In Österreich gibt es 2026 keine allgemeine Finanztransaktionssteuer. Der Kauf einer Aktie, Anleihe oder eines anderen Wertpapiers löst daher nicht allein aufgrund der Transaktion eine österreichische Finanztransaktionssteuer aus.
Davon zu unterscheiden ist die Kapitalertragsteuer: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Dividenden und viele andere Kapitaleinkünfte werden in Österreich grundsätzlich mit 27,5 Prozent besteuert. Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten unterliegen grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent.
Auch die früher in Österreich bestehende Börsenumsatzsteuer darf nicht mit der aktuellen Situation verwechselt werden. Sie wurde bereits mit 1. Oktober 2000 abgeschafft.
Kurzantwort: Österreich erhebt 2026 weder eine allgemeine Finanztransaktionssteuer noch eine Börsenumsatzsteuer auf normale Wertpapierkäufe. Der jahrelang diskutierte EU-Vorschlag wurde nicht umgesetzt. Die EU-Kommission hat 2026 sogar angekündigt, den seit Jahren blockierten Richtlinienvorschlag wegen mangelnder Fortschritte zurückziehen zu wollen.
| Steuer / Abgabe | Österreich 2026 |
|---|---|
| Allgemeine Finanztransaktionssteuer | Nein |
| Börsenumsatzsteuer | Nein, seit 1. Oktober 2000 abgeschafft |
| KESt auf viele Kapitalerträge | 27,5 % |
| KESt auf Spar- und Girozinsen | 25 % |
| EU-weite Finanztransaktionssteuer | Nicht eingeführt |
| EU-Vorschlag im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit | seit Jahren blockiert; Kommission beabsichtigt 2026 Rücknahme |
Was ist eine Finanztransaktionssteuer?
Eine Finanztransaktionssteuer – international häufig als Financial Transaction Tax oder FTT bezeichnet – besteuert bestimmte Finanzgeschäfte unmittelbar bei ihrer Durchführung.
Eine solche Steuer kann je nach gesetzlicher Ausgestaltung beispielsweise ansetzen bei:
- Käufen und Verkäufen von Aktien,
- Anleihentransaktionen,
- Investmentfondsanteilen,
- Derivaten,
- Devisengeschäften oder
- anderen Finanzinstrumenten.
Welche Geschäfte tatsächlich erfasst werden, ist keine feste Eigenschaft jeder Finanztransaktionssteuer.
Es gibt nicht „die eine“ Finanztransaktionssteuer. Steuersatz, Bemessungsgrundlage, betroffene Finanzinstrumente, Ausnahmen und territorialer Anwendungsbereich müssen jeweils gesetzlich festgelegt werden.
Gibt es 2026 eine Finanztransaktionssteuer in Österreich?
Nein.
Stand 8. Oktober 2026 besteht in Österreich keine allgemeine Finanztransaktionssteuer auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.
Wer beispielsweise über ein österreichisches Depot Aktien kauft, zahlt allein auf den Kaufpreis keine österreichische Finanztransaktionssteuer.
Beim späteren Verkauf kann allerdings ein erzielter Gewinn steuerpflichtig sein.
Das ist ein wesentlicher Unterschied:
| Finanztransaktionssteuer | Kapitalertragsteuer | |
|---|---|---|
| Anknüpfungspunkt | Finanztransaktion | Kapitalertrag beziehungsweise realisierter Gewinn |
| Aktuell allgemein in Österreich? | Nein | Ja |
| Normaler Aktienkauf | keine österreichische FTT | noch keine Besteuerung allein durch den Kauf |
| Aktienverkauf mit Gewinn | keine allgemeine österreichische FTT | Gewinn grundsätzlich 27,5 % |
| Dividende | keine allgemeine österreichische FTT | grundsätzlich 27,5 % |
Zahlt man beim Aktienkauf in Österreich eine Steuer?
Der bloße Kauf einer Aktie löst in Österreich derzeit grundsätzlich keine Finanztransaktions- oder Börsenumsatzsteuer aus.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Wertpapieranlage insgesamt steuerfrei wäre.
Steuerlich relevant werden insbesondere:
- Dividenden,
- Zinsen,
- realisierte Kursgewinne,
- Fondserträge,
- bestimmte Derivate und
- weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Die österreichische Besteuerung dieser Erträge erklären wir ausführlich im Beitrag zur Kapitalertragsteuer in Österreich.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?
Für die meisten Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt 2026 ein besonderer Steuersatz von:
27,5 Prozent
Dazu gehören grundsätzlich insbesondere:
- Dividenden,
- Gewinne aus Aktienverkäufen,
- Gewinne aus vielen anderen Wertpapierverkäufen,
- Zinsen aus Forderungswertpapieren sowie
- Einkünfte aus zahlreichen Derivaten.
Für Zinsen aus Bankeinlagen wie:
- Sparbüchern und
- Girokonten
gilt grundsätzlich der besondere Steuersatz von:
25 Prozent
Warum ist die KESt keine Finanztransaktionssteuer?
