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Steuern

Kredite und Darlehen steuerlich absetzen in Österreich: Was gilt 2026?

David Reisner
aktualisiert: 19. Oktober 2026 08:48

Kann man einen Kredit oder ein Darlehen in Österreich steuerlich absetzen? 2026 kommt es vor allem darauf an, wofür das geliehene Geld verwendet wird. Bei einem gewöhnlichen Privatkredit oder einem Wohnkredit für das selbst genutzte Eigenheim sind Zinsen und Rückzahlungen grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Dient der Kredit hingegen der Finanzierung einer vermieteten Immobilie oder einer betrieblichen Tätigkeit, können insbesondere die Schuldzinsen unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Kurzantwort für 2026: Nicht der Name des Kredits entscheidet über den Steuerabzug, sondern sein nachweisbarer wirtschaftlicher Zweck. Private Lebenshaltungskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Finanzierungszinsen für eine steuerlich relevante Einkunftsquelle können dagegen absetzbar sein. Die Rückzahlung des geliehenen Kapitals ist normalerweise kein unmittelbarer Steueraufwand.

Besonders häufig werden dabei drei Dinge verwechselt: die monatliche Kreditrate, die tatsächlichen Zinskosten und die Anschaffungskosten eines mit Kredit finanzierten Gegenstands. Außerdem finden sich im Internet noch ältere Informationen zu den ehemaligen Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Diese Begünstigung ist für aktuelle Veranlagungsjahre ausgelaufen.

Welche Kredite kann man 2026 steuerlich absetzen?

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fälle für Privatpersonen, Arbeitnehmer, Vermieter und Selbstständige in Österreich.

Kreditart beziehungsweise Verwendung Steuerliche Behandlung 2026
Privater Konsumkredit Zinsen und Tilgung grundsätzlich nicht absetzbar.
Autokredit für ein privat genutztes Fahrzeug Grundsätzlich kein Steuerabzug für die private Finanzierung.
Wohnkredit für das selbst genutzte Haus oder die eigene Wohnung Kreditraten und Zinsen grundsätzlich keine Sonderausgaben mehr.
Kredit für eine vermietete Immobilie Wirtschaftlich zugehörige Schuldzinsen können Werbungskosten sein.
Betriebskredit für Selbstständige oder Unternehmen Betrieblich veranlasste Zinsen können grundsätzlich Betriebsausgaben sein.
Finanzierung eines beruflichen Arbeitsmittels Steuerliche Berücksichtigung kann unter den Voraussetzungen für Werbungskosten möglich sein.
Kredit für privat genutzte energetische Sanierung Kein allgemeiner Kreditabzug; gegebenenfalls eigenständiges Öko-Sonderausgabenpauschale.

Entscheidend: Selbst wenn Kreditkosten steuerlich berücksichtigt werden können, bedeutet dies nicht, dass das Finanzamt die gesamten Kosten ersetzt. Ein zulässiger Aufwand reduziert regelmäßig die steuerliche Bemessungsgrundlage. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von der persönlichen beziehungsweise betrieblichen Steuersituation ab.

Kreditzinsen und Tilgung: Was ist der Unterschied?

Eine monatliche Kreditrate setzt sich bei einem üblichen Ratenkredit vor allem aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • Tilgung: Damit wird die ursprünglich geliehene Geldsumme zurückgezahlt.
  • Zinsen: Sie sind das Entgelt dafür, dass die Bank oder ein anderer Kreditgeber das Kapital zur Verfügung stellt.

Weitere Finanzierungskosten können beispielsweise bestimmte Bearbeitungs-, Bereitstellungs- oder Sicherungskosten sein. Ob solche Kosten steuerlich abzugsfähig sind, hängt vom Verwendungszweck des Darlehens und von der jeweiligen steuerrechtlichen Einordnung ab.

Merksatz: Eine Kreditrate ist nicht automatisch eine steuerlich abzugsfähige Ausgabe. Bei einer vermieteten Immobilie oder betrieblichen Finanzierung sind die Zinsen häufig der entscheidende Teil. Die Kapitaltilgung bleibt grundsätzlich außen vor.

Rechenbeispiel: Wie viel kann steuerlich berücksichtigt werden?

Angenommen, eine Person hat im Jahr 2026 für einen Kredit folgende Beträge bezahlt:

Kredittilgung 4.800 Euro
Kreditzinsen 1.200 Euro
Gesamte Zahlungen 6.000 Euro

Bei einem ausschließlich privat verwendeten Konsumkredit ergibt sich daraus grundsätzlich kein Steuerabzug.

Wurde dasselbe Darlehen hingegen nachweislich ausschließlich zur Anschaffung einer steuerlich anerkannten Vermietungsimmobilie verwendet, können die 1.200 Euro Zinsen grundsätzlich Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sein. Die 4.800 Euro Tilgung werden nicht als laufende Werbungskosten abgezogen.

Wichtig: Die steuerliche Auswirkung von 1.200 Euro Werbungskosten ist nicht

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