Steht der Verkauf von Gold an, so stellt sich oft die Frage, ob der Verkauf von Gold Steuerfrei ist oder ob die Steuer abzuführen ist. Gerade beim Thema Gold und dem Verkauf von Anlagegold oder Goldschmuck kommt häufig die Frage auf.
Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel aufzeigen, wie Sie Gold verkaufen können, und zwar steuerfrei.
Bei Gold ist alles anders.
Umsatzsteuergesetz – Anlagegold ohne Mehrwertsteuer
Im Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde Anlagegold vom Gesetzgeber von der Mehrwertsteuer befreit.
Anlagegold aus Edelmetall im Sinne des Gesetzes sind:
- Goldbarren oder Gold in Plättchen Form, die auf den üblichen Goldmarktplätzen akzeptiert werden und mindestens ein Gold Feingehalt von 995/1000 aufweisen (reinem Gold)
- Goldmünzen die mindestens ein Feingehalt von 900/1000 aufweisen
Tipps zum Verkauf von Gold, Goldbarren & Goldmünzen
Was Sie beim Verkauf von physischem Edelmetall aus Gold wie Goldbarren oder Goldmünzen beachten sollten:
Es fällt keine Vermögenszuwachssteuer beim Verkauf von Anlagegold an.
Weiter ist es wichtig zu wissen, das bei einem Verkauf von Physischem Gold wie Goldbarren oder einer Münze der Erlös grundsätzlich steuerfrei ist, vorausgesetzt Sie können eine einjährige Behalte Dauer nachweisen. Dies gilt auch wenn Sie größere Mengen zu einem höheren Preis verkaufen.
Goldschmuck verkaufen
Sie haben beim Aufräumen zu Hause noch ein paar Schmuckstücke gefunden uns sind nun auf der Suche nach einem seriösen Händler, der Ihnen beim Goldankauf einen guten Goldpreis anbietet? Goldbarren wie auch der Altgold Ankauf ist nach der aktuellen gesetzlichen Lage steuerfrei, sofern auch hier die einjährige Behaltefrist nachgewiesen werden kann.
Tipp: Fachberatung vom Goldhändler einholen
- Sollten Sie als Kunde keine Rechnung zu dem Schmuck mehr vorliegen haben, so erkennt ein guter Edelmetall Händler sofort, ob es sich um neuen oder alten gebrauchten Schmuck handelt.
- Auch wird er Ihnen beim Ankauf mitteilen ob Ihre Schmuckstücke aus Gold, Silber, Platin oder vielleicht doch Palladium gefertigt sind, sollten Sie sich nicht sicher sein.
Beim Goldankauf von Schmuck wie auch anderen Edelmetallen sollten Sie immer mehrere Angebote einholen und den Wert idealerweise bereits vorher schon feststellen. Sie können die Karat Zahl und die Legierung von Ihrem Schmuck ganz einfach selbst bestimmen.
Wichtig: Preise vergleichen beim Altgold Verkauf
Denn die Erfahrung zeigt das gerade für Altgold viele Händler unterschiedliche Preise aufweisen. Anders als bei Münzen und Barren, wo die Preise der meisten Händler sehr dicht aneinander liegen.
Am besten Sie rufen den aktuellen Goldpreis auf oder suchen nach einem seriösen Händler mit hohen Ankaufspreisen zum aktuellen Tageskurs. Zu einem guten Service eines jeden Händlers oder Juwelier gehört auch die kostenlose Schätzung von Ihrem Goldschmuck.
- Denn anders als bei Anlagegold, welches häufig in einer 999 oder 999,9 Legierung gefertigt wird, trifft man bei Goldschmuck auf unterschiedliche Legierungen. Die für Schmuck am häufigsten verwendeten Legierungen sind 333 (8 Karat), 585 (14 Karat) und 750 (18 Karat).
- Die Legierungen lassen sich am besten über die Punzierung am Goldschmuck feststellen. Sollten Sie keinen Goldgehalt an Ihrem Schmuckstück feststellen können, so hilft Ihnen hier auch ein erfahrener Goldankauf, der Ihnen dabei hilft den genauen Goldgehalt festzustellen.
Bar Auszahlung oder Gold für den Gold Verkauf auf Ihr Bankkonto
Die Auszahlung von Ihrem Geld beim Goldankauf erfolgt in der Regel Bar. Es gibt jedoch viele Händler, die Ihnen auf Wunsch das Geld auf Ihr Bankkonto überweisen.
Sollten Sie etwas mehr Edelmetall verkaufen, so empfehlen wir sich das Geld auf das Bankkonto überweisen zu lassen. Sollten Sie nur etwas Silber verkaufen, so können Sie sich natürlich den Ankaufsbetrag am besten in Bar Geld auszahlen lassen.
Wichtig zu wissen: Lassen Sie sich von dem Händler Ihres Vertrauens immer eine Quittung aushändigen. Diese dient Ihnen als Nachweis für den Verkauf und kann sehr hilfreich sein, bei späteren Fragen seitens des Finanzamtes.
Behaltedauer 1 Jahr bei Gold – Worauf achten?
Good to Know: Im Privatvermögen sind bei Edelmetallen nur Spekulationsgewinne (=Veräußerungsgewinne, bei denen zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr verstrichen ist) steuerpflichtig, realisierte Gewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist sind weiterhin von der Einkommensteuer befreit.