Im Jahr 2025 gibt es in Österreich viele steuerliche Änderungen. Diese werden das tägliche Leben der Menschen beeinflussen. Die Steuerreform soll vor allem Arbeitnehmer und Familien entlasten.
Es gibt auch Neuerungen bei der Körperschaftsteuer, die Unternehmen betreffen.
Eine große Änderung betrifft die Steuertarife. Die Einkommensgrenzen werden erhöht, um Steuerzahler zu entlasten. Die kalte Progression wird abgeschafft, indem die Grenzwerte an die Inflation angepasst werden.
Dies bedeutet, dass Gehaltserhöhungen nicht mehr automatisch zu höheren Steuern führen.
Familien freuen sich über mehr Geld durch höhere Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Auch verschiedene Absetzbeträge werden erhöht. Selbstständige profitieren von einer höheren Umsatzgrenze für Kleinunternehmer.
Wichtige Punkte auf einen Blick
- Anpassung der Lohn- und Einkommensteuertarifstufen zur Entlastung der Steuerzahler
- Abschaffung der kalten Progression durch Angleichung der Grenzwerte an die Inflation
- Erhöhung von Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und verschiedenen Absetzbeträgen
- Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 55.000 Euro
- Einführung eines Einwegpfands von 25 Cent auf Plastikflaschen und Getränkedosen
Einkommensteuer: Neue Tarifstufen und Steuersätze ab 2025
Ab 2025 gibt es Änderungen bei der Einkommensteuer in Österreich. Die Lohnsteuertabelle 2025 wird um 3,84 % angehoben, außer bei Einkommen über 1 Million Euro. Diese Anpassung soll den Einfluss der Inflation ausgleichen und Steuerzahler entlasten.
Anpassung der Einkommensteuerstufen an die Inflation
Die neuen Einkommensteuerstufen basieren auf einer erwarteten Inflationsrate von 5,0 % für 2025. Im Vergleich zu 2024, wo die Steuerstufen um 6,6 % erhöht wurden, ist 2025 eine geringere Anhebung von 3,8333 % geplant. Besonders Bezieher mit niedrigeren und mittleren Einkommen profitieren von dieser Anpassung.
Änderungen bei den Steuersätzen für verschiedene Einkommensgruppen
Die Grenzsteuersätze für 2025 bleiben unverändert. Einkommen bis 13.308 Euro bleiben steuerfrei. Für Einkommen zwischen 13.308 und 21.617 Euro gilt ein Steuersatz von 20 %. Der Spitzensteuersatz von 55 % bleibt bei Einkommen über 1 Million Euro bestehen.
Einkommensstufe | Grenzsteuersatz 2025 | Grenzsteuersatz 2024 |
---|---|---|
Bis 13.308 Euro | 0 % | 0 % |
Über 13.308 bis 21.617 Euro | 20 % | 20 % |
Über 21.617 bis 35.836 Euro | 30 % | 30 % |
Über 35.836 bis 69.166 Euro | 40 % | 40 % |
Über 69.166 bis 103.072 Euro | 48 % | 48 % |
Über 103.072 bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
Über 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Die Steuerstufen werden kontinuierlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Der Grenzwert für steuerfreies Einkommen stieg von 11.000 Euro in 2022 auf 12.816 Euro in 2024. Mit den neuen Tarifstufen ab 2025 können Steuerzahler in Österreich eine spürbare Entlastung erfahren und ihre Kaufkraft erhalten.
Abschaffung der kalten Progression: Was bedeutet das für Steuerzahler?
Ab 2023 erleben österreichische Steuerzahler eine große Entlastung. Die Lohnsteuertarife werden an die Inflation angepasst. So steigen Löhne und Gehälter, aber weniger in höhere Steuersätze.
Die Steuerfreigrenze steigt von 12.816 Euro auf über 13.308 Euro im Jahr 2025. Die Lohnsteuertabelle erhöht sich um 3,8 Prozent. Das basiert auf einer Inflation von 4,9 Prozent.
