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Archiv SteuerNews ...
Mittwoch, 28. Juli 2010 - ASoK
- Novelle zum Schauspielgesetz soll Modernisierung bringen
Das Sozialministerium hat den Entwurf zu einer Änderung des
Schauspielergesetzes zur Begutachtung verschickt, welche mit Jahresanfang 2011
in Kraft treten soll. Das bislang geltende Gesetz war – wie berichtet – ob
anstößiger, sexistischer sowie absurder Regelungsinhalte zuletzt heftiger
Kritik ausgesetzt (vgl. Marhold, ASoK 2009, 7). Die Neuregelung soll nach dem
Willen des Ministeriums einen wichtigen Schritt zur sozialen Absicherung von Künstlern
in Österreich bringen und für die notwendige Modernisierung veralteter
Bestimmungen sorgen. So soll es etwa das Kündigungsrecht einer Arbeitnehmerin
auf Verlangen ihres Ehemanns nicht mehr geben. Bei befristeten Bühnenverträgen
musste bisher der Arbeitnehmer einen Antrag auf Verlängerung des befristeten
Vertrages stellen, nach der Neuregelung ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu
melden, dass er den Vertrag nicht verlängert. Die Novelle sieht außerdem eine
Anpassung an das allgemeine Urlaubsrecht vor. So soll klargestellt werden, dass
der Urlaub in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres aliquot und nach
sechs Monaten in voller Höhe entsteht. Bisher gebührt Urlaub erst nach einem
halben Jahr Dauer des Dienstverhältnisses.
Dienstag, 27. Juli 2010 - SWI
- Schwedisches Verbot für Glücksspiele im Internet unionsrechtskonform
Kulturelle, sittliche oder religiöse Erwägungen können Beschränkungen der
Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielveranstaltern rechtfertigen, da es
insbesondere als inakzeptabel angesehen werden könnte, zuzulassen, dass durch
die Ausnutzung eines sozialen Übels oder der Schwäche und des Unglücks der
Spieler private Gewinne erzielt werden. Nach der jedem Mitgliedstaat eigenen
Wertordnung und im Hinblick auf den Ermessensspielraum, über den die
Mitgliedstaaten verfügen, steht es einem Mitgliedstaat frei, die Veranstaltung
von Glücksspielen zu beschränken und sie öffentlichen oder karitativen
Einrichtungen anzuvertrauen. Da es sich bei den Veranstaltern, die die Anzeigen
schalten ließen, die zu den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden
Strafverfolgungen geführt haben, um private Unternehmen handelt, die
Erwerbszwecke verfolgen und nach schwedischem Recht niemals eine Genehmigung für
die Veranstaltung von Glücksspielen hätten erhalten können, gelangt der
Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die schwedische Regelung dem Ziel gerecht
wird, private Erwerbsinteressen vom Glücksspielsektor auszuschließen, und dass
sie als zur Erreichung dieses Ziels erforderlich angesehen werden kann. Das
Unionsrecht steht dieser Regelung daher nicht entgegen (EuGH 8. 7. 2010, verb.
Rs. C-447/08 und C-448/08, Sjöberg und Gerdin).
Dienstag, 27. Juli 2010 - SWK
- Aktualisierte Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW
Das BMF hat die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus
dem Jahr 2002 aktualisiert und um das Fahrzeug Dacia Duster Van (4 Seitentüren)
erweitert.
Dienstag, 27. Juli 2010 - PV-Info
- OGH: Nachträglicher Wechsel der Kindergeldvariante ist unzulässig
Wie schon das Berufungsgericht dargelegt hat, führt § 26a KBGG zu keiner
willkürlichen Ungleichbehandlung, zumal es auch nicht Ziel gewesen ist, Eltern
ein maximales Kinderbetreuungsgeld zu ermöglichen. Es ist ganz allgemein nicht
in Zweifel zu ziehen, dass die Möglichkeit eines Hin-und-Her-Schwenkens
zwischen verschiedenen Varianten, je nachdem, wie es momentan für den
Betroffenen günstig ist („Rosinentheorie“), schon aus administrativen Gründen
nicht sinnvoll ist. Durch verschiedene Ausnahmeregelungen ließe sich aber nicht
nur das gesetzgeberische Konzept, den Wechsel zwischen Varianten aus
administrativen Gründen zumindest zu erschweren, nicht mehr verwirklichen,
sondern es würde auch der in aller Regel faktisch bestehende Zusammenhang mit
dem aufrechten Arbeitsverhältnis aufgelöst. Nach der Rechtsprechung des VfGH
ist es im Allgemeinen zulässig, dass der einfache Gesetzgeber von einer
Durchschnittsbetrachtung, bezogen auf den Regelfall, ausgeht. Aus diesem Grund führen
sog. Härtefälle, die durch eine derartige Regelung bedingt werden, noch nicht
per se zu ihrer Gleichheitswidrigkeit. Gerade die von der Klägerin gewählte
Variante (20 + 4 Monate) hat aber aus arbeitsrechtlicher Sicht wegen der
Abstimmung mit der Dauer der Karenz nach § 15 Abs. 1 MSchG durchaus auch
Vorteile und ist nicht von vornherein besonders „härtefallgefährdet“ (OGH
1. 6. 2010, 10 ObS 38/10a).
Dienstag, 27. Juli 2010 - UFSjournal
- Steuersparmodell Arztpraxis?
