Ob dein Lohnsteuerausgleich bereits bearbeitet wurde, kannst du am einfachsten direkt in FinanzOnline prüfen. Dort siehst du, ob deine Arbeitnehmerveranlagung eingelangt ist, noch bearbeitet wird, ein Ergänzungsersuchen vorliegt oder bereits ein Einkommensteuerbescheid erstellt wurde.
Auch eine mögliche Steuergutschrift lässt sich über das Steuerkonto nachvollziehen. Zusätzlich kannst du in FinanzOnline eine E-Mail-Verständigung über Änderungen des Bearbeitungsstands aktivieren.
Kurzantwort: Ein Einkommensteuerbescheid bedeutet, dass die Arbeitnehmerveranlagung abgeschlossen wurde. Das Bundesministerium für Finanzen meldete zuletzt eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von rund 15 Tagen. Einzelne Fälle können jedoch deutlich länger dauern.
Schritt 1
Status prüfen
In FinanzOnline kannst du den Bearbeitungs- beziehungsweise Erledigungsstand deiner Arbeitnehmerveranlagung kontrollieren.
Schritt 2
Nachrichten ansehen
Prüfe, ob bereits ein Bescheid oder ein Ergänzungsersuchen in FinanzOnline eingelangt ist.
Schritt 3
Steuerkonto kontrollieren
Nach der Veranlagung lässt sich nachvollziehen, ob eine Gutschrift verbucht wurde oder ein Rückstand besteht.
Optional
E-Mail-Status aktivieren
FinanzOnline kann dich per E-Mail informieren, wenn sich der Bearbeitungsstand deiner Arbeitnehmerveranlagung ändert.
Direkt zum Thema:
Wie erfahre ich, ob mein Lohnsteuerausgleich bearbeitet wurde?
Der wichtigste Anlaufpunkt ist FinanzOnline. Dort kannst du nicht nur eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen, sondern anschließend auch den weiteren Ablauf verfolgen.
So gehst du vor:
- Bei FinanzOnline anmelden.
- Das betreffende Steuerjahr aufrufen.
- Bearbeitungs- beziehungsweise Erledigungsstand der Erklärung kontrollieren.
- Den Bereich „Nachrichten“ auf neue Schreiben prüfen.
- Nach Abschluss den Einkommensteuerbescheid öffnen.
- Bei einer Gutschrift zusätzlich das Steuerkonto kontrollieren.
Je nach aktueller FinanzOnline-Oberfläche können sich einzelne Menübezeichnungen ändern. Entscheidend sind insbesondere die Bereiche rund um Steuerakt, Steuerkonto, Erklärungen und Nachrichten.
Die offizielle FinanzOnline-Hilfe bestätigt, dass bei den Erklärungen unter anderem Informationen zur Abgabe, zu Fristen und zum Erledigungsstand abgerufen werden können.
Wer den Lohnsteuerausgleich überhaupt erst online einreichen möchte, findet in unserem Ratgeber Lohnsteuerausgleich online über FinanzOnline eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wie melde ich mich aktuell bei FinanzOnline an?
Der FinanzOnline-Zugang hat sich gegenüber vielen älteren Anleitungen wesentlich verändert.
Aktueller Standard: Die ID Austria ist heute der Standardzugang für Privatpersonen. Alternativ können bestehende FinanzOnline-Zugangsdaten zusammen mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung verwendet werden.
Seit 1. Oktober 2025 ist beim alternativen FinanzOnline-Zugang eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend. Wer ID Austria verwendet, erfüllt diese Anforderung bereits.
Die früher verbreitete Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte ist daher keine zeitgemäße Beschreibung des aktuellen Login-Verfahrens mehr.
Seit 1. Oktober 2026 steht außerdem die frühere Online-Selbstrücksetzung klassischer FinanzOnline-Zugangsdaten für Privatpersonen nicht mehr zur Verfügung. Das BMF stellt die ID Austria zunehmend in den Mittelpunkt.
Der offizielle Einstieg erfolgt über FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen.