Einkommensgrenze | Steuersatz |
---|---|
Bis 13.308 Euro | 0 % |
Bis 21.617 Euro | 20 % |
Bis 35.836 Euro | 30 % |
Bis 69.166 Euro | 40 % |
Bis 103.072 Euro | 48 % |
Bis 1.000.000 Euro | 50 % |
Über 1.000.000 Euro | 55 % |
Die Abschaffung der kalten Progression hilft besonders denjenigen mit niedrigerem Einkommen. In der Vergangenheit wurden diese Gruppen schon oft entlastet. Ab Juli 2025 bekommen Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen von maximal 25.725 Euro brutto einen Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag.
Es gibt auch Erhöhungen bei verschiedenen Absetzbeträgen. Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag steigt von 572 Euro auf 601 Euro. Das Kilometergeld erhöht sich von 0,42 Euro auf 0,50 Euro pro Kilometer. Das sind weitere Entlastungen für Steuerzahler.
Die Steuerreformen ab 2025 bringen große Vorteile für Arbeitnehmer und Selbstständige in Österreich. Durch die Anpassungen bleiben den Steuerzahlern mehr Netto vom Brutto.
Erhöhung von Freibeträgen und Absetzbeträgen
In Österreich gibt es 2025 Änderungen bei der Steuer. Es werden mehr Freibeträge und Absetzbeträge angeboten. Diese Änderungen sollen Steuerzahler entlasten und Gerechtigkeit schaffen.
Anpassungen beim Verkehrsabsetzbetrag
Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, bekommen mehr. Der Verkehrsabsetzbetrag steigt auf 487 Euro. Für Pendler bedeutet das eine spürbare Entlastung.
Änderungen bei Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbeträgen
Alleinerzieher und Alleinverdiener profitieren ebenfalls. Der Absetzbetrag steigt auf 601 Euro. Es gibt zusätzliche Zuschläge für jedes weitere Kind.
Der Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) liegt 2025 bei 7.284 Euro. Das ist 387 Euro mehr als 2024.
Neuerungen beim Unterhaltsabsetzbetrag
Der Unterhaltsabsetzbetrag wird auch angepasst. Ab 2025 liegt er zwischen 37 und 73 Euro pro Monat. Das hilft Unterhaltszahlern finanziell.
Weitere Absetzbeträge, die angepasst werden, sind der Pensionisten- und Kinderabsetzbetrag. Auch der Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag wird erhöht. Ziel ist es, verschiedene Gruppen steuerlich zu entlasten.
Absetzbetrag | Betrag 2024 | Betrag 2025 |
---|---|---|
Verkehrsabsetzbetrag | 400 Euro | 487 Euro |
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag | 690 Euro | 838 Euro |
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag | 650 Euro | 790 Euro |
Alleinerzieher-/Alleinverdienerabsetzbetrag | 494 Euro | 601 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag (monatlich) | 29 bis 58 Euro | 37 bis 73 Euro |
Kilometergeld, Tages- und Nächtigungsgelder: Das ändert sich 2025
Im Jahr 2025 gibt es Änderungen bei Kilometergeld und Tages- und Nächtigungsgeldern. Diese Änderungen sollen eine faire Vergütung für Reisen sicherstellen. Sie sollen auch die Abrechnung einfacher machen.
Erhöhung des pauschalen Kilometergeldes
Das Kilometergeld wird 2025 von 0,42 Euro auf 0,50 Euro pro Kilometer steigen. Dies gilt für PKW, Motorräder und Fahrräder. Fahrräder können bis zu 3.000 Kilometer pro Jahr absetzen, was 1.500 Euro entspricht.
Für die ersten 50 Kilometer einer Dienstreise gibt es 0,50 Euro pro Kilometer. Für die nächsten 250 Kilometer sind es 0,20 Euro. Für mehr als 300 Kilometer zahlt man 0,10 Euro pro Kilometer. Der Höchstbetrag für Beförderungszuschüsse liegt bei 109 Euro pro Wegstrecke. Die Gesamtkosten für Dienstreisen sind auf 2.450 Euro begrenzt.
