Karenz und Kinderbetreuungsgeld werden in Österreich häufig miteinander verwechselt, sind aber zwei unterschiedliche Dinge. Die Karenz ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit ohne laufendes Arbeitsentgelt. Das Kinderbetreuungsgeld ist dagegen eine staatliche Geldleistung für Eltern und kann unabhängig von der arbeitsrechtlichen Karenz bezogen werden.
Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es heute nur noch zwei Systeme: das flexible Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Die früher bekannten fixen Varianten 12+2, 15+3, 20+4 oder 30+6 sind für aktuelle Geburten nicht mehr das geltende System.
Kurzantwort: Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto können Eltern 2026 zwischen 17,65 und 41,14 Euro pro Tag erhalten. Ein Elternteil kann zwischen 365 und 851 Tagen beziehen, beide Eltern gemeinsam zwischen 456 und 1.063 Tagen. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld werden grundsätzlich 80 Prozent der maßgeblichen Letzteinkünfte ersetzt, maximal 80,12 Euro täglich. Die arbeitsrechtliche Karenz folgt davon getrennten Regeln.
| Kinderbetreuungsgeld-Konto | Einkommensabhängiges KBG | |
|---|---|---|
| Erwerbstätigkeit vor Geburt erforderlich? | Nein | Ja, grundsätzlich 182 Tage |
| Höhe 2026 | 17,65 bis 41,14 Euro pro Tag | 80 % der maßgeblichen Einkünfte, maximal 80,12 Euro pro Tag |
| Ein Elternteil | 365 bis 851 Tage | bis 365 Tage |
| Beide Elternteile | 456 bis 1.063 Tage | bis 426 Tage |
| Zuverdienstgrenze | 60 % der maßgeblichen Letzteinkünfte, mindestens 18.000 Euro jährlich | 8.600 Euro jährlich |
| Mehrlingszuschlag | Ja | Nein |
| Beihilfe für Einkommensschwache | Unter Voraussetzungen möglich | Nein |
Karenz und Kinderbetreuungsgeld: Was ist der Unterschied?
Die wichtigste Grundlage für die gesamte Planung nach einer Geburt ist die Unterscheidung zwischen Elternkarenz und Kinderbetreuungsgeld.
| Karenz | Kinderbetreuungsgeld |
|---|---|
| arbeitsrechtlicher Anspruch | Geldleistung der Sozialversicherung |
| Freistellung von der Arbeit | finanzielle Unterstützung für Eltern |
| grundsätzlich für Arbeitnehmer | auch für Selbstständige, Studierende oder nicht Erwerbstätige möglich |
| kein laufendes Entgelt vom Arbeitgeber | Zahlung durch Krankenversicherungsträger |
| eigene Dauerregeln | eigene Bezugsdauer |
| arbeitsrechtliche Beschäftigungsregeln | eigene Zuverdienstgrenzen |
Karenz und Kinderbetreuungsgeld müssen weder gleichzeitig beginnen noch gleichzeitig enden. Die gewählte KBG-Bezugsdauer entscheidet daher nicht automatisch darüber, wie lange der arbeitsrechtliche Karenzanspruch besteht.
Gibt es noch die Karenzmodelle 12+2, 15+3, 20+4 und 30+6?
Nein. Diese fixen Kinderbetreuungsgeldvarianten gehören zum früheren System.
Für aktuelle Geburten stehen grundsätzlich nur zwei Systeme zur Auswahl:
- Kinderbetreuungsgeld-Konto als flexibles Pauschalsystem und
- einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.
Beim KBG-Konto wird innerhalb eines gesetzlichen Rahmens eine konkrete Bezugsdauer gewählt. Aus dieser Bezugsdauer ergibt sich der jeweilige Tagesbetrag.
Je kürzer die gewählte Bezugsdauer beim KBG-Konto, desto höher ist grundsätzlich der tägliche Betrag.
Wie funktioniert das Kinderbetreuungsgeld-Konto?
Das Kinderbetreuungsgeld-Konto ist das flexible Pauschalsystem.
Es steht grundsätzlich auch Eltern offen, die vor der Geburt nicht erwerbstätig oder nicht pflichtversichert waren.
Dazu zählen beispielsweise:
- Studierende,
- Hausfrauen und Hausmänner,
- geringfügig Beschäftigte sowie
- Eltern ohne ausreichende Vorbeschäftigungszeit für das einkommensabhängige KBG.
Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld-Konto?
2026 liegt der Tagesbetrag abhängig von der gewählten Bezugsdauer zwischen:
17,65 Euro und 41,14 Euro pro Tag
Da Kinderbetreuungsgeld tageweise berechnet wird, unterscheidet sich die tatsächliche monatliche Auszahlung abhängig davon, ob ein Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat.
Beispiel mit höchstem Tagessatz
Bei einem Tagesbetrag von 41,14 Euro ergeben sich in einem Monat mit 30 Tagen:
41,14 Euro × 30 = 1.234,20 Euro
Beispiel mit niedrigstem Tagessatz
Bei einem Tagesbetrag von 17,65 Euro ergeben sich bei 30 Tagen:
17,65 Euro × 30 = 529,50 Euro
Die genaue Höhe sollte deshalb mit dem offiziellen Kinderbetreuungsgeld-Rechner anhand der gewünschten Bezugsdauer berechnet werden.