E-Mail erhalten, wenn sich der Bearbeitungsstatus ändert
Besonders praktisch ist der Benachrichtigungsservice von FinanzOnline. In den Zustelloptionen kann eine E-Mail-Verständigung über Änderungen des Bearbeitungsstands der Arbeitnehmerveranlagung aktiviert werden.
Das bedeutet: Du musst FinanzOnline nicht ständig manuell öffnen, nur um nach einer Änderung zu suchen.
Praxis-Tipp: Prüfe in FinanzOnline unter den Zustell- beziehungsweise Benachrichtigungsoptionen, ob deine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt und die Verständigung zum Bearbeitungsstand aktiviert ist.
Die Status-E-Mails können laut FinanzOnline beispielsweise darauf hinweisen, dass:
- der Antrag noch geprüft wird,
- noch Daten kontrolliert werden,
- Informationen zu Arbeitslosen- oder Krankengeld fehlen,
- noch auf einen Lohnzettel eines Arbeitgebers gewartet wird.
Damit lässt sich bei längerer Bearbeitung zumindest häufig nachvollziehen, warum noch kein Bescheid vorliegt.
Was bedeuten die verschiedenen Bearbeitungsstände?
| Status oder Hinweis | Was bedeutet das? | Was solltest du tun? |
|---|---|---|
| Erklärung eingelangt | Die Arbeitnehmerveranlagung wurde elektronisch übermittelt. | Grundsätzlich abwarten. |
| In Bearbeitung | Die Finanzverwaltung prüft die Erklärung beziehungsweise vorhandene Daten. | Normalerweise nichts. |
| Warten auf Lohnzettel | Mindestens eine erforderliche Arbeitgebermeldung fehlt noch. | In der Regel abwarten, da der Arbeitgeber die Daten übermittelt. |
| Warten auf andere Meldungen | Es fehlen beispielsweise Informationen zu Kranken- oder Arbeitslosengeld. | Normalerweise abwarten. |
| Ergänzungsersuchen | Das Finanzamt benötigt zusätzliche Angaben oder Nachweise. | Innerhalb der angegebenen Frist reagieren. |
| Bescheid vorhanden | Die Arbeitnehmerveranlagung wurde entschieden. | Bescheid und Berechnung kontrollieren. |
| Gutschrift am Steuerkonto | Aus der Veranlagung ergibt sich ein Guthaben. | Bankverbindung und mögliche Gegenverrechnungen prüfen. |
Wichtig: Ein eingereichter Antrag bedeutet noch nicht, dass das Finanzamt alle für die Bearbeitung notwendigen Daten besitzt. Insbesondere Jahreslohnzettel und Meldungen anderer Stellen können noch fehlen.
Wie lange dauert der Lohnsteuerausgleich aktuell?
Aktuelle Orientierung
Rund 15 Tage im Durchschnitt
Das Bundesministerium für Finanzen meldete im August 2026, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Arbeitnehmerveranlagungen von knapp 22 Tagen im Jahr 2024 auf rund 15 Tage verkürzt hat.
Das ist allerdings ein Durchschnittswert. Daraus entsteht kein Anspruch darauf, dass jeder Lohnsteuerausgleich innerhalb von 15 Tagen erledigt wird.
Ein einfacher Fall mit vollständig vorhandenen Daten kann wesentlich schneller erledigt werden als eine Arbeitnehmerveranlagung, bei der zusätzliche Informationen geprüft werden müssen.
Das BMF berichtet außerdem, dass im ersten Halbjahr 2026 bereits rund 3,35 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen erledigt wurden.
Die aktuellen Informationen zur Bearbeitungsdauer veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen.
Sind sechs Monate die normale Bearbeitungsdauer?
Nein. Die früher häufig genannte Aussage, das Finanzamt habe „normalerweise sechs Monate Zeit“, ist als Information zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit missverständlich.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist aktuell deutlich kürzer.
