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Steuerberater

Steuerberater in Wien finden: Kanzleien, Kosten & Auswahl

David Reisner
aktualisiert: 20. Oktober 2026 06:48

Wer eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in Wien sucht, sollte nicht nur auf die Entfernung zur Kanzlei achten. Entscheidend sind die angebotenen Leistungen, die Erfahrung mit dem eigenen Anliegen, eine nachvollziehbare Honorarvereinbarung und die persönliche Zusammenarbeit.

Ob Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung, Buchhaltung, Unternehmensgründung, Umsatzsteuer oder Jahresabschluss: Nicht jede Kanzlei betreut dieselben Zielgruppen und Aufgaben. Dieser Überblick hilft dabei, passende Steuerberatung in Wien zu finden, Angebote zu vergleichen und unnötige Kosten oder Missverständnisse zu vermeiden.

Kurzantwort: Ein offizieller Ausgangspunkt für die Suche ist das Mitgliederverzeichnis der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW). Dort lassen sich Berufsberechtigung und Standort recherchieren. Vor der Beauftragung sollten Leistungsumfang, Honorar, Zuständigkeit und Fristen geklärt werden. Österreichweit verbindliche Einheitspreise für Steuerberatung gibt es nicht.

Steuerberater in Wien: Kanzleien und Kontaktdaten

Die folgende Auswahl zeigt Steuerberatungskanzleien in verschiedenen Wiener Bezirken. Die Kontaktdaten und genannten Tätigkeitsschwerpunkte wurden anhand der jeweiligen Kanzlei-Websites überprüft. Die Reihenfolge ist keine Qualitätsrangliste und keine Aussage über freie Kapazitäten oder aktuelle Honorare.

Kanzlei und Standort Leistungen und Kontakt
ASKG Steuerberatungs GmbH
Marxergasse 25/4
1030 Wien
Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen, Jahresabschluss, Personalverrechnung und Gründungsberatung.
Tel.: +43 1 718 47 11
ASKG Steuerberatungs GmbH
Simplify Tax Steuerberatung GmbH
Mommsengasse 33, Top 2+5
1040 Wien
Digitale Steuerberatung mit ausgewiesenen Schwerpunkten bei Start-ups, E-Commerce, Immobilien und medizinischen Berufen.
Tel.: +43 1 925 86 48
Simplify Tax Steuerberatung GmbH
Steuerberatung Weiß
Judengasse 7
1010 Wien
Steuerberatung für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen, unter anderem Personalverrechnung, Kryptowährungen und Umgründungen.
Tel.: +43 1 533 16 37
Steuerberatung Weiß
Steuerberatung Hackl
Franz-Haas-Platz 6/1/36
1110 Wien
Steuerberatung mit persönlicher und digitaler Terminmöglichkeit. Zusätzlich besteht ein Kanzleistandort in der Steiermark.
Tel.: +43 664 26 34 297
Steuerberatung Hackl

Wichtig: Diese Liste ist eine redaktionelle Auswahl und kein vollständiges Wiener Steuerberaterverzeichnis. Ob eine Kanzlei neue Klientinnen und Klienten annimmt, welche Leistungen sie im Einzelfall übernimmt und was sie verrechnet, sollte vorab direkt erfragt werden.

Wer weitere Kanzleien benötigt oder die aktuelle Berufsbefugnis kontrollieren möchte, findet die offizielle Suchfunktion im Mitgliederverzeichnis der KSW. Dort können unter anderem Standort und Befugnis als Suchkriterien verwendet werden.

Welche Steuerberatung passt zu welchem Anliegen?

Bei der Auswahl ist die fachliche Spezialisierung häufig wichtiger als ein möglichst kurzer Anfahrtsweg. Auch die Frage, ob nur eine einmalige Steuererklärung oder eine laufende Unternehmensbetreuung benötigt wird, verändert den Leistungsumfang erheblich.