Ein Mietvertrag auf 25 Jahre mit dem Vater über ein Superädifikat auf
eigenem Grundstück zur Umgehung der unechten Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte
war nicht anzuerkennen, weil u. a. der Vater bei Vertragsabschluss 66 Jahre und
bei Ende der Laufzeit 91 Jahre alt wäre, was außerhalb der statistisch
ermittelbaren ferneren Lebenserwartung liegt, die vom Vater für die Grundstücksfläche
zu zahlende Miete nicht fremdüblich war, der Vater das einseitige jederzeitige
Kündigungsrecht hatte und für diesen Fall keine Regelung über das Schicksal
und die finanzielle Abgeltung betreffend das Gebäude existiert, die
Berufungswerberin das Gebäude hätte selbst finanzieren können und daher die
Anmietung eines Superädifikats den Grund nur in der Einsparung der Umsatzsteuer
(Vorsteuerabzug beim Vater) hatte (UFS 29. 6. 2010, RV/0698-W/09). Lesen Sie
mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Wolfgang Nemec, UFS Wien, in der
Doppelausgabe Juli/August des UFSjournals.
Montag, 26. Juli 2010 - SWK
- Begutachtungsentwurf zum Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2010 –
KSchÄG 2010
Das Justizministerium hat kürzlich den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz
2010 – KSchÄG 2010), zur Begutachtung verschickt. Mit diesem Entwurf soll die
für Verbraucher äußerst lästige und des Öfteren auch mit sehr unangenehmen
Konsequenzen verbundene Vertriebsmethode des „Cold Calling“ eingedämmt
werden. Der Entwurf räumt Verbrauchern bei Verträgen, die während eines unerwünschten
Telefonanrufs im Sinne des § 107 TKG 2003 geschlossen worden sind, ein
besonderes Rücktrittsrecht ein, welches über das bereits bestehende
Fernabsatz-Rücktrittsrecht (§§ 5e ff. KSchG) hinausreicht. Die
Begutachtungsfrist endet am 27. 8. 2010.
Montag, 26. Juli 2010 - ASoK
- Auslandsentsendung heute und in der Zukunft
„Up in the air“ – das internationale Geschäftsleben spielt sich heute
zwischen Flughafen, Hotel und Meetings in Wien, London, New York, Shanghai und
Sydney ab. Vielflieger, Pendler, Kurzzeitentsandte, neue Formen des globalen
Einsatzes von Mitarbeitern haben sich durchgesetzt. Trotz aller Widrigkeiten ist
die Bereitschaft höher, global mobil zu sein und ständig rund um den Erdball
unterwegs zu sein, als sich für längere Zeit im Ausland niederzulassen. Die
klassische längerfristige Auslandsentsendung ist, wie neueste Studien beweisen,
vom Aussterben bedroht – und das trotz stetig wachsender Nachfrage nach
international tätigem Personal. Ein in der Juli-Ausgabe der ASoK veröffentlichter
Beitrag von Priv.-Doz. Dr. Iris C. Fischlmayr erörtert die Gründe für die
mangelnde Bereitschaft zu langfristigen Auslandsentsendungen, die tatsächliche
Ausgestaltung alternativer Formen von internationaler Tätigkeit sowie deren oft
noch unerkannte Schattenseiten.
Freitag, 23. Juli 2010 - SWI
-In Österreich ansässige US-Staatsbürger
Es ist wohl richtig, dass ausländische Staatsbürger, die in Österreich ansässig
geworden sind und keine Auslandseinkünfte beziehen, nach den auf der Grundlage
des OECD-sMusterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem
Herkunftsland auch dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das
Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht mit der Staatsbürgerschaft
verknüpft. Im österreichisch-amerikanischen DBA findet sich hingegen in
Artikel 1 Abs. 4 eine Sonderregelung, derzufolge sich die USA das Recht
vorbehalten, in Österreich ansässig gewordene US-Staatsbürger nicht nur mit
US-Einkünften, sondern auch mit den aus Österreich (oder aus Drittstaaten)
stammenden Einkünften (hier: Gewinne aus einem österreichischen Gewerbebetrieb
sowie inländische und aus Drittstaaten stammende Zinsen und Dividenden) zu
besteuern. Die solcherart in Österreich und in den USA besteuerten Einkünfte
werden nach den Regelungen des Artikels 22 Abs. 2 von der Doppelbesteuerung
entlastet. Hierbei wird das primäre Besteuerungsrecht Österreichs an diesen
Einkünften bestätigt und es wird daher bei der Besteuerung in den USA die
gesamte österreichische Steuer auf die auf diese Einkünfte entfallende
US-Steuer angerechnet. Diese abkommensrechtliche Anrechnungsverpflichtung
erfasst sowohl eine im Veranlagungsweg als auch eine mit Endbesteuerungswirkung
im Abzugsweg erhobene österreichische Steuer (EAS 3170 vom 19. 7. 2010).
Freitag, 23. Juli 2010 - SWK
- Gemischt veranlasste Fortbildungs- und Reiseaufwendungen
Der Große Senat des deutschen Bundesfinanzhofs hat im Vorjahr eine
Kehrtwendung in der deutschen Steuerrechtsjudikatur hinsichtlich der Abzugsfähigkeit
gemischt veranlasster (Reise-)Aufwendungen eingeleitet. In zwei aktuellen
Urteilen (BFH 21. 4. 2010, VI R 66/04; BFH 21. 4. 2010, VI R 5/07) hat der BFH
bei Fortbildungs- und Reiseaufwendungen diese Grundsätze in die Praxis
umgesetzt und weitere Details zur Abgrenzung zwischen Aufteilungsverbot und
-gebot entwickelt. Da die seinerzeitige Entscheidung des Großen Senats auch in
Österreich fachliche Diskussionen ausgelöst und zu Neuaussagen der Judikatur
geführt hat, können auch die nunmehrigen Urteile Auswirkungen auf das österreichische
Steuerrecht zeitigen. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Bernhard Renner in
SWK-Heft 20/21/2010.