Wichtige Unterscheidung: Die Sechsmonatsfrist kann im österreichischen Verfahrensrecht im Zusammenhang mit der Entscheidungspflicht einer Behörde und einer möglichen Säumnisbeschwerde relevant werden. Sie ist aber nicht die übliche Wartezeit auf einen Lohnsteuerausgleich.
Warum dauert mein Lohnsteuerausgleich länger?
Wenn eine Arbeitnehmerveranlagung deutlich länger als der Durchschnitt dauert, bedeutet das nicht automatisch, dass etwas falsch gelaufen ist.
Typische Gründe sind:
Lohnzettel fehlt
Die Bearbeitung kann erst abgeschlossen werden, wenn die notwendigen Lohnzettel und sonstigen Meldungen vorliegen.
AMS- oder Krankengeld-Daten fehlen
Auch Meldungen anderer Stellen können für die endgültige Berechnung erforderlich sein.
Ergänzungsersuchen
Bei offenen Fragen kann das Finanzamt Rechnungen, Nachweise oder zusätzliche Erläuterungen verlangen.
Komplexerer Steuerfall
Mehrere Arbeitgeber, Kinder, außergewöhnliche Belastungen oder andere Besonderheiten können zusätzlichen Prüfaufwand verursachen.
Daten müssen korrigiert werden
Ein nachträglich korrigierter Lohnzettel oder andere berichtigte Meldungen können die Bearbeitung verzögern.
Hohe Auslastung
Auch das aktuelle Arbeitsaufkommen der Finanzverwaltung kann die Bearbeitungszeit einzelner Fälle beeinflussen.
Warum ist Ende Februar wichtig?
Arbeitgeber müssen Jahreslohnzettel grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Das Finanzamt kann die Arbeitnehmerveranlagung erst endgültig erledigen, wenn alle erforderlichen Jahreslohnzettel und sonstigen Meldungen eingelangt sind.
Deshalb: Eine bereits Anfang Jänner eingereichte Arbeitnehmerveranlagung wird nicht automatisch schneller bearbeitet. Es kann sinnvoll sein, zunächst zu kontrollieren, ob alle Jahreslohnzettel in FinanzOnline vorhanden sind.
Muss ich fehlende Lohnzettel selbst an das Finanzamt schicken?
Normalerweise nicht. Der Arbeitgeber übermittelt den Jahreslohnzettel elektronisch.
Auch Belege zu Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen müssen bei der elektronischen Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich nicht ungefragt mitgeschickt werden.
Belege trotzdem aufheben: Das BMF empfiehlt, entsprechende Nachweise sieben Jahre aufzubewahren, da das Finanzamt sie später anfordern kann.
Woran erkenne ich, dass der Lohnsteuerausgleich abgeschlossen ist?
Das deutlichste Zeichen ist der Einkommensteuerbescheid.
Bei aktivierter elektronischer Zustellung wird der Bescheid in FinanzOnline im Nachrichtenbereich bereitgestellt.
Nach Erhalt des Bescheids solltest du insbesondere prüfen:
- Ergibt die Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift oder Nachzahlung?
- Wurden die angegebenen Werbungskosten berücksichtigt?
- Sind außergewöhnliche Belastungen korrekt enthalten?
- Wurde der Familienbonus Plus richtig berücksichtigt?
- Stimmen die verwendeten Lohnzettel?
- Sind automatisch gemeldete Sonderausgaben berücksichtigt?
Der Bescheid sollte nicht nur danach beurteilt werden, ob „Geld zurückkommt“. Auch die Berechnungsgrundlagen sind relevant.
Wann wird die Steuergutschrift ausgezahlt?
Für eine normale selbst eingereichte Arbeitnehmerveranlagung sollte keine pauschale Wartezeit von drei, vier oder sechs Wochen nach dem Bescheid versprochen werden.
Entscheidend ist zunächst, dass aus dem Einkommensteuerbescheid tatsächlich eine Gutschrift entsteht und diese am Steuerkonto verbucht wird.
