Für viele Einwohner in Österreich ist der Lohnsteuerausgleich eine wichtige Gelegenheit, um Steuerrückerstattungen zu erhalten. Seit dem Jahr 2023 gibt es einige Anpassungen, die zu höheren Rückerstattungen führen können. Doch wie lange dauert die Bearbeitung des Lohnsteuerausgleichs durch das Finanzamt Österreich?
Gemäß den aktuellen Bestimmungen hat das Finanzamt Österreich bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zu prüfen und zu bearbeiten. Die durchschnittliche Rückerstattung vom Finanzamt beträgt über 1.000 Euro, besonders wenn die neue Steuer-App genutzt wird. Doch was bedeutet das genau für die Steuerzahler?
Wichtige Erkenntnisse
- Das Finanzamt Österreich hat bis zu sechs Monate Zeit für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Bescheidzustellung erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Antragstellung.
- Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt meist innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung des Bescheids.
- Der durchschnittliche Rückerstattungsbetrag bei selbst durchgeführter Veranlagung beträgt über 1.000 Euro.
- Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung betrifft jährlich rund 1,7 Millionen ArbeitnehmerInnen.
Einführung in den Lohnsteuerausgleich
Der Lohnsteuerausgleich ist ein wichtiges Verfahren, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Insbesondere für das Jahr 2023 wird eine höhere Steuerrückzahlung im Vergleich zu früheren Jahren erwartet. Hierbei kann die Rückerstattung über 1.000 Euro erreichen, was für viele Haushalte sehr entlastend sein kann.
Was ist ein Lohnsteuerausgleich?
Beim Lohnsteuerausgleich, auch bekannt als Lohnsteuerjahresausgleich, handelt es sich um die Korrektur der im Vorjahr gezahlten Lohnsteuer. Dabei haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Steuererstattung zu erhalten, falls zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde. Dies gilt insbesondere, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Wer kann einen Lohnsteuerausgleich beantragen?
Anträge auf Lohnsteuerausgleich können von Arbeitnehmern gestellt werden, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen. Diese Anträge können bis zu fünf Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden. Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, ihre Steuererklärung direkt beim Finanzamt oder online über FinanzOnline einzureichen. Seit 2017 wird die antragslose Arbeitnehmerveranlagung automatisch durchgeführt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Bearbeitungsprozess beim Finanzamt
Der Bearbeitungsprozess eines Lohnsteuerausgleichs beim Finanzamt beginnt mit der Einreichung aller benötigten Unterlagen. Ein wesentlicher Faktor in der Bearbeitungszeit Finanzamt ist, dass alle notwendigen Dokumente fristgerecht eingereicht werden.
Wann beginnt das Finanzamt mit der Bearbeitung?
Das Finanzamt startet mit der Bearbeitung eines Lohnsteuerausgleichs in der Regel erst dann, wenn sämtliche notwendige Dokumente Lohnsteuerausgleich vollständig vorliegen. Im Januar, nach der Einreichung des Jahreslohnzettels durch den Arbeitgeber, kann der Prozess beginnen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Jahreslohnzettel bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um den Lohnsteuerausgleich erfolgreich durchzuführen, müssen Antragsteller bestimmte Dokumente einreichen. Zu den notwendigen Dokumenten für den Lohnsteuerausgleich gehören:
- Lohnzettel
- Belege für steuerlich absetzbare Ausgaben
- Eventuell relevante Nachweise über zusätzliche Einkünfte
Es ist nicht erforderlich, diese Belege direkt an den Antrag zu hängen. Allerdings müssen sie für sieben Jahre aufbewahrt werden, falls das Finanzamt Nachweise anfordert.
Der elektronische Weg über FinanzOnline bietet hierbei zahlreiche Vorteile. Anträge können jederzeit eingereicht und notwendige Änderungen an persönlichen oder finanziellen Daten vorgenommen werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Lohnsteuerausgleichs?
Die Steuererklärungsdauer ist ein oft gefragter Punkt, wenn es um den Lohnsteuerausgleich geht. Im Allgemeinen beträgt die Bearbeitungsdauer Lohnsteuerausgleich durch das Finanzamt bis zu sechs Monate. In vielen Fällen kann dieser Prozess jedoch bereits binnen weniger Wochen abgeschlossen sein, sofern keine weiteren Informationen angefordert werden.