Donnerstag, 22. Juli 2010 - UFSjournal
- Tätigkeitsbericht des UFS für 2009
Zum Stichtag 31. 12. 2009 gehörten dem UFS neben der Präsidentin 226
hauptberufliche Mitglieder an, davon 28 Senatsvorsitzende. Die Liegedauer der
Akten, die vom Eingang der Akten im UFS (bzw. zuvor in den FLD) bis zum Tag der
Auswertung der offenen Fälle am 31. 12. des jeweiligen Jahres berechnet wird,
hat sich bei einem Vergleich der Jahre 2003 bis 2009 deutlich verkürzt. Die
Liegedauer ist von 22,43 Monaten im Jahr 2003 auf 18,54 Monate im Jahr 2009
gesunken. Auch die Erledigungsdauer der Akten ist im Vergleich der Jahre 2003
bis 2008 von 22,68 Monaten 2003 auf 18,26 Monate 2009 gesunken. Zum 1. 1. 2009
waren 15.555 Rechtssachen anhängig. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 11.324
Rechtssachen neu protokolliert und 10.037 erledigt. Zum 31. 12. 2009 waren
16.842 Rechtssachen offen. Von den 10.037 Erledigungen betrafen 8.944 den Geschäftsbereich
Steuern und Beihilfen, 453 den Geschäftsbereich Finanzstrafrecht und 640 den
Geschäftsbereich Zoll. Die Erledigungen im Bereich Steuern und Beihilfen
betrafen zu 22,2 % Einkommensteuerbescheide von Unternehmern, zu 20,5 %
Umsatzsteuerbescheide, zu 6,2 % nach einer Lohnsteuerprüfung ergangene
Bescheide, zu 9,1 % Einkommensteuerbescheide von Arbeitnehmern, zu 6,2 % Gebühren-,
Grunderwerbsteuer-, Kapitalverkehrsteuer-, Erbschafts- und
Schenkungssteuerbescheide und zu 5,4 % Körperschaftsteuerbescheide. In nur
durchschnittlich 1,39 % aller erledigten Rechtsmittelverfahren werden
Entscheidungen des UFS durch den VfGH oder den VwGH aufgehoben. Zum Tätigkeitsbericht
des UFS für das Jahr 2009.
Donnerstag, 22. Juli 2010 - SWK
-Zuständigkeit der Finanzämter für die Erhebung der Umsatzsteuer
Im AVOG 2010 (BGBl. I Nr. 9/2009 i. d. F. AbgÄG 2010, BGBl. I Nr. 34/2010)
werden Zuständigkeitsbestimmungen des AVOG und der BAO zusammengefasst (und
teilweise inhaltlich geändert). Dies betrifft auch mit 1. 7. 2010 in Kraft
tretende Regelungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzämter
für die Erhebung der Umsatzsteuer. In einem Beitrag in SWK-Heft 20/21/2010 erläutert
Dr. Christoph Ritz die neuen Regelungen.
Mittwoch, 21. Juli 2010 - SWI
- Genussrechtsveräußerung in Teilbeträgen und Ansässigkeitswechsel
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen
mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im
Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer
österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen
abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit
wieder nach Österreich verlegt, so dürfte sich die Frage nach einer
eventuellen Steuerpflicht der nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich
zufließenden Kaufpreisteilbeträge als gegenstandslos erweisen. Denn die Veräußerung
erfolgt offensichtlich nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, sodass
der Vorgang zu keiner inländischen Besteuerung führen kann. Es wird davon
ausgegangen, dass die vertraglichen Abmachungen (insbesondere die sogenannten
„Anpassungsregelungen“) nicht dazu führen, dass die in der EAS als
„Kaufpreisteilbeträge„“ bezeichneten Zahlungen in wirtschaftlicher
Betrachtung Kapitalerträge im Sinn des § 27 EStG oder wiederkehrende Bezüge
im Sinn des § 29 EStG darstellen (EAS 3160 vom 19. 7. 2010).
Mittwoch, 21. Juli 2010 - ASoK
- Neue Sozialversicherungsrechtliche Normen online
Lindeonline wurde um weitere sozialversicherungsrechtliche Rechtgrundlagen
erweitert. Verfügbar sind nun (neben B-KUVG, EUB-SVG, K-SVFG und NVG) das
Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und das Sozialversicherungsgesetz
der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG). Die Normen sind wie in
Lindeonline üblich mit allen anderen Inhalten verknüpft und wie gewohnt
einfach durchsuchbar.
Dienstag, 20. Juli 2010 - PV-Info
- Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2011
Nach Berechnung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ergeben
sich für das Jahr 2011 voraussichtlich – die Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten – folgende Sozialversicherungswerte:
•Aufwertungszahl: 1,021.
•Geringfügigkeitsgrenze täglich: 28,72 Euro.
•Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 374,02 Euro.
•Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: 561,03 Euro.
•Höchstbeitragsgrundlage täglich: 140 Euro.
•Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 4.200 Euro.
•Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie
Dienstnehmer): 8.400 Euro.
•Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne
Sonderzahlung: 4.900 Euro.