Situation Darauf kommt es an
Angestellte und Pensionisten Arbeitnehmerveranlagung, Werbungskosten, Absetzbeträge, Auslandsbezüge oder komplexe Bescheide
Selbstständige und EPU Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Einkommensteuer, SVS, Umsatzsteuer und Vorauszahlungen
KMU mit Beschäftigten Buchhaltung, Lohnverrechnung, Abgaben, Jahresabschluss und laufende Betreuung
GmbH und Unternehmensgruppen Körperschaftsteuer, Bilanzierung, Geschäftsführerbezüge, Ausschüttungen und Umgründungen
Personen mit Auslandsbezug Doppelbesteuerung, grenzüberschreitende Tätigkeit und ausländische Einkünfte

Wann ist eine Steuerberatung für Privatpersonen sinnvoll?

Eine gewöhnliche Arbeitnehmerveranlagung lässt sich in vielen Fällen selbst über FinanzOnline erledigen. Eine Steuerberatung ist nicht für jeden Antrag zwingend erforderlich.

Bei mehreren Einkunftsarten, einer Tätigkeit im Ausland, Vermietungseinkünften, komplizierten Familien- oder Unterhaltssituationen oder einem strittigen Steuerbescheid kann fachkundige Unterstützung jedoch besonders nützlich sein.

Vor der Beauftragung sollte daher geklärt werden, ob eine vollständige Erstellung der Erklärung notwendig ist oder bereits eine gezielte Prüfung einzelner Fragen ausreicht.

Wann lohnt sich eine laufende Betreuung für Unternehmen?

Für Einzelunternehmen, Freiberufler, Start-ups und GmbHs kann eine laufende Zusammenarbeit sinnvoll sein, wenn regelmäßig steuerliche Entscheidungen und Abgabepflichten anfallen.

Dabei sollte von Beginn an festgelegt werden, ob die Kanzlei nur die Jahressteuererklärungen übernimmt oder zusätzlich Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Personalverrechnung, Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

Gerade bei grenzüberschreitenden Leistungen oder komplexeren Rechnungsfragen kann eine erfahrene Beratung zur Umsatzsteuer in Österreich besonders wichtig sein.

Was kostet ein Steuerberater in Wien?

Die Kosten für Steuerberatung sind in Österreich grundsätzlich individuell zu vereinbaren. Eine allgemein verbindliche Honorartabelle mit fixen Preisen für jede Steuererklärung, Buchhaltung oder Beratungsstunde gibt es nicht.

Seit der Aufhebung der früheren Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhänder im Jahr 2007 ist die Honorarvereinbarung zwischen Kanzlei und Auftraggeber besonders wichtig. Entscheidend sind der tatsächliche Auftrag, sein Umfang und die vereinbarten Abrechnungsbedingungen.

Typische Abrechnungsformen sind:

  • Stundenhonorar: Die tatsächlich aufgewendete Beratungszeit wird verrechnet.
  • Pauschalhonorar: Für eine genau beschriebene Leistung wird vorab ein Betrag vereinbart.
  • Laufende Betreuung: Wiederkehrende Leistungen werden beispielsweise monatlich oder in anderen vereinbarten Abständen abgerechnet.
  • Gesonderte Zusatzleistungen: Außergewöhnliche Beratungen, Prüfungsbegleitungen, Rechtsmittel oder nachträgliche Korrekturen können zusätzlich verrechnet werden.

Ein pauschales Angebot ist nur dann gut vergleichbar, wenn genau feststeht, welche Leistungen darin enthalten sind.

Welche Fragen gehören in ein Honorarangebot?