Wie lange kann das Kinderbetreuungsgeld-Konto bezogen werden?
Die Bezugsdauer kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens flexibel gewählt werden.
| Wer bezieht? | Mögliche Bezugsdauer |
|---|---|
| Nur ein Elternteil | 365 bis 851 Tage ab Geburt |
| Beide Elternteile | 456 bis 1.063 Tage ab Geburt |
Von der gewählten Gesamtbezugsdauer sind grundsätzlich 20 Prozent dem zweiten Elternteil vorbehalten und nicht übertragbar.
Abhängig von der gewählten Variante sind dies beim KBG-Konto zwischen 91 und 212 Partnertage.
Wie oft dürfen sich Eltern beim Kinderbetreuungsgeld abwechseln?
Beim Kinderbetreuungsgeld darf grundsätzlich höchstens zweimal gewechselt werden.
Dadurch entstehen maximal drei Bezugsblöcke, beispielsweise:
Mutter → Vater → Mutter
Jeder Bezugsblock muss beim Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich mindestens 61 durchgehende Tage dauern.
Nicht mit der Karenz verwechseln: Ein arbeitsrechtlicher Karenzteil muss grundsätzlich mindestens zwei Monate dauern. Beim Kinderbetreuungsgeld gilt dagegen die 61-Tage-Regel.
Kann die gewählte KBG-Konto-Dauer geändert werden?
Die beim Kinderbetreuungsgeld-Konto gewählte Anspruchsdauer kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einmal pro Kind geändert werden.
Die Änderung muss rechtzeitig beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.
Durch eine Änderung wird der Tagesbetrag rückwirkend entsprechend der neuen Gesamtbezugsdauer neu berechnet.
Dadurch kann:
- eine Nachzahlung entstehen oder
- bereits ausbezahltes Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen sein.
Der zweite Elternteil ist ebenfalls an diese Änderung gebunden.
Wie funktioniert das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld?
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld richtet sich an Eltern, die vor der Geburt entsprechend erwerbstätig waren.
Die Leistung beträgt grundsätzlich:
80 Prozent der maßgeblichen Letzteinkünfte beziehungsweise 80 Prozent des Wochengeldes
Der Höchstbetrag beträgt 2026:
80,12 Euro pro Tag
Das entspricht bei 30 Tagen maximal rund:
2.403,60 Euro
pro Monat.
Gibt es beim einkommensabhängigen KBG einen Mindestbetrag?
Liegt der nach den gesetzlichen Regeln errechnete Tagesbetrag unter dem vorgesehenen Mindestwert und werden alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag eine Sonderleistung von:
41,14 Euro pro Tag
zustehen.
Wie lange wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bezahlt?
| Bezug | Maximale Dauer |
|---|---|
| Nur ein Elternteil | bis zum 365. Tag ab Geburt |
| Beide Elternteile | bis zum 426. Tag ab Geburt |
Bei Bezug durch beide Elternteile sind 61 Tage dem zweiten Elternteil vorbehalten.
Auch hier gilt:
- höchstens zwei Wechsel,
- maximal drei Bezugsblöcke und
- jeder Block mindestens 61 Tage.
Welche Beschäftigung brauche ich für das einkommensabhängige KBG?
Eine zentrale Voraussetzung ist eine entsprechende Erwerbstätigkeit in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes.
Es muss grundsätzlich eine tatsächlich ausgeübte, in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit vorliegen.
Während dieses Zeitraums dürfen daneben grundsätzlich keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Arbeitslosengeld,
- Notstandshilfe und
- bestimmte weitere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Sind kurze Unterbrechungen erlaubt?
Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind grundsätzlich unschädlich.
Urlaub oder Krankheit bei aufrechtem Arbeitsverhältnis mit Entgeltfortzahlung gelten ebenfalls nicht als schädliche Unterbrechungen.
Welches Kinderbetreuungsgeld ist besser?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
| Situation | Häufig interessanter |
|---|---|
| hohes Erwerbseinkommen vor der Geburt | einkommensabhängiges KBG prüfen |
| längerer gewünschter Bezugszeitraum | KBG-Konto |
| keine oder geringe Erwerbstätigkeit vor Geburt | KBG-Konto |
| Studium vor Geburt | KBG-Konto |
| höherer geplanter Zuverdienst während Bezug | KBG-Konto oft flexibler |
| möglichst hohe Leistung im ersten Jahr | einkommensabhängiges KBG prüfen |
Die Entscheidung sollte vor dem Antrag gerechnet werden. Nach erstmaliger Antragstellung kann auf das andere Kinderbetreuungsgeld-System grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen gewechselt werden.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze beim KBG-Konto?
Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto gilt eine individuelle Zuverdienstgrenze.
Diese beträgt grundsätzlich:
60 Prozent der maßgeblichen früheren Einkünfte, mindestens jedoch 18.000 Euro pro Kalenderjahr
Jeder Elternteil hat dabei eine eigene individuelle Zuverdienstgrenze.
Der Krankenversicherungsträger teilt diese nach der Antragstellung grundsätzlich mit, sofern die notwendigen Daten vorhanden sind.
