In Österreich gab es bedingt durch die Corona Krise einige Optionen und Möglichkeiten, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden konnten.
Steuerfreier Corona Bonus bis 3000 € in 2021
Grundsätzlich gilt für das Jahr 2021, dass ein Bonus in Höhe von bis zu 3.000 Euro komplett abgabenfrei genutzt werden kann. Das heißt, dass die Gewährung dieser Summe bis Februar 2022 erfolgt sein muss.
Wichtiger Beitrag für die Entlastung
Österreich leistet damit einen wichtigen Beitrag, wenn es um die Entlastung geht. Fakt ist, dass gar keine Abgaben geleistet werden müssen. Die Lohnsteuer sowie als auch die Abgaben zur Sozialversicherung sowie Kommunalsteuern und andere Steuern müssen bei solchen Bonuszahlungen nicht entrichtet werden.
Zahlungen müssen als zusätzliche Zahlungen angeführt werden
Anzumerken ist, dass die Zahlungen natürlich als zusätzliche Zahlungen deklariert werden müssen. Wichtig ist auch, dass die Zahlungen definitiv im Hinblick auf die Corona Pandemie erklärt werden müssen bzw. ein entsprechender Zusammenhang vorhanden sein muss.
Vorsicht: Es muss ein echter Corona Bonus sein!
Es ist nicht möglich, dass ein Weihnachtsgeld oder ein normaler Bonus auf einmal als Corona Bonus deklariert wird, damit keine Abgaben zu zahlen sind. Fakt ist, dass hier alles richtig gemacht werden muss, damit es vor dem Finanzamt keine Probleme gibt.
Keine Branchen Einschränkungen für Corona Bonus 2021/2022
- Es gibt was die Prämien und Bonuszahlungen in Corona Zeiten angeht keine Einschränkungen. Das heißt konkret, dass es keine Branchen gibt, in denen die Zahlungen möglich sind und in welchen sie ausgeschlossen werden.
- Die Corona Zahlungen können von allen Branchen aus wahrgenommen werden. Auch, wenn eine Firma gerade in Kurzarbeit agiert, ist es möglich, dass entsprechende Auszahlungen realisier werden und Gelder geleistet werden können.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Sonderzahlung informieren
Aus steuerlicher Sicht und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es wichtig, dass natürlich eine Information vor der Zahlung der Prämie verteilt wird. Ein kurzes Schreiben kann darüber informieren, dass es sich um eine freiwillige Prämie des Arbeitgebers handelt
Einmalige Sonderprämie bzw. einmaliger Bonus
Wichtig zu beschreiben ist auch, dass es natürlich klar dargestellt werden muss, dass hier eine einmalige Sonderprämie bzw. ein einmaliger Bonus beschrieben wird.
Kein Rechtsanspruch auf Corona Bonus
Es gibt in der Zukunft keinen Rechtsanspruch auf den Bonus. Dieses Wissen ist definitiv wichtig, damit aus rechtlicher Sicht alles im grünen Bereich ist. Es ist durchaus denkbar, dass es auch im Jahr 2022 einen Corona Bonus gibt, der genutzt werden kann. Die entsprechenden Regelungen dürften im Laufe des Jahres bekanntgegeben werden.
Vor allem in der Medizin- und Pflegebranche wird während der Krise jede Menge geleistet. Das Retten von Menschenleben spielt hier eine besonders wichtige Rolle und ist natürlich zu belohnen. Gewisse Anreize können durch einen Bonus in jedem Fall gesetzt werden und darüber hinaus gibt es natürlich auch noch andere Wertschätzungen, die gerne wahrgenommen werden.