Dienstag, 20. Juli 2010 - UFSjournal
- Keine Abgabennachsicht aufgrund unrechtmäßigen und treuwidrigen Verhaltens
von Dienstnehmern
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der Umstand, dass ein Dienstnehmer dem
Unternehmen Teile der aus dem Warenverkauf erzielten Einnahmen widerrechtlich
entzieht, ein vom umsatzsteuerlich relevanten Verkaufsvorgang getrennter
Vorgang, der keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der hierauf entfallenden
Umsatzsteuer begründet. Ein solcherart zugefügter Vermögensschaden ist dem
Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen. Ein unrechtmäßiges
Verhalten eines Dienstnehmers könnte im Nachsichtsverfahren nur dann (und
insoweit) von Bedeutung sein, wenn dadurch das Unternehmen in eine derart
bedrohliche wirtschaftliche Lage geraten wäre, dass eine persönlich bedingte
Unbilligkeit der Abgabeneinhebung in Form einer Gefährdung der
Unternehmensexistenz indiziert würde (UFS 19. 5. 2010, RV/0272-I/09).
Dienstag, 20. Juli 2010 - SWK
- Finanzstrafnovelle und Missbrauchsbekämpfungsgesetz nicht im Ministerrat
Die Novelle zum Finanzstrafgesetz und das Missbrauchbekämpfungsgesetz
sollten in der heutigen (20. 7. 2010) Ministerratssitzung beschlossen werden;
allerdings konnte in der Sitzung der Koalitionskoordinatoren gestern Nachmittag
doch keine Einigung erzielt werden. Grund dafür dürfte die Verknüpfung mit
anderen Gesetzesentwürfen sowie die umfangreichen Änderungen gegenüber dem
Begutachtungsentwurf sein. Einige Maßnahmen wurden gegenüber dem ursprünglichen
Entwurf wieder entschärft. So sollen die Geldstrafen bei den Finanzstrafen doch
nicht erhöht werden. Auch das „Beraterprivileg", wonach Anwälte, Notare
und Steuerberater sich bei leichter Fahrlässigkeit nicht strafbar machen, soll
nun entgegen dem ursprünglichen Plan doch nicht aufgeweicht werden. Die beiden
Gesetzesentwürfe könnten in einer der Sommerministerratssitzungen im August
beschlossen werden.
Montag, 19. Juli 2010 - SWI
- Steigende Steuereinnahmen in Deutschland
Die Erholung der deutschen Wirtschaft macht sich weiter in den Staatskassen
bemerkbar. Wie das „Handelsblatt“ kürzlich berichtete, stiegen die
Steuereinnahmen im zweiten Quartal 2010 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um
2,75 %. Die Wirtschaftszeitung berief sich dabei auf Angaben des deutschen
Finanzministeriums. Dies sei der erste Quartalszuwachs seit Ende 2008. Der
Fiskus habe allein im Juni 2,4 % mehr eingenommen als im Vorjahresmonat – ein
Plus von knapp 1,2 Mrd. Euro. Nachdem das Steueraufkommen wegen des
Wirtschaftseinbruchs 14 Monate in Folge gesunken war, ist es damit im Juni
bereits den dritten Monat nacheinander wieder gestiegen. Die Steuerschätzer
waren Anfang Mai für 2010 von einem Minus von 2,6 % ausgegangen. Ein
wesentlicher Grund für die Erholung sei die Körperschaftssteuer, deren
Aufkommen im Juni um 58,2 % gestiegen sei. – (APA/dpa)
Montag, 19. Juli 2010 - SWK
- E-Geldgesetz 2010 in Begutachtung
Die Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
9. 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von
E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie
zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG muss bis spätestens 30. 4. 2011 in österreichisches
Recht umgesetzt werden. Es soll ein neues E-Geldgesetz 2010 erlassen werden, in
dem Konzessions- und Aufsichtsvorschriften für E-Geld-Institute und Rechte und
Pflichten für sämtliche E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe von E-Geld geregelt
werden. Das E-Geldgesetz aus dem Jahre 2002 wird aufgehoben. Die
Konzessionierung und Beaufsichtigung über die E-Geld-Institute wird in
Anlehnung an die Zahlungsinstitute geregelt. E-Geld-Institute dürfen E-Geld
ausgeben und Zahlungsdienste erbringen, allerdings – im Gegensatz zu
Kreditinstituten – kein Einlagengeschäft betreiben. Zahlungsinstituten ist
die Ausgabe von E-Geld weiterhin verwehrt. Die FMA überwacht die Einhaltung der
Aufsichtsanforderungen durch E-Geld-Institute. Die zivilrechtlichen und
konsumentenschutzrechtlichen Bedingungen für die Ausgabe (und den Rücktausch)
von E-Geld im Inland sowie grenzüberschreitend werden einem neuen
zivilrechtlichen Regime betreffend Informationspflichten, Rücktauschbedingungen,
Entgelte unterworfen. Dieses Regime gilt für alle E-Geld-Emittenten, auch
Banken. Der Begutachtungsentwurf für ein E-Geldgesetz 2010 wurde am 19. 7. 2010
in Begutachtung versandt, Ende der Begutachtungsfrist ist der 30. 8. 2010.
Montag, 19. Juli 2010 - ASoK
- WGKK und Ärztekammer einigen sich auf neue Gruppenpraxen
Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und Wiener Ärztekammer haben vergangene
Woche eine Einigung zur Umsetzung neuer Gruppenpraxen erzielt. Konkret haben die
Vertragspartner am 13. 7. 2010 grünes Licht für 22 solcher Projekte gegeben,
die bis Mitte nächsten Jahres Realität werden sollen. Dabei werden Ärzte der
Fachrichtungen Chirurgie, Haut, Gynäkologie, Innere Medizin, Kinder, HNO,
Orthopädie, Radiologie und Augen zusammenarbeiten. Die jetzt fixierten
Ordinationszusammenschlüsse werden noch nicht nach dem kommenden Modell der Ärzte-GmbH
umgesetzt, sondern basieren auf den bisher geltenden Regelungen. Für die
Patienten bedeutet dies nach Auskunft der WGKK jedoch keinen Unterschied. Sie können
in jedem Fall mit einer Reihe von Vorteilen rechnen: So haben Gruppenpraxen ab
zwei Ärzten mindestens 30 Stunden pro Woche geöffnet, ab drei Ärzten sind 40
Stunden vorgesehen – und zwar fünf Tage die Woche. Dazu kommt, dass diese
Praxen keine Urlaubssperre haben, die Kunden im Krankheitsfall also nicht nach
einer ärztlichen Vertretung suchen müssen.