Die Berechnung ist komplexer als ein einfacher Vergleich mit dem Bruttojahresgehalt. Weitere Zuverdienstgrenzen haben wir im Ratgeber zur Zuverdienstgrenze in Österreich zusammengefasst.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld?
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gilt 2026 eine deutlich niedrigere Grenze:
8.600 Euro pro Kalenderjahr
Berücksichtigt werden grundsätzlich nur die Einkünfte des Elternteils, das Kinderbetreuungsgeld bezieht.
Das Einkommen des anderen Elternteils ist für diese Zuverdienstgrenze grundsätzlich nicht entscheidend.
Darf man Arbeitslosengeld beziehen?
Während des Bezugs des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes dürfen grundsätzlich keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden.
Was passiert bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze?
Eine Überschreitung bedeutet beim Kinderbetreuungsgeld nicht automatisch, dass das gesamte Jahres-KBG zurückbezahlt werden muss.
Es besteht grundsätzlich eine sogenannte Einschleifregelung.
Beispiel beim einkommensabhängigen KBG
Der maßgebliche Zuverdienst beträgt 2026 insgesamt 8.900 Euro.
Die Grenze beträgt 8.600 Euro.
8.900 Euro − 8.600 Euro = 300 Euro Rückzahlung
Grundsätzlich sind damit 300 Euro und nicht automatisch das gesamte bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen.
Darf ich während der Karenz arbeiten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Die arbeitsrechtlichen Regeln während einer Karenz sind allerdings von den Zuverdienstregeln beim Kinderbetreuungsgeld zu unterscheiden.
Während der Elternkarenz kann grundsätzlich eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026:
551,10 Euro brutto pro Kalendermonat
Die aktuellen Sozialversicherungsregeln erklärt unser Beitrag zur Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich.
Darf man während der Karenz mehr als geringfügig arbeiten?
Eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze kann arbeitsrechtlich nur eingeschränkt zulässig sein.
Beim eigenen Arbeitgeber ist eine solche Beschäftigung grundsätzlich höchstens für 13 Wochen pro Kalenderjahr möglich.
Besteht die Karenz nicht während des gesamten Kalenderjahres, reduziert sich dieser Zeitraum anteilig.
Bei einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze ist grundsätzlich die Zustimmung des karenzierten Arbeitgebers erforderlich.
Zusätzlich müssen immer die jeweiligen Zuverdienstgrenzen des Kinderbetreuungsgeldes geprüft werden. Arbeitsrechtlich zulässig bedeutet nicht automatisch KBG-rechtlich unschädlich.
Wie lange dauert die arbeitsrechtliche Karenz?
Für Kinder, die ab dem 1. November 2023 geboren, adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen wurden, gelten neue Grundregeln.
Nur ein Elternteil nimmt Karenz
Nimmt nur ein Elternteil die Karenz in Anspruch, besteht grundsätzlich ein Anspruch:
bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes
Beide Eltern teilen sich die Karenz
Nehmen beide Elternteile abwechselnd Karenz, kann diese grundsätzlich:
bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes
dauern.
Welche Ausnahmen gibt es?
Auch ein einzelner Elternteil kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum zweiten Geburtstag in Karenz bleiben.
Das gilt beispielsweise:
- bei Alleinerziehenden oder
- wenn der andere Elternteil keinen arbeitsrechtlichen Karenzanspruch hat, etwa weil er selbstständig, arbeitslos oder studierend ist, und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Wie lange muss ein Karenzteil dauern?
Ein arbeitsrechtlicher Karenzteil muss grundsätzlich mindestens:
zwei Monate
dauern.
Die Karenz kann grundsätzlich zweimal zwischen den Eltern geteilt werden.
Dadurch sind maximal drei Karenzteile möglich, beispielsweise:
Mutter → Vater → Mutter
Können beide Eltern gleichzeitig in Karenz sein?
Grundsätzlich nicht.
Nur beim ersten Wechsel zwischen den Eltern ist eine Überschneidung von maximal einem Monat möglich.
Wird dieser gemeinsame Monat genutzt, endet die gesamte Elternkarenz grundsätzlich spätestens mit Ablauf des 23. Lebensmonats.
Wann beginnt die Karenz?
Die arbeitsrechtliche Karenz beginnt nicht automatisch am Tag der Geburt.
Nimmt ein Arbeitnehmer-Elternteil unmittelbar die erste Karenz in Anspruch, beginnt sie grundsätzlich nach dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt.
Die Schutzfrist dauert bei der Mutter üblicherweise acht Wochen.
Bei:
- Frühgeburt,
- Mehrlingsgeburt oder
- Kaiserschnitt
dauert sie nach der Geburt grundsätzlich mindestens zwölf Wochen.
Die Aussage „Karenz beginnt mit der Geburt“ ist daher falsch.
Wann muss die Karenz dem Arbeitgeber gemeldet werden?
Beginnt die Karenz unmittelbar nach der Schutzfrist:
- muss die Mutter die Karenz grundsätzlich innerhalb der Schutzfrist bekannt geben,
- muss der Vater sie grundsätzlich spätestens acht Wochen nach der Geburt melden.
Bei späteren Karenzteilen gelten grundsätzlich längere Vorankündigungsfristen.
