Was ändert sich steuerlich 2025 in Österreich? – Neue Steuern?

Im Jahr 2025 gibt es in Österreich viele steuerliche Änderungen. Diese werden das tägliche Leben der Menschen beeinflussen. Die Steuerreform soll vor allem Arbeitnehmer und Familien entlasten.

Es gibt auch Neuerungen bei der Körperschaftsteuer, die Unternehmen betreffen.

Eine große Änderung betrifft die Steuertarife. Die Einkommensgrenzen werden erhöht, um Steuerzahler zu entlasten. Die kalte Progression wird abgeschafft, indem die Grenzwerte an die Inflation angepasst werden.

Dies bedeutet, dass Gehaltserhöhungen nicht mehr automatisch zu höheren Steuern führen.

Familien freuen sich über mehr Geld durch höhere Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Auch verschiedene Absetzbeträge werden erhöht. Selbstständige profitieren von einer höheren Umsatzgrenze für Kleinunternehmer.

Wichtige Punkte auf einen Blick

  • Anpassung der Lohn- und Einkommensteuertarifstufen zur Entlastung der Steuerzahler
  • Abschaffung der kalten Progression durch Angleichung der Grenzwerte an die Inflation
  • Erhöhung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und verschiedenen Absetzbeträgen
  • Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 55.000 Euro
  • Einführung eines Einwegpfands von 25 Cent auf Plastikflaschen und Getränkedosen

Einkommensteuer: Neue Tarifstufen und Steuersätze ab 2025

Ab 2025 gibt es Änderungen bei der Einkommensteuer in Österreich. Die Lohnsteuertabelle 2025 wird um 3,84 % angehoben, außer bei Einkommen über 1 Million Euro. Diese Anpassung soll den Einfluss der Inflation ausgleichen und Steuerzahler entlasten.

Anpassung der Einkommensteuerstufen an die Inflation

Die neuen Einkommensteuerstufen basieren auf einer erwarteten Inflationsrate von 5,0 % für 2025. Im Vergleich zu 2024, wo die Steuerstufen um 6,6 % erhöht wurden, ist 2025 eine geringere Anhebung von 3,8333 % geplant. Besonders Bezieher mit niedrigeren und mittleren Einkommen profitieren von dieser Anpassung.

Änderungen bei den Steuersätzen für verschiedene Einkommensgruppen

Die Grenzsteuersätze für 2025 bleiben unverändert. Einkommen bis 13.308 Euro bleiben steuerfrei. Für Einkommen zwischen 13.308 und 21.617 Euro gilt ein Steuersatz von 20 %. Der Spitzensteuersatz von 55 % bleibt bei Einkommen über 1 Million Euro bestehen.

Einkommensstufe Grenzsteuersatz 2025 Grenzsteuersatz 2024
Bis 13.308 Euro 0 % 0 %
Über 13.308 bis 21.617 Euro 20 % 20 %
Über 21.617 bis 35.836 Euro 30 % 30 %
Über 35.836 bis 69.166 Euro 40 % 40 %
Über 69.166 bis 103.072 Euro 48 % 48 %
Über 103.072 bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
Über 1.000.000 Euro 55 % 55 %

Die Steuerstufen werden kontinuierlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Der Grenzwert für steuerfreies Einkommen stieg von 11.000 Euro in 2022 auf 12.816 Euro in 2024. Mit den neuen Tarifstufen ab 2025 können Steuerzahler in Österreich eine spürbare Entlastung erfahren und ihre Kaufkraft erhalten.

Abschaffung der kalten Progression: Was bedeutet das für Steuerzahler?

Ab 2023 erleben österreichische Steuerzahler eine große Entlastung. Die Lohnsteuertarife werden an die Inflation angepasst. So steigen Löhne und Gehälter, aber weniger in höhere Steuersätze.