Freitag, 16. Juli 2010 - SWI
- EuGH-Generalanwalt: Keine Eigenverbrauchsbesteuerung für verschenkte CDs
In einem interessanten Fall hat der Generalanwalt Jääskinen in seinen
Schlussanträgen vom 15. 4. 2010 in der Rs. C-581/08, EMI Group Ltd, zu der
umsatzsteuerlichen Behandlung von verschenkten CDs Stellung genommen. Obwohl die
Empfänger Journalisten, DJs etc. sind, vertritt er die Ansicht, dass es sich
bei den Geschenken um Warenmuster handelt, die indirekt den Verkauf fördern
sollen. Daher unterliegen diese nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung. Weiters
vertritt er die Ansicht, dass eine Jahres-Wertgrenze für solche Wertabgaben
richtlinienwidrig ist. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Rupert Wiesinger und
Georg Friedrich in der Juli-Ausgabe der SWI.
Freitag, 16. Juli 2010 - SWK
- Mietkostenobergrenze bei doppelter Haushaltsführung
(A. S.) – Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der beruflich veranlassten
Kosten der doppelten Haushaltsführung sehen die Lohnsteuerrichtlinien (Rz. 349
der LStR 2002) vor, dass Kosten für die Miete einer Wohnung (Miete,
Betriebskosten und Einrichtungskosten) nur bezogen auf eine Kleinwohnung
(maximal 55 Quadratmeter) als Werbungskosten geltend gemacht werden können. In
einer vor dem VwGH angefochtenen Berufungsentscheidung hatte der UFS die
Vorgangsweise des Finanzamtes, die abziehbaren Werbungskosten durch eine
aliquote Kürzung der tatsächlichen Kosten für eine größere Wohnung (rund 95
Quadratmeter) auf eine 40-Quadratmeter-Kleinwohnung zu ermitteln, für rechtmäßig
erkannt (UFS 3. 8. 2007, RV/1803-W/07). Der VwGH hob diese Entscheidung nunmehr
aber mit der Begründung auf, dass die Kosten für eine zweckentsprechende (Zweit-)Wohnung
am Beschäftigungsort nur nach den jeweiligen konkreten Verhältnissen des
Einzelfalles – und nicht in der dargestellten Weise (Kürzung nur unter
Bezugnahme auf die Wohnungsgröße) – ermittelt werden können (VwGH 26. 5.
2010, 2007/13/0095) .
Freitag, 16. Juli 2010 - ASoK
- Gesetzliches Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping
Das BMASK hat den Entwurf zu einem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
zur Begutachtung versandt. Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch
unerwünschte Erscheinung, die nicht nur Arbeitnehmern das ihnen zustehende
Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthält, sondern auch den fairen
Wettbewerb zwischen den Unternehmen untergräbt. Gerade im Zuge der anstehenden
Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische EU-Bürger kann es zu einer
Verstärkung dieses negativen Phänomens kommen. Mit dem vorliegenden
Gesetzesentwurf werden dementsprechend Maßnahmen gesetzt, wie etwa die
Kontrolle des kollektivvertraglichen Mindestentgelts und die Sanktionierung der
Unterentlohnung durch den Arbeitgeber mit einer Verwaltungsstrafe von 5.000 bis
50.000 Euro (im Wiederholungsfall 10.000 bis 100.000 Euro). Handelt es sich um
entsandte Arbeitnehmer ist weiter die KIAB als Kontrollbehörde vorgesehen. Die
Kontrollmaßnahmen sollen sofort mit dem Auslaufen der für Arbeitnehmer aus den
neuen EU-Staaten bestehenden Übergangsfrist mit 30. 4. 2011 wirksam sein. In
Summe kann nach Berechnungen des BMASK durch die geplanten Maßnahmen gegen
Lohn- und Sozialdumping ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 445 Mio. Euro
vermieden werden.
Donnerstag, 15. Juli 2010 - SWK
- Leichter Anstieg der Inflation im Juni 2010 auf 2,0 %
Die Inflationsrate für Juni 2010 betrug nach Berechnungen der Statistik
Austria 2,0 % und war damit etwas höher als im Vormonat (Mai 1,9 %, April und März
jeweils 2,0 %). Sie wurde, wie schon in den vergangenen Monaten, vor allem durch
Teuerungen bei Mineralölprodukten (+14 %) geprägt. Ohne diese hätte die
Juni-Inflationsrate 1,4 % betragen. Der Indexstand des Verbraucherpreisindex
2005 (VPI 2005) für den Monat Juni 2010 betrug 109,7 (Basisjahr 2005). Gegenüber
dem Vormonat (Mai 2010) blieb das durchschnittliche Preisniveau gleich. Zur
Pressemitteilung der Statistik Austria
Donnerstag, 15. Juli 2010 - UFSjournal
- Keine Abgabennachsicht bei unrechtmäßigem und treuwidrigem
Dienstnehmerverhalten
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der Umstand, dass ein Dienstnehmer dem
Unternehmen Teile der aus dem Warenverkauf erzielten Einnahmen widerrechtlich
entzieht, ein vom umsatzsteuerlich relevanten Verkaufsvorgang getrennter
Vorgang, der keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der hierauf entfallenden
Umsatzsteuer begründet. Ein solcherart zugefügter Vermögensschaden ist dem
Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen. Ein unrechtmäßiges
Verhalten eines Dienstnehmers könnte im Nachsichtsverfahren nach § 236 BAO nur
dann (und insoweit) von Bedeutung sein, wenn dadurch das Unternehmen in eine
derart bedrohliche wirtschaftliche Lage geraten wäre, dass eine persönlich
bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung in Form einer Gefährdung der
Unternehmensexistenz indiziert würde (UFS 19. 5. 2010, RV/0272-I/09).