Eine schriftliche und nachweisbare Meldung ist in der Praxis empfehlenswert.
Beginnt das Kinderbetreuungsgeld mit der Geburt?
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich ab der Geburt des Kindes.
Die tatsächliche Auszahlung kann jedoch zunächst ruhen.
Was passiert bei Wochengeld?
Besteht nach der Geburt Anspruch auf:
- Wochengeld,
- Sonderwochengeld,
- eine wochengeldähnliche Leistung oder
- Betriebshilfe,
ruht das Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich in diesem Zeitraum.
Ist das Wochengeld niedriger als das Kinderbetreuungsgeld, kann die Differenz ausbezahlt werden.
Besonders wichtig: Die Zeit des Ruhens verlängert den Kinderbetreuungsgeld-Bezugszeitraum nicht. Der Alttext war daher auch bei der Aussage falsch, Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld hätten keinen Zusammenhang.
Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für Kinderbetreuungsgeld?
Für beide Kinderbetreuungsgeld-Systeme gelten mehrere gemeinsame Grundvoraussetzungen.
Dazu gehören insbesondere:
- Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind,
- tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe,
- gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind,
- idente Hauptwohnsitzmeldungen des beziehenden Elternteils und des Kindes,
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich,
- rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich,
- Durchführung und Nachweis der erforderlichen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und
- Einhaltung der jeweiligen Zuverdienstgrenze.
Bei getrennt lebenden Eltern sind zusätzlich insbesondere Obsorge und tatsächlicher Familienbeihilfenbezug durch das antragstellende Elternteil relevant.
Die aktuellen Familienbeihilfenbeträge und Voraussetzungen erklärt unser Beitrag zur Familienbeihilfe in Österreich.
Was gilt für EU-, EWR- und Drittstaatsangehörige?
Kinderbetreuungsgeld ist nicht ausschließlich österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.
Bei ausländischen Eltern müssen jedoch die jeweils erforderlichen Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt sein.
Anspruch kann beispielsweise bestehen für:
- EU- und EWR-Bürger,
- Schweizer Staatsangehörige,
- Drittstaatsangehörige mit entsprechendem Aufenthaltstitel,
- Asylberechtigte sowie
- unter zusätzlichen Voraussetzungen subsidiär Schutzberechtigte.
Bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU beziehungsweise des EWR gelten außerdem europäische Koordinierungsregeln.
Was hat sich beim Mutter-Kind-Pass geändert?
Der frühere Mutter-Kind-Pass wird heute als Eltern-Kind-Pass bezeichnet.
Seit 1. Oktober 2026 gilt außerdem ein neues Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm.
Für den vollständigen Kinderbetreuungsgeldbezug bleibt besonders wichtig, dass die erforderlichen Untersuchungen korrekt durchgeführt und nachgewiesen werden.
Welche Untersuchungen sind für das Kinderbetreuungsgeld wichtig?
Für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe sind weiterhin die ersten zehn relevanten Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen entscheidend:
- fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und
- fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt.
Welche Untersuchungen müssen beim Antrag nachgewiesen werden?
Bereits bei der Antragstellung müssen grundsätzlich:
- die fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und
- die erste Untersuchung des Kindes
nachgewiesen werden.
Die restlichen relevanten Untersuchungen des Kindes müssen grundsätzlich bis zum 15. Lebensmonat nachgewiesen werden.
Was passiert bei fehlenden Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen?
Wird auch nur eine vorgeschriebene Untersuchung nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig durchgeführt oder nachgewiesen, reduziert sich das Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich um:
1.300 Euro pro betroffenem Elternteil
Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld und erfüllen beide die Nachweispflichten nicht, kann die Kürzung bei beiden Elternteilen erfolgen.
Die Untersuchungen sind daher keine Formalität. Nachweise sollten rechtzeitig kopiert und beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden.
Was gilt bei Mehrlingen?
Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich die Leistung bei Mehrlingsgeburten.
Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind kommt grundsätzlich:
50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags zusätzlich
hinzu.
Beispiel bei Zwillingen
Der gewählte Tagesbetrag beträgt 30 Euro.
30 Euro + 15 Euro Mehrlingszuschlag = 45 Euro pro Tag
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es dagegen keinen entsprechenden Mehrlingszuschlag zum Tagesbetrag.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Teilen Eltern das Kinderbetreuungsgeld annähernd gleichmäßig auf, können sie unter den Voraussetzungen einen Partnerschaftsbonus erhalten.
Die Aufteilung muss grundsätzlich im Verhältnis:
50:50 bis maximal 60:40
erfolgen.
Außerdem muss jeder Elternteil mindestens 124 Tage Kinderbetreuungsgeld bezogen haben.
Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus?
Jeder Elternteil erhält:
500 Euro
Damit bekommt die Familie insgesamt:
1.000 Euro Partnerschaftsbonus
Wann muss der Partnerschaftsbonus beantragt werden?
Der Antrag kann bereits gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsgeld gestellt werden.
Wird er erst später beantragt, muss dies grundsätzlich spätestens innerhalb von 124 Tagen nach dem letzten möglichen Bezugstag des insgesamt letzten KBG-Bezugsteils erfolgen.
Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag stellen.
Was ist die Beihilfe zum KBG-Konto?
Einkommensschwache Eltern können beim Kinderbetreuungsgeld-Konto unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Beihilfe erhalten.
Sie beträgt:
6,06 Euro pro Tag – rund 181 Euro pro Monat
Die Beihilfe kann maximal 365 Tage bezogen werden.
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es diese zusätzliche Beihilfe nicht.
Welche Zuverdienstgrenzen gelten bei der Beihilfe?
Für die zusätzliche KBG-Beihilfe gelten 2026 grundsätzlich folgende Grenzen:
| Person | Zuverdienstgrenze |
|---|---|
| beziehender Elternteil | 8.600 Euro pro Kalenderjahr |
| Ehe- beziehungsweise Lebenspartner | 18.000 Euro pro Kalenderjahr |
Für die Beihilfe bestehen zusätzliche Voraussetzungen und eine eigene Rückforderungslogik bei Überschreitungen.
Was ist der Familienzeitbonus?
Der Familienzeitbonus ist eine weitere Leistung und darf weder mit Kinderbetreuungsgeld noch mit der arbeitsrechtlichen Karenz verwechselt werden.
Er ist für Väter vorgesehen, die unmittelbar nach der Geburt eine gesetzlich definierte Familienzeit in Anspruch nehmen.
2026 beträgt der Familienzeitbonus:
54,87 Euro pro Tag
Die Familienzeit kann 28, 29, 30 oder 31 Tage dauern.
Damit ergibt sich insgesamt ein Betrag von ungefähr 1.700 Euro.
Der Antrag muss grundsätzlich spätestens innerhalb von 121 Tagen nach der Geburt gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Papamonat und Familienzeitbonus?
Der sogenannte Papamonat ist ein arbeitsrechtliches Instrument.
Der Familienzeitbonus ist dagegen die dazu mögliche Geldleistung nach dem Familienzeitbonusgesetz.
Auch hier gilt daher: Freistellung vom Arbeitsplatz und finanzielle Leistung sind rechtlich zwei verschiedene Dinge.
Wie beantrage ich Kinderbetreuungsgeld?
Kinderbetreuungsgeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden.
Zuständig ist grundsätzlich jener Krankenversicherungsträger:
- bei dem Wochengeld beziehungsweise Betriebshilfe bezogen wurde,
- bei dem der Elternteil versichert beziehungsweise zuletzt versichert war oder
- wenn keine andere Zuständigkeit besteht, die Österreichische Gesundheitskasse.
Kann ich Kinderbetreuungsgeld online beantragen?
Ja. Die Antragstellung ist unter anderem elektronisch möglich.
Je nach Zugang stehen beispielsweise zur Verfügung:
- ID Austria,
- EU Login,
- FinanzOnline,
- MeineSV beziehungsweise entsprechende Online-Services und
- die Meine ÖGK-App.
Alternativ kann der Antrag schriftlich beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden.
Der Antrag geht an den Krankenversicherungsträger und nicht an das Bundeskanzleramt.
Wie lange kann Kinderbetreuungsgeld rückwirkend beantragt werden?
Kinderbetreuungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Geburt beantragt werden.
Wird der Antrag verspätet gestellt, erfolgt eine rückwirkende Auszahlung grundsätzlich höchstens für:
182 Kalendertage
vor dem Einlangen des Antrags.
Wer länger wartet, kann daher Kinderbetreuungsgeldtage endgültig verlieren.
Muss der zweite Elternteil einen eigenen Antrag stellen?
Ja. Wechseln sich die Eltern beim KBG-Bezug ab, muss auch das zweite Elternteil einen eigenen Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger stellen.
Empfohlen wird eine Antragstellung ungefähr vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Wechsel.
Das zweite Elternteil ist an das bereits gewählte Kinderbetreuungsgeld-System gebunden.
Kann man nach dem Antrag vom Konto zum einkommensabhängigen KBG wechseln?
Nur sehr kurzfristig.
Nach der erstmaligen Beantragung kann grundsätzlich nur innerhalb von:
14 Tagen ab der ersten Antragstellung
auf das andere System gewechselt werden.
Danach ist die Systementscheidung bindend.
Deshalb sollte die Entscheidung zwischen KBG-Konto und einkommensabhängigem KBG möglichst vor Antragstellung durchgerechnet werden.
Ist man während des Kinderbetreuungsgeldes krankenversichert?
Ja. Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind grundsätzlich krankenversichert.
Ein zusätzlicher Antrag auf Krankenversicherung ist dafür nicht notwendig.
Die Krankenversicherung aus dem Kinderbetreuungsgeldbezug endet grundsätzlich mit dem Ende des KBG-Bezugs.
Wie wirkt sich Kindererziehung auf die Pension aus?
Unabhängig von der konkreten Kinderbetreuungsgeld-Dauer bestehen für Kindererziehungszeiten eigene pensionsrechtliche Regelungen.
Für Kindererziehungszeiten besteht grundsätzlich für die ersten:
- vier Jahre ab Geburt eines Kindes beziehungsweise
- fünf Jahre bei einer Mehrlingsgeburt
eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung.
Was hat Familienbeihilfe mit Kinderbetreuungsgeld zu tun?