Die Steuerfreigrenze steigt von 12.816 Euro auf über 13.308 Euro im Jahr 2025. Die Lohnsteuertabelle erhöht sich um 3,8 Prozent. Das basiert auf einer Inflation von 4,9 Prozent.

Einkommensgrenze Steuersatz
Bis 13.308 Euro 0 %
Bis 21.617 Euro 20 %
Bis 35.836 Euro 30 %
Bis 69.166 Euro 40 %
Bis 103.072 Euro 48 %
Bis 1.000.000 Euro 50 %
Über 1.000.000 Euro 55 %

Die Abschaffung der kalten Progression hilft besonders denjenigen mit niedrigerem Einkommen. In der Vergangenheit wurden diese Gruppen schon oft entlastet. Ab Juli 2025 bekommen Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen von maximal 25.725 Euro brutto einen Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag.

Es gibt auch Erhöhungen bei verschiedenen Absetzbeträgen. Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag steigt von 572 Euro auf 601 Euro. Das Kilometergeld erhöht sich von 0,42 Euro auf 0,50 Euro pro Kilometer. Das sind weitere Entlastungen für Steuerzahler.

Die Steuerreformen ab 2025 bringen große Vorteile für Arbeitnehmer und Selbstständige in Österreich. Durch die Anpassungen bleiben den Steuerzahlern mehr Netto vom Brutto.

Erhöhung von Freibeträgen und Absetzbeträgen

In Österreich gibt es 2025 Änderungen bei der Steuer. Es werden mehr Freibeträge und Absetzbeträge angeboten. Diese Änderungen sollen Steuerzahler entlasten und Gerechtigkeit schaffen.

Anpassungen beim Verkehrsabsetzbetrag

Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, bekommen mehr. Der Verkehrsabsetzbetrag steigt auf 487 Euro. Für Pendler bedeutet das eine spürbare Entlastung.

Änderungen bei Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbeträgen

Alleinerzieher und Alleinverdiener profitieren ebenfalls. Der Absetzbetrag steigt auf 601 Euro. Es gibt zusätzliche Zuschläge für jedes weitere Kind.

Der Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) liegt 2025 bei 7.284 Euro. Das ist 387 Euro mehr als 2024.

Neuerungen beim Unterhaltsabsetzbetrag

Der Unterhaltsabsetzbetrag wird auch angepasst. Ab 2025 liegt er zwischen 37 und 73 Euro pro Monat. Das hilft Unterhaltszahlern finanziell.

Weitere Absetzbeträge, die angepasst werden, sind der Pensionisten- und Kinderabsetzbetrag. Auch der Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag wird erhöht. Ziel ist es, verschiedene Gruppen steuerlich zu entlasten.

Absetzbetrag Betrag 2024 Betrag 2025
Verkehrsabsetzbetrag 400 Euro 487 Euro
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag 690 Euro 838 Euro
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag 650 Euro 790 Euro
Alleinerzieher-/Alleinverdienerabsetzbetrag 494 Euro 601 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag (monatlich) 29 bis 58 Euro 37 bis 73 Euro

Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgelder: Das ändert sich 2025

Im Jahr 2025 gibt es Änderungen bei Kilometergeld und Tages- und Nächtigungsgeldern. Diese Änderungen sollen eine faire Vergütung für Reisen sicherstellen. Sie sollen auch die Abrechnung einfacher machen.

Erhöhung des pauschalen Kilometergeldes

Das Kilometergeld wird 2025 von 0,42 Euro auf 0,50 Euro pro Kilometer steigen. Dies gilt für PKW, Motorräder und Fahrräder. Fahrräder können bis zu 3.000 Kilometer pro Jahr absetzen, was 1.500 Euro entspricht.

Für die ersten 50 Kilometer einer Dienstreise gibt es 0,50 Euro pro Kilometer. Für die nächsten 250 Kilometer sind es 0,20 Euro. Für mehr als 300 Kilometer zahlt man 0,10 Euro pro Kilometer. Der Höchstbetrag für Beförderungszuschüsse liegt bei 109 Euro pro Wegstrecke. Die Gesamtkosten für Dienstreisen sind auf 2.450 Euro begrenzt.

