Wann wird das Weihnachtsgeld 2026 in Österreich ausbezahlt und wie viel bleibt davon netto übrig? Die meisten Arbeitnehmer erhalten ihr Weihnachtsgeld im November oder Dezember. Wie hoch es ausfällt, wann es fällig ist und ob überhaupt ein Anspruch besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag. Steuerlich wird das Weihnachtsgeld unter bestimmten Voraussetzungen günstiger behandelt als das laufende Monatsgehalt.
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 Euro kann das Weihnachtsgeld beispielsweise ebenfalls 2.500 Euro brutto betragen. Im nachstehend genau abgegrenzten Standardbeispiel bleiben davon 2026 rund 1.971 Euro netto übrig. Der konkrete Auszahlungsbetrag kann jedoch aufgrund der Sozialversicherung, anderer Sonderzahlungen, des Jahressechstels und individueller Abrechnungsbedingungen abweichen.
Weihnachtsgeld 2026 auf einen Blick: In Österreich besteht bei gewöhnlichen privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf ein 13. oder 14. Gehalt. Ein Anspruch ergibt sich insbesondere aus dem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag. Die Auszahlung erfolgt häufig im November oder Dezember. Innerhalb des steuerlichen Jahressechstels gelten für begünstigte Sonderzahlungen grundsätzlich eigene Steuersätze. Der steuerliche Freibetrag von 620 Euro steht dabei insgesamt für die entsprechend begünstigten Sonderzahlungen des Jahres zur Verfügung, nicht für jede Auszahlung erneut.
Wann wird das Weihnachtsgeld 2026 in Österreich ausbezahlt?
Es gibt keinen einheitlichen österreichweiten Auszahlungstag für das Weihnachtsgeld. Die Fälligkeit wird insbesondere im anwendbaren Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt.
In vielen Branchen ist das Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt oder im Dezember fällig. Es gibt aber auch Kollektivverträge mit abweichenden Terminen.
Wie unterschiedlich die Regelungen sein können, zeigen zwei Beispiele aus den Kollektivverträgen 2026:
- McDonald’s Österreich: Der Kollektivvertrag sieht grundsätzlich den 30. November als Fälligkeitstermin für das Weihnachtsgeld vor. Für bestimmte spätere Eintrittstermine gelten besondere Regelungen.
- Baugewerbe und Bauindustrie, Angestellte: Der Kollektivvertrag sieht die Auszahlung zwischen dem 1. und 15. Dezember vor.
Diese Termine sind Beispiele und gelten nicht automatisch für Beschäftigte anderer Branchen.
So finden Sie Ihren tatsächlichen Auszahlungstermin
- Prüfen Sie, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Dienstverhältnis anzuwenden ist.
- Suchen Sie darin nach „Weihnachtsremuneration“, „Weihnachtsgeld“ oder „Sonderzahlungen“.
- Kontrollieren Sie die vereinbarte Höhe, den Fälligkeitstermin und allfällige Voraussetzungen.
- Berücksichtigen Sie ergänzende günstigere Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag.
Der anwendbare Kollektivvertrag muss im Betrieb zur Einsicht aufliegen beziehungsweise entsprechend zugänglich sein. Auch die Arbeiterkammer und die Kollektivvertragsdatenbanken bieten Informationen zu den jeweiligen Branchenregelungen.
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Die meisten Arbeitnehmer in Österreich erhalten Weihnachtsgeld, weil ein anwendbarer Kollektivvertrag entsprechende Sonderzahlungen vorsieht. Trotzdem besteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch, der unabhängig von Kollektivvertrag oder vertraglicher Vereinbarung jedem Beschäftigten ein zusätzliches Monatsgehalt garantiert.
Fehlt eine kollektivvertragliche und vertragliche Grundlage, muss daher gesondert geprüft werden, ob ein anderer rechtlich durchsetzbarer Anspruch besteht.
| Beschäftigungssituation | Weihnachtsgeld |
|---|---|
| Vollzeit mit entsprechendem Kollektivvertrag | Anspruch nach den geltenden KV-Regeln |
| Teilzeit mit entsprechendem Kollektivvertrag | Grundsätzlich ebenfalls Anspruch |
| Geringfügige Beschäftigung mit entsprechendem Anspruch | Grundsätzlich ebenfalls möglich |
| Eintritt während des Jahres | Regelmäßig aliquoter Anspruch |
| Austritt während des Jahres | Aliquoter Anspruch und Sonderregelungen prüfen |
| Kein Kollektivvertrag und keine Vereinbarung | Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch |
| Freier Dienstvertrag oder Werkvertrag | Keine automatische Gleichstellung mit arbeitsrechtlichen Sonderzahlungen |
Die konkrete Anspruchsprüfung sollte immer am tatsächlich anwendbaren Vertrag erfolgen. Insbesondere bei speziellen Beschäftigungsformen können andere Bestimmungen relevant sein.