Anpassungen bei Tages- und Nächtigungsgeldern für Inlandsreisen
Ab 2025 steigen auch die Tages- und Nächtigungsgelder für Inlandsreisen. Der steuerfreie Betrag für Taggelder erhöht sich auf 30,00 Euro pro Tag. Die Stundensätze steigen auf 2,50 Euro pro angefangener Stunde.
Das pauschale Nächtigungsgeld für Inlandsreisen steigt auf 17,00 Euro pro Nacht. Es ist abgabenfrei. Bei bereitgestellter Unterkunft können 4,50 Euro pro Nacht abgerechnet werden. Im Ausland sind es 5,85 Euro.
Für Auslandsreisen gelten landesspezifische Höchstsätze für Tagesgelder. Bei kostenlosen Mahlzeiten kann nur ein Drittel des jeweiligen Auslandstagesgeldes abgerechnet werden.
Die Änderungen beim Kilometergeld und bei Tages- und Nächtigungsgeldern bringen Entlastung und Vereinfachung. Sie machen die Abrechnung für Unternehmen und Arbeitnehmer einfacher. Die Anpassungen berücksichtigen die tatsächlichen Kosten und vergüten Reisen fairer.
Kleinunternehmerregelung: Neue Umsatzgrenzen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in Österreich eine große Änderung für Kleinunternehmer. Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung steigt von 35.000 Euro netto auf 55.000 Euro brutto. So können mehr Unternehmen von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren.
Es gibt auch eine Toleranzgrenze von 10 %. Kleinunternehmer bleiben bis zu einem Umsatz von 60.500 Euro brutto steuerfrei. Wenn der Umsatz diese Grenze überschreitet, muss die Umsatzsteuer auf den gesamten Umsatz gezahlt werden.
Ab 2025 gibt es einen zweijährigen Beobachtungszeitraum. Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im laufenden und im Vorjahr unter 55.000 Euro brutto liegen. So bleibt man als Kleinunternehmer gelten.
Die Umsatzsteuerbefreiung kann wettbewerbsfähig machen und den Unternehmern sparen. Sie müssen auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
EU-Unternehmen können die österreichische Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn ihr Umsatz 100.000 Euro nicht überschreitet. Sie müssen die nationalen Grenzen einhalten. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung muss für mindestens fünf Jahre erfolgen.
Mit den neuen Umsatzgrenzen ab 2025 haben Kleinunternehmer in Österreich bessere Chancen. Sie können wettbewerbsfähiger werden und weniger administrativen Aufwand haben. Eine sorgfältige Prüfung und Planung sind wichtig, um von den Änderungen zu profitieren.
Sozialleistungen: Anpassungen bei Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
Die österreichische Regierung plant, die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag 2025 zu erhöhen. So sollen Familien finanziell entlastet werden. Ab Januar 2025 profitieren rund 1,2 Millionen Familien und 2 Millionen Kinder von diesen Anpassungen.
Die Familienbeihilfe wird je nach Alter des Kindes angepasst. Für Kinder bis 2 Jahre erhöht sich die Beihilfe von 132,30 Euro auf 138,40 Euro. Kinder zwischen 3 und 9 Jahren bekommen mehr, von 148,40 Euro auf 155,20 Euro.
Für 10- bis 18-Jährige steigt der Betrag von 164,00 Euro auf 171,50 Euro. Und für junge Erwachsene ab 19 Jahren von 191,60 Euro auf 200,40 Euro.
Der Kinderabsetzbetrag wird von 67,80 Euro auf 70,90 Euro erhöht. Familien können so pro Kind bis zu 271,30 Euro monatlich erhalten. Eine Familie mit einem 15-jährigen Kind erhält jährlich 128,40 Euro mehr. Bei zwei Kindern im Alter von 14 und 16 Jahren sind es 266,40 Euro jährlich.