Anpassungen bei Tages- und Nächtigungsgeldern für Inlandsreisen

Ab 2025 steigen auch die Tages- und Nächtigungsgelder für Inlandsreisen. Der steuerfreie Betrag für Taggelder erhöht sich auf 30,00 Euro pro Tag. Die Stundensätze steigen auf 2,50 Euro pro angefangener Stunde.

Das pauschale Nächtigungsgeld für Inlandsreisen steigt auf 17,00 Euro pro Nacht. Es ist abgabenfrei. Bei bereitgestellter Unterkunft können 4,50 Euro pro Nacht abgerechnet werden. Im Ausland sind es 5,85 Euro.

Für Auslandsreisen gelten landesspezifische Höchstsätze für Tagesgelder. Bei kostenlosen Mahlzeiten kann nur ein Drittel des jeweiligen Auslandstagesgeldes abgerechnet werden.

Die Änderungen beim Kilometergeld und bei Tages- und Nächtigungsgeldern bringen Entlastung und Vereinfachung. Sie machen die Abrechnung für Unternehmen und Arbeitnehmer einfacher. Die Anpassungen berücksichtigen die tatsächlichen Kosten und vergüten Reisen fairer.

Kleinunternehmerregelung: Neue Umsatzgrenzen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in Österreich eine große Änderung für Kleinunternehmer. Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 35.000 Euro netto auf 55.000 Euro brutto. So können mehr Unternehmen von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren.

Es gibt auch eine Toleranzgrenze von 10 %. Kleinunternehmer bleiben bis zu einem Umsatz von 60.500 Euro brutto steuerfrei. Wenn der Umsatz diese Grenze überschreitet, muss die Umsatzsteuer auf den gesamten Umsatz gezahlt werden.

Ab 2025 gibt es einen zweijährigen Beobachtungszeitraum. Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im laufenden und im Vorjahr unter 55.000 Euro brutto liegen. So bleibt man als Kleinunternehmer gelten.

Die Umsatzsteuerbefreiung kann wettbewerbsfähig machen und den Unternehmern sparen. Sie müssen auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

EU-Unternehmen können die österreichische Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ihr Umsatz 100.000 Euro nicht überschreitet. Sie müssen die nationalen Grenzen einhalten. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung muss für mindestens fünf Jahre erfolgen.

Mit den neuen Umsatzgrenzen ab 2025 haben Kleinunternehmer in Österreich bessere Chancen. Sie können wettbewerbsfähiger werden und weniger administrativen Aufwand haben. Eine sorgfältige Prüfung und Planung sind wichtig, um von den Änderungen zu profitieren.

Sozialleistungen: Anpassungen bei Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Die österreichische Regierung plant, die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag 2025 zu erhöhen. So sollen Familien finanziell entlastet werden. Ab Januar 2025 profitieren rund 1,2 Millionen Familien und 2 Millionen Kinder von diesen Anpassungen.

Die Familienbeihilfe wird je nach Alter des Kindes angepasst. Für Kinder bis 2 Jahre erhöht sich die Beihilfe von 132,30 Euro auf 138,40 Euro. Kinder zwischen 3 und 9 Jahren bekommen mehr, von 148,40 Euro auf 155,20 Euro.

Für 10- bis 18-Jährige steigt der Betrag von 164,00 Euro auf 171,50 Euro. Und für junge Erwachsene ab 19 Jahren von 191,60 Euro auf 200,40 Euro.

Der Kinderabsetzbetrag wird von 67,80 Euro auf 70,90 Euro erhöht. Familien können so pro Kind bis zu 271,30 Euro monatlich erhalten. Eine Familie mit einem 15-jährigen Kind erhält jährlich 128,40 Euro mehr. Bei zwei Kindern im Alter von 14 und 16 Jahren sind es 266,40 Euro jährlich.

