Weil die derzeit geltenden Corona-Bestimmungen eine Durchführung nicht zulassen, muss die Arbeiterkammer Steiermark ihre „Steuerspartage“ verschieben.
- Von 3. bis 21. Mai hätten Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer im Rahmen der steiermarkweiten „Steuerspartage“ Beratungen zum Steuerausgleich, also der Arbeitnehmerveranlagung,anbieten sollen.
Keine Durchführung wegen Corona
- „Doch aufgrund der geltenden Covid-19-Bestimmungen ist eine Durchführung der ‚Steuerspartage‘ derzeit leider nicht möglich“, bedauert AK-Steuerexperte Bernhard Koller.
- Die „Steuerspartage“ werden allerdings nicht abgesagt, sondern auf den Herbst verschoben. Die genauen Termine werden noch bekanntgegeben.
Wer sich bereits für die „Steuerspartage“ im Mai angemeldet hat, wird in den kommenden Tagen schriftlich über die Verschiebung informiert.
Keine Eile beim Steuerausgleich
AK-Experte Kollerbetont, dass bei der Arbeitnehmerveranlagung keine Eile besteht. Wer Fragen zum Steuerausgleich hat, kann sich jederzeit telefonisch unter 057799-2507 oder per E-Mail an steuer@akstmk.at an Bernhard Koller und sein Team wenden.