Mittwoch, 14. Juli 2010 - SWK
- Vermietungen von historischen Gebäuden durch KöR
Rz. 265 der UStR 2000 in der durch den UStR 2000-Wartungserlass 2009 geänderten
Fassung sieht vor, dass die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften
des öffentlichen Rechts dann als Bestandsverhältnis und somit als
unternehmerische Tätigkeit anerkannt werden, wenn neben den Betriebskosten ein
Entgelt für den Gebrauch des Grundstückes in Form einer jährlichen oder
zeitlich anteiligen AfA-Komponente angesetzt wird. Als AfA-Komponente pro Jahr
sind mindestens 1,5 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive Grund
und Boden einschließlich aktivierungspflichtiger Aufwendungen und Kosten von
Großreparaturen anzusetzen. Sind historische Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder Aufwendungen für Großreparaturen nicht mehr bekannt,
so ist der Wert des Grundstückes im Schätzungswege zu ermitteln, wobei als
AfA-Bemessungsgrundlage der gemeine Wert herangezogen werden kann. Bei
historischen (z. B. kirchlichen) Gebäuden wird oftmals der Fall auftreten, dass
die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Aufwendungen für
Großreparaturen nicht mehr bekannt sind. Um in jenen Fällen, bei denen mangels
verlässlicher bzw. vollständiger Daten die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nicht belegt werden können, die Erstellung von
Bewertungsgutachten bzw. die trotz eines Gutachtens verbleibende
Rechtsunsicherheit der in UStR 2000, Rz. 265, vorgesehenen Schätzung zu
vermeiden, kann die sich aus dem gemeinen Wert ergebende relevante Mindestmiete
auch durch Vergleichsrechnung ermittelt werden (BMF-Info vom 1. 7. 2010,
BMF-010219/0156-VI/4/2010).
Mittwoch, 14. Juli 2010 - ASoK
- Keine Arbeitslosigkeit bei Studium als ordentlicher Hörer an einer
Fachhochschule
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH i. Z. m. der Einstellung der
Notstandshilfe begründet die Ausbildung in einer Schule oder in einem schulähnlichen
geregelten Lehrgang kraft Gesetzes die unwiderlegliche Vermutung, dass der
Betreffende so lange nicht an einer neuen Beschäftigung, sondern an der
Erreichung seines Ausbildungszieles interessiert (und daher nicht arbeitslos)
ist, als er in der Schule oder in einem geregelten Lehrgang ausgebildet wird
bzw. sich der praktischen Ausbildung unterzieht. Seine allfällige bestehende
Arbeitswilligkeit kann ein solcher Anspruchswerber daher nicht durch die bloße
Erklärung, arbeitswillig zu sein, sondern nur durch die Beendigung der
Ausbildung wirksam dokumentieren. Soweit die Vermutung nach § 12 Abs. 3 lit. f
AlVG sich auf den Besuch einer „Hochschule“ bezieht, gilt sie nach dem
Wortlauf des Gesetzes nur für „ordentliche Hörer“. Für diese Fälle hat
der VwGH ausgesprochen, dass schon die Immatrikulation die Vermutung bewirke,
dass eine Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt nicht gegeben sei (VwGH 26. 1. 2010,
2008/08/0011).
Dienstag, 13. Juli 2010 - SWI
- Doppelbesteuerung und Unionsrecht: letzter Akt einer (un)endlichen
Geschichte?
Inwieweit eine juristische Doppelbesteuerung mit dem Unionsrecht vereinbar
ist, gilt als umstritten, zumal sich der EuGH einer Beantwortung dieser Frage
bislang erfolgreich entziehen konnte. In der Vergangenheit wurde von ihm jeweils
nur eine einseitige Vermeidungspflicht abgelehnt. Kürzlich hatte der
Gerichtshof über die Zulässigkeit einer ungarischen Berufsausbildungsabgabe zu
befinden und traf darin unerwartet folgenschwere Aussagen zu dieser Problematik
(EuGH 15. 4. 2010, Rs. C-96/08, CIBA Specialty Chemicals Central and Eastern
Europe
Mittwoch, 7. Juli 2010 - UFSjournal
- Verpachtung einer Apotheke aus Betriebsaufgabe?
Im Falle der Verpachtung einer Apotheke wird zu prüfen sein, ob die
gegebenen Tatsachen, insbesondere die Bestimmungen des betreffenden
Pachtvertrages, mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Verpächter
selbst – sei es, wenn möglich, in eigener Person oder sonst im Wege eines
verantwortlichen Leiters – die Apotheke nie mehr wieder auf eigene Rechnung
und Gefahr führen wird (VwGH 3. 10. 1984, 83/13/0004). Aufgrund der Bestimmung
des § 6 AVRAG besteht auch noch nach Übergabe eines Betriebes (hier im Wege
einer Verpachtung) die Möglichkeit, dass der Übergeber für arbeitsrechtliche
Ansprüche seiner früheren Dienstnehmer (die vor Übergang des Betriebes begründet
wurden, aber erst danach anfallen) zur Leistung herangezogen wird. Selbst wenn
der Übernehmer (Pächter) mit allen Rechten und Pflichten als neuer Arbeitgeber
in die bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt, kann daher der Übergeber
(Verpächter) einen entsprechenden Passivposten (Rückstellung) fortführen (UFS
18. 5. 2010, RV/0755-G/07).
