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Steuermonitor – Steuer Tipps & Infos für Österreich

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Kreditkosten in Österreich letztmalig für 2020 steuerlich abzugsfähig

Geschrieben von David Reisner am 22. Juni 2021 Kategorie: Nachrichten

In Österreich endet mit dem Fiskaljahr 2020 eine Übergangsfrist, in der es möglich war, Kreditkosten, Zinsen und Tilgung, steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen und einen Teil der Aufwendungen durch Steuerrückzahlung zurückerstattet zu bekommen.

Allerdings hatte der Gesetzgeber für den Übergang auch schon einige Rahmenbedingungen vorgegeben. Eine pauschale Deklaration war nicht möglich.

Welche Kredite sind letztmalig steuerlich abzugsfähig?

Zwei Voraussetzungen sind generell mit einer steuerlichen Abzugsfähigkeit verknüpft:

  • Es muss sich um ein Darlehen handeln, welches der Finanzierung einer Wohnimmobilie oder deren Sanierung diente.
  • Der Darlehensvertrag muss vor dem 1. Jänner 2016 geschlossen worden sein.

Autokredite können nicht abgesetzt werden

Vor dem Hintergrund, dass ein Mittelklassewagen so viel kosten kann, wie eine Wohnraumsanierung, mag sich mancher Autokäufer ärgern, aber es hilft nichts, Autokredite können von Privathaushalten nicht beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden.

Was wird steuerlich in welcher Höhe gefördert?

Im nächsten Abschnitt lesen Sie, welche Größenordnungen bei Krediten in Österreich steuerlich gefördert werden.

Info: Weitere Details zum Thema Kredite & Steuern in Österreich gibt es im Ratgeber auf sofortkredite.at im Überblick zum Nachlesen.

Bis zu welcher Höhe kann ich Kredite in Österreich steuerlich absetzen?

Die Übergangsregelung für die steuerliche Absetzbarkeit von Krediten sieht bestimmte Grenzwerte vor.  Diese orientieren sich an der familiären Situation des Steuerpflichtigen.

Grundsätzlich kann jeder Kreditkosten bis zu einer Höhe von 2.920 Euro geltend machen. Für Alleinerziehende  erhöht sich der Betrag allerdings auf das Doppelte, auf 5.840 Euro. Für Familien mit drei oder mehr Kindern erweitert sich der Rahmen auf 7.300 Euro.

Wie werden Kreditkosten steuerlich anerkannt?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass steuerlich abzugsfähige Kreditkosten in der Rubrik „Sonderausgaben“ der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung. Zunächst einmal gilt, dass nicht der komplett ansetzbare Betrag berücksichtigt wird, sondern lediglich 25 Prozent davon. Bei 2.920 Euro sind dies 730 Euro.

Was ist die Sonderausgabenregelung?

Die Sonderausgabenregelung sieht vor, dass die abzugsfähigen Beträge grundsätzlich um 60 Euro, der pauschale Abzug, gekürzt werden.

Bei niedrigen Kreditkosten – Eintrag kann entfallen

Wer Kreditkosten von nur noch 240 Euro im Jahr hat, kann auf den Eintrag der Kreditkosten in die Steuererklärung verzichten, da die 25 Prozent aus den 240 Euro den 60 Euro aus der Pauschale entsprechen.

Welche Einkommensgrenzen gibt es?

Die österreichischen Finanzbehörden zielen bei der steuerlichen Berücksichtigung der Kreditkosten auf eine hohe Förderung niedriger Einkommen ab, keine Förderung bei Besserverdienenden und eine Regelung für das Mittelfeld. Im Einzelnen  sehen die Zahlen wie folgt aus:

Anerkennung der Höchstbeträge & Jährliches Einkommen

  • Vollständige Anerkennung der Sonderausgabenhöchstbeträge bis zu einem jährlichen Einkommen von 36.400 Euro.
  • Keinerlei Berücksichtigung ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro.
  • Einschleifregelung für Einkommen zwischen 36.401 Euro und 59.999 Euro.

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Über den Autor

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

Kurz und gut, hier findet ihr Tipps und Hinweise, um das alltägliche Steuerallerlei ohne großen Aufwand zu euren Gunsten zu meistern und dabei auch noch Geld zu sparen.

Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.

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