Die Kapitalertragsteuer besteuert nicht das bloße Verschieben oder Investieren von Kapital.
Sie knüpft grundsätzlich an einen steuerpflichtigen Kapitalertrag an.
Beispiel Aktienkauf
Eine Person kauft Aktien für:
10.000 Euro
Allein aufgrund dieses Kaufs fällt keine österreichische Finanztransaktionssteuer an.
Werden die Aktien später für 12.000 Euro verkauft, entsteht vereinfacht ein realisierter Gewinn von:
2.000 Euro
Dieser Gewinn unterliegt grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent.
Die Steuer knüpft damit an den Gewinn und nicht an den ursprünglichen Aktienkauf von 10.000 Euro an.
Gibt es eine Aktiensteuer in Österreich?
Der Begriff „Aktiensteuer“ ist steuerrechtlich unscharf.
Er kann umgangssprachlich mindestens drei unterschiedliche Dinge meinen:
- eine Steuer auf den Kauf beziehungsweise Verkauf einer Aktie,
- die Besteuerung eines Kursgewinns oder
- die Besteuerung einer Dividende.
In Österreich gilt 2026:
- keine allgemeine Steuer allein auf den Aktienkauf,
- grundsätzlich 27,5 Prozent auf steuerpflichtige realisierte Aktiengewinne und
- grundsätzlich 27,5 Prozent auf Dividenden.
Wer nach „Aktiensteuer Österreich“ sucht, sollte daher zuerst unterscheiden, ob Kauf, Verkauf, Gewinn oder Dividende gemeint ist.
Was war die Börsenumsatzsteuer in Österreich?
Österreich hatte früher eine Börsenumsatzsteuer.
Sie war im Kapitalverkehrsteuergesetz geregelt und knüpfte an bestimmte Wertpapiergeschäfte an.
Diese Steuer wurde jedoch:
mit Ablauf des 30. September 2000 abgeschafft.
Seit:
1. Oktober 2000
wird die österreichische Börsenumsatzsteuer nicht mehr erhoben.
Eine alte Börsenumsatzsteuer ist daher keine aktuelle Steuer auf österreichische Wertpapierkäufe.
Ist die Börsenumsatzsteuer dasselbe wie die Finanztransaktionssteuer?
Nicht zwingend.
Eine Börsenumsatzsteuer ist eine bestimmte Form einer Transaktionssteuer auf Wertpapiergeschäfte.
Der Begriff Finanztransaktionssteuer kann dagegen wesentlich weiter gefasst sein.
Je nach Modell können zusätzlich beispielsweise:
- Anleihen,
- Fondsanteile,
- Derivate,
- außerbörsliche Geschäfte oder
- bestimmte Devisengeschäfte
einbezogen werden.
Was ist die Tobin Tax?
Die sogenannte Tobin Tax geht auf den US-Ökonomen und späteren Wirtschaftsnobelpreisträger James Tobin zurück.
Tobin schlug Anfang der 1970er-Jahre eine sehr niedrige Steuer auf internationale Devisentransaktionen vor.
Das ursprüngliche Ziel war insbesondere, kurzfristige spekulative Währungstransaktionen weniger attraktiv zu machen.
Die Tobin Tax ist daher ursprünglich:
eine Devisentransaktionssteuer
und nicht automatisch dasselbe wie jeder moderne Vorschlag für eine allgemeine Finanztransaktionssteuer.
Was hat John Maynard Keynes mit der Finanztransaktionssteuer zu tun?
Die Grundidee, spekulativ motivierte Finanzgeschäfte durch Transaktionskosten zu bremsen, ist noch älter.
Bereits John Maynard Keynes beschäftigte sich in den 1930er-Jahren mit einer Besteuerung von Börsentransaktionen als möglichem Instrument gegen übermäßige kurzfristige Spekulation.
Die heute verwendete Bezeichnung Tobin Tax bezieht sich jedoch auf den späteren Vorschlag von James Tobin für Devisengeschäfte.
Was plante die EU bei der Finanztransaktionssteuer?
Nach der Finanzkrise 2007/2008 gewann die Diskussion über eine gemeinsame europäische Finanztransaktionssteuer stark an Bedeutung.
Die Europäische Kommission legte 2011 einen ersten Vorschlag für ein gemeinsames EU-System vor.
Da die notwendige Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten nicht erreicht werden konnte, ging eine Gruppe von Staaten anschließend über das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit weiter.
2013 legte die Europäische Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag für diese Gruppe vor.
Welche Länder wollten bei der EU-Finanztransaktionssteuer mitmachen?
Ursprünglich beteiligten sich elf Mitgliedstaaten an der verstärkten Zusammenarbeit:
- Österreich,
- Belgien,
- Deutschland,
- Estland,
- Frankreich,
- Griechenland,
- Italien,
- Portugal,
- Slowakei,
- Slowenien und
- Spanien.