Mittwoch, 7. Juli 2010 - ASoK
- EU-Parlament für Reglementierung unbezahlter Praktika
Das EU-Parlament erkennt Indizien, dass Praktikanten verstärkt als billiger
Ersatz für teure Arbeitskräfte ausgebeutet werden, und möchte diesem Trend
mit der Regulierung unbezahlter Praktika begegnen. In einem ersten Schritt
sprach sich das Plenum am Dienstag in einer Resolution für die Schaffung einer
europäischen Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika aus. In
dieser soll eine „Mindestzuwendung basierend auf den Lebenshaltungskosten am
Praktikumsort“ enthalten sein. Praktikanten sollen zudem Versicherungsschutz
und Sozialleistungen erhalten. Abgesichert werden soll zudem, dass ein Praktikum
„keine realen Arbeitsplätze ersetzen“ soll, sondern Teil einer Ausbildung
ist. Dass ein Praktikum nur während der Ausbildung gemacht werden kann und
nicht, wenn diese schon abgeschlossen ist, könnte etwa durch einen Vertrag mit
der zuständigen Bildungseinrichtung sichergestellt werden. Bei Praktika sollen
künftig zudem die Art der Tätigkeit und die zu erwerbenden Qualifikationen
klar ersichtlich sein. Außerdem sollen Praktika zeitlich begrenzt werden.
Dienstag, 6. Juli 2010 - SWK
- Kosten für „Workshops“ bei Vorsorgewohnungen
Die ertragsteuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen ist unabhängig von
ihrer Bezeichnung in Rechnungen oder Honorarnoten nach dem Inhalt der erbrachten
Leistung zu beurteilen, wobei auf einen ausufernden modellhaften Einsatz von
Kosten das Verteilungsgebot des § 19 Abs. 3 EStG 1988 anzuwenden ist. Mehr dazu
in einem Beitrag von Mag. Wolfgang Nemec in SWK-Heft 19/2010.
Dienstag, 6. Juli 2010 - PV-Info
- Aktuelle Liste der BV-Kassen
Die NÖ Gebietskrankenkasse macht in NÖDIS Nr. 9/2010 darauf aufmerksam,
dass seit Kurzem eine weitere, die nunmehr 10. BV-Kasse besteht. Die aktuelle
Liste sämtlicher BV-Kassen kann online abgerufen werden.
Dienstag, 6. Juli 2010 - ASoK
- Fehlende Bestellung eines Baustellenkoordinators
Die Kausalität einer Unterlassung für einen Schaden ist dann nicht gegeben,
wenn derselbe Nachteil auch bei pflichtgemäßem Tun entstanden wäre. Auch die
Beweislast, dass bei pflichtgemäßem Verhalten der Schaden nicht eingetreten wäre,
trifft grundsätzlich den Geschädigten. Der Pflichtenkatalog des BauKG ist ein
Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer i. S. d. § 1311 ABGB. Kommt ein
Arbeitnehmer infolge fehlender Sicherheitsvorkehrungen zu Schaden, so liegt
darin eine Schutzgesetzverletzung, auf die nach der Rechtsprechung die
Beweislastumkehr gem. § 1298 ABGB zur Anwendung gelangt. Einer Hinweispflicht
des Werkunternehmers gegenüber dem Bauherrn bei fehlender Bestellung eines
Baustellenkoordinators kommt vor allem im Verhältnis zwischen diesen
Vertragsparteien Bedeutung zu. Interessen des klagenden Arbeitnehmers sind
dagegen gar nicht betroffen, ändert sich doch für ihn durch die unterbliebene
Bestellung eines Baustellenkoordinators lediglich die Person des
Haftpflichtigen, nicht aber der Haftungsumfang. Entgegen der Ansicht des
Berufungsgerichts kann der Kläger gegen die Beklagte daher keine Direktansprüche
aus einer Schutzgesetzverletzung (durch die Nichterfüllung der behaupteten
Hinweispflichten gegenüber der Bauherrin und den anderen auf der Baustelle tätigen
Werkunternehmern) ableiten (OGH 3. 3. 2010, 7 Ob 17/09i).
Freitag, 2. Juli 2010 - SWK
- Niedrigere Provisionen für Immobilienmakler
Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung der sog.
Immobilienmaklerverordnung zur Begutachtung versandt. Durch entsprechende
Adaptierungen der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für
Immobilienmakler soll eine Herabsetzung der Provisionshöchstbeträge für die
Vermittlung von Wohnungsmietverträgen festgelegt werden. In den Erläuterungen
heißt es, die Bruttomonatsmieten für Wohnungen und Einfamilienhäuser seien
seit 1994 gestiegen. Da die Provisionshöchstsätze für die Vermittlung von
Wohnungsmietverträgen die Bruttomonatsmieten als Basis hätten, sei es auch zu
einem deutlichen Ansteigen der von den Mietern zu bezahlenden Provisionen
gekommen. Dieser Entwicklung solle die geplante Verordnung entgegenwirken. Die
Kaufkraft von Wohnungssuchenden würde dadurch gestärkt und die Inflation gedämpft.
Die Begutachtungsfrist endet am 22. 7. 2010.