Der tatsächliche Bezug von Familienbeihilfe für das Kind ist eine wesentliche Anspruchsvoraussetzung für Kinderbetreuungsgeld.
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sind aber zwei getrennte Leistungen.
Die aktuellen Familienbeihilfenbeträge, Geschwisterstaffel, Studienregeln und Zuverdienstgrenze des Kindes erklären wir im Beitrag Familienbeihilfe in Österreich.
Zusätzlich wird mit der Familienbeihilfe automatisch der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt.
Kann man Familienbonus Plus und Kinderbetreuungsgeld gleichzeitig bekommen?
Grundsätzlich ja. Es handelt sich um unterschiedliche Systeme.
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Sozialleistung. Der Familienbonus Plus ist dagegen ein Steuerabsetzbetrag.
Ob und in welcher Höhe der Familienbonus Plus tatsächlich steuerlich genutzt werden kann, hängt von der individuellen Steuersituation ab.
Mehr dazu erklärt unser Ratgeber zum Familienbonus Plus.
Beispiel 1: Mutter möchte rund ein Jahr zu Hause bleiben
Eine Arbeitnehmerin war vor der Geburt durchgehend beschäftigt und erfüllt die Voraussetzungen für das einkommensabhängige KBG.
Sie verdient vor der Geburt vergleichsweise gut und plant, ungefähr ein Jahr Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.
In diesem Fall sollte insbesondere das einkommensabhängige KBG geprüft werden, da:
- 80 Prozent der maßgeblichen Letzteinkünfte ersetzt werden können und
- der Tagesbetrag bis zu 80,12 Euro beträgt.
Die arbeitsrechtliche Karenzdauer muss trotzdem separat mit dem Arbeitgeber geplant werden.
Beispiel 2: Studierende Mutter
Eine Studentin war vor der Geburt nicht entsprechend kranken- und pensionsversicherungspflichtig beschäftigt.
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld fehlt daher grundsätzlich die erforderliche Vorbeschäftigungszeit.
Das Kinderbetreuungsgeld-Konto kann dagegen auch ohne vorherige Erwerbstätigkeit zustehen, wenn die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel 3: Eltern möchten möglichst lange Kinderbetreuungsgeld
Beide Eltern möchten sich die Betreuung teilen und möglichst lange Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Beim KBG-Konto kann bei Bezug durch beide Elternteile eine Gesamtdauer von bis zu:
1.063 Tagen ab Geburt
gewählt werden.
Der tägliche Betrag ist bei einer langen Bezugsdauer entsprechend niedriger.
Beispiel 4: Karenz endet früher als das Kinderbetreuungsgeld
Ein Paar wählt eine lange KBG-Konto-Variante.
Der Kinderbetreuungsgeldanspruch läuft dadurch länger als der arbeitsrechtliche Karenzanspruch.
Das bedeutet:
Der Arbeitgeber muss allein wegen eines noch laufenden Kinderbetreuungsgeldbezugs keine zusätzliche Karenz gewähren.
Für die Zeit danach müssen beispielsweise Rückkehr an den Arbeitsplatz, Elternteilzeit oder andere Vereinbarungen separat geplant werden.
Beispiel 5: Karenz dauert länger als der KBG-Bezug
Umgekehrt kann Kinderbetreuungsgeld bereits ausgelaufen sein, obwohl noch arbeitsrechtliche Karenz besteht.
Für diesen Zeitraum besteht dann zwar weiterhin die arbeitsrechtliche Freistellung, aber grundsätzlich keine KBG-Zahlung mehr.
Die häufigsten Fehler bei Karenz und Kinderbetreuungsgeld
- „Karenzgeld“ und Kinderbetreuungsgeld gleichsetzen: Karenz ist eine arbeitsrechtliche Freistellung, Kinderbetreuungsgeld eine Sozialleistung.
- Mit den alten Modellen 12+2 oder 30+6 rechnen: Heute gibt es KBG-Konto und einkommensabhängiges KBG.
- Karenzdauer nach der KBG-Dauer planen: Beide Systeme haben unterschiedliche Zeitgrenzen.
- Bei einem Elternteil automatisch mit zwei Jahren Karenz rechnen: Für aktuelle Geburten gilt grundsätzlich maximal der 22. Lebensmonat, sofern keine Ausnahme greift.
- Karenz ab Geburt rechnen: Sie beginnt beim ersten karenzierten Arbeitnehmer grundsätzlich erst nach der Schutzfrist.
- Wochengeld und KBG getrennt betrachten: Während des Wochengeldbezugs ruht Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich.
- 16.200 Euro als aktuelle KBG-Konto-Grenze verwenden: Heute gelten mindestens 18.000 Euro beziehungsweise die höhere individuelle Grenze.
- 6.800 Euro beim einkommensabhängigen KBG verwenden: 2026 beträgt die Grenze 8.600 Euro.
- Nur fünf Untersuchungen beachten: Für den vollen KBG-Bezug sind fünf Schwangerschafts- und fünf Kinderuntersuchungen relevant.
- Alte Mutter-Kind-Pass-Bezeichnung verwenden: Aktuell heißt das System Eltern-Kind-Pass.
