Weltweite Steuer Reform – G7 – Mindeststeuer für Großkkonzerne weltweit – 15 % Steuer für Firmen

Im Rahmen der Bemühungen um weltweite Steuergerechtigkeit gab es bereits seit vielen Jahren Diskussionen und Versuche, eine weltweite Mindeststeuer einzuführen und mögliche Steueroasen „auszutrocknen“ und klarere Regelungen zu schaffen.

Einen Schritt in Richtung Mindeststeuer für Großkonzerne haben nun die sieben führenden Industriestaaten der Welt ( Der G7 gehören Deutschland, Frankreich, GroßbritannienVereinigtes Königreich, Italien, Japan, Kanada und die USA an. ) gesetzt, indem sich diese auf ein kommendes Grundgerüst und Regeln für eine weltweite Steuerreform geeinigt haben.

In den letzten Jahren gab es bereits öfter (auch auf der EU Ebene) Versuche und Anläufe für die internationale Digitalsteuer – diese kam allerdings nie zur globalen Umsetzung & Durchbruch.

Ziel der weltweiten Steuerreform & Mindeststeuer

Das Ziel ist vor allem eine gerechtere Besteuerung von großen IT Konzernen wie beispielsweise Apple, Facebook, Google oder Amazon. Aber auch andere Großkonzerne sind durch mehr Steuergerechtigkeit sowie der geplanten G7 Mindeststeuer betroffen.

Bestätigung von G20 im größeren Kreis notwendig – G20 Treffen – Juli Venedig

Um in der Umsetzung schlagkräftig zu werden und die Vereinbarung der G7 auf eine G20 Mindeststeuer Vereinbarung mit den wichtigsten Schwellenländern zu erweitern, könnte das kommenden G20 Treffen im Juli in Venedig wichtig werden. Vor allem die Schwellenläner China, Indien und Brasilien sind für das Thema mehr Steuergerechtigkeit bei Großkonzernen relevant.

Niedrige Steuern für Unternehmen in Irland

  • Aktuell wehren sich noch einige Länder mit niedrigeren Steuern für Unternehmen gegen eine Mindeststeuer. Dies betrifft zum Beispiel Irland, wo viele Großkonzerne einen Firmensitz haben, da dort nur 12,5 % Unternehmenssteuer fällig sind.
  • Wenn die Mindeststeuer wie geplant umgesetzt wird, wäre Irland gezwungen entweder die Steuern zu erhöhen oder Strafen anderer Länder in Kauf zu nehmen.

Mindeststeuer für Großkonzerne – 15 %

Ein wesentlicher Eckpfeiler ist eine Mindeststeuer, die weltweit gültig sein soll. Diese soll für Großkonzerne geplant bei einer Höhe von 15 % liegen.

Steuern sollen am Umsatzort bezahlt werden

Ein weiterer wichtiger aspekt ist der Plan, Unternehmen an dem Ort zu besteuern, in dem die Umsätze gemacht werden. Dies soll Konstrukte zur Steuervermeidung erschweren bzw. verhindern.

Das Ziel der Reform sind Großkonzerne

  • Da bei großen Unternehmen schon mit geringen Änderungen an Steuersätzen sehr viel Mehreeinnahmen für die jeweiligen Ländern zu holen ist, konzentriert sich die geplante weltweite Steuer-Reform auch darauf, die größten Unternehmen zu erreichen.
  • USA: Generell würde diese Änderung der Steuersätze mit einer Mindeststeuer vor allem die USA bzw. amerikanische Unternehmen betreffen. Diese wollten ursprünglich sogar einen Mindest-Steuersatz von 21 % erreichen und haben diese Maßnahme vorgeschlagen.

Alleingänge vs. koordinierte Lösungen

Bisher gab es in einigen Ländern Alleingänge und Versuche für mehr Steuergerechtigkeit. Hier kann beispielsweise die Digitalsteuer in Frankreich genannt werden.

Das Ziel der USA ist hierbei, die vielen nationalen Lösungen zu vereinheitlichen und in einer gesamten und gut abgestimmten weltweiten Steuerreform eine dauerhafte Lösung in Form von einem globalen Kompromiss umzusetzen.

Was kommt wann & wie bei der weltweiten Steuer Reform?

Noch sind die genauen Details für die geplante Steuer Reform und deren weltweite und koordinierte Umsetzung in mehreren Ländern noch nicht bekannt. Noch ist beispielsweise offen, welcher Anteil (Gewinn) die 15 % Mindeststeuer zu bezahlen sind.

Globale Besteuerung ist keine ausreichende Lösung

Eine alleinige Besteuerung von globalen Gewinnen als Basis reicht hierbei nicht. So zahlt beispielsweise der Versandriese Amazon global bereits ca 20 % Steuern, in Europa jedoch in Relation kaum welche. Aus diesem Grund ist die Steuer am Umsatzort sehr wichtig.

Steuerfreibetrag für Investitionen und Innovationen?

Weiters muss hier noch geklärt werden, ob es für Unternehmen einen Anreiz für Innovation und Investition in Form von einem gewissen Steuerfreibetrag geben soll. Auch die Höhe eines eventuellen Freibetrages muss noch definiert werden.

Wann kommt die weltweite Steuer Reform – wie realistisch ist ein Kompromiss?

Eine gemeinsame Lösung in Form von einem Kompromiss scheint realistisch. Sollten einzelne Länder nicht mitmachen kann beispielsweise nachbesteuert werden. Je weniger Angebot und Möglichkeiten es für Steuervermeidung gibt, desto eher kann eine höhere Steuer-Gerechtigkeit erreicht werden.

Wann werden erste Maßnahmen umgesetzt?

Das internationale Steuersystem kann sich hier nur langsam und langfristig in eine Richtung von mehr Steuergerechtigkeit bewegen. Laut dem Experten Loretz könnten die ersten Maßnahmen in fünf Jahren in bestehende Gesetze eingebetten und verankert werden.

Wie hoch wären die Mehr-Einnahmen für Österreich?

Hier gibt es verschiedene Schätzungen – manche sehr hoch, manche niedriger. So wird beispielsweise zwischen 600 Millionen und drei Milliarden mehr an Steuereinnahmen gerechnet. Die tatsächliche Summe an Mehreinnahmen ist dann von den genauen Steuer-Gesetzen und der Umsetzung abhängig.

Quellen:

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale. Das Internet eignet sich hervorragend, den Gebührendschungel von Banken und Versicherungen für Verbraucher transparent zu machen. Es geht aber auch um mehr.

Steuern sind nicht jedermanns Sache. Trotzdem muss man nicht gleich wegen jeder Frage einen teuren Steuerberater aufsuchen. Viele Fragen lassen sich auch so beantworten – aus der Praxis für die Praxis.

Auf dieser Seite biete ich keine Steuerberatung an, sondern beantworte steuerrelevante Fragen des täglichen Lebens und halte wertvolle Tipps für euch bereit. Anleitungen für Cum-Ex Geschäfte gibt es hier nicht, aber möglicherweise steht das Thema Dienstwagennutzung bei dem einen oder anderen auf der Agenda.

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Für konkrete Einzelfragen zu individuellen Problemen & Lösungen empfehle ich jedoch trotzdem, sich an einen Experten für Steuerrecht bzw. eine Steuerkanzlei bei Ihnen vor Ort zu wenden.