Grundsätzlich gilt: Ist dem Finanzamt eine aktuelle Bankverbindung bekannt und besteht kein verrechenbarer Abgabenrückstand, kann das Guthaben auf das hinterlegte Konto ausbezahlt werden.
Warum kann trotz Gutschrift kein Geld auf dem Konto ankommen?
Dafür kommen insbesondere folgende Gründe infrage:
- Dem Finanzamt ist keine aktuelle Bankverbindung bekannt.
- Es besteht ein anderer Abgabenrückstand.
- Die Gutschrift wird mit diesem Rückstand verrechnet.
- Die Verbuchung beziehungsweise Rückzahlung ist noch nicht abgeschlossen.
Gutschrift im Steuerkonto richtig lesen
Ein Detail in FinanzOnline kann zunächst verwirren: Bei den Buchungen im Steuerkonto wird eine Gutschrift mit Minuszeichen dargestellt.
Auch beim Saldo bedeutet ein negativer Betrag grundsätzlich ein Guthaben, während ein positiver Betrag einen Rückstand darstellt.
Beispiel: Ein Saldo von „-500 Euro“ kann am Steuerkonto ein Guthaben von 500 Euro bedeuten – nicht eine Schuld von 500 Euro.
FinanzOnline bietet außerdem Informationen zu offenen beziehungsweise kürzlich erledigten Rückzahlungsanträgen.
Bescheid vorhanden, aber noch kein Geld: Was tun?
- Prüfen, ob der Bescheid tatsächlich eine Gutschrift ausweist.
- Steuerkonto und aktuellen Saldo ansehen.
- Kontrollieren, ob die IBAN korrekt hinterlegt ist.
- Prüfen, ob ein Abgabenrückstand besteht.
- Nachsehen, ob eine Gutschrift eventuell bereits mit einer anderen Forderung verrechnet wurde.
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich sinnvoll beurteilen, ob tatsächlich eine ungewöhnliche Verzögerung vorliegt.
Kann ich die Bearbeitung beschleunigen?
Nur begrenzt. Der beste Weg ist, bereits bei der Abgabe möglichst korrekte und vollständige Angaben zu machen.
Hilfreich ist insbesondere:
- vorher kontrollieren, ob alle Lohnzettel vorhanden sind,
- richtige persönliche Angaben verwenden,
- aktuelle Bankverbindung hinterlegen,
- auf Ergänzungsersuchen rasch reagieren,
- angeforderte Unterlagen vollständig übermitteln.
Telefonisches Nachfragen beschleunigt die Bearbeitung nicht. Das Bundesministerium für Finanzen weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Anruf nach Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung die Bearbeitung nicht schneller macht.
Vor einem Anruf ist es daher meist sinnvoller, zuerst FinanzOnline, den Nachrichtenbereich und das Steuerkonto zu prüfen.
Was gilt bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung?
Eine Besonderheit ist die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Unter bestimmten Voraussetzungen führt das Finanzamt die Veranlagung automatisch durch, ohne dass selbst eine Steuererklärung abgegeben wurde.
Sie erfolgt grundsätzlich in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres.
Zu den Voraussetzungen gehören insbesondere:
- Bis Ende Juni wurde keine eigene Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr eingereicht.
- Es besteht kein Pflichtveranlagungstatbestand.
- Im gesamten Kalenderjahr wurden ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt.
- Nach den vorhandenen Daten ist eine Gutschrift zu erwarten.
- Die erwartete Gutschrift beträgt zumindest fünf Euro.
30. Juni nicht falsch verstehen: Der 30. Juni ist deshalb noch lange keine allgemeine Frist für jede freiwillige Arbeitnehmerveranlagung. Freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen können grundsätzlich fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.
Mehr zu den unterschiedlichen Fristen erklärt unser Beitrag Bis wann muss der Lohnsteuerausgleich eingereicht werden?.
Wie erfahre ich von einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung?
Wenn die Voraussetzungen erstmals vorliegen, verschickt das Finanzamt in der zweiten Jahreshälfte ein Informationsschreiben.