- 2 Kinder: +8,60 Euro
- 3 Kinder: +19,80 Euro
- 4 Kinder: +33,00 Euro
- 5 Kinder: +43,20 Euro
- 6 Kinder: +53,40 Euro
- 7 Kinder oder mehr: +63,00 Euro
Familien können 2025 bis zu 1.400 Euro mehr bekommen. Dazu gehören Anpassungen bei Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steigt auf 601 Euro. Die Einkommensgrenze für die Familienbeihilfe erhöht sich von 16.455 Euro auf 17.212 Euro.
Alter des Kindes | Familienbeihilfe 2024 | Familienbeihilfe 2025 | Erhöhung |
---|---|---|---|
0-2 Jahre | 132,30 Euro | 138,40 Euro | +6,10 Euro |
3-9 Jahre | 148,40 Euro | 155,20 Euro | +6,80 Euro |
10-18 Jahre | 164,00 Euro | 171,50 Euro | +7,50 Euro |
ab 19 Jahre | 191,60 Euro | 200,40 Euro | +8,80 Euro |
Diese Reformen sollen die Kaufkraft der Familien stärken. Sie sollen dazu beitragen, die finanzielle Stabilität in Österreich zu fördern. Familien können bis zu 3.255,60 Euro jährlich an Familienbeihilfe erhalten.
Dienstwohnungen: Änderungen bei der sachbezugsfreien Wohnfläche
In Österreich gibt es ab 2025 neue Regeln für Dienstwohnungen. Die sachbezugsfreie Wohnfläche wird erhöht. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer mit einer Firmenimmobilie als Wohnraum.
Erhöhung der sachbezugsfreien Wohnfläche auf 35 m²
Die Größe einer Dienstwohnung, die steuerfrei ist, wird auf 35 m² erhöht. Bis 2025 war es 30 m². Wenn die Wohnfläche mehr als 35 m² ist, muss ein Sachbezug gezahlt werden.
Aliquote Anrechnung von Gemeinschaftsflächen
Gemeinschaftsflächen wie Gänge und Garderoben werden ab 2025 anteilig der Wohnfläche zugeordnet. Wenn die Gesamtfläche der Immobilie mehr als 70 m² ist, muss der volle Sachbezug gezahlt werden.
Wohnfläche | Sachbezug |
---|---|
bis 35 m² | kein Sachbezug |
35 m² bis 70 m² | Sachbezug für übersteigenden Teil |
über 70 m² | voller Sachbezug für übersteigenden Teil |
Ab 2025 gibt es neue Chancen für Arbeitnehmer mit Dienstwohnungen. Eine genaue Prüfung der Situation hilft, Steuervorteile zu nutzen.
Auswirkungen der Steueränderungen auf Arbeitnehmer und Selbstständige
Die Steuerreform 2025 bringt gute Neuigkeiten für Arbeitnehmer und Selbstständige in Österreich. Die Einkommensteuerstufen werden angepasst und Absetzbeträge erhöht. So profitieren vor allem diejenigen mit niedrigeren und mittleren Einkommen.
Einkommensstufe | Steuersatz |
---|---|
0 – 13.308 Euro | 0% |
13.308 – 21.617 Euro | 20% |
21.617 – 35.836 Euro | 30% |
35.836 – 69.166 Euro | 40% |
69.166 – 103.072 Euro | 48% |
103.072 – 1 Mio. Euro | 50% |
ab 1 Mio. Euro | 55% |
Vorteile für Arbeitnehmer durch angepasste Steuerstufen
Arbeitnehmer profitieren von höheren Tarifgrenzen und erhöhten Absetzbeträgen. Sie können bis zu 18 Überstunden pro Monat steuerfrei absetzen. Das Kilometergeld wurde auch angepasst:
- 0,50 Euro/km für betriebliche oder berufliche Nutzung eines Fahrzeugs
- 0,15 Euro/km pro mitgenommenen Person in Fahrgemeinschaften
- Beim Fahrrad können Kilometergelder bis zu maximal 3.000 km pro Jahr angesetzt werden
- Für berufliches „Zu-Fuß-Gehen“ können 0,38 Euro/km angesetzt werden
Entlastungen für Selbstständige und Kleinunternehmer
Selbstständige und Kleinunternehmer bis 55.000 Euro Jahresumsatz sind ab 2025 umsatzsteuerbefreit. Das ist eine Erhöhung der Grenze von 35.000 Euro. Sie können auch die vereinfachte Rechnungsausstellung nutzen, was den Aufwand senkt.