Zum Ende des Kalenderjahres erfolgt der Lohnsteuerjahresausgleich, der die Differenz zwischen einbehaltener und tatsächlich geschuldeter Lohnsteuer ermittelt. Arbeitnehmer mit ausschließlich nichtselbstständigem Einkommen profitieren besonders, da sie nur so viel Lohnsteuer zahlen, wie ihrem Jahreslohn und der Steuerklasse entspricht.
Häufig stellt der Lohnsteuerjahresausgleich eine Möglichkeit dar, um zu viel gezahlte Steuerbeträge, oft durch Sonderzahlungen verursacht, zurückzuerhalten. Arbeitgeber können verpflichtet sein, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen, besonders bei Lohnsteuerberechnungsfehlern oder Überschreitung spezifischer Grenzwerte.
Der Lohnsteuerjahresausgleich ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für das zurückliegende Jahr zu viel bezahlte Lohnsteuer geltend zu machen und zurückerstattet zu bekommen. Dabei muss der Jahreslohnzettel bis spätestens 28. Februar des Folgejahres übermittelt werden. Ab diesem Datum können Antragsteller eine Bearbeitung einreichen. Der Lohnsteuerausgleich muss bis 30. April des Folgejahres in Papierform beziehungsweise bis 30. Juni digital via FinanzOnline eingereicht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Home-Office-Pauschale von 300 Euro und zusätzliche 300 Euro für notwendige Möbel beantragt werden können, wodurch potenziell die Rückerstattung erhöht werden kann. Ebenso sind Gewerkschaftsbeiträge und Betriebsratsumlagen steuerlich zu berücksichtigen, was die Steuererklärungsdauer beeinflussen kann.
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung und ihre Dauer
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird vorgenommen, wenn bis Ende Juni des Folgejahres keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr eingereicht wurde. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer ohne aktive Antragstellung von der Finanzbehörde eine automatische Veranlagung erhalten. Ein zentraler Vorteil dieser Methode ist die schnelle Steuererstattung, die innerhalb von 11 Tagen nach der automatischen Veranlagung erfolgt.
Voraussetzung für diese antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist eine Mindeststeuergutschrift von 5 Euro. Werden keine Unterlagen für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingereicht, erfolgt die Veranlagung automatisch. Die durchschnittliche Gutschrift liegt hier jedoch um 500 Euro unter der von manuell beantragten Erstattungen.
Die Auszahlung der Steuergutschrift erfolgt in der Regel ca. 5 bis 6 Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens vom Finanzamt. Sollte nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Veranlagungszeitraum keine Steuerveranlagung erfolgt sein, wird immer eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, vorausgesetzt, eine Steuergutschrift liegt vor. Dies sichert weiterhin eine schnelle Steuererstattung.
Selbst Pensionisten, die keine Lohnsteuer gezahlt haben, profitieren von dieser Regelung und können maximal 669 Euro durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten. In den vorherigen Jahren lagen die Beträge, die Pensionisten durch diese Veranlagung erhalten haben, zwischen 550 und 1.050 Euro. Zudem können Arbeitnehmer im Durchschnitt über 1.000 Euro vom Finanzamt zurückholen, insbesondere durch die Nutzung der neuen Steuer-App.
Interessant ist auch, dass der Lohnsteuerausgleich bereits möglich ist, sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt vorliegt. Dies erfolgt typischerweise zwischen Januar und Februar, was zusätzlich die Prozesszeit verkürzt und zur schnellen Steuererstattung beiträgt. Auch ist es möglich, die Arbeitnehmerveranlagung bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend zu beantragen.
Tipps, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen
Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärung liegt in der Regel zwischen 2 Wochen und 4 Monaten. Besonders hilfreich sind einige Tipps Lohnsteuerausgleich, um eine schnellere Bearbeitung beim Finanzamt zu ermöglichen.
- Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Antworten Sie zeitnah auf Rückfragen des Finanzamts.
- Nutzen Sie digitale Werkzeuge wie die Steuer-App von Steuerbot, um den Prozess zu beschleunigen.
- Vermeiden Sie kurze Zeitfenster vor den jährlichen Fristen, da zu diesen Zeiten eine Überlastung der Finanzämter auftreten kann.
Zu beachten ist, dass die meisten Finanzämter im März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen beginnen und am Abgabetermin 31. Juli viele Steuerzahler ihre Erklärungen gleichzeitig einreichen, was zu Verzögerungen führen kann. Der optimale Zeitpunkt für eine Einreichung ist daher so früh wie möglich im Jahr. Laut Steuerbot kann die Steuererklärung in nur 20 Minuten bearbeitet werden, wenn moderne digitale Lösungen genutzt werden.