Bekommen Teilzeitkräfte Weihnachtsgeld?
Ja, wenn aufgrund des Kollektivvertrags oder einer anderen wirksamen Vereinbarung ein entsprechender Anspruch besteht. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung nicht unzulässig benachteiligt werden.
Für die Höhe wird grundsätzlich das jeweils maßgebliche Teilzeitentgelt berücksichtigt. Regelmäßig geleistete Mehrstunden müssen nach den arbeitsrechtlichen Vorgaben ebenfalls in die Berechnung von Sonderzahlungen einfließen.
Ein bloßer Vergleich des vertraglichen Grundgehalts kann deshalb zu einem zu niedrigen Ergebnis führen, wenn regelmäßig zusätzliche Mehrstunden geleistet wurden.
Bekommen geringfügig Beschäftigte Weihnachtsgeld?
Auch geringfügig Beschäftigte können Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld haben. Entscheidend sind die arbeitsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen, nicht allein die geringe Höhe des monatlichen Entgelts.
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist davon getrennt zu beurteilen. Gerade bei mehreren gleichzeitig bestehenden Beschäftigungen können zusätzliche Beitragsfolgen entstehen.
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld in Österreich?
In vielen Branchen entspricht das volle Weihnachtsgeld einem Monatslohn oder Monatsgehalt. Das ist jedoch keine allgemeingültige Berechnungsregel.
Einige Kollektivverträge sehen andere Berechnungsgrundlagen vor, etwa bestimmte Stundenlöhne, Wochenentgelte oder besondere Zuschläge.
Wenn der Kollektivvertrag ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld vorsieht und keine Besonderheiten vorliegen, ergeben sich folgende beispielhafte Bruttowerte:
| Monatsbrutto | Weihnachtsgeld brutto |
|---|---|
| 1.800 € | 1.800 € |
| 2.000 € | 2.000 € |
| 2.500 € | 2.500 € |
| 3.000 € | 3.000 € |
| 4.000 € | 4.000 € |
Diese Tabelle zeigt ausschließlich Bruttobeträge unter der genannten Annahme. Sie ist keine Netto-Tabelle und ersetzt keine kollektivvertragliche Anspruchsberechnung.
Aliquotes Weihnachtsgeld bei Eintritt während des Jahres
Wer erst während des Jahres eintritt, erhält bei entsprechendem Anspruch grundsätzlich nur jenen Teil des Weihnachtsgeldes, der auf die anspruchsbegründende Beschäftigungszeit entfällt.
Die Berechnung wird als Aliquotierung bezeichnet. Ob nach Monaten, Tagen, Wochen oder einer anderen kollektivvertraglichen Regel abgerechnet wird, ist im Einzelfall zu prüfen.
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin beginnt am 1. September 2026 zu arbeiten. Ihr Monatsbruttogehalt beträgt 2.600 Euro. Für das Beispiel wird angenommen, dass der anwendbare Kollektivvertrag ein volles Monatsgehalt für ein ganzjähriges Dienstverhältnis vorsieht und das Weihnachtsgeld für das Kalenderjahr nach Beschäftigungsmonaten aliquotiert wird.
Von September bis Dezember liegen vier volle Beschäftigungsmonate vor.
Die vereinfachte Rechnung lautet:
2.600 Euro × 4 ÷ 12 = 866,67 Euro aliquotes Weihnachtsgeld brutto.
Der genaue Betrag kann von dieser Rechnung abweichen, wenn der Kollektivvertrag beispielsweise andere Zeiträume, Rundungsverfahren oder Berechnungsbestandteile vorsieht.
Der Bruttobetrag von 866,67 Euro ist außerdem nicht mit dem Nettoauszahlungsbetrag gleichzusetzen.
Weihnachtsgeld 2026 netto berechnen: Welche Abzüge fallen an?
Weihnachtsgeld ist grundsätzlich kein steuer- und sozialversicherungsfreier Geldbetrag. Die Abrechnung unterscheidet sich aber von jener eines gewöhnlichen Monatsgehalts.