  • 2 Kinder: +8,60 Euro
  • 3 Kinder: +19,80 Euro
  • 4 Kinder: +33,00 Euro
  • 5 Kinder: +43,20 Euro
  • 6 Kinder: +53,40 Euro
  • 7 Kinder oder mehr: +63,00 Euro

Familien können 2025 bis zu 1.400 Euro mehr bekommen. Dazu gehören Anpassungen bei Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steigt auf 601 Euro. Die Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe erhöht sich von 16.455 Euro auf 17.212 Euro.

Alter des Kindes Familienbeihilfe 2024 Familienbeihilfe 2025 Erhöhung
0-2 Jahre 132,30 Euro 138,40 Euro +6,10 Euro
3-9 Jahre 148,40 Euro 155,20 Euro +6,80 Euro
10-18 Jahre 164,00 Euro 171,50 Euro +7,50 Euro
ab 19 Jahre 191,60 Euro 200,40 Euro +8,80 Euro

Diese Reformen sollen die Kaufkraft der Familien stärken. Sie sollen dazu beitragen, die finanzielle Stabilität in Österreich zu fördern. Familien können bis zu 3.255,60 Euro jährlich an Familienbeihilfe erhalten.

Dienstwohnungen: Änderungen bei der sachbezugsfreien Wohnfläche

In Österreich gibt es ab 2025 neue Regeln für Dienstwohnungen. Die sachbezugsfreie Wohnfläche wird erhöht. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer mit einer Firmenimmobilie als Wohnraum.

Erhöhung der sachbezugsfreien Wohnfläche auf 35 m²

Die Größe einer Dienstwohnung, die steuerfrei ist, wird auf 35 m² erhöht. Bis 2025 war es 30 m². Wenn die Wohnfläche mehr als 35 m² ist, muss ein Sachbezug gezahlt werden.

Aliquote Anrechnung von Gemeinschaftsflächen

Gemeinschaftsflächen wie Gänge und Garderoben werden ab 2025 anteilig der Wohnfläche zugeordnet. Wenn die Gesamtfläche der Immobilie mehr als 70 m² ist, muss der volle Sachbezug gezahlt werden.

Wohnfläche Sachbezug
bis 35 m² kein Sachbezug
35 m² bis 70 m² Sachbezug für übersteigenden Teil
über 70 m² voller Sachbezug für übersteigenden Teil

Ab 2025 gibt es neue Chancen für Arbeitnehmer mit Dienstwohnungen. Eine genaue Prüfung der Situation hilft, Steuervorteile zu nutzen.

Auswirkungen der Steueränderungen auf Arbeitnehmer und Selbstständige

Die Steuerreform 2025 bringt gute Neuigkeiten für Arbeitnehmer und Selbstständige in Österreich. Die Einkommensteuerstufen werden angepasst und Absetzbeträge erhöht. So profitieren vor allem diejenigen mit niedrigeren und mittleren Einkommen.

Einkommensstufe Steuersatz
0 – 13.308 Euro 0%
13.308 – 21.617 Euro 20%
21.617 – 35.836 Euro 30%
35.836 – 69.166 Euro 40%
69.166 – 103.072 Euro 48%
103.072 – 1 Mio. Euro 50%
ab 1 Mio. Euro 55%

Vorteile für Arbeitnehmer durch angepasste Steuerstufen

Arbeitnehmer profitieren von höheren Tarifgrenzen und erhöhten Absetzbeträgen. Sie können bis zu 18 Überstunden pro Monat steuerfrei absetzen. Das Kilometergeld wurde auch angepasst:

  • 0,50 Euro/km für betriebliche oder berufliche Nutzung eines Fahrzeugs
  • 0,15 Euro/km pro mitgenommenen Person in Fahrgemeinschaften
  • Beim Fahrrad können Kilometergelder bis zu maximal 3.000 km pro Jahr angesetzt werden
  • Für berufliches „Zu-Fuß-Gehen“ können 0,38 Euro/km angesetzt werden

Entlastungen für Selbstständige und Kleinunternehmer

Selbstständige und Kleinunternehmer bis 55.000 Euro Jahresumsatz sind ab 2025 umsatzsteuerbefreit. Das ist eine Erhöhung der Grenze von 35.000 Euro. Sie können auch die vereinfachte Rechnungsausstellung nutzen, was den Aufwand senkt.

