Vorjahreszahlungen müssen bei Meldepflicht bis zum 28. Februar 2022 realisiert werden

In Österreich sind einige Menschen in der Pflicht, dass sie Vorjahreszahlungen beim Finanzamt melden müssen. Die aktuelle Meldepflicht geht davon aus, dass diese Meldungen bis zum 28. Februar 2022 vollzogen werden.

Zahlungen im Jahr 2021 müssen gemeldet werden

Das betrifft bestimmte Zahlungen, die im Jahr 2021 getätigt worden sind. Die Meldung ist elektronisch zu vollziehen. Vor allem Zahlungen an natürlich Personen sind davon betroffen, wenn es sich um Zahlungen außerhalb eines sogenannten Dienstverhältnisses handelt (siehe Quelle WTS Steuerberatung).

Wer fällt unter die Meldepflicht?

Personen, die im Aufsichtsrat einer Firma arbeiten, oder sie zum Beispiel als Vortragender oder Vertreter für eine Versicherung selbstständig tätig gewesen sind, fallen unter diese Regelung. Anzumerken ist, dass die entsprechenden Daten übertragen werden müssen, und zwar inklusive des Namens, der Adresse sowie als auch der Versicherungsnummer.

Wie und wo können die Daten gemeldet werden?

Auch die Steuernummer des Empfängers der Zahlung muss berücksichtigt werden, wenn es darum geht, dass Gelder transferiert werden können. Anzumerken ist, dass die Daten über Statistik Austria oder aber auch über elda.at gemeldet werden können. Das bekannte Portal FinanzOnline steht hierfür nicht zur Verfügung. Zu beachten ist, dass man sich natürlich auch über die Betragsgrenzen informieren muss.

Grenzen für Meldepflicht müssen zunächst erreicht werden

Wer die entsprechenden Grenzen nicht erreicht, muss natürlich keine Meldungen erstatten. Das heißt im Klartext, dass je nach Tätigkeit verschiedene Grenzen in Frage kommen, die auch zu beachten sind. Sollte es sich um Zahlungen handeln, die in das Ausland getätigt werden ist es wichtig zu wissen, dass diese für das Jahr 2021 ebenfalls elektronisch gemeldet werden müssen. Auch bei einer selbstständigen Arbeit, die in Österreich wahrgenommen wurde ist es notwendig, dass die Zahlungen gemeldet werden, wenn die entsprechenden Summen erreicht worden sind und Grenzen überschritten worden sind.

Auslandszahlungen müssen nicht immer gemeldet werden

Es spielt in der Praxis keine Rolle, ob die Zahlung an beschränkt oder an unbeschränkt Steuerpflichtige geleistet wurde oder ob sogar eine Freistellung durch das DBA erteilt worden ist. Anzumerken ist, dass Auslandszahlungen bei einem ausländischen Leistungserbringer nicht gemeldet werden müssen, wenn diese unter 100.000 Euro gelegen haben.

Keine Meldung erfolgt – Wie hoch sind die Strafen?

Sollte eine Meldung vorsätzlich nicht erfolgen, bedeutet dies automatisch, dass eine Strafe in Höhe von bis zu 20.000 Euro erhoben werden kann. Anzumerken ist, dass bei einer Meldungsverpflichtung nur eine einzelne Meldung übermittelt werden muss.

 

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

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