Die Senkung der Lohnnebenkosten ab Juli 2025 entlastet beide Gruppen. Es gibt Anreize für Neueinstellungen und Investitionen.
Die Steuerreform 2025 bietet Steuervorteile für Arbeitnehmer und Selbstständige. Sie trägt zu einer fairen Entlastung bei. Mit frühzeitiger Planung und Expertenunterstützung können die Vorteile optimal genutzt werden.
Steuerliche Entlastungen für Familien ab 2025
Ab 2025 gibt es in Österreich mehr steuerliche Entlastungen für Familien. Die Regierung will die Finanzen von Familien verbessern. So wird die Familienförderung stärker.
Ein großer Wechsel ist der Familienbonus Plus. Ab 2022 bekommen Eltern 166,68 Euro monatlich für jedes Kind. Das sind 2.000 Euro im Jahr. Nach dem 18. Geburtstag gibt es 58,34 Euro monatlich, also 700 Euro jährlich, wenn Familienbeihilfe bezogen wird.
Durch den Familienbonus Plus sinkt die Steuerlast. Eltern können bis zu 2.000 Euro pro Kind sparen, bis das Kind 18 ist. Nach dem 18. Geburtstag sind es 700 Euro. Bei einem Einkommen von etwa 2.300 Euro im Monat kann man den Bonus voll nutzen.
Alleinverdiener und Alleinerziehende mit wenig Geld bekommen zusätzlich den Kindermehrbetrag. Dieser ist bis zu 250 Euro pro Jahr für jedes Kind. Er gilt, wenn der Absetzbetrag für Alleinverdiener oder Alleinerziehende zusteht und die Steuer unter 250 Euro liegt.
Die Einkommensgrenzen für den Kindermehrbetrag werden höher. So profitieren mehr Familien davon.
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder |
---|---|---|---|---|
2022 | 13.749 € | 16.499 € | 18.769 € | 20.461 € |
2023 | 14.438 € | 17.188 € | 19.670 € | 21.503 € |
2024 | 16.316 € | 19.816 € | 22.483 € | 24.817 € |
Ab 2024 wird der Differenzbetrag zum Kindermehrbetrag erstattet. Die Absetzbeträge werden auch um 5,0 % erhöht. So steigt der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag von 572 Euro auf 601 Euro im Jahr 2025.
Der Kinderabsetzbetrag und andere Absetzbeträge werden auch angepasst. Das hilft Familien weiter.
Die Einkommensstufen im Steuertarif werden um 3,83 % erhöht. Der Kinderzuschlag von 60 Euro pro Monat wird ab Juli 2025 verlängert. Dies gilt für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit einem Jahreseinkommen bis zu 24.500 Euro.
Die steuerliche Entlastung von Familien ist ein wichtiger Schritt. Sie verbessert die Finanzen von Eltern und Kindern in Österreich. Maßnahmen wie Familienbonus Plus, angepasste Absetzbeträge und verlängerte Kinderzuschläge entlasten Familien.
Anpassungen im Bereich der Sozialversicherung
Im Jahr 2025 gibt es Neuerungen in der Sozialversicherung. Gewerbetreibende und neue Selbstständige müssen sich auf Änderungen einstellen. Für ASVG-Versicherte wird die Geringfügigkeitsgrenze erhöht.
