In Österreich endet mit dem Fiskaljahr 2020 eine Übergangsfrist, in der es möglich war, Kreditkosten, Zinsen und Tilgung, steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen und einen Teil der Aufwendungen durch Steuerrückzahlung zurückerstattet zu bekommen.
Allerdings hatte der Gesetzgeber für den Übergang auch schon einige Rahmenbedingungen vorgegeben. Eine pauschale Deklaration war nicht möglich.
Welche Kredite sind letztmalig steuerlich abzugsfähig?
Zwei Voraussetzungen sind generell mit einer steuerlichen Abzugsfähigkeit verknüpft:
- Es muss sich um ein Darlehen handeln, welches der Finanzierung einer Wohnimmobilie oder deren Sanierung diente.
- Der Darlehensvertrag muss vor dem 1. Jänner 2016 geschlossen worden sein.
Autokredite können nicht abgesetzt werden
Vor dem Hintergrund, dass ein Mittelklassewagen so viel kosten kann, wie eine Wohnraumsanierung, mag sich mancher Autokäufer ärgern, aber es hilft nichts, Autokredite können von Privathaushalten nicht beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden.
Was wird steuerlich in welcher Höhe gefördert?
Im nächsten Abschnitt lesen Sie, welche Größenordnungen bei Krediten in Österreich steuerlich gefördert werden.
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Bis zu welcher Höhe kann ich Kredite in Österreich steuerlich absetzen?
Die Übergangsregelung für die steuerliche Absetzbarkeit von Krediten sieht bestimmte Grenzwerte vor. Diese orientieren sich an der familiären Situation des Steuerpflichtigen.
Grundsätzlich kann jeder Kreditkosten bis zu einer Höhe von 2.920 Euro geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Betrag allerdings auf das Doppelte, auf 5.840 Euro. Für Familien mit drei oder mehr Kindern erweitert sich der Rahmen auf 7.300 Euro.
Wie werden Kreditkosten steuerlich anerkannt?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass steuerlich abzugsfähige Kreditkosten in der Rubrik „Sonderausgaben“ der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung. Zunächst einmal gilt, dass nicht der komplett ansetzbare Betrag berücksichtigt wird, sondern lediglich 25 Prozent davon. Bei 2.920 Euro sind dies 730 Euro.
Was ist die Sonderausgabenregelung?
Die Sonderausgabenregelung sieht vor, dass die abzugsfähigen Beträge grundsätzlich um 60 Euro, der pauschale Abzug, gekürzt werden.
Bei niedrigen Kreditkosten – Eintrag kann entfallen
Wer Kreditkosten von nur noch 240 Euro im Jahr hat, kann auf den Eintrag der Kreditkosten in die Steuererklärung verzichten, da die 25 Prozent aus den 240 Euro den 60 Euro aus der Pauschale entsprechen.
Welche Einkommensgrenzen gibt es?
Die österreichischen Finanzbehörden zielen bei der steuerlichen Berücksichtigung der Kreditkosten auf eine hohe Förderung niedriger Einkommen ab, keine Förderung bei Besserverdienenden und eine Regelung für das Mittelfeld. Im Einzelnen sehen die Zahlen wie folgt aus:
Anerkennung der Höchstbeträge & Jährliches Einkommen
- Vollständige Anerkennung der Sonderausgabenhöchstbeträge bis zu einem jährlichen Einkommen von 36.400 Euro.
- Keinerlei Berücksichtigung ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro.
- Einschleifregelung für Einkommen zwischen 36.401 Euro und 59.999 Euro.