Viele Wohlhabende in Deutschland und Österreich haben das Gefühl, vom Fiskus zu stark zu Kasse gebeten zu werden. Diese fordern zum Beispiel derzeit die Abschaffung des Solis für Spitzenverdiener.
Reiche wollen freiwillig stärker besteuert werden
Viele Reiche sehen dies jedoch anders. In einem Appell im Rahmen der Bundestagswahl fordern diese höhere Steuern für sich selbst.
Aufruf von 36 Millionären aus Deutschland & Österreich
So fordern 36 Millionäre aus Deutschland und Österreich in einem Aufruf eine höhere Besteuerung ihres Vermögens.
Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer
Genaue Vorschläge der Initiative sind vor allem die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, eine erhöhte Abgabe und genaue Regeln gegen eine Steuervermeidung. Die kommenden Wahlen bieten eine einmalige Chance, die Orientierung des Vermögens am Wohle der Bevölkerung zu stärken.
Wohlhabene Personen mit mehr Gestaltungsspielraum
- Nach Beurteilung des Instituts ifo haben wohlhabende Menschen in Österreich und Deutschland bei der Steuergestaltung mehr Spielraum als in anderen Industrieländern.
- Der Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik erklärte, dass hierzulande der Unterschied zwischen den Jahreseinkünften sowie dem am Ende der versteuerten Einkommen mehr als 20 Prozent beträgt.
- In den USA liegt jener Wert bei 12 Prozent und bei den Mitgliedsstaaten der EU im Durchschnitt bei 10 Prozent.
Die Bedeutung der Reichensteuer
Der dreiprozentige Zinsaufschlag auf den Spitzensteuersatz wird erst ab einem Einkommen von insgesamt 250.731 Euro (gemeinsam veranlagte Sparer: 501.462) fällig. Diesen zahlten im Jahre 2013 79.200 Personen, unter denen die 17.400 Millionäre.
Wie hoch ist der aktuelle Spitzensteuersatz 2021 in Deutschland?
Dieser Spitzensteuersatz zählt im Einkommensteuertarif bei Einkommen in der obersten Proportionalzone. Zugleich beträgt der Spitzensteuersatz in Deutschland 42 Prozent und trifft solche Steuerzahler ab einem Einkommen ab 57.052 Euro und zusammenveranlagte Partner oder Ehegatten einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Einkommen ab insgesamt 114.103 Euro.
Für welchen Anteil greift der Spitzensteuersatz von 42 %?
Den Spitzensteuerzahlern wird auffallen, dass das zu versteuerndes Einkommen mehr als 57.052 Euro bzw. 114.103 Euro beträgt. Dabei liegt die festgesetzte Einkommensteuer erheblich unter 42 Prozent. Dies liegt daran, dass der Spitzensteuersatz jetzt für das Einkommen greift, welcher oberhalb des zu versteuernden Gewinns von 57.052 Euro bzw. 114.103 Euro liegt.
Reichensteuer in Deutschland im Steueränderungsgesetz 2007
Das Steuersystem in Deutschland bietet den Vielverdienern sehr viele Möglichkeiten, das eigene Einkommen günstig zu versteuern. Durch das Steueränderungsgesetz 2007, welches durch die CDU/CSU und die SPD eingeführt worden war, wurde die Klausel einer sogenannten „Reichensteuer“ eingeführt, damit die Steuerlast um einen geringen Faktor erhöht wird und hierbei lediglich nur Menschen belastet, welche dadurch kleinere Einschnitte im eigenen Leben haben.
Wer ist von der Reichensteuer betroffen?
Diese Regel betraf im Jahr 2009 etwa 0,2 Prozent aller Steuerzahler, die im Jahr mehr als 250.000 Euro Einkünfte hatten.
Der Einkommensteuersatz für jene von der neuen „Reichensteuer“ betroffenen Menschen liegt nur 3 Prozentpunkte höher als für Steuerzahler zwischen 50.000 und 250.000 Euro Einkommen im Jahr.
Daher wird die Regelung als ineffizient betrachtete, weil die erheblichen Unterschiede der Gewinnspanne in Höhe 200.000 Euro pro Jahr nicht ausgearbeitet wurden. Der Steuersatz ist außerdem mit 45 Prozent erheblich niedriger als in den meisten Nachbarländern angesetzt.
Eine Anwendung der Regelung für die Reichensteuer findet automatisch durch das Finanzamt statt, wenn der Ertrag von mehr als 250.000 Euro in der Einkommensteuererklärung benannt wird.
Steuertricks sind möglich und werden genutzt
Viele Steuertricks machen es außerdem möglich, dass die Menschen, welche an der Grenze zu jener Regelung stehen in aller Regel nicht belastet werden. Für diese gilt der bekannte Regelsatz von 42 Prozent. Ab einem Einkommen von genau 250.000 Euro beträgt die Steuerlast insgesamt 112.500 Euro.