Darin wirst du unter anderem aufgefordert, deine Kontodaten zu überprüfen beziehungsweise bekanntzugeben.
Nach Angaben des BMF wird die Gutschrift bei diesem speziellen Verfahren ungefähr fünf bis sechs Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens automatisch ausgezahlt, sofern die Voraussetzungen vorliegen und die Kontodaten bekannt sind.
Wichtig: Diese vom BMF genannte Zeitspanne bezieht sich auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung nach dem Informationsschreiben. Sie sollte nicht pauschal auf jede selbst eingereichte Arbeitnehmerveranlagung übertragen werden.
Die Details erklärt das BMF zur antragslosen Arbeitnehmerveranlagung.
Kann ich nach einer automatischen Veranlagung noch selbst einreichen?
Ja. Eine bereits durchgeführte antragslose Arbeitnehmerveranlagung nimmt dir grundsätzlich nicht das Recht, innerhalb der fünfjährigen Frist selbst eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen.
Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn das Finanzamt bestimmte Aufwendungen nicht kennen konnte:
- Werbungskosten,
- außergewöhnliche Belastungen,
- bestimmte familienbezogene Absetzbeträge,
- andere nicht automatisch übermittelte Angaben.
Die eigene Arbeitnehmerveranlagung ersetzt dann den Bescheid aus der antragslosen Veranlagung.
Was bedeutet ein Ergänzungsersuchen?
Ein Ergänzungsersuchen bedeutet nicht automatisch, dass mit deiner Arbeitnehmerveranlagung etwas grundsätzlich falsch ist.
Das Finanzamt benötigt lediglich zusätzliche Informationen, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
Typische Nachfragen betreffen beispielsweise:
- Rechnungen für Arbeitsmittel,
- Fortbildungskosten,
- berufliche Nutzung eines Computers,
- Fahrt- oder Reisekosten,
- außergewöhnliche Belastungen,
- familienbezogene Angaben.
Nicht ignorieren: Im Ergänzungsersuchen wird eine Frist genannt. Die angeforderten Informationen sollten vollständig und rechtzeitig übermittelt werden.
Wann sollte ich beim Finanzamt nachfragen?
Bei einer normalen Bearbeitungsdauer von einigen Tagen oder wenigen Wochen besteht in der Regel kein Grund zur Sorge.
Eine genauere Prüfung kann sinnvoll sein, wenn:
Status lange unverändert
Seit längerer Zeit gibt es keinerlei Fortschritt und FinanzOnline nennt keinen erkennbaren Grund.
Bescheid fehlt ungewöhnlich lange
Alle erforderlichen Meldungen sind vorhanden, trotzdem bleibt das Verfahren über einen ungewöhnlich langen Zeitraum offen.
Gutschrift wird nicht ausgezahlt
Der Bescheid liegt vor, das Steuerkonto weist ein Guthaben aus und die Bankverbindung ist korrekt.
Ergänzungsersuchen unklar
Du kannst nicht erkennen, welche Unterlagen oder Informationen tatsächlich benötigt werden.
Was gilt bei mehr als sechs Monaten?
Sechs Monate sind keine normale Bearbeitungsdauer. Vergeht jedoch eine entsprechend lange Zeit ohne behördliche Entscheidung, kann rechtlich die Entscheidungspflicht der Behörde relevant werden.
Die Bundesabgabenordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde vor, wenn die Behörde nicht innerhalb von sechs Monaten entscheidet.
Das ist ein Rechtsmittel und kein normaler „Status-Check“. Wer sich tatsächlich in einer solchen Situation befindet, sollte den konkreten Verfahrensstand und gegebenenfalls fachkundige steuerliche oder rechtliche Beratung prüfen.
Ist mein Antrag überhaupt eingegangen?
Bei elektronischer Abgabe lässt sich in FinanzOnline kontrollieren, ob die Erklärung übermittelt wurde.