  • Wird nach Zeitaufwand oder pauschal verrechnet?
  • Ist das Honorar netto oder inklusive Umsatzsteuer angegeben?
  • Welche Steuererklärungen und Beilagen sind im Angebot enthalten?
  • Werden FinanzOnline-Eingaben und die elektronische Übermittlung übernommen?
  • Sind Rückfragen und die Prüfung des späteren Steuerbescheids enthalten?
  • Was kosten zusätzliche Besprechungen oder nachträglich benötigte Unterlagen?
  • Gibt es eine Mindestpauschale, Vorschüsse oder regelmäßig wiederkehrende Honorare?
  • Welche Kündigungs- und Übergaberegeln gelten bei einer laufenden Zusammenarbeit?

Praxisbeispiel: Zwei Kanzleien bieten die Erstellung einer Einkommensteuererklärung an. Kanzlei A nennt ein niedrigeres Grundhonorar, verrechnet die Bescheidprüfung und Rückfragen aber zusätzlich. Kanzlei B inkludiert diese Leistungen bereits in der Pauschale. Ohne Prüfung des Leistungsumfangs lässt sich nicht beurteilen, welches Angebot tatsächlich günstiger ist.

Vor Beginn der Zusammenarbeit ist eine schriftliche Auftragsbestätigung mit klarer Leistungsbeschreibung empfehlenswert. Bei laufenden Mandaten sollten auch die Allgemeinen Auftragsbedingungen, mögliche Vollmachten und Kündigungsregelungen geprüft werden.

Sind Steuerberatungskosten in Österreich steuerlich absetzbar?

Ja, Steuerberatungskosten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Es ist allerdings zwischen Betriebsausgaben, Werbungskosten und Sonderausgaben zu unterscheiden.

Nach § 18 Abs. 1 Z 6 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Steuerberatungskosten an berufsrechtlich befugte Personen als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu behandeln sind.

Fall Steuerliche Einordnung
Steuerberatung im Zusammenhang mit einem Betrieb Grundsätzlich Betriebsausgaben, soweit betrieblich veranlasst und steuerlich anzuerkennen
Steuerberatung für die Ermittlung bestimmter außerbetrieblicher Einkünfte Je nach Zusammenhang Werbungskosten
Steuerberatung durch berufsrechtlich befugte Personen, soweit keine Betriebs- oder Werbungskosten vorliegen Grundsätzlich Sonderausgaben nach § 18 Abs. 1 Z 6 EStG

Steuerberatungskosten gehören zu den Sonderausgaben, für die das Gesetz grundsätzlich keine betragsmäßige Höchstgrenze vorsieht. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Finanzamt jede beliebige Beratungsrechnung anerkennen muss.

Wesentlich sind insbesondere die berufsrechtliche Befugnis der leistenden Person, die Art der Beratungsleistung, die tatsächliche Zahlung und die richtige steuerliche Zuordnung. Eine doppelte Berücksichtigung derselben Kosten ist nicht zulässig.

Bekomme ich die Steuerberatungskosten vollständig zurück?

Nein. Absetzbarkeit ist nicht mit einer vollständigen Kostenerstattung gleichzusetzen. Abziehbare Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben vermindern grundsätzlich die steuerlich maßgebliche Einkommens- beziehungsweise Gewinnbasis. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Wer wegen niedriger Einkünfte keine entsprechende Einkommensteuer schuldet, erhält deshalb nicht automatisch eine Erstattung der gesamten Beratungskosten.

Wichtiger Unterschied: Eine steuerlich abzugsfähige Ausgabe ist kein Steuerabsetzbetrag in derselben Höhe. Für den konkreten Effekt sind unter anderem Einkommen, Steuerbelastung und die zutreffende steuerliche Kategorie entscheidend.

Wie findet man einen seriösen Steuerberater in Wien?

Ein sinnvoller erster Schritt ist die Prüfung im offiziellen Mitgliederverzeichnis der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen. Dieses bietet eine Suche nach Standort und Berufsberechtigung.

Die Berufsbezeichnung Steuerberaterin beziehungsweise Steuerberater ist nicht mit Buchhaltung oder allgemeiner Unternehmensberatung gleichzusetzen. Auch selbstständige Bilanzbuchhalter verfügen über gesetzlich geregelte Befugnisse, allerdings nicht über denselben Tätigkeitsumfang wie Steuerberater.

