Kredite von der Steuer absetzen, klingt auf den ersten Blick eigentlich vernünftig. Kredite sind einer der Motoren der Wirtschaft. Konsum ohne Kredit ist in dem heutigen Ausmaß nicht denkbar.
Es läge also nahe, dass Kreditnehmer dafür „belohnt“ werden, dass sie sich verschulden, um im Sinne der Volkswirtschaft sinnvoll zu agieren. Leider beginnen Beiträge zu diesem Thema seit dem Jahr 2020 mit den Worten „es war einmal“.
Beim Thema Kredite und Darlehen steuerlich absetzen unterscheidet der Fiskus zwischen gewerblichen und privaten Kreditnehmern.
Die Rede ist im Steuerrecht jedoch immer von den „Kreditkosten“. Das bedeutete übersetzt, dass Kreditnehmer nicht alle während des Jahres gezahlten Raten aufaddieren und in der Steuererklärung eintragen konnten.
Der Begriff „Kreditkosten“ bezog sich auf die Zinsen und andere Kosten, die mit der Kreditaufnahme verbunden waren, nicht auf die Tilgungsleistung, die in der Rate enthalten ist.
Wann konnten private Haushalte einen Kredit steuerlich absetzen?
Obwohl es nicht mehr möglich ist, Kredite oder Darlehen steuerlich abzusetzen, wollen wir einen Blick in die Vergangenheit werfen, um zu sehen, zu welchen Defiziten die Streichung im Steuerrecht führte.
Privatpersonen konnten einen Kredit oder ein Darlehen steuerlich geltend machen, wenn die Kreditaufnahme mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Einen Kredit aufzunehmen, um ein Auto zu kaufen, das später zu einem höheren Preis weiterverkauft werden sollte, war allerdings nicht steuerlich relevant. Der Gesetzgeber zielte mit dieser Formulierung auf den Erwerb von Immobilien oder die Nutzung einer Immobilie generell ab.
Kurz formuliert war es Privatpersonen möglich, die Kreditkosten steuerlich abzusetzen, wenn die Darlehensaufnahme in Zusammenhang mit einer Immobilie bestand. Das bedeutete, der Kredit musste
- dem Kauf
- der Renovierung
- der Sanierung
einer Immobilie dienen. Dabei spielte es keine Rolle, ob es sich um eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie handelt.
Bis zu welcher Höhe waren Kreditkosten steuerlich abzugsfähig?
Kredit- und Darlehenskosten fielen steuerrechtlich unter die Rubrik der Sonderausgaben. Die Kosten für Kredite und Darlehen ließen sich nicht in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung geltend machen. Der Gesetzgeber sah dafür Obergrenzen vor, die allerdings nicht einheitlich waren, sondern nach Einkommen und Familienstand gegliedert wurden.
Tipp: Neben der Möglichkeit, Kreditkosten abzusetzen, kann man auch schon vorab sparen, indem man einen Kreditvergleich Österreich durchführt, um den günstigsten Kredit in Österreich zu finden.
Zunächst einmal wurde der Grenzwert festgestellt, bis zu dem Kreditkosten steuerlich abzugsfähig waren.
- Eine klassische Familie oder Kinderlose konnte pro Jahr 2.920 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.
- Für Alleinerziehende verdoppelte sich der abzugsfähige Betrag auf 5.840 Euro jährlich.
- Der Höchstbetrag von 7.300 Euro stand Personen zu, die für mindestens drei Kinder sorgten.
Keine Veränderung bei den sonstigen Sonderausgaben
Kreditkosten zählten zu den Sonderausgaben. Nach der Ermittlung des Grenzwertes wurde dieser nun um mögliche Pauschbeträge bereinigt. Immer noch berücksichtigen die Finanzbehörden 25 Prozent aller anerkannter Sonderausgaben. Diese jedoch werden um 60 Euro, den Sonderausgabenpauschbetrag, bereinigt, da dieser automatisch, auch ohne Nachweis, angesetzt wird.
Betrugen die Kreditkosten weniger als 240 Euro im Jahr, mussten diese in der Steuererklärung nicht mehr angeführt werden. Der Pauschbetrag in Höhe von 60 Euro (25 Prozent von 240 Euro) deckte diesen Betrag bereits ab.
Die Einkommensgrenzen für die Sonderausgaben
Wer in welcher Höhe Sonderausgaben geltend machen kann, orientiert sich auch am Einkommen. Niedrigere Einkommen werden hier bessergestellt, als die Bezieher höherer Einkommen. Das österreichische Steuerrecht sieht hinsichtlich der Anerkennung drei Abstufungen vor:
- Bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 36.400 Euro werden die Sonderausgaben seitens der Finanzämter komplett anerkannt.
- In der Einkommenszone zwischen 36.401 Euro und 59.999 Euro pro Jahr verfahren die Finanzbehörden nach einer Einschleifregelung.
- Ab einem Einkommen von 60.000 Euro im Jahr spielen die Sonderausgaben bis auf den Pauschbetrag von 60 Euro keine Rolle bei der Ermittlung der Einkommenssteuer.
Was zählt zu den Sonderausgaben?
Wenn wir über Sonderausgaben sprechen, sollten wir auch kurz anführen, welche Aufwendungen dazu zählen. Folgende Aufwendungen können die Steuerpflichtigen, sofern sie weniger als 60.000 Euro im Jahr verdienen, geltend machen:
- Bestimmte Rentenarten, beispielsweise Leibrenten und dauernde Lasten.
- Unbeschränkte Aufwendungen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten, beispielsweise von Schulzeiten.
- Kirchenbeiträge bis zu einer Höhe von 400 Euro.
- Steuerberatungskosten in unbeschränkter Höhe. Dies gilt auch für Beratungskosten für selbständige Bilanzbuchhalter und Personalverrechner.
- Spenden zur Förderung des Behindertensports und an ausgewählte Lehr- und Forschungsinstitutionen.
- Spenden an humanitäre Einrichtungen wie mildtätige Organisationen, Entwicklungshilfeeinrichtungen oder Katastrophenhilfe.
- Spenden für Umweltschutz, Artenschutz und Naturschutz.
- Zuwendungen an behördlich genehmigte Tierheime.
- Spenden an die freiwilligen Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Krediten und Darlehen bei Unternehmen
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kreditkosten und Darlehenskosten bei Unternehmen spielte und spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Aktiengesellschaft handelt oder um einen Soloselbstständigen handelt. Erfolgt die Kreditaufnahme im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, können die Unternehmen die Kreditkosten steuerlich geltend machen. Wir hatten eingangs gesagt, dass Kreditkosten dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn das Darlehen der Gewinnerzielung dient. Dies ist bei einem Unternehmen grundsätzlich zu unterstellen. Eine Produktionsanlage wird zur Erzielung von Gewinnen durch den Verkauf der damit produzierten Güter genauso benötigt wie das Fahrzeug für die Vertriebsmitarbeiter, welche für den Verkauf zuständig sind.
- Die Kreditkosten fließen über die Gewinn- und Verlustrechnung in das Betriebsergebnis ein und wirken sich auf diesem Weg steuermindernd aus.
- Neben den klassischen Kreditkosten können Selbstständige und Unternehmen auch Leasingkosten für unternehmerisch genutzte Wirtschaftsgüter im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung steuerlich geltend machen.
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