Steuertermine 2021 in Österreich

Für Unternehmer in Österreich ist es auch im Jahr 2021 wichtig, sich rechtzeitig um die anfallen Steuern und Abgaben zu kümmern. Um diese im Überblick zu behalten ist es wichtig, sich die Steuertermine 2021 für die verschiedenen Abgaben und Übermittlung von Informationen ans Finanzamt zu notieren. Wir helfen an dieser Stelle mit einer Aufstellung der wichtigsten Steuertermine 2021 für Österreich.

Wichtig: Fristen für Steuern beachten

Sollte es aus einem Grund wie finanziellen Belastungen, schlechter Planung, fehlenden Daten oder einer Verzögerung durch die Steuerberatung nicht möglich sein, die Fristen für Übermittlung von aktuellen unterlagen und Zahlungen einzuhalten ist es besonders wichtig, den Kontakt zum Finanzamt bzw. der jeweiligen Stelle für die Abgaben zu suchen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten: Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren

Um eine Lösung zu finden empfiehlt sich hier eine Stundung oder Ratenzahlung. Für die Abwicklung kann dies über den Steuerberater oder direkt via FinanzOnline beantragt werden.

Überblick: Monatliche Steuerezahlungen für Unternehmer

  • Hierbei gilt es darauf zu achten, sich rechtzeitig um die monatlich fälligen Zahlungen zu kümmern. Dies ist beispielsweise für Umsatzsteuer, Lohnsteuer sowie die Beiträge für Krankenkassen und die Kommunalsteuer notwendig.
  • Man sollte sich hierbei darum kümmern, genügend liquide Mittel „parat“ zu haben, um die Abgaben fristgerecht bezahlen zu können. Damit keine wichtigen Termine übersehen werden, gibt es an dieser Stelle den Überblick mit den Abgaben, die monatlich bezahlt werden müssen.
MonatUmsatzsteuerLohnsteuer DB + DZKrankenkasseGemeinde
Stadtkasse
Januar2021-03-15 2021-02-15 2021-02-15 2021-02-15
Februar2021-04-152021-03-15 2021-03-15 2021-03-15
März2021-05-15 2021-04-15 2021-04-15 2021-04-15
April2021-06-15 2021-05-15 2021-05-15 2021-05-15
Mai2021-07-15 2021-06-15 2021-06-15 2021-06-15
Juni2021-08-15 2021-07-15 2021-07-15 2021-07-15
Juli2021-09-15 2021-08-15 2021-08-15 2021-08-15
August2021-10-15 2021-09-15 2021-09-152021-09-15
September2021-11-15 2021-10-15 2021-10-15 2021-10-15
Oktober2021-12-15 2021-11-15 2021-11-152021-11-15
November2022-01-15 2021-12-152021-12-152021-12-15
Dezember2022-02-152022-01-15 2022-01-15 2022-01-15

Fälligkeit Zusammenfassende Meldung – Umsatzsteuer

Das Einreichen der zusammenfassenden Meldung muss bis zum Monatsletzten des folgenden Monats an das Finanzamt erfolgen.

Quartalsweise Steuerzahlungen – Vorauszahlungen

Es gibt Abgaben, die vierteljährlich bezahlt werden müssen. Da diese im Vergleich zu monatlichen Zahlungen höher ausfallen ist es besonders wichtig, diese zu planen, um nicht durch quartalsweise Steuerzahlungen und Vorauszahlungen im Unternehmen finanzielle Probleme zu bekommen.

Quartalsweise fällig sind beispielsweise Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer in Österreich

  • Einkommensteuer: fällig am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.2021
  • Körperschaftsteuer: fällig am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.2021
  • Umsatzsteuer: fällig am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.2021

Wann muss ich meine Steuererklärung einreichen? – Fristen

Hierbei gilt, dass bei einer eigenen Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten andere Fristen zu beachten sind, als bei der Übernahme ihrer Steuererklärungen durch eine Steuerberatung. Bei einer Vertretung sind die Fristen länger.

Anbei ein Überblick über Abgabetermine für Personen und Unternehmen, die ihre Erklärungen selbst durchführen.

SteuerartFormFrist
EinkommensteuererklärungPapier30.4. des Folgejahres
Umsatzsteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Feststellungserklärung
EinkommensteuererklärungFinanzOnline   30.6. des Folgejahres
Umsatzsteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Feststellungserklärung
ArbeitnehmerveranlagungPflicht30.9. des Folgejahres
ArbeitnehmerveranlagungAntragnach Ablauf von 5 Jahren nach dem Kalenderjahr, für das der Antrag eingebracht wird

Von David Reisner

Hallo, mein Name ist David Reisner und seit dem Jahr 2007 betreibe ich zahlreiche Finanzportale.

WICHTIG: Alle Angaben ohne Gewähr - bei Fragen, wenden Sie sich an Ihren Finanzberater/Steuerberater/Rechtsanwaltskanzlei!
Info: Unsere Texte werden KI gestützt erstellt - bei fehlerhaften Informationen/Fakten können Sie uns gerne schreiben.