Freitag, 2. Juli 2010 - PV-Info
- Allgemeine Mindeststandards für qualifizierte Rettungs- und
Krankentransportdienste
Das Bundeseinigungsamt hat am 21. 6. 2010 den Kollektivvertrag des Roten
Kreuzes Österreich für alle qualifizierten Rettungs- und
Krankentransportdienste in Österreich gesatzt. Durch die Erklärung zur Satzung
wird den Bestimmungen eines Kollektivvertrages auch außerhalb seines räumlichen,
fachlichen und persönlichen Geltungsbereiches für den kollektivvertraglich
erfassten im Wesentlichen gleichartige Arbeitsverhältnisse rechtsverbindliche
Wirkung zuerkannt (vgl. im Einzelnen §§ 18 ff. ArbVG).
Freitag, 2. Juli 2010 - ASoK
- Der Fahrplan zur Transparenzdatenbank
Die Regierungsparteien haben sich diese Woche auf die Einführung der sog.
Transparenzdatenbank ab dem Jahr 2011 verständigt. Der erzielte Kompromiss bei
der Transparenzdatenbank sieht vor, dass diese jedenfalls kommendes Jahr
startet. Ab 1. 1. 2011 wird der Bund seine Daten betreffend Sozialtransfers und
Subventionen in die Datenbank einspeisen, das entspricht immerhin 80 % des
Gesamtvolumens an Förderungen. Mit den Ländern soll bis Ende Juni 2011 eine
entsprechende Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG getroffen werden, sodass diese spätestens
ab Jahresbeginn 2012 auch ihre Daten der Datenbank zuführen. Falls es zu keiner
Einigung mit allen Bundesländern kommen sollte, werde es notwendig sein, eine
diesbezügliche Verfassungsänderung herbeizuführen, hieß es aus
Regierungskreisen. Dafür brauche man eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Es
ist noch nicht klar, welche Ersparnisse die Transparenzdatenbank bringen wird.
Donnerstag, 1. Juli 2010 - SWK
- Unterfakturierte Ausfuhrlieferungen – Buchnachweis
Waren für unterfakturierte Lieferungen alle Tatbestandsvoraussetzungen für
ihre umsatzsteuerliche Behandlung als steuerfreie Ausfuhrlieferungen,
insbesondere auch hinsichtlich des Vorliegens eines Buchnachweises erfüllt,
kann die Steuerbefreiung eines Teiles des darauf entfallenden Entgelts nicht mit
der Begründung versagt werden, diesbezüglich liege kein Buchnachweis vor. Der
Buchnachweis ist für den einzelnen Umsatz, nicht für einzelne Entgeltsteile zu
erbringen (VwGH 29. 4. 2010, 2005/15/0057).
Donnerstag, 1. Juli 2010 - SWI
- Bericht über Steuertrends in der Europäischen Union
Die EU-Statistikbehörde EUROSTAT hat ihren aktuellen Bericht über
Steuertrends 2010 vorgelegt. Dieser Bericht enthält eine detaillierte
statistische und ökonomische Analyse der Steuersysteme in den Mitgliedstaaten
der EU sowie Islands und Norwegens, die Mitglieder des EWR sind. Er basiert auf
den Steuereinnahmen des Jahres 2008, was bedeutet, dass sich die gesamten
Konsequenzen der Krise darin noch nicht niedergeschlagen haben. Es lässt sich
aber jetzt schon feststellen, dass die Krise zu Steuersenkungen geführt hat.
Dies galt insb. für Unternehmens- und Vermögenssteuern, da die Regierungen bemüht
waren, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise etwas abzumildern. Die
Steuerbelastung in der EU der 27 bleibt jedoch verglichen mit dem Rest der Welt
im Durchschnitt hoch: 2008 flossen rund 39,3 % des BIP direkt in die
Staatskassen – nach vier Jahren war die Steuerquote zum ersten Mal wieder
gesunken (um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2007), dennoch war sie noch über ein
Drittel höher als in den USA oder Japan. Auch in den nächsten Jahren könne
kaum mit einer geringeren Belastung gerechnet werden, da die meisten Länder
nach umfangreichen Investitionen in den wirtschaftlichen Wiederaufschwung nun
knapp bei Kasse seien, heißt es in einer zusammenfassenden Pressemitteilung der
EU-Kommission.
Donnerstag, 1. Juli 2010 - UFSjournal
- Qualifikation der Einkünfte aus Appartementvermietungen am Bauernhof
§ 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 ist nicht auf die „Zimmervermietung mit Frühstück
im Ausmaß von höchstens 10 Betten“ beschränkt. Auch eine
Appartementvermietung, bei der ein Frühstück nicht verabreicht und auch keine
tägliche Reinigung der Zimmer vorgenommen wird, kann einen land- und
forstwirtschaftlichen Nebenerwerb darstellen. Voraussetzung ist, dass die
Vermietung in der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit gleichsam aufgeht.
Das Angebot „Urlaub am Bauernhof“ allein rechtfertigt allerdings noch nicht
die Beurteilung, dass die Vermietung von Ferienwohnungen gleichsam in der land-
und forstwirtschaftlichen Tätigkeit aufgeht. Eine land- und
forstwirtschaftliche Nebentätigkeit erfordert die für einen Bauernhof
typischen und einem „Urlaub am Bauernhof“ Attraktivität verleihenden
Einrichtungen. Die Vermietung eines im Bauernhof befindlichen ca. 140
Quadratmeter großen Appartements mit 10 Betten gemeinsam mit der Vermietung von
fünf Appartements in einer vom Bauernhaus etwa fünf bis sieben Gehminuten
entfernten Fremdenpension jeweils kurzfristig an Feriengäste, wobei die
Bewirtschaftung gemeinsam erfolgt, führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb,
auch wenn kein Frühstück verabreicht und keine Zwischenreinigung vorgenommen
wird (UFS 28. 5. 2010, RV/0769-I/08).
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