Es sind vor allem zwei Abzüge zu unterscheiden:
- Sozialversicherung: Die Sonderzahlung unterliegt grundsätzlich den für Sonderzahlungen geltenden Arbeitnehmerbeiträgen, sofern eine entsprechende Beitragspflicht besteht.
- Lohnsteuer: Innerhalb des Jahressechstels ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine begünstigte Besteuerung nach § 67 Einkommensteuergesetz möglich.
Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag fallen auf gewöhnliche Sonderzahlungen grundsätzlich nicht an. Andere Sozialversicherungsbeiträge bleiben jedoch relevant.
Bei der Arbeitslosenversicherung gelten 2026 für Arbeitnehmer mit geringeren Beitragsgrundlagen reduzierte Beitragssätze. Laufender Monatsbezug und Sonderzahlung werden für die Beurteilung der jeweiligen Beitragsschwellen getrennt betrachtet.
Deshalb ist es falsch, einfach den üblichen gesamten Dienstnehmerabzug vom laufenden Monatsgehalt unverändert auf das Weihnachtsgeld zu übertragen.
Rechenbeispiel: 2.500 Euro Weihnachtsgeld brutto – wie viel netto?
Wir betrachten eine regulär vollversicherte angestellte Person in Österreich im Jahr 2026 mit folgenden Annahmen:
- Das laufende Monatsbruttogehalt beträgt durchgehend 2.500 Euro.
- Es besteht Anspruch auf ein Urlaubsgeld und ein Weihnachtsgeld von jeweils 2.500 Euro brutto.
- Das Urlaubsgeld wurde bereits vorher im Kalenderjahr ausbezahlt und der jährliche steuerliche Freibetrag von 620 Euro wurde dabei vollständig berücksichtigt.
- Das Weihnachtsgeld liegt vollständig innerhalb des Jahressechstels.
- Es bestehen keine weiteren Sonderzahlungen, keine besonderen Versicherungsgruppen und keine abweichenden Abrechnungssachverhalte.
Für eine Sonderzahlung von 2.500 Euro ergibt sich 2026 in dieser Konstellation ein Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung von insgesamt 16,12 Prozent: 3,87 Prozent Krankenversicherung, 10,25 Prozent Pensionsversicherung und 2 Prozent Arbeitslosenversicherung.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Weihnachtsgeld brutto | 2.500,00 € |
| Sozialversicherung (16,12 %) | -403,00 € |
| Bemessungsgrundlage für die begünstigte Lohnsteuer | 2.097,00 € |
| Lohnsteuer (6 %) | -125,82 € |
| Weihnachtsgeld netto | 1.971,18 € |
In diesem konkreten Modellfall bleiben von 2.500 Euro Weihnachtsgeld brutto somit 1.971,18 Euro netto.
Die Rechnung ist bewusst an genaue Voraussetzungen geknüpft. Wenn der Freibetrag von 620 Euro noch nicht ausgeschöpft ist, andere Sonderzahlungen vorliegen, das Jahressechstel überschritten wird oder die Sozialversicherungsbeiträge abweichen, ändert sich das Ergebnis.
Auch ein anderes laufendes Monatsgehalt kann wegen der reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu einer abweichenden Nettoquote führen.
Wie wird Weihnachtsgeld 2026 versteuert?
Nach § 67 Einkommensteuergesetz können sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld innerhalb des steuerlichen Jahressechstels begünstigt besteuert werden.
Die im Gesetz vorgesehenen Steuersätze für die begünstigt zu besteuernde Bemessungsgrundlage lauten 2026:
| Teil der begünstigten Bemessungsgrundlage | Steuersatz |
|---|---|
| Erste 620 € | 0 % |
| Nächste 24.380 € | 6 % |
| Nächste 25.000 € | 27 % |
| Nächste 33.333 € | 35,75 % |
Die vorgesehenen Sozialversicherungsbeiträge werden vor Anwendung dieser Steuersätze berücksichtigt. Für sehr hohe Bezüge und gesetzlich besonders geregelte Sonderfälle gelten zusätzliche Grenzen und Regeln.
Wichtig: Die ersten 620 Euro beziehen sich auf den begünstigten Betrag der Sonderzahlungen im Kalenderjahr. Es handelt sich nicht um einen neuen Freibetrag bei jeder einzelnen Auszahlung.
Was ist das Jahressechstel?
Das Jahressechstel begrenzt den Umfang der Sonderzahlungen, für die eine begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG möglich ist.