Deshalb sollte die benötigte Leistung zur tatsächlich vorhandenen Berufsberechtigung passen.

Sieben Kriterien für die Kanzleiauswahl

  1. Berufsbefugnis: Ist die Kanzlei beziehungsweise die verantwortliche Person für die benötigte steuerliche Tätigkeit befugt?
  2. Fachlicher Schwerpunkt: Besteht Erfahrung mit vergleichbaren Steuerfragen, Branchen oder Unternehmensformen?
  3. Leistungsumfang: Wird eine einzelne Erklärung erstellt oder eine umfassende laufende Betreuung angeboten?
  4. Honorarklarheit: Sind Abrechnungsart, Zusatzkosten und Zahlungsbedingungen nachvollziehbar?
  5. Zusammenarbeit: Wer ist die persönliche Ansprechperson und wie werden Rückfragen bearbeitet?
  6. Digitale Abläufe: Können Belege sicher digital übermittelt und Besprechungen online durchgeführt werden?
  7. Verfügbarkeit: Kann die Kanzlei das Mandat im benötigten Zeitraum tatsächlich übernehmen?

Online-Bewertungen können ergänzende Hinweise liefern. Sie ersetzen jedoch weder eine Prüfung der Berufsbefugnis noch eine fachliche und persönliche Einschätzung.

Kostenlose Erstberatung in Wien: Welche Möglichkeiten gibt es?

Die KSW bietet für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer nach Voranmeldung eine kostenlose Erstberatung über ihre Landesstellen an. Dieses Angebot ist von einer allgemeinen kostenlosen Erstberatung bei jeder privaten Kanzlei zu unterscheiden.

Die Wiener Landesstelle der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen befindet sich am Belvedere 10, Top 4, im 10. Wiener Gemeindebezirk.

Aktuelle Informationen zur Kontaktaufnahme und zur Erstberatung stehen auf der offiziellen Seite der KSW-Landesstelle Wien.

Bei privaten Kanzleien kann ein Erstgespräch kostenlos, kostenpflichtig oder an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. Ob ein Kennenlerngespräch bereits eine individuelle steuerliche Beratung umfasst, sollte vor der Terminvereinbarung ausdrücklich geklärt werden.

Diese Unterlagen erleichtern das erste Beratungsgespräch

Je besser das Anliegen vorbereitet ist, desto leichter kann eine Kanzlei den tatsächlichen Arbeitsaufwand einschätzen. Eine vollständige Dokumentensammlung ist für ein erstes Kennenlerngespräch meist noch nicht erforderlich.

Mandat Mögliche Unterlagen
Privatperson Letzter Steuerbescheid, relevante Einkommensnachweise, Belege und konkrete Fragestellung
Selbstständige Letzte Steuerbescheide, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Umsatzübersicht und SVS-Unterlagen
Unternehmen Jahresabschluss, Buchhaltungsauswertungen, offene Abgabenfragen und bestehende Vollmachten
Gründung Beschreibung der Geschäftsidee, geplante Rechtsform, Tätigkeitsumfang und Finanzierungsüberlegungen

Für die erste Anfrage reicht häufig eine kurze Beschreibung des Problems mit dem gewünschten Ergebnis und dem relevanten Zeitraum.

Datenschutz beachten: Steuerbescheide, Ausweiskopien, Bankdaten oder umfangreiche vertrauliche Belege sollten nicht ungefragt an beliebige E-Mail-Adressen übermittelt werden. Klären Sie zunächst, welchen sicheren Übermittlungsweg die Kanzlei vorsieht.

Häufige Fragen zur Steuerberatung in Wien

Muss ich einen Steuerberater in meinem Wiener Bezirk auswählen?

