzielle Engpässe auszugleichen.
Es ist ratsam, sorgfältig zu prüfen, ob sich ein rückwirkender Lohnsteuerausgleich lohnt, insbesondere wenn man Jobwechsel Steuern und schwankendes Einkommen Steuern durchläuft. Die rechtzeitige und korrekte Einreichung kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen.
Tipps zur Maximierung deiner Steuerrückerstattung
Um eine höhere Steuererstattung zu erhalten, gibt es verschiedene Steuertipps, die du berücksichtigen solltest. Unsere Empfehlungen werden dir dabei helfen, das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen.
Ein wesentlicher Schritt ist die vollständige Erfassung sämtlicher Werbungskosten. Zu diesen Kosten gehören Ausgaben für berufsbezogene Weiterbildungen, notwendige Arbeitsmittel sowie andere unbedeckte berufliche Kosten.
Werbungskosten einreichen
Werbungskosten können unbegrenzt ins nächste Jahr übertragen werden. Dies ist besonders vorteilhaft, da du über mehrere Jahre angesammelt Werbungskosten einreichen und somit eine höhere Steuererstattung erhalten kannst. Berücksichtige dabei folgende Beispiele:
- Berufsbezogene Weiterbildungen: Diese Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden und erhöhen somit deine Chance auf eine höhere Steuererstattung.
- Notwendige Arbeitsmittel: Betriebliche Anschaffungen wie Computer oder Fachliteratur können steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich ebenfalls die Möglichkeit auf Rückerstattungen erhöht.
Sonderausgaben berücksichtigen
Sonderausgaben wie Spenden und Versicherungsbeiträge, die steuerlich absetzbar sind, sollten ebenfalls in deiner Steuererklärung nicht fehlen. Das Limit für Sonderausgaben liegt bei 6.000 Euro, und folgende Ausgaben sind beispielhaft zu nennen:
- Spenden: Solche freiwilligen Zahlungen an gemeinnützige Organisationen können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag das zu versteuernde Einkommen mindern.
- Aufwendungen für die erste Ausbildung: Diese gelten als Sonderausgaben, während Fort- oder Weiterbildungen als Werbungskosten abgesetzt werden können. Studienkosten können auch Jahre später geltend gemacht werden, solange eine Berufsausbildung oder ein Bachelorabschluss nachgewiesen wird.
Behalte all diese Steuertipps im Hinterkopf und achte darauf, alle relevanten Belege zu sammeln und korrekt in deiner Steuererklärung einzureichen. Nur so kannst du sicherstellen, dass du eine höhere Steuererstattung erhältst.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein rückwirkender Lohnsteuerausgleich in Österreich eine effektive Möglichkeit ist, um ungenutzte Steuererstattungen zu beanspruchen. Durch die Einhaltung der Fristen und das vollständige Einreichen aller erforderlichen Unterlagen kann man erheblich von der Steuererstattung profitieren und so seine Steuererstattung optimieren.
Besonders wichtig ist es, sich über die entsprechenden Fristen im Klaren zu sein. Der Lohnsteuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden, was für viele Steuerpflichtige einen erheblichen finanziellen Nutzen bedeutet. Beispielsweise konnten im Jahr 2019 die Anträge für die Jahre 2018, 2017, 2016, 2015 und 2014 eingereicht werden.
Die sorgfältige Vorbereitung, wie das Sammeln aller relevanten Werbungskosten und die Beachtung von Sonderausgaben, ist entscheidend. Unabhängig davon, ob man dies manuell oder über das FinanzOnline-Portal macht, kann ein gut geplanter Lohnsteuerausgleich zahlreiche finanzielle Vorteile mit sich bringen. Schließlich kann die richtige Vorgehensweise beim Lohnsteuerausgleich dazu beitragen, die Steuererstattung zu maximieren und somit das eigene Einkommen effizienter zu nutzen.