Änderungen bei Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende und neue Selbstständige
Ab 2025 beträgt die Mindestbeitragsgrundlage 551,10 Euro monatlich. Das entspricht jährlich 6.613,20 Euro. Die Höchstbeitragsgrundlage für GSVG-Versicherte liegt bei 7.525 Euro monatlich oder 90.300 Euro jährlich.
Diese Anpassungen sollen eine faire Beitragsberechnung ermöglichen. Sie orientieren sich an den Einkommensverhältnissen.
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für ASVG-Versicherte
Die Geringfügigkeitsgrenze für ASVG-Versicherte wird von 518,44 Euro auf 551,10 Euro monatlich erhöht. So können Geringfügig Beschäftigte mehr verdienen, ohne die Grenze zu überschreiten.
Beitragsgrundlage | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Mindestbeitragsgrundlage Gewerbetreibende/Selbständige (monatlich) | – | 551,10 € |
Höchstbeitragsgrundlage GSVG-Versicherte (monatlich) | 6.060 € | 7.525 € |
Geringfügigkeitsgrenze ASVG-Versicherte (monatlich) | 518,44 € | 551,10 € |
Die Anhebung der Beitragsgrundlagen und die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze passen das Sozialversicherungssystem an. So wird eine angemessene soziale Absicherung für alle Versicherten sichergestellt.
Steuervorteile durch frühzeitige Planung nutzen
Um die Steuervorteile von 2025 voll auszuschöpfen, ist frühzeitige Steuerplanung wichtig. Arbeitnehmer können ihre Steuern senken, indem sie ihre Einkommen auf mehrere Jahre verteilen. So vermeiden sie große Steuersteigerungen.
Selbstständige und Unternehmer können ihre Steuern auch senken. Sie können in Investitionen oder Rücklagen investieren. So verringern sie ihre Steuerlast.
Familien können von höheren Absetzbeträgen profitieren. Zum Beispiel gibt es im Jahr 2025 einen höheren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Es gibt auch mehr Geld für Kinderbetreuung.
Steuerexperten können helfen, die besten Wege zu finden, Steuern zu sparen. Es ist wichtig, frühzeitig zu planen. So nutzen Sie alle Chancen.
Steuerliche Fragestellungen sollten frühzeitig in die Planungen integriert werden, da dies signifikante Chancen und Optimierungspotenziale eröffnet.
Hier sind einige Steuertipps 2025 für verschiedene Gruppen:
Gruppe | Steuertipp | Maximalbetrag |
---|---|---|
Arbeitnehmer | Homeoffice-Pauschale | 1.260 Euro jährlich |
Selbstständige | Gewinnfreibetrag | 15% des Gewinnes |
Alleinerziehende | Entlastungsbetrag | 4.260 Euro + 240 Euro pro Kind |
Spender | Spendenabzug | 20% der Einkünfte |
Durch gute Steuerplanung können Sie im Jahr 2025 weniger Steuern zahlen. Frühzeitig planen und sich beraten lassen, ist der Schlüssel.
Expertenunterstützung bei der Anpassung der persönlichen Steuersituation
Im Jahr 2025 gibt es in Österreich viele steuerliche Änderungen. Viele Menschen müssen ihre Steuerstrategie neu planen. Deshalb ist eine Steuerberatung sehr wichtig. Fachleute können helfen, die Steuern zu senken.
Steuerberater kennen sich gut aus. Sie helfen bei der Berechnung von Freibeträgen und Absetzbeträgen. Sie optimieren auch Investitionen und helfen bei der Beantragung von Förderungen.
Eine gute Steuerberatung kann viel Geld sparen. Experten entwickeln Strategien, um Steuern zu senken. Sie berücksichtigen alle wichtigen Details.
Zu den besten Steuertipps gehören:
- Ausnutzung von Freibeträgen und Absetzbeträgen
- Optimierung von Werbungskosten und Sonderausgaben
- Steuerlich vorteilhafte Gestaltung von Investments
- Nutzung von Förderungen und Zuschüssen
- Rechtssichere Dokumentation und fristgerechte Abgabe der Steuererklärung
Ein erfahrener Steuerberater hilft, die Steuererklärung korrekt zu machen. So spart man viel Geld. Eine Steuerberatung in Österreich ist eine gute Investition.