Estland zog sich 2016 aus der Zusammenarbeit zurück.
Damit verblieben zehn Staaten.
Wurde die EU-Finanztransaktionssteuer eingeführt?
Nein.
Der 2013 vorgelegte Richtlinienvorschlag führte trotz jahrelanger Verhandlungen nicht zu einer Einigung.
In der offiziellen Verfahrensdatenbank der Europäischen Union wird das Verfahren 2013/0045/CNS derzeit noch als laufend geführt.
Die letzten dort ausgewiesenen substanziellen Verhandlungen im Rat reichen allerdings bereits mehrere Jahre zurück.
Was ist der aktuelle EU-Status 2026?
2026 hat sich der politische Status nochmals verändert.
Die Europäische Kommission führt den Finanztransaktionssteuer-Vorschlag im Arbeitsprogramm 2026 unter den Vorhaben, die wegen fehlender Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren zurückgezogen werden sollen.
Damit gibt es 2026 nicht nur keine eingeführte EU-Finanztransaktionssteuer – die Kommission beabsichtigt inzwischen sogar, den seit 2013 blockierten Vorschlag zurückzuziehen.
Die formale EU-Verfahrensdatenbank führt den Richtlinienvorschlag derzeit dennoch weiterhin als laufend.
Für Anleger bedeutet das:
- keine aktuelle österreichische FTT,
- keine aktuell geltende gemeinsame FTT der zehn Staaten und
- keinen beschlossenen zukünftigen Einführungstermin.
Wie hoch sollte die EU-Finanztransaktionssteuer sein?
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag arbeitete mit vergleichsweise niedrigen Mindeststeuersätzen.
| Finanztransaktion nach dem historischen EU-Vorschlag | Mindeststeuersatz |
|---|---|
| Aktien und ähnliche Wertpapiergeschäfte | 0,1 % |
| Anleihen und weitere entsprechende Finanzinstrumente | 0,1 % |
| Derivatkontrakte | 0,01 % |
Diese Werte sind keine österreichischen Steuersätze 2026. Sie stammen aus dem historischen EU-Richtlinienvorschlag.
Wie würde eine Steuer von 0,1 Prozent funktionieren?
Rein rechnerisch entsprechen 0,1 Prozent:
1 Euro je 1.000 Euro Bemessungsgrundlage
Einfaches Rechenbeispiel
Bei einem hypothetisch steuerpflichtigen Transaktionswert von 10.000 Euro wären 0,1 Prozent:
10.000 Euro × 0,1 % = 10 Euro
Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung einer konkreten Transaktion wäre, würde allerdings davon abhängen, welche Partei steuerpflichtig ist, wie die Bemessungsgrundlage festgelegt wird und welche Ausnahmen vorgesehen werden.
Welche Geschäfte sollte der EU-Vorschlag erfassen?
Der 2013 vorgelegte EU-Vorschlag war wesentlich breiter als eine bloße Steuer auf Aktienkäufe.
Grundsätzlich erfasst werden sollten unter anderem Finanztransaktionen mit:
- Aktien,
- Anleihen,
- Anteilen an Investmentfonds,
- Geldmarktinstrumenten,
- Repo-Geschäften,
- Wertpapierleihgeschäften und
- Derivatkontrakten.
Ziel war damit gerade eine relativ breite Finanzmarkt-Bemessungsgrundlage.
Wären Kredite und Hypotheken besteuert worden?
Nach dem 2013er EU-Vorschlag grundsätzlich nein.
Das ist eine wichtige Korrektur gegenüber älteren Darstellungen der Finanztransaktionssteuer.
Alltägliche Finanzgeschäfte von Bürgern und Unternehmen sollten grundsätzlich ausgenommen bleiben.
Dazu gehörten insbesondere:
- Hypothekarkredite,
- Verbraucherkredite,
- Unternehmenskredite,
- Zahlungsdienste und
- der Abschluss von Versicherungsverträgen.
Ein normaler Wohnkredit wäre nach diesem EU-Vorschlag also nicht einfach mit 0,1 Prozent Finanztransaktionssteuer belastet worden.
Wären normale Banküberweisungen besteuert worden?
Nein.
Normale Zahlungsdienste sollten vom Anwendungsbereich des EU-Vorschlags ausgeschlossen werden.
Damit wären alltägliche Vorgänge wie eine normale Überweisung oder typische Zahlungsverkehrsdienstleistung nicht Ziel dieser Finanztransaktionssteuer gewesen.
Wären Versicherungen besteuert worden?
Der Abschluss eines normalen Versicherungsvertrags sollte nach dem EU-Vorschlag ebenfalls ausgenommen werden.
Anders konnte die Situation bei anschließend handelbaren strukturierten Finanzprodukten sein, in denen beispielsweise Versicherungs- oder Kreditrisiken verbrieft wurden.
Wären Devisengeschäfte besteuert worden?
Auch hier ist eine genaue Unterscheidung notwendig.