- System nach Monaten beliebig wechseln: Ein Wechsel zwischen KBG-Konto und einkommensabhängigem System ist grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Antrag möglich.
- Arbeitsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze mit der KBG-Zuverdienstgrenze verwechseln: Es handelt sich um zwei getrennte Prüfungen.
Checkliste vor der Entscheidung
- Karenz: Wie lange besteht tatsächlich arbeitsrechtlicher Anspruch?
- System: KBG-Konto oder einkommensabhängiges KBG?
- Vorbeschäftigung: Sind die 182 Tage für das einkommensabhängige System erfüllt?
- Höhe: Wie hoch ist der voraussichtliche Tagesbetrag?
- Dauer: Wie lange soll KBG tatsächlich bezogen werden?
- Aufteilung: Soll auch das zweite Elternteil KBG beziehen?
- 61 Tage: Sind die Mindestbezugsblöcke berücksichtigt?
- Partnerschaftsbonus: Ist eine annähernd 50:50-Aufteilung geplant?
- Zuverdienst: Welche individuelle Grenze gilt?
- Karenz-Nebenjob: Werden auch arbeitsrechtliche Beschäftigungsgrenzen eingehalten?
- Wochengeld: Wurde das Ruhen des KBG in der Finanzplanung berücksichtigt?
- Eltern-Kind-Pass: Sind alle relevanten Untersuchungen termingerecht geplant?
- Antrag: Wird rechtzeitig beim Krankenversicherungsträger eingereicht?
- Familienbeihilfe: Bestehen Anspruch und tatsächlicher Bezug?
Fazit: Karenz und Kinderbetreuungsgeld getrennt planen
Für eine gute Planung nach der Geburt sollten Karenz und Kinderbetreuungsgeld immer getrennt betrachtet werden. Die Karenz regelt die arbeitsrechtliche Freistellung. Das Kinderbetreuungsgeld regelt die finanzielle Unterstützung.
Beim Kinderbetreuungsgeld stehen heute zwei Systeme zur Verfügung: das flexible KBG-Konto mit 17,65 bis 41,14 Euro täglich und das einkommensabhängige KBG mit grundsätzlich 80 Prozent der maßgeblichen Letzteinkünfte und maximal 80,12 Euro pro Tag.
Das KBG-Konto bietet die längere und flexiblere Bezugsdauer. Das einkommensabhängige KBG kann bei entsprechendem Einkommen deutlich höhere monatliche Leistungen bringen, verlangt aber eine passende Erwerbstätigkeit vor der Geburt und hat mit 8.600 Euro eine wesentlich niedrigere Zuverdienstgrenze.
Bei der arbeitsrechtlichen Karenz gilt für aktuelle Geburten grundsätzlich: Nimmt nur ein Elternteil Karenz, endet der Anspruch regelmäßig mit Ablauf des 22. Lebensmonats. Wechseln sich beide Eltern ab, kann der Anspruch grundsätzlich bis zum zweiten Geburtstag reichen.
Die drei wichtigsten Punkte: Erst die arbeitsrechtliche Karenzdauer klären. Danach KBG-System und Bezugsdauer berechnen. Anschließend Zuverdienst, Wochengeld und Eltern-Kind-Pass-Termine separat prüfen.
Häufige Fragen zu Karenz und Kinderbetreuungsgeld
Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld 2026?
Beim KBG-Konto beträgt der Tagesbetrag zwischen 17,65 und 41,14 Euro. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beträgt die Leistung grundsätzlich 80 Prozent der maßgeblichen Letzteinkünfte und höchstens 80,12 Euro täglich.
Welche Kinderbetreuungsgeldmodelle gibt es?
Es gibt zwei Systeme: das Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Die früheren fixen Varianten 12+2, 15+3, 20+4 oder 30+6 gelten für aktuelle Geburten nicht mehr.
Wie lange kann ich das KBG-Konto beziehen?
Ein Elternteil kann zwischen 365 und 851 Tagen ab Geburt wählen. Bei Bezug durch beide Elternteile sind insgesamt 456 bis 1.063 Tage möglich.
Wie lange gibt es einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld?
Bei einem Elternteil maximal bis zum 365. Tag ab Geburt. Teilen beide Eltern den Bezug, kann er grundsätzlich bis zum 426. Tag laufen.
Wie hoch ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld maximal?
2026 beträgt der Höchstbetrag 80,12 Euro pro Tag, also bei 30 Tagen rund 2.403,60 Euro.
Wie hoch ist die Mindestleistung beim einkommensabhängigen KBG?
Wird ein niedrigerer Betrag errechnet, kann bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag eine Sonderleistung von 41,14 Euro täglich zustehen.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze beim KBG-Konto?
Sie beträgt grundsätzlich 60 Prozent der maßgeblichen früheren Einkünfte, mindestens jedoch 18.000 Euro pro Kalenderjahr.
Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen KBG?
2026 beträgt sie 8.600 Euro pro Kalenderjahr.
Wie lange muss ich vor der Geburt gearbeitet haben?
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist grundsätzlich eine entsprechende kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit während der 182 Kalendertage unmittelbar vor der Geburt beziehungsweise dem Mutterschutz erforderlich.
Wie oft können sich die Eltern beim KBG abwechseln?