Im Bereich der Erklärungen können Informationen zur:
- Abgabe,
- Frist,
- Veranlagung und
- Erledigung
abgerufen werden.
Wichtig: „Entwurf“ und „übermittelt“ sind nicht dasselbe. Wer unsicher ist, sollte kontrollieren, ob die Erklärung tatsächlich abgesendet und bei FinanzOnline als eingereicht erfasst wurde.
Checkliste: Lohnsteuerausgleich wartet noch
- Ist die Arbeitnehmerveranlagung tatsächlich übermittelt?
- Sind alle Jahreslohnzettel in FinanzOnline vorhanden?
- Fehlen Daten zu Arbeitslosengeld oder Krankengeld?
- Liegt ein Ergänzungsersuchen vor?
- Wurde auf ein Ergänzungsersuchen bereits vollständig geantwortet?
- Ist die E-Mail-Verständigung zum Bearbeitungsstand aktiviert?
- Liegt bereits ein Einkommensteuerbescheid vor?
- Ist am Steuerkonto eine Gutschrift verbucht?
- Ist die hinterlegte IBAN korrekt?
- Besteht ein anderer Abgabenrückstand, mit dem die Gutschrift verrechnet wurde?
Fazit: FinanzOnline zeigt mehr als nur den Bescheid
Wer wissen möchte, ob der Lohnsteuerausgleich bereits bearbeitet wurde, sollte zuerst FinanzOnline prüfen. Dort lassen sich Bearbeitungs- und Erledigungsstand, Nachrichten, Bescheide und das Steuerkonto kontrollieren.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Arbeitnehmerveranlagungen liegt nach den jüngsten Angaben des Bundesministeriums für Finanzen bei rund 15 Tagen. Einzelne Verfahren können aber länger dauern – insbesondere wenn Lohnzettel, Meldungen anderer Stellen oder zusätzliche Nachweise fehlen.
Besonders praktisch ist die Möglichkeit, sich per E-Mail über Änderungen des Bearbeitungsstands informieren zu lassen. Nach Abschluss des Verfahrens sollte nicht nur der Bescheid, sondern auch das Steuerkonto kontrolliert werden.
Die wichtigsten drei Schritte: Bearbeitungsstand prüfen, Nachrichten auf Ergänzungsersuchen kontrollieren und nach dem Bescheid Steuerkonto sowie Bankverbindung ansehen.
Häufige Fragen zum Bearbeitungsstatus des Lohnsteuerausgleichs
Wie sehe ich, ob mein Lohnsteuerausgleich bearbeitet wurde?
Am einfachsten über FinanzOnline. Dort können der Erledigungsstand der Erklärung, eingegangene Nachrichten, ein möglicher Einkommensteuerbescheid und anschließend das Steuerkonto geprüft werden.
Wie lange dauert ein Lohnsteuerausgleich aktuell?
Das Bundesministerium für Finanzen meldete zuletzt eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von rund 15 Tagen. Es handelt sich um einen Durchschnitt und nicht um eine verbindliche Frist für jeden einzelnen Fall.
Hat das Finanzamt sechs Monate Zeit?
Sechs Monate sind nicht die durchschnittliche Bearbeitungsdauer. Die Sechsmonatsfrist kann vielmehr im Zusammenhang mit der gesetzlichen Entscheidungspflicht und einer möglichen Säumnisbeschwerde relevant werden.
Warum steht mein Lohnsteuerausgleich noch auf „in Bearbeitung“?
Möglicherweise werden die Angaben noch geprüft oder es fehlen externe Daten wie ein Lohnzettel, Informationen zu Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Auch ein komplexerer Sachverhalt kann die Bearbeitung verlängern.
Kann FinanzOnline mich über den Status informieren?
Ja. In FinanzOnline kann eine E-Mail-Verständigung aktiviert werden, die bei Änderungen des Bearbeitungsstands der Arbeitnehmerveranlagung informiert.
Kann ich sehen, warum die Bearbeitung dauert?