Durch diese einfachen aber effektiven Tipps Lohnsteuerausgleich können Sie eine schnellere Bearbeitung beim Finanzamt unterstützen und gegebenenfalls von einer schnelleren Steuerrückzahlung profitieren. Denken Sie daran, dass bei besonders komplexen Fällen oder unterbesetzten Finanzämtern trotzdem Verzögerungen auftreten können.
Was tun bei Verzögerungen?
Wenn es bei Ihrem Lohnsteuerausgleich zu Verzögerungen kommt, gibt es bestimmte Schritte, die Sie unternehmen können, um den Prozess zu beschleunigen und herauszufinden, wo Ihr Antrag steht.
Gründe für mögliche Verzögerungen
Verzögerungen beim Lohnsteuerausgleich können durch verschiedene Faktoren verursacht werden. Ein Hauptgrund sind zusätzliche Überprüfungen durch das Finanzamt. Im Jahr 2023 wurden über 810 Millionen Euro ausgezahlt, wobei die Bearbeitungszeit während der Hauptzeit (März bis Mai) bei einfachen Fällen oft weniger als 10 Tage beträgt. Komplexere Fälle, wie doppelte Haushaltsführungen, können jedoch mehrere Wochen oder sogar bis zu 6 Monate dauern. Auch Probleme bei der Einreichung von Jahreslohnzetteln durch einige Arbeitgeber, wie beispielsweise die FH Kärnten, tragen zu Verzögerungen bei.
Wie kann der Status geprüft werden?
Um den aktuellen Status Ihrer Steuererklärung zu überprüfen, können Sie sich in Ihr FinanzOnline-Konto einloggen. Dort ist eine Statusabfrage möglich, die Ihnen zeigt, ob Ihre Unterlagen vollständig sind oder ob noch Nachforderungen bestehen. Die Nutzung dieser Online-Plattform ermöglicht es Ihnen, schneller Klarheit über den Bearbeitungsstand Ihrer Unterlagen zu bekommen, und kann manchmal verhindern, dass ein direkter Kontakt Finanzamt notwendig wird.
Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt
Sollten dennoch Unsicherheiten oder weitere Verzögerungen auftreten, zögern Sie nicht, direkten Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen. Dies kann per Telefon, E-Mail oder persönlich in einer der zahlreichen Finanzämter geschehen. Bei länger andauernden Verzögerungen, etwa über 6 Monate, besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf bescheidmäßige Erledigung zu stellen. Diese proaktive Herangehensweise hilft, etwaige Missverständnisse zu klären und den Prozess zu beschleunigen.
Fazit
In dieser Zusammenfassung Lohnsteuerausgleich lässt sich festhalten, dass die Bearbeitung des Lohnsteuerausgleichs in Österreich mit einer durchschnittlichen Dauer von vier bis sechs Wochen vergleichsweise zügig erfolgt. Dennoch kann der Prozess bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen, vor allem, wenn zusätzliche Dokumente oder Nachweise erforderlich sind. Die rechtzeitige und korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sowie die Nutzung des elektronischen Services FinanzOnline kann diese Bearbeitungszeit erheblich verkürzen. Diese Möglichkeit nutzen bereits über 80 Prozent der Steuerzahler:innen im Land.
Die wichtigsten Fristen sollten dabei immer im Auge behalten werden. Arbeitgeber haben beispielsweise bis Ende Februar Zeit, um alle relevanten Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Daher ist es ratsam, mit dem eigenen Steuerausgleich bestenfalls bis zum 1. März zu warten. Ein weiterer Punkt in der Zusammenfassung Lohnsteuerausgleich betrifft die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung, die automatisch erfolgt, wenn keine zusätzlichen Kosten wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen in den Vorjahren angefallen sind.
Zum Schluss sei gesagt, dass die Möglichkeit besteht, Steuererklärungen bis zu fünf Jahre nach dem relevanten Jahr einzureichen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Anträge für das Jahr 2023 bis Ende 2028 gestellt werden können. Diese Flexibilität bietet Arbeitnehmer:innen einen großzügigen Zeitrahmen, um ihre Steuerangelegenheiten ordnungsgemäß zu regeln und die ihnen zustehenden Steuererstattungen zu erhalten.