Nein. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater muss nicht im eigenen Wohn- oder Unternehmensbezirk tätig sein. Viele Beratungsleistungen lassen sich telefonisch, per Videokonferenz oder über digitale Belegsysteme erledigen. Für persönliche Termine kann ein gut erreichbarer Standort dennoch hilfreich sein.

Wie finde ich einen Steuerberater, der noch neue Mandate annimmt?

Die Aufnahme neuer Mandate muss direkt mit der Kanzlei geklärt werden. Bei der Anfrage sollten das Anliegen, der gewünschte Leistungsumfang und bestehende Fristen genannt werden. Das erleichtert eine realistische Einschätzung der Verfügbarkeit.

Gibt es einen gesetzlichen Stundensatz für Steuerberater?

Nein. Steuerberatungshonorare werden grundsätzlich individuell vereinbart. Für einen fairen Vergleich sollten nicht nur der angebotene Stundensatz, sondern auch der geschätzte Arbeitsaufwand, die enthaltenen Leistungen und mögliche Zusatzkosten berücksichtigt werden.

Ist die Erstberatung bei einem Steuerberater kostenlos?

Nicht automatisch. Eine private Kanzlei kann bereits für das erste Gespräch ein Honorar verlangen. Die KSW bietet hingegen für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer eine kostenlose Erstberatung nach Voranmeldung über ihre Landesstellen an.

Kann ich meine Steuererklärung selbst machen und nur einzelne Fragen prüfen lassen?

Ja, sofern eine Kanzlei diese Leistung anbietet. Eine gezielte Beratung kann bei einzelnen steuerlichen Zweifelsfragen sinnvoll sein. Vorab ist zu klären, ob nur eine Auskunft erteilt wird oder auch die vollständige Steuererklärung beziehungsweise deren Richtigkeit geprüft werden soll.

Kann ein Steuerberater die Vertretung gegenüber dem Finanzamt übernehmen?

Ja, im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse und einer entsprechenden Beauftragung oder Vollmacht kann ein Steuerberater gegenüber der Finanzverwaltung tätig werden. Der genaue Umfang der Vertretung sollte im Auftrag festgelegt werden.

Kann ich während des Jahres die Steuerberatungskanzlei wechseln?

Grundsätzlich ist ein Kanzleiwechsel möglich. Zu prüfen sind jedoch bestehende Vereinbarungen, insbesondere Kündigungsfristen, offene Honorare, laufende Fristen, Vollmachten und die Übergabe von Unterlagen. Bei einem laufenden Mandat sollte die neue Kanzlei rechtzeitig eingebunden werden.

Sind Steuerberatungskosten für Privatpersonen steuerlich absetzbar?

Steuerberatungskosten an berufsrechtlich befugte Personen können nach § 18 Abs. 1 Z 6 EStG grundsätzlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, sofern sie nicht bereits Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom Einzelfall ab.

Fazit: Angebote vergleichen und den Auftrag klar abgrenzen

Bei der Suche nach einem Steuerberater in Wien lohnt sich eine fachliche Vorauswahl. Für eine einfache Arbeitnehmerveranlagung werden andere Leistungen benötigt als für eine GmbH mit Personalverrechnung, grenzüberschreitenden Geschäften oder laufender Bilanzierung.

Der sinnvollste nächste Schritt: Die benötigten Leistungen schriftlich zusammenfassen, die Berufsbefugnis prüfen und bei geeigneten Kanzleien ein Angebot mit klarer Honorarvereinbarung einholen. So lassen sich Kosten und Leistungsumfang wesentlich besser beurteilen.

Quellen und weiterführende Informationen

Redaktioneller Rechts- und Informationsstand: 20. Oktober 2026. Kanzleidaten und steuerliche Angaben können sich ändern. Vor der Beauftragung sind die aktuelle Berufsberechtigung, die verfügbaren Leistungen und das individuelle Honorar zu prüfen.

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