Die Senkung der Lohnnebenkosten ab Juli 2025 entlastet beide Gruppen. Es gibt Anreize für Neueinstellungen und Investitionen.

Die Steuerreform 2025 bietet Steuervorteile für Arbeitnehmer und Selbstständige. Sie trägt zu einer fairen Entlastung bei. Mit frühzeitiger Planung und Expertenunterstützung können die Vorteile optimal genutzt werden.

Steuerliche Entlastungen für Familien ab 2025

Ab 2025 gibt es in Österreich mehr steuerliche Entlastungen für Familien. Die Regierung will die Finanzen von Familien verbessern. So wird die Familienförderung stärker.

Ein großer Wechsel ist der Familienbonus Plus. Ab 2022 bekommen Eltern 166,68 Euro monatlich für jedes Kind. Das sind 2.000 Euro im Jahr. Nach dem 18. Geburtstag gibt es 58,34 Euro monatlich, also 700 Euro jährlich, wenn Familienbeihilfe bezogen wird.

Durch den Familienbonus Plus sinkt die Steuerlast. Eltern können bis zu 2.000 Euro pro Kind sparen, bis das Kind 18 ist. Nach dem 18. Geburtstag sind es 700 Euro. Bei einem Einkommen von etwa 2.300 Euro im Monat kann man den Bonus voll nutzen.

Alleinverdiener und Alleinerziehende mit wenig Geld bekommen zusätzlich den Kindermehrbetrag. Dieser ist bis zu 250 Euro pro Jahr für jedes Kind. Er gilt, wenn der Absetzbetrag für Alleinverdiener oder Alleinerziehende zusteht und die Steuer unter 250 Euro liegt.

Die Einkommensgrenzen für den Kindermehrbetrag werden höher. So profitieren mehr Familien davon.

Jahr 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder
2022 13.749 € 16.499 € 18.769 € 20.461 €
2023 14.438 € 17.188 € 19.670 € 21.503 €
2024 16.316 € 19.816 € 22.483 € 24.817 €

Ab 2024 wird der Differenzbetrag zum Kindermehrbetrag erstattet. Die Absetzbeträge werden auch um 5,0 % erhöht. So steigt der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag von 572 Euro auf 601 Euro im Jahr 2025.

Der Kinderabsetzbetrag und andere Absetzbeträge werden auch angepasst. Das hilft Familien weiter.

Die Einkommensstufen im Steuertarif werden um 3,83 % erhöht. Der Kinderzuschlag von 60 Euro pro Monat wird ab Juli 2025 verlängert. Dies gilt für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit einem Jahreseinkommen bis zu 24.500 Euro.

Die steuerliche Entlastung von Familien ist ein wichtiger Schritt. Sie verbessert die Finanzen von Eltern und Kindern in Österreich. Maßnahmen wie Familienbonus Plus, angepasste Absetzbeträge und verlängerte Kinderzuschläge entlasten Familien.

Anpassungen im Bereich der Sozialversicherung

Im Jahr 2025 gibt es Neuerungen in der Sozialversicherung. Gewerbetreibende und neue Selbstständige müssen sich auf Änderungen einstellen. Für ASVG-Versicherte wird die Geringfügigkeitsgrenze erhöht.

Änderungen bei Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende und neue Selbstständige

Ab 2025 beträgt die Mindestbeitragsgrundlage 551,10 Euro monatlich. Das entspricht jährlich 6.613,20 Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage für GSVG-Versicherte liegt bei 7.525 Euro monatlich oder 90.300 Euro jährlich.