Bei ganzjährig gleichbleibendem Monatsgehalt lässt sich das Prinzip einfach darstellen:
Eine Person verdient zwölfmal 3.000 Euro brutto. Die laufenden Jahresbezüge betragen insgesamt 36.000 Euro. Ein Sechstel davon ergibt 6.000 Euro.
Wenn Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld jeweils 3.000 Euro betragen, liegen diese beiden Sonderzahlungen zusammen grundsätzlich innerhalb dieses Jahressechstels.
Bei schwankenden Bezügen, unterjährigen Beschäftigungen oder zusätzlichen Prämien kann die Berechnung komplexer werden. Außerdem ist die gesetzliche Kontrollsechstelregel zu beachten, durch die sich bei bestimmten Einkommensänderungen eine Nachversteuerung ergeben kann.
Was bedeutet die Freigrenze von 2.615 Euro im Jahr 2026?
Nach § 67 Abs. 1 EStG unterbleibt die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit den dort vorgesehenen festen Steuersätzen, wenn das Jahressechstel höchstens 2.615 Euro beträgt.
Das ist eine Freigrenze und nicht mit dem jährlichen Freibetrag von 620 Euro zu verwechseln.
Die Freigrenze ist auch keine allgemeine Zusage, dass jedes Weihnachtsgeld bis 2.615 Euro unabhängig von Jahressechstel, Versicherungsbeiträgen und sonstigen Bezügen vollständig steuerfrei bleibt.
Warum ist das Weihnachtsgeld oft höher als das gewöhnliche Monatsnetto?
Bei laufendem Monatsgehalt gilt grundsätzlich der progressive Lohnsteuertarif. Begünstigte Sonderzahlungen können dagegen innerhalb des Jahressechstels nach den speziellen festen Steuersätzen besteuert werden.
Auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung unterscheidet sich. Daher ist es durchaus möglich, dass ein Weihnachtsgeld in derselben Bruttohöhe netto mehr ausmacht als ein gewöhnliches Monatsgehalt.
Das ist aber kein garantierter fixer Prozentsatz. Insbesondere bei niedrigen Einkommen, hohen Sonderzahlungen und überschrittenem Jahressechstel können andere Ergebnisse entstehen.
Zur Einordnung der regulären Einkommensteuer und ihrer progressiven Wirkung hilft der ergänzende Beitrag über den Spitzensteuersatz und die Steuerstufen in Österreich.
Was gilt bei Kündigung, Arbeitgeberwechsel, Karenz oder Krankenstand?
Weihnachtsgeld ist nicht in jedem Dienstverhältnis gleich zu berechnen. Besonders bei Änderungen während des Kalenderjahres sollten Beschäftigte den jeweiligen Kollektivvertrag genau prüfen.
Weihnachtsgeld bei Kündigung oder Austritt
Wird ein Arbeitsverhältnis während des Kalenderjahres beendet, besteht bei entsprechendem Anspruch grundsätzlich ein aliquoter Anspruch auf die zustehenden Sonderzahlungen.
Die konkrete Berechnung, Fälligkeit und mögliche Rückverrechnung bereits erhaltener Sonderzahlungen hängen jedoch vom Kollektivvertrag und der Art der Beendigung ab.
Bei einer berechtigten Entlassung oder einem unberechtigten vorzeitigen Austritt können besondere gesetzliche oder kollektivvertragliche Folgen eintreten. Deshalb sollte eine Endabrechnung nicht ausschließlich anhand einer pauschalen Monatsformel beurteilt werden.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Bei zwei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen muss der jeweilige Anspruch aus jedem Arbeitsverhältnis gesondert geprüft werden.
Wenn der alte Arbeitgeber das aliquote Weihnachtsgeld bereits mit der Endabrechnung ausbezahlt hat, kann beim neuen Arbeitgeber ein weiterer aliquoter Anspruch entstehen.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass zweimal ein volles Weihnachtsgeld zusteht.
Zusätzlich können mehrere Arbeitgeber und die bereits berücksichtigten steuerlichen Sonderzahlungsbegünstigungen Auswirkungen auf die endgültige Lohnsteuerberechnung haben.
Weihnachtsgeld bei Elternkarenz
Während der gesetzlichen Elternkarenz besteht grundsätzlich kein laufender Entgeltanspruch gegen den Arbeitgeber.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden daher grundsätzlich nur für den anspruchsbegründenden Teil des Kalenderjahres berechnet, auf den keine entsprechenden Wochengeldbezugs- oder Karenzzeiten entfallen.