Ausblick auf weitere mögliche Steueränderungen in Österreich
Es gibt noch mehr Steueränderungen in Österreich. Ab 2026 werden Arbeitnehmer durch niedrigere Lohnsteuer und Lohnnebenkosten entlastet. Gleichzeitig werden ökologisch schädliche Subventionen und Steuererleichterungen schrittweise reduziert.
Die Steuerreform 2026 konzentriert sich auf die Besteuerung von Kapitalerträgen, Erbschaften und Schenkungen. Ziel ist es, die Steuerlast gerechter zu verteilen. Ab 2026 werden die Lohn- und Einkommensteuerstufen jährlich an die Inflation angepasst, um kalte Progression zu vermeiden.
- Erhöhung der CO2-Steuer von 55 EUR auf 65 EUR pro Tonne bis 2028
- Schrittweise Anhebung des Frauenpensionsalters auf 65 Jahre bis 2033
- Ausweitung der Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke
- Reform der Unternehmensbesteuerung mit Fokus auf KMUs
„Die geplanten Steueränderungen sollen eine nachhaltige und sozial gerechte Entwicklung Österreichs sicherstellen. Dabei gilt es, die Balance zwischen Entlastung und notwendigen Investitionen zu finden.“
Die folgende Tabelle zeigt die geplante Entwicklung ausgewählter Steuersätze und Grenzwerte bis 2028:
Jahr | Inflationsrate für Steueranpassung | Höchststeuersatz ab 1 Mio. EUR | Kleinunternehmer-Grenze (brutto) | CO2-Steuer pro Tonne |
---|---|---|---|---|
2025 | 5,0% | 55% | 55.000 EUR | 55 EUR |
2026 | 4,5% | 55% | 57.500 EUR | 60 EUR |
2027 | 4,0% | 55% | 60.000 EUR | 62 EUR |
2028 | 3,5% | 55% | 62.500 EUR | 65 EUR |
Die Steuerpläne der Regierung für die kommenden Jahre zeigen, dass die Steuerreform 2025 nur der Anfang ist. Bürger und Unternehmen sollten die Entwicklungen im Blick behalten, um frühzeitig auf Änderungen reagieren zu können.
Fazit
Österreichs Steueränderungen für 2025 bringen viele Vorteile. Arbeitnehmer bekommen höhere Freibeträge und niedrigere Steuern. Selbstständige und Unternehmer profitieren von einer höheren Kleinunternehmergrenze.
Familien werden durch mehr Geld für Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag entlastet. Auch das Pflegegeld steigt um 4,6 % auf 130,80 Euro.
Es gibt Änderungen bei der Mobilität. Die CO₂-Bepreisung steigt auf 55 Euro pro Tonne. Dies führt zu leichten Preissteigerungen bei Diesel und Benzin.
Die NoVA-Berechnung ändert sich, und der Sachbezug für Dienstwagen wird auf 1,5 % gesenkt. Das gilt, wenn der CO₂-Ausstoß maximal 126 Gramm pro Kilometer beträgt. Das amtliche Kilometergeld steigt auf 50 Cent pro Kilometer.
Ein Überblick zeigt, dass es Neuerungen bei Einwegpfand, Banküberweisungen und Reparaturvorschriften für Smartphones gibt.
Im Jahr 2025 bleiben mehr Netto von Brutto für die meisten Steuerzahler in Österreich. Eine Zusammenfassung der Steuern in Österreich 2025 zeigt, dass weitere Entlastungen geplant sind. Es ist ratsam, die persönliche Steuersituation frühzeitig zu überprüfen und anzupassen.
Experten können dabei helfen, die individuellen Auswirkungen der Steueränderungen zu bewerten. Sie unterstützen bei der Anpassung der Steuerstrategie.