Normale Währungstransaktionen am Kassamarkt – sogenannte Spot-Transaktionen – sollten nach dem EU-Vorschlag grundsätzlich ausgenommen bleiben.
Derivatkontrakte auf Währungen sollten dagegen grundsätzlich in den Anwendungsbereich fallen.
Die historische EU-Finanztransaktionssteuer war daher nicht einfach eine klassische Tobin Tax auf jede Währungsumwechslung.
Wären Neuemissionen von Aktien und Anleihen besteuert worden?
Primärmarkttransaktionen sollten im Wesentlichen vom EU-Vorschlag ausgenommen bleiben.
Das sollte vermeiden, dass die erstmalige Kapitalaufnahme von:
- Unternehmen oder
- Staaten
durch die Steuer erschwert wird.
Im Vordergrund standen vielmehr Transaktionen auf den Sekundärmärkten.
Warum wollte die EU eine Finanztransaktionssteuer?
Die Europäische Kommission verfolgte mit dem ursprünglichen Modell mehrere Ziele.
Dazu gehörten insbesondere:
- eine stärkere Beteiligung des Finanzsektors an den öffentlichen Einnahmen,
- eine Harmonisierung unterschiedlicher nationaler Finanzmarktsteuern,
- eine Verringerung bestimmter besonders kurzfristiger Handelsaktivitäten und
- die Schaffung zusätzlicher Steuereinnahmen.
Die Debatte war stark von den Erfahrungen der Finanz- und Bankenkrise ab 2007 geprägt.
Warum wurde die Finanztransaktionssteuer nicht umgesetzt?
Der jahrelange Stillstand hat nicht nur einen einzelnen Grund.
Umstritten waren insbesondere:
- der genaue Umfang der steuerpflichtigen Finanzinstrumente,
- die Behandlung von Derivaten,
- territoriale Anknüpfungspunkte,
- mögliche Belastungen von Pensions- und Investmentfonds,
- Auswirkungen auf Unternehmen,
- mögliche Marktverlagerungen,
- Wettbewerbsnachteile gegenüber nicht teilnehmenden Finanzplätzen und
- die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Staaten.
Die teilnehmenden Staaten konnten sich letztlich auf kein gemeinsames endgültiges System einigen.
Warum kritisierte Österreich frühere EU-Pläne?
Österreich unterstützte ursprünglich die Idee einer breit angelegten Finanztransaktionssteuer.
Spätere, wesentlich enger gefasste Vorschläge wurden jedoch von österreichischer Seite kritisiert.
Ein zentraler Kritikpunkt war insbesondere, dass eine reine oder weitgehend auf Aktienkäufe beschränkte Steuer:
- langfristige Aktienanlagen treffen könnte,
- bestimmte kurzfristige Handelsformen nicht ausreichend erfasst und
- damit vom ursprünglichen Ziel einer breiteren Finanztransaktionssteuer abweichen würde.
Diese politischen Debatten aus 2019 und 2020 sind für die heutige Rechtslage allerdings nur noch historisch relevant.
Für Anleger ist 2026 entscheidend: Keiner dieser damaligen Vorschläge ist heute als allgemeine Finanztransaktionssteuer in Österreich in Kraft.
Gibt es in Frankreich eine Finanztransaktionssteuer?
Ja. Frankreich gehört zu den europäischen Staaten mit einer nationalen Finanztransaktionssteuer.
Das französische System ist jedoch eine nationale Regelung und nicht die Umsetzung einer inzwischen EU-weit geltenden Finanztransaktionssteuer.
Auch der konkrete Umfang unterscheidet sich vom ursprünglichen breiten EU-Konzept.
Gibt es in Italien eine Finanztransaktionssteuer?
Auch Italien verfügt über eine nationale Finanztransaktionssteuer.
Die italienische Regelung zeigt ebenso wie die französische, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten Finanztransaktionen national besteuern können, obwohl keine gemeinsame EU-FTT zustande gekommen ist.
Für österreichische Anleger kann eine ausländische Transaktionssteuer relevant werden, wenn sie Wertpapiere handeln, die unter das jeweilige ausländische System fallen.
Kann ich als Österreicher trotzdem ausländische Finanztransaktionssteuer bezahlen?
Ja, das ist möglich.
Dass Österreich selbst keine allgemeine Finanztransaktionssteuer erhebt, bedeutet nicht, dass eine ausländische Transaktionssteuer niemals anfallen kann.
Entscheidend sind:
- das gehandelte Wertpapier,
- der Emittent,
- der betroffene Staat,
- das jeweilige nationale Steuerrecht und
- die konkrete Transaktion.
Je nach Depotbank beziehungsweise Broker kann eine solche ausländische Steuer automatisch in der Wertpapierabrechnung erscheinen.
Ist eine Brokergebühr eine Finanztransaktionssteuer?
Nein.
Kosten für einen Aktienkauf können sich beispielsweise zusammensetzen aus:
- Orderprovision des Brokers,
- Börsenplatzgebühr,
- Fremdspesen,
- Währungsumrechnungskosten und
- gegebenenfalls einer ausländischen Transaktions- oder Stempelsteuer.