Grundsätzlich höchstens zweimal. Dadurch entstehen maximal drei Bezugsblöcke.
Wie lange muss ein KBG-Bezugsblock dauern?
Jeder Bezugsblock muss grundsätzlich mindestens 61 Tage dauern.
Kann ich nach dem Antrag noch das KBG-System wechseln?
Ein Wechsel zwischen KBG-Konto und einkommensabhängigem KBG ist grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen ab der ersten Antragstellung möglich.
Wie lange darf ein Elternteil allein in Karenz bleiben?
Bei aktuellen Geburten grundsätzlich bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats. Für Alleinerziehende und bestimmte andere Fälle gibt es Ausnahmen bis zum zweiten Geburtstag.
Wie lange können beide Eltern gemeinsam Karenz nutzen?
Wenn sich beide Elternteile abwechseln, kann die arbeitsrechtliche Karenz grundsätzlich bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes dauern.
Beginnt die Karenz am Tag der Geburt?
Nein. Der erste arbeitsrechtliche Karenzteil beginnt grundsätzlich nach dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt.
Beginnt Kinderbetreuungsgeld mit der Geburt?
Der Anspruch besteht grundsätzlich ab Geburt. Während eines Wochengeldanspruchs ruht die Auszahlung jedoch grundsätzlich, soweit das Wochengeld zumindest gleich hoch ist.
Verlängert Wochengeld die Kinderbetreuungsgeld-Dauer?
Nein. Das Ruhen während des Wochengeldbezugs verlängert den gewählten Kinderbetreuungsgeld-Zeitraum grundsätzlich nicht.
Darf ich während der Karenz geringfügig arbeiten?
Ja. Arbeitsrechtlich ist eine geringfügige Beschäftigung grundsätzlich möglich. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 551,10 Euro brutto monatlich. Zusätzlich müssen die KBG-Zuverdienstgrenzen eingehalten werden.
Wie viele Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sind für das KBG wichtig?
Für die volle Leistung sind grundsätzlich fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die ersten fünf relevanten Untersuchungen des Kindes nach der Geburt nachzuweisen.
Was passiert, wenn eine Untersuchung fehlt?
Grundsätzlich reduziert sich das Kinderbetreuungsgeld um 1.300 Euro je betroffenem Elternteil, wenn eine erforderliche Untersuchung nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig nachgewiesen wird.
Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?
Beim KBG-Konto erhöht sich die Leistung für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind grundsätzlich um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags.
Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus?
Bei annähernd gleichmäßiger Aufteilung des Kinderbetreuungsgeldes und mindestens 124 Bezugstagen je Elternteil erhält jeder Elternteil 500 Euro, insgesamt also 1.000 Euro.
Wie hoch ist die Beihilfe zum KBG-Konto?
Sie beträgt für einkommensschwache Bezieher unter den Voraussetzungen 6,06 Euro täglich beziehungsweise ungefähr 181 Euro monatlich und kann maximal 365 Tage bezogen werden.
Wie hoch ist der Familienzeitbonus?
2026 beträgt der Familienzeitbonus 54,87 Euro täglich. Er kann für 28 bis 31 Tage und damit insgesamt für ungefähr 1.700 Euro bezogen werden.
Wie weit kann Kinderbetreuungsgeld rückwirkend beantragt werden?
Grundsätzlich höchstens 182 Kalendertage rückwirkend ab Einlangen des Antrags beim zuständigen Krankenversicherungsträger.
Wo beantrage ich Kinderbetreuungsgeld?
Beim zuständigen Krankenversicherungsträger. Eine elektronische Antragstellung ist unter anderem mit ID Austria, über FinanzOnline und über entsprechende Sozialversicherungs- beziehungsweise ÖGK-Dienste möglich.
Bin ich während des Kinderbetreuungsgeldbezugs krankenversichert?
Ja. Bezieher von Kinderbetreuungsgeld sind grundsätzlich krankenversichert. Diese Versicherung endet grundsätzlich mit dem Ende des KBG-Bezugs.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- oesterreich.gv.at: Übersicht der Kinderbetreuungsgeld-Systeme
- oesterreich.gv.at: Kinderbetreuungsgeld-Konto
- oesterreich.gv.at: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
- oesterreich.gv.at: Karenz und Kinderbetreuungsgeld – arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
- oesterreich.gv.at: Elternkarenz
- oesterreich.gv.at: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und Kinderbetreuungsgeld
- oesterreich.gv.at: Partnerschaftsbonus
- oesterreich.gv.at: Familienzeitbonus
- oesterreich.gv.at: Kinderbetreuungsgeld-Rechner
- Österreichische Gesundheitskasse: Die zwei Kinderbetreuungsgeld-Systeme
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Kinderbetreuungsgeldgesetz
Stand der fachlichen Prüfung: 7. Oktober 2026.
Hinweis: Die optimale Kombination aus Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Zuverdienst und Elternteilzeit hängt von Arbeitsverhältnissen, Einkommen, Familienplanung und gewünschter Betreuungsdauer ab. Vor der Antragstellung sollte insbesondere die Systemwahl beim Kinderbetreuungsgeld sorgfältig gerechnet werden, da ein späterer Wechsel nur sehr eingeschränkt möglich ist.