Diese Anpassungen sollen eine faire Beitragsberechnung ermöglichen. Sie orientieren sich an den Einkommensverhältnissen.

Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für ASVG-Versicherte

Die Geringfügigkeitsgrenze für ASVG-Versicherte wird von 518,44 Euro auf 551,10 Euro monatlich erhöht. So können Geringfügig Beschäftigte mehr verdienen, ohne die Grenze zu überschreiten.

Beitragsgrundlage 2024 2025
Mindestbeitragsgrundlage Gewerbetreibende/Selbständige (monatlich) 551,10 €
Höchstbeitragsgrundlage GSVG-Versicherte (monatlich) 6.060 € 7.525 €
Geringfügigkeitsgrenze ASVG-Versicherte (monatlich) 518,44 € 551,10 €

Die Anhebung der Beitragsgrundlagen und die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze passen das Sozialversicherungssystem an. So wird eine angemessene soziale Absicherung für alle Versicherten sichergestellt.

Steuervorteile durch frühzeitige Planung nutzen

Um die Steuervorteile von 2025 voll auszuschöpfen, ist frühzeitige Steuerplanung wichtig. Arbeitnehmer können ihre Steuern senken, indem sie ihre Einkommen auf mehrere Jahre verteilen. So vermeiden sie große Steuersteigerungen.

Selbstständige und Unternehmer können ihre Steuern auch senken. Sie können in Investitionen oder Rücklagen investieren. So verringern sie ihre Steuerlast.

Familien können von höheren Absetzbeträgen profitieren. Zum Beispiel gibt es im Jahr 2025 einen höheren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Es gibt auch mehr Geld für Kinderbetreuung.

Steuerexperten können helfen, die besten Wege zu finden, Steuern zu sparen. Es ist wichtig, frühzeitig zu planen. So nutzen Sie alle Chancen.

Steuerliche Fragestellungen sollten frühzeitig in die Planungen integriert werden, da dies signifikante Chancen und Optimierungspotenziale eröffnet.

Hier sind einige Steuertipps 2025 für verschiedene Gruppen:

Gruppe Steuertipp Maximalbetrag
Arbeitnehmer Homeoffice-Pauschale 1.260 Euro jährlich
Selbstständige Gewinnfreibetrag 15% des Gewinnes
Alleinerziehende Entlastungsbetrag 4.260 Euro + 240 Euro pro Kind
Spender Spendenabzug 20% der Einkünfte

Durch gute Steuerplanung können Sie im Jahr 2025 weniger Steuern zahlen. Frühzeitig planen und sich beraten lassen, ist der Schlüssel.

Expertenunterstützung bei der Anpassung der persönlichen Steuersituation

Im Jahr 2025 gibt es in Österreich viele steuerliche Änderungen. Viele Menschen müssen ihre Steuerstrategie neu planen. Deshalb ist eine Steuerberatung sehr wichtig. Fachleute können helfen, die Steuern zu senken.

Steuerberater kennen sich gut aus. Sie helfen bei der Berechnung von Freibeträgen und Absetzbeträgen. Sie optimieren auch Investitionen und helfen bei der Beantragung von Förderungen.

Eine gute Steuerberatung kann viel Geld sparen. Experten entwickeln Strategien, um Steuern zu senken. Sie berücksichtigen alle wichtigen Details.

Zu den besten Steuertipps gehören:

  • Ausnutzung von Freibeträgen und Absetzbeträgen
  • Optimierung von Werbungskosten und Sonderausgaben
  • Steuerlich vorteilhafte Gestaltung von Investments
  • Nutzung von Förderungen und Zuschüssen
  • Rechtssichere Dokumentation und fristgerechte Abgabe der Steuererklärung

Ein erfahrener Steuerberater hilft, die Steuererklärung korrekt zu machen. So spart man viel Geld. Eine Steuerberatung in Österreich ist eine gute Investition.