Teilweise ja. FinanzOnline kann beispielsweise darauf hinweisen, dass noch auf einen Lohnzettel oder Daten zu Arbeitslosen- beziehungsweise Krankengeld gewartet wird.
Wann ist der Lohnsteuerausgleich endgültig bearbeitet?
Wenn ein Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, ist die Arbeitnehmerveranlagung entschieden. Der Bescheid sollte anschließend auf die berücksichtigten Angaben und eine mögliche Gutschrift oder Nachzahlung geprüft werden.
Wo sehe ich meine Steuergutschrift?
Eine verbuchte Gutschrift kann am Steuerkonto in FinanzOnline eingesehen werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Betrag mit Minuszeichen beim Steuerkonto grundsätzlich eine Gutschrift beziehungsweise ein Guthaben darstellen kann.
Warum habe ich einen Bescheid, aber noch kein Geld?
Prüfe zunächst Steuerkonto, Bankverbindung und mögliche Abgabenrückstände. Ein Guthaben kann mit offenen Forderungen verrechnet werden. Außerdem muss dem Finanzamt für eine Überweisung eine korrekte Bankverbindung bekannt sein.
Wie lange dauert die Auszahlung nach dem Bescheid?
Für eine normale Arbeitnehmerveranlagung gibt es keine seriöse allgemeine Regel, wonach die Überweisung beispielsweise immer drei oder sechs Wochen nach dem Bescheid erfolgt. Entscheidend sind die Verbuchung am Steuerkonto, die Bankverbindung und mögliche Gegenverrechnungen.
Warum dauert die antragslose Arbeitnehmerveranlagung länger?
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung folgt einem anderen Ablauf und findet grundsätzlich in der zweiten Jahreshälfte statt. Beim erstmaligen Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Betroffene zunächst ein Informationsschreiben.
Wie lange dauert die Auszahlung bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung?
Das BMF nennt für diesen speziellen Fall ungefähr fünf bis sechs Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kontodaten vorliegen.
Muss ich bis 30. Juni meinen Lohnsteuerausgleich einreichen?
Nein. Der 30. Juni ist keine allgemeine Frist für jede freiwillige Arbeitnehmerveranlagung. Freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen können grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren beantragt werden. Für Pflichtveranlagungen gelten eigene Fristen.
Kann ein Anruf beim Finanzamt die Bearbeitung beschleunigen?
Nein. Das Bundesministerium für Finanzen weist ausdrücklich darauf hin, dass telefonisches Nachfragen nach der Einreichung die Bearbeitung der Arbeitnehmerveranlagung nicht beschleunigt.
Was mache ich bei einem Ergänzungsersuchen?
Die angeforderten Informationen oder Nachweise sollten vollständig innerhalb der angegebenen Frist übermittelt werden. Solange notwendige Informationen fehlen, kann sich der Abschluss der Arbeitnehmerveranlagung verzögern.
Was kann ich tun, wenn seit mehr als sechs Monaten kein Bescheid kommt?
Bei einer sehr langen Untätigkeit kann die gesetzliche Entscheidungspflicht relevant werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Säumnisbeschwerde in Betracht. Wegen der rechtlichen Folgen sollte der konkrete Fall vorher genau geprüft werden.
Quellen und fachliche Grundlage
- Bundesministerium für Finanzen: Aktuelle Bearbeitungsdauer bei Arbeitnehmerveranlagungen
- Bundesministerium für Finanzen: Verfahren beim Finanzamt
- Bundesministerium für Finanzen: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
- Bundesministerium für Finanzen: Aktueller FinanzOnline-Zugang
- Bundesministerium für Finanzen: Zwei-Faktor-Authentifizierung für FinanzOnline
- FinanzOnline: Informationen zu Bearbeitungsstand, Nachrichten und Steuerkonto
- oesterreich.gv.at: Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung und zur Säumnisbeschwerde
Stand der fachlichen Prüfung: 7. Oktober 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung. Der konkrete Bearbeitungsstand und die steuerlichen Folgen hängen vom individuellen Verfahren ab.