Eine Brokergebühr ist aber keine Steuer.
Wer seine Wertpapierabrechnung kontrolliert, sollte Gebühren und staatliche Abgaben daher getrennt betrachten.
Gibt es eine Finanztransaktionssteuer auf Kryptowährungen?
Österreich erhebt derzeit keine allgemeine Finanztransaktionssteuer auf den bloßen Kauf oder Verkauf einer Kryptowährung.
Kryptowährungen wurden allerdings steuerlich in die Einkünfte aus Kapitalvermögen einbezogen.
Für entsprechende laufende Einkünfte und realisierte Wertsteigerungen gilt grundsätzlich ein besonderer Steuersatz von:
27,5 Prozent
Für neue Kryptobestände gelten dabei die entsprechenden Regelungen des österreichischen Einkommensteuergesetzes.
Ist jeder Krypto-Tausch steuerpflichtig?
Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung ist nach den aktuellen österreichischen Regeln grundsätzlich keine Realisierung und damit grundsätzlich kein steuerpflichtiger Vorgang.
Eine steuerlich relevante Realisierung kann dagegen insbesondere beim:
- Tausch gegen Euro oder andere gesetzliche Währungen,
- Kauf von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährung oder
- bestimmten anderen Veräußerungsvorgängen
eintreten.
Auch diese Besteuerung ist eine Besteuerung von Kapitalerträgen und keine Finanztransaktionssteuer.
Was spricht für eine Finanztransaktionssteuer?
Befürworter nennen insbesondere mehrere mögliche Vorteile.
Finanzsektor beteiligt sich stärker
Eine Finanztransaktionssteuer könnte zusätzliche öffentliche Einnahmen aus Aktivitäten auf den Finanzmärkten generieren.
Kurzfristiger Handel wird teurer
Eine sehr niedrige Steuer kann bei langfristigen Investitionen relativ wenig ins Gewicht fallen, sich bei sehr häufigem Kaufen und Verkaufen jedoch kumulieren.
Dadurch könnten bestimmte extrem kurzfristige Strategien weniger attraktiv werden.
Breite Bemessungsgrundlage
Bei einem umfassenden Modell können sehr viele Finanztransaktionen erfasst werden, sodass theoretisch ein niedriger Steuersatz ausreichen kann.
Harmonisierung nationaler Systeme
Eine gemeinsame europäische Regelung könnte unterschiedliche nationale Transaktionssteuern vereinheitlichen und dadurch bestimmte grenzüberschreitende Unterschiede reduzieren.
Was spricht gegen eine Finanztransaktionssteuer?
Kritiker verweisen ebenfalls auf mehrere mögliche Nachteile.
Höhere Handelskosten
Eine Transaktionssteuer erhöht unmittelbar die Kosten steuerpflichtiger Käufe beziehungsweise Verkäufe.
Das kann nicht nur kurzfristige Händler, sondern abhängig vom Modell auch:
- private Anleger,
- Investmentfonds,
- Pensionsfonds oder
- Unternehmen
betreffen.
Weniger Liquidität
Sinkt die Zahl der Transaktionen, könnte sich auch die Liquidität bestimmter Märkte reduzieren.
Größere Geld-Brief-Spannen können eine mögliche Folge sein.
Ausweichreaktionen
Wird eine Finanztransaktionssteuer nur in einigen Staaten oder nur für bestimmte Instrumente eingeführt, können Marktteilnehmer versuchen:
- Geschäfte in andere Staaten zu verlagern,
- andere Finanzinstrumente zu verwenden oder
- steuerpflichtige Strukturen zu vermeiden.
Kosten können weitergegeben werden
Finanzinstitute können versuchen, einen Teil ihrer zusätzlichen Steuerbelastung über:
- Gebühren,
- Spreads oder
- Produktpreise
an Kunden weiterzugeben.
Stoppt eine Finanztransaktionssteuer Spekulation?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Die Wirkung hängt wesentlich davon ab:
- welche Finanzinstrumente erfasst werden,
- wie hoch der Steuersatz ist,
- ob Derivate einbezogen werden,
- welche Staaten teilnehmen und
- welche Ausweichmöglichkeiten bestehen.
Eine auf langfristige Aktienkäufe konzentrierte Steuer kann beispielsweise wesentlich andere Wirkungen haben als eine sehr breite Steuer, die auch Derivate und kurzfristige Handelsgeschäfte einschließt.
Deshalb ist die konkrete Bemessungsgrundlage für die Beurteilung wichtiger als der Begriff „Finanztransaktionssteuer“ allein.
Ist die Finanztransaktionssteuer eine Umsatzsteuer?
Nein.
Eine Finanztransaktionssteuer kann zwar anhand des Transaktionswerts berechnet werden, ist aber nicht mit der österreichischen beziehungsweise europäischen Umsatzsteuer gleichzusetzen.