Ausblick auf weitere mögliche Steueränderungen in Österreich

Es gibt noch mehr Steueränderungen in Österreich. Ab 2026 werden Arbeitnehmer durch niedrigere Lohnsteuer und Lohnnebenkosten entlastet. Gleichzeitig werden ökologisch schädliche Subventionen und Steuererleichterungen schrittweise reduziert.

Die Steuerreform 2026 konzentriert sich auf die Besteuerung von Kapitalerträgen, Erbschaften und Schenkungen. Ziel ist es, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Ab 2026 werden die Lohn- und Einkommensteuerstufen jährlich an die Inflation angepasst, um kalte Progression zu vermeiden.

  • Erhöhung der CO2-Steuer von 55 EUR auf 65 EUR pro Tonne bis 2028
  • Schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters auf 65 Jahre bis 2033
  • Ausweitung der Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke
  • Reform der Unternehmensbesteuerung mit Fokus auf KMUs

„Die geplanten Steueränderungen sollen eine nachhaltige und sozial gerechte Entwicklung Österreichs sicherstellen. Dabei gilt es, die Balance zwischen Entlastung und notwendigen Investitionen zu finden.“

Die folgende Tabelle zeigt die geplante Entwicklung ausgewählter Steuersätze und Grenzwerte bis 2028:

Jahr Inflationsrate für Steueranpassung Höchststeuersatz ab 1 Mio. EUR Kleinunternehmer-Grenze (brutto) CO2-Steuer pro Tonne
2025 5,0% 55% 55.000 EUR 55 EUR
2026 4,5% 55% 57.500 EUR 60 EUR
2027 4,0% 55% 60.000 EUR 62 EUR
2028 3,5% 55% 62.500 EUR 65 EUR

Die Steuerpläne der Regierung für die kommenden Jahre zeigen, dass die Steuerreform 2025 nur der Anfang ist. Bürger und Unternehmen sollten die Entwicklungen im Blick behalten, um frühzeitig auf Änderungen reagieren zu können.

Fazit

Österreichs Steueränderungen für 2025 bringen viele Vorteile. Arbeitnehmer bekommen höhere Freibeträge und niedrigere Steuern. Selbstständige und Unternehmer profitieren von einer höheren Kleinunternehmergrenze.

Familien werden durch mehr Geld für Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag entlastet. Auch das Pflegegeld steigt um 4,6 % auf 130,80 Euro.

Es gibt Änderungen bei der Mobilität. Die CO₂-Bepreisung steigt auf 55 Euro pro Tonne. Dies führt zu leichten Preissteigerungen bei Diesel und Benzin.

Die NoVA-Berechnung ändert sich, und der Sachbezug für Dienstwagen wird auf 1,5 % gesenkt. Das gilt, wenn der CO₂-Ausstoß maximal 126 Gramm pro Kilometer beträgt. Das amtliche Kilometergeld steigt auf 50 Cent pro Kilometer.

Ein Überblick zeigt, dass es Neuerungen bei Einwegpfand, Banküberweisungen und Reparaturvorschriften für Smartphones gibt.

Im Jahr 2025 bleiben mehr Netto von Brutto für die meisten Steuerzahler in Österreich. Eine Zusammenfassung der Steuern in Österreich 2025 zeigt, dass weitere Entlastungen geplant sind. Es ist ratsam, die persönliche Steuersituation frühzeitig zu überprüfen und anzupassen.

Experten können dabei helfen, die individuellen Auswirkungen der Steueränderungen zu bewerten. Sie unterstützen bei der Anpassung der Steuerstrategie.

FAQ

Wie ändern sich die Einkommensteuerstufen und -sätze ab 2025 in Österreich?