Günstigere kollektivvertragliche oder vertragliche Regelungen können zu berücksichtigen sein.
Weihnachtsgeld während eines Krankenstandes
Ein Krankenstand führt nicht automatisch zum Verlust des Weihnachtsgeldes.
Entscheidend ist insbesondere, ob weiterhin ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht und welche Bestimmungen der anwendbare Kollektivvertrag für Sonderzahlungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit vorsieht.
Bei sehr langen Krankenständen kann der Entgeltanspruch enden oder sich verändern. Die damit verbundene Sonderzahlungsabrechnung muss konkret geprüft werden.
Auch die steuerliche Behandlung kann durch niedrigere laufende Bezüge und die Kontrollsechstelregel beeinflusst werden.
Weihnachtsgeld fehlt oder ist zu niedrig: So prüfen Sie Ihre Abrechnung
Wenn im erwarteten Auszahlungsmonat kein Weihnachtsgeld kommt oder der Betrag niedriger als erwartet ausfällt, sollten Sie nicht sofort von einer fehlerhaften Steuerberechnung ausgehen.
Prüfen Sie zunächst die arbeitsrechtliche Grundlage.
- Fälligkeit kontrollieren: Ist das Weihnachtsgeld bereits fällig oder sieht der Kollektivvertrag einen späteren Auszahlungstermin vor?
- Anspruchshöhe nachsehen: Ist tatsächlich ein voller Monatsbezug vereinbart oder eine andere Bemessungsgrundlage?
- Beschäftigungszeit berücksichtigen: Gab es einen unterjährigen Eintritt, Austritt oder längere Unterbrechungen?
- Brutto- und Nettoangaben trennen: Vergleichen Sie zuerst den Anspruch auf das Bruttoweihnachtsgeld, danach die darauf angewendeten Abzüge.
- Abrechnung erklären lassen: Fragen Sie bei der Lohnverrechnung nach der Berechnungsgrundlage, den Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer.
- Anspruch rechtzeitig sichern: Wenn eine Unterzahlung bestehen bleibt, beachten Sie mögliche kollektivvertragliche oder vertragliche Verfallsfristen und lassen Sie Ihren Anspruch gegebenenfalls arbeitsrechtlich prüfen.
Typischer Fehler: Ein Arbeitnehmer erwartet 3.000 Euro netto, weil sein Weihnachtsgeld brutto ebenfalls 3.000 Euro beträgt. Tatsächlich bezieht sich der vertragliche Anspruch in der Regel auf einen Bruttobetrag. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge werden erst bei der Abrechnung berücksichtigt.
Bei einer unklaren Abrechnung können die zuständige Arbeiterkammer, der Betriebsrat oder eine fachkundige Arbeitsrechtsberatung helfen, insbesondere wenn Fristen zur Geltendmachung offener Entgeltansprüche laufen.
Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld in Österreich
Wann kommt das Weihnachtsgeld 2026?
In vielen österreichischen Unternehmen erfolgt die Auszahlung im November oder Dezember 2026. Einen einheitlichen österreichweiten Zahlungstermin gibt es nicht. Entscheidend ist die Fälligkeit nach dem anwendbaren Kollektivvertrag beziehungsweise Arbeitsvertrag.
Ist Weihnachtsgeld das 13. oder 14. Gehalt?
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden häufig gemeinsam als 13. und 14. Gehalt bezeichnet. Üblicherweise wird Urlaubsgeld dem 13. und Weihnachtsgeld dem 14. Bezug zugeordnet. Maßgeblich sind jedoch die tatsächlich vereinbarten Sonderzahlungen, nicht allein ihre umgangssprachliche Nummerierung.
Wie viel Weihnachtsgeld bekomme ich bei 3.000 Euro brutto?
Wenn Ihr Kollektiv- oder Arbeitsvertrag ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld vorsieht und Sie den vollständigen Anspruch erworben haben, beträgt Ihr Weihnachtsgeld in diesem Beispiel 3.000 Euro brutto. Die Nettoauszahlung muss unter Berücksichtigung der konkreten Sozialversicherungs- und Lohnsteuerregeln berechnet werden.
Ist Weihnachtsgeld in Österreich steuerfrei?
Nein, nicht generell. Weihnachtsgeld unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherung und kann lohnsteuerpflichtig sein. Unter den Voraussetzungen des § 67 EStG gelten allerdings besondere steuerliche Begünstigungen, einschließlich eines jährlichen Freibetrags und einer Freigrenze.