Insbesondere fehlt das typische Umsatzsteuersystem aus:
- Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen sowie
- Vorsteuerabzug innerhalb der Unternehmerkette.
Viele Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind im europäischen Umsatzsteuerrecht zudem grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Was ist der Unterschied zwischen Finanztransaktionssteuer und Finanzaktivitätssteuer?
Eine Finanztransaktionssteuer setzt an konkreten Finanzgeschäften an.
Eine Finanzaktivitätssteuer würde dagegen eher Größen auf Ebene eines Finanzunternehmens besteuern, beispielsweise:
- Gewinne,
- Lohnsummen oder
- bestimmte Wertschöpfungskomponenten.
Beide Konzepte dienen damit unterschiedlichen steuerpolitischen Ansätzen.
Warum ist die Finanztransaktionssteuer 2026 wieder interessant?
Auch wenn der historische EU-Vorschlag politisch weitgehend festgefahren ist, bleibt das Thema grundsätzlich relevant.
Gründe dafür sind unter anderem:
- steigender automatisierter Handel,
- digitale Finanzmärkte,
- neue Formen des Derivatehandels,
- Debatten über die Besteuerung des Finanzsektors,
- unterschiedliche nationale Transaktionssteuern und
- die europäische Kapitalmarkt- und Investitionspolitik.
Die Europäische Kommission untersucht außerdem weiterhin das gesamte europäische Steuerumfeld des Finanzsektors.
Eine Wiederbelebung exakt des alten FTT-Modells ist daraus jedoch nicht abzuleiten.
Kommt die Finanztransaktionssteuer 2027?
Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es keinen beschlossenen Einführungstermin für 2027.
Der seit 2013 anhängige EU-Richtlinienvorschlag ist nicht beschlossen.
Vielmehr hat die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2026 angekündigt, ihn wegen des langjährigen Stillstands zurückziehen zu wollen.
Eine Behauptung wie „2027 kommt die Finanztransaktionssteuer in Österreich“ wäre daher derzeit nicht belastbar.
Was müssen österreichische Anleger 2026 tatsächlich beachten?
Für Privatanleger sind anstelle einer nicht existierenden allgemeinen Finanztransaktionssteuer insbesondere folgende Punkte relevant:
- Kapitalertragsteuer auf Dividenden,
- Besteuerung realisierter Kursgewinne,
- Steuer auf Fonds,
- Kryptobesteuerung,
- ausländische Quellensteuern,
- nicht steuereinfache ausländische Broker und
- gegebenenfalls ausländische Transaktionssteuern.
Österreichischer steuereinfacher Broker
Bei einer österreichischen depotführenden Stelle wird die Kapitalertragsteuer auf die entsprechenden steuerpflichtigen Kapitalerträge grundsätzlich automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Dadurch tritt im Regelfall Endbesteuerungswirkung ein.
Ausländischer Broker
Fehlt eine österreichische depotführende beziehungsweise auszahlende Stelle, erfolgt regelmäßig kein automatischer österreichischer KESt-Abzug.
Dann müssen steuerpflichtige Kapitaleinkünfte grundsätzlich über die Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Die häufigsten Irrtümer zur Finanztransaktionssteuer
- „Österreich hat eine Finanztransaktionssteuer.“ Nein. 2026 gibt es keine allgemeine österreichische FTT.
- „Die KESt ist eine Finanztransaktionssteuer.“ Nein. Sie besteuert Kapitalerträge beziehungsweise realisierte Wertsteigerungen.
- „Österreich hat eine Börsenumsatzsteuer.“ Nein. Sie wurde mit 1. Oktober 2000 abgeschafft.
- „Beim Aktienkauf fallen automatisch 27,5 Prozent Steuer an.“ Nein. Die 27,5 Prozent beziehen sich insbesondere auf steuerpflichtige Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
- „Die EU-Finanztransaktionssteuer wurde 2013 beschlossen.“ Die verstärkte Zusammenarbeit wurde autorisiert, der konkrete FTT-Richtlinienvorschlag wurde aber nie verabschiedet.
- „Zehn EU-Länder erheben dieselbe Finanztransaktionssteuer.“ Nein. Eine gemeinsame Steuer dieser zehn Staaten ist nicht in Kraft.
- „Der EU-Vorschlag hätte jeden Bankkredit besteuert.“ Nein. Hypotheken-, Verbraucher- und Unternehmenskredite sollten grundsätzlich ausgenommen sein.
- „Jede normale Überweisung wäre besteuert worden.“ Nein. Zahlungsdienste sollten vom historischen EU-Modell grundsätzlich ausgenommen werden.
- „Jeder Devisentausch wäre besteuert worden.“ Währungskassageschäfte sollten ausgenommen bleiben; Währungsderivate dagegen nicht.
- „Die Tobin Tax ist genau dasselbe wie jede FTT.“ Nein. Tobins ursprüngliche Idee bezog sich auf internationale Devisentransaktionen.