Ab 2025 gibt es neue Lohnsteuertarife in Österreich. Der steuerfreie Betrag steigt auf 13.308 Euro. Für Einkommen bis 21.617 Euro zahlt man 20% Steuer.Für Einkommen bis 35.836 Euro sind es 30%. Bis 69.166 Euro zahlt man 40%. Bis 103.072 Euro 48%, bis 1 Million Euro 50% und mehr als 1 Million Euro 55% Steuer.Die Grenzwerte werden jährlich an die Inflation angepasst. Das hilft besonders den mit niedrigen Einkommen.

Was bedeutet die Abschaffung der kalten Progression für Steuerzahler?

Die kalte Progression wird ab 2023 abgeschafft. Das heißt, die Grenzwerte der Lohnsteuertarifstufen (außer der höchsten) werden jährlich angepasst. So werden Steuerzahler entlastet, denn weniger Einkommen fällt in höhere Steuerstufen, auch wenn die Löhne nur für Inflation steigen.

Welche Freibeträge und Absetzbeträge werden 2025 erhöht?

Ab 2025 steigt der Verkehrsabsetzbetrag auf 487 Euro. Für mehrere Fahrten gibt es einen Zuschlag von 790 Euro. Der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich auf 601 Euro.Der Unterhaltsabsetzbetrag steigt auf 37 bis 73 Euro pro Monat. Auch der Pensionisten- und Kinderabsetzbetrag sowie der Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag werden angehoben.

Wie ändern sich das Kilometergeld und die Tages- und Nächtigungsgelder 2025?

Das Kilometergeld für berufliche Fahrten mit dem eigenen Pkw steigt auf 0,50 Euro pro Kilometer. Für Fahrräder wird die Obergrenze verdoppelt, für Fußgänger die Untergrenze halbiert. Bei Inlandsreisen steigen die Tages- und Nächtigungsgelder.Die Tagesgelder erhöhen sich von 26,40 auf 30 Euro. Die Nächtigungsgelder steigen von 15 auf 18 Euro pro Nacht.

Was ändert sich bei der Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt auf 55.000 Euro. Kleinunternehmer bis zu dieser Grenze sind umsatzsteuerbefreit. Sie müssen keine USt in Rechnung stellen.Sie können auch die vereinfachte Rechnungslegung nutzen. Das war bisher nur bis 400 Euro Rechnungsbetrag möglich.

Wie werden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag 2025 angepasst?

Die Familienbeihilfe steigt 2025 um 4,6%. Sie liegt dann je nach Alter des Kindes zwischen 138,40 und 200,40 Euro pro Monat. Der Kinderabsetzbetrag steigt auf 70,90 Euro monatlich.Es gibt auch einen neuen Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag von 60 Euro für Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Das gilt ab Juli 2025.

Welche Änderungen gibt es bei Dienstwohnungen ab 2025?

Dienstwohnungen bis zu 35 m² bleiben sachbezugsfrei. Für den übersteigenden Teil ist ein Sachbezug anzusetzen. Gemeinschaftsflächen werden aliquot angerechnet.Übersteigt die Dienstwohnung insgesamt 70 m², ist für den übersteigenden Teil grundsätzlich der volle Sachbezug anzusetzen.

Wer profitiert von den Steueränderungen 2025 in Österreich?

Arbeitnehmer profitieren durch höhere Lohnsteuerstufen und Absetzbeträge, vor allem bei niedrigen und mittleren Einkommen. Selbstständige und Kleinunternehmer bis 55.000 Euro Jahresumsatz sind umsatzsteuerbefreit.Sie können generell vereinfacht Rechnungen ausstellen. Die Senkung der Lohnnebenkosten ab Juli 2025 entlastet beide Gruppen.

Wie werden Familien 2025 steuerlich in Österreich entlastet?

Familien profitieren 2025 von der Erhöhung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags um 4,6%. Der Mehrkindzuschlag wird auch erhöht. Alleinerziehende mit maximal 25.725 Euro Jahreseinkommen erhalten einen neuen Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag.Der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag steigt auf 601 Euro plus Zuschläge für weitere Kinder.

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale.

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