Kann ich Weihnachtsgeld bekommen, wenn ich erst im Oktober angefangen habe?
Ja, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Bei einem unterjährigen Eintritt wird die Weihnachtsremuneration grundsätzlich anteilig berechnet. Die konkrete Bemessung und der Auszahlungstermin richten sich nach dem anwendbaren Kollektiv- oder Arbeitsvertrag.
Wird das Weihnachtsgeld bei Teilzeit gekürzt?
Die Höhe orientiert sich grundsätzlich an der für die Teilzeitbeschäftigung maßgeblichen Entgeltgrundlage. Regelmäßige Mehrstunden müssen nach den geltenden arbeitsrechtlichen Regeln berücksichtigt werden. Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht allein wegen ihrer geringeren Arbeitszeit vom bestehenden Sonderzahlungsanspruch ausgeschlossen werden.
Bekomme ich bei geringfügiger Beschäftigung Weihnachtsgeld?
Auch geringfügig Beschäftigte können Anspruch auf Sonderzahlungen haben, wenn die maßgebliche arbeitsrechtliche Grundlage das vorsieht. Die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen müssen insbesondere bei mehreren Dienstverhältnissen gesondert geprüft werden.
Warum wurde mein Weihnachtsgeld stärker besteuert als erwartet?
Mögliche Ursachen sind ein bereits ausgeschöpfter jährlicher Freibetrag, eine Überschreitung des Jahressechstels, zusätzliche Sonderzahlungen oder eine notwendige Kontrollsechstelberechnung. Auch die Sozialversicherungsbeiträge können je nach Bemessungsgrundlage unterschiedlich ausfallen.
Steht Weihnachtsgeld auch während der Elternkarenz zu?
Während der gesetzlichen Elternkarenz besteht grundsätzlich kein neuer Anspruch auf laufendes Entgelt und die entsprechenden Sonderzahlungen. Für andere anspruchsbegründende Beschäftigungszeiten des Kalenderjahres kann ein aliquoter Anspruch bestehen. Günstigere vertragliche Regelungen sind gesondert zu berücksichtigen.
Weihnachtsgeld 2026: Darauf sollten Sie vor der Auszahlung achten
Für das Weihnachtsgeld sind drei Fragen entscheidend: Was steht Ihnen laut Kollektiv- oder Arbeitsvertrag brutto zu, wann ist die Zahlung fällig und wie wird sie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich abgerechnet?
Bei einem ganzjährig bestehenden Dienstverhältnis mit gleichbleibendem Gehalt ist die Berechnung häufig vergleichsweise einfach. Bei Teilzeit mit regelmäßigen Mehrstunden, unterjährigem Eintritt, Karenz, längerer Krankheit oder zusätzlichen Sonderzahlungen können hingegen besondere Regeln relevant werden.
Kontrollieren Sie daher zuerst Ihren arbeitsrechtlichen Bruttoanspruch und anschließend die einzelnen Abzüge auf Ihrer Gehaltsabrechnung. So lässt sich unterscheiden, ob tatsächlich Weihnachtsgeld fehlt oder lediglich die erwartete Nettoauszahlung falsch eingeschätzt wurde.
Offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen
- RIS: § 67 Einkommensteuergesetz 1988 – Besteuerung sonstiger Bezüge
- Unternehmensserviceportal: Sonderzahlungen, Anspruch und Aliquotierung
- Arbeiterkammer: Weihnachts- und Urlaubsgeld, Höhe und Auszahlung
- Sozialversicherung: Beitragspflicht für Sonderzahlungen, Stand 2026
- Sozialversicherung: Reduzierte Arbeitslosenversicherungsbeiträge 2026
- Österreichische Gesundheitskasse: Veränderliche Werte 2026
- Arbeiterkammer: Teilzeit, Mehrstunden und Sonderzahlungen
- Arbeiterkammer: Elternkarenz und Anspruch auf Sonderzahlungen
Redaktioneller Rechts- und Informationsstand: 16. Oktober 2026. Die steuerlichen Beispiele gelten unter den jeweils angegebenen Voraussetzungen für das Kalenderjahr 2026. Die tatsächlichen Ansprüche auf Weihnachtsgeld ergeben sich aus den anwendbaren kollektivvertraglichen, einzelvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Individuelle Sonderfälle können zu anderen Ergebnissen führen.