- „Die Finanztransaktionssteuer kommt sicher 2027.“ Dafür gibt es derzeit keinen beschlossenen Rechtsakt oder Einführungstermin.
Checkliste für Anleger in Österreich
- Aktienkauf: Keine allgemeine österreichische Finanztransaktionssteuer.
- Aktienverkauf: Realisierten Gewinn steuerlich prüfen.
- Dividenden: grundsätzlich 27,5 Prozent besonderen Steuersatz berücksichtigen.
- Sparzinsen: grundsätzlich 25 Prozent.
- Österreichischer Broker: KESt-Abzug grundsätzlich automatisch.
- Ausländischer Broker: Steuererklärungspflicht prüfen.
- Auslandsaktien: mögliche ausländische Transaktions- oder Quellensteuern beachten.
- Kryptowährungen: eigene österreichische Kapitalertragsteuerregeln beachten.
- Brokerabrechnung: Steuer, Börsengebühr und Brokerprovision unterscheiden.
- EU-FTT: Keine geltende gemeinsame Steuer und kein beschlossener Einführungstermin.
Fazit: Keine Finanztransaktionssteuer in Österreich
Österreich erhebt 2026 keine allgemeine Finanztransaktionssteuer. Auch die frühere Börsenumsatzsteuer gibt es seit 1. Oktober 2000 nicht mehr.
Für Anleger bedeutet das allerdings nicht, dass Wertpapieranlagen steuerfrei sind. Dividenden, realisierte Aktiengewinne und viele andere Kapitaleinkünfte unterliegen grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Spar- und Girozinsen werden grundsätzlich mit 25 Prozent besteuert.
Davon zu unterscheiden ist die seit der Finanzkrise diskutierte europäische Finanztransaktionssteuer. Nachdem eine EU-weite Einführung an fehlender Einstimmigkeit scheiterte, versuchten zuletzt zehn Mitgliedstaaten einschließlich Österreichs eine Umsetzung im Wege der verstärkten Zusammenarbeit.
Der dafür 2013 vorgelegte Richtlinienvorschlag wurde jedoch nie verabschiedet. Die EU-Kommission hat im Arbeitsprogramm 2026 inzwischen angekündigt, diesen Vorschlag wegen fehlender Fortschritte zurückziehen zu wollen. Formal wird das Gesetzgebungsverfahren derzeit noch als laufend ausgewiesen.
Für 2027 besteht daher aktuell weder ein beschlossener österreichischer FTT-Steuersatz noch ein fixer Einführungstermin.
Die drei wichtigsten Punkte: Österreich hat keine allgemeine Finanztransaktionssteuer. Die KESt von 27,5 beziehungsweise 25 Prozent ist etwas anderes. Und die seit Jahren diskutierte gemeinsame EU-FTT wurde bis heute nicht eingeführt.
Häufige Fragen zur Finanztransaktionssteuer
Gibt es 2026 eine Finanztransaktionssteuer in Österreich?
Nein. Österreich erhebt derzeit keine allgemeine Finanztransaktionssteuer auf Wertpapiergeschäfte.
Gibt es in Österreich eine Börsenumsatzsteuer?
Nein. Die österreichische Börsenumsatzsteuer wurde mit Ablauf des 30. September 2000 abgeschafft und wird seit 1. Oktober 2000 nicht mehr erhoben.
Muss ich beim Aktienkauf in Österreich Steuer zahlen?
Allein auf den normalen Kauf einer Aktie fällt derzeit grundsätzlich keine österreichische Finanztransaktions- oder Börsenumsatzsteuer an. Broker- und Börsengebühren können dennoch entstehen.
Muss ich beim Aktienverkauf Steuer zahlen?
Ein realisierter steuerpflichtiger Gewinn aus Aktien unterliegt grundsätzlich dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer auf Aktien?
Dividenden und steuerpflichtige realisierte Aktiengewinne unterliegen grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent.
Wie hoch ist die Steuer auf Sparzinsen?
Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten unterliegen grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent.
Ist die Kapitalertragsteuer eine Finanztransaktionssteuer?
Nein. Die KESt knüpft grundsätzlich an Kapitalerträge beziehungsweise realisierte Wertsteigerungen an, nicht an den bloßen Transaktionswert eines Wertpapierkaufs.
Ist die Börsenumsatzsteuer dasselbe wie KESt?
Nein. Die frühere Börsenumsatzsteuer war eine Verkehrsteuer auf bestimmte Wertpapiergeschäfte. Die KESt ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer auf Kapitalerträge.
Was ist die Tobin Tax?
Die ursprüngliche Tobin Tax ist ein Vorschlag für eine niedrige Steuer auf internationale Devisentransaktionen, der Anfang der 1970er-Jahre von James Tobin entwickelt wurde.
Hat die EU eine Finanztransaktionssteuer?
Nein. Es gibt keine allgemeine gemeinsame Finanztransaktionssteuer der Europäischen Union.
Was wurde 2013 bei der EU-Finanztransaktionssteuer beschlossen?
