Corona-Hilfen: Gestundete Steuern müssen ab Juli abgestottert werden – Finanzamt

Die Zeit der gestundeten Steuern ist vorbei

Ab Juli, je nach Bescheid vom zuständigen Finanzamt, müssen die gestundeten Steuern und Abgaben zurückbezahlt werden.

Die Coronakrise machte es möglich, seine Steuern stunden zu lassen. Dabei ist für viele die unternehmerische Krise noch nicht vorbei. Doch eine Verlängerung kam für die Bundesregierung nicht mehr in Frage.

30.Juni 2021 – Letzter Tag für Ratenzahlungsbeantragung

Der 30. Juni 2021 war der letzte Tag für eine Ratenzahlungsbeantragung beim Finanzamt für die fälligen Steuern. Brenzlig könnte es für Unternehmensgeschäftsführer werden, welche zum Zeitpunkt der Stundungsbeantragung angaben, dass die Entrichtung der Steuerschuld nicht gefährdet ist. Dies wurde quasi mit der Einreichung bestätigt.

Persönliche Haftung für Steuerschulden als Geschäftsführer möglich

Ist dem nicht so und das Unternehmen geht in die Insolvenz, ohne die Steuerschuld beglichen zu haben, dann wird es für den Geschäftsführer teuer. In diesem Fall haftet er persönlich für die Steuerschulden des Unternehmens. Wenn möglich, wäre eine Umschuldung eine Lösung. Bei den Details wird der Steuerberater weiter helfen. Szenarien, welche jedoch nicht wünschenswert sind. Die Anspannung bleibt noch bei vielen Unternehmen.

Wichtig: Steuern und Raten fristgerecht bezahlen

Auf jeden Fall sollten die Raten fristgerecht bezahlt werden. Bei einem Verzug kann es passieren, dass das Finanzamt die gesamte Summe fällig stellt. Mit Gnade werden die Unternehmen, so lange sich die Voraussetzungen von Regierungsseite nicht ändern, kaum rechnen dürfen.

Welche Branchen sind noch immer schwer betroffen?

Gebeutelt sind vor allem die Gastronomen, Künstler, die Eventbranche sowie die Tourismusbranche. Falls die Geschäfte sich nicht schnell erholen, wird es unter Umständen mit der Ratenzahlung schwierig werden.

Überblick: Höhe der gestundeten Steuern & Abgaben

Das Finanzministerium gab zum 10. Juni 2021 bekannt, dass 5,7 Milliarden Steuern gestundet oder herabgesetzt wurden. Nicht alle Steuern werden durch die Insolvenzwelle an die Finanzämter fließen. Einen Überblick in verlässlichen Zahlen gibt es derzeit noch nicht. Selbst grobe Schätzungen wären zu spekulativ.

OECD warnt vor schnellen Rückfforderungen durch Finanzämtern

Die OECD warnte vor kurzem, dass die Stundungen nicht zu schnell zurückgefordert werden sollten. Somit könnte verhindert werden, dass es zu einer noch stärkeren Insolvenzwelle kommt und der Aufschwung gefährdet wird.

Rückzahlung innerhalb von 36 Monaten wird empfohlen

In der Regel sollen die Steuern innerhalb von 36 Monaten zurückgezahlt werden. Dies wird damit begründet, dass ein Unternehmen, welches in der Zeit nicht die Steuerschuld begleichen kann, damit ein Jahr später ebenso überfordert wäre. Der Start für die Rückzahlungen hat unweigerlich begonnen. Ob es alle Unternehmen, welche noch keine Insolvenz angemeldet haben schaffen, gilt abzuwarten.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.