Eine Gruppe von Mitgliedstaaten wurde zur verstärkten Zusammenarbeit ermächtigt und die Kommission legte einen Richtlinienvorschlag vor. Dieser konkrete Richtlinienvorschlag wurde jedoch nie verabschiedet.
Welche Staaten beteiligten sich an der verstärkten Zusammenarbeit?
Ursprünglich waren Österreich, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Spanien beteiligt. Estland zog sich 2016 zurück.
Wie hoch sollte die EU-Finanztransaktionssteuer sein?
Der historische Kommissionsvorschlag sah Mindeststeuersätze von 0,1 Prozent für viele Aktien-, Anleihen- und vergleichbare Finanztransaktionen sowie 0,01 Prozent für Derivatkontrakte vor.
Sind diese 0,1 Prozent 2026 in Österreich zu bezahlen?
Nein. Dabei handelt es sich um Werte aus dem nicht umgesetzten EU-Richtlinienvorschlag und nicht um geltende österreichische Steuersätze.
Wären Hypothekarkredite besteuert worden?
Nach dem EU-Vorschlag von 2013 grundsätzlich nicht. Hypothekarkredite, Verbraucherkredite und Unternehmenskredite sollten zu den ausgenommenen alltäglichen Finanzgeschäften gehören.
Wären normale Banküberweisungen besteuert worden?
Nein. Normale Zahlungsdienste sollten vom historischen EU-Vorschlag grundsätzlich ausgenommen werden.
Wären Versicherungen von der Finanztransaktionssteuer betroffen gewesen?
Der normale Abschluss eines Versicherungsvertrags sollte grundsätzlich nicht der vorgeschlagenen EU-FTT unterliegen.
Wären Devisengeschäfte besteuert worden?
Währungskassageschäfte sollten grundsätzlich ausgenommen sein. Währungsderivate sollten dagegen grundsätzlich erfasst werden.
Wären Derivate besteuert worden?
Ja. Der EU-Vorschlag sah für entsprechende Derivatkontrakte einen Mindeststeuersatz von 0,01 Prozent vor.
Gibt es in Frankreich eine Finanztransaktionssteuer?
Ja. Frankreich hat eine eigene nationale Finanztransaktionssteuer. Diese ist jedoch nicht mit einer EU-weit einheitlichen Steuer gleichzusetzen.
Gibt es in Italien eine Finanztransaktionssteuer?
Ja. Auch Italien erhebt eine eigene nationale Finanztransaktionssteuer.
Kann ein österreichischer Anleger eine ausländische Transaktionssteuer zahlen?
Ja. Bei bestimmten ausländischen Wertpapieren beziehungsweise Transaktionen können die nationalen Regeln eines anderen Staates eine entsprechende Abgabe auslösen.
Ist eine Brokergebühr eine Steuer?
Nein. Ordergebühren, Börsenplatzentgelte und ähnliche Kosten sind Gebühren beziehungsweise Entgelte des Brokers oder Handelsplatzes und keine österreichische Finanztransaktionssteuer.
Gibt es eine Finanztransaktionssteuer auf Bitcoin?
Österreich erhebt keine allgemeine FTT auf den bloßen Krypto-Handel. Steuerpflichtige laufende Kryptoeinkünfte und realisierte Wertsteigerungen unterliegen jedoch grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent.
Kommt die Finanztransaktionssteuer 2027?
Derzeit gibt es keinen beschlossenen Einführungstermin für Österreich oder für eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer der beteiligten EU-Staaten.
Ist der alte EU-Vorschlag noch aktiv?
Das formale EU-Verfahren wird derzeit noch als laufend geführt. Die Europäische Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm 2026 jedoch angekündigt, den Vorschlag wegen des jahrelangen fehlenden Fortschritts zurückziehen zu wollen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Europäische Kommission: Besteuerung des Finanzsektors und aktueller Status der Finanztransaktionssteuer
- EUR-Lex: Verfahren 2013/0045/CNS zur Finanztransaktionssteuer
- EUR-Lex: Vorschlag für eine Richtlinie über eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer
- EUR-Lex: Beschluss zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Finanztransaktionssteuer
- Europäische Kommission: Arbeitsprogramm 2026 und beabsichtigte Rücknahmen
- Bundesministerium für Finanzen / Findok: Abschaffung der Börsenumsatzsteuer
- Bundesministerium für Finanzen: Besteuerung von Kapitalerträgen
- Bundesministerium für Finanzen: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
- Bundesministerium für Finanzen: Gutachten zur Finanztransaktionssteuer
Stand der fachlichen Prüfung: 8. Oktober 2026.
Hinweis: Österreich erhebt derzeit keine allgemeine Finanztransaktionssteuer. Bei konkreten Wertpapiergeschäften können jedoch österreichische Kapitalertragsteuer, ausländische Quellen- oder Transaktionssteuern sowie Gebühren des Brokers oder Handelsplatzes relevant sein.